Künstliche Intelligenz
Funkstille auf Knopfdruck: Britische Regierung sagt Jammern den Kampf an
Frequenz-Jammer blockieren gezielt Signale von WLAN, Bluetooth, GPS oder Mobilfunk. Solche Geräte sind aus der Nische technischer Spielereien in das Arsenal der organisierten Kriminalität übergegangen. Die britische Regierung hat eine Untersuchung eingeleitet, um den wachsenden Missbrauch dieser Störsender einzudämmen. Sie will dafür schon den Besitz von Jammern unter Strafe stellen.
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Die Bedrohung geht über ein blockiertes Handysignal hinaus. Kriminelle verwenden die Störsender vermehrt, um moderne Sicherheitssysteme auszuhebeln, darunter smarte Türklingeln und Videoüberwachungsanlagen, die auf eine stabile WLAN-Verbindung angewiesen sind. Durch die Aktivierung eines Jammers im Vorbeigehen wird die Kamera „blind“ und der Alarm stummgeschaltet, bevor der Einbrecher die Türschwelle erreicht.
Ähnlich gehen Diebesbanden bei Fahrzeugen vor: Sie unterbinden die Funkkommunikation zwischen Schlüssel und Auto oder stören die GPS-Ortung von Lieferwagen. So können sie diese in aller Ruhe ausräumen, ohne dass der Standort verfolgt werden kann. Sogar im Einzelhandel kommen die Geräte zum Einsatz, um die Funkchips von Warensicherungen zu neutralisieren.
Gefahr für Rettungskräfte und Volkswirtschaft
Dabei geht es laut der britischen Regierung nicht mehr nur um den Schutz von Privateigentum, sondern bis in den Bereich der nationalen Sicherheit. So kann ein gezielter Einsatz von Jammern die Kommunikation von Rettungskräften stören und Notrufe verhindern.
Besonders kritisch werde es bei der Infrastruktur für Navigation und Zeitmessung. Die Regierung warnt, dass schon eine einwöchige Störung dieser Systeme die Wirtschaft bis zu 7,64 Milliarden britische Pfund kosten könnte. Von der Luftfahrt, die auf präzise GPS-Daten angewiesen ist, bis zu Finanztransaktionen, die eine exakte Zeitsynchronisation erfordern, hängt fast jeder moderne Dienst von den Funkwellen ab.
Bisher gestaltete sich die Strafverfolgung schwierig. Der bestehende Wireless Telegraphy Act von 2006 verbietet zwar die Nutzung und den Besitz nicht konformer Geräte. Doch für die Polizei ist es oft schwer nachzuweisen, dass eine Person ein Gerät tatsächlich aktiv zur Störung eingesetzt hat. Hier setzt die geplante Gesetzesverschärfung an: Im Rahmen der neuen Crime and Policing Bill soll bereits der Besitz oder die Weitergabe von elektronischen Geräten, die speziell für den Autodiebstahl entwickelt wurden, mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können. Mit der nun gestarteten Konsultation sollen diese Regeln auf alle Arten von Jammern ausgeweitet werden.
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Telekommunikationsministerin Liz Lloyd hält es für entscheidend, vorab Experten und die Öffentlichkeit einzubeziehen. Es gelte, eine klare Trennlinie zwischen dem Schutz der Infrastruktur und legitimen Anwendungen zu ziehen. Funkstörer haben durchaus ihre Berechtigung – etwa in Gefängnissen, um den Schmuggel und die Nutzung illegaler Mobiltelefone zu unterbinden, oder bei militärischen Übungen zur Vorbereitung auf elektronische Kriegsführung. Die Regierung will anhand der Meinungen von Netzbetreibern, Strafverfolgern und Sicherheitsspezialisten ein Gesetz formulieren, das die ausgemachte Rechtslücke schließt, aber auch verhältnismäßig ist.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Vorfall bei Vision-Pro-Filmproduktion: Tödlicher Crash in Jordanien
Apples sogenannte Immersive-Videos sind bekannt für spektakuläre Aufnahmen: Da geht es dann beispielsweise aufs Hochseil, in den Dschungel zu wilden Tieren, über die Dächer von Paris oder zu Events des Funsport- und Brausekonzerns Red Bull. Beim Versuch, eines dieser mit Spezialkameras gefilmten Videos aufzuzeichnen, kam es nun allerdings zu einem tragischen Unglück: In der jordanischen Wüste stürzte die Pilotin in einem Kleinflugzeug ab.
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Bericht: Millionen für kurze Videos
Der Vorfall mit dem Microlight, an dem eine 3D-Kamera montiert war, ereignete sich bereits im Sommer 2024, also zu einem Zeitpunkt, als die Vision Pro nur wenige Monate auf dem Markt war. Die Wirtschaftsnachrichtenagentur Bloomberg konnte jetzt im Rahmen einer Untersuchung durch britische Regierungsstellen erste Informationen zu dem Unglück veröffentlichen.
Opfer war Claire Lomas, eine britische Frau mit Querschnittslähmung, die mit Hilfe eines Exoskeletts den Londoner Marathon absolviert hatte. Sie war auch professionell ausgebildete Pilotin. Das Video war Teil einer Apple-Immersive-Video-Serie namens „Adventure“. Die Idee war dabei, mit dem Kleinflugzeug über die Wüste Jordaniens zu fliegen und dabei 3D-Naturaufnahmen zu filmen. Lomas hatte ihre Fluglizenz seit zwei Jahren und war schon vorher mit den Microlights unterwegs gewesen. Die 44-jährige war bei dem Absturz zwar nicht sofort tot, starb aber mehrere Wochen später an den Verletzungen, so die britischen Behörden. Laut Bloomberg hatte Apple für „Adventure“ die britische Produktionsfirma Atlantic Studios engagiert. Angeblich war Apple bereit, pro Folge Millionen US-Dollar auszugeben, obwohl die Immersive-Videos nicht abendfüllend sind, oft sind sie 10 bis 20 Minuten lang.
Apple schickte Sicherheitsbeauftragten
Weder Apple noch Atlantic Studios wollten sich zu Lomas‘ Unfall äußern. Apple kommentierte gegenüber Bloomberg gar nicht, Atlantic Studios teilte mit, aufgrund des aktuell laufenden Verfahrens könne man nicht antworten. Auch die Familienanwälte von Lomas gaben keine Informationen heraus. In den kommenden Wochen soll es aber ein Hearing des UK Coroner’s Office (Amt für Gerichtsmedizin) geben. Warum dies so lange dauerte, ist unklar. Laut Bloomberg gab es Kritik an der Durchführung der „Adventure“-Serie.
Mitarbeiter klagten über lange Arbeitszeiten, die sie als unsicher empfanden. Apple soll nach Beschwerden Beauftragte für Gesundheit und Sicherheit geschickt haben. Bis auf das Unglück mit Lomas soll es keine weiteren bekanntgewordenen Vorfälle gegeben haben. Das Video aus Jordanien sollte verschiedene bekannte Orte in dem Land zeigen. Bislang erschienen fünf Folgen der „Adventure“-Serie.
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(bsc)
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Bitwig Studio 6 im Test: Wenn Kurven elektronische Musik steuern
Automationsdaten steuern im Verlauf eines Stücks verschiedene Parameter: Sie können die Lautstärke bestimmter Klänge verändern, die Grenzfrequenz eines Filters öffnen oder Instrumente im Stereopanorama verschieben. Dazu zeichnet man sie gewöhnlich als Kurven zu den einzelnen Audio- und MIDI-Spuren einer Musikproduktion ein. In vielen Digital Audio Workstations (DAW) sind diese Automationskurven aber nur ein Anhängsel: Sie lassen sich nur mühsam editieren und bremsen oft den kreativen Fluss. Die Software Bitwig Studio 6 macht aus ihnen ein Gestaltungsmittel und behandelt Automationskurven erstmals als eigenständige musikalische Bausteine, die sich frei mit Audio- und MIDI-Spuren kombinieren lassen.
- Bitwig Studio 6 stellt das klassische DAW-Prinzip infrage und behandelt Automation als eigenständiges musikalisches Material.
- Der Test untersucht, wie sich Automation-Clips, Modulation und Workflow-Änderungen im Studio- und Live-Einsatz bewähren.
- Wir klären, ob der Fokus auf Verbesserungen am Workflow und der Bedienstruktur ohne weitere Instrumente und Effekte den großen Versionssprung rechtfertigt.
Mit seinen Automation-Clips bearbeitet Bitwig Steuerdaten wie Audio- oder MIDI-Clips. Anwender organisieren sie unabhängig von ihrer ursprünglichen Spur, loopen, kombinieren und setzen sie sogar als Modulatoren ein. Das eröffnet neue Möglichkeiten für Variationen und Live-Performances, bei denen schnelle Eingriffe und flexible Strukturen entscheidend sind. Im Test klären wir, ob das den Workflow der DAW tatsächlich beschleunigt oder nur die Komplexität erhöht.
Bitwig Studio 6 verzichtet auf neue Instrumente oder Effekte und konzentriert sich stattdessen auf den Workflow. Entscheidend ist, wie weit Automation-Clips im Alltag tragen – im Arrangement, im Live-Set und im Zusammenspiel mit Hardware. Da Bitwig Studio noch nicht jedem geläufig ist, gehen wir zunächst auf die Eigenheiten dieser DAW ein, bevor wir die Neuerungen der Version 6 genauer beleuchten.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Bitwig Studio 6 im Test: Wenn Kurven elektronische Musik steuern“.
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Amazon: Ring-Kameras jetzt mit optionaler Gesichtserkennung
„Familiar Faces“ wird in Deutschland zu „Bekannte Gesichter“: Ein bislang in den USA verfügbares Gesichtserkennungs-Feature für Amazons Ring-Kameras ist jetzt auch in Deutschland verfügbar. Ring-Kameras können so Personen erkennen und den Kamerabesitzer darüber informieren, wer vor der Tür steht.
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Ziel des Features ist es laut Amazon, Nutzern personalisierte Benachrichtigungen zu schicken. Anstatt die Meldung „Person an der Haustür“ auf ein Handy zu schicken, kann Ring künftig etwa von „Oma an der Haustür“ berichten. Nutzer können die Benachrichtigung für jede einzelne Person individuell an- und ausschalten, schreibt Amazon in einer Mitteilung.
„Bekannte Gesichter“ legt für jeden Besucher einen Eintrag an, wenn sich eine Person in Sichtweite der Kamera bewegt und ihr Gesicht erkennbar ist. Nutzer haben dann die Gelegenheit, diese Person zu benennen. Insgesamt können bis zu 50 Profile für Personen angelegt werden. Besucher, die vom Nutzer nicht als bekannte Person abgespeichert werden, werden nach 30 Tagen automatisch wieder entfernt.
Standardmäßig deaktiviert
Die Funktion „Bekannte Gesichter“ ist standardmäßig deaktiviert. Wer das Feature nutzen will, muss es also aktiv einschalten. Amazon weist darauf hin, dass Nutzer vor der Aktivierung eine ausdrückliche Einwilligung von Besuchern einholen müssen. Zudem unterliege die Einwilligung von Kindern besonderen gesetzlichen Auflagen. Wenn eine Person ihre Einwilligung widerruft, müsse sie unverzüglich aus der Datenbank der bekannten Gesichter entfernt werden. Ob die Entfernung aus der Datenbank tatsächlich erfolgt, können Betroffene nicht einfach kontrollieren.
Um das Feature überhaupt nutzen zu können, sind ein Premium-Abonnement bei Ring sowie kompatible Hardware notwendig. „Bekannte Gesichter“ funktioniert auf Kameras und Türklingeln von Ring mit 2K- oder 4K-Auflösung. Auch einige ausgewählte Geräte mit HD-Auflösung werden unterstützt. Einen Überblick gibt Amazon in einem Support-Eintrag. „Bekannte Gesichter“ ist nicht mit der Ende-zu-Ende-Videoverschlüsselung von Ring kompatibel, schreibt Amazon.
„Bekannte Gesichter“ ist eine von mehreren strittigen KI-Funktionen von Ring, die Amazon in den vergangenen Monaten in den USA eingeführt hat. Besonders eine andere Funktion wurde stark kritisiert: „Search Party“ wird von Amazon als KI-gestützte Hilfe bei der Suche nach verloren gegangenen Hunden vermarktet. Dafür können Hundebesitzer und -besitzerinnen ihre Haustiere melden und eine KI-gestützte Suche über alle Ring-Kameras in der Nachbarschaft veranlassen. Läuft das gesuchte Tier durch das Sichtfeld eines dieser Geräte, soll man automatisch darauf hingewiesen werden. Kritiker befürchten, dass dieser Zusammenschluss verschiedener Ring-Kameras dazu genutzt werden könnte, auch Menschen zu verfolgen.
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(dahe)
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