Künstliche Intelligenz
Digital Health: Tausch weiterer E-Heilberufsausweise wegen Sicherheitslücke
Infolge der Umstellung der Verschlüsselung von RSA auf Elliptic Curve Cryptography (ECC) müssen zahlreiche Komponenten wie elektronische Heilberufsausweise ausgetauscht werden. Nach einer Fristverlängerung muss dies bis spätestens Ende Juni 2026 passieren. Einigen Ärzten, die bereits über ECC-Karten verfügen, droht jedoch ein weiterer Tausch: „Karten mit dem betroffenen Infineon-Chip, die das ECC-Verfahren nutzen, dürfen nur noch bis spätestens 30. Juni 2026 für qualifizierte elektronische Signaturen eingesetzt werden“, heißt es in der Information von D-Trust. Wie viele das betrifft, sagen die Verantwortlichen nicht.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die Gematik schreibt dazu: „Die Schwachstelle betrifft ausschließlich den Verschlüsselungsalgorithmus ECC eines Kartenproduktes eines bestimmten Herstellers und ist mittlerweile behoben. Alle betroffenen Karten sind also bereits ECC-fähig. Im Rahmen der Umstellung von RSA zu ECC wurden den Kund:innen Karten ausgeliefert, die nicht von der Schwachstelle betroffen sind“.
Die Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung zwischen BSI, Bundesnetzagentur und Gematik. Aus regulatorischen und technischen Gründen werden alle betroffenen eHBAs sukzessive bis zu dem genannten Datum gesperrt.
Betroffen sind eHBA der Generation 2.1 der Anbieter SHC+Care und D-Trust, die auf Karten des Herstellers Idemia mit Infineon-Chips basieren. Für diese Chips war im September 2024 eine Schwachstelle in der ECDSA-Implementierung der Infineon-Kryptobibliotheken bekannt geworden (EUCLEAK). Die Gematik entzog den betroffenen Karten daraufhin im Januar 2025 durch einen Verwaltungsakt die Zulassung.
Während D-Trust nach dem Entzug der Zulassung kurzfristig auf Karten des Herstellers Giesecke+Devrient umstellen konnte, ging SHC+Care juristisch gegen die Entscheidung der Gematik vor. Das Unternehmen klagte gegen den Zulassungsentzug der betroffenen Idemia-Karten und bekam vor dem Sozialgericht Schleswig Recht. Später bestätigte das Landessozialgericht Schleswig-Holstein das Urteil (Aktenzeichen: L 5 KR 38/25 B ER). Das Sozialgericht habe zudem festgestellt, dass die Telematikinfrastruktur selbst nicht betroffen sei und keine akute Gefahr bestehe.
Auch mit den betroffenen Karten ließen sich weiterhin gültige qualifizierte elektronische Signaturen erzeugen. Für die erfolgreiche Seitenkanalattacke EUCLEAK wären sowohl physischer Zugriff auf den Ausweis als auch die Kenntnis der individuellen PIN sowie Spezialausrüstung und Expertenwissen erforderlich.
Weiterlesen nach der Anzeige
So erkennen Betroffene ihre Karte
Nach Angaben von D-Trust lassen sich betroffene Karten einfach identifizieren: Auf der Rückseite ist der Schriftzug „Idemia“ aufgedruckt. Karten mit dem Schriftzug „G&D“ stammen vom Hersteller Giesecke+Devrient und sind nicht betroffen. Diese liefert D-Trust bereits seit Februar 2025 aus. Kunden mit betroffenen Karten werden laut D-Trust direkt per E-Mail informiert und müssen nicht selbst aktiv werden. Erste Ärzte sind nach Kenntnissen von heise online bereits von D-Trust informiert worden.
„Der Austausch der betroffenen eHBAs hat im Januar 2026 gestartet. Dafür werden alle Kundinnen und Kunden persönlich kontaktiert und über die Austauschmöglichkeiten informiert“, heißt es von D-Trust auf Anfrage. Betroffene könnten „ihren bisherigen eHBA kostenfrei gegen eine Ersatzkarte mit identischer Laufzeit eintauschen. Alternativ kann auch eine Folgekarte mit einer neuen Laufzeit von fünf Jahren bestellt werden. Für die meisten Berufsgruppen gilt für Folgekarten auch ein Preisnachlass von 20 Prozent. Ebenfalls von der Schwachstelle betroffene Signatur- und Siegelkarten der D-Trust wurden bereits bis Ende 2025 ausgetauscht“, so D-Trust und verwies auf seine FAQ.
Laut SHC betreffe der Austausch „nur einen begrenzten Teil der von uns ausgegebenen eHBA“. Der Austausch sei bereits 2025 gestartet. „Ein signifikanter Teil der betroffenen Karten wurde bereits ausgetauscht, die verbleibenden erfolgen sukzessive“. Das Unternehmen will sicherstellen, alle Karten vor Fristende auszutauschen. „Der Austausch erfolgt so, dass den betroffenen Kundinnen und Kunden keinerlei Nachteile finanzieller Art oder im Praxisbetrieb entstehen“, sagte SHC gegenüber heise online.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Fujifilm Instax Mini Evo Cinema im Test: Sofortbildkamera, die auch Video kann
Ein gedrucktes Sofortbild, das per QR-Code einen Videoclip öffnet – mit der Instax Mini Evo Cinema versucht Fujifilm, analoge Erinnerungsfotos und digitale Kurzvideos miteinander zu verknüpfen. Mit diesem Modell erweitert Fujifilm seine Serie von Hybrid-Sofortbildkameras um ein ungewöhnliches Konzept: Die Mini Evo Cinema nimmt auch kurze Videoclips auf. Nutzer können sowohl Bilder als auch Videos aufnehmen und beides direkt als Sofortbild ausgeben. Der Clou: Auf Wunsch druckt die Kamera einen QR-Code auf das Foto. Über diesen lässt sich der dazugehörige Clip später auf dem Smartphone abrufen.
Die Sofortbildkamera richtet sich ganz klar an Retro-Fans und Kreative, die gerne experimentieren und eine außergewöhnliche Kamera besitzen möchten. In unserem Test zeigt sich Fujifilms neue Instax nicht als fotografisches Werkzeug, sondern vielmehr als spielerisches Gadget mit starken Vintage-Vibes – irgendwo zwischen Kamera, Videotagebuch und Sofortbilddrucker. Mit einer unverbindlichen Preisempfehlung von rund 380 Euro positioniert Fujifilm die Kamera als Spitzenmodell der Instax-Evo-Reihe.
Wir haben uns angesehen, wie praktikabel die Videofunktion ist, wie gut die Kamera tatsächlich fotografiert und ob der hohe Preis für diese ungewöhnliche Idee gerechtfertigt ist.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Fujifilm Instax Mini Evo Cinema im Test: Sofortbildkamera, die auch Video kann“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.
Künstliche Intelligenz
Streit um „Subnautica 2“: Gericht lässt entlassenen CEO wieder einsetzen
Das Chaos um „Subnautica 2“ geht weiter: Ein Gericht in Delaware hat entschieden, dass der von Publisher Krafton abgesetzte CEO von Unknown Worlds seinen Posten zurückbekommen muss. Die Entlassung von CEO Ted Gill und den zwei Gründern Charlie Cleveland und Max McGuire sei rechtswidrig gewesen, schreibt das Gericht in der Urteilsbegründung. Gill soll nun wieder die operative Kontrolle über das Projekt bekommen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Krafton hatte die beiden Gründer und den CEO des Spielestudios Unknown Worlds, das der südkoreanische Publisher 2021 gekauft hatte, im Sommer des vergangenen überraschend entlassen. Schnell wurde der Verdacht laut, es könne sich um eine strategische Entscheidung gehandelt haben, um zu verhindern, dass Unknown Worlds die Voraussetzungen für eine 250 Millionen US-Dollar schwere Earn-Out-Klausel erreichen kann. Im gleichen Zug hatte Krafton nämlich den Release von „Subnautica 2“ verschoben.
Um sich für ihre Bonuszahlungen zu qualifizieren, hätten die Unknown-Worlds-Mitarbeiter ursprünglich bis Ende 2025 bestimmte finanzielle Meilensteine erreichen müssen – ohne den Schub aus möglichen „Subnautica 2“-Verkäufen nicht machbar. Nach öffentlicher Kritik verlängerte Krafton schließlich die Frist für die Bonuszahlung. Das Gericht legte nun eine neue Frist bis vorerst 15. September 2026 fest.
Keine Täuschung nachweisbar
Krafton hat unlautere Absichten aber jederzeit abgestritten und den entlassenen Managern dagegen vorgeworfen, ihre Arbeit vernachlässigt zu haben. Das Gericht in Delaware entschied nun allerdings, diese Entscheidung sei rechtswidrig gewesen. Krafton habe keinen gerechtfertigten Grund für die Entlassungen nennen können. Dass der CEO parallel andere Projekte verfolgte, habe er transparent dargelegt. Von einer Täuschung könne man also nicht sprechen.
Mögliche Schadensersatzansprüche will das Gericht in einer zweiten Verfahrensphase klären. Die entlassenen Unknown-Worlds-Manager und Krafton hatten sich gegenseitig öffentlich kritisiert. Schließlich entschieden sich Ted Gill, Charlie Cleveland und Max McGuire zu einer Klage.
Was das für die Entwicklung von „Subnautica 2“ bedeutet, ist offen. Das Survial-Spiel folgt auf den ersten Teil, der als das beste Survival-Spiel aller Zeiten gilt und finanziell sehr erfolgreich war. Angestellte des Studios Unknown Worlds haben ihre Arbeit in den vergangenen Monaten fortgesetzt und mehrere Entwicklervideos veröffentlicht. Einen neuen Early-Access-Termin für „Subnautica 2“ gibt es noch nicht.
Weiterlesen nach der Anzeige
(dahe)
Künstliche Intelligenz
München: Tempo 30 am Ring bleibt vorerst
Seit Jahren beschäftigt der Streit um Luftreinheit und freie Fahrt für Autos am Mittleren Ring in München die Gerichte. Jetzt kürzt das Rathaus an einer Stelle ab. Damit ist das Thema allerdings nicht beendet, denn die Stadt München hat nur ihre Eil-Beschwerde gegen das gerichtlich wieder angeordnete Tempo 30 am Mittleren Ring zurückgenommen. Das teilte das Mobilitätsreferat der Stadt auf Nachfrage der dpa mit. Man werde sich argumentativ auf das Hauptsacheverfahren, das noch nicht entschieden sei, konzentrieren, hieß es.
Weiterlesen nach der Anzeige
Zwei Anwohner der Landshuter Allee hatten dagegen geklagt, dass die Stadt im Januar 2026 wegen verbesserter Schadstoffmesswerte an der vielbefahrenen Route von Tempo 30 zu Tempo 50 zurückgekehrt war. Das Verwaltungsgericht München beschloss im Eilverfahren, dass die Stadt Autofahrer wieder ausbremsen muss. Unter anderem, weil zu unklar sei, wie sich die Schadstoffbelastung für Anwohner künftig entwickle.
Tempo 30: Reiter hatte sich geweigert
Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hatte sich zunächst geweigert, den noch nicht rechtskräftigen Beschluss auch umzusetzen, obwohl er laut Verwaltungsgericht dazu angehalten gewesen wäre. Erst als der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) als höhere Instanz einen Antrag der Stadt auf Aussetzung der sofortigen Verpflichtung verwarf, schwenkte der SPD-Politiker ein – wenn auch unter Kritik, dass die Entscheidung aus seiner Sicht ein nicht nachvollziehbares Hin und Her für viele Bürger bedeute.
Reiter kam damit auch einem möglichen Zwangsgeld von bis zu 10.000 Euro gegen die Stadt zuvor, das die Anwohner zur sofortigen Durchsetzung von Tempo 30 beim Verwaltungsgericht beantragt hatten. Der Eilbeschluss dort war der vorläufige Höhepunkt eines seit Jahren andauernden Gerichtsstreits um Einschränkungen für Autofahrer für bessere Luftqualität, den auch die Deutsche Umwelthilfe gegen die Stadt führte. Das Ergebnis war ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge – und eben Tempo 30 statt 50.
Streit um neue Schilder geht weiter
Weiterlesen nach der Anzeige
Abgeschlossen ist das Tauziehen um Tempo 30 am Mittleren Ring mit dem geplanten Schildwechsel aber nicht: Auch wenn der VGH nun nicht mehr im Eilverfahren über die Beschwerde der Stadt entscheiden muss, steht die Entscheidung im ausführlicheren Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht München noch aus.
Es ist also weiterhin nicht ausgeschlossen, dass Autofahrer am Mittleren Ring mal wieder besonders aufmerksam auf die weißen Schilder mit rotem Rahmen schauen müssen. Zumindest in den kommenden Wochen, und sicher über die Stichwahl zur Oberbürgermeisterwahl am Sonntag hinaus, wird dort aber vorerst weiter eine 30 prangen.
Mehr zum Thema Tempolimit
(mfz)
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenSchnelles Boot statt Bus und Bahn: Was sich von London und New York lernen lässt
-
Social Mediavor 2 WochenCommunity Management und Zielgruppen-Analyse: Die besten Insights aus Blog und Podcast
-
Social Mediavor 1 MonatCommunity Management zwischen Reichweite und Verantwortung
-
Künstliche Intelligenzvor 4 Wochen
Top 10: Die beste kabellose Überwachungskamera im Test – Akku, WLAN, LTE & Solar
-
Social Mediavor 3 MonatenDie meistgehörten Gastfolgen 2025 im Feed & Fudder Podcast – Social Media, Recruiting und Karriere-Insights
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenEindrucksvolle neue Identity für White Ribbon › PAGE online
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenAumovio: neue Displaykonzepte und Zentralrechner mit NXP‑Prozessor
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenÜber 220 m³ Fläche: Neuer Satellit von AST SpaceMobile ist noch größer
