Apps & Mobile Entwicklung
Entwickler gesucht: Linux-Version von GOG Galaxy ist zu erwarten

Während es den Steam-Client auch für Linux gibt, ist GOG Galaxy bisher nur für Windows und macOS erhältlich. Doch das soll sich ändern, wie eine Stellenanzeige verrät. In dieser sucht GOG nach einem Profi, der die Entwicklung von GOG Galaxy künftig auch für Linux vorantreibt.
Die Ausschreibung ist eindeutig
„Wir suchen einen erfahrenen [Software-]Ingenieur, der von Anfang an die Architektur, die Tools und die Entwicklungsstandards von GOG GALAXY unter Berücksichtigung von Linux mitgestalten wird“, heißt es in der besagten Stellenanzeige auf die hingewiesen wurde. Linux sei die „nächste große Herausforderung“ auf dem Weg, GOG Galaxy zur zentralen Anlaufstelle für die „Good old Games“ zu machen, wofür GOG nun einmal auch oder gerade nach der Übernahme durch seinen Mitgründer weiterhin steht.
Wie beim Steam-Client ermöglicht GOG Galaxy die Verwaltung der eigenen Spiele in einer Bibliothek. Allerdings geschieht dies seit Version 2.0 plattformübergreifend, sodass etwa auch bei Steam, Epic Games oder im Windows Store gekaufte Spiele in die Sammlung aufgenommen werden. Wie bei Steam gibt es Community- und Multiplayer-Funktionen, Errungenschaften und Cloud-Speicher für Spielstände. Letztlich werden über GOG Galaxy natürlich auch Spiele aus dem Portfolio von GOG verkauft. Kürzlich sind dort erstmals vier Klassiker der Final-Fantasy-Reihe erschienen.
Über Umwege gibt es GOG unter Linux bereits
Nativ lässt sich GOG Galaxy zwar noch nicht unter Linux installieren, doch gibt es Möglichkeiten, zumindest die GOG-Bibliothek auch auf diesem Betriebssystem zu nutzen. Dazu zählt zum Beispiel der Heroic Games Launcher, mit denen die Bibliotheken anderer Clients wie eben GOG Galaxy eingebunden werden, ohne jene Clients der Shop-Anbieter zu benötigen. Diese freie Software wird in diversen Versionen für Linux, macOS und Windows angeboten. Eine ausschließlich für Linux verfügbare Alternative ist Lutris.
Die Redaktion dankt den Lesern für zahlreiche Hinweise zu dieser News.
Downloads
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4,5 Sterne
GOG Galaxy ist der DRM-freie Spiele-Client der Witcher-Macher „CD Projekt“.
- Version 2.0.94.27 Beta Deutsch
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4,0 Sterne
Heroic Games Launcher ist ein freier und plattformunabhängiger Client für Epic, GOG und Amazon.
- Version 2.19.1 Deutsch
- Version 2.8.0 Deutsch
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3,8 Sterne
Lutris ist ein freier Videospiel-Bibliotheksmanager für Linux mit Unterstützung für Steam, Epic, GOG & Co.
- Version 0.5.18, Linux Deutsch
Apps & Mobile Entwicklung
Nach Update: CPU-Z 2.19 meldet „Fake-7430U“ jetzt als Ryzen 5 5500U

Das Analyse-Tool CPU-Z hat ein Update erhalten: Version 2.19 nennt einen Ryzen 5 5500U jetzt auch beim Namen, wenn das System die CPU eigentlich als Ryzen 5 7430U führt. Damit lassen sich Systeme mit „Fake-7430U“ auch ohne Kenntnis der weiteren CPU-Eckdaten erkennen.
Das geht aus den Release Notes der neuen Version hervor, die heute veröffentlicht worden ist:
- AMD Ryzen AI 7/PRO 450G/E, AI 5/PRO 440G/E & 435G/E (Kraken Point 2).
- AMD Ryzen AI 9 HX 470.
- Fix AMD Ryzen 5 5500U (Lucienne) reported as 7350U (Cezanne).
- Preliminary support of Intel Wildcat Lake.
- CQDIMM (4-ranks CUDIMM) memory support.
- Fix DLL hijacking vulnerability thanks to Kwangyun Kem.
- New Chinese translation thanks to Shinjo Kurumi.
Darüber hinaus erkennt das Tool jetzt erstmals zuverlässig die neuen Desktop-APUs der Serie Ryzen AI (Pro) 400G(E), die für Anfang Q2 angekündigt worden sind. Sie basieren auf Krackan Point, also der kleineren Variante von Strix Point (Ryzen AI 300) respektive Gorgon Point (Ryzen AI 400), weswegen die Desktop-APUs vorerst nur eine maximal 8 CU große iGPU mit sich bringen werden – halb so viele, wie Gorgon Point aufbringen würde.
Vielen Dank an Community-Mitglied Shearer für den Hinweis zu dieser Meldung.
Downloads
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4,9 Sterne
CPU-Z ist ein kleines Tool zum Auslesen von Prozessor-, Speicher-, Mainboard- und Grafikkarten-Daten.
- Version 2.19
- Version for ARM64 1.04, Win 11
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Eco-Beschwerdestelle: Wieso „Löschen statt Sperren“ besser als Netzsperren funktioniert
Das Konzept „Löschen statt Sperren“ funktioniert, erklärt die Beschwerdestelle des Internetwirtschaftsverbands Eco. 2025 verzeichnete man einen Höchststand bei den berechtigten Beschwerden. Insbesondere kinderpornografische Inhalte konnten zudem nahezu vollständig entfernt werden.
Das erklärt die Eco-Beschwerdestelle bei der Vorstellung des Transparenzberichts für das Jahr 2025. Mit 51.358 geprüften Hinweisen und 30.035 tatsächlich festgestellten Rechtsverstößen verzeichnet sie den höchsten Stand berechtigter Beschwerden seit der Gründung im Jahr 1996. Rund 93 Prozent der geprüften Hinweise betrafen den Bereich sexualisierte Gewalt und Grenzverletzungen gegen Kinder und Jugendliche.
Generell steht bei der Eco-Beschwerdestelle der Jugendschutz im Fokus. Die Schwerpunkte bei den Meldungen liegen neben der Darstellung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bei extrem gewaltverherrlichenden Inhalten, Volksverhetzung, Verbreitung verfassungsfeindlicher Propaganda, Aufrufe oder Anleitungen zu Straftaten, Unterstützung für terroristische oder kriminelle Vereinigungen sowie andere jugendgefährdende Inhalte.
Hohe Löschquote als Erfolgsmerkmal
Die Anzahl der berechtigten Beschwerden hat sich im Vergleich zu 2024 fast verdreifacht. „Diese Entwicklung zeigt, wie groß der Handlungsdruck ist – aber auch, wie leistungsfähig und wichtig funktionierende Melde- und Abhilfesysteme wie unsere Eco-Beschwerdestelle“, erklärt Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der Eco-Beschwerdestelle.
Bemerkenswert ist die Erfolgsquote, wenn Inhalte als rechtswidrig eingestuft worden sind. Weltweit wurden 98,58 Prozent solcher Inhalte entfernt. Bei in Deutschland gehosteten kinderpornografischen Inhalten lag die Erfolgsquote bei 100 Prozent.
In Deutschland gehostete Webseiten mit Kinderpornografie konnten im letzten Jahr durchschnittlich nach 4,52 Tagen entfernt werden. Weltweit dauerte es 9,21 Tage.
Wie „Löschen statt Sperren“ funktioniert
Die Eco-Beschwerdestelle ist Teil der internationalen Inhope-Initiative, bei der Organisationen aus mehreren Ländern eng mit Strafverfolgungsbehörden und Internet-Providern zusammenarbeiten, um rechtswidrige Inhalte schnell aus dem Netz zu entfernen. Von den internationalen Partnern stammen auch 47,5 Prozent der Beschwerden.
Tätig wird die Beschwerdestelle grundsätzlich erst, wenn ein externer Hinweis erfolgt. Selbst sucht die Organisation also nicht nach fragwürdigen Inhalten.
Ob diese Inhalte rechtswidrig sind, prüft ein Team aus Juristen, das Aspekte wie Meinungsfreiheit und hohe gesetzliche Eingriffsschwellen berücksichtigt. Die Konsequenz dieses Ansatzes zeigt sich auch in den Zahlen. 42 Prozent der Beschwerden wurden final als nicht berechtigt eingestuft.
Bei der Prüfung wird unter anderem auch erfasst, wo der Inhalt gespeichert ist. Das ist relevant für den weiteren Prozess, denn die erfassten Rechtsverstöße werden sowohl der Polizei als auch den Providern gemeldet. Neben dem Löschen geht es auch um Strafverfolgung. Final wird dann untersucht, ob Inhalte tatsächlich entfernt worden sind.
Netzsperren lassen sich umgehen, entfernte Inhalte sind weg
1996 wurde die Eco-Beschwerdestelle gegründet, diese ist also seit 30 Jahren und damit seit den Gründerzeiten des Webs aktiv. Bemerkenswert ist das Vorgehen vor allem, weil sich diese deutlich von Forderungen wie etwa Netzsperren absetzt, die immer wieder in der Politik kursieren.
„Internetsperren können immer umgangen werden, daher setzen wir auf Löschen statt Sperren“, sagt Eco-Geschäftsführer Alexander Rabe bei dem Pressegespräch. Inhalte, die so entfernt werden, sind dann nicht mehr über andere Wege zugänglich. Das Ziel ist aber nicht nur das Löschen, sondern auch die Taten zur Anzeige zu bringen. Daher arbeitet man auch eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen.
In den letzten Monaten und Jahren ging es auf EU-Ebene vor allem um die Chatkontrolle. Das automatisierte Scannen von Nutzerinhalten auf der Suche nach CSAM-Material wird beim Eco aber ebenfalls kritisch bewertet.
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Free Software Foundation: Mit freien Inhalten trainierte KI-Modelle sollten für alle frei sein
Die Free Software Foundation (FSF) hat Anthropic erneut für die Nutzung ihrer Materialien beim Training der KI-Modelle kritisiert. Zugleich fordert die Organisation auch von anderen LLM-Entwicklern, Modelle, die mit frei zugänglichen Inhalten trainiert wurden, ebenfalls frei für Nutzer bereitzustellen.
Freie Werke fallen unter Fair Use
Die FSF und Anthropic blicken bereits auf eine bewegte Geschichte juristischer Auseinandersetzungen zurück. Zuletzt trafen beide Parteien sowie Meta im Juni 2025 im Rahmen einer von drei Autoren angestrebten Sammelklage aufeinander, in der es um die Nutzung von im Internet verfügbaren Werken zum Training von Anthropics KI-Modellen ging. Beide Seiten konnten in dem Rechtsstreit seinerzeit Erfolge für sich verbuchen: So befand das Gericht damals, dass das Verwenden von im Netz verfügbaren Büchern unter die Fair-Use-Regelung falle, da bei der Verwendung geschützter Werke für das Training eines Large Language Models (LLM) etwas Neues entstehe. Das Vorgehen sei somit transformativ, was eine Grundvoraussetzung für die Annahme von Fair Use darstellt.
Eine Rechtsverletzung hatte seinerzeit laut dem Gerichtsurteil dennoch stattgefunden, da sich Anthropic und Meta urheberrechtlich geschützte Werke aus illegalen Quellen beschafft und behalten hatten – Copyright-Piraterie wie bei dem verwendeten Books3- und LibGen-Datensatz, welche Millionen von Büchern enthalten haben, sei laut dem damals verantwortlichen Richter William Alsup durch Fair Use nicht abgedeckt. Im Rahmen eines Vergleiches erklärte sich Anthropic im September 2025 zur Einrichtung eines 1,5 Milliarden Euro hohen Fonds bereit, um Autoren zu entschädigen, deren Werke das Unternehmen ohne Genehmigung zum Trainieren seiner Modelle verwendet hatte.
Unternehmen sollen Daten teilen
Unter den Büchern, die für das Training genutzt wurden, befanden sich allerdings auch zahlreiche freie Werke, wie beispielsweise „Free as in Freedom: Richard Stallman’s Crusade for Free Software“ von Sam Williams. Dieses wurde laut der FSF von O’Reilly und der FSF unter der GNU Free Documentation License (GNU FDL) veröffentlicht.
Die freie Lizenz erlaube laut der FSF die Nutzung des Werks für jeden Zweck ohne Bezahlung. Aus diesem Grund fordert die Organisation Anthropic auf, die vollständigen Trainingsdaten mit jedem Nutzer des LLM kostenlos zu teilen, zusammen mit dem vollständigen Modell, den Einstellungen der Trainingskonfigurationen und dem dazugehörigen Software-Quellcode. Allerdings dürfte der FSF klar sein, dass der KI-Spezialist dieser Forderung nicht nachkommen wird – nicht zuletzt auch, weil die Organisation ebenso erklärte, dass ihr die Ressourcen für einen langjährigen Rechtsstreit fehlen würden. Sie erklärte allerdings ebenso, dass sie, sollte sie sich an einem Rechtsstreit beteiligen und dabei feststellen, dass ihre Urheberrechte und Lizenzen verletzt wurden, „als Entschädigung sicherlich die Freiheit der Nutzer fordern würde“.
Erkenntnisse aus freien Werken soll kostenlos sein
Vor diesem Hintergrund darf eher davon ausgegangen werden, dass die FSF hier eine öffentliche Debatte darüber entfachen will, dass bei der Nutzung freier Inhalte auch deren Bedingungen in Bezug auf den freien Gedanken weitergetragen werden sollten – und dass Konzerne mit zum Allgemeinwohl freigegebenen Inhalten Einnahmen generieren, während andere, die auf die Erkenntnisse aus diesen Werken zugreifen wollen, dafür bezahlen müssen.
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