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Frankreich vs. Social Media: Nutzungsverbot unter 15 steht auf tönernen Füßen


Frankreichs Nationalversammlung hat ein Signal gesetzt und strengere Regeln zum Schutz Minderjähriger im digitalen Raum beschlossen. Deren Kern ist ein Nutzungsverbot sozialer Medien für Jugendliche unter 15 Jahren sowie eine Ausweitung des Handy-Verbots an Schulen bis in die Oberstufe. Präsident Emmanuel Macron hofft auf eine Umsetzung bis zum nächsten Schuljahr, doch Rechtsexperten bremsen die Euphorie. Hinter der Entschlossenheit verbirgt sich ein komplexes juristisches Tauziehen zwischen nationalem Souveränitätsanspruch und EU-Recht, das den Vorstoß verpuffen lassen könnte.

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In dem Streit geht es nicht nur um eine pädagogische Debatte über die Bildschirmzeit, sondern um eine Weichenstellung zur Regulierung des digitalen Binnenmarkts. Die französische Politik gibt dem Schutz der mentalen Gesundheit von Kindern den Vorrang. Doch die Frage ist nicht mehr nur, ob soziale Medien für 14-Jährige schädlich sind, sondern wer in einem grenzenlosen Internet das Recht hat, den Zugang dazu zu beschränken.

Hauptproblem für den französischen Gesetzgeber ist der Digital Services Act (DSA). Diese EU-Verordnung verfolgt das Ziel, das Recht für digitale Vermittlungsdienste vollständig zu harmonisieren. Ihre Bestimmungen haben damit Anwendungsvorrang vor nationalen Alleingängen. Wie Tobias Gostomzyk von der TU Dortmund gegenüber dem Science Media Center (SMC) erläutert, verpflichtet der DSA Plattformen zu umfassenden Sicherheitsmaßnahmen für Minderjährige. Er sieht aber kein generelles Nutzungsverbot vor. Ein nationales Gesetz, das über diese EU-Vorgaben hinausgeht, steht daher rechtlich auf wackeligen Füßen.

Die EU-Kommission hat selbst bereits Leitlinien veröffentlicht, die Methoden zur Altersverifikation vorsehen. Doch diese dienen vor allem der Umsetzung des bestehenden Schutzniveaus und nicht als Blankoscheck für nationale Verbote.

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Ein weiterer Stolperstein ist das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie. Es besagt, dass ein digitaler Diensteanbieter grundsätzlich nur den Gesetzen des Landes unterliegt, in dem er seinen Hauptsitz hat. Da Schwergewichte der Branche wie Meta, TikTok oder Google ihre Europa-Zentralen fast ausnahmslos in Irland angesiedelt haben, stößt die französische Regulierungsgewalt hier an geografischen Grenzen. Ein Gesetz, das nur in Frankreich ansässige Unternehmen binden würde, liefe in der Praxis in die Leere: Die relevanten Plattformen unterstehen hier gar nicht der französischen Gerichtsbarkeit.

Um diese Hürde zu umgehen, setzt Frankreich auf einen juristischen Kniff, den Stephan Dreyer vom Hans-Bredow-Institut als „indirekte Regelung“ beschreibt. Statt den Plattformen ein direktes medienrechtliches Verbot aufzuerlegen, sollen Verträge mit zu jungen Nutzern zivilrechtlich für nichtig erklärt werden. Ziel: Bei den Anbietern das Haftungsrisiko bei der Datenverarbeitung so hoch zu treiben, dass sie „freiwillig“ Altersprüfungen einführen. Ob dieser Umweg trägt, müsste gegebenenfalls der Europäische Gerichtshof entscheiden.

Kritiker wie Dreyer geben zudem zu bedenken, dass starre Altersgrenzen sogar kontraproduktiv sein könnten. Wenn Jugendliche offiziell von den großen Plattformen verbannt werden, würden die Betreiber ihre mühsam aufgebauten Jugendschutzfunktionen und Awareness-Teams wohl zurückfahren. Schließlich dürften dort laut Gesetz gar keine Minderjährigen mehr sein.

Ferner besteht die Gefahr, dass Jugendliche auf weniger kontrollierte Nischenangebote ausweichen oder technische Krücken wie Virtual Private Networks (VPN) nutzen, um die geografischen Sperren zu umgehen. Ein flächendeckendes System zur Altersverifikation würde zudem nicht nur Kinder, sondern alle Internetnutzer betreffen. Das wirft erhebliche verfassungsrechtliche Fragen rund um Verhältnismäßigkeit und Datenschutz auf. Denn für den Zugang zu Informations- und Kommunikationsplattformen müssten plötzlich sensible Ausweisdaten oder biometrische Merkmale von Millionen Bürgern verarbeitet werden.

Trotz der massiven juristischen Einwände könnte der französische Vorstoß stilbildend wirken. Ähnliche Forderungen nach einem Social-Media-Verbot werden weltweit laut, von Australien bis Großbritannien. Auch innerhalb der EU wächst der Druck: Das EU-Parlament hat sich bereits im November für ein Mindestalter von 16 Jahren ausgesprochen. Je mehr Mitgliedstaaten nationale Alleingänge wagen, desto wahrscheinlicher wird es, dass die EU-Kommission den DSA hier nachjustiert.


(mid)



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Gnome 50: mach’s gut, X-Server!


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Fast genau fünf Jahre nach dem Release von Gnome 40 folgt Version 50 mit dem Codenamen „Tokyo“. Zum Jubiläums-Release macht sich das Gnome-Projekt selbst ein großes Geschenk und entfernt die Unterstützung für den althergebrachten Display-Server X-Server. Dies markiert einen Wendepunkt in der Linux-Desktop-Historie. Ansonsten geht es, wie vom Gnome-Projekt gewohnt, in kleinen, aber wohlbedachten Schritten vorwärts. Anders als vor fünf Jahren ist mit der runden Release-Nummer kein größerer Umbau verbunden.

Die Entfernung des alten Codes für die X-Server-Anbindung hat zu einer signifikanten Verschlankung der Codebasis geführt – laut Gnome-Projekt sind gut 40 Prozent Quellcode weggefallen, was dem Wartungsaufwand zugutekommt. Schon in Gnome 49 stand nur noch die moderne Wayland-Session zur Verfügung. Das Ausführen von X11-Programmen ist mithilfe von XWayland weiterhin möglich, weshalb Gnomes Wayland-Compositor Mutter weiterhin für X11-Programme als X-Window-Manager fungiert.

Die Ablösung des X-Servers durch Wayland wird von einigen durchaus kritisiert, da es mit manchen Programmen vereinzelt noch Probleme gibt und manche Barrierefreiheitsfunktionen unter Wayland noch nicht so ausgereift sind wie unter X11. Wer nicht auf Wayland wechseln will oder kann, findet in alternativen Desktopumgebungen wie MATE oder XFCE noch Ersatz; KDE Plasma entfernt im Laufe des Jahres ebenfalls die X11-Unterstützung.



Der Kindersicherungs-Dialog wurde für Gnome 50 überarbeitet.

Mit der Einstellung „Digital Wellbeing“ – in der deutschen Version heißt sie einfach „Gesundheit“ – können tägliche Bildschirmzeit-Limits und Ruhezeiten gesetzt und überwacht werden, sowohl für den eigenen Account als auch für den Computer mitbenutzende Kinder. Wo Gnome bisher bei Überschreiten der Zeit nur unaufdringlich warnen konnte, sperrt Version 50 die Sitzung und zeigt auf dem Anmeldebildschirm einen Hinweis an. Der „Ignorieren“-Button, der nach Eingabe des Eltern-Passworts das System wieder freigeben sollte, hat in unserem Test mit einer Vorversion unter Gnome OS noch nicht funktioniert – bis zu einem Reboot waren wir aus dem System ausgesperrt.



Beim Erreichen der maximalen Bildschirmzeit sperrt Gnome den Bildschirm.



Der Kalender zeigt nun Teilnehmende eines Termines an, aber kann noch nicht selber Einladungen rausschicken oder verwalten.

Dem Gnome-Kalender wurde in Version 50 eine beginnende Groupware-Integration gegönnt: Für per E-Mail empfangene Termineinladungen können Benutzer im Kalender die Zu- und Absagen aller Eingeladenen sehen. Das Folge-Feature, um mit dem Kalender selbst Veranstaltungen versenden und bearbeiten zu können, ist in Planung. Des Weiteren können jetzt ganze Kalender als .ics-Dateien exportiert werden; ein neues Setting erlaubt das Einstellen des Tages, an dem die Woche beginnt, was sich auf verschiedene Kalender-Ansichten in Gnome auswirkt.

Der Dokumentenbetrachter (Papers) hat zusätzliche Annotations-Werkzeuge spendiert bekommen, mit denen man freihändig zeichnen, Text markieren oder Texte ergänzen kann. Die neuen Werkzeuge sind insbesondere für schlecht digitalisierte Dokumente (zum Beispiel gescannte Formulare) nützlich und eignen sich auch für die Bedienung mit Stift und Tablet.

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Der Dokumentenbetrachter erlaubt jetzt Freihand-Annotationen.

An vielen Ecken findet man in Gnome 50 kleine Usability- und Accessibility-Verbesserungen. Unter anderem gibt es nun einen globalen Modus für die Reduktion von visuellen Animationen. Der Screenreader Orca hat ein neues Einstellungsfenster, kann automatisch zwischen Sprachen wechseln und verbessert die Unterstützung für Braillezeilen; an mehreren Stellen der Desktopumgebung wurde die Tastatursteuerung verbessert. In den Gnome-Einstellungen wurden einige Seiten wie Lautstärke- und Batterieladeregelung etwas aufpoliert. Nach Jahren sind die Einstellungen für fraktionelle Skalierung ab Gnome 50 nicht mehr experimentell und ohne Kommandozeilenbefehl in den Einstellungen sichtbar und auswählbar. Der Dateimanager bringt einen komplett erneuerten Thumbnail-Ersteller.

Gnome Remote Desktop (Bildschirmfreigabe und Fernanmeldung) wurden einige Änderungen zuteil, die dank neuer Hardwarebeschleunigung (Vulkan und VA-API) spürbare Performance-Verbesserungen bringen sollen und insbesondere auf Nvidia-Grafikkarten stabiler funktionieren. Bei HiDPI-Bildschirmen kann der Remote-Desktop die Anzeige automatisch skalieren. Außerdem unterstützt die Fernanmeldung jetzt die Headless-Sitzung von Gnome. Darüber gestartete Sitzungen sollen stabiler sein und auch dann weiterlaufen, wenn der Remote-Desktop-Dienst neu gestartet wird.

Alle Änderungen an Gnome 50 sind in den Release Notes aufgeführt, darunter auch Verbesserungen für Leute, die selbst Gnome-Apps entwickeln oder am Desktop mitarbeiten wollen, sowie neue Apps aus dem Gnome-Dunstkreis (Gnome Circle). Ausgeliefert wird Gnome 50 von Fedora Workstation 44 und Ubuntu Desktop 26.04 LTS, die beide ab April erscheinen sollen. Nutzer von Rolling-Releases wie Arch Linux und openSUSE Tumbleweed dürften schon früher Zugang zu Gnome 50 erhalten. Da Ubuntu 26.04 ein Langzeitrelease ist, wird Gnome 50 bei dessen Nutzern mindestens zwei Jahre im Einsatz sein. Wer Gnome 50 ausprobieren möchte oder ohne Veränderungen durch die Distributionen nutzen will, kann Gnome OS installieren: wahlweise in einer virtuellen Maschine oder auf Hardware. Aber Obacht, Gnome OS unterstützt keinen Dualboot und überschreibt den gesamten Datenträger.

Siehe auch:


(ktn)



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DLR: Zementerzeugung mit Sonnenenergie soll Baustoffindustrie dekarbonisieren


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Baustoffindustrie ist weltweit einer der großen Kohlendioxidemittenten. Forscher suchen deshalb nach Möglichkeiten, die Zementherstellung zu dekarbonisieren. Ein Team des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) will künftig Sonnenlicht einsetzen, um Zement herzustellen.

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Der energieintensivste Prozess bei der Zementherstellung ist die sogenannte Kalzinierung, bei der Kalkstein in einem Drehrohrofen auf Temperaturen von über 900 Grad erhitzt wird. Dafür werden laut dem DLR-Institut für Future Fuels heutzutage hauptsächlich fossile Brennstoffe eingesetzt. Die Kalzinierung macht demnach etwa 60 Prozent der Kohlendioxidemissionen der Zementproduktion aus.

Die DLR-Forscher nutzen im Rahmen des Projekts CemSol einen Drehrohrofen, der mit konzentriertem Sonnenlicht beheizt wird. Getestet haben sie das mithilfe der weltweit größten Anlage zur Erzeugung von künstlichem Sonnenlicht: Mit Synlight wurde der Ofen auf die benötigten Temperaturen geheizt. In einer mehrmonatigen Testkampagne wurden laut DLR 25 Bestrahlungstests bei Leistungen bis zu 65 Kilowatt durchgeführt. Dabei seien 15 bis 50 Kilogramm Kalkstein-Partikel pro Stunde in den Solarkalzinator gefüllt und zu 100 Prozent kalziniert worden. Auf diese Weise könnten mehr 90 Prozent der Kohlendioxidemissionen aus der Kalzinierung vermieden werden.

Als Nächstes wollen die Forscher den in dem Ofen erzeugten, kalzinierten Kalkstein untersuchen, insgesamt mehr als 90 Proben. Dabei geht es um die Materialqualität sowie um die Langzeitstabilität des Prozesses.

Zusätzlich wollen sie anhand von Computersimulationen die Vorgänge im Reaktor hinsichtlich des Wärmetransports und der Reaktion der Kalkstein-Partikel analysieren. Die dabei gewonnenen Daten werden für die Weiterentwicklung und Skalierung der Technologie eingesetzt. Ob diese sich auch für den industriellen Maßstab eignet, wird sich erst zeigen müssen.

Die Nutzung von Sonnenenergie reduziere die Abhängigkeit von teuren und schädlichen fossilen Brennstoffen, resümiert Projektleiter Gkiokchan Moumin. „Der Schlüssel zu einer klimafreundlicheren Nutzung unserer Ressourcen liegt in einem Mix aus unterschiedlichen Energiequellen. Dabei kann konzentrierte Sonnenenergie effizient für Hochtemperaturanwendungen eingesetzt werden und uns im Zusammenspiel mit Strom aus erneuerbaren Quellen diesem Ziel einen Schritt näher bringen.“

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Diese Technologie könne „eine höchst attraktive Alternative zur elektrischen Erhitzung des Materials“ sein, deren Einsatz sich in den südlicheren Regionen der Europäischen Union (EU) anbietet. In Mostóles nahe der spanischen Hauptstadt Madrid testet das DLR seit einigen Jahren in einem solaren Turmkraftwerk die Erzeugung von synthetischem Kraftstoff mit Solarenergie. In einer solchen Anlage wäre auch der Einsatz eines solar beheizten Drehrohrofens denkbar.


(wpl)



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Amazon eero Outdoor 7: Teure WLAN-Basis mit IP66-Schutz für draußen


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Der eero Outdoor 7 erscheint 1,5 Jahre nach seiner US-Vorstellung in Europa. Seine Besonderheit ist der IP66-Schutz: Die Wi-Fi-7-Basis soll starken Regen, Schnee, Staub und extreme Temperaturen von -40 bis +55 °C aushalten. Damit hält sie auch kalten Wintern stand; eine Verschattung im Sommer ist allerdings ratsam.

Amazon bezeichnet den eero Outdoor 7 als Router, wenngleich er faktisch ein Access-Point ist, der das verkabelte Netz drahtlos weiterverbreitet. Der Hersteller sieht folglich nicht den Einsatz direkt an einem Modem vor, sondern als Erweiterung eines bestehenden eero-Netzwerks. Amazon wirbt mit einer Abdeckung von bis zu 1390 m². Als Smart-Home-Hub unterstützt er Thread, Zigbee und Matter (jeweils als Controller) sowie Bluetooth Low Energy 5.0.



Größe und Anschlüsse des eero Outdoor 7.

(Bild: Amazon)

Der eero Outdoor 7 muss übers Netzwerkkabel mit Energie versorgt werden (Power over Ethernet). Wer keine passende Infrastruktur hat, verwendet den beiliegenden 30-Watt-Injektor – einen Netzteiladapter mit Ethernet-Anschluss.

Der Access-Point beherrscht Wi-Fi 7 mit einer gebündelten Übertragungsrate von rund 3,5 Gbit/s brutto. Er funkt mit je zwei MIMO-Streams in den Bändern 2,4 (690 Mbit/s) und 5 GHz (2880 Mbit/s). Unklar ist, wie sich der eero Outdoor 7 draußen verhält: Im 5-GHz-Band ist in der EU der WLAN-Betrieb außerhalb von Gebäuden regulatorisch nur im oberen Block (Kanal 100 bis 140) erlaubt. Allerdings halten sich nicht alle Geräte daran.

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Der größte Wermutstropfen liegt derweil beim Preis: Amazon verlangt für den eero Outdoor 7 inklusive Injektor 470 Euro. Wer mit einem schwächeren IP54-Schutz auskommt, bekommt deutlich günstigere Outdoor-Repeater. Fritz bietet etwa den Fritz-Repeater 1610 Outdoor an.


(mma)



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