Datenschutz & Sicherheit
Dobrindt: „Abschrecken, abwehren und abschalten“ in Kürze
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will sie, im Koalitionsvertrag gibt es dazu eine grundsätzliche Absichtserklärung und nun soll der Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen werden: die gesetzliche Befugnis für die „aktive Cyberabwehr“ durch das Bundeskriminalamt (BKA). Was der Minister darunter in Abgrenzung zur bisherigen Tätigkeit der Sicherheitsbehörden versteht, erklärte er am Vormittag in der Bundespressekonferenz so: „Wir wollen uns auch zur Wehr setzen und die Infrastruktur der Angreifer stören und zerstören.“ Und das sei mehr als etwa Denial-of-Service-Attacken „nur in schadlose Bereiche des Netzes“ umzuleiten.
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Auf keinen Fall will er diese neuen Befugnisse als Hackback verstanden wissen. „Ein Hackback ist unkonditioniert ein Racheakt“, sagte der Bundesinnenminister. Wenn etwa jemand das Elektrizitätsnetz angreife, würde etwa ein Krankenhaus angegriffen. Hier aber gehe es darum, in einem bereits vollständig aufgeklärten Umfeld die Infrastrukturen der Angreifer mitunter auch im Wortsinne auszuschalten oder Veränderungen an diesen vornehmen zu dürfen, etwa um Command-and-Control-Server von Botnetzen zu übernehmen.
Technisch sei das BKA dazu bereits in der Lage, die rechtlichen Rahmenbedingungen müssten aber noch angepasst werden. Er wolle das entsprechende Gesetz noch in diesem Monat durch das Bundeskabinett bringen, erläuterte der Bundesinnenminister. „Abschrecken, abwehren und abschalten können“, sei das, was geplant sei. „Wir stellen fest, dass Cybercrime-Delikte nicht an einer Ländergrenze halt machen“, beschreibt BKA-Vizepräsidentin Martina Link das Problem aus ihrer Sicht. Bislang fehle es der Behörde an der Gefahrenabwehrbefugnis, eingreifen dürfe sie erst, wenn tatsächlich etwas passiert sei: „Wir müssen abwarten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.“
Die Diskussion um präventives Vorgehen gegen Angreifersysteme ist dabei mit einer Vielzahl von Fallstricken verbunden. Denn Angreifer nutzen regelmäßig die Systeme eigentlich unbeteiligter Dritter – aus Sicht des Bundesinnenministers aber ist das kein Problem. „Wir gehen nicht wahllos ins Netz und versuchen Angriffe abzuwehren“, will Dobrindt mögliche Kritik entkräften. „Von daher ist die Idee, man könnte irgendwie blind Unbeteiligte treffen, unrealistisch.“ Andere Staaten würden hier gerne auf die technischen Fähigkeiten des BKA zurückgreifen, sagte der Bundesinnenminister.
Viele Erfolge weiter auf hohem Niveau
Zusammenarbeit ist das, worin das Bundeskriminalamt zuletzt glänzte: im Monatstakt konnte die Kriminalpolizeibehörde des Bundes mit Hauptsitz in Wiesbaden zuletzt Erfolge im Kampf gegen Cybercrime-Gruppierungen verzeichnen – fast immer in Zusammenarbeit mit einer Vielzahl internationaler Partnerbehörden. Doch in einigen Staaten wird Cybercrime geduldet – auch aus politischen Gründen. Russland etwa gilt derzeit als sicherer Hafen, Gruppierungen sind dort vor westlichen Haftbefehlen sicher und immer wieder wird der Verdacht geäußert, dass es Überschneidungen zwischen Nachrichtendiensten und „Cyberkriminellen“ gebe. „Die Spuren führten regelmäßig nach Russland“, sagt Dobrindt. Zwei Drittel der Taten werden laut Behördenstatistik aus dem Ausland oder von einem unbekannten Ort aus begangen
Versicherungen sollen bei Ransomware seltener zahlen
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335.000 Fälle wurden im Jahr 2025 bei der Polizei angezeigt, die dem ganz unterschiedliche Straftatbestände zusammenfassenden Feld „Cybercrime“ zugeordnet werden – ein fast identisches Niveau zum Vorjahr. Die wirtschaftliche Hauptbedrohung ist nach wie vor Ransomware, 1041 Angriffe verzeichnet das BKA – und geht von einer wesentlich höheren Dunkelziffer aus. Ein Problem, das Bundesinnenminister Dobrindt adressieren will: Zu oft zahlzen Versicherungen Lösegelder, obwohl die Verantwortlichen sich nicht angemessen um die IT-Sicherheit gekümmert hätten. „Fahrlässigkeit darf nicht dazu führen, dass Versicherungsleistungen eintreten“, sagt Dobrindt – und will auf diese Weise für mehr IT-Sicherheit und weniger Lösegeldzahlungen sorgen. Wann und wie konkret das umgesetzt werden soll, schilderte Dobrindt am Dienstag in Berlin nicht.
Fehlende Inhaltekontrolle besorgt BKA und Innenminister
Ein weiteres großes Problem sei, dass die Übergangsregelung für Anbieter ausgelaufen sei, selbständig Inhalte bei Hostingdiensten und sozialen Netzwerken nach Darstellungen von Kindesmissbrauch zu durchforsten, tragen Dobrindt und Link vor. Es sei ein „dramatischer Fehler“ des Europaparlamentes, sagt Dobrindt, „die Verlängerung nicht zu ermöglichen.“ Dass das Parlament von vornherein bei der geplanten CSA-Verordnung eine dauerhaft rechtssichere Lösung eingefordert hatte und Kommission und Rat der Mitgliedstaaten sich der Parlamentsposition kategorisch verweigert hatten, was das Auslaufen zur Folge hatte, erwähnte Dobrindt nicht.
Auch Link sieht im Auslaufen der Inhaltescanberechtigung für Facebook, Instagram, Snapchat, Microsoft, Apple und Co. ein großes Problem. Sie kann aber noch keine konkreten Zahlen beisteuern, um wieviel das Meldeaufkommen der US-Anbieter, das über die Meldestelle NCMEC in Deutschland zentral beim BKA eingeht, seit dem Auslaufen der Übergangsregelung Anfang April denn nun zurückgegangen ist. Die „Barmherziger Samariter“-Klausel im Digital Services Act (DSA) biete keine ausreichende Rechtssicherheit für die Anbieter, sagt Link, die rechtlichen Rahmenbedingungen seien nicht eindeutig genug.
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(afl)
Datenschutz & Sicherheit
Polymarket: Kriminelle sollen Kryptowerte in Millionenhöhe gestohlen haben
Polymarket bestätigte am Donnerstag, dass ein kompromittierter Drittanbieter für einige Nutzer Schadcode in die Website eingeschleust habe. Der Vorfall sei eingedämmt und die betroffene Komponente entfernt worden. Betroffene Nutzer würden kontaktiert und vollständig entschädigt, schreibt das Unternehmen auf X.
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Weitere Details nannte Polymarket zunächst nicht. Unklar bleibt, welcher Dienstleister kompromittiert wurde, wie der Angriff im Einzelnen ablief, wie viele Nutzer betroffen waren und wie hoch der Schaden ist. Gegenüber TechCrunch bestätigte ein Polymarket-Sprecher lediglich, dass bei dem Vorfall Geld von Nutzern gestohlen wurde.
Die Blockchain-Sicherheitsfirma PeckShield meldete auf X, dass es sich offenbar um eine Phishing-Kampagne gegen Polymarket-Nutzer handelt. Dabei sollen Kryptowerte im Wert von rund 3 Millionen US-Dollar gestohlen worden sein, konkret PUSD. PUSD ist der an den US-Dollar gekoppelte interne Dollar-Token, mit dem Polymarket Wetten abrechnet. Der Angreifer habe die gestohlenen Werte über eine Bridge vom Polygon-Netzwerk ins Ethereum-Netzwerk verschoben und dort in Ether getauscht.
Prognosemärkte: Zwischen Boom und Kritik
Polymarket war erst wenige Tage zuvor wegen mutmaßlich manipulativer Influencer-Werbung in die Kritik geraten. Laut Wall Street Journal soll das Unternehmen Influencer für Videos bezahlt haben, in denen angebliche Wetten und Gewinne gezeigt wurden, die tatsächlich auf nachgebauten Seiten oder internen Testumgebungen entstanden.
Prognosemärkte wie Polymarket und Kalshi verzeichnen starkes Wachstum, sind rechtlich und politisch aber stark umstritten. In den USA laufen derzeit mehr als 30 Verfahren zur Zulässigkeit solcher Plattformen. Kritiker befürchten, dass Prognosemärkte Grenzen verschieben: Informationen aus erster Hand könnten zu Wettvorteilen werden, Krisen und Unglücke zu Anlageobjekten. Besonders problematisch wäre es, wenn finanzielle Interessen nicht nur auf den Ausgang eines Ereignisses setzen, sondern diesen selbst beeinflussen.
Trotzdem wächst der Markt inzwischen so stark, dass er neue Wettbewerber auf den Plan ruft: So soll Meta Berichten zufolge an einer Prognoseplattform namens „Arena“ arbeiten, bei der wohl aus rechtlichen Bedenken zunächst Spielgeld statt Echtgeld eingesetzt würde.
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(tobe)
Datenschutz & Sicherheit
Netzwerkbetriebssystem Arista EOS: Angreifer können Systemdaten manipulieren
Wenn Admins in Cloud-Infrastrukturen oder Rechenzentren Router und Switches mit Arista EOS nutzen, können Angreifer an mehreren Schwachstellen ansetzen. Stimmen die Voraussetzungen, sind Systeme kompromittierbar. Bislang gibt es keine Hinweise auf bereits laufende Attacken.
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Mehrere Gefahren
In einer Warnmeldung finden sich unter anderem Informationen zu einer „kritischen“ Lücke (CVE-2026-11705). Daran können Angreifer aber nur ansetzen, wenn im Kontext von Streaming Telemetry Agent die TerminAttrRW-Option aktiv ist. Den Entwicklern zufolge ist das aber keine Standardeinstellung, sodass Geräte nicht per se angreifbar sind.
Ist die Voraussetzung erfüllt, können Angreifer durch das Versenden von präparierten Paketen Fehler auslösen und danach Systemdaten modifizieren. Aufgrund der kritischen Einstufung ist davon auszugehen, dass Geräte danach als kompromittiert gelten.
Bislang ist dagegen nur die EOS-Version 4.36.1F erschienen. Für ältere Ausgaben sind bislang nur Fixes verfügbar, die Arista in der Warnmeldung auflistet. Weitere Sicherheitspatches sollen folgen. Um Netzwerke vor solchen Attacken zu schützen, können Admins den Streaming-Telemetry-Agenten (TerminAttr) deaktivieren.
Durch das erfolgreiche Ausnutzen weiterer Lücken werden etwa manipulierte Zertifikate akzeptiert (CVE-2026-52896 „hoch“) oder Angreifer können Zugangsdaten einsehen (CVE-202652895 „mittel“).
In einer weiteren Warnmeldung führen die Entwickler noch eine Lücke (CVE-2026-12546 „mittel“) auf. Darüber ist die Authentifizierung umgehbar. In den verlinkten Warnmeldungen finden Admins weiterführende Hinweise zu den Schwachstellen und konkret bedrohten EOS-Versionen.
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(des)
Datenschutz & Sicherheit
Chrome: Zwei Updates in einer Woche
Google hat den Webbrowser Chrome zum Freitag ein zweites Mal in dieser Woche aktualisiert. Damit stopft der Hersteller insgesamt 21 Sicherheitslücken. Der Grund für das zweite ungeplante Update ist jedoch unklar. Aber der Reihe nach.
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In der Nacht zum Mittwoch hat Google das übliche wöchentliche Browser-Update für Chrome herausgegeben. Das behandelt 18 Sicherheitslücken, von denen vier sogar die Risikobewertung als „kritisch“ erhalten haben. Dazu gehören zwei Use-after-free-Schwachstellen in WebGL (CVE-2026-13028, CVE-2026-13032), eine weitere in Autofill (CVE-2026-13038) sowie potenzielle Lesezugriffe außerhalb vorgesehener Speichergrenzen in der Komponente „Blink>InterestGroups“ (CVE-2026-13033). Bei Use-after-free-Sicherheitslücken greift der Programmcode auf bereits freigegebene Ressourcen zu, deren Inhalte daher nicht definiert sind. Angreifer können das oftmals sogar zum Ausführen von Schadcode missbrauchen, etwa bei der Anzeige sorgsam präparierter Webseiten.
Zum Freitag haben Googles Entwickler nun eine Aktualisierung nachgelegt, die außerhalb des üblichen Zeitplans erfolgt. Das passiert normalerweise etwa, wenn Schwachstellen bereits attackiert werden. Davon schreibt Google jedoch nichts. Lediglich drei Schwachstellen bessert das Update demnach aus, und die schätzen die Programmierer auch „nur“ als ein hohes Risiko ein. Darunter sind erneut zwei Use-after-free-Schwachstellen, einmal in Payments (CVE-2026-13282) und einmal in AdFilter (CVE-2026-13283). Außerdem korrigiert das Update einen Integer-Überlauf in der Mojo-Komponente (CVE-2026-13281).
Update außer der Reihe, aber kein Exploit
Üblicherweise schreibt Google in den Versionsankündigungen, wenn das Unternehmen davon weiß, dass Sicherheitslücken bereits im Internet angegriffen werden. In beiden Versionsankündigungen finden sich jedoch keine derartigen Hinweise. Dennoch sollten Nutzer von Chromium-basierten Webbrowsern etwaige verfügbare Aktualisierungen zügig anwenden. Das reduziert die potenzielle Angriffsfläche auf jeden Fall.
Aktuell sind ab Freitag nun die Versionen Chrome 149.0.7827.200 für Android und Linux sowie 149.0.7827.200/201 für Mac und Windows. Die lassen sich über den Versionsdialog direkt im Browser installieren (Einstellungsmenü, dort „Hilfe“ – „Über
Vor zweieinhalb Wochen musste Google mit einem Update außer der Reihe eine bereits angegriffene Schwachstelle im Webbrowser Chrome schließen.
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(dmk)
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