Datenschutz & Sicherheit
Direkt von Big Techs Wunschliste
Die EU-Kommission soll sich bei ihren Deregulierungsplänen in den Bereichen Datenschutz und KI maßgeblich von Big Tech inspiriert haben lassen. Das geht aus einer Analyse der NGOs Corporate Europe Observatory (CEO) und LobbyControl zum sogenannten „Digitalen Omnibus“ hervor. Demnach entsprechen viele Pläne der Kommission für das Gesetzespaket den Wünschen der IT-Branche, die mit immer mehr Geld in Brüssel für möglichst wenig Regulierung lobbyiert.
Den digitalen Omnibus hatte die Kommission im Spätherbst vorgestellt. Mit dem Gesetzespaket will sie laut eigener Aussage Bürokratie abbauen, Regeln entschlacken und überlappende Gesetze harmonisieren. Im Blick hat sie dabei den Datenschutz, Regeln für die Datennutzung, Cyber-Sicherheit sowie die KI-Verordnung. Vereinfachte Regeln sollen die Wettbewerbsfähigkeit Europas und vor allem europäischer Unternehmen verbessern, so die EU-Kommission.
Doch vieles im Kommissionsentwurf lese sich wie eine Wunschliste ausgerechnet US-amerikanischer Tech-Konzerne, schreiben CEO und LobbyControl: „Ironischerweise wird diese Deregulierungsagenda von der Kommission als Mittel zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU verkauft – obwohl sie damit in Wirklichkeit die US-amerikanischen Big-Tech-Unternehmen aktiv stärkt, die den Markt dominieren.“
Zugleich baut dieser „beispiellose Angriff auf digitale Rechte“ den beiden Nichtregierungsorganisationen zufolge wichtige Schutzmechanismen für EU-Bürger:innen ab. Diese sorgten dafür, dass die Daten aller sicher sind, Regierungen und Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden können, und Menschen davor bewahrt werden, dass unkontrollierte KI-Systeme über ihre Lebenschancen entscheiden.
Akribische Detailanalyse
Diese Schlussfolgerungen untermauern die NGOs mit einem detaillierten Vergleich des Gesetzentwurfs mit öffentlich bekannten Lobby-Forderungen der Tech-Branche, darunter Konzernen wie Google, Microsoft und Meta. So will die Kommission beispielsweise pseudonymisierte Daten überwiegend nicht mehr als personenbezogene Daten behandelt wissen. Setzt sie sich im laufenden Gesetzgebungsprozess durch, würden solche Daten aus dem Geltungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) herausfallen.
Was wie ein unscheinbares Detail klingt, hätte weitreichende Folgen. Damit hätten es unter anderem Tracking-Firmen und Datenhändler einfacher, die digitalen Spuren von Internet-Nutzer:innen zusammenzuführen, auszuwerten und zu monetarisieren. Zudem lassen sich aus pseudonymisierten Daten relativ einfach Einzelpersonen re-identifizieren, wie nicht zuletzt unsere Databroker-Files-Recherche gezeigt hat.
Für eine derartige Änderung setzt sich die Digitalbranche schon seit langem ein. So forderte der Lobby-Verband Digital Europe in einem Empfehlungspapier, das Schutzniveau für pseudonymisierte Daten abzusenken. Von Google bis Meta sind praktisch alle führenden Tech-Unternehmen in der Organisation vertreten. In die gleiche Richtung argumentiert an anderer Stelle auch Microsoft Deutschland: Die Änderung „wäre besonders wichtig, um die Entwicklung neuer Technologien, einschließlich (generativer) KI, zu unterstützen“, heißt es in einer Stellungnahme des US-Unternehmens zum EU Data Act.
Auf Anfrage des Online-Mediums Euractiv (€) wies ein Sprecher der EU-Kommission die Vorwürfe zurück. „Der Digitale Omnibus ist das Ergebnis eines umfassenden und transparenten Prozesses, in dem Zivilgesellschaft, kleine und mittlere Betriebe sowie akademische Einrichtungen gleichermaßen die Möglichkeit hatten, sich einzubringen.“ Der Digitale Omnibus verfolge ein klares Ziel, so der Sprecher weiter: „Die Förderung eines sicheren und wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarktes, der allen europäischen Bürgerinnen und Bürgern sowie allen europäischen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe dient“.
Warnungen bewahrheiten sich
Doch das von den NGOs dokumentierte Muster wiederholt sich an zahlreichen Stellen. Mit Industrieforderungen praktisch deckungsgleiche Vorschläge finden sich zum Beispiel in Abschnitten zur Beschneidung des Auskunftsrechts über bei Unternehmen gespeicherte Daten oder beim geplanten Wegfall von Schutzvorkehrungen bei automatisiert getroffenen Entscheidungen. Auch eine Klarstellung zur Nutzbarkeit personenbezogener Daten für das Training von KI-Systemen hatte sich die Industrie gewünscht.
Bereits im Vorfeld der Omnibus-Veröffentlichung warnten zivilgesellschaftliche NGOs, Gewerkschaften und Verbraucherschutzorganisationen vor einem „der größten Rückschritte für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU“. Der als „technische Straffung“ der EU-Digitalgesetze verkaufte Vorstoß sei „in Wirklichkeit ein Versuch, heimlich Europas stärkste Schutzmaßnahmen gegen digitale Bedrohungen abzubauen“, hieß es in einem Brief, den über 120 Organisationen unterzeichnet haben, darunter European Digital Rights (EDRi), Amnesty International und Wikimedia Deutschland.
Die Befürchtungen haben sich bewahrheitet, wie schon erste Analysen nach der Vorstellung des Omnibusses offengelegt haben. Überraschend ist dies gleichwohl nicht: Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU zählt zu einem der erklärten Ziele der Ende 2024 wiedergewählten EU-Kommission unter der konservativen Präsidentin Ursula von der Leyen. Zuvor schlugen zwei wegweisende, von der EU in Auftrag gegebene Berichte europäischer Spitzenpolitiker, der sogenannte Draghi– sowie der Letta-Bericht, einen teils drastischen Abbau von Regulierung vor.
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Lobbyist:innen umgarnen rechtsaußen-Parteien
Bei eher linksstehenden Parteien ist dieser Ruf nach Deregulierung auf ein überwiegend negatives Echo gestoßen. Ganz anders die Reaktion rechter und rechtsradikaler Parteien, die bei der letzten EU-Parlamentswahl zugelegt hatten und ihren Einfluss deutlich steigern konnten. Traditionell zeigen sich solche Parteien zum einen wirtschaftsliberalen Ansätzen gegenüber aufgeschlossen. Zum anderen lassen sie kaum eine Gelegenheit ungenutzt, Gesetzgebung aus Brüssel kurz und klein zu schlagen.
Dass sich die Berührungsängste der Europäischen Volkpartei (EVP), der auch von der Leyen angehört, zu Rechtsaußen-Fraktionen in Grenzen halten, hatte die Kommissionpräsidentin wiederholt ausgesprochen. Inzwischen ist daraus gelebte Praxis geworden: Bereits mehrfach machten moderate Konservative im EU-Parlament gemeinsame Sache mit der extremen Rechten, um beispielsweise das Lieferkettengesetz entscheidend zu schwächen. Eine Zusammenarbeit beim digitalen Omnibus zeichnet sich jetzt schon ab.
Die verschobenen Machtverhältnisse machen sich auch beim Lobbying bemerkbar, wie Corporate Europe Observatory und LobbyControl aufzeigen. Vor allem das Trump-freundliche Meta, das unter anderem Facebook, Instagram und WhatsApp betreibt, sucht offenbar gezielt die Nähe zu Rechtsaußen-Politiker:innen.
So hatten sich Meta-Lobbyist:innen laut der Analyse in der gesamten vorangegangenen Legislaturperiode nur ein einziges Mal mit einem Abgeordneten einer einschlägigen Fraktion getroffen. Seit im Sommer 2024 das Parlament neu bestellt wurde, lassen sich inzwischen 38 Treffen zwischen Meta und Abgeordneten der „Patrioten für Europa“ oder „Europäische Konservative und Reformer“ dokumentieren. Bei den Treffen sei der Digitale Omnibus eine „Schlüsselpriorität“ gewesen, so die NGOs.
„Die Lobbying-Strategie der großen Technologiekonzerne in den USA, wo sie sich mit der Trump-Administration verbündet haben, scheint nun auch auf das Europäische Parlament ausgeweitet worden zu sein“, schreiben die NGOs.
Datenschutz & Sicherheit
EU-Abgeordnete wollen sexualisierte Deepfakes verbieten

Der Skandal um Elon Musks Chatbot Grok im Januar hat gezeigt, wie groß das Problem von sexualisierten Deepfakes ist. Mit nur einem Klick erstellten Nutzer:innen hunderttausendfach unfreiwillige Nacktbilder von Frauen und Minderjährigen, die oft täuschend echt wirken. Fachleute bezeichnen das als digitale Gewalt.
Jetzt nutzen Abgeordnete im Europäischen Parlament den Moment, um eine rechtliche Lösung zu finden. Denn sie verhandeln aktuell den KI-Omnibus, ein Gesetz, das die KI-Verordnung der EU verändert. Das Parlament und die Mitgliedstaaten diskutieren dabei den Vorschlag der Kommission, können aber auch eigene neue Punkte einbringen.
KI-Systeme zur Erstellung von Nacktbildern seien in der aktuellen Liste der verbotenen Praktiken der KI-Verordnung nicht ausdrücklich aufgeführt – das sollte sich ändern, findet der Berichterstatter für den KI-Omnibus, Michael McNamara (Renew). Der liberale Abgeordnete äußerte den Vorschlag schon im Januar gegenüber Politico.
„Fahrlässig“ es nicht zu versuchen
Von Seiten des Parlaments als Gesetzgeber wäre es nach Ansicht von McNamara „fahrlässig“, nicht wenigstens die Möglichkeit zu prüfen, diese Deepfakes zu verbieten.
Gemeinsam mit anderen Abgeordneten seiner Fraktion setzt er sich für ein Verbot der erstellenden KI-Systeme ein, wie in den öffentlich einsehbaren Änderungsanträgen zum KI-Omnibus deutlich wird. Dort heißt es: Der wirksame Schutz von Frauen und Minderjährigen, die unverhältnismäßig stark betroffen seien, erfordere ein ausdrückliches Verbot solcher KI-Systeme.
„Der Grok-Skandal zeigt, wie leicht generative KI dazu missbraucht werden kann, um nicht einvernehmliche intime Bilder und sogar kindesmissbräuchliche Darstellungen zu erstellen“, sagt auch Brando Benifei (S&D), der als Schattenberichterstatter den KI-Omnibus verhandelt.
Die KI-Verordnung enthält zwar eine Pflicht zur Kennzeichnung von Deepfakes, die eigentlich ab August dieses Jahres gelten sollte, die Kommission will sie um sechs Monate verschieben. „Aber Transparenz verhindert nicht den Schaden“, meint Benifei.
Zwei mögliche Wege
Gemeinsam mit seinen Fraktionskolleg:innen schlägt er in den Änderungsanträgen zwei Optionen vor: Entweder könnten die Deepfakes im Artikel 5 der KI-Verordnung zu verbotenen KI-Anwendungen aufgenommen werden oder im Artikel 50, welcher die Transparenzpflichten für Anbieter beschreibt.
Bei der zweiten Option müssten Anbieter generativer KI-Systeme Schutzmaßnahmen implementieren, um die Erstellung sexualisierter Deepfakes („nicht einvernehmliche Nacktheit oder sexuell eindeutiges Verhalten“) ohne Zustimmung der Betroffenen zu verhindern.
Wichtig ist dem Italiener dabei, die erneute Öffnung des Gesetzes „so begrenzt wie möglich“ zu halten. Benifei war bei den Verhandlungen zur KI-Verordnung 2023 federführend gewesen.
Abgeordnete von Renew, der Linken und den Grünen befürworten ebenfalls, die Deepfakes in die Liste verbotener Praktiken aufzunehmen. Die Formulierungen variieren leicht je nach Fraktion. Der größte Unterschied ist der Aspekt der Zustimmung: Renew, S&D und die Linken wollen die Erstellung von Deepfakes ohne Zustimmung der Betroffenen verbieten.
Grüne wollen grundsätzliches Verbot
Die Grünen, die schon seit Januar ein Verbot von KI-gestützten „Entkleidungs-Apps“ fordern, wollen hingegen einen Schritt weiter gehen und die Erstellung von sexualisierten Deepfakes grundsätzlich verbieten. Damit wollen sie rechtliche Klarheit schaffen. Denn wie sollte ein Tool wissen, ob die Zustimmung einer betroffenen Person vorliegt?
Alle Vorschläge haben gemeinsam, dass sie die Unternehmen statt die Nutzer:innen in die Pflicht nehmen wollen.
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In der konservativen EVP ist man noch etwas zurückhaltend. Axel Voss ist ebenfalls Schattenberichterstatter für den KI-Omnibus. Er erklärt gegenüber netzpolitik.org: „Für uns ist klar: moralisch und ethisch sind solche Anwendungen höchst problematisch, insbesondere wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden.“
Ein Verbot könne richtig sein, entscheidend sei jedoch, ob es rechtlich wirksam, klar abgrenzbar und in allen Ländern der Europäischen Union einheitlich durchsetzbar ist. „Wenn ein Verbot ein effektives und rechtssicheres Mittel zur Unterbindung solcher Praktiken darstellt, unterstützen wir das“, meint Voss.
Darüber hinaus spricht sich die EVP-Abgeordnete Regina Doherty in den Änderungsanträgen dafür aus, die Nutzung von KI-Systemen zur Erstellung von kindesmissbräuchlichem Material zu verbieten.
Auch EU-Länder diskutieren Deepfakes
Im Parlament starten nun die Verhandlungen zwischen den verantwortlichen Abgeordneten. Wenn alles gut läuft, sollen die beiden verantwortlichen Ausschüsse für Verbraucher und für Justiz voraussichtlich am 18. März über einen Kompromisstext abstimmen. Parallel dazu arbeiten die Mitgliedstaaten an ihrer Position.
Wie Mlex berichtet, kommt das Thema in den bisherigen zwei Kompromisstexten der Ratspräsidentschaft zum KI-Omnibus nicht vor. Bei den Treffen der Arbeitsgruppe der Mitgliedstaaten sei es aber schon diskutiert worden. Spanien will ein Verbot erreichen, wie auch schon national, und wird laut Mlex von mehreren Mitgliedstaaten unterstützt, darunter Frankreich, Irland und Slowenien.
Bislang ist es in der EU strafbar, nicht-einvernehmliche, sexuelle Deepfakes zu verbreiten, nicht aber, sie zu erstellen. So sieht es die neue Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vor. Die Mitgliedstaaten haben noch bis Juni 2027 Zeit, sie national umzusetzen.
Die Digitalkommissarin Henna Virkkunen wies auf Nachfrage eines Journalisten vor einem Monat ebenfalls auf diese Richtlinie und die derzeitigen Diskussionen in den anderen EU-Institutionen hin. Außerdem sagte sie: „Wir prüfen derzeit, ob unsere Gesetzgebung klar genug ist oder wir etwas hinzufügen müssen.“
Datenschutz & Sicherheit
Patchday: Attacken auf Android-Smartphones beobachtet
Aufgrund von laufenden Attacken sollten Besitzer von Android-Smartphones die verfügbaren Sicherheitsupdates installieren. Diese Patches gibt es aber nur für Geräte, die sich noch im Support befinden.
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Jetzt patchen!
Wie aus einer Warnmeldung hervorgeht, haben Googles Androidentwickler insgesamt knapp 140 Schwachstellen geschlossen. In dem Beitrag warnen die Entwickler auch vor laufenden Attacken auf eine Schwachstelle in einer Grafik-/Display-Komponente von Qualcomm. Die Lücke (CVE-2026-21385) ist mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft.
Was Angreifer nach einer erfolgreichen Attacke konkret anstellen können, ist bislang unklar. Unbekannt ist derzeit auch, in welchem Ausmaß die Angriffe ablaufen. Google schreibt von Attacken in „begrenztem Umfang“.
Weitere Gefahren
Die verbleibenden Sicherheitslücken betreffen das Framework, Kernel-Komponenten, das System und verschiedene Komponenten von Arm, Imagination, Qualcomm, MediaTek und Unisoc. Über „kritische“ Schwachstellen im Framework (Android 16-qpr2: CVE-2026-0047) und im System (Android 16: CVE-2026-0006, Android 14, 15, 16, 16-qpr2 CVE-2025-48631) können sich Angreifer höhere Rechte verschaffen oder Schadcode ausführen. Auch DoS-Attacken sind möglich.
Durch das erfolgreiche Ausnutzen der verbleibenden Lücken, die mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft sind, können sich Angreifer primär höhere Nutzerrechte aneignen. Es können aber auch Informationen geleakt werden.
Google versichert, die Schwachstellen mit den Patch Levels 2026-03-01 und 2026-03-05 geschlossen zu haben. In diesem Monat gibt es so viele Sicherheitsupdates, weil Google seit Juli 2025 monatlich nur noch nach ihrer Einschätzung nach besonders gefährliche Lücken schließt. Verbleibende Updates werden seitdem quartalsweise veröffentlicht.
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Neben Google veröffentlichen noch weitere Hersteller regelmäßig Sicherheitspatches – aber meist nur für einige Produktserien. Geräte anderer Hersteller bekommen die Updates erheblich später oder, im schlimmsten Fall, gar nicht.
(des)
Datenschutz & Sicherheit
Polizei Berlin: Zahlreiche Verletzte durch Taser-Einsatz
Seit Mai 2024 sind in Berlin Distanzelektroimpulsgeräte, auch Taser genannt, im flächendeckenden Einsatz. 255 der Waffen nutzen die Polizist*innen, dazu kommt eine geheime Zahl von Tasern beim Berliner SEK. Der Taser wurde als polizeiliche Waffe neben Schlagstock, Pfefferspray und Pistole eingeführt.
Im Jahr 2025 haben Berliner Polizist*innen 62 Mal mit Tasern auf Menschen geschossen. Das sind deutlich mehr Fälle als noch im Jahr zuvor (49). Dabei wurden 58 Personen verletzt. Das sind fast doppelt so viele wie im Jahr zuvor (32). Das ergab eine Kleine Anfrage von Vasili Franco, dem innenpolitischen Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus, die netzpolitik.org exklusiv vorliegt.
Franco sagt: „Dass mehr Tasereinsätze zu mehr Verletzten führen, scheint für die Innenverwaltung völlig irrelevant zu sein.“
Extreme Schmerzen
Bei der Nutzung eines Tasers werden zwei Elektroden abgeschossen, sie sollen sich in die Haut des Gegenübers bohren, woraufhin über Drähte, die daran hängen, Strom mit sehr hoher Spannung in das Opfer geleitet wird. Für gewöhnlich bricht es dadurch zusammen. Betroffene berichten von extremen Schmerzen.
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Immer wieder sterben Menschen, nachdem sie getasert wurden. Besonders für Menschen mit Vorerkrankungen kann der Taser eine tödliche Waffe sein. In den USA sind allein zwischen 2000 und 2017 mehr als 1.000 Menschen bei Polizeimaßnahmen gestorben, in denen Taser eingesetzt wurden. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisiert zudem den weltweiten Missbrauch der Elektro-Waffen (PDF).
Dennoch gilt der Taser im Vergleich zur Schusswaffe als milderes Mittel. Das zeigt sich auch daran, dass die Polizist*innen deutlich freizügiger damit umgehen. Die Hemmschwelle zum Taser-Einsatz ist vergleichsweise gering, was ein Missbrauchspotenzial mit sich bringt. Oft reicht angeblich auch schon die Drohung mit dem Taser, um eine Situation zu befrieden, allerdings drückten die Berliner Polizist*innen im vergangenen Jahr, wenn sie den Taser einmal gezogen hatten, in 42 Prozent der Fälle auch ab.
Normalisierung „erheblicher Gewaltanwendung“ befürchtet
Oft wird der Taser gegen Menschen in psychischen Ausnahmesituationen eingesetzt. Allein acht Menschen wurden 2025 in Berlin getasert, weil sie Suizid verüben wollten. In einem Fall wurde ein Mensch per Elektroschock niedergestreckt, weil er mit einer Krücke um sich schlug. In anderen Fällen reichte „wirkte bedrohlich“ oder „nahm nicht die Hände aus der Tasche, näherte sich“ oder „Versteifen des Körpers“ als Grund für den Taser-Einsatz.
Neben den gesundheitlichen Risiken sehen Experten wie der Strafrechtsprofessor Andreas Ruch, die Ausweitung des Einsatzes von Tasern als die große Gefahr. Er schreibt in einem Artikel im Verfassungsblog: „Weil bekannt ist, dass der Taser in einer Vielzahl von Fällen als Elektroschocker unmittelbar gegen den Körper von Personen gerichtet wird, um deren Willen zu beugen, ist außerdem zu befürchten, dass Beamte die Geräte künftig extensiv nutzen und sich damit eine Form erheblicher polizeilicher Gewaltanwendung schleichend normalisiert.“
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