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Gesetzesentwurf: Bundesrat will Datenschutz für Firmen und NGOs vereinfachen
Nachdem der Koalitionsausschuss Anfang Juli einen Plan zur Verschlankung des Datenschutzes und zur Entlastung kleinerer Unternehmen ankündigte, folgt nun der erste konkrete Schritt dazu von den Ländern. Der Bundesrat hat am Freitag auf Antrag Hamburgs beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beim Bundestag einzubringen. Er greift damit das Ziel auf, datenschutzrechtliche Verfahren in Deutschland spürbar zu vereinfachen und die zersplitterten Aufsichtsstrukturen zu bündeln.
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Die Länder reagieren damit auf ein altbekanntes Problem der Digitalwirtschaft: Die durch den Föderalismus geprägte Struktur sorgt zwar für eine hohe Branchenexpertise vor Ort. Sie führt bei bundesweit agierenden Systemen, länderübergreifenden Forschungsprojekten und Konzernen aber teils zu Doppelprüfungen und einer uneinheitlichen Rechtsanwendung. Das soll sich ändern, um Rechtssicherheit für datengetriebene Innovationen zu schaffen.
Kern der skizzierten Novelle ist die gesetzliche Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz (DSK), zu der sich der Bundesbeauftragte sowie die Aufsichtsbehörden der Länder zusammengeschlossen haben. Bislang litt das Gremium oft unter langwierigen Konsensfindungen. Künftig soll die DSK die explizite Befugnis erhalten, verbindliche Mehrheitsbeschlüsse zu fassen. Wenn es in Verfahren nach der (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu keinem Einvernehmen über einen gemeinsamen Standpunkt kommt, soll so eine einfache Mehrheit entscheiden.
Jedes Land und der Bund erhalten dabei dem Plan nach je eine Stimme. Diese Beschlüsse sollen vor allem Fragen von grundsätzlicher Bedeutung klären, wie die Auslegung der DSGVO oder die Bewertung neuer Technologien. Um die föderale Eigenständigkeit der Länderbehörden zu wahren, binden diese Beschlüsse die Mitglieder zwar untereinander, entfalten darüber hinaus aber keine direkte Bindungswirkung nach außen und begründen keine einklagbaren Rechte für Dritte. Die genaue Ausgestaltung ihrer Arbeitsweise will der Bundesrat der Geschäftsordnungsautonomie der DSK überlassen, was flexiblere und praxisnahe Lösungen ohne ständige Gesetzesänderungen ermöglichen soll.
Zentraler Ansprechpartner nicht nur für Firmen
Für erhebliche Entlastung in der Praxis soll ein nationaler One-Stop-Shop sorgen. Für verbundene Unternehmen im Sinne des Aktiengesetzes sowie für länderübergreifende wissenschaftliche, historische oder statistische Forschungsvorhaben würde so laut dem Entwurf ein zentraler Ansprechpartner etabliert. Firmen und Forschungseinrichtungen könnten künftig über eine gemeinsame Anzeige beantragen, die Zuständigkeit bei einer einzigen Aufsichtsbehörde zu bündeln. Die Auswahl soll dabei nach klaren, objektiven Kriterien erfolgen: Zuständig ist die Behörde des Bundeslandes, in dem der Verantwortliche mit dem höchsten inländischen Jahresumsatz seinen Sitz hat.
Haben die Beteiligten keinen Umsatz, was oft bei Non-Profit-Organisationen oder staatlichen Instituten der Fall ist, entscheidet die Anzahl der Beschäftigten, die konkret mit der Datenverarbeitung befasst sind. Der Zugang soll für Betroffene unbürokratisch gestaltet werden, da die Anzeige bei einer beliebigen zuständigen Behörde eingereicht werden kann. Diese soll die anderen Parteien unverzüglich informieren.
Um das Verfahren zu beschleunigen, sehen die Länder eine strikte Frist vor: Hat die federführende Behörde die Bündelung nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der vollständigen Unterlagen festgestellt, gilt die beantragte Behörde automatisch als zuständig.
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Der Bundesrat ist am Zug
Ergänzt werden soll dieses Modell durch das Einer-für-Alle-Prinzip (EfA), das aus der Verwaltungsdigitalisierung bekannt ist. Sobald eine Datenschutzbehörde ein von einem Verantwortlichen eingesetztes System oder Verfahren geprüft und bewertet hat, wäre dieses Urteil für alle anderen Aufsichtsbehörden bindend. Voraussetzung ist, dass das System von anderen Verantwortlichen ohne wesentliche Änderungen in deren jeweiligem Zuständigkeitsbereich eingesetzt wird. So soll verhindert werden, dass eine Software, die in einem Bundesland als datenschutzkonform gilt, in einem anderen erneut langwierig überprüft werden muss.
Die Wirtschaft könne durch den Wegfall dieser Mehrfachabstimmungen mittelfristig mit einer deutlichen Verringerung des jährlichen Erfüllungsaufwands rechnen, wirbt der Bundesrat für das Vorhaben. Für Bürger und die öffentliche Verwaltung entstünden keine unmittelbaren Mehrkosten oder Veränderungen beim Aufwand. Nun liegt der Ball bei der Bundesregierung und beim Bundestag. Letzterer muss den Entwurf „in angemessener Frist“ beraten.
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(nie)
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Weniger Verlustfrust: So wappnen Sie Ihr iPhone für Verlust und Diebstahl
Der große Urlaub steht kurz bevor – und Sie fürchten um Ihre Daten und Ihre Hardware, wenn Sie in fremden Gegenden unterwegs sind? Nicht nur auf Reisen kommt es vor, dass iPhones gestohlen oder verloren werden, auch im ganz normalen Stadtalltag kommt das häufig vor. So sammeln etwa die Verkehrsbetriebe großer Städte jedes Jahr Tausende Smartphones ein.
Egal ob Sie Diebstahl befürchten oder sich nur behelfen wollen, wenn Ihr iPhone aus anderen Gründen nicht mehr auffindbar ist: Man sollte stets wichtige Tipps beachten, die der Prophylaxe dienen, wenn der Notfall wirklich eintritt. In diesem Überblick finden Sie insgesamt 14 nützliche Empfehlungen, was zu tun ist – sie gelten für jeden Besitzer eines Apple-Handys.
- Wir empfehlen 11 Vorkehrungen, die einen iPhone-Verlust weniger schmerzhaft machen.
- Der erweiterte Diebstahlschutz und ein gesicherter Sperrzustand erschweren Dieben die Geräteübernahme.
- Der Wiederherstellungsschlüssel sichert vor unbefugtem Kontozugriff.
1 Zwei-Faktor-Authentifizierung einrichten
Mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) schützen Sie Ihr Apple-Konto mit einem weiteren Anmeldeschritt. Neben Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort benötigen Sie dann einen zusätzlichen Einmalcode, der bei jeder Anmeldung neu generiert wird. Diesen Code erhalten Sie auf allen Ihren Apple‑Geräten. Sie sollten die Funktion in den Einstellungen unter „Apple-Account > Anmeldung & Sicherheit > Zwei-Faktor-Authentifizierung“ unbedingt einschalten, für einige Schutzmaßnahmen ist sie ohnehin Voraussetzung.
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Polio: Wohl letzte Nutzerin einer „Eisernen Lunge“ gestorben
Mit der US-Amerikanerin Martha Lillard ist die letzte bekannte Polio-Überlebende gestorben, die zum Atmen auf eine sogenannte „Eiserne Lunge“ angewiesen war. Die an Kinderlähmung erkrankte Frau starb nach Berichten mehrerer US-Medien bereits Ende Juni im Alter von 78 Jahren in Oklahoma. Ihr Tod markiert wahrscheinlich das Ende einer Medizintechnik, die in den Jahren vor der Einführung der Polio-Impfung zum Symbol der Krankheit geworden war.
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Lillard hatte sich 1953 im Alter von fünf Jahren mit Polio infiziert – zwei Jahre bevor in den USA der erste Impfstoff gegen die Krankheit eingeführt wurde. Die Infektion lähmte große Teile ihres Körpers und schädigte ihre Atemmuskulatur dauerhaft. Nach Angaben ihrer Familie auf einer GoFundMe-Seite blieb Lillard trotz ihrer schweren gesundheitlichen Einschränkungen selbstständig und kreativ. Sie malte, schrieb Gedichte und komponierte Musik am Klavier.
Veraltete Technik, schwierige Wartung
Während andere Polio-Überlebende jedoch später auf moderne Beatmungsgeräte umsteigen konnten, blieb Lillard auf die Eiserne Lunge angewiesen. Sie habe zwar verschiedene Alternativen ausprobiert, doch keine habe ihr die nötige Unterstützung beim Atmen geboten, sagte sie noch wenige Tage vor ihrem Tod dem Lokalsender KFOR.
Zuletzt habe sich ihr Gesundheitszustand zunehmend verschlechtert, berichtete die Schwester der Verstorbenen, auch infolge von Langzeitauswirkungen zweier Covid-19-Infektionen. Gleichzeitig sei die Wartung der Jahrzehnte alten Eisernen Lunge, auf die Lillard den Berichten zufolge zuletzt rund um die Uhr angewiesen war, immer schwieriger geworden. Ersatzteile aus den 1940er Jahren seien kaum noch zu beschaffen gewesen, zudem habe sich niemand mehr gefunden, der das Gerät reparieren konnte, zitierte KFOR die Schwester.
Ende einer medizinischen Ära
Erst im März 2024 war mit Paul Alexander ein weiterer bekannter Nutzer des historischen Beatmungsgeräts im Alter von 78 Jahren gestorben, der mehr als 70 Jahre damit gelebt hatte.
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Die Eiserne Lunge ist ein großer Metallzylinder, der Patienten mit Hilfe von Druckveränderungen beim Atmen unterstützt. Dabei wechseln in einem luftdichten Zylinder Unter- und Überdruck so, dass sich der Brustkorb hebt und senkt, während der Kopf des Patienten draußen bleibt. Moderne Atmungshilfen beatmen in der Regel direkt über eine Maske oder einen Tubus, indem sie mit Überdruck Luft aktiv in die Lunge drücken und dadurch präziser, mobiler und klinisch vielseitiger sind.
Polio ist eine ansteckende Infektionskrankheit, die vor allem bei Kleinkindern dauerhafte Lähmungen hervorrufen und zum Tod führen kann. Verbreitet wird das Virus oft über verunreinigtes Wasser. Eine Heilung gibt es bisher nicht. Aufgrund engagierter Impfkampagnen in den vergangenen Jahrzehnten gilt Polio seit Jahren als weltweit nahezu ausgerottet. Dadurch konnten bis heute rund 20 Millionen Menschen vor einer Lähmung und anderthalb Millionen Kinder durch die dabei verabreichten Vitamin-A-Gaben vor dem Tod bewahrt werden, wie es bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) heißt.
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(vza)
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Kulturinstitutionen fordern digitales Langzeitarchiv für Deutschland
Die Deutsche Nationalbibliothek, das Bundesarchiv und das Deutsche Literaturarchiv Marbach fordern ein digitales Langzeitarchiv für das deutsche Kulturerbe. Nach ihrem Vorschlag, den sie kürzlich im Bundestagsausschuss für Kultur und Medien vorgestellt haben, soll der Bund für den Infrastrukturaufbau von 2027 bis 2036 etwa 150 Millionen Euro bereitstellen. Die Einrichtungen wollen die bisher zersplitterten Bemühungen, digitale Text-, Bild- und Tonmedien dauerhaft zu sichern, zentralisieren und professionalisieren.
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Bislang betreiben viele kleine und mittlere Institutionen isolierte IT-Lösungen, die nach Ansicht der Einrichtungen unnötig Ressourcen binden. Das Konzept sieht stattdessen eine gemeinsame technische Basis vor. Der Bund solle dabei als technischer Treuhänder fungieren, während die jeweiligen Einrichtungen die rechtlichen Eigentümer ihrer übergebenen Daten blieben. Die Teilnahme wäre freiwillig, würde beteiligte Institutionen aber mit einer professionellen Langzeitarchivierung ohne eigene Infrastrukturkosten belohnen.
Lediglich für Bestände von herausragender nationaler Bedeutung erwägen die Initiatoren mittelfristig eine verpflichtende Sicherungskopie in der Bundesinfrastruktur, um das Kulturgut vor „institutionellem Versagen“ zu schützen.
Als konzeptionelles Vorbild verweisen die Einrichtungen auf das Modell „Gallica marque blanche“ der französischen Nationalbibliothek. Dieses seit 2013 erprobte Programm ermöglicht es kleineren Kultureinrichtungen, die technische Infrastruktur der französischen Nationalbibliothek zu nutzen, um digitalisierte Sammlungen zu verwalten.
Stufenweiser Aufbau und offene Software
Für die Umsetzung des Vorhabens veranschlagen die drei Kulturinstitutionen eine Vorbereitungsphase für das Jahr 2027, um zunächst eine quelloffene Basissoftware auszuwählen. Um einen sogenannten Vendor-Lock-in durch Softwarehersteller zu verhindern, solle die IT-Architektur vollständig auf offenen Standards basieren. Ab 2029 solle dann zunächst ein nach außen vollständig abgeschirmtes Kernarchiv, ein sogenanntes „Dark Archive“, entstehen. Erst ab dem Jahr 2033 würde ein separates, gespiegeltes System die freigegebenen Bestände dann über Programmierschnittstellen von außen erreichbar machen. Dieser getrennte Datenraum solle der Wissenschaft auch neue Möglichkeiten für großflächige digitale Studien bieten.
Die laufende IT-Wartung dieser zweigeteilten Architektur würde nach Schätzung der Einrichtungen ab dem Jahr 2036 jährlich zu Ausgaben von 15 Millionen Euro führen. Das Geld flösse in Fachpersonal, kontinuierliche Sicherheitsprüfungen und die technisch anspruchsvolle Migration veralteter Dateiformate. Teilnehmende Einrichtungen könnten hingegen eigene Infrastrukturkosten senken.
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Die Initiatoren grenzen ihr Vorhaben ausdrücklich von bestehenden Angeboten wie der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) ab. Während die DDB als reines Online-Aggregationsportal ohne eigene Archivierungsfunktion arbeite, solle das geplante System das tatsächliche, physische Speicher-Backend bereitstellen. Die DDB könne künftig als ein nationales User-Interface dienen, um auf die im Langzeitarchiv gesicherten Daten zuzugreifen.
Arbeit gegen physischen Verfall
Den Bedarf für Investitionen in die Infrastruktur digitalen Kulturerbes machten die verschiedenen Kultureinrichtungen anhand ihrer eigenen Herausforderungen in der Sitzung des Kultur- und Medienausschusses am 24. Juni 2026 deutlich. In einer Stellungnahme meldet etwa das Bundesarchiv einen erheblichen Nachholbedarf bei der Digitalisierung von Regierungsakten an. Um den Umstieg der Ministerien auf eine rein elektronische Verwaltung zu beschleunigen, wolle die Behörde rund 15 Kilometer archivwürdiges Schriftgut innerhalb von zehn Jahren einscannen. Das Personal solle die Papieroriginale anschließend vernichten (sogenanntes ersetzendes Scannen) und den abgebenden Stellen digitale Dokumente für Rückgriffe zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus drängt das Bundesarchiv auf eine moderne Nachfolge für den bisherigen zentralen Bergungsort der Bundesrepublik. Mit dem Auslaufen des Mikrofilms als Sicherungsmedium werde auch die Rolle des „Barbarastollens“ in der Nähe in Freiburg als Zentraler Bergungsort auslaufen. Ein künftiger „digitaler Barbarastollen“ in Trägerschaft des Bundes solle die Sicherungskopien stattdessen aufnehmen und idealerweise direkt online zugänglich machen.
In einem eigenen Papier formulierte auch der Deutsche Kinematheksverbund Digitalisierungsbedarf. Nach Angaben des Verbunds liegen derzeit noch 93 Prozent der deutschen Filmgeschichte ausschließlich in analoger Form vor. Der Gesamtbestand des deutschen Films aus den Jahren 1895 bis 2010 wird auf rund 142.000 Werke geschätzt. Um einen physischen Verfall des historischen Filmmaterials zu verhindern, benötige man 200 Millionen Euro über die kommenden zwei Jahrzehnte.
Die Pläne, digitale Infrastruktur auszubauen, fügen sich in die strategische Linie von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, den Fokus staatlicher Kulturangebote stärker ins Digitale zu verlagern. So hatte Weimer zuvor etwa im Fall der Deutschen Nationalbibliothek mögliche Kürzungen für die analoge Archivierung ins Spiel gebracht, was im Kulturbereich vermehrt kritisiert worden ist.
(egia)
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