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Falscher Empfänger: Millionen-Bußgeld gegen Telegram scheitert vor Amtsgericht


Zwei Bußgeldbescheide gegen die Betreiber des Messengers Telegram wegen Verletzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes hat das Amtsgericht Bonn aufgehoben. Grund ist, dass sie gegen die falsche Firma gerichtet waren.

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Im Oktober 2022 hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) zwei Bußgeldbescheide über insgesamt 5,125 Millionen Euro gegen Telegram FZ-LLC erlassen. Der Grund: Telegram hielt sich nach Auffassung der Aufsichtsbehörde nicht an die Vorschriften des damals geltenden, höchst umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG).

Unter anderem warf die Behörde, die sonst für Führungszeugnisse und das Sammelklagenverzeichnis zuständig ist, Telegram vor, trotz Verpflichtung keine Meldemöglichkeit für mutmaßlich rechtswidrige Inhalte anzubieten (Az. 653 OWi 24/23). Dazu kam, dass Telegram keinen gesetzlichen Vertreter in Deutschland benannt hatte (Az. 652 OWi 27/23).

Das Problem daran: Ohne gesetzlichen Vertreter, der amtliche Post für Telegram entgegennimmt, konnte die Behörde mit der Firma nicht direkt in Kontakt treten. Selbst per Diplomatenpost an den mutmaßlichen Unternehmenssitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten versuchte das BfJ zuzustellen.

Am Ende nutzte das BfJ, das im Bundesjustizministerium angesiedelt ist, die Möglichkeit der „öffentlichen Zustellung“ und kündigte im Bundesanzeiger die Verhängung der Bußgelder an. Daraufhin meldete sich eine von Telegram beauftragte Anwaltskanzlei, und die Staatsanwaltschaft legte die Bescheide des BfJ dem Amtsgericht Bonn zur Entscheidung vor.

Dieses hat die Bescheide jetzt aufgehoben. Gescheitert ist das Bußgeldverfahren an einer grundsätzlicheren Frage: Wer betreibt Telegram eigentlich? In App-Stores tritt die Telegram FZ-LLC als Anbieter auf. Entscheidend ist laut Gericht jedoch, wer die tatsächliche oder rechtliche Kontrolle („Funktionsherrschaft“) über den Dienst ausübt.

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Im Gerichtsverfahren habe sich gezeigt, dass eine andere Firma die richtige Adressatin gewesen wäre. Denn technische Infrastruktur, Nutzerverwaltung und Administration des Dienstes würden „nach den gewonnenen Erkenntnissen vielmehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durch die Telegram Messenger Inc. erbracht“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Die Aufsichtsbehörde für das inzwischen weitgehend entkernte und durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA) der EU verdrängte NetzDG hätte dafür in die Datenschutzerklärung des Dienstes schauen müssen, so der Hinweis des Amtsrichters. Ob Telegram überhaupt vom NetzDG betroffen wäre, musste das Amtsgericht daher gar nicht mehr klären.

Dabei wäre das spannend geworden: Die Anwaltskanzlei hat unter anderem argumentiert, dass Telegram gar keine Social-Media-Plattform im Sinne des Gesetzes sei, sondern ein Messenger. Diese Argumentation verfolgt Telegram auch beim europäischen DSA.

Das dürfte die Kommission nicht überzeugen. Sie hat Mitbewerber Whatsapp erst am Montag als plattformartigen Dienst eingestuft, weil er wie Telegram eine Funktion hat, über die man an viele Nutzer Nachrichten senden kann. Immerhin hat die Kommission ein Problem nicht: Sie hat eine Adresse Telegrams.

Das Bundesamt für Justiz kann gegen die Entscheidung vor dem Landgericht Köln berufen, die Entscheidung ist also noch nicht rechtskräftig. Sie ist dem BfJ bis Mittwochnachmittag noch nicht zugestellt worden. Ob das Verfahren weitergeführt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft Bonn.


(vbr)



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KI vs. Mensch: Günstige Flugtickets finden


Wer fliegen möchte, steht bei der Buchung der Tickets vor der Qual der Wahl. Denn neben den Portalen der Fluggesellschaften gibt es zahlreiche Dienste, die bei der Suche nach der besten – oder günstigsten – Verbindung helfen können. Dazu gehören spezialisierte Suchmaschinen, aber auch KI. Der Einsatz künstlicher Intelligenz drängt sich regelrecht auf, schließlich geht es salopp formuliert um das stumpfe Vergleichen von in Datenbanken hinterlegten Zeiten und Preisen. Eine Aufgabe, in der die Maschine dem Menschen überlegen sein müsste.

Vor allem für diejenigen, die nur selten per Flugzeug reisen, dürfte die Homepage der Fluggesellschaft der erste und vermutlich einzige Anlaufpunkt sein. Ein möglicher Gedanke: Das Unternehmen wird schon am besten wissen, welche Verbindungen zu meiner Anfrage passen. Dabei übersehen Verbraucher, dass oftmals viele Wege zum Ziel führen. So bedient unter Umständen noch eine zweite Airline die Strecke. Oder es gibt neben dem Direktflug auch eine Umsteigeverbindung, die das Unternehmen nicht in den Suchergebnissen präsentiert.

  • In einigen Fällen vermarkten Fluggesellschaften ihre Tickets auch über Suchmaschinen, etwa im Fall von Skyscanner.
  • Alle drei von uns verwendeten KIs haben Web-Zugang und somit Zugriff auf Live-Daten, bei Gemini kommt die Verknüpfung mit dem hauseigenen Dienst Google Flug hinzu.
  • Flugsuchmaschinen bieten mitunter mehr Verbindungen als die entsprechende Airline in ihrem eigenen Portal an.

Doch wie schlagen sich spezialisierte Suchmaschinen gegen KIs? Im Folgenden zeigen wir mit drei Beispielen, mit welch unterschiedlichen Ergebnissen Sie rechnen sollten. Zum Einsatz kamen Google Flug, ITA Matrix Airfare Search und Skyscanner sowie GPT-5.3 (ChatGPT), Claude Sonnet 4.6 (Claude) und Gemini 3 Deep Think (Gemini). Die Aufgaben: ein typischer Ferienflug zum möglichst günstigsten Zeitpunkt, eine USA-Reise mit klaren Vorgaben bezüglich des Umstiegs sowie eine Geschäftsreise mit Vorliebe für eine bestimmte Ausstattung der Maschine. Alle Preise sind als Gesamtkosten für alle Reisenden zu verstehen. Die Ergebnisse haben den Stand 9. März 2026.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „KI vs. Mensch: Günstige Flugtickets finden“.
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Google Groundsource: KI-Training mit 2,6 Millionen historischen Flutereignissen


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Überschwemmungen sind eine tödliche Gefahr und oftmals schwer vorherzusagen. Künstliche Intelligenz könnte die Vorhersagen verbessern. Doch das Problem ist, dass geeignetes Trainingsmaterial bislang nicht in ausreichender Zahl vorlag. Hier will Google jetzt mit einem neuen Projekt namens Groundsource einen Beitrag leisten, indem es Nachrichtenartikel aus aller Welt in über 80 Sprachen auswertet und daraus geeignetes Datenmaterial extrahiert. 2,6 Millionen historische Flutereignisse wurden bereits als Open-Access-Datensatz veröffentlicht.

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Dass KI-Modelle aus dem Wissen um die Vergangenheit brauchbare Vorhersagen für die Zukunft treffen können, hat Google bereits mit seinem WeatherNext-Vorhersagemodell gezeigt – dessen Nachfolger WeatherNext 2 bereits deutlich höhere Geschwindigkeiten erreicht. Dass Googles KI-Modelle bei Hurrikan-Vorhersagen sogar menschliche Experten in den Schatten stellen können, bestätigten jüngst auch unabhängige Forscher.

Anders als bei Wetterdaten war die Datensituation bei Flutereignissen deutlich chaotischer. Laut Google fehlt eine standardisierte Beobachtungsinfrastruktur. Bestehende Datenbanken wie die satellitengestützte Global Flood Database (GFD) und das Dartmouth Flood Observatory (DFO) erfassen vor allem große, langanhaltende Katastrophen und haben physikalische Grenzen. Andere Datensammlungen sind zu klein, um KI-Modelle im globalen Maßstab zu trainieren.

Die infrage kommenden Nachrichtenartikel mussten zunächst mit einem Bot gesammelt und per Cloud Translation API ins Englische übersetzt werden. Im nächsten Schritt wurde mit dem Gemini-LLM eine Klassifikation vorgenommen: Zwischen Berichten über Warnungen oder politische Debatten musste die KI jene über tatsächliche Ereignisse herausfiltern.

Die übrig gebliebenen Artikel wurden zeitlich und räumlich genau verortet und nach dem Abgleich mit der Google Maps Platform in eine Datenbank eingetragen. Bei manuellen Überprüfungen erwiesen sich 60 Prozent der extrahierten Ereignisse als in Ort und Zeitpunkt exakt korrekt; 82 Prozent waren für die praktische Analyse ausreichend genau, wie Google in einem Blogpost schreibt.

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Die Daten umfassen 2,6 Millionen Flutereignisse in mehr als 150 Ländern und einen Zeitraum vom Jahr 2000 bis heute. Besonders viele Daten liegen für den Zeitraum von 2020 bis 2025 vor, da die Zunahme digitaler Nachrichten hier zu einer höheren Datendichte geführt hat. Google gibt an, dass Ereignisse bis zu 24 Stunden vorhergesagt werden können. Die Vorhersagen werden über Googles Flood Hub bereitgestellt, das Risikohinweise für urbane Gebiete in mehr als 150 Ländern liefert und seine Daten auch mit Katastrophenschutzbehörden in den betroffenen Regionen teilt.

Allerdings gibt es einige Einschränkungen: Das Modell hat aktuell noch eine grobe räumliche Auflösung. Zudem fehlt eine Schnittstelle zu lokalen Radardaten zu Niederschlägen. Für Regionen, die keinen Zugang zu einer solchen Infrastruktur haben, ist das KI-Modell aber besser als nichts. Perspektivisch soll KI auch zur Vorhersage von Erdrutschen und Hitzewellen zum Einsatz kommen.

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(mki)



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Fahrradbranche konsolidiert sich: Trekkingräder und Leasing bleiben Treiber


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Die deutsche Fahrradwirtschaft, bestehend aus dem Zweirad-Industrie-Verband ZIV, dem Verbund Service und Fahrrad (VSF) und Zukunft Fahrrad, hat die Zahlen des deutschen Fahrradmarkts für das Jahr 2025 vorgestellt. Die Verbände hoffen in diesem Jahr nach einem weiteren leichten Umsatzeinbruch im Jahr 2025 auf bessere Geschäfte.

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Laut dem Verbund konnten 2025 Erlöse von 5,85 Milliarden Euro eingefahren werden. Diese entsprechen einem erneuten Rückgang um 7,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, es handelt sich dabei um das schwächste Ergebnis seit dem Corona-Boom – der Umsatz liegt jedoch weiterhin deutlich über dem Vor-Corona-Niveau.

So befinde sich die deutsche Fahrradbranche beim Fahrrad- und E-Bike-Absatz in etwa wieder auf Vor-Corona-Niveau, der Umsatz liege indes noch immer sehr deutlich darüber. „Da hat sich tatsächlich ein neues Normal ergeben“, sagte ZIV-Geschäftsführer Burkhard Stork im Zuge der Pressekonferenz. „Die Fahrradwirtschaft hat den Schwankungen der vergangenen Jahre nicht nur standgehalten, sondern sich auf hohem Niveau konsolidiert,“ so der ZIV.

Die Stückzahl der verkauften Räder ging laut ZIV nur leicht von 3,9 auf 3,8 Millionen zurück. Der Marktanteil lag bei 52,7 Prozent für E-Bikes und 47,3 Prozent für klassische Fahrräder. Mit rund 2 Millionen verkauften E-Bikes blieb der Absatz auf hohem Niveau.

Zudem konnten Kundinnen und Kunden vor allem bei E-Bikes von hohen Rabatten profitieren, da der Durchschnittspreis um 3,8 Prozent auf 2550 Euro sank. Herkömmliche Fahrräder kosteten wie im Vorjahr im Schnitt 500 Euro. In fast allen Modellgruppen wurden die Preise durch Rabattaktionen gedrückt, dabei konnten hochpreisige Renn- und Gravelräder den Schnitt stabilisieren. Laut ZIV könnten die nach Corona sprunghaft gefüllten Lager weiter abverkauft werden, „ein normales Niveau dürfte bis Ende dieses Jahres wieder erreicht werden“, so der Verband.

Laut Burkhard Stork pendelt sich die Fahrradbranche auf einem stabilen Niveau ein: „Die Nachfrage nach Fahrrädern ist weniger konjunkturabhängig als oft angenommen. Insgesamt bleibt die Fahrradwirtschaft ein verlässlicher Garant für langfristige Wertschöpfung.“ Ferner hielt er fest, dass sich der Mix etwas verschiebe. Aktuell steige der Anteil klassischer Räder, während der E-Bike-Markt sich auf hohem Niveau leicht korrigiert.

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Hinsichtlich der Modelle bleibt das Trekkingrad das beliebteste Fahrrad mit einem Marktanteil von 38 Prozent in Deutschland. Darauf folgt mit großem Abstand das Cityrad mit 14 Prozent, gefolgt vom Gravelbike mit einem Anteil von zehn Prozent. Lastenräder nehmen derweil einen Anteil von zwei Prozent des Marktes ein. Der Verband hält fest, dass Lastenräder ihre Position gefestigt haben.

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Schaut man nur auf die E-Bikes, liegen E-Mountainbikes mit 38 Prozent auf Platz 1, gefolgt von E-Trekkingrädern mit 24 Prozent, E-Cityrädern mit 19 Prozent und E-Lastenrädern mit 9,5 Prozent.

Im Hinblick auf die Verkaufswege werden etwa zwei Drittel der Fahrräder über den stationären Fachhandel abgesetzt, weitere 24 Prozent über spezialisierte Online-Händler. Der Umsatz mit Fahrrädern im Fachhandel sank jedoch um 6,8 Prozent. Dabei blieben die durchschnittlichen Kaufpreise hoch: Kunden bezahlen im Fachhandel 1445 Euro für klassische Fahrräder und 3972 Euro für E-Bikes. Erfreulich ist laut dem Verbund Service und Fahrrad (VSF) die Entwicklung bei den Werkstattleistungen: Sie legten beim Umsatz um 13,5 Prozent zu, allgemein hofft der Verbund auf ein stärkeres Werkstattgeschäft. Die große Mehrheit der Werkstätten plane einen Ausbau der Service-Leistungen.

Ein relevanter Treiber der durchschnittlichen Preise pro Rad in den VSF-Betrieben stellt mit einem Umsatzanteil von knapp 42 Prozent das Dienstradleasing dar. Mit Zuschüssen von Arbeitgebern und Abgabevorteilen greifen Kunden öfter zu teureren und besser ausgestatteten Modellen. Jedoch war die Zahl der 2025 neu geleasten Diensträder mit 720.000 Rädern um fünf Prozent geringer als im Vorjahr. Nach Einschätzung des Verbands Zukunft Fahrrad nutzen nur elf Prozent der rund 22,6 Millionen Leasing-berechtigten Menschen die Möglichkeiten. Derzeit bieten laut Verband mehr als 340.000 Unternehmen ihren Mitarbeitenden Dienstradleasing als Benefit an.

Begleiterscheinung des Dienstradleasings sind Leasingrückläufer, die in den Refurbishment-Markt fließen. Die professionell aufbereiteten, oft hochwertigen Gebrauchträder nehmen laut ZIV inzwischen einen „nennenswerten Anteil am Gesamtmarkt“ ein. Seit 2023 ist den Daten der Verbände zufolge die Zahl der jährlich verkauften Refurbished-Räder um rund 192 Prozent gestiegen.


(afl)



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