Künstliche Intelligenz
iOS 26.3 veröffentlicht: Leichterer Android-Switch, mehr EU-Funktionen
Apple hat am Mittwochabend wichtige Updates für seine Betriebssysteme zum Download freigegeben. iOS, iPadOS und macOS liegen frisch in Version 26.3 vor, lassen sich über die integrierte Software-Aktualisierung herunterladen und auf iPhones, iPads und Macs installieren. Im Beipackzettel verspricht der Hersteller Fehlerbehebungen sowie Sicherheitsverbesserungen. iPhone-Nutzer, die unerwartete Probleme mit iOS 26.2.1 haben, können so die Flucht nach vorn antreten und auf Besserung hoffen.
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Wechsel zwischen iOS und Android wird einfacher
iOS und iPadOS 26.3 enthalten eine neue Funktion auf Betriebssystemebene, um den Umstieg auf Android zu erleichtern. Bei der offenbar auch drahtlos möglichen Übertragung sollen unter anderem Fotos, Nachrichten und Apps migriert werden – sowie möglicherweise genutzte eSIMs. Gesundheitsdaten können allerdings nicht übertragen werden, schränkt Apple im Beschreibungstext der Funktion ein. Google unterstützt dies ebenfalls mit einer neuen Umzugsfunktion von Android auf iOS. Dieses erweiterte Feature rund um Datenportabilität haben die Konzerne auf Druck von Regulierern eingebaut, es steht weltweit in den Betriebssystemen zur Verfügung.
Nur in der EU legt Apple mit iOS 26.3 die Grundlage, eingehende Mitteilungen in vollem Umfang an ein anderes Gerät als nur die Apple Watch durchzureichen. Ob große Sportuhren- und Smartwatch-Hersteller wie Garmin das unmittelbar unterstützen, war am Mittwoch noch unklar.
Interface-Korrektur in macOS 26.3
iOS 26.3 liefert außerdem eine erste Exklusivfunktion für iPhones und iPads mit Apples hauseigenem Mobilfunkmodem C1 respektive C1X: Diese Geräte geben nun wahlweise weniger genaue Standortdaten an Netzbetreiber weiter. In Deutschland unterstützt das zum Start die Telekom.
Mit macOS 26.3 räumt Apple zudem ein Problem bei der „Liquid Glass“-Bedienoberfläche aus, das manche Nutzer erheblich nervte. Der Bereich zum Ändern der Fenstergröße wird an die abgerundeten Fensterecken angepasst, wie das Unternehmen schreibt – statt weiterhin quadratisch zu bleiben. Letzteres konnte beim Versuch, die Fensterecke mit dem Cursor zu „greifen“, zu lästigen Fehleingaben führen.
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Weiterhin stehen watchOS, tvOS, visionOS und die HomePod-Software ebenfalls in Version 26.3 bereit. Für bestimmte ältere Betriebssystemversionen wie iOS 18, macOS 15 und macOS 14 liegen ebenfalls Updates vor, die Sicherheits-Patches enthalten. Diese sind allerdings bei iOS offenbar nur noch für ältere iPhones verfügbar, die sich nicht auf iOS 26 aktualisieren lassen. Erste Details zu den gestopften Sicherheitslücken veröffentlicht Apple gewöhnlich im weiteren Verlauf des Abends.
(lbe)
Künstliche Intelligenz
Nur für neue ARM-CPUs: Windows 11 26H1 lässt AMD und Intel außen vor
Stellen Sie sich vor, es gibt eine neue Windows-11-Version, doch niemand kann sie bislang nutzen. Genau das ist just passiert: Microsoft hat am gestrigen 10. Februar Windows 11 in der frischen Variante 26H1 veröffentlicht. Doch die neue Version steht nicht der breiten Allgemeinheit zur Verfügung, sondern ist nur für Komplettsysteme mit neuen ARM-Prozessoren gedacht. Konkret nennt Microsoft derzeit einzig Qualcomms Snapdragon X2 als unterstützte Prozessorfamilie.
Details zu diesem Prozessor hat Qualcomm häppchenweise seit September 2025 veröffentlicht. Erste damit bestückte Notebooks wurden Anfang Januar 2026 auf der IT-Messe CES für März oder April angekündigt. Microsofts nun vermeldete Fertigstellung von Windows 11 26H1 bedeutet, dass die Notebookhersteller mit der Massenproduktion der Geräte starten können – denn dazu gehört ja auch eine Windows-Vorinstallation.
Keine Wiederholung vom doppelten 24H2
Uns wurde bereits auf der CES aus Herstellerkreisen bestätigt, dass Notebooks mit Snapdragon X2 (den es in Elite- und Plus-Varianten gibt) hardwareseitig fertig entwickelt sind, aber auf Windows 11 26H1 warten müssen. Bislang war unsere Vermutung, dass Microsoft den neuen Qualcomm-Systemen wieder einen zeitlichen Vorsprung gönnt: Im Frühsommer 2024 startete Windows 11 24H2 als Build 26000 exklusiv auf Notebooks mit der ersten Generation des Snapdragon X, weil zunächst nur diese eine NPU hatten, die stark genug für die neuen KI-Funktionen war, die Microsoft als Copilot+ vermarktet.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Nur für neue ARM-CPUs: Windows 11 26H1 lässt AMD und Intel außen vor“.
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Künstliche Intelligenz
Neuer Lieferdienst: Chinas Handelsriese JD.com fordert Amazon und DHL heraus
Der europäische Logistikmarkt bekommt einen neuen, finanzstarken Mitspieler. JD.com, Chinas umsatzstärkster Einzelhändler, bringt seinen hauseigenen Express-Dienst JoyExpress nach Europa. Der Vorstoß ist Teil von Jingdong Logistics und markiert einen Wendepunkt: Während die Konkurrenz oft auf externe Partner setzt, baut JD.com auf eine eigene Infrastruktur. Die Flotte aus Lastwagen, Transportern und E-Lastenrädern soll zum Start von über 60 Standorten aus operieren, unter anderem in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden.
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In Metropolregionen sollen Bestellungen noch am Tag der Aufgabe oder am nächsten Morgen eintreffen. Zunächst unterstützt JoyExpress die eigene Plattform Joybuy, die sich in der Beta-Phase befindet. Hierzulande konzentriert sich der Dienst in der aktuellen Beta-Phase vor allem auf urbane Ballungsräume. Im Westen ist das Netz bereits recht dicht: In Nordrhein-Westfalen deckt der Lieferdienst Städte wie Köln und Düsseldorf ab. Auch in Hessen (Großraum Frankfurt/Gießen) und Teilen Baden-Württembergs ist die Logistik aktiv.
Neben Paketzustellungen bietet JoyExpress in ausgewählten Metropolen die Lieferung und Montage von Haushaltsgroßgeräten an. In diesem Bereich stoßen klassische Paketdienste oft an ihre Grenzen. Perspektivisch soll der Dienst externen Partnern offenstehen und damit zur direkten Konkurrenz für DHL & Co. werden
Strategische Infrastruktur für den deutschen Markt
Hinter dem Start steckt mehr als Kalkül im Zustellungssektor. Branchenkenner sehen JoyExpress als infrastrukturellen Vorbau für die geplante Übernahme von MediaMarktSaturn. Während Joybuy bisher kaum relevant ist, würde die Kombination aus JD-Logistikpower und dem dichten Filialnetz von MediaMarktSaturn eine neue Dynamik entfalten. Die Logistik könnte hier zum entscheidenden strategischen Vorteil im Wettbewerb gerade mit Amazon werden.
(mma)
Künstliche Intelligenz
AI Act: Bundesregierung bringt KI-Gesetz auf den Weg
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch seinen Gesetzesentwurf für die Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (AI Act) auf den Weg gebracht. Der AI Act enthält ein länderübergreifendes Regelwerk für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, das seit 2024 schrittweise in Kraft tritt. Das deutsche Umsetzungsgesetz sieht vor, dass die Bundesnetzagentur die Rolle der KI-Aufsichtsbehörde übernimmt.
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Das „KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes (KI-MIG)“ regelt die nationale Aufsichtsstruktur für die Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb von KI-Systemen. Diese Aufsicht soll die Bundesnetzagentur führen. Die gesetzliche Grundlage dafür hat sich durch das Ende der Ampel-Koalition und die Neuwahlen verzögert. Der Entwurf muss nun noch durch Bundestag und Bundesrat.
Hohes Risiko, hohe Anforderungen
Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, müssen den Risikograd ihrer Systeme bewerten und dann entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Je höher das Risiko ist, desto strenger sind die Anforderungen an Transparenz und Sicherheit.
Die EU-Verordnung verbietet etwa den Einsatz von KI-Programmen, die eine Bewertung nach sozialem Verhalten vornehmen. Nicht erlaubt sind beispielsweise Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen. Die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ist grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen für Sicherheitsbehörden zur Verfolgung bestimmter Straftaten.
„Mit diesem Gesetz setzen wir europäische Vorgaben maximal innovationsoffen um und schaffen eine schlanke KI-Aufsicht mit klarem Blick auf die Bedarfe der Wirtschaft”, lobt sich Bundesdigitalminister Karsten Wildberger. „Wir bauen keine zusätzliche Behörde mit Wasserkopf auf, sondern setzen auf bestehende Strukturen, bewährte Ansprechpartner und bündeln Digital-Expertise bei der Bundesnetzagentur.“
Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
Die Bundesnetzagentur soll als „zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum, Marktüberwachungsbehörde und notifizierende Behörde“ dienen. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, sollen bestehende Kapazitäten bei anderen Marktüberwachungsbehörden wie Bundeskartellamt, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den Datenschutzbehörden genutzt werden.
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Die Bundesnetzagentur wird damit langsam zur Superbehörde. Neben ihren klassischen Aufgaben der Regulierung von Telekommunikation, Post, Energie und Bahn ist die Bonner Behörde inzwischen auch der deutsche Koordinator für den europäischen Digital Services Act. Damit führt sie die Aufsicht über Online-Plattformen wie Facebook, Instagram, YouTube, TikTok und X.
Die neue Rolle der Bundesnetzagentur ist aber nicht unumstritten. Die Datenschützer von Bund und Ländern hatten ebenfalls Anspruch auf die alleinige KI-Aufsicht angemeldet und dabei auch Unterstützung der europäischen Kollegen erhalten. Damit hätten die Bundesländer mehr Gewicht bei der KI-Aufsicht erhalten. Es gab zudem Stimmen für die Einrichtung einer ganz neuen Behörde.
„Grundlegende Konstruktionsfehler“
Branchenvertreter fordern unterdessen, den europäischen AI Act nachzubessern. „Mit der Umsetzung der KI-Verordnung setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal für mehr Praxisnähe. Allerdings behebt das die grundlegenden Konstruktionsfehler der europäischen KI-Verordnung nicht”, erklärt Sarah Bäumchen, Geschäftsführerin des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI.
„Wir brauchen dringend eine tiefgreifende Reform des AI Acts“, fordert Bäumchen. „Denn die immer noch vorhandene Doppelregulierung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz schafft Rechtsunsicherheit. Zudem treibt sie die Compliance-Kosten unnötig in die Höhe. Im industriellen Kontext regulieren Rechtsakte wie die Maschinenverordnung oder die Medizinprodukteverordnung bereits ausdrücklich auch die KI-Sicherheit. Diese Fälle sollten daher aus der KI-Verordnung ausgenommen werden.“
(vbr)
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