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GeDIG-Gesetzentwurf: ePA soll zum digitalen Eingang ins Gesundheitssystem werden


Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) will das Bundesgesundheitsministerium die elektronische Patientenakte (ePA) deutlich aufwerten. Nach einem heise online vorliegenden Referentenentwurf sollen Versicherte über die ePA-Apps künftig nicht nur Gesundheitsdaten verwalten, sondern auch leichter in die ambulante Versorgung gesteuert werden – inklusive standardisierter Ersteinschätzung und Terminbuchung.

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Ganz überraschend kommt die Richtung nicht. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte bereits im Februar 2026 angekündigt, die ePA solle „für alle Versicherten attraktiv werden“ und zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ werden. Digitale Ersteinschätzung, Überweisung und Terminvermittlung sollten dort zusammenlaufen. Im Entwurf ist von „technischen Weichenstellungen für das geplante Primärversorgungskonzept“ die Rede. Der Plan ist, dass Patienten in der Regel zunächst eine Hausarztpraxis aufsuchen und von dort bei Bedarf gezielt an Fachärzte weitergeleitet werden, möglichst mit Termin in einem vorgegebenen Zeitraum.

Kern des Vorhabens ist ein neuer „digitaler Versorgungseinstieg“. Krankenkassen sollen ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Februar 2028 in der ePA einen eigenen Funktionsbereich anbieten. Darüber sollen Patienten bundesweit zu einer „bundeseinheitlichen, standardisierten Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen“ weitergeleitet werden und anschließend gegebenenfalls direkt einen Behandlungstermin buchen können. Das Ministerium spricht im Entwurf von „nutzerfreundlichen, digitalen Wegen in die ambulante Versorgung“.

Anbieter digitaler Terminbuchungsplattformen wie Doctolib müssen sich laut Entwurf auf schärfere Vorgaben einstellen. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und der GKV-Spitzenverband sollen Anforderungen an solche Plattformen vereinbaren. Dabei geht es unter anderem um Datenschutz, Informationssicherheit, Barrierefreiheit und einen diskriminierungsfreien Zugang. Ausgeschlossen werden soll ausdrücklich eine kommerzielle Drittnutzung des Terminbuchungsprozesses sowie eine an Zahlungen oder Vergütungsinteressen ausgerichtete Terminvergabe. Ab dem 1. September 2029 sollen Vertragsärzte Überweisungen verpflichtend digital ausstellen, abrufen und über die Telematikinfrastruktur (TI) übermitteln. Im Entwurf ist von deutlichen Effizienzgewinnen und Einsparungen die Rede.

Eine Voraussetzung dafür ist die digitale Identität der Versicherten. Eine GesundheitsID können sich Versicherte mit dem elektronischen Personalausweis samt PIN oder der elektronischen Gesundheitskarte mit PIN erstellen. Immer wieder wurde hierbei kritisiert, dass Bürger die PIN für den Personalausweis nicht mehr online zurücksetzen können. Krankenkassen sollen Versicherten zur sicheren Identifikation darüber hinaus auch die 2021 eingeführte eID-Karte und entsprechende elektronische Aufenthaltstitel anbieten. Nach derzeitigen Planungen soll auch die EUDI Wallet ab dem 1. Januar 2027 als Verfahren zur sicheren Identifikation angeboten werden – sofern die technischen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind. Ab dem 1. Dezember 2028 soll sie dann im Gesundheitswesen „in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte“ zur Authentisierung und als Versicherungsnachweis dienen.

Zudem sollen im Gesundheitswesen künftig mehr Daten für Versorgung, Forschung und Innovation genutzt werden. Zur Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums sieht der Entwurf unter anderem eine „eindeutige Forschungskennziffer“ als „unique identifier“ vor. Darüber sollen Daten aus unterschiedlichen Quellen verknüpft und Widersprüche technisch umgesetzt werden können.

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Zugleich will das Ministerium den Krankenkassen mehr Spielraum für neue datengestützte Anwendungen geben: Sie sollen dank einer neuen Experimentierklausel mit Genehmigung einer Aufsichtsbehörde Reallabore errichten können, in denen die „innovative Nutzung von personenbezogenen Daten“ befristet erprobt werden darf. Zudem sollen Sozialdaten so anonymisiert werden, dass sie keiner bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person mehr zugeordnet werden können; dadurch unterliegen sie nicht mehr den besonderen Vorschriften zum Sozialdatenschutz und dürfen anschließend weiterverarbeitet oder an Dritte übermittelt werden, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben erforderlich ist.

Mit einer Erweiterung des viel diskutierten Paragrafen 25b baut das Ministerium eine Regelung aus, die schon mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) von 2024 eingeführt worden war. Mit Einwilligung der Versicherten ist es auch möglich, ePA-Daten in Auswertungen einzubeziehen. Gerade bei § 25b hatte es zuletzt immer wieder Debatten über Rechtsunsicherheit und Datenschutz gegeben. Unterstützung bei der praktischen Umsetzung hat bereits die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) angeboten. Mit ihrer neuen Sandbox „ReguLab“ will sie datenschutzrechtliche Fragen frühzeitig begleiten. Die erste Ausschreibung richtet sich ausdrücklich an Kranken- und Pflegekassen.

Mit dem Gesetz soll klargestellt werden, „dass im Rahmen der erlaubten Datenverarbeitung zur medizinischen, rehabilitativen und zur pflegerischen Forschung auch die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen im Gesundheitsbereich miterfasst ist“. Damit könnten daraus KI-Modelle oder komplette KI-Systeme entwickelt werden. Darunter könnten Anwendungen zur Diagnoseunterstützung, etwa bei der Auswertung von Röntgenbildern, Systeme zur Therapieempfehlung, KI zur Auswertung von Patientendaten sowie allgemeine Entscheidungsunterstützungssysteme für Ärztinnen und Ärzte fallen.

In der Vergangenheit wurde immer wieder angezweifelt, dass die Krankenkassen ihre Versicherten ausreichend über die Pläne informieren. Die meisten Versicherten wissen beispielsweise nicht, dass die ePA-Daten in diesem Jahr noch an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ausgeleitet werden sollen – sofern kein Widerspruch erfolgt. Bis jetzt scheint es noch keine Information der Krankenkassen gegeben zu haben, obschon der Widerspruch gegen die Datenausleitung bei manchen Krankenkassen bereits möglich ist.

Mehr Befugnisse soll zudem die Gematik bekommen, was schon seit Jahren geplant ist, um die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur zu verbessern. Dazu soll sie Komponenten und Dienste künftig zentral ausschreiben, bündeln, betreiben oder betreiben lassen können. „Mit der neuen Regelung […] soll die Gesellschaft für Telematik sukzessive eine steuernde Rolle als sogenannter Provider übernehmen. Insbesondere für Komponenten, Dienste und Anwendungen, die das Rückgrat der digitalen Gesundheitsversorgung bilden, ist eine Steuerung ausgewählter Dienstleister und eine hohe Durchsetzungskompetenz der Gesellschaft für Telematik wesentlich“, heißt es im Entwurf.

Außerdem soll sie betriebliche Pflichten direkt gegenüber den tatsächlich verantwortlichen Betreibern durchsetzen dürfen. Bei Störungen und Sicherheitsproblemen würde die Gematik zusätzliche Durchgriffsrechte erhalten. Sie soll Auskünfte verlangen, verbindliche Anordnungen erlassen und im Einzelfall auch selbst Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung veranlassen können.


(mack)



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Metas neues KI-Spitzenteam soll Feed-Algorithmen noch effektiver gestalten


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Meta will seine Empfehlungssysteme mithilfe von KI weiter verbessern und hat dafür ein neues Team aus hoch qualifizierten Fachkräften und KI-Forschern aufgebaut, wie Business Insider berichtet. Die neue Einheit namens MRS Research gehört zu Meta Recommendation Systems (MRS), einer Abteilung, die die Empfehlungsalgorithmen für Metas soziale Netzwerke entwickelt, also jene Systeme, die bestimmen, welche Inhalte Nutzer auf Facebook, Instagram oder Threads sehen. MRS arbeitet dabei eng mit Metas Werbesparte zusammen. Damit treibt der Konzern seine Strategie voran, KI gezielt zur Stärkung seines Werbegeschäfts einzusetzen.

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Ein Meta-Sprecher bestätigte, dass MRS Research im vergangenen Oktober ins Leben gerufen worden sei, und sagte, dass es eine vergleichbare Einheit bereits in anderer Form gegeben habe. Das angeworbene Personal deutet jedoch darauf hin, dass es sich um mehr als eine Umbenennung handelt.

Für die Leitung der Forschungseinheit hat Meta Yang Song gewonnen. Die frühere TikTok-Führungskraft war dort für Nutzerwachstum und Empfehlungssysteme verantwortlich und wechselte im November 2025 zu Meta. Auf LinkedIn schreibt Yang, er sei begeistert davon, Metas Empfehlungssysteme mithilfe von KI grundlegend zu verändern. Ebenfalls zu MRS Research gewechselt ist der frühere Amazon-KI-Forscher Lihong Li. Zudem habe Meta die MRS-Abteilung mit dem ehemaligen OpenAI-Forscher Xiaolong Wang und dem Google-Forscher Fei Sha verstärkt, heißt es in dem Bericht.

Eine Stellenanzeige beschreibt MRS Research als neu geschaffene Einheit, die führende KI-Forscher zusammenführt, um bestehende Empfehlungssysteme deutlich zu übertreffen. Sie soll sich auf langfristige KI-Forschungsziele konzentrieren und Forschungsergebnisse veröffentlichen.

Die aktuellen Bemühungen sind Teil einer seit 2025 laufenden, milliardenschweren KI-Offensive, mit der Meta gezielt hoch qualifizierte KI-Fachkräfte anwirbt. Ziel ist es, im Wettbewerb um fortschrittliche KI-Modelle bis hin zur Superintelligenz eine führende Rolle einzunehmen. Zentraler Baustein dieser Strategie ist die im Sommer 2025 gegründete Einheit Meta Superintelligence Labs (MSL). Anders als MRS Research ist MSL jedoch nicht Teil der Empfehlungssysteme, sondern verfolgt langfristige Grundlagen- und Modellforschung.

Metas KI-Strategie reicht dabei bis tief in die Organisation hinein: So misst Meta zunehmend auch die Leistung seiner Mitarbeiter daran, wie intensiv sie KI-Werkzeuge einsetzen, und stellt Teams auf kleinere, KI-getriebene Einheiten um.

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(tobe)



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Irankrieg lässt auch Amazons Gebühren steigen


Online-Händler, die ihre Waren über Webseiten des Konzerns Amazon.com verkaufen, stehen vor höheren Kosten. Grund sind die durch den Irankrieg gestiegenen Treibstoffpreise. In den USA und Kanada erhebt Amazon ab 17. April einen Aufschlag von 3,5 Prozent auf seine Dritthändler-Gebühren für Verpackung und Zustellung von Waren (Fulfilled by Amazon, FBA).

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Das meldet der kanadische Fernsehsender CTV. heise online hat Amazon kontaktiert, um Informationen über die Tarifentwicklung in Europa und auf anderen Kontinenten zu erhalten.

Amazon hat gegenüber CTV News angegeben, die höheren Kosten bislang absorbiert zu haben. In den USA werde der durchschnittliche Aufschlag 17 US-Cent je Stück betragen. Das variiert natürlich stark, abhängig insbesondere von Gewicht und Maßen des jeweiligen Stücks.

Die Mehrpreise sind laut Amazon deutlich geringer als bei anderen großen Logistikunternehmen. Unternehmen wie Fedex und UPS heben schon lange Treibstoffaufschläge ein, die sich zudem wöchentlich ändern.


(ds)



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KIT testet Carbon Capture im industriellen Maßstab


Die Konzentration von Kohlendioxid in der Atmosphäre hat den höchsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen erreicht. Um den Klimawandel aufzuhalten, muss das Klimagas aus der Atmosphäre entnommen werden. Ein Team des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) hat eine mögliche Lösung entwickelt. Sie kommt erstmals im industriellen Maßstab zum Einsatz.

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Im Rahmen des 2020 gestarteten Projekts No Emissions through converting Carbondioxide to Carbon (NECOC) wurde ein Verfahren entwickelt, um Kohlendioxid aus Abgasen abzuschieden und dann in Pulver zu verwandeln. „Wir produzieren ein hochreines Kohlenstoffpulver, das als Rohstoff genutzt oder sicher gelagert werden kann“, beschreibt Projektleiter Benjamin Dietrich vom Institut für Thermische Verfahrenstechnik (TVT) des KIT.

Der Verfahren ist jetzt so weit, dass es für den großtechnischen Einsatz bereit ist: Es wird in einer Fabrik in Singen in Baden-Württemberg getestet, die Achs- und Bremskomponenten für die Automobilbranche herstellt.

Bei der Gusseisenherstellung wird Koks eingesetzt, als Brennstoff, um den Ofen zu heizen, aber auch in den metallurgischen Prozessen. Dadurch entstehen Kohlendioxidemissionen. Deshalb sollen die Abgase aus dem Ofen aufgefangen werden. Das darin enthaltene Kohlendioxid wird konzentriert und dann in die NECOC-Anlage eingespeist.

Die erzeugt zunächst aus Kohlendioxid und Wasserstoff Methan. Das wird durch eine über 1000 Grad Celsius heiße Zinnschmelze geleitet. Bei dieser Temperatur wird Methan instabil und zerfällt in seine Bestandteile Kohlenstoff und Wasserstoff. In Bläschen steigen der gasförmige Wasserstoff und der Kohlenstoff auf, letzterer wird als Feststoff an der Bläschenwand abgeschieden. Der Wasserstoff wird dann abgezogen und in dem Verfahren weiterverwendet.

Der feste Kohlenstoff wird in diesem Projekt als Brennstoff verwendet und ersetzt den fossil hergestellten Koks im Ofen. Denkbar sind jedoch auch andere Anwendungen: Die Forscher testen den Einsatz in Baumaterialien oder als Elektrodenmaterial für Akkus. Erste Tests hätten „vielversprechende Ergebnisse“ gezeigt, sagen die Forscher.

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„Wir schließen Kohlenstoffkreisläufe“, sagt Dietrich. „Was heute noch als klimaschädliche Emission entweicht, wird Schritt für Schritt Teil einer zirkulären Industrie.“

Ein weiteres Projekt ist bereits in Planung: Das KIT wird eine NECOC-Anlage in einer Müllverbrennungsanlage installieren, wo ebenfalls Kohlendioxidemissionen entstehen.


(wpl)



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