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Glasfaser im Haus: Gegen den „ökonomischen Wahnsinn“


Erik Massarczyk hat ein Problem: Wenn die Kollegen des Experten für Telekommunikationsregulierung bei der Deutschen Glasfaser auf Hauseigentümer zugehen, um deren Gebäude mit Glasfaser zu versorgen, lehnen sie ab oder melden sich erst gar nicht zurück. Die Folge: Die Häuser bleiben unerschlossen.

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„Das sehen wir als ökonomischen Wahnsinn an“, sagte Massarczyk auf der Glasfasermesse Fiberdays 26 in Frankfurt am Main. „Denn wenn später der Bedarf für Glasfaser da ist, bedeutet ein zweiter Anlauf erstens eine Zeitverzögerung und zweitens einen großen Kosteneinsatz.“

Deshalb begrüßt Massarczyk das neue Recht auf Vollausbau, das im [Link auf :Referentenentwurf%7C_blank] zum neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) steht. Demnach hat der Netzbetreiber, der Glasfaser bis an ein Gebäude verlegt hat (Fiber to the building, FTTB), das Recht, die Glasfaser auch bis in jede Wohnung des Gebäudes zu führen (Fiber to the home, FTTH). Der Gebäudeeigentümer kann dies nur verhindern, wenn er innerhalb von zwei Jahren seinerseits für den Glasfaserausbau in seinen Immobilien sorgt.

Was zunächst vernünftig klingt, hat seine Tücken. Nachdem der Netzbetreiber seine Ausbauabsicht geäußert hat, muss der Gebäudeeigentümer innerhalb von zwei Monaten mitteilen, ob er den Ausbau selbst organisiert oder mit eben jenem Netzbetreiber vornehmen will. Hat der Gebäudeeigentümer bereits einen Ausbauplan vorliegen, sollte er in der Lage sein, die 2-Monats-Frist einzuhalten.

Dass ein Gebäudeeigentümer die Frist auch dann einhält, wenn er sich bislang noch keine Gedanken über den gebäudeinternen Glasfaserausbau gemacht hat oder sich gerade mit einem anderen Netzbetreiber in Verhandlungen befindet, hält Christoph Enaux, Partner der Kanzlei Greenberg Traurig, für „völlig illusorisch“.

Mehr noch: „Große Kooperationsvereinbarungen können ganz gezielt torpediert werden“, sagte Enaux auf den Fiberdays 26. Hat zum Beispiel ein Wohnungsunternehmen eine Ausbauvereinbarung mit einem Netzbetreiber, mit der in den nächsten vier bis fünf Jahren der gesamte Bestand mit Glasfaser versorgt wird, müsste der Plan auf zwei Jahre eingedampft werden, wenn ein anderer Netzbetreiber sein Recht auf Vollausbau geltend machen würde.

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Eine Folge könnte sein, dass sich Mischkalkulationen nicht mehr tragen. Die Gebäude, die hohe Investitionen erfordern, fallen aus der Planung heraus, um die Zwei-Jahres-Frist einzuhalten. Das Recht auf Vollausbau würde den Vollausbau also verhindern.

Schlimmstenfalls müssten die nicht erschlossenen Gebäude später mit Förder-, also Steuergeldern ausgebaut werden. „So können Sie die Business Cases Ihrer Wettbewerber ganz gezielt abschießen“, erklärte Enaux, denn das Vollausbaurecht kann für jedes einzelne Gebäude geltend gemacht werden.

Der Vorwurf des Handtuchwerfens ist nicht neu und wurde in der Vergangenheit häufig geäußert, wenn etwa ein Netzbetreiber nur den lukrativen Ortskern ausbauen will, die Randlagen aber außer Acht lässt, während ein anderer den Ort flächendeckend mit Glasfaser versorgen will, für die Investition in die Randlagen aber den Ortskern für sich allein benötigt. In dem Fall geht seine Kalkulation nicht mehr auf und er zieht sich zurück.

„Das, was deutsche Urlauber machen, wird jetzt gesetzlicher Anspruch“, befürchtet Claus Wedemeier, Leiter Digitalisierung und Demografie beim Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW. Nur dass es nicht um Pool-Liegen, sondern um die Versorgung mit Glasfaser geht. Einen Interessensausgleich kann er im Recht auf Vollausbau jedenfalls nicht erkennen.

Wedemeier räumt in Richtung Massarczyk ein, dass es Gebäudeeigentümer gibt, die sich nicht melden, wogegen es Mittel geben müsse. „Es werden aber alle in Haftung für diejenigen genommen, die den Ausbau auf die lange Bank schieben“, kritisiert Wedemeier das Vollausbaurecht.

Die rund 3000 GdW-Mitglieder haben laut Wedemeier 40 Prozent ihrer Wohneinheiten mit FTTB erschlossen und 20 Prozent mit FTTH. Dieser Anteil soll in den nächsten fünf Jahren auf 75 Prozent steigen. Damit das funktioniert, muss aber nicht nur aus Wedemeiers Sicht das Recht auf Vollausbau angepasst werden.


(vbr)



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Mars-Rover Perseverance: Marathon absolviert und aus dem All fotografiert


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Der NASA-Rover Perseverance hat auf dem Mars die Marathondistanz absolviert und wurde aus diesem Anlass aus der Umlaufbahn heraus fotografiert. Das hat die US-Weltraumagentur jetzt öffentlich gemacht und die Aufnahme der Kamera HiRISE (High-Resolution Imaging Science Experiment) dazu veröffentlicht. Die Kamera befindet sich an Bord des Mars Reconnaissance Orbiters (MRO), das Foto stammt vom 13. Juni. Einen Tag später hatte Perseverance die 42,195 km geschafft, nach gerade einmal fünf Jahren und vier Monaten auf Rädern. Vor Perseverance hat mit Opportunity nur ein einziger Rover diese Distanz auf einem anderen Himmelskörper zurückgelegt, der hat dafür aber elf Jahre und zwei Monate benötigt.

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Die Satellitenaufnahme zeigt Perseverance jetzt als grünlichen Punkt inmitten der roten Gesteinswüste des Mars. Der Rover befindet sich westlich des Jezero-Kraters, in dem er vor über fünf Jahren gelandet ist und dessen Rand er inzwischen überwunden hat. Zu sehen sind auch seine Spuren als zwei unterscheidbare Streifen, die sich durch das Gelände schlängeln. Für den Mars Reconnaissance Orbiter ist eine Aufnahme wie diese schon Routine, die Sonde kreist seit 20 Jahren um den Mars und hat dort bereits so einige Geräte fotografiert. Vor 14 Jahren hat der Satellit beispielsweise zum ersten Mal Curiosity abgelichtet. Der Rover ist weiterhin aktiv, hat aber erst rund 37 km absolviert.

Perseverance ist seit dem Februar 2021 auf dem Mars unterwegs und hat dort inzwischen 43,09 km zurückgelegt. Der Rover sucht in einem ehemaligen Delta nach Spuren von Leben. Begleitet wurde er lange von dem kleinen Helikopter Ingenuity. Der sollte eigentlich nur unter Beweis stellen, dass motorisierte Fluggeräte auf dem Mars überhaupt abheben können. Weil er das aber so gut gemeistert hat, durfte er danach noch die Gegend erkunden. Erst nach 72 Flügen war Anfang 2024 abrupt das Ende des zähen Fluggeräts erreicht. Im vergangenen Herbst wurde publik gemacht, dass Perseverance mögliche Spuren von mikrobiologischem Leben gefunden hat. Ein abschließendes Urteil über die Entstehungsgeschichte der fraglichen Stoffe ist anhand der Daten aber nicht möglich.


(mho)



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AWS und Azure: EU-Kommission knöpft sich Cloud-Riesen wettbewerbsrechtlich vor


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Die EU-Kommission zieht die Daumenschrauben für Amazon und Microsoft weiter an. Nach einer Marktuntersuchung kamen die Brüsseler Wettbewerbshüter zu dem vorläufigen Schluss, dass die Cloud-Plattformen Amazon Web Services (AWS) und Microsoft Azure als sogenannte Torwächter nach dem Digital Markets Act (DMA) eingestuft werden sollten.

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Die Regierungsinstitution will mit der Initiative, die sich vorige Wochen prinzipiell bereits abzeichnete, ihren regulatorischen Zugriff auf den IT-Unterbau ausweiten. Bisher galten die strengen Wettbewerbsregeln vor allem für klassische Plattformdienste wie Suchmaschinen oder Messenger. Dass AWS und Azure nun ins Visier geraten, ist eine Besonderheit: Beide Dienste verfehlen eigentlich die quantitativen Schwellenwerte des DMA, die sich an festen Nutzerzahlen orientieren.

Trotzdem sieht die Kommission in den beiden größten Cloud-Anbietern in der EU ein Nadelöhr zwischen Firmen und deren Endkunden. Ihre operative Kapazität, die immensen Investitionen und die über Jahre zementierte Marktführerschaft rechtfertigen laut den Wettbewerbswächtern diesen Schritt.

Ein Treiber für diese Entwicklung ist der KI-Boom. Cloud-Rechenzentren bilden das Rückgrat für das Trainieren und den Betrieb von KI-Modellen. Die Kommission stellt fest, dass Amazon und Microsoft über ihre umfangreichen Portfolios an eigenen KI-Werkzeugen sowie strategische Partnerschaften der Nachfrage nach KI-Diensten fast vollständig in ihren eigenen Ökosystemen nachkommen. Für Mitbewerber bleibe in diesem hochgradig vertikal integrierten Markt kaum Raum zum Atmen.

Zudem profitierten die Tech-Riesen von Lock-in-Effekten und extrem hohen Wechselkosten, heißt es. Diese machten es Unternehmenskunden fast unmöglich, die Plattform zu wechseln. Cloud-Computing sei längst kein reines Digitalthema mehr, erläutert die Kommission, sondern eine kritische Ressource für die gesamte europäische Wirtschaft. Mehr als die Hälfte aller EU-Unternehmen griffen auf Cloud-Server zurück, was die Frage nach fairer Konkurrenz umso dringlicher mache.

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Die im November gestarteten Untersuchungen, bei denen die niederländische Marktaufsichtsbehörde (ACM) die Kommission unterstützte, lieferten die Basis für die Einschätzung. Daneben läuft noch eine weitere Analyse. Sie soll generell klären, ob die bestehenden DMA-Verpflichtungen ausreichen, um unfaire Praktiken im Cloud-Sektor effektiv zu bekämpfen. Die Kommission betont, dass es dabei um die technologische Souveränität und faire Wettbewerbsbedingungen geht.

Die beiden US-Konzerne, die bereits für andere Dienste als Gatekeeper benannt wurden, können nun auf die Vorwürfe reagieren. Sollte die Kommission ihre Erkenntnisse im Anschluss bestätigen, drohen Amazon und Microsoft weitreichende Konsequenzen. Nach einem offiziellen Beschluss hätten sie sechs Monate Zeit, um ihre Cloud-Dienste mit den Auflagen des DMA in Einklang zu bringen. Sie müssten dann etwa Interoperabilität garantieren, Datenportabilität erleichtern und die Bevorzugung eigener Dienste unterlassen.


(mho)



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Micron: Client-Speicher bringt die höchste Marge ein


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Mit Micron hat jetzt auch der dritte der drei weltweit größten Speicherhersteller seinen aktuellen Geschäftsbericht veröffentlicht. Einmal mehr verdeutlicht er, wie stark die Speicherriesen vom aktuellen Liefermangel profitieren: Der Umsatz steigt in drei Monaten um 74 Prozent auf fast 41,5 Milliarden US-Dollar, der Nettogewinn sogar um 105 Prozent auf gut 28,2 Milliarden US-Dollar.

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Das stärkere Wachstum beim Gewinn liegt an höheren Preisen für Arbeitsspeicher (DRAM) und NAND-Flash für SSDs, was sich in der Gewinnspanne widerspiegelt: Die Betriebsmarge steigt verglichen mit dem Vorquartal von 67,6 auf 80,4 Prozent. Die Bruttomarge liegt inzwischen bei enorm hohen 84,6 Prozent.

Der Vergleich mit dem gleichen Vorjahreszeitraum zeigt, wie absurd die aktuelle Speicherkrise ist: Der Nettogewinn steigt um den Faktor 15. Vor einem Jahr war Speicher noch ohne Probleme lieferbar.

Die Aufschlüsselung nach Zielmärkten beweist, dass Speicher für Desktop-PCs, Notebooks, Smartphone und andere Endgeräte weiterhin äußerst lukrativ ist. Mit 86 Prozent Betriebs- und 87 Prozent Bruttomarge bringt diese Gruppe den höchsten relativen Gewinn. Es erklärt, warum Speicherhersteller offenbar wieder verstärkt DDR5-DRAM produzieren wollen.

Zum Vergleich: Cloud-Hyperscaler wie Amazon AWS, Google, Meta und Microsoft Azure bringen knapp 13,8 Milliarden US-Dollar bei 78 Prozent Betriebs- und 83 Prozent Bruttomarge. Erst wenn man Cloud-Hyperscaler (Cloud Memory Business) und traditionelle Server (Core Data Center Business) zusammenzählt, ist die Client-Sparte abgehängt.



Microns Umsatz nach Sparten aufgeteilt. Cloud Memory meint Cloud-Hyperscaler, Core Data Center klassische Server.

(Bild: Micron)

DRAM macht derweil drei Viertel von Microns Umsatz aus, angetrieben von DDR5, LPDDR5X und High-Bandwidth Memory (HBM). Den Rest setzt der Hersteller mit NAND-Flash-Bausteinen um. Die Preise schießen für beide Speichertypen ähnlich weit hoch.

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Im neuen Quartal erwartet Micron im Mittel 50 Milliarden US-Dollar Umsatz, bei einer firmenweiten Bruttomarge von 86 Prozent. Microns Aktie ist seit Bekanntgabe der Geschäftszahlen um über 15 Prozent gestiegen und hat damit das kleine Tief vom Wochenbeginn wieder überwunden.

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(mma)



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