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Internet zu lahm, Paket weg: Mehr Ärger landet bei den Schlichtern
Ist das Internet zu langsam oder sind Pakete beschädigt oder verloren gegangen, können sich Verbraucher direkt an die Internetanbieter oder Paketdienste wenden. Bringt das nichts, kann man sich an eine Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur (BNetzA) wenden, damit diese zwischen beiden Seiten vermittelt. Wie die Bundesnetzagentur der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilte, stiegen die Zahlen der Schlichtungsverfahren sowohl im Bereich Telekommunikation als auch bei den Postdiensten.
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Mit 5.524 Anträgen im Jahr 2025 hat sich die Zahl der Schlichtungen im Zusammenhang mit Internetanbietern gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt, damals waren es laut Tätigkeitsbericht (PDF) der BNetzA 2.534 Fälle. Hierbei ging es um Vertragsinhalte, technische Störungen, Rechnungsbeanstandungen, zu langsames Internet und andere Ärgernisse. Im Bereich Postdienste wurden 4.805 Schlichtungsanträge gestellt, gut ein Viertel mehr als im Vorjahr (3.821 Anträge). Meistens wurde über verloren gegangene Sendungen gestritten, in einem Fünftel der Anträge ging es um Beschädigungen.
Die Zahlen der Schlichtungsverfahren darf man nicht mit den Zahlen der eingereichten Beschwerden über Internetanbieter und Post- und Paketdienstleister verwechseln, denn längst nicht jede Beschwerde landet bei den Schlichtungsstellen. Zum Beispiel weil sich Verbraucher und Dienstleister selbst geeinigt haben oder weil die Verbraucher den Aufwand scheuen oder Kosten befürchten – dabei sind die Schlichtungsverfahren der BNetzA für beide Seiten kostenlos, sie tragen lediglich ihre eigenen Kosten.
Viele Schlichtungsversuche bringen nichts
Die Einflussmöglichkeiten der Bundesnetzagentur sind aber begrenzt, schließlich agiert sie im Schlichtungsverfahren als Vermittler zwischen Dienstleister und Kunden – nicht als Regulierer. Häufig verlaufen die Verfahren im Sande: Do können Firmen können die Teilnahme verweigern oder bei ihrer Sicht der Dinge bleiben. Beharren beide Seiten auf ihren Positionen oder beenden sie das Verfahren vorzeitig, scheitert die Schlichtung. Auch sind beide Seiten nicht verpflichtet, einen etwaigen Vorschlag der Schlichtungsstelle anzunehmen.
So kam es nur in 1.274 Fällen zu einer Einigung zwischen Provider und Kunden. Von den 2.199 zulässigen Post-Schlichtungsanträgen, die im vergangenen Jahr abschließend bearbeitet wurden, gab es nur 823 Einigungen. Die Bundesnetzagentur lobt in ihrem Tätigkeitsbericht ausdrücklich die weiterhin hohe Bereitschaft der Firmen zur freiwilligen Teilnahme, die Telekommunikationsunternehmen würden von der Schlichtung als Instrument konstruktiver Konfliktlösung profitieren. Um welche Firmen genau es bei den Schlichtungen geht, darf die Netzagentur aus rechtlichen Gründen nicht veröffentlichen. Aufgrund des hohen Marktanteils von DHL dürfte im Bereich Post- und Paketdienstleistungen auch ein Großteil der Verfahren gegen DHL gerichtet gewesen sein.
Der Bundesverband Paket und Expresslogistik, dem abgesehen von DHL praktisch alle in Deutschland tätigen, große Paketdienste angehören, sieht den Anstieg der Schlichtungsanträge vor allem als Folge der gestiegenen Bekanntheit des Verfahrens. Zudem verwies der Verband darauf, dass der Anteil der Schlichtungen an den mehr als vier Milliarden Paketsendungen, die 2025 in Deutschland zugestellt wurden, nur „ein äußerst kleiner Bruchteil“ sei. „Auf mehr als eine Million zugestellte Pakete kommt rechnerisch nicht einmal ein Schlichtungsantrag.“ Die Firmen nähmen aber jede Beschwerde ernst und würden auch in die Qualitätssicherung investieren. Marktführer DHL wollte sich auf Anfrage von dpa nicht zu dem Anstieg der Schlichtungsanträge äußern.
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(mid)
Künstliche Intelligenz
Frankreich legt Veto gegen Verkauf von Eutelsat-Bodenantennen ein
Frankreichs Finanzminister Roland Lescure hat erklärt, dass er die Veräußerung der Bodenantennen-Infrastruktur des Satellitenbetreibers Eutelsat an den schwedischen Investor EQT nicht genehmigt. Ausschlaggebend war dem Minister zufolge, dass er bei der Übernahme Risiken für die nationale Sicherheit sieht.
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Lescure betonte gegenüber dem französischen Fernsehsender TF1, dass die Antennen sowohl für zivile als auch militärische Kommunikation genutzt würden. Da Eutelsat die einzige europäische Alternative zum Starlink-Netzwerk des amerikanischen Techunternehmers Elon Musk darstelle, ginge es um strategische Angelegenheiten. Daher habe er den Deal abgelehnt. Auf der Social-Media-Plattform Bluesky ergänzte er, seine Entscheidung habe nichts mit dem Investor zu tun, sondern einzig mit der Souveränität Frankreichs.
Strategische Bedeutung
Tatsächlich stellt Eutelsat den französischen Streitkräften Satellitendienste zur Verfügung. Erst 2025 hatte Eutelsat einen diesbezüglichen Vertrag mit zehn Jahren Laufzeit für rund eine Milliarde Euro mit der Regierung Frankreichs geschlossen. Die Bodenantennen gelten daher als sensible Infrastruktur. Der französische Staat hält fast 30 Prozent der Aktien des Unternehmens Eutelsat, das erst kürzlich einen neuen Chef bekommen hatte.
2023 hatte Eutelsat den Satellitenbetreiber Oneweb erworben, der ein Netzwerk von 600 Satelliten mitbrachte, die in 1200 Kilometern Höhe um die Erde kreisen. Die Satelliten kommen jedoch bald an das Ende ihrer Lebensdauer und müssen durch neue ersetzt werden, die Airbus bereitstellen wird. Eutelsat ist auch als Übergangslösung im Gespräch, bis das europäische System IRIS2 einsatzbereit ist und hat sich der Ukraine als Ersatz für Starlink angeboten.
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(mon)
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Bitcoin fällt auf tiefsten Stand seit April 2025
Der Bitcoin ist am Wochenende stärker unter Druck geraten. Am Samstag rutschte der Kurs auf der Handelsplattform Bitstamp bis auf 75.555 US-Dollar ab. Von diesem Rückschlag konnte sich die weltweit älteste und bekannteste Digitalwährung am Sonntag etwas erholen. Mit knapp 79.000 Dollar kostete sie am Sonntagvormittag aber immer noch deutlich weniger als am Freitagabend. Es ist zudem das niedrigste Niveau seit April 2025.
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Durch die Verluste am Wochenende baute der Bitcoin das Minus in diesem Jahr auf knapp 9000 Dollar oder circa zehn Prozent aus. Seit dem Rekordhoch von mehr als 126.000 Dollar im November büßte der Bitcoin inzwischen rund 47.000 Dollar oder fast 40 Prozent ein. Der Wert des Bitcoin hatte bereits im vergangenen Jahr mehr als sechs Prozent nachgegeben.
Es war den Daten der Nachrichtenagentur Bloomberg zufolge erst das vierte Verlustjahr in der noch jungen Geschichte der Digitalwährung, die es seit 2009 gibt. Seit dem Start der Digitalwährung hat der Kurs kräftig zugelegt – so lag der Kurs in den Anfangsjahren im Cent-Bereich. Aber auch in den Jahren danach hatte die Notierung lange im dreistelligen Dollar-Bereich gelegen. Richtig rasant ging es dann ab Ende 2012 nach oben. Der Anstieg seitdem beläuft sich auf fast 600.000 Prozent.
Im Zuge des Bitcoin-Erfolgs wurden viele weitere Digitalwährungen ins Leben gerufen. Inzwischen gibt es Tausende davon. Mit einer Marktkapitalisierung von rund 1,6 Billionen Dollar dominiert der Bitcoin den Markt. Lediglich Ethereum mit rund 290 Milliarden Dollar und Tether mit 185 Milliarden Dollar können in dieser Kategorie halbwegs folgen.
(nie)
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Trade Republic erhält Lizenz für eigenen Handelsplatz
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Berliner Unternehmen Trade Republic – genauer deren Tochter Trade Republic Business III – den „Betrieb eines multilateralen Handelssystems“ erteilt. Das geht aus einem Eintrag in der Unternehmensdatenbank der Behörde hervor, der auf den 23. Januar 2026 datiert ist. Das Unternehmen selbst hat sich bisher nicht öffentlich dazu geäußert, wie es die Erlaubnis nutzen will.
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Mit dem Schritt reagiert Trade Republic aber offenkundig auf das im Juli 2026 in Kraft tretende Verbot sogenannter Rückvergütungen oder „Payment for Order Flow“ (PFOF) durch die EU. Dabei zahlt der Handelsplatz beziehungsweise ein sogenannter Market Maker dem Broker für ausgeführte Orders eine Provision aus der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs, dem „Spread“. Solche Provisionen sind bisher allgemein im Wertpapierhandel üblich.
Neobroker nutzen dabei in besonderem Maß außerbörsliche, aber regulierte elektronische Handelsplätze. Solche Handelsplätze treten oft zugleich als Market Maker auf und halten als solche gängige Wertpapiere für den Kauf vor und nehmen verkaufswilligen Inhabern Wertpapiere ab, wenn sich kein anderer Käufer findet. Da Neobroker aber anders als Banken oder herkömmliche Onlinebroker deutlich geringere Handelsentgelte von ihren Kunden verlangen, stellen PFOF bisher eine bedeutende Einnahmequelle für die stark auf das Smartphone ausgerichteten Dienste dar. Diese Einkünfte werden künftig wegbrechen.
Neue Regeln, neue Strategien
EU-Parlament, -Rat und -Kommission hatten im PFOF einen Interessenskonflikt gesehen. Ihrer Meinung nach könnte er die Broker dazu verleiten, für ihre Kunden unvorteilhafte Konditionen anzubieten oder die Kunden durch Gamification ihrer Apps zu häufigem und dabei für unerfahrene Anleger oft verlustbringendem Handel („Daytrading“) zu animieren. Auch Verbraucherschützer hatten wiederholt auf diese Gefahr hingewiesen. Deutschland, wo Neobroker sich besonders stark auf PFOF stützten, hatte von einer Übergangsfrist bis 30. Juni 2026 Gebrauch gemacht.
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Mit dem eigenen Handelsplatz hat Trade Republic künftig die Möglichkeit, selbst als Market Maker aufzutreten. Momentan arbeitet das Unternehmen dazu mit dem Dienstleister Lang & Schwarz zusammen. Die Kurse sind dabei eng an die Referenzkurse der Leitbörsen gebunden, in Deutschland beispielsweise das Handelssystem Xetra. Bereits Ende 2024 hatte Trade Republics Konkurrent Scalable Capital verkündet, in Zusammenarbeit mit der Börse Hannover eine eigene Handelsplattform namens „European Investor Exchange“ (EIX) aufzubauen. Die meisten Kunden von Scalable Capital, das auch als Market Maker auftritt, sind mittlerweile an EIX angeschlossen.
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Beide Neobroker haben zwischenzeitlich außerdem die Erlaubnis erworben, als Vollbanken zu arbeiten. Trade Republic hat das Verrechnungskonto beispielsweise in ein Girokonto umgewandelt, auf dem die Einlagen wie beim Tagesgeld und auf relativ hohem Niveau verzinst werden – Beträge über 5000 Euro legt der Broker dabei (anfangs auch aufgrund der Werbung zum Missfallen von Verbraucherschützern) in Geldmarktfonds an. Außerdem gibt er eine Debitkarte heraus und verdient an der sogenannten Interchange-Gebühr, die Händler beim Bezahlen entrichten müssen. Scalable Capital verzinst bisher Beträge auf dem Verrechnungskonto, bietet aber keine klassischen Bankdienstleistungen an.
(mon)
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