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DMEA: Warken über Datenausleitung aus der elektronischen Patientenakte und mehr


Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat auf der Digitalmesse DMEA mehr Tempo bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens gefordert. Entscheidend sei, dass digitale Anwendungen im Alltag von Patienten und Leistungserbringern tatsächlich ankommen und einen spürbaren Nutzen bieten. Der Entwurf des bereits geleakten „Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG), über das derzeit innerhalb der Bundesregierung beraten wird, soll dafür den Rahmen liefern.

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Die eigentliche Herausforderung liege nicht mehr im „Ob“, sondern im „Wie“ der Digitalisierung, sagte Warken. Es gehe darum, die Lücke zwischen technischen Möglichkeiten und tatsächlicher Nutzung zu schließen. „Auch die besten Ideen nützen nichts, wenn sie nicht wirklich genutzt werden.“ Digitale Anwendungen müssten intuitiv bedienbar sein, sich in bestehende Prozesse integrieren und den Arbeitsalltag erleichtern. Am Ende entscheide nicht die technische Machbarkeit, sondern die Akzeptanz, die durch Vertrauen, Verlässlichkeit und konkreten Nutzen entstehe. Mehr positive Erfahrungen mit digitalen Lösungen seien daher zentral. Warken sprach dabei auch aus persönlicher Perspektive als Patientin und gesetzlich Versicherte.

Als wichtigstes Beispiel nannte sie die elektronische Patientenakte (ePA), für die seit Anfang 2025 standardmäßig Konten für gesetzlich Versicherte angelegt sind. Die Nutzung nehme zu, dennoch gebe es „Luft nach oben“. Vor allem das Anmeldeverfahren sei vielen zu kompliziert. Dieses soll unter anderem durch das inzwischen von der Mehrheit der Krankenkassen angebotene „aktualisiertes Video-Ident-Verfahren“ verbessert werden, später auch mit der EUDI-Wallet.

Zudem kündigte Warken den Ausbau der ePA-Funktionen an. Neben Medikationsplänen oder Befunden ist eine Volltextsuche bis Ende 2026 geplant. Die ePA soll eine „echte Alltags-App“ werden. „Dazu sollen die Kassen auch ePA-Daten nutzen können, mit Einwilligung der Versicherten, die auf diesem Weg dann auch von maßgeschneiderten Präventionsempfehlungen profitieren können. Denkbar sind zum Beispiel Übersichten und Erinnerungsfunktionen zu Vorsorgeuntersuchungen und Impfempfehlungen.“ Das bezeichnete Warken als „wirklich handfeste Vorteile für die Versorgung, und auch damit wollen wir die Versicherten überzeugen.“ Darüber hinaus sollen mit der digitalen Ersteinschätzung, E‑Überweisung und Terminvermittlung eine Anbindung an die Gesundheitsversorgung hinzukommen, weshalb die Ministerin ein Primärversorgungssystem plant. Analoge Zugangswege, etwa telefonisch, sollen aber bestehen bleiben.

„Zudem wollen wir die digitalen Kommunikationswege im Gesundheitswesen nutzerfreundlicher und medienbruchrei gestalten, um die Mehrwerte der Digitalisierung auch hier optimal zu nutzen“, sagte Warken. Das gehe nicht ohne Interoperabilität. „Dazu gehört, dass wir die Funktionalität, Stabilität und Nutzerfreundlichkeit der informationstechnischen Systeme der Leistungserbringer fördern wollen.“

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Seit dem Start der ePA gibt es auch ein Konformitätsbewertungsverfahren für selbige, zum Nachweis grundlegender Anforderungen. „Künftig soll dieses Verfahren auch auf weitere Anforderungen ausgedehnt werden, beispielsweise auf Funktionen zum Schutz der Patientendaten. Und auch wollen wir das Recht der Patientinnen und Patienten auf Interoperabilität weiter stärken, indem Hersteller informationstechnischer Systeme zu mehr Interoperabilität verpflichtet werden. Für Versicherte würde dies mehr Souveränität über die eigenen Gesundheitsdaten und aber auch weniger Bürokratie bedeuten.“

Darüber hinaus will das Ministerium die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Versorgung ausweiten und die ePA an Vorgaben des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) anpassen, sodass Versicherte auch im EU-Ausland auf ihre Daten zugreifen können. Die Telematikinfrastruktur soll stabiler werden; Interoperabilität und Standards will die Regierung verbindlicher machen.

Mit Blick auf die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung betonte Warken, dass die Beitragssatzsteigerungen zum Jahreswechsel keine „Routine“ werden dürften. „Wir wollen die fast schon zur Routine gewordenen Beitragssatzsteigerungen beenden, weil sie eine wachsende Belastung für Versicherte, Unternehmen und das ganze Land sind“, sagte sie. Digitalisierung solle dabei auch zur Entlastung beitragen. „Wir wollen nicht bei der Digitalisierung sparen, sondern durch Digitalisierung.“


(mack)



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DMA-Vorgaben: Apple blockiert Interoperabilität für Drittanbieter-Apps


Die Free Software Foundation Europe (FSFE) beklagt in einem Bericht, dass Apple Entwicklern in der Europäischen Union entgegen gesetzlicher Vorgaben in etlichen Fällen keinen freien Zugang zu Hardwarefunktionen gewährt hat, die von den Betriebssystemen iOS und iPadOS kontrolliert werden. Sie nennt als Beispiele Anträge, in denen es um Zugang zu Bluetooth Low Energy oder Apple Wallet ging. Die Begründungen Apples würden der eigenen Entwicklerdokumentation des Unternehmens widersprechen.

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Interoperabilität bedeutet, dass Software von Drittanbietern auf dieselben Systemfunktionen zugreifen kann wie die Apps des Plattformbetreibers selbst. Der Digital Markets Act (DMA) verpflichtet Apple als sogenannten Gatekeeper dazu, solchen Zugang kostenlos und diskriminierungsfrei zu gewähren. Statt seine Plattform jedoch von vornherein mit offenen APIs und Dokumentation zugänglich zu machen, hat Apple ein antragsbasiertes System eingeführt: Entwickler müssen für jede gewünschte Funktion einzeln um Erlaubnis bitten, ein kostenpflichtiges Entwicklerkonto vorweisen, das 99 US-Dollar pro Jahr kostet, und detaillierte Begründungen einreichen.

Die EU-Kommission leitete daraufhin ein Spezifikationsverfahren gegen Apple ein, um den Konzern zu transparenteren Abläufen samt öffentlichem Anfragen-Tracker zu verpflichten – doch auch unter diesem Rahmen hat laut FSFE bislang kein einziger der 56 Anträge zu einer Interoperabilitätslösung geführt. Dabei hatte Apple bereits im Dezember 2025 erste Interoperabilitätsvorgaben der EU fristgerecht umgesetzt – allerdings nur jene, zu denen es rechtlich verpflichtet war. Selbst in dem Fall, dass Apple einen Antrag akzeptiert, hat das Unternehmen bis zu 24 Monate Zeit für die Umsetzung. Auseinandersetzungen mit Widerspruch und Schlichtung gestalten sich laut FSFE langwierig. Die Interessenvertreter kritisieren, dass Apple selbst entscheidet, welche Funktionen „in den Geltungsbereich“ des Gesetzes fallen. Anträge würden mit der Begründung abgelehnt, dass sie gar keine iOS-Funktion seien, obwohl Apple sie trotzdem für eigene Dienste nutzt.

Ein Entwickler beantragte Zugang zur Just-in-Time-Kompilierung (JIT) – einer Technik, die Apples eigener Safari-Browser seit Jahren nutzt. Apple lehnte ab: Für Nicht-Browser-Apps sei das keine iOS-Funktion. Ein anderer Entwickler wollte auf das NFC-Protokoll zugreifen, das Apple Wallet verwendet – Apple bestritt, dass es sich dabei um eine OS-kontrollierte Funktion handele, obwohl die eigene Entwicklerdokumentation für genau diesen Zugang eine Sondergenehmigung vorschreibt. Dabei hatte die EU-Kommission Apple bereits verpflichtet, den NFC-Controller für Drittanbieter zu öffnen, damit Apps Zahlungsdaten etwa an Smartwatches übertragen können. Ein dritter Antrag betraf Bluetooth LE Audio für Forschungshardware – abgelehnt mit der Begründung, Apple nutze das selbst nicht, obwohl Bluetooth Low Energy Teil von iOS ist. Zwei weitere Anträge zielten auf Alternativen zu Apples Push-Notification-Dienst – auch sie wurden abgewiesen, da dieser angeblich bereits offen sei.

Die FSFE setzt sich dafür ein, dass die EU Interoperabilität „by design“ einfordert, also offene Schnittstellen im System, die ohne Antragsverfahren nutzbar sind. Apple hat zuletzt zwar angekündigt, Wearables von Drittanbietern in der EU mit weiteren Funktionen wie Live-Aktivitäten zu unterstützen – doch das geschieht weiterhin im Rahmen des antragsbasierten Systems, das die FSFE kritisiert. Auch dürfe es keine Verschwiegenheitserklärungen für Entwickler geben, die Interoperabilität beantragen. Dies sei in 27 der abgelehnten Antragsverfahren der Fall gewesen. Und die EU-Kommission wird ersucht, das Gesetz stärker durchzusetzen.

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Apple wurde von heise online um eine Stellungnahme gebeten, hat sich unmittelbar aber noch nicht geäußert. Apple hatte in der Vergangenheit wiederholt betont, der DMA schaffe einen unpassenden, kostspieligen Prozess und hemme Innovation – und dem Gesetz sogar Alternativvorschläge entgegengestellt.

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(mki)



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Ternus als Apple-CEO: Fokus auf Hardware und schnelle Entscheidungen


Kollegen des künftigen Apple-CEO John Ternus erwarten nach dem Wechsel im September mehr Entscheidungsfreude an der Spitze des iPhone-Herstellers. Ternus knüpfe damit an Apple-Mitgründer Steve Jobs an, heißt es in einem Bloomberg-Bericht. Apples aktueller CEO Tim Cook habe dagegen bei Vorhandensein mehrerer Optionen lieber länger abgewogen und Fragen gestellt. Ternus komme, so namentlich genannte Quellen im Unternehmen, gerne schnell zu einer Entscheidung – auch auf die Gefahr hin, dass mal eine falsch sein kann. Ob er allerdings diese Gepflogenheit aus seiner jetzigen Aufgabe als Senior Vice President of Hardware Engineering auch auf die neue Aufgabe überträgt, gilt es abzuwarten.

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Mit Ternus könnte die kollektive Entscheidungskultur enden, die Tim Cook eingeführt hat. Cook soll bei kniffligen Weichenstellungen mehrere Spitzenverantwortliche hinzugezogen haben. Unter Ternus könnten die Fäden künftig wieder stärker bei einer Person zusammenlaufen. „Ob richtig oder falsch, aber es ist zumindest eine Entscheidung“, zitiert Bloomberg-Reporter Mark Gurman einen Insider.

Beobachter berichten außerdem, dass Ternus bei einigen zentralen Fragestellungen der vergangenen Jahre einen guten Instinkt für die richtigen Entscheidungen gezeigt habe. So sei Ternus skeptisch bei der Vision Pro und beim Automobil-Projekt gewesen und habe sich dagegen ausgesprochen. Während das Apple-Auto niemals Serienreife erlangte und das Projekt eingestellt wurde, wird die Vision Pro dem seinerzeit formulierten Anspruch, dass das räumliche Computing die Zukunft sei, nicht gerecht. Sie wird in Nischen wertgeschätzt, hat aber keine Breitenwirkung erzielt.

Beim MacBook Neo sei Ternus hingegen die treibende Kraft gewesen. Das günstigste MacBook spricht vor allem jüngere und preisbewusste Zielgruppen an. Es war nach seinem Start rasch ausverkauft und Interessierte müssen aktuell mit Wartezeiten rechnen.

Ternus wird den Chefposten bei Apple am 1. September übernehmen. Der 50-Jährige kam im Jahr 2001 ins Unternehmen und hat einen Abschluss in Maschinenbau an der University of Pennsylvania. Tim Cook wird indessen in die neu geschaffene Position des Executive Chairman im Board of Directors wechseln. Dort soll er unter anderem für Regierungsbeziehungen weltweit verantwortlich zeichnen.

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(mki)



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Wi-Fi-7-Router für Glasfaser und DSL im Test: Deutsche Telekom Speedport 7


Mit seinen beiden „WLAN-Verstärker“ und „WLAN-Verstärker Plus“ getauften Mesh-Repeatern bildet der WLAN-Router Speedport 7 der Deutschen Telekom eine bunte Truppe. Dahinter steckt System: Nutzer sollen die Repeater mit unterschiedlichen Funktionen auf den ersten Blick vom Router unterscheiden können, heißt es.

Das Plus beim zweiten Repeater ist nämlich ein LTE-Funkmodul, das einen Ausfall der Glasfaser- oder DSL-Internethauptverbindung per Mobilfunk überbrücken kann. Dieser „Internet-Ausfallschutz“ funktioniert, wenn auch mit Effekten, wie sich im Test zeigte. Auch sonst hat das Wi-Fi-7-Mesh-System ein paar Eigenheiten, denen wir auf den Grund gehen.

Die Speedport-Router waren schon immer auf das Netz des Providers spezialisiert, doch der Siebener treibt das auf die Spitze: Der Router lässt sich ausschließlich am Telekom-Netz in Betrieb nehmen und zurzeit nur mittels der Magenta-App via Cloud konfigurieren. Damit ist laut Telekom der Großteil der Kundschaft zufrieden, weil sich Webseiten zur Konfiguration und Steuerung lokaler Geräte für sie heute ungewohnt anfühlen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wi-Fi-7-Router für Glasfaser und DSL im Test: Deutsche Telekom Speedport 7“.
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