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Künstliche Intelligenz

Im Funkloch: Wie Smart Meter auch ohne LTE-Empfang online gehen


Das Interesse an Smart Metern steigt: Die „intelligenten Messsysteme“ (iMS / iMSys) ermöglichen dynamische Stromtarife und verschaffen Nutzern einen Überblick über ihren Stromverbrauch. Haushalte mit Wärmepumpe, Wallbox oder PV-Anlage erhalten früher oder später sogar verpflichtend ein Smart Meter von ihrem örtlichen Messstellenbetreiber.

Doch egal ob Pflicht oder Wunsch: Bevor der Monteur des Messstellenbetreibers das Smart Meter Gateway installiert, prüft er zunächst mit einem Messgerät den LTE-Empfang am Zählerschrank. Reicht die Signalstärke nicht aus, kann er das Gateway nicht installieren. „Schließlich hilft es nicht, wenn das iMS keinen oder nur wackeligen Empfang hat“, schrieb im Januar 2026 Markus Rüger vom Betreiber EWE Netz in einem Beitrag auf LinkedIn. „Kunden, die sich das iMS gewünscht haben, sind dann enttäuscht.“

Die Funklöcher in den Kellern der Republik verhindern den Einbau nicht nur in Einzelfällen. RheinNetz aus Köln teilte auf Anfrage von c’t mit, dass nur in circa 80 Prozent der Anfahrten eine Installation möglich sei. Noch niedriger ist die Erfolgsquote in Hamburg: „In etwa 70 bis 75 Prozent der Fälle liegen die Messwerte im grünen Bereich, sodass ein iMSys mit Mobilfunk verbaut werden kann“, sagte ein Sprecher der Hamburger Energienetze. N-ergie aus Nürnberg berichtet von einer LTE-Abdeckung von „maximal 70 Prozent“.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Im Funkloch: Wie Smart Meter auch ohne LTE-Empfang online gehen“.
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Künstliche Intelligenz

Auf Gemma-Basis: Google bringt neue KI-Diktier-App fürs iPhone


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Name wirkt zwar etwas sperrig, doch Googles jüngste iOS-App namens Google AI Edge Eloquent kann im Alltag durchaus nützlich sein: Mit dem kostenlosen Tool kann man ohne Abogebühr auf iPhone und Mac Spracheingaben in hoher Qualität in Textform umwandeln. Dazu nutzt die App das hauseigene freie Sprachmodell Gemma, das wiederum auf Googles großen Gemini-Modellen basiert.

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Neben der Diktatfunktion kann Edge Eloquent noch mehr: Verlässt man den Offline-Modus, kann die App den erfassten Text auch automatisch bereinigen und in Form bringen. „[Die App] wandelt unstrukturierte und stockende Sprache automatisch in fehlerfreien Text um, wobei sie den Kontext versteht, um die eigentliche Bedeutung wiederzugeben“, schreibt Google in seinem Beipackzettel. Parallel ist es möglich, ein eigenes Wörterbuch zu erstellen, um das Vokabular des Nutzers besser zu erkennen. Das gesamte maschinelle Lernen läuft dabei auf dem iPhone oder Mac ab, auch Audio oder andere persönliche Daten sollen nicht bei Google landen.

Im Kurztest zeigte sich dann allerdings, dass die App für eine ganze Reihe von Features doch Googles Cloud benötigt, etwa zum weiteren Polieren der Texte. Immerhin gibt es einen klar ersichtlichen Cloud-Schalter, über den gesteuert werden kann, was im Internet landet und was nicht. Nützlich: Die App wirft automatisch Ähs und Ahs aus der Transkribierung und kann zudem erkennen, wenn sich der Nutzer selbst korrigiert und nur die korrekte Fassung übernehmen. Gemma soll dabei auch auf älteren iPhones ausreichend schnell sein – ab dem iPhone 15 wird sie empfohlen. Google verspricht darüber hinaus eine „Zero Cost Architecture“, bei der Nutzer nichts zu zahlen haben und es keine Nutzungslimits geben soll.

Google AI Edge Eloquent läuft anfangs nur als App, soll aber in späteren Versionen über eine eigene Zusatztastatur tiefer in iOS integriert werden können. Wie genau dies umgesetzt wird, blieb zunächst unklar. Google macht mit der Anwendung offenen Transkribierungsmodellen wie Whisper von OpenAI Konkurrenz, das bereits in vielen iOS-Apps aus dem Diktierbereich steckt.

Einen zentralen Nachteil gibt es allerdings noch: Die App versteht derzeit im Gegensatz zu Whisper-basierten Anwendungen nur die englische Sprache für das Diktat. Wer es in Deutsch oder anderen Sprachen probiert, scheitert. Folgerichtig steht sie derzeit auch nur im US-amerikanischen App Store zum Download bereit. Eine weitere Gemma-basierte App namens Google AI Edge Gallery bietet Zugriff auf weitere Gemma-4-Funktionen, darunter einen Chatbot, agentische Funktionen und Bilderkennung. Die App ist auch für Android verfügbar, Google AI Edge Eloquent hingegen nur für Apple-Geräte.

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(bsc)



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Muse Spark: Meta präsentiert neues KI-Modell


Der US-Konzern Meta hat am Mittwoch sein neues Flaggschiff-KI-Modell Muse Spark präsentiert. Es ist das erste Modell der neu aufgebauten KI-Abteilung Meta Superintelligence Labs. In deren Aufbau hat Konzernchef Mark Zuckerberg Milliarden investiert, um den Rückstand auf die Konkurrenz aufzuholen.

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Muse Spark ist das erste Modell von Metas neuer Muse-Serie. Aktuell treibt das neue KI-Modell bereits die Meta-KI-App und -Website an, die zugleich ein Upgrade und ein neues Design erhalten. In den kommenden Wochen wird Muse Spark zudem für WhatsApp, Instagram, Facebook, Messenger und KI-Brillen eingeführt, kündigt das Unternehmen in einem Blogbeitrag an. Dieses erste KI-Modell sei, so Meta, bewusst klein und schnell, aber dennoch leistungsfähig genug, um komplexe Fragestellungen in Wissenschaft, Mathematik und Gesundheit zu lösen. „Es bildet ein solides Fundament, und die nächste Generation ist bereits in Entwicklung.“

Man habe Muse Spark mit einer multimodalen Wahrnehmung ausgestattet, so Meta. „So kann Meta AI sehen und verstehen, was Sie betrachten, und nicht nur lesen, was Sie tippen. Fotografieren Sie ein Snackregal am Flughafen, und Meta AI erkennt und sortiert die proteinreichsten Snacks – ganz ohne mühsames Entziffern der Etiketten“, beschreibt das Unternehmen ein Beispiel. Auch könne Meta AI mit Muse Spark Nutzer künftig bei Gesundheitsfragen mit detaillierteren Antworten unterstützen, auch bei Fragen mit Bildern und Diagrammen, verspricht Meta.

Der Konzern setze darauf, schreibt die Nachrichtenagentur Reuters, dass der Einsatz von KI bei alltäglichen Aufgaben die Interaktion mit den über 3,5 Milliarden Nutzern auf seinen Social-Media-Plattformen steigert und ihm so einen potenziellen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten verschaffe. Anders als bisherige KI-Modelle von Meta wird Muse Spark nicht vollständig als Open Source veröffentlicht. Gerade erst kündigte das Unternehmen an, zwar Teile seiner kommenden KI-Modelle unter Open-Source-Lizenzen herauszubringen; einige Komponenten des Codes aus Sicherheitsgründen aber proprietär zu halten.

Die US-Tageszeitung New York Times verweist darauf, dass nach den von Meta bereitgestellten Daten Muse Spark in Tests zu Schreib- und Denkfähigkeiten deutlich besser abschneidet als bisherige KI-Modelle des Unternehmens. Muse Spark erreichte demnach fast die Leistung der Topmodelle von Konkurrenten wie Google, OpenAI oder Anthropic. Bislang blieben die KI-Modelle von Meta, wie die Llama-Serie, weit hinter der Leistungsfähigkeit der Modellfamilien der Wettbewerber zurück. Muse Spark hinke jedoch weiterhin bei den Programmierfähigkeiten hinterher, die für die Wettbewerber im KI-Wettlauf in den Fokus gerückt sind, so das Blatt weiter.

Metas Ankündigung erfolgt einen Tag, nachdem Anthropic mitgeteilt hat, dass sein neuestes KI-Modell Mythos zu leistungsfähig und damit zu gefährlich für die Öffentlichkeit sei. Stattdessen soll Claude Mythos Preview zunächst ausschließlich einer Reihe von Firmen zur Verfügung gestellt werden, die an IT-Sicherheit arbeiten. Die sollen die KI-Technik nutzen, um die „kritischste Software der Welt“ abzusichern.

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Die US-amerikanischen Tech-Konzerne investieren seit geraumer Zeit Milliardensummen in die Entwicklung von KI-Modellen und den Ausbau der KI-Infrastruktur. Meta versucht, im KI-Wettbewerb eine führende Rolle einzunehmen. Zentraler Baustein dieser Strategie ist die im Sommer 2025 gegründete Einheit Meta Superintelligence Labs. Zu Metas Chief AI Officer wurde der 29-jährige Co-Gründer und ehemalige CEO von Scale AI, Alex Wang, der im Rahmen eines 14,3 Milliarden US-Dollar schweren Deals zu Meta wechselte. Die Übernahme der Unternehmensanteile von Scale AI ist Teil von Metas kostspieliger KI-Offensive, in deren Zuge das Unternehmen gezielt Top-KI-Experterten von OpenAI, Anthropic, Apple und Safe Superintelligence anwirbt.

Mitte Februar vereinbarte Meta eine Partnerschaft mit dem Chipkonzern Nvidia, in deren Zuge der Facebook-Konzern GPUs und CPUs verschiedener Generationen für dutzende Milliarden US-Dollar einkauft. Zudem kündigte der Konzern-Chef Zuckerberg an, 600 Milliarden US-Dollar in neue Rechenzentren zu investieren.


(akn)



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Bundesgerichtshof: Anspruch auf Löschung privater Daten im Handelsregister


Das Handelsregister ist ein gläsernes Archiv für den Rechtsverkehr, doch die Transparenz findet ihre Grenzen im Datenschutz. In einer wegweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Geschäftsführer und Gesellschafter einen Anspruch auf Löschung von Daten haben, deren Angabe gesetzlich gar nicht vorgeschrieben war. Damit korrigiert der II. Zivilsenat die bisherige restriktive Praxis vieler Registergerichte und stärkt das Recht auf Löschung und Vergessenwerden nach Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

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Hintergrund des Verfahrens war der Antrag zweier Geschäftsführer, die bei der Anmeldung zum Handelsregister weit mehr preisgaben, als gesetzlich vorgeschrieben war. In den eingereichten Dokumenten fanden sich nicht nur die üblichen geschäftlichen Angaben, sondern auch ihre privaten Wohnanschriften sowie ihre eigenhändigen Unterschriften. Da das Handelsregister seit der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie für jedermann über ein seit Jahren umstrittenes Portal kostenlos online zugänglich ist, waren diese sensiblen Informationen weltweit abrufbar.

Die Betroffenen befürchteten, durch massenhaften automatisierten Abruf ihrer Daten zur Zielscheibe für Kriminelle zu werden. Sie verlangten daher vom Registergericht Hamburg den Austausch der Dokumente gegen bereinigte Fassungen. Sowohl das Amtsgericht als auch das Oberlandesgericht Hamburg wiesen dies zunächst zurück. Begründung der Vorinstanzen: Ein Austausch sei sinnlos. Zudem gebe es kein rechtliches Interesse für das Ersuchen, da die Daten bereits in anderen Registerordnern derselben Personen auffindbar seien.

Der BGH erteilte dieser Argumentation mit seinem inzwischen veröffentlichten Beschluss vom 18. Februar eine Absage (Az.: I ZB 2/25). Das Gericht sieht keine allgemeine registerrechtliche Grundlage, um Angaben, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen, trotz Widerruf der Einwilligung dauerhaft zu speichern. Die Ansprüche nach Artikel 17 DSGVO gelten demnach auch für Dokumente im Registerordner.

Hervor sticht die Begründung des Senats zum „rechtlichen Interesse“. Nur weil Daten an einer Stelle im Internet bereits öffentlich sind, verliert der Betroffene demzufolge nicht das Recht, ihre Verbreitung an anderer Stelle zu stoppen. Jede entfernte Quelle mindert laut den Karlsruher Richtern das Risiko eines vielfachen Datenmissbrauchs und die Erstellung krimineller Profile. Die informationelle Selbstbestimmung erlaube es dem Einzelnen, selbst zu entscheiden, wann und in welchem Umfang er persönliche Lebenssachverhalte offenbart. Ein Löschbegehren kann daher auch selektiv für nur einen bestimmten Speicherort erfolgen.

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Für die Praxis bedeutet das, dass Registergerichte Dokumente nicht einfach löschen, sondern durch bereinigte Fassungen ersetzen müssen. Das ursprüngliche Dokument wandert dabei in die nicht öffentlich einsehbare Registerakte, während im öffentlichen Ordner die Version ohne Privatanschrift und mit maschinenschriftlichem Namenszug anstelle der Unterschrift erscheint. Das ist rechtlich durch die Handelsregisterverordnung (HRV) gedeckt und stellt die Dokumentation des Vorgangs sicher, ohne die Privatsphäre unnötig zu verletzen.

Der BGH betont ferner, dass weder die Unterschrift noch die Privatanschrift eines Geschäftsführers der Komplementärin einer GmbH & Co. KG zwingende Bestandteile der Anmeldung seien. Notare haben bereits jetzt die Möglichkeit, für die Einreichung beim Register elektronische Abschriften zu erstellen, die das Original nur auszugsweise wiedergeben und sensible Daten aussparen. Unterbleibt dies bei der Anmeldung, können Betroffene jetzt nachträglich die Korrektur erzwingen, sofern keine andere Rechtsgrundlage die Speicherung rechtfertigt.

Das Bundesjustizministerium entschied Ende 2022: Trotz berechtigter Sorgen wegen Missbrauchs bleibt das Portal handelsregister.de am Netz. Der freie Zugang entspreche den europarechtlichen Vorgaben. Eine Abschaltung beeinträchtige zudem den Wirtschaftsverkehr, da der „öffentliche Glaube“ des Registers an die Abrufbarkeit im Portal anknüpfe, hieß es dazu. Auch Datenschutzbeauftragte sahen keine Handhabe für einen „Offline-Modus“. Das Justizressort versicherte damals, die Dienstordnung für Notare ändern zu wollen, um Privatanschriften und Unterschriften systematisch aus den Einreichungen zu verbannen.


(vbr)



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