Künstliche Intelligenz
Glasfaser im Haus: Gegen den „ökonomischen Wahnsinn“
Erik Massarczyk hat ein Problem: Wenn die Kollegen des Experten für Telekommunikationsregulierung bei der Deutschen Glasfaser auf Hauseigentümer zugehen, um deren Gebäude mit Glasfaser zu versorgen, lehnen sie ab oder melden sich erst gar nicht zurück. Die Folge: Die Häuser bleiben unerschlossen.
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„Das sehen wir als ökonomischen Wahnsinn an“, sagte Massarczyk auf der Glasfasermesse Fiberdays 26 in Frankfurt am Main. „Denn wenn später der Bedarf für Glasfaser da ist, bedeutet ein zweiter Anlauf erstens eine Zeitverzögerung und zweitens einen großen Kosteneinsatz.“
Deshalb begrüßt Massarczyk das neue Recht auf Vollausbau, das im [Link auf :Referentenentwurf%7C_blank] zum neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) steht. Demnach hat der Netzbetreiber, der Glasfaser bis an ein Gebäude verlegt hat (Fiber to the building, FTTB), das Recht, die Glasfaser auch bis in jede Wohnung des Gebäudes zu führen (Fiber to the home, FTTH). Der Gebäudeeigentümer kann dies nur verhindern, wenn er innerhalb von zwei Jahren seinerseits für den Glasfaserausbau in seinen Immobilien sorgt.
„Kooperationen können gezielt torpediert werden“
Was zunächst vernünftig klingt, hat seine Tücken. Nachdem der Netzbetreiber seine Ausbauabsicht geäußert hat, muss der Gebäudeeigentümer innerhalb von zwei Monaten mitteilen, ob er den Ausbau selbst organisiert oder mit eben jenem Netzbetreiber vornehmen will. Hat der Gebäudeeigentümer bereits einen Ausbauplan vorliegen, sollte er in der Lage sein, die 2-Monats-Frist einzuhalten.
Dass ein Gebäudeeigentümer die Frist auch dann einhält, wenn er sich bislang noch keine Gedanken über den gebäudeinternen Glasfaserausbau gemacht hat oder sich gerade mit einem anderen Netzbetreiber in Verhandlungen befindet, hält Christoph Enaux, Partner der Kanzlei Greenberg Traurig, für „völlig illusorisch“.
Mehr noch: „Große Kooperationsvereinbarungen können ganz gezielt torpediert werden“, sagte Enaux auf den Fiberdays 26. Hat zum Beispiel ein Wohnungsunternehmen eine Ausbauvereinbarung mit einem Netzbetreiber, mit der in den nächsten vier bis fünf Jahren der gesamte Bestand mit Glasfaser versorgt wird, müsste der Plan auf zwei Jahre eingedampft werden, wenn ein anderer Netzbetreiber sein Recht auf Vollausbau geltend machen würde.
Wie das Recht den Vollausbau verhindert
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Eine Folge könnte sein, dass sich Mischkalkulationen nicht mehr tragen. Die Gebäude, die hohe Investitionen erfordern, fallen aus der Planung heraus, um die Zwei-Jahres-Frist einzuhalten. Das Recht auf Vollausbau würde den Vollausbau also verhindern.
Schlimmstenfalls müssten die nicht erschlossenen Gebäude später mit Förder-, also Steuergeldern ausgebaut werden. „So können Sie die Business Cases Ihrer Wettbewerber ganz gezielt abschießen“, erklärte Enaux, denn das Vollausbaurecht kann für jedes einzelne Gebäude geltend gemacht werden.
Der Vorwurf des Handtuchwerfens ist nicht neu und wurde in der Vergangenheit häufig geäußert, wenn etwa ein Netzbetreiber nur den lukrativen Ortskern ausbauen will, die Randlagen aber außer Acht lässt, während ein anderer den Ort flächendeckend mit Glasfaser versorgen will, für die Investition in die Randlagen aber den Ortskern für sich allein benötigt. In dem Fall geht seine Kalkulation nicht mehr auf und er zieht sich zurück.
„Es werden alle in Haftung genommen“
„Das, was deutsche Urlauber machen, wird jetzt gesetzlicher Anspruch“, befürchtet Claus Wedemeier, Leiter Digitalisierung und Demografie beim Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW. Nur dass es nicht um Pool-Liegen, sondern um die Versorgung mit Glasfaser geht. Einen Interessensausgleich kann er im Recht auf Vollausbau jedenfalls nicht erkennen.
Wedemeier räumt in Richtung Massarczyk ein, dass es Gebäudeeigentümer gibt, die sich nicht melden, wogegen es Mittel geben müsse. „Es werden aber alle in Haftung für diejenigen genommen, die den Ausbau auf die lange Bank schieben“, kritisiert Wedemeier das Vollausbaurecht.
Die rund 3000 GdW-Mitglieder haben laut Wedemeier 40 Prozent ihrer Wohneinheiten mit FTTB erschlossen und 20 Prozent mit FTTH. Dieser Anteil soll in den nächsten fünf Jahren auf 75 Prozent steigen. Damit das funktioniert, muss aber nicht nur aus Wedemeiers Sicht das Recht auf Vollausbau angepasst werden.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Gmail: Erneut Probleme mit Exchange ActiveSync
Im Dezember vergangenen Jahres wurden Probleme der Gmail-App von Google beim Verarbeiten von E-Mails mit dem Exchange-ActiveSync-Protokoll bekannt. Das schien Mitte Januar gefixt. Nun beschweren sich erneut viele Nutzer, dass ihre Gmail-App keine E-Mails mehr von Exchange-Online-Konten abholen kann.
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Im sozialen Netzwerk Reddit startete vor knapp zwei Wochen ein neuer Thread, in dem sich zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer über erneute Schwierigkeiten der Gmail-App austauschen. Demnach gelingt das Login in den Microsoft-365-Exchange-Online-Zugang nicht mehr. Eine Fehlermeldung deutet in die Richtung, die Konto-Informationen zu prüfen oder eine moderne Authentifizierung zu nutzen.
Lösungen wie das Löschen von App-Caches und -Daten sowie Zugängen und erneutem Anlegen sind teils nur von kurzer Dauer und helfen oftmals auch gar nicht. Manche kommen auch nicht mehr in das Konto danach, trotz korrektem Passwort und zweiten Faktor in der App. Auch wenn der Effekt ähnlich klingt wie die Ende April aufgetretenen Probleme unter iOS auf den Maildienst Outlook respektive Hotmail, scheint das nicht miteinander zusammenzuhängen.
Google erhält viele Problemmeldungen
Aber auch bei Google selbst melden sich viele im Issue Tracker, dem Bug-Tracking-System des Unternehmens. Dort findet sich auch ein Beitrag, dem zufolge auch ein Unternehmensnetz mit 150 MDM-verwalteten XCover-Geräten von dem Problem betroffen ist. Da ist der Switch zu Outlook als (temporäre) Gegenmaßnahme nicht so einfach umzusetzen wie für Einzelpersonen.
Als Ursache vermuten einige User, dass das Erzwingen des Exchange-ActiveSync-Protokolls in Version 16.1 seit dem 1. März 2026 Auslöser der Probleme sein könnte. Gmail unterstützt demnach die Protokollversion noch nicht. Es ist völlig unklar, ob das tatsächlich die Ursache für die beobachteten Probleme ist. Google hat sich noch nicht öffentlich dazu geäußert.
Derzeit gibt es noch keine allgemeingültige Lösung für das Problem. Auf Anfrage von heise online reagierte Google nicht umgehend. Wir reichen hilfreiche Hinweise nach, wenn sie eintreffen.
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(dmk)
Künstliche Intelligenz
Insider zur Vision Pro: Keine neue Hardware in den kommenden zwei Jahren
Wie geht es weiter mit der Vision Pro? Laut Bloomberg-Reporter Mark Gurman ist das teure Mixed-Reality-Headset mit (sehr) hoher Auflösung bei Apple zwar noch nicht endgültig beerdigt, wie manche Beobachter vermutet haben. Doch die Arbeit gehe nur noch langsam voran, nachdem Apple Teams aufgelöst beziehungsweise Mitarbeiter in andere Abteilungen versetzt hat, schreibt Gurman in seinem Newsletter vom Sonntag.
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Pflege auf Sparflamme, keine Einstellung
Die Arbeit an einem stark verbesserten neuen Headset soll Apple „depriorisiert“ haben – zumindest auf absehbare Zeit. Es sei aber denkbar, dass ein weiteres Modell in den kommenden zwei Jahren erscheint. Die Arbeit an starken Verbesserungen, etwa einer (deutlich) leichteren Hardware und/oder einem integrierten Akku („Vision Air“) soll Apple jedoch zunächst aufgegeben haben.
Die Software- und Technikseite des Projekts ist aber keineswegs aus der Welt. Apple sieht visionOS demnach als Grundlage für künftige Smartglasses mit Bildschirm, die weiterhin „hohe Priorität“ für Apple haben sollen. visionOS 27 werde jedoch nur wenig Neuerungen bekommen. Die weitere Pflege ist aber sichergestellt, auch um Kunden, die 3700 Euro und mehr investiert haben, nicht zu enttäuschen.
Ternus war kein Fan, will aber Smartglasses
Interessant: Apple sucht über seine Jobs-Website nach wie vor Menschen, die an visionOS und Mixed Reality arbeiten – sowie an Vision-Pro-Hardware. Allerdings soll letzteres eine Finte sein, denn Apple macht keine Angaben zu künftigen Smartglasses mit Bildschirm. Das heißt: Vision-Pro-Bewerber könnten auch auf solche Projekte angesetzt werden. Apples nächster CEO, John Ternus, soll laut dem Bericht kein großer Fan des Headsets gewesen sein, sieht aber das Thema Smartglasses ebenfalls als wichtig an. Denkbar ist außerdem, dass neue Technologien und Materialien, an denen Apple parallel forscht, dazu führen könnten, dass die Vision Pro leichter und billiger wird.
Viele von Apples Topmanagern, so Gurman, hätten die Vision Pro in ihrer aktuellen Inkarnation bereits „abgeschrieben“ – aufgrund des Preises und des Gewichts. „Sie glauben aber an Brillen und dass die Vision Pro ein Sprungbrett für diese Vision ist.“ Das sind letztlich gute Nachrichten für Besitzer des Headsets, doch Neukäufer dürfte das kaum anlocken. Immerhin: visionOS 27 soll auch die neuen KI-Funktionen bekommen, die mit iOS 27 und Co. erwartet werden.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
EU-Markenstreit mit chinesischer Firma: Zitrone mit Apple-Logo verwechselbar
Apple hat sich in der Vergangenheit bereits gegen ein Bonner Kaffeehaus namens Apfelkind, eine Rezept-App mit Birnenmarke und eine norwegische Partei mit Apfel-Signet rechtlich gewehrt, doch dieser Fall dürfte besonders skurril sein: Vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist es dem iPhone-Konzern nun gelungen, ein chinesisches Unternehmen mit Zitronenlogo markentechnisch anzugreifen. Einer sogenannten „Challenge“, bei der einem Eintrag für eine EU-Marke durch ein anderes Unternehmen widersprochen werden kann, wurde nun entsprochen.
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Runde Äpfel und andere Details
Die Yichun QinNingMeng Electronics Co., Ltd. stellt eigentlich Tastaturen her und nutzt dafür die Markenbezeichnung Keythos. Außerdem verkauft die Firma offenbar Solartechnik. Ihr Logo, das sie innerhalb der EU schützen wollte, besteht aus einem unterbrochenen Kreis oder auch „C“ (man könnte es auch „angebissen“ nennen), in dem oben Kuchen- oder Fruchtstücke und unten eine angedeutete Tastatur zu sehen ist. Das Logo ist zitronig gelb. Mittig oben ist zudem ein stilisiertes Blatt in Grün angebracht, das allerdings nach links statt nach rechts wie bei Apple schaut.
Grund für die Gestaltung des Logos soll sein, dass Teile der Firmenbezeichnung auf Zitrusfrüchte Bezug nehmen. Laut der Stellungnahme des Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), die Macrumors vorliegt, hält Apple das Logo für eine Nachahmung seiner Marke. Die Behörde teilt die Argumentation der Ähnlichkeit allerdings nur teilweise. Beide Darstellungen seien optisch ähnlich, wenn auch nur in geringem Maße, so die Beamten. „Der Widersprechende macht geltend, dass das Bildelement des angefochtenen Markenzeichens ebenfalls aus einer Apfeldarstellung mit einem abgetrennten Blatt und einer [angebissenen Frucht] bestehe. Der Hauptteil des Bildelements besteht jedoch (trotz des fehlenden Teils) aus einem Kreis, und Äpfel sind nicht vollkommen rund.“
Berufung ist noch möglich
Dennoch siegte Apple mit seiner Challenge. Der Grund ist einfach: Das Zitronenlogo würde unfaire Vorteile aus Apples Reputation ziehen, wie dies auch Apples Anwälte argumentiert hatten. Die Patentbeamten gehen davon aus, dass Yichun QinNingMeng explizit darauf Bezug nimmt, um eine „mentale Verbindung“ zwischen den Logos herzustellen.
Damit kann der Tastaturhersteller seine Marke in der EU nicht für Tastaturen und Computerprodukte nutzen. Unklar bleibt, ob dies für Solargerätschaften erlaubt wird, hier läuft das Verfahren zunächst weiter. Yichun QinNingMeng kann nun gegen die Entscheidung des EU-Patent- und Markenamts innerhalb von zwei Monaten in Berufung gehen. In den USA lief ein ähnlicher Fall, allerdings beteiligten sich die Chinesen nicht an dem Verfahren, nachdem Apple auch dort Einspruch eingelegt hatte.
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(bsc)
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