Datenschutz & Sicherheit
EU-Parlament stimmt gegen Massenüberwachung bei freiwilliger Chatkontrolle
Das Europaparlament hat mit deutlicher Mehrheit für die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle gestimmt – möchte diese aber deutlich einschränken. Nach einer überraschenden Ablehnung zuvor im Justiz-Ausschuss hatten sich die Fraktionen von EVP, S&D sowie Renew im Vorfeld auf gemeinsame Änderungsanträge geeinigt.
Bei der freiwilligen Chatkontrolle 1.0 handelt es sich um eine Ausnahmeregelung. Eigentlich verbietet die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation das Überwachen von Nachrichten ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer. Seit 2021 erlaubt aber eine vorübergehende Ausnahme Anbietern eine freiwillige Chatkontrolle. Kommission und Rat wollten sie ein zweites Mal verlängern – das Parlament hat dem nun zugestimmt. Die Ausnahmeregelung wäre sonst am 3. April ausgelaufen, nun ist sie bis 3. August 2027 verlängert.
Neu ist allerdings eine Einschränkung, die das Parlament fordert: In Amendment 5, das vom Parlament mit Mehrheit beschlossen wurde, heißt es, dass das Scannen nur „gezielt, spezifiziert und beschränkt“ auf einzelne Nutzer:innen oder eine bestimmte Gruppe von Nutzern stattfinden dürfe, wenn es einen „begründeten Verdacht“ auf eine Verbindung zu Material über sexuellen Kindesmissbrauch gibt und dieser von der zuständigen Justizbehörde identifiziert worden sei. Durch die Einschränkung wäre ein massenhaftes anlassloses Scannen wie bisher bei der freiwilligen Chatkontrolle nicht mehr möglich.
„Standhaft geblieben“
Die freiwillige Chatkontrolle stand seit Anbeginn in der Kritik, weil es sich um eine Form der Massenüberwachung handelt – auch wenn verschlüsselte Kommunikationen davon ausgeschlossen sind. Zuletzt kritisierte der Europäische Datenschutzbeauftragte das „wahllose Scannen“. Die EU-Kommission selbst konnte in ihren Evaluationsberichten nie die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme nachweisen. Nun hat sich das EU-Parlament entschieden, die freiwillige Überwachung auf Verdachtsfälle zu begrenzen.
Bei Digitalorganisationen und Datenschützern löste das Ergebnis Freude aus. Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft kommentiert gegenüber netzpolitik.org: „Der lautstarke Protest der Zivilgesellschaft hat Wirkung gezeigt. Das Europäische Parlament ist standhaft geblieben und hat das Scannen auf konkrete Verdachtsfälle begrenzt. Das ist eine gute Nachricht.“
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Ralf Bendrath, Fraktionsreferent für Grundrechte bei den Grünen im EU-Parlament, spricht auf Mastodon von einem „großen Sieg für den digitalen Datenschutz“. Das sei keine Massenüberwachung mehr. „Jetzt werden die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten interessant. Sie sollen bereits morgen früh beginnen“, so Bendraht weiter.
Die neue Position des Parlaments steht den Plänen der EU-Kommission und vermutlich auch des Ministerrats entgegen.
Wie geht es weiter mit der Chatkontrolle?
Trilog über Chatkontrolle 2.0 läuft
Gleichzeitig verhandeln die EU-Gesetzgeber im Trilog über die CSA-Verordnung. Dieses geplante Gesetz ist ungleich wichtiger: Es wird dauerhaft gelten, es könnte Anbieter auch gegen ihren Willen verpflichten, eine Chatkontrolle 2.0 durchzuführen, und es könnte auch verschlüsselte Kommunikation betreffen.
Über diese Form der verpflichtenden Chatkontrolle haben wir in den letzten vier Jahren sehr viel berichtet. Während die EU-Kommission eine verpflichtende Chatkontrolle auch für verschlüsselte Kommunikationen einführen will, haben sich sowohl das Europaparlament als auch der EU-Ministerrat in ihren Verhandlungen nicht darauf geeinigt. Die Trilog-Verhandlungen sind nun entscheidend dafür, ob diese umfassende und gefährliche Überwachungsmaßnahme abgewendet werden kann. Neben der Chatkontrolle 2.0 gibt es weitere mögliche Grundrechtseingriffe durch die CSA-Verordnung.
Datenschutz & Sicherheit
E-Mail-Fälschung bei Exchange Online: Ghost-Sender betrifft viele Unternehmen
Ein Konfigurationsfehler bei Exchange Online, den Sicherheitsforscher auf den Namen „Ghost-Sender“ getauft haben, erlaubt Spammern und Cyberkriminellen, gefälschte E-Mails an den Schutzmaßnahmen des Anbieters vorbeizuschleusen. Microsofts Sicherheitsabteilung erklärte sich für nicht zuständig – Kunden müssen sich selbst kümmern.
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Nutzt ein Unternehmen einen Dienst zur Mailfilterung oder für andere Aufgaben und hat diesen im DNS als MX-Eintrag (Mail eXchange) eingetragen, gehen alle Mails zunächst dorthin. Nach der Bearbeitung durch den externen Dienst leitet dieser die E-Mails an Exchange Online (EXO) weiter, um sie den Empfängern zuzustellen. Dabei ignoriert EXO dann jedoch übliche Maßnahmen gegen Mailspoofing wie SPF und DMARC und kippt auch offensichtlich gefälschte E-Mails bei den Empfängern ab.
Das liegt im Zusammenspiel der Exchange-Online- und der externen Mailserver begründet und ist ein Konfigurationsfehler bei deren Verschaltung. Wie die Entdecker von Infoguard erläutern, gibt es mehrere Methoden der Fehlerbehebung: Man könne einen sogenannten „partner organization connector“ konfigurieren oder per Mailregeln alle E-Mail in Quarantäne verschieben, deren Header X-MS-Exchange-Organization-AuthAs nicht auf Internal gesetzt und zudem die IP-Adresse des einliefernden Mailservers unbekannt ist.
Microsoft tut nichts, daher sollten Admins handeln
Microsofts Reaktion auf den Fehler – den heise security mit dem kostenlos verfügbaren Testprogramm nachvollziehen konnte – war befremdlich. Das Microsoft Security Response Center (MSRC) – aktuell mal wieder mit Sicherheitsforschern über Kreuz – wies die Infoguard-Forscher nach ihrer Meldung am 21. April 2026 ab: Es handele sich weder um eine sicherheitsrelevante Schwachstelle noch um einen Fall fürs MSRC. Daraufhin kontaktierten die Schweizer den Kundendienst des Redmonder Softwarehauses und erhielten eine Bestätigung: Tags zuvor habe man eine großangelegte Versandaktion gefälschter E-Mails festgestellt, das Problem werde also bereits von Missetätern ausgenutzt.
Dennoch passierte nichts, „Ghost-Sender“ funktioniert bis heute. Dabei tragen E-Mails mit gefälschten Absenderadressen (die in Outlooks Mailoberfläche sogar das passende Profilbild tragen) ein hohes Risiko für Betrügereien aller Art, speziell die als „Business Email Compromise“ bekannte Masche.
Administratoren, die Exchange Online mit vorgelagertem Filterdienst nutzen, sollten ihre Konfiguration daher zügig auf Anfälligkeit prüfen und gegebenenfalls eine der empfohlenen Gegenmaßnahmen ergreifen – in Redmond scheint man derzeit nicht der Ansicht zu sein, wegen „Ghost-Sender“ handeln zu müssen.
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(cku)
Datenschutz & Sicherheit
Bestandsdatenauskunft 2025: Behörden fragen öfter als jede Sekunde, wem eine Telefonnummer gehört
Wem gehört eine Telefonnummer? Das können 135 staatliche Stellen von 142 Telekommunikations-Unternehmen erfahren, ohne dass die betroffenen Firmen oder Kunden davon etwas mitbekommen.
Dieses automatisierte Auskunftsverfahren wird von der Bundesnetzagentur betrieben und ist auch als „Behördentelefonbuch“ oder Bestandsdatenauskunft bekannt.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht darüber jährliche Statistiken, neben einem Absatz im aktuellen Jahresbericht auch auf der Webseite:
Im Jahr 2025 wurden insgesamt ca. 35,11 Mio. Ersuchen über das Automatisierte Auskunftsverfahren bei der Bundesnetzagentur beantwortet.
Wir haben die Zahlen wie jedes Jahr aufbereitet und visualisiert.
Wem gehören 35 Millionen Telefonnummern?
Deutsche Behörden haben im letzten Jahr über 35 Millionen Mal gefragt, wer eine Telefonnummer registriert hat.
Staatliche Stellen wie Polizei, Geheimdienste und Zoll haben also im Schnitt fast jede Sekunde einen Datensatz mit Name, Anschrift und weiteren Bestandsdaten erhalten. Das ist ein neues Allzeithoch.
Diese nummernbasierten Ersuchen haben sich innerhalb von fünf Jahren verdoppelt.
Welche Telefonnummern gehören dieser Person?
Die Auskunft geht auch anders herum: Welche Telefonnummern gehören einer Person?
Diese personenbasierten Ersuchen wurden 340.813 Mal gestellt. Das ist etwa eine Abfrage alle anderthalb Minuten.
Diese Abfragen nahmen wieder zu:
Registrierungspflicht für SIM-Karten
In vielen Staaten der Welt kann man Internet per WLAN und Mobilfunk auch ohne Identifizierung nutzen, darunter USA und Kanada, Großbritannien und Tschechien. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hatte jahrelang die „Verwendung von Prepaid-Karten zur Anonymisierung“ empfohlen.
Seit einem Anti-Terror-Gesetz von 2016 müssen Prepaid-SIM-Karten in Deutschland mit einem amtlichen Ausweisdokument registriert werden. Das sind genau die Daten, die jede Sekunde abgefragt werden.
Damals sagte uns das CDU-geführte Innenministerium, dass es „keine allgemeine Pflicht zur nachträglichen Überprüfung bereits erhobener Bestandsdaten“ gibt.
Bundesnetzagentur kontrolliert Daten
Diese Zusage gilt jetzt nicht mehr. Sicherheitsbehörden beklagen, dass manche Daten eine „mangelhafte Datenqualität“ hätten, also Anschlüsse auf ein Pseudonym registriert sind. Deshalb hat die Bundesnetzagentur Auslegungshinweise zum Gesetz „erweitert und fortentwickelt“. Auf einem „Compliance Gipfel“ diskutieren Branchenvertreter und berechtigte Stellen „Lösungsansätze zur Verbesserung der Datenqualität“.
Dieses Jahr will die Bundesnetzagentur die „Vorgaben für Identifizierungsverfahren im Prepaid-Mobilfunksektor“ überarbeiten. Nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes will die Bundesnetzagentur die Kundendatenauskunftsverordnung und die Technische Richtlinie für das Auskunftsverfahren überarbeiten.
Wer keinen Personalausweis vorlegt, verliert den Mobilfunk-Anschluss.
Keine Transparenz zu IP-Adressen
Seit 2013 können Behörden neben Telefonnummern auch Internetdaten wie IP-Adressen und E‑Mail-Postfächer als Bestandsdaten abfragen. Damit erfahren sie, wem eine IP-Adresse zugewiesen ist oder welche IP-Adressen eine Zielperson nutzt – ebenfalls ohne Richterbeschluss.
Zu diesen Abfragen gibt es leider keine Statistiken, weil die Behörden direkt bei den Internet-Zugangs-Anbietern anfragen. Die Bundesnetzagentur könnte diese Statistiken erheben und veröffentlichen. Doch dazu fehlt der politische Wille – aller Bundesregierungen.
Die Deutsche Telekom veröffentlicht freiwillig einige Zahlen in ihrem Transparenzbericht. Demnach haben Behörden in über 53.000 Fällen Bestandsdaten durch manuelle Abfragen erhalten. Dazu kommen mehr als 217.000 Abfragen zu Inhabern von IP-Adressen bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen im Internet.
Datenschutz & Sicherheit
Phishing: Banken nutzen halbseidene Domains
Wieder einmal findet sich im Posteingang wie fast jeden Tag eine E-Mail, konkret von der Sparkasse, die auf ein Gewinnspiel im Zusammenhang mit Wero als Zahlungsangebot hinweist. Im aktuellen Fall könnten Empfänger unter der Domain „gewinnspiel-sparkasse.de“ mehr herausfinden und teilnehmen. Der Rest der Mail sieht absolut professionell und korrekt aus, die Ansprache erfolgt mit Vornamen, selbst der zuständige Kundenberater wird genannt. Dennoch ruft die Domain Unwohlsein hervor – so sehen die typischen Phishing-Domains auch aus.
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Eine erste schnelle Prüfung erfolgt durch Eingabe des Begriffs „whois“ mit der gesuchten Domain in der Suchmaschine. Google schaltet vor reguläre Suchergebnisse eine KI-generierte Antwort. Die liefert einen Absatz, dass das die offizielle Gewinnspiel-Domain der Sparkassen sei. Dahinter ist unscheinbar eine Quell-URL zu finden, die ihrerseits auf „mehr-sparkasse.de“ verweist – was abermals ein Kandidat für typische Phishing-URLs ist.
Weitere Such-Iterationen führen dann dazu, dass die Sparkassen ihre offizielle Gewinnspiel-Seite benennen. Aber die Verwirrung wird schnell größer:

Die Google-KI-Zusammenfassung warnt vor der Domain „gewinnspiel-sparkasse.de“ – die gehöre nicht zum offiziellen Webangebot der Sparkassen.
(Bild: Screenshot / heise medien)
Die URL soll auf einmal nicht mehr zur Sparkasse gehören, wie laut Googles KI-Exzerpt offizielle Sparkassen-Seiten offenbar angeben.
Trau, schau, wem!
Da Suchmaschinen oftmals Malware-Werbung unter den „Sponsored Links“, also als bezahlte Werbung einblenden und auch Inhalte von diesen Seiten für ihre Antworten verwerten, ist der KI-Antwort an der Stelle eher nicht zu vertrauen. Ohnehin sind diese Zusammenfassungen mit einer inakzeptabel hohen Fehlerquote versehen, das dürfte hier ebenfalls der Fall sein.
Die Indizienlage ist dadurch bis hier nicht eindeutig. Weiterhin erwähnenswert: Die Gewinnspiel-Domain wird bei Hetzner gehostet. Dort kann sich jeder eine Webseite mit beliebigen (freien) Domains einrichten. Die Seite liegt nicht bei der Finanz Informatik, dem IT-Dienstleister der Sparkassen, der auch die Domain „sparkasse.de“ in eigenen Rechenzentren betreibt. Das weckt ebenfalls Zweifel, da das eher für Phishing statt für ein reguläres Angebot der Sparkassen spricht.
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Erziehung zu falschem Verhalten
Die Nutzung derartiger Domains stumpft die Nutzerinnen und Nutzer ab. Die gewöhnen sich daran, dass betrügerische URLs wie „portorueckzahlung-post.de“ echt sein könnten. Seriöse Unternehmen, die oftmals in Phishing-Angriffen imitiert werden, erziehen ihre User also entgegen ihren eigenen Warnhinweisen dazu, blindlings solchen Links zu folgen. Schlimmer noch: Die Banken sind die Ersten, die Rückzahlungen verweigern, sofern Kunden und Kundinnen auf solches Phishing hereinfallen.
Abhilfe wäre eigentlich sehr einfach zu schaffen. Das Internet kennt Subdomains. Also so etwas wie „www“ vor dem Seitennamen. Die lassen sich nicht einfach von Dritten registrieren, wie die potenziellen Phishing-Domains. Vorschlag für seriöse URLs wären im konkreten Fall etwa „gewinnspiel.sparkasse.de“ oder „mehr.sparkasse.de“.
Unsere Anfrage diesbezüglich beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) blieb mehr als 24 Stunden, bis zum Meldungszeitpunkt, unbeantwortet. Eine Positionierung reichen wir beim Eintreffen nach.
Auch andere Unternehmen und Banken betroffen
Auch andere Banken und namhafte Unternehmen arbeiten mit solchen Domains in der Kundenkommunikation. Das verhindert, dass Tipps wie „prüfen Sie die URLs“ sinnvoll umsetzbar sind. Als Beispiel kann auch die Telekom herhalten. Die setzt als Absender-Domain in Marketing-Kommunikation beispielsweise „dialog-telekom.de“ ein. Auch da läuten nach altem Brauch bei eingesessenen IT‘lern die Alarmglocken. Es gibt zahlreiche Beispiele. Die Deutsche Bahn setzt für die Nacherhebung beim Fahrpreis auf die Domain „db-fn.de“.
Wahrscheinlich geht die Nutzung derartiger Domains auf die Auslagerung an Marketing-Unternehmen zurück. Die Unternehmen und Banken müssen jedoch auch, wenn es um Werbung geht, auf ihren seriösen Domains bleiben. Andernfalls wirken die Phishing-Warnungen ein wenig wie Heuchelei. Der Sicherheitshinweis, dass Nutzerinnen und Nutzer bitte die Domains in der Kommunikation prüfen sollen, ist aufgrund des Verhaltens auch der großen Unternehmen jedoch komplett hinfällig und unbrauchbar.
(dmk)
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