Künstliche Intelligenz
Donnerstag: Kfz-Hersteller für Autolärm, Warner Bros für Netflix statt Paramount
Elektromobilität trägt das Versprechen einer leiseren Welt in sich. Doch die Autobranche drängt auf ein Recht auf künstliches Röhren. Denn derzeit werden in der EU Lärmemissionen für Fahrzeuge diskutiert. Eine Verschärfung der Grenzwerte könnte aus Herstellersicht den wachsenden E-Auto-Markt gefährden, weil sich viele Kunden „kraftvollen Sound“ wünschen. Derweil will Netflix Warner Bros. übernehmen, Paramount zusätzlich Discovery. Doch das größere Angebot Paramounts hat zu viele Schwächen, meint der Warner-Verwaltungsrat. Netflix ist demnach der potentere Käufer. Dessen Angebot ist zwar niedriger, stehe aber auch auf sicheren Füßen als die Offerte von Paramount. In Kanada schließt Ubisoft sein Entwicklerstudio in Halifax. Die Entwickler hatten sich kurz zuvor gewerkschaftlich organisiert, als erstes Ubisoft-Studio Nordamerikas überhaupt. Der Spielekonzern bestreitet einen entsprechenden Zusammenhang. Ubisoft Halifax ist demnach ein Opfer der unternehmensweiten Sparmaßnahmen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Elektromobilität gilt als Hoffnungsträger für leisere und lebenswertere Städte, da ihre Motoren bauartbedingt nahezu geräuschlos surren. Doch dieser technische Vorteil steht zur Disposition. Während immer mehr Stromer auf den Straßen rollen, findet in internationalen Normungsgremien eine kontroverse Debatte statt, die erheblichen Rückschritt beim Verkehrslärm mit sich bringen könnte. Im Kern geht es um die Frage, ob die Chance vertan wird, den urbanen Lärmpegel nachhaltig zu senken. Denn es gibt eine wachsende Lobby dafür, E-Fahrzeuge künstlich so laut wie Verbrenner zu machen. Nach Ansicht mancher Kfz-Hersteller gilt Sound als Marken-DNA, die Emotion, Dynamik und Identität verspricht. So wird künstlicher Lärm zum Markenzeichen: Der feuchte Traum der E-Auto-Branche.
Der Traum von Paramount Skydance (PSKY), Warner Bros. Discovery (WBD) zu übernehmen, hat dagegen einen Dämpfer erhalten. Denn der WBD-Verwaltungsrat rät seinen Aktionären einstimmig davon ab, ihre Aktien PSKY anzudienen. Es sei inadäquat, von zu geringem Wert und einfach zu riskant. Netflix’ Übernahmeangebot sei in mannigfaltiger Weise überlegen. Das Gremium verfolgt den mit Netflix geschlossenen Übernahmevertrag weiter. Dabei soll Netflix Warner Bros kaufen, die Discovery-Sparte aber eigenständig werden. PSKY bietet zwar mehr Geld, will dafür aber auch den gesamten WBD-Konzern schlucken, samt Discovery. Allerdings hat das Angebot laut Verwaltungsrat Haken und Ösen, etwa ungewisse Finanzierung der Übernahme: Paramount kann Warner Bros Discovery nicht überzeugen.
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Ubisoft schließt sein kanadisches Entwicklerstudio in Halifax mit 71 Mitarbeitern. Nur 16 Tage zuvor hatten sich 74 Prozent der Angestellten entschlossen, der kanadischen Gewerkschaft für Spiele- und Multimedia-Entwickler beizutreten. Es war das erste Mal, dass sich Ubisoft-Mitarbeiter in Nordamerika gewerkschaftlich organisiert hatten. Der Spielekonzern bestreitet allerdings einen Zusammenhang und weist auf unternehmensweite Einsparungen hin. Ubisoft bietet den gekündigten Angestellten Unterstützung in Form von Abfindungen und beruflicher Weiterentwicklung an. Zuletzt hatten die Mitarbeiter in Kanada an mobilen Spielen der Serien „Rainbow Six“ und „Assassin’s Creed“ gearbeitet: Ubisoft schließt Spielestudio, nachdem sich Entwickler Gewerkschaft anschließen.
Langsam und bedächtig legt der Dyna-Roboter am Messestand von Dyna Robotics auf der CES 2026 ein Kleidungsstück nach dem anderen zusammen. Mit spitzen Roboterfingern greift er in den Wäschekorb, muss oft bis zu fünfmal ansetzen, bevor er einen Zipfel erwischt. Dann aber zieht er ein Stück Stoff vor sich auf den Tisch, faltet es zu einem perfekten Rechteck, dreht es so, dass es parallel zur Tischplatte liegt, und legt es auf den Stapel seiner bereits erledigten Arbeit. Das könnten menschliche Hände ohne Frage sehr viel schneller. Dafür geht der Dyna-Automat nicht rauchen, macht keine Mittagspause und arbeitet täglich sehr viel länger als acht Stunden. Der Industrieroboter soll monotone Handarbeit in gewerblichen Umgebungen automatisieren: Dyna-Industrieroboter faltet Textilien ohne Pause.
Der Stromausfall im Berliner Südwesten hat gezeigt, welche Probleme auftreten, wenn Kritische Infrastruktur ausfällt. Die gute Nachricht: Die Stromversorgung ist endlich wiederhergestellt, auch für die letzten 22.000 der 50.000 betroffenen Haushalte Berlins. Die schlechte Nachricht: Viele Auswirkungen werden sich erst zeigen. Und ein Glanzstück war das, was der Staat als Garant der notwendigen Versorgung geleistet hat, definitiv nicht. Auch die beteiligten Unternehmen, teils im Landesbesitz, müssen sich vielen Fragen stellen. Denn auf Strom kann nicht verzichtet werden. Doch die Politik lässt vielfach die nötige Dringlichkeit vermissen, wenn es auf Redundanz und Resilienz insbesondere Kritischer Infrastruktur ankommt, heißt es in unserem Kommentar zum Berliner Stromausfall: Sind jetzt alle wach?
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Der Blackout in Berlin ist auch eines der Themen in der heutigen #heiseshow. Wir diskutieren, wie es zu diesem Ausfall kommen konnte. Was zeigt der Vorfall über die Robustheit unserer Stromnetze? Und welche Lehren müssen für die Energiewende gezogen werden? Zudem sprechen wir über unsere Highlights und Erkenntnisse der CES 2026. Was waren die spannendsten Produktankündigungen? Welche Technologien könnten 2026 wirklich relevant werden? Derweil kämpft die Entwicklerplattform Stack Overflow mit Nutzerschwund und setzt nun auf KI-Funktionen. Warum wenden sich Entwickler von der Plattform ab? Können KI-Features Stack Overflow retten oder beschleunigen sie den Niedergang? Das sind die Themen heute um 17 Uhr live in der #heiseshow: CES 2026, Blackout in Berlin, Stack Overflow.
Auch noch wichtig:
- Virtuelle Fabriken bauen, Roboter trainieren, Probleme vor Auftreten lösen – was Siemens und Nvidia jetzt mit KI-Anwendungen industriell möglich machen wollen: Siemens und Nvidia wollen industrielle Revolution mit KI beschleunigen.
- Existieren Geschäftsunterlagen nur noch in der Cloud, müssen sich Gesellschafter laut Bayerischem Oberstem Landesgericht mit digitalem Zugriff begnügen. Es geht um Informationsrecht und Insolvenz: Wenn es keine Akten gibt, reicht Cloud-Zugang.
- Nach dem Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin sind auch Mobilfunkstationen und andere Netzinfrastruktur ohne Strom. Was die Anbieter jetzt unternehmen bei Mobilfunk und Internet: Netzbetreiber nach Stromausfall im Alarm-Modus.
- Manuel Atug, Sprecher der AG KRITIS, sieht im Gespräch mit heise online ein Versagen der Berliner Stadtregierung. Eine „Lage“ hätte es gar nicht geben müssen beim Stromausfall in Berlin: „Die Krisenkommunikation war am Anfang katastrophal“.
- Mit dem Kallsup hat Ikea auf der CES 2026 einen würfelförmigen Bluetooth-Lautsprecher für unter 10 US-Dollar vorgestellt. Bis zu 100 Geräte lassen sich koppeln: Ikea bringt würfelförmigen Bluetooth-Lautsprecher Kallsup für rund 10 Euro.
- Espressif und Bosch kombinieren ESP32-C5 mit MEMS-Sensoren, um Bewegung und Umwelt lokal auszuwerten: ESP32-C5 trifft Bosch-Sensoren.
- Auf der CES zeigt eine US-Firma künstliche Fingernägel, deren Farbe sich nachträglich und immer wieder ändern lässt. Ab Juni sollen sie ausgeliefert werden: Künstliche Fingernägel mit nachträglichem Farbwechsel wie in „Total Recall“.
- Renault hat sich entschieden, den Twingo mit einer umfangreichen Ausstattung zu versehen, und dafür Leistung und Reichweite knappzuhalten: Elektroauto Renault Twingo ist optimiert für den Stadtverkehr.
- Zahlen von Flathub, dem wichtigsten Flatpak-Repository, zeigen, dass immer mehr Linuxer Anwendungen im distributionsunabhängigen Flatpak-Format installieren: App-Installation als Flatpak in Linux immer beliebter.
- Microsoft hatte eine Spamschutzmaßnahme für Exchange Online angekündigt. Die Externe-Empfänger-Begrenzung kommt nun doch nicht: Microsoft sagt Spamschutzmaßnahme in Exchange Online ab.
- Die leichtgewichtige Mikado-Methode eröffnet einen strukturierten Weg, um signifikante Änderungen auch an komplexem Altcode durchzuführen: Mit Mikado-Methode Legacy-Code im Griff.
- Google bereitet den Wechsel von ChromeOS auf Aluminium OS vor. Nicht alle aktuellen Chromebooks erhalten das Upgrade, erklärt Google: Nicht alle Chromebooks erhalten Aluminium OS.
(fds)
Künstliche Intelligenz
Chipfertigung und Forschung: Samsung will 74 Milliarden US-Dollar investieren
Samsung stockt sein Investitionskapital für das Jahr 2026 auf: 110 Billionen Won will der Konzern in seine Halbleiterfertigung sowie Forschung und Entwicklung investieren. Das entspricht umgerechnet knapp 74 Milliarden US-Dollar oder 64 Milliarden Euro.
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Die Investitionssumme ist so massiv, dass sie eine Börsenmitteilung erfordert. Darin schreibt Samsung, dass die Ausgaben die eigene Position während des KI-Booms zementieren sollen. Samsung sei das einzige Unternehmen, das Speicher und Logikchips wie Prozessoren oder KI-Beschleuniger herstelle und gleichzeitig Packaging-Anlagen betreibe, betont die Mitteilung. In Packaging-Anlagen gelangen die Chips auf ihre Träger, mit denen sie überhaupt erst einsetzbar sind.
110 Billionen Won sind mehr, als Samsung konzernweit in einem Quartal an Umsatz generiert. Im vierten Quartal 2025 waren das knapp 94 Billionen Won, nach aktueller Umrechnung knapp 55 Milliarden Euro.
Kaum kurzfristiger Nutzen
Bis sich die Investitionen bemerkbar machen, dürften allerdings Jahre vergehen. So lange dauert der Bau eines Halbleiterwerks, und Chips werden Jahre im Voraus entworfen. Kurzfristig will Samsung zusätzlich Geld in Übernahmen stecken. Im Fokus stehen Übernahmekandidaten in den Bereichen Robotik, medizinische Technik, Automotive und HVAC (Heizung, Lüftung, Klimatechnik).
Was in der Theorie gut klingt, muss sich in der Praxis allerdings erst einmal beweisen. Das Konkurrenzdenken zwischen Samsungs Sparten ist groß. Zuletzt kursierten etwa Berichte, dass Samsungs Speichertochter der Smartphone-Schwester kein DRAM und NAND-Flash zusichern will.
Samsungs Aktie ging an der südkoreanischen Börse zeitweise hoch, ist inzwischen aber wieder auf das Vortagesniveau abgesackt. Der gesamte Tech-Sektor ist derzeit an den Börsen weltweit rot.
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(mma)
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Vergeltung Irans gegen Golfstaaten – Sorge vor Energiekrieg
Nach iranischen Angriffen auf Flüssiggasanlagen in Katar und der Androhung von Vergeltung durch US-Präsident Donald Trump wächst die Sorge vor einem folgenreichen Energiekrieg. Das US-Militär werde das bedeutende Gasfeld „South Pars“ massiv attackieren, sollte der Iran weiter Katars Gasindustrie angreifen, schrieb Trump auf seiner Plattform Truth Social. Der Preis für europäisches Erdgas stieg daraufhin in der Spitze um mehr als 30 Prozent.
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Israel hatte „South Pars“, das vom Iran und Katar ausgebeutet wird, bereits am Mittwoch angegriffen – laut Trump ohne sein Wissen und seine Genehmigung. US-Medienberichte legten aber nahe, dass der US-Präsident sehr wohl eingeweiht war. Trump habe den Angriff demnach ausdrücklich gebilligt, um den Druck auf den Iran zu erhöhen, die für den Ölmarkt bedeutende Straße von Hormus freizugeben.
Hegseth möchte sich nicht auf Kriegsdauer festlegen
Trump schrieb, Israel habe das Gasfeld „aus Wut über die Ereignisse im Nahen Osten“ angegriffen. In Versalien äußerte er, es werde keine weiteren israelischen Angriffe auf dieses „äußerst wichtige und wertvolle“ Gasfeld geben – es sei denn, „der Iran beschließt unklugerweise, einen völlig Unschuldigen anzugreifen, in diesem Fall Katar“.
Hoffnung auf ein baldiges Kriegsende machten die USA derweil nicht. „Wir möchten dafür keinen festen Zeitrahmen festlegen“, sagte Verteidigungsminister Pete Hegseth auf die Frage nach der Kriegsdauer. Die USA liegen ihm zufolge im Plan. Trump hatte zu Kriegsbeginn eine Dauer von vier Wochen oder weniger in Aussicht gestellt.
Schwer beschädigte Anlage in Katar
Die für den Weltmarkt bedeutenden Flüssiggasanlagen im katarischen Industriegebiet Ras Laffan wurden durch die iranischen Angriffe schwer beschädigt, wie der Betreiber Qatar Energy auf der Plattform X mitteilte. Das katarische Innenministerium erklärte wenig später, die Brände seien unter Kontrolle gebracht worden. Es gebe keine Verletzten.
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Der Gaskonzern Shell bestätigte am Donnerstag Schäden an der Gasaufbereitungsanlage „Pearl“ – den Angaben zufolge die größte weltweit. Shell betreibt die Anlage zusammen mit Qatar Energy, dem staatlichen Konzern des Landes. Katar gehört zu den größten Gasproduzenten der Welt und spielt eine Schlüsselrolle bei der globalen Versorgung mit Flüssiggas, das vor allem in Ras Laffan verschifft wird.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sagte bei einer Tagung des Wirtschaftsrates der CDU in Berlin, ebenso große Sorgen wie die Nichtpassierbarkeit der Straße von Hormus bereiteten ihr Angriffe auf Ölverarbeitungsanlagen und auf Gasfelder in der Region. „Das kann tatsächlich zu Einbrüchen führen“, sagte Reiche. Die Kriegsparteien seien aufgefordert, davon abzusehen, massiv Anlagen zu zerstören, deren Wiederhochfahren oder Reparatur nicht nur wenige Wochen dauern würde, sondern Monate.
In den Vereinigten Arabischen Emiraten schlossen die Behörden nach einem Raketenangriff eine Öl- und Gasanlage im Emirat Abu Dhabi. Herabstürzende Trümmerteile infolge eines Abwehreinsatzes der Luftabwehr hätten zu „Vorfällen“ geführt, teilte die Regierung in Abu Dhabi mit, ohne weitere Details zu Schäden zu nennen. Betroffen ist demnach die Gasanlage Habschan und ein Ölfeld namens Bab. Auch der Ölpreis stieg im frühen Handel daraufhin weiter an.
Katar: Iran überschreitet „alle roten Linien“
Mit seinen gezielten Angriffen auf zivile Objekte und lebenswichtige Einrichtungen in Ländern der Region habe der Iran „alle roten Linien überschritten“, erklärte das katarische Außenministerium in Doha. Auch Saudi-Arabien forderte den Iran zur Einstellung der Angriffe auf die benachbarten Golfstaaten auf. Über der saudischen Ölraffinerie Samref stürzte nach offiziellen Angaben eine Drohne ab.
Irans Präsident Massud Peseschkian hatte zuvor auf der Plattform X vor einer Eskalation gewarnt. Die „aggressiven Handlungen“ würden Israel, den USA sowie deren Verbündeten keinen Vorteil bringen, sondern die Lage verschärfen. Sie könnten „unkontrollierbare Folgen“ haben, die sich weltweit auswirkten. Parlamentspräsident, Mohammed Bagher Ghalibaf, schrieb, es habe eine neue Eskalationsstufe begonnen. Das Prinzip „Auge um Auge“ gelte.
Frust und Unsicherheit bei den Menschen im Iran
In der iranischen Bevölkerung verstärkten sich derweil Verunsicherung und Frust. Am Freitag beginnt das persische Neujahrsfest Norus. Doch die Basare und Einkaufspassagen sind leer, viele Familien harren in ihren Wohnungen aus. „Meine Frau und ich wissen nicht, was wir machen sollen“, sagt Dschawad, ein 72 Jahre alter Rentner. „Wie lange soll das noch so weitergehen? Keiner hat eine Antwort!“ Aussagen von Menschen im Iran gelangen derzeit seltener nach außen.
Der frühere Bankangestellte sagte, er befürworte eigentlich militärische Gewalt für einen Machtwechsel. „Auch nach drei Wochen Krieg ist das Regime noch da, Land und Volk aber sind am Ende“, sagt er. „Wenn sie nun auch die Polizeiwachen und Öl- und Gasfelder angreifen, kommt es zu einem wahren Chaos. Keine Sicherheit mehr, noch mehr Kriminalität und irgendwann auch kein Strom.“
Die 18 Jahre alte Sana sagte, sie habe gehofft, dass es schnell zu einem Sturz der Regierung komme. Gut drei Wochen nach Kriegsbeginn bestimmten jedoch Sorgen und Hoffnungslosigkeit ihren Alltag. „Dieses Land wird vollständig zerstört“, sagte sie. „Ich habe keine Hoffnung mehr in dieses Land.“
(mho)
Künstliche Intelligenz
EuGH-Urteil: Polizei darf biometrische Daten nicht auf Vorrat erfassen
In einem Urteil zum Schutz biometrischer Daten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag der Praxis vieler Polizeibehörden enge Grenzen gesetzt, Verdächtige routinemäßig erkennungsdienstlich zu behandeln. Die Luxemburger Richter betonen, dass das Aufnehmen sensibler biometrischer Daten wie Fingerabdrücke oder Gesichtsbilder in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht systematisch erfolgen darf. Vielmehr muss jede derartige Maßnahme im Einzelfall durch eine unbedingte Erforderlichkeit gerechtfertigt und klar begründet werden.
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Auslöser des Verfahrens in der Rechtssache C-371/24 (Comdribus) war ein Vorfall im Jahr 2020 in Paris. Ein Mann, dessen Namen der EuGH mit HW abkürzt, wurde als Organisator einer nicht angemeldeten Demonstration festgenommen. Während des Polizeigewahrsams verweigerte er die Abnahme von Fingerabdrücken und das Anfertigen von Lichtbildern.
HW wurde später von dem ursprünglichen Tatvorwurf des Aufruhrs freigesprochen. Trotzdem verurteilte ihn ein französisches Strafgericht zu einer Geldstrafe von 300 Euro wegen seiner Weigerung, an der erkennungsdienstlichen Behandlung mitzuwirken. HW wehrte sich gegen diesen Schuldspruch mit dem Argument, die französische Regelung sei unvereinbar mit der europäischen Datenschutzrichtlinie für den Bereich Strafverfolgung und Justiz.
Besonders sensible Daten
Das Pariser Berufungsgericht legte den Fall dem EuGH vor. Es wollte klären lassen, ob nationale Behörden tatsächlich von jeder verdächtigen Person ohne spezifische Rechtfertigung biometrische Daten verlangen dürfen.
Die jetzige Antwort aus Luxemburg legt Wert auf die Privatsphäre der Bürger: Da biometrische Daten zu den besonders sensiblen Kategorien gehören, genießen sie der Entscheidung zufolge einen verstärkten Schutz. Ihre Verarbeitung ist demnach nur dann zulässig, wenn sie absolut notwendig ist und durch geeignete Garantien für die Grundrechte der Betroffenen flankiert wird.
Der EuGH unterstreicht in seinem Beschluss, dass das bloße Vorhandensein eines plausiblen Tatverdachts allein nicht ausreiche, um tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre wie die Erfassung biometrischer Merkmale zu rechtfertigen. Jede Entscheidung für eine solche Maßnahme müsse zumindest eine summarische Begründung enthalten. Diese soll es der betroffenen Person ermöglichen, die Notwendigkeit nachzuvollziehen und gegebenenfalls rechtlich gegen die Maßnahme vorzugehen.
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Einschlägige nationale Vorschriften müssen klar gefasst sein. Sie sind mit EU-Recht nicht vereinbar, wenn sie eine automatische und unterschiedslose Erhebung nach sich ziehen, ohne dass die Strafverfolger die Erforderlichkeit im konkreten Einzelfall prüfen.
Strafe für Nein-Sager?
Der EuGH entschied zudem, dass eine strafrechtliche Sanktion für die Weigerung, sich biometrisch erfassen zu lassen, nur unter bestimmten Voraussetzungen verhängt werden kann. Und zwar nur, wenn die zugrunde liegende Forderung der Polizei selbst rechtmäßig war.
Das heißt: Erfüllt die Datenerhebung nicht das Kriterium der unbedingten Erforderlichkeit, darf auch die Verweigerung nicht bestraft werden. Zudem muss jede Sanktion dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, der in der EU-Grundrechtecharta verankert ist.
Das Urteil konkretisiert die Anforderungen der Datenschutzrichtlinie. Es dürfte weitreichende Folgen für die polizeiliche Praxis in vielen Mitgliedstaaten haben, in denen die erkennungsdienstliche Behandlung bisher oft als Standardprozedur bei jeder Festnahme galt.
Behörden müssen nun ihre internen Bestimmungen anpassen. Dabei gilt es sicherzustellen, dass die Erhebung biometrischer Daten kein Automatismus ist. Vorzuweisen ist ein begründeter Ausnahmefall, der den spezifischen Zwecken der Ermittlung dient. Bürger werden damit gegenüber staatlichen Übergriffen im digitalen und biometrischen Zeitalter besser geschützt.
(wpl)
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