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Internet zu lahm, Paket weg: Mehr Ärger landet bei den Schlichtern
Ist das Internet zu langsam oder sind Pakete beschädigt oder verloren gegangen, können sich Verbraucher direkt an die Internetanbieter oder Paketdienste wenden. Bringt das nichts, kann man sich an eine Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur (BNetzA) wenden, damit diese zwischen beiden Seiten vermittelt. Wie die Bundesnetzagentur der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilte, stiegen die Zahlen der Schlichtungsverfahren sowohl im Bereich Telekommunikation als auch bei den Postdiensten.
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Mit 5.524 Anträgen im Jahr 2025 hat sich die Zahl der Schlichtungen im Zusammenhang mit Internetanbietern gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt, damals waren es laut Tätigkeitsbericht (PDF) der BNetzA 2.534 Fälle. Hierbei ging es um Vertragsinhalte, technische Störungen, Rechnungsbeanstandungen, zu langsames Internet und andere Ärgernisse. Im Bereich Postdienste wurden 4.805 Schlichtungsanträge gestellt, gut ein Viertel mehr als im Vorjahr (3.821 Anträge). Meistens wurde über verloren gegangene Sendungen gestritten, in einem Fünftel der Anträge ging es um Beschädigungen.
Die Zahlen der Schlichtungsverfahren darf man nicht mit den Zahlen der eingereichten Beschwerden über Internetanbieter und Post- und Paketdienstleister verwechseln, denn längst nicht jede Beschwerde landet bei den Schlichtungsstellen. Zum Beispiel weil sich Verbraucher und Dienstleister selbst geeinigt haben oder weil die Verbraucher den Aufwand scheuen oder Kosten befürchten – dabei sind die Schlichtungsverfahren der BNetzA für beide Seiten kostenlos, sie tragen lediglich ihre eigenen Kosten.
Viele Schlichtungsversuche bringen nichts
Die Einflussmöglichkeiten der Bundesnetzagentur sind aber begrenzt, schließlich agiert sie im Schlichtungsverfahren als Vermittler zwischen Dienstleister und Kunden – nicht als Regulierer. Häufig verlaufen die Verfahren im Sande: Do können Firmen können die Teilnahme verweigern oder bei ihrer Sicht der Dinge bleiben. Beharren beide Seiten auf ihren Positionen oder beenden sie das Verfahren vorzeitig, scheitert die Schlichtung. Auch sind beide Seiten nicht verpflichtet, einen etwaigen Vorschlag der Schlichtungsstelle anzunehmen.
So kam es nur in 1.274 Fällen zu einer Einigung zwischen Provider und Kunden. Von den 2.199 zulässigen Post-Schlichtungsanträgen, die im vergangenen Jahr abschließend bearbeitet wurden, gab es nur 823 Einigungen. Die Bundesnetzagentur lobt in ihrem Tätigkeitsbericht ausdrücklich die weiterhin hohe Bereitschaft der Firmen zur freiwilligen Teilnahme, die Telekommunikationsunternehmen würden von der Schlichtung als Instrument konstruktiver Konfliktlösung profitieren. Um welche Firmen genau es bei den Schlichtungen geht, darf die Netzagentur aus rechtlichen Gründen nicht veröffentlichen. Aufgrund des hohen Marktanteils von DHL dürfte im Bereich Post- und Paketdienstleistungen auch ein Großteil der Verfahren gegen DHL gerichtet gewesen sein.
Der Bundesverband Paket und Expresslogistik, dem abgesehen von DHL praktisch alle in Deutschland tätigen, große Paketdienste angehören, sieht den Anstieg der Schlichtungsanträge vor allem als Folge der gestiegenen Bekanntheit des Verfahrens. Zudem verwies der Verband darauf, dass der Anteil der Schlichtungen an den mehr als vier Milliarden Paketsendungen, die 2025 in Deutschland zugestellt wurden, nur „ein äußerst kleiner Bruchteil“ sei. „Auf mehr als eine Million zugestellte Pakete kommt rechnerisch nicht einmal ein Schlichtungsantrag.“ Die Firmen nähmen aber jede Beschwerde ernst und würden auch in die Qualitätssicherung investieren. Marktführer DHL wollte sich auf Anfrage von dpa nicht zu dem Anstieg der Schlichtungsanträge äußern.
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(mid)
Künstliche Intelligenz
EU-Ausschuss unterstützt Verbot von Deepfake-fähigen KI-Systemen – mit Ausnahmen
Die EU-Ausschüsse für Binnenmarkt und Bürgerrechte haben am Mittwoch den geplanten Änderungen des sogenannten Omnibus-Pakets zugestimmt. Damit sollen Hochrisiko-KI-Systeme reguliert, aber auch bestimmte Deepfakes verboten werden. Dazu gehört die KI-Generierung von Inhalten, die Kindesmissbrauch und intime Situationen zeigen, sowie sexuelle Handlungen, die nicht einvernehmlich sind. Gemeint ist nicht nur die fehlende Erlaubnis des Aktes, sondern die fehlende Erlaubnis, solche Bilder künstlich zu erzeugen.
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Der sogenannte Omnibus AI Act ist Teil der Simplifizierung-Agenda, bei der die EU aktuell mehrere bestehende Gesetze auf ihre Aktualität und Umsetzbarkeit betrachtet. In diesem Fall geht es vor allem um bisher fehlende Standards und Werkzeuge für Hochrisiko-KI, die noch ausgearbeitet werden müssen. Anfang dieser Woche hatte der Europäische Rat den Änderungen des Omnibus AI Acts mit einer Fristverlängerung für Hochrisiko-KI-Systeme und dem Deepfake-Verbot bereits zugestimmt.
Jetzt haben die EU-Ausschüsse für Binnenmarkt und Bürgerrechte die vorgeschlagenen Änderungen mit großer Mehrheit ebenfalls durchgewinkt. 101 EU-Abgeordnete stimmten laut EU-Mitteilung dafür und nur 9 dagegen, bei 8 Enthaltungen. Zu den Regelungen gehört auch, dass KI-generierte Inhalte früher als zunächst vorgesehen mit Wasserzeichen versehen sein müssen. Ursprünglich wurde den KI-Anbietern dafür eine Frist bis zum 2. Februar 2027 eingeräumt, jetzt sollen sie dies bis zum 2. November 2026 umsetzen.
Verbot KI-generierter Deepfakes ohne Zustimmung
Gar nicht mehr sehen wollen die EU-Parlamentarier sogenannte Nacktbildgeneratoren. Auslöser dieser Initiative waren massenhaft erstellte Bilder mit sehr fragwürdigen Inhalten, die Menschen mit dem Bildgenerator von Grok gemacht hatten. Die Bilder posteten viele bei X. Grok ist der Bildgenerator von Elon Musks xAI, dem auch X gehört. Nutzer hatten der KI aufgetragen, bekannte Persönlichkeiten in aufreizenden Posen oder bei sexuellen Handlungen darzustellen, was Grok zunächst befolgte.
Andere KI-Systeme verweigern solche Anweisungen, deshalb sollen diese von dem geplanten Verbot ausgenommen werden. Wenn diese KI-Angebote effektive Sicherheitsmaßnahmen gegen eine solche Bild- oder Videogenerierung haben, würde das Verbot nicht dafür gelten. Offen ist jedoch, ob und wie die KI-Anbieter dies der EU nachweisen sollen. Unklar bleibt auch, wie KI-Systeme verifizieren können, ob die abzubildenden Personen der Darstellung zugestimmt haben oder nicht.
Abstimmung im EU-Parlament nächste Woche
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Kim van Sparrentak, niederländische Umweltwissenschaftlerin und EU-Parlamentsmitglied der Grünen-Fraktion, begrüßt das Gesetz trotzdem. „Dies ist ein großer Erfolg, insbesondere für Frauen und Kinder in Europa“, sagte sie laut France 24. „Schon zu viele Menschen sind eines Tages verzweifelt aufgewacht, nachdem sie Nacktfotos von sich selbst gefunden hatten und sich verletzt, eingeschüchtert und gejagt fühlten.“ Der an den KI-Gesetzen mitarbeitende irische EU-Parlamentarier Michael McNamara fügte hinzu, das Verbot zielt darauf ab, „Nacktdarstellungs-Apps ohne Einwilligung, die einigen wenigen viel Leid und Profit gebracht haben“, auszumerzen.
Nachdem die beiden EU-Ausschüsse den Änderungen der Omnibus-KI-Gesetze zugestimmt haben, wird das EU-Parlament voraussichtlich am 26. März darüber abstimmen. Sollte sich auch dieses Plenum anschließen, beginnen die Verhandlungen mit dem EU-Rat.
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(fds)
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EU Inc.: Brüssel plant die Turbo-Gründung für europäische Startups
Europa will den Rückstand im globalen Tech-Rennen aufholen und führt mit der „EU Inc.“ eine neue, 28. Rechtsform ein. Sie soll Gründern den Weg durch den bisherigen Flickenteppich aus 27 nationalen Systemen ebnen.
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Ein Grund: Die USA verzeichneten 2025 fast 2000 „Einhörner“ – junge Firmen, die mit über einer Milliarde US-Dollar bewertet sind. Die EU kam parallel nur auf 331. Die EU-Kommission will diesen Standortnachteil nun durch radikale Vereinfachung beheben. Herzstück der am Mittwoch präsentierten Reform ist die Möglichkeit, ein Unternehmen innerhalb von nur 48 Stunden vollständig digital und für weniger als 100 Euro zu gründen. Ein Mindestkapital ist dafür nicht erforderlich.
Diese optionale Rechtsform existiert parallel zu nationalen Modellen wie der GmbH. Sie soll aber einen einheitlichen Regelsatz für den gesamten Binnenmarkt schaffen und so besonders innovativen Start-ups das grenzüberschreitende Wachstum erleichtern.
Administrative Einsparungen
Der digitale Fokus der EU Inc. (Incorporated) kann sich dem Plan zufolge durch den gesamten Lebenszyklus einer Firma ziehen: Von der Gründung über die Anteilsübertragung bis zur Liquidation sollen alle Prozesse ohne physische Präsenz oder teure Zwischeninstanzen auskommen. Durch ein neues EU-Zentralregister und die „European Business Wallet“ – eine digitale Brieftasche vergleichbar mit der Bürger-EUDI – müssen Daten nur noch einmal übermittelt werden. Das könnte den administrativen Aufwand über zehn Jahre hinweg um bis zu 440 Millionen Euro senken.
Ferner will die EU attraktive Rahmenbedingungen für Talente und Investoren einführen, wie etwa ein EU-weit harmonisiertes System für Mitarbeiteraktienoptionen, bei dem Steuern erst beim Verkauf der Anteile anfallen. Auch moderne Finanzierungsinstrumente sollen direkt in den rechtlichen Rahmen integriert werden, um die Attraktivität für Wagniskapitalgeber zu steigern.
Zugleich will die Kommission das unternehmerische Risiko abfedern. Das Paket sieht vereinfachte Insolvenzverfahren vor, die Gründern nach einem Scheitern einen schnelleren Neustart ermöglichen sollen. Bis Ende 2026 soll eine Einigung mit dem EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten stehen, damit eine EU Inc. 2028 anmeldbar ist. Ziel ist es, Europa zum weltweit attraktivsten Standort für Innovationen zu machen und einen Know-how-Abfluss ins Silicon Valley dauerhaft zu stoppen.
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(dahe)
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Gnome 50: mach’s gut, X-Server!
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Fast genau fünf Jahre nach dem Release von Gnome 40 folgt Version 50 mit dem Codenamen „Tokyo“. Zum Jubiläums-Release macht sich das Gnome-Projekt selbst ein großes Geschenk und entfernt die Unterstützung für den althergebrachten Display-Server X-Server. Dies markiert einen Wendepunkt in der Linux-Desktop-Historie. Ansonsten geht es, wie vom Gnome-Projekt gewohnt, in kleinen, aber wohlbedachten Schritten vorwärts. Anders als vor fünf Jahren ist mit der runden Release-Nummer kein größerer Umbau verbunden.
Die Entfernung des alten Codes für die X-Server-Anbindung hat zu einer signifikanten Verschlankung der Codebasis geführt – laut Gnome-Projekt sind gut 40 Prozent Quellcode weggefallen, was dem Wartungsaufwand zugutekommt. Schon in Gnome 49 stand nur noch die moderne Wayland-Session zur Verfügung. Das Ausführen von X11-Programmen ist mithilfe von XWayland weiterhin möglich, weshalb Gnomes Wayland-Compositor Mutter weiterhin für X11-Programme als X-Window-Manager fungiert.
Die Ablösung des X-Servers durch Wayland wird von einigen durchaus kritisiert, da es mit manchen Programmen vereinzelt noch Probleme gibt und manche Barrierefreiheitsfunktionen unter Wayland noch nicht so ausgereift sind wie unter X11. Wer nicht auf Wayland wechseln will oder kann, findet in alternativen Desktopumgebungen wie MATE oder XFCE noch Ersatz; KDE Plasma entfernt im Laufe des Jahres ebenfalls die X11-Unterstützung.
Digitales Wohlbefinden

Der Kindersicherungs-Dialog wurde für Gnome 50 überarbeitet.
Mit der Einstellung „Digital Wellbeing“ – in der deutschen Version heißt sie einfach „Gesundheit“ – können tägliche Bildschirmzeit-Limits und Ruhezeiten gesetzt und überwacht werden, sowohl für den eigenen Account als auch für den Computer mitbenutzende Kinder. Wo Gnome bisher bei Überschreiten der Zeit nur unaufdringlich warnen konnte, sperrt Version 50 die Sitzung und zeigt auf dem Anmeldebildschirm einen Hinweis an. Der „Ignorieren“-Button, der nach Eingabe des Eltern-Passworts das System wieder freigeben sollte, hat in unserem Test mit einer Vorversion unter Gnome OS noch nicht funktioniert – bis zu einem Reboot waren wir aus dem System ausgesperrt.

Beim Erreichen der maximalen Bildschirmzeit sperrt Gnome den Bildschirm.

Der Kalender zeigt nun Teilnehmende eines Termines an, aber kann noch nicht selber Einladungen rausschicken oder verwalten.
Dem Gnome-Kalender wurde in Version 50 eine beginnende Groupware-Integration gegönnt: Für per E-Mail empfangene Termineinladungen können Benutzer im Kalender die Zu- und Absagen aller Eingeladenen sehen. Das Folge-Feature, um mit dem Kalender selbst Veranstaltungen versenden und bearbeiten zu können, ist in Planung. Des Weiteren können jetzt ganze Kalender als .ics-Dateien exportiert werden; ein neues Setting erlaubt das Einstellen des Tages, an dem die Woche beginnt, was sich auf verschiedene Kalender-Ansichten in Gnome auswirkt.
Der Dokumentenbetrachter (Papers) hat zusätzliche Annotations-Werkzeuge spendiert bekommen, mit denen man freihändig zeichnen, Text markieren oder Texte ergänzen kann. Die neuen Werkzeuge sind insbesondere für schlecht digitalisierte Dokumente (zum Beispiel gescannte Formulare) nützlich und eignen sich auch für die Bedienung mit Stift und Tablet.
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Der Dokumentenbetrachter erlaubt jetzt Freihand-Annotationen.
Feinschliff
An vielen Ecken findet man in Gnome 50 kleine Usability- und Accessibility-Verbesserungen. Unter anderem gibt es nun einen globalen Modus für die Reduktion von visuellen Animationen. Der Screenreader Orca hat ein neues Einstellungsfenster, kann automatisch zwischen Sprachen wechseln und verbessert die Unterstützung für Braillezeilen; an mehreren Stellen der Desktopumgebung wurde die Tastatursteuerung verbessert. In den Gnome-Einstellungen wurden einige Seiten wie Lautstärke- und Batterieladeregelung etwas aufpoliert. Nach Jahren sind die Einstellungen für fraktionelle Skalierung ab Gnome 50 nicht mehr experimentell und ohne Kommandozeilenbefehl in den Einstellungen sichtbar und auswählbar. Der Dateimanager bringt einen komplett erneuerten Thumbnail-Ersteller.
Gnome Remote Desktop (Bildschirmfreigabe und Fernanmeldung) wurden einige Änderungen zuteil, die dank neuer Hardwarebeschleunigung (Vulkan und VA-API) spürbare Performance-Verbesserungen bringen sollen und insbesondere auf Nvidia-Grafikkarten stabiler funktionieren. Bei HiDPI-Bildschirmen kann der Remote-Desktop die Anzeige automatisch skalieren. Außerdem unterstützt die Fernanmeldung jetzt die Headless-Sitzung von Gnome. Darüber gestartete Sitzungen sollen stabiler sein und auch dann weiterlaufen, wenn der Remote-Desktop-Dienst neu gestartet wird.
Klassische Linux-Distributionen oder Gnome OS
Alle Änderungen an Gnome 50 sind in den Release Notes aufgeführt, darunter auch Verbesserungen für Leute, die selbst Gnome-Apps entwickeln oder am Desktop mitarbeiten wollen, sowie neue Apps aus dem Gnome-Dunstkreis (Gnome Circle). Ausgeliefert wird Gnome 50 von Fedora Workstation 44 und Ubuntu Desktop 26.04 LTS, die beide ab April erscheinen sollen. Nutzer von Rolling-Releases wie Arch Linux und openSUSE Tumbleweed dürften schon früher Zugang zu Gnome 50 erhalten. Da Ubuntu 26.04 ein Langzeitrelease ist, wird Gnome 50 bei dessen Nutzern mindestens zwei Jahre im Einsatz sein. Wer Gnome 50 ausprobieren möchte oder ohne Veränderungen durch die Distributionen nutzen will, kann Gnome OS installieren: wahlweise in einer virtuellen Maschine oder auf Hardware. Aber Obacht, Gnome OS unterstützt keinen Dualboot und überschreibt den gesamten Datenträger.
Siehe auch:
(ktn)
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