Künstliche Intelligenz
„Freiwillige Chatkontrolle“: EU-Parlament für Verlängerung mit Einschränkungen
Das EU-Parlament hat am Mittwoch in Straßburg einer erneuten Verlängerung der „freiwilligen Chatkontrolle“ zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern zugestimmt. Nachdem das Vorhaben vor einer Woche im zuständigen Ausschuss überraschend durchgefallen war, verbinden die Parlamentarier die Verlängerung nun mit klaren Einschränkungen.
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Die Regelung schafft eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln, die Messengerdiensten das Scannen von Chats auf Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch ermöglicht. Über eine langfristige Lösung, wie sie von der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten gewünscht wird, gibt es bisher keine Einigung.
Chats sind Privatsache
Anbieter von Messengerdiensten durchsuchen ihre Plattformen automatisch auf digitale Spuren von Kinderpornografie. Auch die Suche nach Erwachsenen, die sich an Minderjährige heranmachen („Grooming“), steht zur Debatte. Weil das gegen die EU-Richtlinie zum Schutz der Privatsphäre verstößt, hat die EU 2021 eilig eine Ausnahmeregelung geschaffen.
Diese bereits einmal verlängerte Ausnahmeregelung gilt noch bis Anfang April und sollte jetzt auf Wunsch der EU-Kommission bis April 2028 erneut verlängert werden. In der vergangenen Woche war der Vorschlag der Kommission im Innenausschuss des Parlaments allerdings überraschend gescheitert.
Das Parlament hat in einem erneuten Kompromiss nun einer Verlängerung bis August 2027 zugestimmt. Zugleich stimmten die Abgeordneten für eine klare Beschränkung der Befugnisse auf die Suche nach bereits bekanntem Material und dies auch nur bei Nutzern oder Gruppen, gegen die ein konkreter Verdacht besteht. Zudem sollen verschlüsselte Chats nicht angetastet werden dürfen.
„Diese Ausnahmeregelung, die ich unterstütze, ist ein vorübergehendes, streng begrenztes Instrument, das es Anbietern ermöglicht, ihre freiwilligen Erkennungsmaßnahmen unter bestimmten Bedingungen fortzusetzen“, sagt die zuständige Berichterstatterin für den Innenausschuss, Birgit Sippel (SPD). „Die Erweiterung muss auch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufrechterhalten.“
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Diese Einschränkungen entsprechen dem Entwurf des Parlaments für eine langfristige Lösung. Um sie wird es in den kommenden Verhandlungen mit Kommission und Mitgliedsstaaten gehen. Erst wenn hier eine Einigung erzielt wird, kann die erneute Verlängerung in Kraft treten.
Keine anlasslose Chatkontrolle
Im Parlament gibt es derzeit keine Mehrheit für weitreichende Überwachungsbefugnisse wie die anlasslose Chatkontrolle. Auch der Rat der Mitgliedsstaaten ist nach langem Ringen davon abgerückt. Eine dauerhafte „freiwillige“ Lösung wird damit aber nicht einfacher, zumal auch sie Grundrechte der EU-Bürger berührt.
Während Kommission und Länder die umstrittene Ausnahmeregelung verstetigen wollen, besteht das EU-Parlament auf wesentlichen Einschränkungen. So sollen bei der Suche nach kinderpornografischen Darstellungen auch keine fehleranfälligen Technologien wie etwa KI zum Einsatz kommen. Auch das Scannen von Textnachrichten auf Grooming-Versuche soll untersagt bleiben.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Interstellarer Komet 3I/ATLAS ist unter fremdartigen Bedingungen entstanden
Der interstellare Komet 3I/ATLAS ist unter Bedingungen entstanden, die sich deutlich von jenen im frühen Sonnensystem unterscheiden. Das hat eine Analyse des Wassers auf dem Himmelskörper ergeben, berichtet die University of Michigan. Demnach ist das Verhältnis des Wasserstoffisotops Deuterium zu herkömmlichem Wasserstoff in dem Wasser auf 3I/ATLAS 30 Mal so hoch wie auf irgendeinem Kometen im Sonnensystem und sogar 40 Mal so groß wie im irdischen Wasser. Das lege nahe, dass es an der Geburtsstätte des Kometen deutlich kälter war als im frühen Sonnensystem und die Strahlung dort auch merklich geringer ausgefallen ist, erklärt die Astronomin Teresa Paneque Carreño, die an der Arbeit beteiligt war.
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Nicht unerwartet, aber bislang nicht bewiesen
Herausgefunden hat das Forschungsteam um Luis Salazar Manzano das mit dem MDM Observatory der Universität und dem Atacama Large Millimeter/submillimeter Array (ALMA) der Europäischen Südsternwarte in Chile. Letzteres sei leistungsfähig genug, um die Unterschiede zwischen Deuterium und Wasserstoff zu erkennen, erläutert das Team. Solche Analysen sind nicht neu, hier habe man sie aber erstmals an einem interstellaren Objekt erprobt. Im Ergebnis habe man den Beweis erbracht, „dass die Bedingungen, die zur Entstehung unseres Sonnensystems geführt haben, nicht im gesamten Weltraum vorherrschen“, sagt Paneque Carreño: „Das mag selbstverständlich klingen, aber es gehört zu den Dingen, die man erst einmal beweisen muss.“
Die Analyse sei überhaupt erst möglich gewesen, weil viele Dinge ideal zusammengekommen seien, allen voran die frühzeitige Entdeckung des Himmelskörpers. 3I/ATLAS wurde Anfang Juli 2025 mit dem Asteroid Terrestrial-impact Last Alert System (ATLAS) in Chile entdeckt, daher sein Name. Der interstellare Komet ist überhaupt nur der dritte Besucher in unserem Sonnensystem, der während des Durchflugs entdeckt wurde. Auf seiner Bahn durchs Sonnensystem befand er sich im Herbst aus der Perspektive der Erde hinter der Sonne. Deshalb mussten vorübergehend Sonden aus verschiedenen Ecken des Sonnensystems einspringen und die Beobachtung übernehmen. Später konnte er dann auch wieder von der Erde aus beobachtet werden. Die Analyse seines Wassers wird in Nature Astronomy vorgestellt.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Social-Media-Verbot: Türkei stimmt dafür, Norwegen arbeitet an Gesetzesentwurf
Die Überlegungen und Maßnahmen zu Social-Media-Verboten für Heranwachsende ebben international nicht ab. In dieser Woche wurde in der Türkei über eine strikte Altersgrenze für Social-Media-Angebote abgestimmt, in Norwegen wurde ein Gesetzentwurf angekündigt. In der Türkei will man die Nutzung für Jugendliche unter 15 Jahren verbieten, in Norwegen für Heranwachsende unter 16 Jahren.
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In der Türkei wurde am späten Mittwochabend über einen entsprechenden Gesetzesvorschlag abgestimmt, wie die dpa berichtet. Demnach sollen Anbieter von Plattformen wie etwa Meta (Instagram, Threads, Facebook), ByteDance (TikTok) oder Snap (Snapchat) keine Dienste mehr für Nutzer unter 15 Jahren anbieten dürfen. Zudem werden sie dazu verpflichtet, Systeme zur Altersverifizierung und Kontrollmechanismen für Erziehungsberechtigte einzuführen. Hinzu kommen aber auch neue Richtlinien zum Umgang mit behördlichen Anordnungen oder gesperrten und gelöschten Inhalten. Zum einen müssten die Plattformen in dringenden Fällen innerhalb einer Stunde behördliche Anordnungen umsetzen. Zum anderen sollen sie sicherstellen, dass bereits gesperrte und gelöschte Inhalte nicht wieder in ihren Angeboten auftauchen. Sowohl Geldstrafen als auch die Reduzierung der Internetbandbreite werden bei Nichtbefolgung angedroht. Die Oppositionspartei CHP stellt sich gegen dieses Vorhaben. Unter anderem wirft sie der Regierung unter dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan vor, dass unter dem Vorwand, Kinder zu schützen, neue Beschränkungen eingeführt werden. Das Gesetz muss noch von Erdoğan unterzeichnet werden und trete sechs Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
In Norwegen wurde derweil ein Gesetzesentwurf für ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige von Ministerpräsident Jonas Gahr Støre angekündigt. Er soll bis zum Jahresende im Parlament eingebracht werden. Teil des Entwurfs ist eine Stichtagsregelung. Die Altersgrenze soll demzufolge jeweils auf den 1. Januar des Jahres festgelegt werden, in dem ein Teenager seinen 16. Geburtstag feiert. Dies laufe laut der Nachrichtenagentur NTB darauf hinaus, dass Jugendliche erst ab der zehnten Klasse populäre Social-Media-Angebote benutzen dürften. Für Støre sei die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen „eine der wichtigsten Prioritäten im Regierungsplan“. Über eine gesetzliche Beschränkung der Social-Media-Nutzung habe er seit seinem ersten Tag als Ministerpräsident nachgedacht. Er ist seit 2021 im Amt.
Deutschland wartet auf Kommissionsarbeit
In Deutschland sollen Maßnahmen zum Umgang mit Social-Media-Angeboten mithilfe der Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ erarbeitet werden. Anfang dieser Woche hat sie ihre Bestandsaufnahme vorgelegt, die als Grundlage für spätere Empfehlungen dienen soll. Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) hatte bei Einsetzen der Kommission im vergangenen Sommer angekündigt, dass Ergebnisse nach etwa einem Jahr vorliegen sollten – also in diesem Sommer.
(kbe)
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SUSE Industrial Edge: IoT-Plattform für die Industrie
Nach der Übernahme von Losant im Februar 2026 hat SUSE auf seiner Hauskonferenz SUSEcon erste konkrete Ergebnisse präsentiert: das neue Produkt Industrial Edge. Es baut auf der Architektur von Losant auf und richtet sich an nahezu alle Industriesektoren – vom Transportwesen über Gebäudetechnik und Schifffahrt bis zur Fertigungsindustrie.
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Überall dort sammeln Geräte und Sensoren Daten, die ausgewertet werden müssen, um bei Bedarf reagieren zu können. Losant bringt dafür eine fertige Plattform mit: Loadbalancer (Nginx), Nachrichtensysteme (MQTT, RabbitMQ) sowie Datenbanken (MongoDB, TimescaleDB, Redis). Eine weitere Komponente verwaltet und visualisiert Arbeitsabläufe. SUSE bildet künftig das Fundament dieser Bausteine. Erfahrung mit dem Verschlanken von Anwendungen für kleine Geräte hat der Softwarehersteller bereits durch SUSE Edge gesammelt – dort allerdings mit klarem Fokus auf die Telekommunikationsbranche.
Konnektoren bringt Losant mit
Im Gespräch mit iX erläuterte Keith Basil, General Manager Edge bei SUSE, den aktuellen Stand und die Vision hinter SUSE Industrial Edge. Eine zentrale Herausforderung im Internet der Dinge ist die Vielfalt an Protokollen und Spezifikationen, die eine Plattform beherrschen muss, um Daten auszulesen und zu verarbeiten. Diese Entwicklungsarbeit erspart sich SUSE: Die passenden Konnektoren hat Losant bereits implementiert.
Die Verschmelzung der bestehenden Plattform mit SUSE ist laut Basil nur der Anfang. Sein Ziel ist es, möglichst viele KI-Funktionen in die IoT-Welt zu bringen – genau hier liegt für Losant der Mehrwert der Übernahme, denn SUSE hat die KI-Reise mit eigenen Produkten bereits erfolgreich angetreten. Denkbar wäre etwa, die Arbeitsabläufe in SUSE Industrial Edge durch agentenbasierte KI zu verbessern. Ein weiteres Beispiel: Datenanalysen oder managementtaugliche Kennzahlen ließen sich per Chatbot generieren.
Noch handelt es sich dabei um Zukunftsmusik. Wer mehr über den aktuellen Stand erfahren möchte, findet in den Anwenderberichten von Clark und ITT Ingeniería konkrete Beispiele.
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(fo)
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