Künstliche Intelligenz
Dienstag: EU stuft WhatsApp neu ein, CCC kritisiert Bundesjustizministerium
Der Messenger WhatsApp unterliegt als hybrider Dienst in der EU künftig den Bestimmungen des Digital Services Act – allerdings mit Einschränkungen. Betroffen ist nur ein Teildienst. Für diesen muss Meta seine Prozesse weiter an die Kriterien des EU-Rechts anpassen. Nach dem „Ja“ von Justizministerin Stefanie Hubig zur Vorratsdatenspeicherung verurteilt der Chaos Computer Club (CCC) dies als anlasslose Massenüberwachung und Angriff auf die Bürgerrechte. ER fordert das Recht auf anonyme Internetnutzung. Und Google zahlt in den USA 68 Millionen US-Dollar zur Beilegung einer Datenschutzklage im Zusammenhang mit seinem Google Assistant – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union (EU) soll einen sichereren digitalen Raum schaffen und die Grundrechte aller Nutzer digitaler Dienste im EU-Binnenmarkt schützen. Am Montag teilte die EU-Kommission kurz und knapp mit, dass künftig auch WhatsApp dem Aufsichtsregime für sehr große Plattformen unterliegt. Für TikTok, Facebook, X oder Instagram gelten die damit verbundenen Vorschriften bereits. Im Fall von WhatsApp ist allerdings nur die Channel-Funktion betroffen. Dort muss der Mutterkonzern Meta Platforms nun nachbessern, um EU-Recht einzuhalten. WhatsApp unterliegt ab Mai teilweise dem Digital Services Act
Kurz vor Weihnachten hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) seinen lange erwarteten Referentenentwurf zur „Einführung einer IP-Adressspeicherung“ veröffentlicht. Die von Ministerin Stefanie Hubig (SPD) geleitete Behörde verspricht einen modernen Instrumentenkasten für die Strafverfolgung. Wird der Entwurf umgesetzt, droht Deutschland die verpflichtende, verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren im Internet. Der Chaos Computer Club (CCC) fordert die Bundesregierung eindringlich auf, das Recht auf anonyme Internetnutzung als Grundpfeiler der Demokratie zu verteidigen und die unverhältnismäßige Zwangsspeicherung von IP-Adressen stoppen. CCC vs. Dammbruch: Regierung muss Recht auf anonyme Internetnutzung retten
In einer im Sommer 2019 eingereichten Sammelklage warfen Smartphone-User dem US-Konzern Google vor, dass dessen sprachgesteuertes Assistenzprogramm Google Assistant ohne ihre Zustimmung oder Wissen private Gespräche aufgezeichnet und an Dritte weiteregereicht zu haben. Damit sei ihre Privatsphäre verletzt worden. Später hätten sie personalisierte Werbung erhalten. Jetzt hat Google sich bereit erklärt, eine Millionensumme zu zahlen, um die Sammelklage beizulegen. Fehlverhalten räumt das Unternehmen aber nicht ein. Google zahlt 68 Millionen US-Dollar zur Beilegung einer Datenschutzklage
Gerade erst wurde bekannt, dass das US-amerikanische Sportbekleidungsunternehmen Under Armour Opfer eines Cyberangriffs wurde. Eine Ransomware-Bande erbeutete mehr als 72 Millionen Kundendaten, darunter Namen, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Geschlecht, geografische Standorte und Kaufinformationen. Und auch der Nike-Konzern wurde mutmaßlich angegriffen. Die Ransomware-Gruppe WorldLeaks behauptet, Daten des Unternehmens gestohlen zu haben. Die Rede ist von 1,4 Terabyte an Daten. Angeblich sind darunter auch Designprototypen. Der Sportartikelhersteller hält sich bedeckt, untersucht aber den Vorfall. Nike prüft möglichen Cyberangriff
Der US-Hersteller Vizio, der vernetzte Fernseher verkauft und mit Werbung und Daten über die Sehgewohnheiten seiner Kunden Geld verdient, liefert seine TV-Geräte unter anderem mit vorinstallierter Open-Source-Software aus. Die entsprechenden Lizenzen verlangen, dass mit dem Produkt der Source Code oder ein Angebot zu dessen Herausgabe geliefert werden. Dem ist die Walmart-Tochter Vizio nicht nachgekommen. Eine Stiftung strengte ein Gerichtsverfahren gegen Vizio an. Das Verfahren dauert bis heute an – mit zahlreichen Volten. TV-Software: Gericht stiftet Verwirrung um Open Source
Auch noch wichtig:
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(akn)
Künstliche Intelligenz
KI-Update Deep-Dive: KI im Recruiting zwischen Effizienz und Risiko
Vier Stufen der KI-Unterstützung
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Künstliche Intelligenz kann Unternehmen bei der Suche nach Arbeitskräften unterstützen. Wenn KI Bewerbungen vorsortiert, können Personalabteilungen viel Geld und Zeit sparen. Aber wer Recruiting-Prozesse automatisieren möchte, muss hohe rechtliche Hürden überwinden. Meine Kollegin Stella-Sophie Wojtczak von t3n sprach mit der Wirtschaftsprofessorin Claudia Bünte, über die Chancen, Herausforderungen und Stolperfallen, auf die man beim Einsatz von KI im Recruiting achten muss. Es geht um die Gefahr von Diskriminierung, rechtliche Risiken und den AI Act der Europäischen Union.

Laut Bünte kann KI in allen vier Phasen der „Kandidatenreise“ unterstützen. „Das ist einmal das Thema Sourcing, dann das Thema Screening, also ein Unternehmen guckt, ob die Bewerbung zu dem passt, was sie haben wollen, dann das Interview, und natürlich im besten Fall Hiring“, erläutert die Professorin. Bei allen diesen Aufgaben könne KI helfen, Routineaufgaben zu übernehmen. Das reicht von der Erstellung der Stellenanzeige mit Unterstützung eines Chatbots bis zur professionellen Analyse des gesamten Recruiting-Prozesses, um Schwachstellen zu identifizieren.
Effizienzgewinn mit Tücken
Besonders im Bereich des Screenings, also der Vorauswahl von Bewerbungen, kann KI ihre Stärken ausspielen. Sogenannte „Application Tracking Tools“ (ATS) können aus hunderten Bewerbungen die vielversprechendsten herausfiltern. „Da würde eine künstliche Intelligenz mir aus den 400 Bewerbungen vielleicht die 10 raussuchen, bei denen es sich lohnt, dass ich sie mir noch mal angucke“, sagt Bünte. Dies biete gerade bei größeren Unternehmen einen erheblichen Effizienzvorteil. Allerdings warnt sie auch vor den Gefahren, „weil dann eine KI unter Umständen entscheidet, welche 390 ich mir nicht mehr angucke.“
Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz von KI-gestützten Chatbots auf der Unternehmensseite, die rund um die Uhr Fragen von Bewerberinnen und Bewerbern beantworten und so die Kommunikation verbessern. Wichtig ist ein deutlicher Hinweis, dass dort nicht ein Mensch, sondern eine KI antwortet. Dabei sollte das Unternehmen immer wieder überprüfen, ob der Chatbot so reagiert, dass es zur eigenen Marke passt, „Stichwort Employer Branding“, betont Bünte. Auch bei Videointerviews kann KI zum Einsatz kommen, um anhand von Sprache, Mimik und Antworten eine erste Einschätzung der Bewerberinnen und Bewerber vorzunehmen.
Hohe Strafen und die Gefahr der Diskriminierung
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Ein zentrales Problem beim Einsatz von KI im Recruiting ist die Gefahr der Diskriminierung. Bünte verweist auf eine Studie von 2019, die zeigte, wie KI-Systeme Frauen systematisch benachteiligten. Die KI wurde mit historischen Daten trainiert und leitete daraus ab, dass die Bestnote in einem Arbeitszeugnis bei einer Frau weniger wert sei als bei einem Mann. Um einen solchen Bias zu verhindern, sei es entscheidend, dass die für die KI verantwortlichen Teams im Unternehmen divers aufgestellt sind und die Ergebnisse der KI fortlaufend kontrollieren. „Wenn da, und ich übertreibe jetzt, wieder nur Männer sitzen, dann kann es sein, dass die kein dafür Gespür haben, weil das eine Gruppe ist, die eher am wenigsten in diesem ganzen Prozess diskriminiert wird.“
Zudem müssen Unternehmen den EU-AI-Act beachten. Dieses Gesetz stuft viele KI-Anwendungen im Personalwesen als „hohes Risiko“ ein. Dies zieht strenge Dokumentations- und Transparenzpflichten nach sich. „Im HR-Bereich geht es ja darum, dass man mit einer Entscheidung für oder gegen eine Kandidatin oder einen Kandidaten auch deren Leben massiv beeinflusst. Und deshalb ist es besonders wichtig, dass man nicht einfach ein Tool kauft, das eine Blackbox ist, und dann gar nicht merkt, dass man systematisch irgendeine Bewerbergruppe diskriminiert.“ Denn bei Verstößen gegen den AI Act drohen massive Strafen, die in die Millionen gehen können, warnt die Professorin.
Das richtige Werkzeug finden
Die Landschaft der KI-Tools im HR-Bereich ist groß und reicht von günstigen Spezialanwendungen für einzelne Aufgaben bis zu teuren Komplettsystemen. Bünte rät Unternehmen, sich nicht auf ein einziges Tool festzulegen und lange Vertragslaufzeiten zu meiden, da sich die Technologie schnell weiterentwickelt.
Für die Auswahl eines passenden Tools hat die Expertin einen praktischen Tipp: Man sollte es für etwa 45 Minuten testen. „Wenn ich nach 45 Minuten nicht den Eindruck habe, wow, das ist das Beste seit geschnitten Brot, das erleichtert mir das Leben, ich kann auch sofort damit umgehen. Wenn es das nicht schafft, dann ist es kein Tool für mich“, so Bünte. Grundsätzlich rät sie Personalverantwortlichen, sich beim der Auswahl und dem Einsatz des Tools intensiv mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen.
Der größte Fehler laut Bünte wäre jedoch, wenn ein Unternehmen aufgrund der rechtlichen Hürden entscheidet, lieber komplett die Finger von der KI-Unterstützung zu lassen: „Wir sind alle in einem War of Talents im Moment. Es gibt nicht genug gute Kandidatinnen und Kandidaten. Und wer jetzt ein Werkzeug nicht nutzt, das einem helfen kann, effektiver und effizienter Kandidaten und Kandidatinnen anzuziehen und zu betreuen, lässt sehr viel Potenzial liegen.“
Mehr von Stella-Sophie Wojtczak zum Thema Arbeitswelt hört Ihr jeden Freitag im Podcast „t3n Arbeit in Progress“.
(igr)
Künstliche Intelligenz
Bemannte Mondmission der NASA: Artemis-2 soll jetzt am 1. April starten
Die NASA will die Riesenrakete SLS kommenden Donnerstag zurück auf die Startrampe rollen: Wenn dabei und danach alles gut geht, soll damit dann am 1. April der erste bemannte Flug zum Mond starten. Das hat die US-Weltraumagentur jetzt mitgeteilt und erklärt, dass die Prüfung der Flugbereitschaft am gestrigen Donnerstag erfolgreich abgeschlossen wurde. Sollte der jetzt anvisierte Starttermin für die Mission Artemis-2 nicht gehalten werden können, gibt es an den fünf darauffolgenden Tagen weitere Startfenster. Andernfalls könnte die Mission auch noch am 30. April starten. Vor der jetzt erfolgten Freigabe haben Ingenieure festgestellt, dass eine Dichtung für die Probleme bei der jüngsten Generalprobe verantwortlich war, und das Bauteil repariert.
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Problemursache behoben
Ende Februar war die zweite Generalprobe für die Betankung der Rakete beendet worden. Dabei war es nicht gelungen, die Oberstufe ordnungsgemäß mit Helium zu betanken. Laut dem NASA-Chef war das Problem schon bei Artemis-1 aufgetreten. Für die Suche nach der Ursache musste die Riesenrakete zurück in das Montagegebäude, die Crew durfte die Quarantäne verlassen. Vorige Woche hat die US-Weltraumagentur dann erklärt, dass eine Schnellkupplung ausgebaut wurde, an der eine Dichtung den Durchfluss von Helium behindert hat. Das System sei danach wieder zusammengebaut worden. Bei der Gelegenheit seien auch andere Systeme der Rakete aufgefrischt worden.
Mit Artemis-2 will die NASA wieder Menschen zum Mond fliegen und ihn umrunden. Geplant war der Start zuerst für den 6. Februar, doch es kam zur ersten Verschiebung auf März. Die Crew besteht aus Reid Wiseman, Victor Glover und Christina Koch von der NASA sowie dem Kanadier Jeremy Hansen. Auf ihrem zehntägigen Flug sollen sie zuerst die Erde umrunden und dann in Richtung des Erdtrabanten beschleunigen. Für den Flug dorthin sind danach vier Tage veranschlagt. Wenn alles klappt, sollen im kommenden Jahr Artemis-3 als Mission ohne Mondlandung starten, bevor dann 2028 Menschen auf dem Mond eintreffen sollen. Bei der ersten Mission des ambitionierten Artemis-Programms ist im Herbst 2022 eine unbemannte Kapsel um den Mond geflogen.
(mho)
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Furcht vor Regulierung: Apple senkt in China freiwillig die App-Store-Provision
Frohe Kunde für iOS- und iPadOS-Entwickler in China: Ab sofort müssen sie auch dann weniger Provison an Apple abgeben, wenn sie mehr als eine Million US-Dollar Umsatz mit dem App Store machen. Künftig gilt eine neue Standardrate von 25 Prozent, ein Minus von fünf Prozent. Beim sogenannten Small Business Program, für das bei weniger als einer Million Dollar bislang nur 15 Prozent anfielen, werden nun 12 Prozent fällig, ein Minus von drei Prozent. 12 Prozent zahlen zudem Anbieter sogenannter Mini-Apps, die über „Super-App“-Plattformen wie WeChat (Weixin in China) von Tencent vertrieben werden.
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Apple sprach mit dem Regulierer
Apple kommt mit der Preisreduzierung offensichtlich Regulierung durch Peking – und entsprechendem Druck seitens der chinesischen Regierung – zuvor, wie Bloomberg berichtet. Apple veröffentlichte die neuen Tarife in seinem Entwickler-Blog, sie sollen bereits ab dem 15. März, also dem kommenden Sonntag, gelten. Zum 15. März soll es zudem neue Geschäftsbedingungen geben, allerdings müssen diese zunächst nicht unterschrieben werden, um von den neuen Tarifen zu profitieren. Apple gibt explizit an, dass man zu der Provisionssenkung nach „Diskussionen mit dem chinesischen Regulierer“ gelangt sei.
„Wir streben danach, dass iOS und iPadOS das beste App-Ökosystem und eine hervorragende Geschäftsmöglichkeit für Entwickler in China darstellen. Wir setzen uns für Bedingungen ein, die für alle Entwickler fair und transparent bleiben“, so der Konzern in dem Statement. Man wolle stets „wettbewerbsfähige App-Store-Tarife“ anbieten, die nicht höher als die Gesamtraten in anderen Märkten seien. Apple hatte etwa in der EU neue, teils sehr komplexe Tarife eingeführt, um die Regulierer zu besänftigen (und keine oder eine verringerte Strafe zahlen zu müssen, die nach wie vor im Raum steht) bei denen es „neue“ und „alte“ sogenannte Terms gibt. In China bleibt es hingegen bei einer Rate, nur eben etwas günstiger.
Tencent lobt Apple, darf Mini-Apps selbst abrechnen
Tencent sagte laut Bloomberg, Apples Änderung könne eine „offenere und für alle vorteilhafte“ Plattformumgebung schaffen, die „Innovation stimuliert“. In Japan war zuletzt die Provision für bestimmte In-App-Zahlungen durch Drittanbieter auf 21 Prozent gesenkt worden, allerdings fallen dann Kosten für einen Kartenzahlungsdienstleister an.
In China hatte zuvor die State Administration for Market Regulation eine Untersuchung eingeleitet, um Apples Gebühren zu untersuchen. Seit 2024 laufen direkte Gespräche. Tencent und andere Super-App-Anbieter dürfen mittlerweile außerdem für Mini-Apps eigene Bezahlwege nutzen.
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(bsc)
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