Datenschutz & Sicherheit
Die Woche, als sich Eltern um Daten von Kindern sorgten
Liebe Leser*innen,
diese Woche ging es für mich und meine Kollegin Chris weiter mit dem Dauerbrenner-Thema Alterskontrollen und Social-Media-Verbot. Warum wir nicht locker lassen? Weil auch Politiker*innen weiter Druck machen auf höchster Ebene.
Familienministerin Karin Prien (CDU), selbst Befürworterin eines Social-Media-Verbots, hat diese Woche ihren Regulierungs-Wunschzettel erweitert, und zwar um Messenger wie WhatsApp. Damit macht sie genau das Gegenteil von dem, was die von ihr selbst einberufene Expert*innen-Kommission zu Kinder- und Jugendschutz im Netz jüngst gefordert hat. Deren Co-Vorsitzende sagte nämlich am 12. März: „Ich rate der Politik dringend, uns in Ruhe arbeiten zu lassen.“
Von Ruhe kann jedoch keine Rede sein. Auch der französische Präsident, Emmanuel Macron, drängt weiter auf ein Social-Media-Verbot für Minderjährige. Diese Woche sagte Macron, er habe der Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen (CDU) deswegen persönlich geschrieben.
Auch wir haben geschrieben, allerdings nicht an die EU-Kommission, sondern an Deutschlands Elternverbände. Mir war bis vor Kurzem nicht einmal klar, dass es diese Verbände gibt. In jedem Bundesland, und weitere auf Bundesebene.
Am Anfang war ich mir nicht sicher: Haben Deutschlands Elternverbände überhaupt eine ausführliche Meinung zur Social-Media-Debatte und zu Alterskontrollen? Immerhin kostet Meinungsbildung Zeit, und Arbeit in Verbänden ist oft ehrenamtlich.
Heute weiß ich: Die haben Meinungen. Und zwar sehr differenzierte.
Es geht um Datenschutz und die digitale Brieftasche, um Privacy by Design und die Gefahren biometrischer Erfassung. Acht Verbände haben uns geantwortet. Alle hatten Bedenken um den Datenschutz ihrer Kinder. Denn Kinderschutz ist auch Datenschutz – und Alterskontrollen sind eine Gefahr.
Vom Kontrollapparat zur Massenüberwachung
Hier könnt ihr nachlesen, was die Elternverbände genau zu sagen haben. Und hier erklärt Chris Schritt für Schritt, worauf sich Eltern einstellen müssen, falls ein Social-Media-Verbot und Alterskontrollen wirklich kommen. Mit konkreten Szenarien wie: „Ihr Kind lässt sein Gesicht scannen“. Ich bin mir übrigens sicher: Den meisten Fans eines Social-Media-Verbots ist nicht bewusst, was da wirklich auf sie zukäme. Und auf ihre Kinder, falls sie welche haben.
Je mehr ich mich unter Fachleuten umhöre, desto mehr fällt mir auf: Es gibt eine Menge Zögerlichkeit und Bedenken zum Social-Media-Verbot, und zwar interdisziplinär. Ich finde, das passt so gar nicht zur Ungeduld, die Befürworter*innen wie Macron oder Prien verbreiten.
Wahrscheinlich kommt inzwischen rüber, wie mich das Thema gerade umtreibt. Mit dem Kollegen Holger Klein von Übermedien habe ich dazu jüngst im Podcast von Übermedien gesprochen.
Es ist höchste Zeit, die Debatte vom Kopf auf die Füße zu stellen. In der öffentlichen Debatte gab es schon viel Fokus auf das Verbot sozialer Medien für junge Menschen; auf Eingriffe in die Grundrechte auf Teilhabe und Information. Dabei sollte aber nicht unter den Tisch fallen, was im Windschatten des Verbots daherkommt: Alterskontrollen für alle, ob sie nun Kinder haben oder nicht. Ein Kontrollapparat mit enormen Technikfolgen, der nur ein Update – juristisch oder technisch – davon entfernt ist, ein Apparat zur Massenüberwachung zu werden.
Es stimmt mich optimistisch, dass so viele Elternverbände da genau hinschauen, und damit eine breite Palette an Stimmen aus der Zivilgesellschaft ergänzen.
Lasst euch nicht unterkriegen, und habt ein schönes Wochenende
Sebastian
Wir sind communityfinanziert
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
Datenschutz & Sicherheit
Auslegungssache 155: Der Spion auf der Nase
In Episode 155 des c’t-Datenschutz-Podcasts Auslegungssache dreht sich alles um smarte Brillen – und die Frage, ob man sie bedenkenlos tragen darf. c’t-Redakteur Holger Bleich und heise-Verlagsjustiziar Joerg Heidrich haben sich gleich zwei Gäste eingeladen: Datenschutzanwalt Thomas Schwenke, der vor zehn Jahren über Smart Glasses promoviert hat, und c’t-Redakteur Nico Jurran, der selbst eine Ray-Ban Meta besitzt und sie im Alltag nutzt.
Weiterlesen nach der Anzeige
Jurran stellt die Technik vor: Die Meta-Brille sieht aus wie eine gewöhnliche Ray-Ban Wayfarer, hat aber eine Kamera, Mikrofone, Lautsprecher und einen Akku in den etwas breiteren Bügeln versteckt. Per Sprachbefehl oder Knopfdruck macht sie Fotos und Videos, übersetzt Sprachen in Echtzeit, liest Nachrichten vor und erkennt Objekte. Über Bluetooth ist sie permanent mit dem Smartphone verbunden, ein Meta-Account ist Pflicht. Von außen erkennt man die smarte Brille kaum – und genau das macht sie aus Datenschutzsicht so problematisch.
Besitz verboten?
Schwenke bringt zunächst eine fundamentale Frage auf den Tisch: Darf man die Brille überhaupt besitzen? Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz (TDDDG) verbietet Aufnahmegeräte, die als Alltagsgegenstände getarnt sind und heimliche Aufnahmen ermöglichen. Zwar blinkt beim Fotografieren eine kleine LED am Rahmen, doch Bleich bestätigt aus eigener Erfahrung, dass er dieses Signal bei Tageslicht nicht wahrgenommen hat. Schwenke verschärft das Argument: Für wenige Euro gibt es bei Amazon Abdeckkappen, die das Warnsignal unsichtbar machen, ohne die Kamerafunktion zu blockieren. Wer eine solche Kappe anbringt, könnte sich als Hersteller einer verbotenen Telekommunikationsanlage strafbar machen, spekuliert Schwenke.
Auch die DSGVO stellt die Brillenträger vor massive Probleme. Eine Rechtsgrundlage für heimliche Aufnahmen fremder Personen sieht Schwenke praktisch nicht. Berechtigte Interessen scheitern regelmäßig an den überwiegenden Schutzinteressen der Gefilmten. Eine Einwilligung ist im Alltag nicht einholbar – schon gar nicht bei Kindern, deren Erziehungsberechtigte man erst finden müsste. Die sogenannte Haushaltsausnahme für rein private Datenverarbeitung greift nach Einschätzung der Diskutanten ebenfalls nicht, sobald die Aufnahmen in die Meta-Cloud wandern, von Subunternehmern gesichtet und für KI-Training verwendet werden. Schwenke sieht hier sogar eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Brillenträger und Meta -– mit der Folge, dass Nutzer für Datenschutzverstöße des Konzerns mithaften könnten.
Strafrechtliche Konsequenzen

In den USA ist bereits Metas Ray-Ban Display mit Headup-Display zu haben.
(Bild: Meta)
Weitere Rechtsprobleme türmen sich auf: Das Recht am eigenen Bild schützt vor heimlichen Aufnahmen. Strafrechtlich drohen Konsequenzen bei Aufnahmen in geschützten Lebensbereichen wie Umkleidekabinen, beim Mitschneiden nicht öffentlich gesprochener Worte oder bei der Verbreitung intimer Aufnahmen. Schwenke warnt zudem vor einem gesellschaftlichen Überwachungseffekt: Wenn jeder eine solche Brille tragen könnte, veränderten Menschen ihr Verhalten aus Angst vor permanenter Beobachtung.
Trotz aller Bedenken sprechen sich alle Beteiligten gegen ein generelles Verbot aus. Bleich verweist darauf, dass Smartphones mit ihren Kameras ähnliche Probleme aufwerfen, ohne dass jemand ein Verbot fordere. Jurran betont die positiven Anwendungsszenarien, etwa für Sehbehinderte. Schwenke plädiert für stärkere technische Schutzmaßnahmen wie automatische Anonymisierung oder deutlich wahrnehmbare Aufnahmegeräusche. Am Ende bleibt die Erkenntnis, dass die Technik der Regulierung wieder einmal weit voraus ist -– und die Faszination selbst bei den Warnern überwiegt.
Weiterlesen nach der Anzeige
Episode 155:
Hier geht es zu allen bisherigen Folgen:
(hob)
Datenschutz & Sicherheit
Aisuru, KimWolf & Co.: Behörden „stören“ vier gefährliche Botnets
Strafverfolgungsbehörden aus den USA, Kanada und Deutschland haben in einer gemeinsamen Aktion die Infrastruktur von vier großen Botnets „gestört“, die für massive DDoS-Attacken genutzt wurden. Das hat die Staatsanwaltschaft von Alaska publik gemacht. Demnach waren an der Aktion unter anderem das Bundeskriminalamt BKA und die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) beteiligt. Vorgegangen sind die Behörden demnach gegen Internet-Domains, virtuelle Server und andere Infrastruktur, die für die Angriffe genutzt worden sein sollen. Von festgenommenen Personen ist in der Mitteilung keine Rede und die Strafverfolger behaupten nicht, dass die Botnets zerschlagen wurden.
Weiterlesen nach der Anzeige
Angriffe gegen Geld
Bei den betroffenen Botnets handelt es sich demnach um Aisuru, KimWolf, JackSkid und Mossad. Zusammen sollen die zuletzt mehr als drei Millionen IT-Geräte in aller Welt gekapert haben, hunderttausende davon in den USA. Es handelt sich demnach um verschiedene IoT-Anlagen, darunter Videorekorder, Internetkameras und Router. Teilweise soll es sich auch um Geräte gehandelt haben, die durch eine Firewall eigentlich vom Internet abgeschirmt sein sollen. Der Zugriff auf die Geräte wurde dann im bekannten Modell „Cybercrime as a Service“ vermietet. Für Geld konnte man sie also auf Netze der Opfer loslassen, die sie mit zahllosen gleichzeitigen Anfragen in die Knie gezwungen haben. Typischerweise wird dann Geld dafür verlangt, dass die Angriffe aufhören.
Laut der Staatsanwaltschaft von Alaska haben einige der Angriffe Rekordzugriffsraten von 30 Terabits pro Sekunde erreicht, vor allem Aisuru wurde für viele Attacken genutzt. Mit großem Abstand folgten JackSkid und KimWolf, Mossad war demnach deutlich seltener im Einsatz. Von den deutschen Behörden gibt es bislang keine Stellungnahmen zu dem Einsatz. Der IT-Sicherheitsforscher Brian Krebs hat aber nach eigener Aussage ermittelt, dass das KimWolf-Botnet hauptsächlich von einem 22-jährigen Kanadier betrieben wurde. Bei den Ermittlungen habe sich dann herausgestellt, dass ein zweiter Hauptverdächtiger 15 Jahre alt sei und in Deutschland lebt. Ob die Behörden diese Einschätzung teilen und gegen die beiden vorgegangen sind, ist bislang nicht bekannt.
(mho)
Datenschutz & Sicherheit
Oracle Identity Manager: Update außer der Reihe gegen Codeschmuggel-Lücke
Oracle hat ein Notfall-Update abseits des sonst üblichen vierteljährlichen Critical-Patch-Update (CPU) genannten Patchdays veröffentlicht. Es schließt eine Sicherheitslücke in Oracle Identity Manager und Web Services Manager, die Angreifern aus dem Netz ohne vorherige Anmeldung das vollständige Kompromittieren verwundbarer Instanzen ermöglicht.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die CVE-Schwachstellenbeschreibung präzisiert, dass beide betroffenen Produkte Teile der Oracle Fusion Middleware sind. Im Identity Manager ist ein API-Endpunkt „REST WebServices“ anfällig, im Web Services Manager hingegen die Komponente Web Services Security. Die Schwachstelle sei einfach zu missbrauchen, durch bösartige Akteure mit HTTP-Zugriff, schreibt Oracle dort. Damit können sie Oracle Identity Manager und Web Services Manager übernehmen (CVE-2026-21992, CVSS 9.8, Risiko „kritisch“).
In der Sicherheitsmitteilung schreibt Oracle, dass die Lücke sich ohne Authentifizierung aus der Ferne missbrauchen lässt und dann in der Ausführung von eingeschleustem Schadcode münden kann. Betroffen sind Oracle Identity Manager und Oracle Web Services Manager jeweils in den Versionen 12.2.1.4.0 und 14.1.2.1.0. Die Informationen zur Patch-Verfügbarkeit sind hinter einem Login versteckt, sie sind somit nicht öffentlich zugänglich.
Jetzt aktualisieren
Wenn Oracle Updates abseits der gewohnten Patchdays veröffentlicht, deutet das darauf hin, dass es sich um wirklich zügig zu stopfende Sicherheitslücken handelt. Das Unternehmen schreibt dazu auch: „Oracle empfiehlt seinen Kunden dringend, die in diesem Sicherheitshinweis bereitgestellten Updates oder Abhilfemaßnahmen so schnell wie möglich zu installieren.“ Immerhin wird die Lücke noch nicht in freier Wildbahn angegriffen, davon schreibt der Hersteller zumindest nichts.
IT-Verantwortliche sollten die Schwachstelle nicht auf die leichte Schulter nehmen. Im vergangenen Herbst wurde eine Sicherheitslücke in Oracles E-Business-Suite bekannt, die die Cybergang Cl0p in einer Angriffswelle missbraucht hat. Daten von hunderten Unternehmen waren davon betroffen. Die Kriminellen haben die Unternehmen unter Androhung der Veröffentlichung der Daten um Lösegeld erpresst.
(dmk)
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenSchnelles Boot statt Bus und Bahn: Was sich von London und New York lernen lässt
-
Social Mediavor 3 WochenCommunity Management und Zielgruppen-Analyse: Die besten Insights aus Blog und Podcast
-
Social Mediavor 1 MonatCommunity Management zwischen Reichweite und Verantwortung
-
Künstliche Intelligenzvor 1 Monat
Top 10: Die beste kabellose Überwachungskamera im Test – Akku, WLAN, LTE & Solar
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenEindrucksvolle neue Identity für White Ribbon › PAGE online
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenAumovio: neue Displaykonzepte und Zentralrechner mit NXP‑Prozessor
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenÜber 220 m³ Fläche: Neuer Satellit von AST SpaceMobile ist noch größer
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonateneHealth: iOS‑App zeigt Störungen in der Telematikinfrastruktur
