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Frankreich vs. Social Media: Nutzungsverbot unter 15 steht auf tönernen Füßen


Frankreichs Nationalversammlung hat ein Signal gesetzt und strengere Regeln zum Schutz Minderjähriger im digitalen Raum beschlossen. Deren Kern ist ein Nutzungsverbot sozialer Medien für Jugendliche unter 15 Jahren sowie eine Ausweitung des Handy-Verbots an Schulen bis in die Oberstufe. Präsident Emmanuel Macron hofft auf eine Umsetzung bis zum nächsten Schuljahr, doch Rechtsexperten bremsen die Euphorie. Hinter der Entschlossenheit verbirgt sich ein komplexes juristisches Tauziehen zwischen nationalem Souveränitätsanspruch und EU-Recht, das den Vorstoß verpuffen lassen könnte.

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In dem Streit geht es nicht nur um eine pädagogische Debatte über die Bildschirmzeit, sondern um eine Weichenstellung zur Regulierung des digitalen Binnenmarkts. Die französische Politik gibt dem Schutz der mentalen Gesundheit von Kindern den Vorrang. Doch die Frage ist nicht mehr nur, ob soziale Medien für 14-Jährige schädlich sind, sondern wer in einem grenzenlosen Internet das Recht hat, den Zugang dazu zu beschränken.

Hauptproblem für den französischen Gesetzgeber ist der Digital Services Act (DSA). Diese EU-Verordnung verfolgt das Ziel, das Recht für digitale Vermittlungsdienste vollständig zu harmonisieren. Ihre Bestimmungen haben damit Anwendungsvorrang vor nationalen Alleingängen. Wie Tobias Gostomzyk von der TU Dortmund gegenüber dem Science Media Center (SMC) erläutert, verpflichtet der DSA Plattformen zu umfassenden Sicherheitsmaßnahmen für Minderjährige. Er sieht aber kein generelles Nutzungsverbot vor. Ein nationales Gesetz, das über diese EU-Vorgaben hinausgeht, steht daher rechtlich auf wackeligen Füßen.

Die EU-Kommission hat selbst bereits Leitlinien veröffentlicht, die Methoden zur Altersverifikation vorsehen. Doch diese dienen vor allem der Umsetzung des bestehenden Schutzniveaus und nicht als Blankoscheck für nationale Verbote.

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Ein weiterer Stolperstein ist das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie. Es besagt, dass ein digitaler Diensteanbieter grundsätzlich nur den Gesetzen des Landes unterliegt, in dem er seinen Hauptsitz hat. Da Schwergewichte der Branche wie Meta, TikTok oder Google ihre Europa-Zentralen fast ausnahmslos in Irland angesiedelt haben, stößt die französische Regulierungsgewalt hier an geografischen Grenzen. Ein Gesetz, das nur in Frankreich ansässige Unternehmen binden würde, liefe in der Praxis in die Leere: Die relevanten Plattformen unterstehen hier gar nicht der französischen Gerichtsbarkeit.

Um diese Hürde zu umgehen, setzt Frankreich auf einen juristischen Kniff, den Stephan Dreyer vom Hans-Bredow-Institut als „indirekte Regelung“ beschreibt. Statt den Plattformen ein direktes medienrechtliches Verbot aufzuerlegen, sollen Verträge mit zu jungen Nutzern zivilrechtlich für nichtig erklärt werden. Ziel: Bei den Anbietern das Haftungsrisiko bei der Datenverarbeitung so hoch zu treiben, dass sie „freiwillig“ Altersprüfungen einführen. Ob dieser Umweg trägt, müsste gegebenenfalls der Europäische Gerichtshof entscheiden.

Kritiker wie Dreyer geben zudem zu bedenken, dass starre Altersgrenzen sogar kontraproduktiv sein könnten. Wenn Jugendliche offiziell von den großen Plattformen verbannt werden, würden die Betreiber ihre mühsam aufgebauten Jugendschutzfunktionen und Awareness-Teams wohl zurückfahren. Schließlich dürften dort laut Gesetz gar keine Minderjährigen mehr sein.

Ferner besteht die Gefahr, dass Jugendliche auf weniger kontrollierte Nischenangebote ausweichen oder technische Krücken wie Virtual Private Networks (VPN) nutzen, um die geografischen Sperren zu umgehen. Ein flächendeckendes System zur Altersverifikation würde zudem nicht nur Kinder, sondern alle Internetnutzer betreffen. Das wirft erhebliche verfassungsrechtliche Fragen rund um Verhältnismäßigkeit und Datenschutz auf. Denn für den Zugang zu Informations- und Kommunikationsplattformen müssten plötzlich sensible Ausweisdaten oder biometrische Merkmale von Millionen Bürgern verarbeitet werden.

Trotz der massiven juristischen Einwände könnte der französische Vorstoß stilbildend wirken. Ähnliche Forderungen nach einem Social-Media-Verbot werden weltweit laut, von Australien bis Großbritannien. Auch innerhalb der EU wächst der Druck: Das EU-Parlament hat sich bereits im November für ein Mindestalter von 16 Jahren ausgesprochen. Je mehr Mitgliedstaaten nationale Alleingänge wagen, desto wahrscheinlicher wird es, dass die EU-Kommission den DSA hier nachjustiert.


(mid)



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Amazon eero Outdoor 7: Teure WLAN-Basis mit IP66-Schutz für draußen


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Der eero Outdoor 7 erscheint 1,5 Jahre nach seiner US-Vorstellung in Europa. Seine Besonderheit ist der IP66-Schutz: Die Wi-Fi-7-Basis soll starken Regen, Schnee, Staub und extreme Temperaturen von -40 bis +55 °C aushalten. Damit hält sie auch kalten Wintern stand; eine Verschattung im Sommer ist allerdings ratsam.

Amazon bezeichnet den eero Outdoor 7 als Router, wenngleich er faktisch ein Access-Point ist, der das verkabelte Netz drahtlos weiterverbreitet. Der Hersteller sieht folglich nicht den Einsatz direkt an einem Modem vor, sondern als Erweiterung eines bestehenden eero-Netzwerks. Amazon wirbt mit einer Abdeckung von bis zu 1390 m². Als Smart-Home-Hub unterstützt er Thread, Zigbee und Matter (jeweils als Controller) sowie Bluetooth Low Energy 5.0.



Größe und Anschlüsse des eero Outdoor 7.

(Bild: Amazon)

Der eero Outdoor 7 muss übers Netzwerkkabel mit Energie versorgt werden (Power over Ethernet). Wer keine passende Infrastruktur hat, verwendet den beiliegenden 30-Watt-Injektor – einen Netzteiladapter mit Ethernet-Anschluss.

Der Access-Point beherrscht Wi-Fi 7 mit einer gebündelten Übertragungsrate von rund 3,5 Gbit/s brutto. Er funkt mit je zwei MIMO-Streams in den Bändern 2,4 (690 Mbit/s) und 5 GHz (2880 Mbit/s). Unklar ist, wie sich der eero Outdoor 7 draußen verhält: Im 5-GHz-Band ist in der EU der WLAN-Betrieb außerhalb von Gebäuden regulatorisch nur im oberen Block (Kanal 100 bis 140) erlaubt. Allerdings halten sich nicht alle Geräte daran.

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Der größte Wermutstropfen liegt derweil beim Preis: Amazon verlangt für den eero Outdoor 7 inklusive Injektor 470 Euro. Wer mit einem schwächeren IP54-Schutz auskommt, bekommt deutlich günstigere Outdoor-Repeater. Fritz bietet etwa den Fritz-Repeater 1610 Outdoor an.


(mma)



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Deutsches Riesen-Rechenzentrum von Microsoft Azure kann 520 Megawatt verheizen


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Vor zwei Jahren kündigte Microsoft an, auch in Deutschland riesige KI-Rechenzentren zu bauen. Nun liegen die ersten Baugenehmigungen für mehrere Gebäude im rheinischen Braunkohlerevier vor, am 12. März erfolgte die Feier zum ersten Spatenstich.

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Bisher nannte Microsoft aber keine konkreten Zahlen zur geplanten Gesamtleistung des Clusters aus mehreren Rechenzentren. Doch der Netzbetreiber Westnetz baut dafür das Umspannwerk Bedburg um und legt neue 110-Kilovolt-Leitungen mit einer Gesamtkapazität von 520 Megawatt (MW).

Damit stößt der Microsoft-Azure-Cluster in Nordrhein-Westfalen im Endausbau in ähnliche Dimensionen vor, die auch NTT in Rheinland-Pfalz mit 482 MW plant. Dort sind sogar noch Ausbaureserven auf mehr als 600 MW angedacht.

Zum Vergleich: Der bisher größte deutsche Standort für Rechenzentren ist der Raum Frankfurt/Main. Dort sind nach Schätzungen bisher Rechenzentren mit einer Gesamtleistung von wenig mehr als 1,1 Gigawatt (GW) in Betrieb.

Die soeben von der deutschen Bundesregierung verabschiedete Rechenzentrumsstrategie könnte also aufgehen. Denn insgesamt sind in Deutschland zurzeit Investitionen in Rechenzentren in Höhe von insgesamt 25 bis 30 Milliarden Euro geplant.


Screenshot Westnetz-Website

Screenshot Westnetz-Website

Für die 110-Kilovolt-Station „RZ Bedburg“ nennt Netzbetreiber Westnetz eine Übertragungsfähigkeit von mehr als 500 MW (520 MVA).

(Bild: Westnetz)

Viele der großen geplanten Projekte für Rechenzentren erstrecken sich allerdings über lange Zeiträume. Die jeweiligen Investoren möchten zunächst Interessenten anlocken und bauen die Kapazität erst nach Bedarf aus. Daher sind viele der Projekte in Deutschland auch blockweise in Form mehrerer Gebäude geplant.

Im Vergleich zu den gigantischen KI-Fabriken wie Stargate Abilene oder xAI Colossus 2, die derzeit in den USA im Bau sind oder bereits laufen, wirken die meisten Projekte in Deutschland bescheiden. Laut Elon Musk läuft das 18 Milliarden US-Dollar teure Colossus 2 in Memphis seit Januar mit 1 GW und soll bis auf 2 GW anschwellen. Den Strom liefern teilweise mobile Gasturbinen, weil die Netzkapazität nicht ausreicht.

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Bisher gibt es in Deutschland auch keine vergleichbar große Nachfrage nach KI-Rechenleistung, vor allem weil es hier keine Firmen wie Meta, Google, Amazon, Microsoft oder Apple gibt, von denen einige mehrere Milliarden Nutzer bedienen.

Die hierzulande bisher schleppende Nachfrage nach KI-Rechenleistung erwähnte auch Telekom-Chef Höttges bei der Eröffnung des mit 12 MW eher kleinen KI-Rechenzentrums Tucherpark in München. Trotzdem soll schon diese Anlage die bisher in Deutschland mietbare KI-Rechenleistung ungefähr verdoppeln.

Auch die Angebote unterscheiden sich stark. Viele große Rechenzentren in Deutschland sind sogenannte Colocation-Rechenzentren, in denen Mieter jeweils eigene Hardware betreiben. Dann beziehen sich die für das jeweilige Rechenzentrum genannten Investitionssummen vor allem auf die Gebäude, deren Infrastruktur (Stromversorgung, Kühlung, physische Sicherung) und eventuell noch Netzwerktechnik.

Cloud-Hyperscaler wie die Marktführer Amazon AWS, Microsoft Azure und Google Cloud packen hingegen eigene Server in ihre Hallen. Daher fließt der größte Teil ihrer Investitionen an Hardware-Hersteller, von denen die größten wiederum in den USA sitzen (Nvidia, HPE, Dell, AMD, Intel, Cisco, Arista, Supermicro).

Microsoft betont, dass die Rechenzentren in NRW grünen Strom verheizen werden. Den kauft Microsoft vorwiegend über Power Purchase Agreements (PPA), unter anderem mit dem großen sächsischen PV-Projekt Energiepark Witznitz.


(ciw)



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Basis für Cyberdome: BSI und Länder schmieden digitale Abwehrallianz


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Angesichts einer dauerhaft angespannten Bedrohungslage im Netz schaltet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in den Angriffsmodus bei der Verteidigung: Gemeinsam mit der Genossenschaft der öffentlichen IT-Dienstleister (Govdigital) legt die Behörde den Grundstein für den von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geforderten Cyberdome. Ziel ist laut BSI-Präsidentin Claudia Plattner die „Industrialisierung der Cybersicherheit“.

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Durch eine erweiterte Daten-Sensorik in den IT-Systemen von zehn Bundesländern und deren Kommunen sollen Anomalien künftig in Echtzeit erkannt werden. Diese Vernetzung zwischen dem BSI und den lokalen Security Operations Centern (SOC) dient dem Plan nach als automatisiertes Frühwarnsystem, um die Handlungsfähigkeit von Staat und Verwaltung gegen professionelle Cyberangriffe abzusichern und Bedrohungsinformationen länderübergreifend auszuwerten.

Das am Mittwoch angekündigte Vorhaben markiert die operative Umsetzung einer seit Monaten von Dobrindt forcierten Strategie. Auch die CSU-Landesgruppe im Bundestag verlangte im Januar eine „aktive Cyberabwehr“ und skizzierte dabei das Konzept eines Cyberdomes als automatisierte Schutzhülle.

Das BSI legt aktuell zwar den Fokus auf die Detektion und Resilienz. Doch die politischen Appelle gehen weiter: Die CSU und ihr Minister wollen eine rechtliche Basis für digitale Gegenschläge, sogenannte Hackbacks. Wenn deutsche Server aus dem Ausland angegriffen werden, sollen Sicherheitsbehörden die Infrastruktur der Angreifer aktiv stören können. Der nun eingeleitete Aufbau der Sensorik-Infrastruktur könnte das technische Fundament für diese Vision einer wehrhaften digitalen Souveränität legen.

Die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den kommunalen Dienstleistern über Govdigital soll die bisherige digitale Kleinstaaterei beenden. Durch die Bündelung der Kräfte wollen die Akteure versuchen, die Abwehrkapazitäten so zu skalieren, dass sie mit der Geschwindigkeit moderner Schadsoftware mithalten können.

Das Projekt gilt als einer der ersten konkreten Pfeiler des Cyberdomes, der das nationale Cyber-Abwehrzentrum technisch und personell verstärken soll. Damit rückt Deutschland weg von rein reaktiven Maßnahmen hin zu einer proaktiven, aber heftig umstrittenen Verteidigungsstrategie, die den digitalen Raum als zentrales Feld der zivilen Verteidigung begreift und die Sicherheit der öffentlichen Infrastruktur auf ein industrielles Niveau heben soll.

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(wpl)



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