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Hall-Effect-Keyboard Keychron Q16 HE 8K im Test: Tippen wie auf Omas Porzellan


Sowohl das Gehäuse als auch die Tasten der Keychron Q16 HE 8K sind aus Keramik. Dazu kommt das Hall-Effect-Keyboard noch mit performanter Ausstattung.

Hall-Effect-Tastaturen gibt es mittlerweile immer häufiger. Was die Keychron Q16 HE 8K von allen anderen unterscheidet, sind ihr Keramik-Gehäuse und die Keramik-Tastenkappen. Das sieht nicht nur unglaublich schick und hochwertig auf dem Schreibtisch aus, sondern fühlt sich auch komplett anders beim Tippen an als herkömmliche Keycaps aus Kunststoff.

Aussehen ist aber nicht alles und so hat die kompakte 65-Prozent-Tastatur auch eine Abtastrate von 8000 Hz sowie TMR-Sensoren spendiert bekommen, die in Kombination mit den magnetischen Switches ein hohes Maß an Individualisierbarkeit und eine starke Performance versprechen. Wir klären, ob sie im Einsatz überzeugen kann. Das Testgerät hat uns der Hersteller zur Verfügung gestellt.

Lieferumfang

Zur Keychron Q16 HE 8K bekommt man das USB-C-zu-USB-C-Verbindungskabel inklusive USB-A-Adapter, einen Keycap-und-Switch-Puller, ein Set an Windows-Tastenkappen, einen Schraubendreher sowie Ersatzschrauben und Ersatz-Gummifüße. Ein Quick-Start-Guide und eine ausführlichere Anleitung liegen ebenfalls bei. Um den Tasten nach dem Einsatz erneuten Glanz zu verleihen, liegt zudem ein Putztuch bei.

Design

Unser Testgerät im ANSI-Format kommt in einem dunklen Blau, die deutsche Variante hingegen in leichtem Grün. Was beide jedoch gemeinsam haben, ist, dass sie vollständig aus Keramik sind. Nicht nur das Gehäuse, sondern auch die Tastenkappen der 65-Prozent-Tastatur glänzen daher prächtig auf dem Tisch. Sie wirkt unheimlich edel. Dem wuchtigen Keramikgehäuse entsprechend bringt das Keyboard trotz kompakter Maße von 315 x 39,1 x 110,8 mm etwas mehr als 1 kg auf die Waage.

Neben dem USB-C-Port für die Kabelverbindung befindet sich ein kleiner Schalter, um zwischen dem Windows- und Mac-Modus der Tastatur zu wechseln. Von Werk aus ist die Q16 HE 8K wie alle Keychron-Keyboards mit Mac-spezifischen Tasten bestückt, welche mit den beigefügten Windows-Pendants jederzeit ausgetauscht werden können. Ausklappbare Standfüße hat sie nicht, Halt bekommt sie durch vier schmale Gummistreifen auf der Unterseite.

Die Verarbeitung ist phänomenal gut. Sowohl das Gehäuse als auch die Tastenkappen weisen keinerlei Makel auf, in dieser Preisklasse darf man das allerdings auch erwarten. Sie wirkt zwar äußerst robust, um Scherben zu vermeiden, würden wir sie dennoch nicht fallen lassen.

Ausstattung

Keychron hat bei der Q16 HE 8K nicht nur beim Design reingebuttert, sondern sie auch auf der Hardware-Seite mit ordentlich Leistung versehen. Mit 8000-Hz-Abtastrate, TMR-Sensoren und magnetischen Switches ist die Q16 HE 8K bestens ausgestattet, um auch beim Zocken abzuliefern. Während die höhere Polling-Rate für eine präzisere Reaktion der Tastatur sorgt, erlauben die magnetischen Switches eine individuelle Anpassung des Betätigungspunkts und bringen eine Reihe an Zusatzfunktionen mit sich.

Bei den Switches handelt es sich um vorgeschmierte Keychron Ultra-Fast Lime Magnetic mit linearem Charakter. Die Startbetätigungskraft beträgt 30 gf, während es 50 gf benötigt, um den Switch komplett durchzudrücken. Die komplette Reisedistanz beträgt 3,5 mm ± 0,1. Der Betätigungspunkt lässt sich von 0,1 bis 3,35 mm frei einstellen, die Switches arbeiten zudem mit einer Sensitivität von 0,01 mm.

Das Keyboard ist kompatibel mit Windows- und Mac-Computern und kann per Schalter jederzeit zwischen den beiden Modi wechseln. Außerdem läuft es auch unter Linux. Dank Onboard-Speicher kann man zudem drei verschiedene Profile abspeichern und per Tastenkombination zwischen ihnen wechseln.

Die Tastenkappen sind aus Keramik im Druckgussverfahren hergestellt und haben das Cherry-Profil. Die sich darunter befindenden nördlich ausgerichteten LEDs scheinen dezent durch. Stört einen die Kombination aus edler Keramik und bunt leuchtenden LEDs, kann man sie auch problemlos ausschalten.

Im Inneren der 65-Prozent-Tastatur verbaut Keychron eine Switch-Platte aus Aluminium, geräuschdämpfenden Schaumstoff und ein Latex-Pad, welches am Boden des Gehäuses ruht. Das PCB unterstützt zudem Hot-Swapping, wodurch andere magnetische Switches mit den bereits verbauten ausgetauscht werden können.

Software

Wie für viele andere Keychron-Tastaturen steht auch für die Q16 HE 8K der Web-Launcher zur Verfügung. Er liefert eine Fülle an Einstellungsmöglichkeiten und erfordert keine Installation auf dem Computer. Das Interface ist übersichtlich aufbereitet und die Funktionen sind größtenteils erklärt.

Bei den Hall-Effect-Einstellungen dreht Keychron ordentlich auf. Selbstverständlich lassen sich über die App die Betätigungspunkte aller Tasten auf einen Schlag oder individuell anpassen. Neben altbekannten Settings wie Dynamic Keystroke, Snap Tap und Rapid Trigger gibt es zudem noch die Möglichkeit, via den Tasten ein Gamepad zu simulieren, inklusive anpassbarer Analog-Kurve.

Snap Tap hat ebenfalls ein Upgrade erhalten. Neben der regulären Last Key Priority gibt es noch Snap Click, Absolute Priority und Cancel Mode. Mit Snap Click wird bei zwei gleichzeitig gedrückten Tasten die tiefer gedrückte aktiviert und die andere zurückgesetzt. Mit Absolute Priority legt man eine Taste fest, die bei zwei Gedrückten immer den Vorrang hat. Cancel Mode sorgt indes dafür, dass bei zwei zuvor festgelegten, gleichzeitig gedrückten Tasten keine der beiden aktiviert wird.

Auch die Tastenbelegung kann man anpassen und via des integrierten Makro-Editors eigene Makros erstellen. 21 vorprogrammierte Beleuchtungseffekte stehen zur Auswahl, mit drei zusätzlichen, die man selbst programmieren kann. Möchte man selbst kreativ werden, gibt es die Möglichkeit, in drei RGB-Zonen die Farbe jeder Taste einzeln anzupassen oder über Mix RGB in zwei unterschiedlichen Zonen Tasten mit verschiedenen Farben und Effekten zu versehen, die zu unterschiedlichen Zeit-Intervallen triggern.

Tippgefühl

Es tippt sich ausgesprochen weich auf der Keychron Q16 HE 8K. Anders als Tasten aus PBT-Kunststoff sind die hier verwendeten Keramik-Tasten vollkommen glatt und fühlen sich so auch weicher an. Das Tippen macht dadurch richtig Spaß.

Beim Zocken kann das allerdings etwas störend sein. Durch die fehlende Griffigkeit und in Kombination mit etwas klammen Fingern kann das Zocken so unter Umständen zur Rutschpartie werden. Es ist zwar nie so schlimm, dass man tatsächlich von der Taste abgleitet, fühlt sich aber in manchen hitzigen Gefechten etwas unsicher an.

Akustisch bekommt man hier einen runden Thock-Sound auf die Ohren. Die Geräuschoptimierung gelingt und ungewolltes Hallen sowie Kratzen entsteht nicht. Die Aluminium-Switch-Platte verleiht beim Tippen zudem eine gute Stabilität.

Beim Zocken überzeugen indes die präzisen Tastenanschläge, und auch die zusätzlichen Hall-Effect-Funktionen leisten in kompetitiven Spielen wie Overwatch und Valorant während des Tests gute Arbeit.

Preis

Die Keychron Q16 HE 8K in Light-Green mit deutschem Tastaturlayout kostet 240 Euro.

Fazit

Die Keychron Q16 HE 8K ist dank ihres einzigartigen Keramik-Designs nicht nur ein wahrer Hingucker, sondern überzeugt auch mit ordentlicher Leistung unter der Haube. Das Zusammenspiel aus geballter Ästhetik und High-End-Komponenten macht aus der kompakten 65-Prozent-Tastatur einen hervorragenden Begleiter sowohl für die tägliche Schreibarbeit als auch für die abendliche Gaming-Session – mit einer Ausnahme. Die glatten Tasten könnten in hitzigen Gefechten für den Einen oder Anderen etwas zu wenig Halt bieten.

Wer sich daran nicht stört und bereit ist, 240 Euro zu bezahlen, bekommt hier eine unglaublich edel anmutende Tastatur, die zudem mit ihren Funktionen auch beim Zocken überzeugt.



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Trump-Regierung verpasst ziviler KI-Prüfstelle angeblich einen Maulkorb


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Das Weiße Haus verschärft offenbar die Kontrolle über besonders leistungsfähige KI-Modelle. Das für Modelltests und Sicherheitsbewertungen zuständige „Center for AI Standards and Innovation“ (CAISI) soll auf Anweisung von Regierungsvertretern vorerst keine Modellbewertungen mehr veröffentlichen, berichtet das Wall Street Journal. Die Maßnahme soll so lange gelten, bis die Regierung das neue KI-Sicherheitsdekret des Präsidenten umgesetzt hat.

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Dieses sieht unter anderem vor, dass US-Behörden im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen bis zu 30 Tage Vorabzugriff auf besonders leistungsfähige KI-Modelle erhalten. Zugleich soll ein klassifiziertes Benchmarking-Verfahren entstehen, in dem sicherheitsnahe Behörden eine zentrale Rolle spielen. Genau diese Verschiebung könnte CAISI an Einfluss kosten.

Die Anweisung soll unter anderem vom National Cyber Director Sean Cairncross ausgegangen sein, sagen mit der Angelegenheit vertraute Personen. Nach Einschätzung dieser Personen deutet der Schritt darauf hin, dass Cairncross und seine Verbündeten größeren Einfluss auf die Bewertung von KI-Modellen gewinnen wollen.

Die Trump-Administration weist den Eindruck interner Spannungen zurück. „Die Umsetzung von Präsident Trumps KI-Agenda ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, zu deren Erfolg zahlreiche Behörden beitragen“, sagte die Sprecherin des Weißen Hauses, Liz Huston, dem Wall Street Journal.

Das CAISI ist beim US-Standardisierungsinstitut NIST angesiedelt und untersteht dem Handelsministerium der Vereinigten Staaten. Die Stelle arbeitet an Methoden und Standards für die Bewertung von KI-Systemen und kooperiert mit Unternehmen bei Tests besonders leistungsfähiger KI-Modelle. Hervorgegangen ist CAISI aus dem U.S. AI Safety Institute, das 2023 unter Präsident Joe Biden eingerichtet wurde.

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Unter Präsident Donald Trump wurde die Einrichtung umbenannt und neu ausgerichtet. Intern soll CAISI zwar weiterhin Modelle bewerten und sich mit anderen Regierungsstellen abstimmen, doch der Stopp der öffentlichen Arbeit wirft laut den Quellen des Wall Street Journal Fragen über die Zukunft der Einrichtung auf.

In jüngster Zeit häuften sich Hinweise darauf, dass CAISI unter Trump an Einfluss verliert. In einem nationalen Sicherheitsmemo des Weißen Hauses von vergangener Woche wird die Stelle in einem Abschnitt zu KI-Risiken nicht erwähnt, stattdessen nennt das Memo Sicherheitsbehörden. Zudem sollen Regierungsvertreter CAISI laut Bericht im vergangenen Monat angewiesen haben, eine Ankündigung über eine geplante Zusammenarbeit mit Microsoft, Google und xAI zurückzuziehen. Im April musste außerdem ein ehemaliger Anthropic-Forscher wenige Tage nach seinem Amtsantritt als CAISI-Leiter auf Druck der Regierung zurücktreten.

Führende KI-Entwickler wie OpenAI und Anthropic unterhalten bereits seit der Biden-Regierung Beziehungen zu CAISI und setzen sich für den Erhalt der Prüfstelle ein.


(tobe)



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Nebenkostenprivileg: Kabelnetzbetreiber fordern Schadenersatz | heise online


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Der Wegfall des Nebenkostenprivilegs und seine Folgen beschäftigen das Bundesverfassungsgericht. Das hat sich in der Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe mit der Frage befasst, ob der Gesetzgeber mit dem entschädigungslosen Sonderkündigungsrecht aus § 230 Absatz 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) zu weit in die Berufsfreiheit und das Eigentumsrecht der Kabelnetzbetreiber eingegriffen hat.

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Beschwerdeführer sind die Kabelnetzbetreiber willy.tel, Rehnig BAK und Ziegelmeier. Bis Sommer 2024 konnten sie mit der Wohnungswirtschaft Mehrnutzerverträge abschließen, in denen ihre Betriebskosten für Kabelnetze in Gebäuden über die Mietnebenkosten auf die Mieter umgelegt wurden. Diese Umlagefähigkeit wurde im Zuge der TKG-Novelle von 2021 gestrichen. Sie entfiel am 1. Juli 2024.

Darüber hinaus besteht seit dem 1. Dezember 2021 ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht für die Verträge zwischen Kabelnetzbetreibern und Vermietern, die auf der Umlagefähigkeit basieren. Heißt konkret: Diese Verträge konnten unabhängig von ihrer Laufzeit mit Wirkung zum 1. Juli 2024 gekündigt werden.

Sowohl das Sonderkündigungsrecht als auch der Wegfall der Umlagefähigkeit hätten zu erheblichen Einbußen geführt, argumentieren die drei Kabelnetzbetreiber in Karlsruhe. Vor dem Ersten Senat führten sie aus, dass zwischen 60 und 70 Prozent ihrer Verträge von dem Wegfall betroffen seien. Bei Rehnig seien die Umsätze um 27 Prozent und die Zahl der versorgten Haushalte um 30 Prozent zurückgegangen. Bei willy.tel schrumpften die Umsätze um 55 und die Zahl der Haushalte um 63 Prozent.

Ziegelmeier setzte nahezu ausschließlich auf Verträge mit Betriebskostenumlage. Der Umsatzrückgang betrage beim Augsburger Kabelnetzbetreiber 65 Prozent. „Der finanzielle Schaden ist existenzgefährdend“, erklärte Rechtsanwalt Thomas Jansen vor dem Verfassungsgericht. Er sprach von einem Gesamtschaden in Höhe von mehr als 8 Millionen Euro für das Unternehmen.

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Wie vor dem Ersten Senat vorgetragen wurde, soll auch Vodafone die Hälfte der 8,5 Millionen Haushalte verloren haben, die der Kabelnetzbetreiber über die Betriebskostenumlage mit TV und Radio versorgte. Die Umsatzverluste beliefen sich auf 400 Millionen Euro.

Für die Mitglieder des Breitbandverbands ANGA bezifferte Rechtsanwältin Franziska Löw den Schaden durch das Sonderkündigungsrecht auf 450 Millionen Euro, wobei hier auch die Umsatzeinbußen von Vodafone enthalten sein dürften, da der Kabelnetzbetreiber Mitglieder der ANGA ist.

Die Vertreter des Gesetzgebers argumentierten hingegen, dass sie die im EU-Recht verankerte Wahlfreiheit für den Verbraucher umsetzen mussten und deshalb die Umlagefähigkeit der Kabelnetzbetriebskosten abgeschafft wurde. Für den Mieter war es unattraktiv, einen anderen TV-Empfangsweg zu wählen, solange er über die Mietnebenkostenabrechnung automatisch auch den Kabelanschluss anteilig bezahlte.

Trotz Wegfall der Umlagefähigkeit seien die oft langfristigen Verträge zwischen Kabelnetzbetreibern und Vermietern weitergelaufen. Deshalb war aus Sicht der Wohnungswirtschaft das Sonderkündigungsrecht notwendig. Die Kabelnetzbetreiber hätten ansonsten keinerlei Anreiz gehabt, mit den Vermietern über die laufenden Verträge zu verhandeln.

Allerdings betonten die Vertreter der Wohnungswirtschaft ebenso wie die Beschwerdeführer, dass der Gesetzgeber die Übergangsfrist für den Wechsel von Mehr- zu Einzelnutzerverträgen mit drei Jahren zu kurz gewählt habe, weil dadurch Verträge beendet werden konnten, die noch jahrelang gelaufen wären.

Wird für ein Gebäude ein Kabelnetz errichtet, fallen vor allem in der Anfangszeit hohe Investitionen an, die über den Vertrag zwischen Kabelnetzbetreiber und Vermieter gestundet werden. Der Vermieter zahlt die Kosten über eine Laufzeit von üblicherweise 8 bis 15 Jahren ab.

Durch das Sonderkündigungsrecht kann ein Netzbetreiber aus dieser Vereinbarung aussteigen oder zumindest bessere Konditionen aushandeln. Die Investitionen des Kabelnetzbetreibers lassen sich nicht mehr amortisieren.

„Der Netzbetreiber hat seine Leistung vollständig erbracht, aber die Stundung wird aufgehoben“, kritisierte Rechtsanwalt Jansen. Das sei eine einseitige Belastung zu Ungunsten der Kabelnetzbetreiber, die der Gesetzgeber zu verantworten habe. Dessen Vertreter entgegneten, dass dies nur, wenn überhaupt, für Verträge zur Errichtung eines Kabelnetzes gelten könne. Aus Verträgen über den Netzbetrieb gehe kein hinreichender Hinweis zu etwaigen Investitionsverlusten hervor.

Vor allem argumentierte die Gesetzgeberseite, dass die langen Laufzeiten der Verträge zwischen Kabelnetzbetreibern und Vermietern die Wahlfreiheit der Mieter unterliefen, weshalb ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU hätte drohen können. Die Übergangsfrist richte sich zudem nicht nach der Höhe der potenziellen Investitionen, sondern nach der Fähigkeit der Unternehmen, ihre Geschäftsmodelle neu auszurichten.

Außerdem hätten die Kabelnetzbetreiber damit rechnen müssen, dass die Umlagefähigkeit abgeschafft würde. Die Monopolkommission, ein unabhängiges Gremium, das die Bundesregierung sowie den Bundestag und -rat in Fragen der Wettbewerbspolitik und Regulierung berät, betont bereits seit 2002, dass die Umlagefähigkeit die Wahlfreiheit der Mieter beeinträchtige.

Auf die Frage der Richter, ob die Kabelnetzbetreiber entsprechende vertragliche Vorkehrungen hätten treffen müssen, um ihre Geschäftsmodelle für eine Zukunft ohne Umlagefähigkeit fit zu machen, hieß die Antwort, dass dies zu komplex gewesen sei und man nicht hätte wissen können, was der Gesetzgeber hierzu entscheidet. Außerdem wurde die Betriebskostenverordnung im Jahr 2012 technologieneutral ausgestaltet, was die Beschwerdeführer als Signal dafür werten, dass die Umlagefähigkeit durchaus eine Zukunft habe.

Eine Entschädigung ist aus Sicht der Gesetzgeberseite nicht notwendig, da die Kabelnetzbetreiber im Geschäft bleiben könnten, indem sie anstelle der Mehrnutzer- Einzelnutzerverträge abschlössen. Ein ordentliches Kündigungsrecht habe der Gesetzgeber wegen absehbarer langwieriger Rechtsstreitigkeiten nicht gewählt. Auch hier drohte Ungemach aus Brüssel, wenn wegen solcher Verfahren die EU-Vorgaben nicht rechtzeitig hätten umgesetzt werden können.

Das Problem für die Kabelnetzbetreiber: Die neuen Einzelnutzerverträge fangen ihre Umsatzverluste nicht auf. Mehr noch: Die Mehrnutzerverträge seien für kreditgebende Banken eine Sicherheit gewesen, die nun wegfalle, wie willy-tel-Geschäftsführer Bernd Thielk ausführte. Das wirke sich negativ auf die Investitionsbereitschaft für den Glasfaserausbau in Gebäuden aus, zumal das Glasfaserbereitstellungsentgelt keine echte Alternative und schon gar kein Anreiz sei, die Kabelnetze durch Glasfaser zu ersetzen.

Auch für den Mieter sehen die Beschwerdeführer keine Vorteile durch den Wegfall der Umlagefähigkeit. Im Gegenteil: Einzelverträge seien teurer als der Bezug von TV- und Radioprogrammen über Mehrnutzerverträge. Die Kosten betrugen durch die Umlage, die auch Mieter bezahlten, die den Kabelanschluss gar nicht nutzten, zwischen 2,50 Euro und 10 Euro.

Nach der rund 3,5 Stunden dauernden mündlichen Verhandlung zeigten sich die Beschwerdeführer positiv gestimmt, auch wenn der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts nicht durchblicken ließ, in welche Richtung er sich entscheiden wird.

Selbst wenn das Gericht der Argumentation der drei Kabelnetzbetreiber folgte, hieße das nicht unbedingt, dass die vom entschädigungslosen Sonderkündigungsrecht betroffenen Unternehmen mit Schadenersatz rechnen können. Der Termin für eine Urteilsverkündigung steht noch nicht fest.


(vbr)



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Trick 17: Günstigen Balkonkraftwerksakku mit großer Solaranlage kombinieren


Die meisten Hausakkukäufer optimieren auf Autarkieraten. Hohe Autarkieraten aus dem Akku führen allerdings zu niedrigerer Rentabilität. Wenn wir stattdessen auf Gesamtkosten optimieren, werden die idealen Akkugrößen wesentlich kleiner, als sie vom Solarteur empfohlen werden. Bei unserer 7-kW-Anlage mit viel Tagesverbrauch liegt das wirtschaftliche Optimum beispielsweise bei rund 2 kWh Speicher. Das sind Größen, wie sie bei Balkonkraftwerktechnik üblich sind. Daher die Idee: Warum nicht gleich so ein Gerät nehmen?

Der Hintergrund im Testhaus: Der Huawei-Hybridwechselrichter hängt in der Garage. Dort wird es im Winter so kalt, dass die Akkuheizung über relevante Zeiträume Strom verschwenden müsste. Dazu kommt, dass Huaweis Mindestakkugröße bei 5 kWh liegt. Der wichtigste Grund für den kleinen Balkonkraftwerkakku ist jedoch sein unschlagbarer Preis aus den hohen Stückzahlen: Manche dieser Geräte kosten pro kWh nur ein Drittel des Huawei-Akkus, obwohl die AC-gekoppelten Akkus ja noch einen Wechselrichter mitbringen müssen.

  • Die meisten großen Hausakkus sind auf Autarkie optimiert statt auf Wirtschaftlichkeit.
  • Deshalb sind sie zu groß und zu teuer für minimale Stromkosten.
  • Eine mögliche Lösung lautet: AC-gekoppelter Balkonkraftwerkakku.
  • Sie ist konkurrenzlos günstig und Baby-einfach zu installieren.

Der Artikel beleuchtet die minimale, sinnvolle Lösung eines AC-gekoppelten Akkus in Form eines günstigen Balkonkraftwerkakkus. Er beleuchtet die einfachstmögliche Regelung, die zum Einsatz kommen kann. Dazu ordnet der Artikel die zu erwartenden Verluste ein und zeigt ein Setup mit einem Ecoflow Stream AC mit 1,92 kWh, der anhand eines Everhome Ecotracker am Stromzähler regelt. Für diese Lösung braucht es keinen Elektriker und insgesamt nur minimale Aufwände an Geld, Wissen und Arbeit. Tüftler können sich noch die Bastleralternative von Kollege Dirk Knop anschauen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Trick 17: Günstigen Balkonkraftwerksakku mit großer Solaranlage kombinieren“.
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