Künstliche Intelligenz
Flash-Talk: Speicherkrise, SSD-Controller mit RISC-V
Wenn dieser Artikel erscheint, dürfte die 1-TByte-Version der beliebten M.2-SSD Samsung 990 Pro über 200 Euro kosten. Das ist etwa doppelt so viel wie noch im Herbst 2025, als sie für 90 bis 100 Euro zu haben war. Und die Preise steigen immer weiter: Das kanadische Onlinemagazin wccftech.com berichtete Ende April, dass ein weiterer Aufschlag von zehn Prozent zu erwarten sei.
Das ist aber noch gar nichts, vergleicht man das mit dem Preisanstieg der 61-TByte-SSD D5-P5336 von Solidigm. Diese Server-SSD kostet aktuell knapp 55.000 Euro, das sind mehr als 800 Euro pro TByte. Im November war sie noch für rund 8000 Euro erhältlich; für 55.000 Euro hätte man damals also fast sieben dieser SSDs bekommen. Flash-Speicher ist wie DRAM knapp, und er wird in immer mehr Anwendungen benötigt – etwa in autonomen Autos und humanoiden Robotern.

Die Hersteller von NAND-Flash-Speicherchips verdienen sich zurzeit goldene Nasen. Sie investieren aber auch eifrig in neue Produktionswerke, sogenannte Fabs. Kurzfristig kann dies jedoch nichts gegen den grassierenden Speicherhunger der KI-Branche ausrichten, der die Preise so in die Höhe getrieben hat. Fast die gesamte Flash-Produktion wird von den großen Anbietern aufgekauft, um damit noch größere KI-Modelle zu trainieren.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Flash-Talk: Speicherkrise, SSD-Controller mit RISC-V“.
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Künstliche Intelligenz
Werbe-Tracking: Deutsche Ermittler kauften Handydaten
Zwei deutsche Landeskriminalämter haben eingeräumt, bei Datenhändler Ortungsdaten Dritter gekauft und für Ermittlungen genutzt zu haben. Die Daten dürften auf Smartphones für Werbezwecke erfasst und von Datenhändlern aggregierte worden sein. Eine klare gesetzliche Grundlage für die Nutzung solcher Daten durch Ermittlungsbehörden gibt es nicht.
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Das Versprechen moderner Smartphones ist Bequemlichkeit: Die Wetter-App zeigt den Regenradar, die Navigations-App lotst durch den Stau, das mobile Game vertreibt die Zeit. Was die meisten Nutzer im Alltag unachtsam wegklicken, ist die zugehörige Einwilligung zur Freigabe des Standorts. Diese Daten fließen über verschlungene Wege der Werbeindustrie an Datenhändler, die daraus präzise Bewegungsprofile erstellen.
Daten für Ermittlungen eingekauft
Recherchen des Bayerischen Rundfunks (BR) und von Netzpolitik haben aufgedeckt, dass mindestens zwei Landeskriminalämter (LKAs) in Deutschland bereits gezielt Daten kommerzieller Datenhändler eingekauft und für eigene Ermittlungen ausgewertet haben.
Das LKA Mecklenburg-Vorpommern bestätigte auf Nachfrage, in geringem Umfang werbebasierte Standortdaten genutzt zu haben, um Verflechtungen und Beteiligungen bei Online-Straftaten und Wirtschaftskriminalität zu analysieren. Weitere Ankäufe seien nicht vorgesehen. Auch das brandenburgische LKA räumte ein, Dienste von Datenhändlern „anlassbezogen“ in Anspruch zu nehmen. Es ließ aber offen, ob es sich dabei explizit um Ortungsdaten handele und ob sie aus der Werbebranche stammten.
Umgehung des Richtervorbehalts
Die Enthüllungen belasten das behördliche Informationsmanagement, da die rechtliche Basis für solche Praktiken von Experten bestritten wird. Will die Polizei herkömmliche Ortungsmethoden wie eine Funkzellenabfrage anwenden, hat der Gesetzgeber aus gutem Grund hohe Hürden gesetzt: Ein solcher Eingriff in die Privatsphäre muss in der Regel von einem Richter angeordnet werden.
Beim weitgehend unregulierten Einkauf über private Datenhändler wird dieser Richtervorbehalt de facto ausgehebelt. Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Schmidt, hat infolge der Recherchen ein Prüfverfahren gegen das dortige LKA eingeleitet. Er sieht Gefahr, dass strenge Schutzrechte durch kommerziellen Datenkauf umgangen werden.
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Illegale Zweckentfremdung?
Unter Juristen formiert sich Kritik an der Praxis. Der Münchner Strafrechtler Mark Zöller stuft den Einsatz dieser Daten durch die Landeskriminalämter als rechtswidrig ein. Die Daten seien niemals für Zwecke der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung generiert worden. Die polizeiliche Nutzung stelle daher eine illegale Zweckänderung dar, die das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletze. Für solches Vorgehen fehle jegliche Ermächtigungsgrundlage in den Sicherheitsgesetzen.
Das Ausmaß des Datenhandels innerhalb der deutschen Sicherheitsbehörden bleibt im Dunkeln, denn Transparenz gibt es nicht. Eine bundesweite Umfrage unter allen 16 Landeskriminalämtern offenbart eine Mauer des Schweigens. Während fünf Bundesländer den Einsatz verneinten, verweigerten neun LKAs – darunter Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und das Saarland – unter Verweis auf „Geheimschutzgründe“ oder „polizeitaktische Belange“ jegliche Auskunft.
Auch die Bundesregierung äußert sich nicht zu dem Thema: Eine Anfrage im Bundestag der Linksfraktion zu potenziellen Datenkäufen durch das Bundeskriminalamt oder den Bundesnachrichtendienst beantwortete sie Ende 2025 aus Gründen des Staatswohls nicht einmal unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dabei kam ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments bereits im November zu dem Schluss, dass der behördliche Einkauf von Databroker-Profilen längst kein Ausnahmephänomen mehr ist.
Fragen der Nationalen Sicherheit
Das Problem reicht weit über den Datenschutz des Einzelnen hinaus und berührt Fragen der Nationalen Sicherheit. Sogenannte ADINT-Firmen (Advertising-based Intelligence) bieten spezialisierte Softwarelösungen an, die Werbedaten über grafische Oberflächen wie ein Suchfeld für Bewegungsprofile nutzbar machen. Internationale Recherchen zeigen, dass schon über kostenlose Datenproben dieser Händler weltweit Milliarden Standorte analysiert werden können. Betroffen sind nicht nur Kriminelle, sondern Millionen unbescholtene Bürger.
Da sich aus den Profilen intimste Details wie Besuche in Kliniken oder gar die Wege von EU-Beamten und Militärangehörigen ablesen lassen, warnen Politiker parteiübergreifend vor Erpressbarkeit und Spionage durch ausländische Geheimdienste. Deutsche Behörden füttern diesen umstrittenen Markt mit Steuergeld.
(vbr)
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James-Webb-Teleskop weist Methan auf Komet 3I/Atlas nach
Wissenschaftler haben mithilfe des James Webb Space Telescope (JWST) einen chemischen Fingerabdruck des Kometen 3I/Atlas erstellt. Es ist der erste chemische Fingerabdruck eines interstellaren Objekts im mittleren Infrarotbereich.
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Das Mid-Infrared Instrument (Miri) des Weltraumteleskops wies dabei Kohlendioxid, Wasserdampf und Methan nach. Vorher waren bereits Kohlenmonoxid, Methanol und Cyanwasserstoff nachgewiesen worden. Die Beobachtungen fanden vom 15. bis 16. Dezember sowie am 27. Dezember statt, als der Komet 330 Millionen respektive 380 Millionen Kilometer von der Sonne entfernt war. Zu dem Zeitpunkt hatte der Komet seinen sonnennächsten Punkt bereits passiert und war auf dem Weg hinaus aus dem Sonnensystem.

Das zusammengesetzte Bild zeigt drei nebeneinander angeordnete Karten von Wasser, Kohlendioxid und Methan auf dem Kometen 3I/Atlas.
(Bild: NASA, ESA, CSA, STScI, M. Belyakov (Caltech), I. Wong (STScI), Image Processing: A. Pagan (STScI) (CC BY 4.0))
Erstmals wurde Methan direkt auf einem interstellaren Himmelskörper nachgewiesen. Dass es erst relativ spät gefunden worden sei, deute darauf hin, dass es unter der Oberfläche des Kometen verborgen gewesen sei, teilte die Europäische Raumfahrtagentur ESA mit. So sei es vor Verdunstung geschützt geblieben. Erst beim Vorbeiflug habe die Wärme der Sonne tiefere Teile der Außenhülle erreicht. Das führte dazu, dass das Methan durch Sublimation freigesetzt wurde. Das bedeutet, dass das Methan vom festen sofort in den gasförmigen Zustand übergeht.
Große Menge an Kohlendioxid und Methan
Bemerkenswert sei, dass die Menge an Kohlendioxid und Methan im Vergleich zur Menge von Wasser ungewöhnlich hoch sei, teilte die ESA mit. 3I/Atlas setzte auch im Verhältnis zum Wasser mehr Kohlendioxid frei als Kometen aus unserem Sonnensystem, das deutet darauf hin, dass die Bedingungen, unter denen 3I/Atlas entstanden ist, deutlich von denen in unserem Sonnensystem unterscheiden. Das Team um Matthew Belyakov von der California Institute of Technology in Pasadena beschreibt seine Erkenntnisse in der Fachzeitschrift The Astrophysical Journal.
3I/Atlas war erst der dritte bekannte interstellare Besucher in unserem Sonnensystem. Mit einem Durchmesser von rund 2,6 Kilometer ist er größer als seine Vorgänger 1I/’Oumuamua und 2I/Borisov, zudem schneller und wahrscheinlich älter als diese.
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3I/Atlas wurde Anfang Juli 2025 entdeckt – die Bezeichnung 3I steht für den dritten bekannten Himmelskörper aus dem interstellaren Raum, „Atlas“ (Asteroid Terrestrial-impact Last Alert System) ist ein automatisches Frühwarnsystem für Asteroiden. Der Erde am nächsten kam 3I/ATLAS Ende vergangenen Jahres. Die Begegnung war jedoch harmlos: Er passierte unseren Planeten in einer Entfernung von gut 270 Millionen Kilometern. Nach seiner Durchquerung des Sonnensystems wird er nie wieder dorthin zurückkehren.
(wpl)
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Apple fixt Ladeproblem beim iPhone 17 und Shutdown-Bug auf M5-Macs
Apple hat am Montagabend zwei kleinere Updates veröffentlicht: iOS 26.5.1 richtet sich an Besitzer eines iPhone Air oder eines Modells der iPhone-17-Reihe, macOS Tahoe 26.5.1 adressiert einen Stabilitätsfehler auf Macs mit M5-Chip. Beide Aktualisierungen erscheinen wenige Wochen nach den umfangreichen Versionen 26.5 für iOS und macOS, die unter anderem Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für RCS-Nachrichten eingeführt haben.
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Neue Funktionen liefern die Punktreleases nicht – sie konzentrieren sich ausschließlich auf Fehlerbehebungen. Laut Apples Release Notes steht iOS 26.5.1 ausschließlich für das iPhone Air und sämtliche iPhone-17-Modelle bereit, also auch für das iPhone 17 Pro und Pro Max. Das macOS-Update wird hingegen allen Macs mit Tahoe-Unterstützung angeboten, obwohl der dokumentierte Fix nur M5-Hardware betrifft – ein Hinweis auf mögliche weitere, nicht näher beschriebene Korrekturen.
Kabelgebundenes Laden bei fast leerem Akku blockiert
Das iPhone-Update behebt einen Fehler, der bereits seit Ende April dokumentiert ist. Apple beschreibt das Problem in den Release Notes so: Das Update behebe ein Problem, bei dem bei einer kleinen Zahl von Nutzern das kabelgebundene Laden auf iPhone Air und iPhone-17-Modellen nicht funktionieren konnte, wenn der Akku fast leer war. Im Alltag konnte das dazu führen, dass ein nahezu entladenes Gerät trotz angeschlossenen Kabels nicht wieder startete.
Laut Apples Release Notes behebt macOS Tahoe 26.5.1 ein Problem, bei dem Macs mit M5-Chip in Unternehmensumgebungen unerwartet herunterfahren konnten. Ursache war die Kombination aus bestimmten Netzwerkerweiterungen zur Inhaltsfilterung und dem M5-Chip – ein in verwalteten IT-Umgebungen mit Mobile Device Management verbreitetes Szenario. Bemerkenswert: Bereits macOS 26.5 sollte einen ähnlichen Absturzfehler auf M5-Geräten beheben, das Problem trat jedoch offenbar in Enterprise-Konfigurationen weiterhin auf.
(mki)
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