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Datenschutz & Sicherheit

Innenministerium: Unbürokratisch überwachen


Das Bundesinnenministerium will weniger Bürokratie für sich und seine Behörden. Das BKA soll künftig Überwachungsanträge delegieren können und seltener Betroffene benachrichtigen müssen. Der entsprechende Gesetzentwurf ist nun im Bundestag und enthält viele weitere Maßnahmen.

Leerer, geöffneter Aktenordner
Woran merkt man, dass die Bürokratie abgebaut ist? – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / allOver-MEV

Das Bundesinnenministerium (BMI) ist für Asylpolitik genauso zuständig wie für Sport, öffentliche Sicherheit und Wahlrecht. Und so ist auch das Gesetz, das dem Namen nach Bürokratie in der Zuständigkeit des BMI abbauen soll, ein wildes Sammelsurium an Änderungen und Streichungen in anderen Gesetzen: von Bundesmeldegesetz bis De-Mail-Gesetz. An vielen Stellen zeigt sich: Unter Bürokratieabbau versteht die Regierung offenbar auch eine Herabsenkung grundrechtlicher Standards. Eine Parallele zu ähnlichen Debatten auf EU-Ebene, etwa zum Lieferkettengesetz. Dort stimmte das EU-Parlament im Dezember zu, Sorgfaltspflichten von Unternehmen zum Beispiel zu menschenrechtlichen Standards abzuschwächen.

Im vergangenen Oktober präsentierte das Innenministerium den Entwurf für seine Anti-Bürokratie-Offensive, mittlerweile konnten auch Interessensvertretungen ihre Stellungnahmen abgeben und das Gesetz ist im Bundestag angekommen.

BKA-Gesetz: Verantwortungsdelegation und Auskunftseinschränkungen

Viele Änderungen betreffen das BKA-Gesetz, das die Arbeit des Bundeskriminalamts regelt. Der Gesetzesvorschlag will hier „Anordnungs- und Genehmigungsanforderungen, Prüf-, Auskunfts-, Berichts- und Benachrichtigungspflichten“ reduzieren, denn: „Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte müssen sich auf die polizeiliche Ermittlungsarbeit fokussieren können und von Verwaltungsaufgaben entlastet werden.“

Konkret heißt das beispielsweise: Es soll für das BKA leichter werden, Maßnahmen wie Telekommunikationsüberwachung, Observationen oder Staatstrojanereinsatz bei einem Gericht zu beantragen. Bisher durfte das – abhängig von der konkreten Maßnahme – in der Regel die Amtsleitung, also der BKA-Präsident oder seine Stellvertretung, oder eine entsprechende Abteilungsleitung. Künftig sollen diese das in vielen Fällen an andere Mitarbeitende delegieren dürfen, solange diese Jurist:innen sind, die eine Befähigung zum Richteramt haben.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht darin ein großes Problem. In einer Stellungnahme schreibt die Organisation, es würden durch die Delegation ein „wichtiges behördeninternes Korrektiv entfallen und die Hürden für den Einsatz grundrechtsintensiver Überwachungsmaßnahmen deutlich sinken“. Ist die Beantragung auf viele, unabhängig voneinander arbeitende Personen aufgeteilt, schwäche das Verfahrenssicherungen, „die gewährleisten sollen, dass eine unkoordinierte Addition von Einzelmaßnahmen zu einer verfassungswidrigen Rundumüberwachung von Einzelpersonen führt“.

Die Regierung will nicht nur Antragsprozesse vereinfachen, sondern auch die Benachrichtung für Betroffene von einer Bestandsdatenauskunft einschränken. Wenn das BKA durch die Bestandsdatenauskunft bei einem Telekommunikationsanbieter etwa den Wohnsitz einer Person herausbekommt und dann die Information an eine örtlich zuständige Polizei oder eine andere Behörde weitergibt, soll das BKA die betroffene Person nicht mehr informieren müssen. Das soll Sache der anderen Behörde sein.

Laut der Bundesrechtsanwaltskammer kann das „im schlimmsten Fall dazu führen, dass die betroffene Person die Beauskunftung nicht erhält, weil die andere Polizeibehörde nicht tätig wird“. Die Vereinigung von Anwält:innen fordert, dass weiterhin das BKA informieren soll, wenn es das kann. Eine betroffene Person „soll keine Zuständigkeitsproblematiken zwischen den Behörden erdulden müssen, um ihr Recht auf Auskunft zu erhalten“.

De-Mail: endgültig abschaffen

Auf Zuspruch in den Stellungnahmen von Verbänden stößt es, dass das Innenministerium das Gesetz zu De-Mail bis Ende des Jahres außer Kraft setzen will. Das gescheiterte Projekt, das ursprünglich eine elektronische Alternative zur Briefpost in der Verwaltung sein sollte, ist faktisch längst irrelevant. Die letzten Anbieter für Privatpersonen haben ihre entsprechenden Leistungen bereits eingestellt oder ein Ende angekündigt. Nun soll auch das zugehörige De-Mail-Gesetz wegfallen, und zwar zum 31. Dezember 2026.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister Vitako weist indes darauf hin, dass sich Verweise auf ebenjenes Gesetz auch in anderen Gesetzen wie der Abgabenordnung oder dem Sozialgesetzbuch finden und diese ebenfalls getilgt werden müssten.

Außerdem soll nach dem Gesetzentwurf die Bundesregierung nicht mehr wie bisher alle zwei Jahre dem Bundestag berichten müssen, ob die als „sichere Herkunftsstaaten“ bezeichneten Länder weiterhin als solche gelten können. Das könne, so das Innenministerium, „ohne nachteilige Folgen“ gestrichen werden. Denn die Bundesregierung müsse sich auch ohne eine konkrete Berichtspflicht ständig versichern, wie die Lage in den betreffenden Staaten sei. Wer aus einem als sicher betrachteten Herkunftsland stammt und in Deutschland Asyl beantragt, muss damit rechnen, dass der Antrag tendenziell abgelehnt wird. Es wird angenommen, dass in „sicheren Herkunftsstaaten“ in der Regel keine Verfolgungsgefahr besteht.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte lehnt das Ende der Berichtspflicht vehement ab. Derartige Berichte seien kein Beiwerk, sondern „dienen der Transparenz von Regierungsentscheidungen gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit“.

Passend zum Eingang des Gesetzentwurfs in den Bundestag berichtete die Bundesregierung im Parlament am Donnerstag zu diesen und weiteren Projekten im sogenannten Bürokratieabbau anhand einer 16-seitigen Liste von beschlossenen und geplanten Maßnahmen. Diese lässt weder Strahlenschutz noch Tierwohlkennzeichnung oder KI-Einsatz in Visumsverfahren aus.


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Datenschutz & Sicherheit

EU-Abgeordnete wollen sexualisierte Deepfakes verbieten



Der Skandal um Elon Musks Chatbot Grok im Januar hat gezeigt, wie groß das Problem von sexualisierten Deepfakes ist. Mit nur einem Klick erstellten Nutzer:innen hunderttausendfach unfreiwillige Nacktbilder von Frauen und Minderjährigen, die oft täuschend echt wirken. Fachleute bezeichnen das als digitale Gewalt.

Jetzt nutzen Abgeordnete im Europäischen Parlament den Moment, um eine rechtliche Lösung zu finden. Denn sie verhandeln aktuell den KI-Omnibus, ein Gesetz, das die KI-Verordnung der EU verändert. Das Parlament und die Mitgliedstaaten diskutieren dabei den Vorschlag der Kommission, können aber auch eigene neue Punkte einbringen.

KI-Systeme zur Erstellung von Nacktbildern seien in der aktuellen Liste der verbotenen Praktiken der KI-Verordnung nicht ausdrücklich aufgeführt – das sollte sich ändern, findet der Berichterstatter für den KI-Omnibus, Michael McNamara (Renew). Der liberale Abgeordnete äußerte den Vorschlag schon im Januar gegenüber Politico.

„Fahrlässig“ es nicht zu versuchen

Von Seiten des Parlaments als Gesetzgeber wäre es nach Ansicht von McNamara „fahrlässig“, nicht wenigstens die Möglichkeit zu prüfen, diese Deepfakes zu verbieten.

Gemeinsam mit anderen Abgeordneten seiner Fraktion setzt er sich für ein Verbot der erstellenden KI-Systeme ein, wie in den öffentlich einsehbaren Änderungsanträgen zum KI-Omnibus deutlich wird. Dort heißt es: Der wirksame Schutz von Frauen und Minderjährigen, die unverhältnismäßig stark betroffen seien, erfordere ein ausdrückliches Verbot solcher KI-Systeme.

„Der Grok-Skandal zeigt, wie leicht generative KI dazu missbraucht werden kann, um nicht einvernehmliche intime Bilder und sogar kindesmissbräuchliche Darstellungen zu erstellen“, sagt auch Brando Benifei (S&D), der als Schattenberichterstatter den KI-Omnibus verhandelt.

Die KI-Verordnung enthält zwar eine Pflicht zur Kennzeichnung von Deepfakes, die eigentlich ab August dieses Jahres gelten sollte, die Kommission will sie um sechs Monate verschieben. „Aber Transparenz verhindert nicht den Schaden“, meint Benifei.

Zwei mögliche Wege

Gemeinsam mit seinen Fraktionskolleg:innen schlägt er in den Änderungsanträgen zwei Optionen vor: Entweder könnten die Deepfakes im Artikel 5 der KI-Verordnung zu verbotenen KI-Anwendungen aufgenommen werden oder im Artikel 50, welcher die Transparenzpflichten für Anbieter beschreibt.

Bei der zweiten Option müssten Anbieter generativer KI-Systeme Schutzmaßnahmen implementieren, um die Erstellung sexualisierter Deepfakes („nicht einvernehmliche Nacktheit oder sexuell eindeutiges Verhalten“) ohne Zustimmung der Betroffenen zu verhindern.

Wichtig ist dem Italiener dabei, die erneute Öffnung des Gesetzes „so begrenzt wie möglich“ zu halten. Benifei war bei den Verhandlungen zur KI-Verordnung 2023 federführend gewesen.

Abgeordnete von Renew, der Linken und den Grünen befürworten ebenfalls, die Deepfakes in die Liste verbotener Praktiken aufzunehmen. Die Formulierungen variieren leicht je nach Fraktion. Der größte Unterschied ist der Aspekt der Zustimmung: Renew, S&D und die Linken wollen die Erstellung von Deepfakes ohne Zustimmung der Betroffenen verbieten.

Grüne wollen grundsätzliches Verbot

Die Grünen, die schon seit Januar ein Verbot von KI-gestützten „Entkleidungs-Apps“ fordern, wollen hingegen einen Schritt weiter gehen und die Erstellung von sexualisierten Deepfakes grundsätzlich verbieten. Damit wollen sie rechtliche Klarheit schaffen. Denn wie sollte ein Tool wissen, ob die Zustimmung einer betroffenen Person vorliegt?

Alle Vorschläge haben gemeinsam, dass sie die Unternehmen statt die Nutzer:innen in die Pflicht nehmen wollen.

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In der konservativen EVP ist man noch etwas zurückhaltend. Axel Voss ist ebenfalls Schattenberichterstatter für den KI-Omnibus. Er erklärt gegenüber netzpolitik.org: „Für uns ist klar: moralisch und ethisch sind solche Anwendungen höchst problematisch, insbesondere wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden.“

Ein Verbot könne richtig sein, entscheidend sei jedoch, ob es rechtlich wirksam, klar abgrenzbar und in allen Ländern der Europäischen Union einheitlich durchsetzbar ist. „Wenn ein Verbot ein effektives und rechtssicheres Mittel zur Unterbindung solcher Praktiken darstellt, unterstützen wir das“, meint Voss.

Darüber hinaus spricht sich die EVP-Abgeordnete Regina Doherty in den Änderungsanträgen dafür aus, die Nutzung von KI-Systemen zur Erstellung von kindesmissbräuchlichem Material zu verbieten.

Auch EU-Länder diskutieren Deepfakes

Im Parlament starten nun die Verhandlungen zwischen den verantwortlichen Abgeordneten. Wenn alles gut läuft, sollen die beiden verantwortlichen Ausschüsse für Verbraucher und für Justiz voraussichtlich am 18. März über einen Kompromisstext abstimmen. Parallel dazu arbeiten die Mitgliedstaaten an ihrer Position.

Wie Mlex berichtet, kommt das Thema in den bisherigen zwei Kompromisstexten der Ratspräsidentschaft zum KI-Omnibus nicht vor. Bei den Treffen der Arbeitsgruppe der Mitgliedstaaten sei es aber schon diskutiert worden. Spanien will ein Verbot erreichen, wie auch schon national, und wird laut Mlex von mehreren Mitgliedstaaten unterstützt, darunter Frankreich, Irland und Slowenien.

Bislang ist es in der EU strafbar, nicht-einvernehmliche, sexuelle Deepfakes zu verbreiten, nicht aber, sie zu erstellen. So sieht es die neue Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vor. Die Mitgliedstaaten haben noch bis Juni 2027 Zeit, sie national umzusetzen.

Die Digitalkommissarin Henna Virkkunen wies auf Nachfrage eines Journalisten vor einem Monat ebenfalls auf diese Richtlinie und die derzeitigen Diskussionen in den anderen EU-Institutionen hin. Außerdem sagte sie: „Wir prüfen derzeit, ob unsere Gesetzgebung klar genug ist oder wir etwas hinzufügen müssen.“



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Datenschutz & Sicherheit

Patchday: Attacken auf Android-Smartphones beobachtet


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Aufgrund von laufenden Attacken sollten Besitzer von Android-Smartphones die verfügbaren Sicherheitsupdates installieren. Diese Patches gibt es aber nur für Geräte, die sich noch im Support befinden.

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Wie aus einer Warnmeldung hervorgeht, haben Googles Androidentwickler insgesamt knapp 140 Schwachstellen geschlossen. In dem Beitrag warnen die Entwickler auch vor laufenden Attacken auf eine Schwachstelle in einer Grafik-/Display-Komponente von Qualcomm. Die Lücke (CVE-2026-21385) ist mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft.

Was Angreifer nach einer erfolgreichen Attacke konkret anstellen können, ist bislang unklar. Unbekannt ist derzeit auch, in welchem Ausmaß die Angriffe ablaufen. Google schreibt von Attacken in „begrenztem Umfang“.

Die verbleibenden Sicherheitslücken betreffen das Framework, Kernel-Komponenten, das System und verschiedene Komponenten von Arm, Imagination, Qualcomm, MediaTek und Unisoc. Über „kritische“ Schwachstellen im Framework (Android 16-qpr2: CVE-2026-0047) und im System (Android 16: CVE-2026-0006, Android 14, 15, 16, 16-qpr2 CVE-2025-48631) können sich Angreifer höhere Rechte verschaffen oder Schadcode ausführen. Auch DoS-Attacken sind möglich.

Durch das erfolgreiche Ausnutzen der verbleibenden Lücken, die mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft sind, können sich Angreifer primär höhere Nutzerrechte aneignen. Es können aber auch Informationen geleakt werden.

Google versichert, die Schwachstellen mit den Patch Levels 2026-03-01 und 2026-03-05 geschlossen zu haben. In diesem Monat gibt es so viele Sicherheitsupdates, weil Google seit Juli 2025 monatlich nur noch nach ihrer Einschätzung nach besonders gefährliche Lücken schließt. Verbleibende Updates werden seitdem quartalsweise veröffentlicht.

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Android-Patchday

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Neben Google veröffentlichen noch weitere Hersteller regelmäßig Sicherheitspatches – aber meist nur für einige Produktserien. Geräte anderer Hersteller bekommen die Updates erheblich später oder, im schlimmsten Fall, gar nicht.


(des)



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Datenschutz & Sicherheit

Polizei Berlin: Zahlreiche Verletzte durch Taser-Einsatz


Seit Mai 2024 sind in Berlin Distanzelektroimpulsgeräte, auch Taser genannt, im flächendeckenden Einsatz. 255 der Waffen nutzen die Polizist*innen, dazu kommt eine geheime Zahl von Tasern beim Berliner SEK. Der Taser wurde als polizeiliche Waffe neben Schlagstock, Pfefferspray und Pistole eingeführt.

Im Jahr 2025 haben Berliner Polizist*innen 62 Mal mit Tasern auf Menschen geschossen. Das sind deutlich mehr Fälle als noch im Jahr zuvor (49). Dabei wurden 58 Personen verletzt. Das sind fast doppelt so viele wie im Jahr zuvor (32). Das ergab eine Kleine Anfrage von Vasili Franco, dem innenpolitischen Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus, die netzpolitik.org exklusiv vorliegt.

Franco sagt: „Dass mehr Tasereinsätze zu mehr Verletzten führen, scheint für die Innenverwaltung völlig irrelevant zu sein.“

Extreme Schmerzen

Bei der Nutzung eines Tasers werden zwei Elektroden abgeschossen, sie sollen sich in die Haut des Gegenübers bohren, woraufhin über Drähte, die daran hängen, Strom mit sehr hoher Spannung in das Opfer geleitet wird. Für gewöhnlich bricht es dadurch zusammen. Betroffene berichten von extremen Schmerzen.

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Immer wieder sterben Menschen, nachdem sie getasert wurden. Besonders für Menschen mit Vorerkrankungen kann der Taser eine tödliche Waffe sein. In den USA sind allein zwischen 2000 und 2017 mehr als 1.000 Menschen bei Polizeimaßnahmen gestorben, in denen Taser eingesetzt wurden. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisiert zudem den weltweiten Missbrauch der Elektro-Waffen (PDF).

Dennoch gilt der Taser im Vergleich zur Schusswaffe als milderes Mittel. Das zeigt sich auch daran, dass die Polizist*innen deutlich freizügiger damit umgehen. Die Hemmschwelle zum Taser-Einsatz ist vergleichsweise gering, was ein Missbrauchspotenzial mit sich bringt. Oft reicht angeblich auch schon die Drohung mit dem Taser, um eine Situation zu befrieden, allerdings drückten die Berliner Polizist*innen im vergangenen Jahr, wenn sie den Taser einmal gezogen hatten, in 42 Prozent der Fälle auch ab.

Normalisierung „erheblicher Gewaltanwendung“ befürchtet

Oft wird der Taser gegen Menschen in psychischen Ausnahmesituationen eingesetzt. Allein acht Menschen wurden 2025 in Berlin getasert, weil sie Suizid verüben wollten. In einem Fall wurde ein Mensch per Elektroschock niedergestreckt, weil er mit einer Krücke um sich schlug. In anderen Fällen reichte „wirkte bedrohlich“ oder „nahm nicht die Hände aus der Tasche, näherte sich“ oder „Versteifen des Körpers“ als Grund für den Taser-Einsatz.

Neben den gesundheitlichen Risiken sehen Experten wie der Strafrechtsprofessor Andreas Ruch, die Ausweitung des Einsatzes von Tasern als die große Gefahr. Er schreibt in einem Artikel im Verfassungsblog: „Weil bekannt ist, dass der Taser in einer Vielzahl von Fällen als Elektroschocker unmittelbar gegen den Körper von Personen gerichtet wird, um deren Willen zu beugen, ist außerdem zu befürchten, dass Beamte die Geräte künftig extensiv nutzen und sich damit eine Form erheblicher polizeilicher Gewaltanwendung schleichend normalisiert.“



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