Künstliche Intelligenz
Kaspersky: Entweder das BSI streicht seine Warnung, oder…
Die IT-Sicherheitsfirma Kaspersky hat ein Problem – und das ist ihr Herkunftsland: Russland. Als das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im März 2022 erstmals öffentlich vor dem kompletten Produktsegment eines Herstellers gewarnt hatte, war das ein Novum. Bis heute ist die Warnung vor Kasperskys Virensoftware die einzige vom BSI ausgesprochene öffentliche Produktwarnung – und sie soll weg, fordert die Firma.
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Kaspersky-Lobbyisten schrieben kürzlich Mitglieder des zuständigen Innenausschusses an, worüber zuerst der Spiegel berichtet hatte. In den E-Mails legte das Unternehmen sein Ansinnen dar, dass das BSI die Produktwarnung zurücknehmen solle. Kaspersky sieht das BSI dazu in der Pflicht: Unterlagen der Bonner Behörde sollen belegen, dass das BSI keinerlei Anhaltspunkte für Gefahren gefunden habe. Dem Unternehmen sei durch die Warnung mittlerweile ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstanden. Auch in den USA und anderen Staaten sind verschiedene Kaspersky-Unternehmensteile, darunter Kaspersky Lab und dessen Führungspersonal wie Gründer Eugene Kaspersky, sanktioniert.
BSI hält an Warnung fest
Die Behörde gibt sich von den Forderungen der Firma unbeeindruckt, nachdem sie erst vor wenigen Wochen noch einmal intern über die Einstufung gesprochen hat – Warnungen müssen regelmäßig überprüft werden. „Das BSI hält die Warnung vor AV-Produkten des Herstellers Kaspersky weiterhin aufrecht“, teilt ein Sprecher am Dienstagmittag auf Anfrage von heise online mit. „Die Gründe für die Warnung sind in der Warnung selbst hinlänglich dargestellt und haben sich aus Sicht des BSI nicht geändert.“ Zur Kommunikation durch den Hersteller äußere sich das BSI nicht.
Im Parlament führt der Kaspersky-Vorstoß eher zu Irritation als zu Unterstützung für das Unternehmen. „Kaspersky steht der Rechtsweg in unserem deutschen Rechtsstaat immer offen“, sagt der CDU-Digitalpolitiker und IT-Sicherheitsspezialist Henri Schmidt. Und appelliert: „Wer in der aktuellen Situation immer noch russische Software nutzt, hat den Ernst der Lage nicht verstanden.“ Russland führe seit Jahren hybride Angriffe gegen Deutschland durch. „Die Russische Föderation ist eine Diktatur und selbsterklärter Gegner der EU, die jeden vorhandenen Hebel gegen Europa nutzt oder nutzen wird“, sagt der CDU-Politiker Schmidt. „Kein Unternehmen im heutigen Russland kann unabhängig von Putins Regime agieren.“ Also auch nicht Kaspersky mit Hauptsitz an der Leningrader Chaussee in Moskau.
Politische oder wissenschaftlich-technische Entscheidung?
Die Vorgänge würden sehr aufmerksam verfolgt, sagt Konstantin von Notz, Grünen-Innenpolitiker und stellvertretender Vorsitzender des Geheimdienstaufsichts-Gremiums des Deutschen Bundestages. „Als Parlament interessiert uns hierbei vor allem die Positionierung der Bundesregierung in dem nunmehr schon länger bestehenden Konflikt zwischen Kaspersky und dem BSI, die ja weiterhin die Fach- und Rechtsaufsicht über das Bundesamt ausübt.“ Das zielt in erster Linie auf das von Alexander Dobrindt geführte Bundesministerium des Innern ab, dem das BSI nachgeordnet ist. Das neue Digitalministerium ist nur für jene Teile des BSI zuständig, die unmittelbar für die Bundesverwaltung relevant sind.
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Seit dem Aussprechen der Warnung wird immer wieder der Verdacht laut, das BSI habe die Warnung nicht aufgrund technischer Beurteilungen ausgesprochen, sondern politische Gründe hätten eine Rolle gespielt. Doch das hat sich bis heute nicht weiter erhärtet, auch wenn das BSI damals in enger Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium agierte. Andere wiederum hatten das BSI dafür kritisiert, mit der Produktwarnung vor Kaspersky viel zu lange gezögert zu haben. Das BSI ist, was seine Entscheidungsgrundlage angeht, eine ungewöhnliche Bundesbehörde: „Seine Aufgaben führt das Bundesamt auf Grundlage wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse durch“, heißt es im BSI-Gesetz. Sprich: es darf sich anders als andere Behörden nicht politisieren lassen, wenn das der Erkenntnislage widerspricht.
Kein Gerichtsverfahren anhängig
Kaspersky war bislang mit allen Versuchen gescheitert, rechtlich gegen die Warnung des BSI vorzugehen. Das Unternehmen hatte sowohl auf dem Weg des einstweiligen Rechtschutzes als auch mit einer Verfassungsbeschwerde seine Rechte geltend gemacht, die Richter aber nicht davon überzeugen können, dass das BSI hier unverhältnismäßig gehandelt habe. Eine weitere gerichtliche Klärung – sprich: ein Hauptsacheverfahren – hatte das Unternehmen bislang aber ebenfalls nicht auf den Weg gebracht.
Beim örtlich für das BSI zuständigen Verwaltungsgericht Köln ist jedenfalls aktuell keinerlei solches Verfahren bekannt, teilte der zuständige Pressesprecher auf Anfrage mit. Es gibt also weiterhin kein Anzeichen dafür, dass Kaspersky vier Jahre nach dem Aussprechen der Produktwarnung nun ein Hauptsacheverfahren anstrengen würde. Eine Kaspersky-Sprecherin betont denn auch, dass Kaspersky dem BSI nicht mit einer Klage drohe, sondern sich lediglich rechtliche Schritte vorbehalte.
(cku)
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HP-Chef wechselt plötzlich zu Paypal, beide Aktien fallen
Paypals Verwaltungsrat ist mit der Geschäftsentwicklung unzufrieden und hat CEO Alex Chriss mit sofortiger Wirkung abgesetzt. Er hat nicht genügend Händler dazu überreden können, an der Kasse das Paypal-Logo prominent zu platzieren und so Verbraucher zur Nutzung des Bezahldienstes samt teurer Konsumkredite zu leiten. Am 1. März soll der bisherige Verwaltungsratsvorsitzende Enrique Lores das Amt des Chief Executive Officers übernehmen. Im Hauptberuf war Lores seit über sechs Jahren CEO bei HP, wo er davor schon drei Jahrzehnte gearbeitet hatte. HPs Verwaltungsrat war auf den Wechsel offenbar nicht vorbereitet und hat seinerseits Lores sofort der Tür verwiesen.
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Beide Aktien leiden, Paypals Papiere ganz besonders. Die Aktien beider Konzerne sind seit rund zwei Monaten auf Talfahrt. Paypal hat in dem Zeitraum rund 17 Prozent eingebüßt, HP mehr als 20 Prozent. Mit dem plötzlichen Wechsel Lores’ sind HP-Anteile am Dienstag weitere gut vier Prozent gefallen, womit sie im Vergleich zu Paypal noch gut bedient sind: Dessen Aktien sind am Dienstag fast 20 Prozent abgestürzt – obwohl das Geschäft leicht gewachsen ist und praktisch der gesamte operative Cashflow in Form von Aktienrückkäufen ausgeschüttet werden soll. Beide Aktien markierten 52-Wochen-Tiefs.

Enrique Lores: Lange HP, alsbald Paypal
(Bild: Paypal)
„Obwohl in den letzten zwei Jahren bestimmte Fortschritte in zahlreichen Gebieten gemacht wurden, standen Tempo der Veränderungen und Ausführung nicht im Einklang mit den Erwartungen des Verwaltungsrates”, begründet Paypals Verwaltungsrat die Personalie. Lores sitzt seit fast fünf Jahren in dem Gremium und leitet es seit Juli 2024. Diese Rolle übernimmt ab sofort David Dorman.
HP geht erst einmal auf die Suche nach einem neuen CEO. Wie es mit der Aktie weitergeht, zeigt sich schon am Mittwoch, wenn HP seine Quartalszahlen verrät. Paypal hat das bereits am Dienstag getan.
Paypals Finanzen
Sie erfüllen die Erwartungen von Finanzanalysten nicht. Zudem sind diese vom Ausblick auf das laufende Jahr enttäuscht: Sowohl Marge als auch Nettogewinn je Aktie sollen leicht zurückgehen. Da hilft auch das Aktienrückkaufprogramm im Ausmaß von sechs Milliarden Dollar nicht gegen den Kurssturz. Zukünftiges Wachstum erhofft sich Paypal insbesondere durch KI-Agenten, die das Geld ihrer Verbraucher ausgeben sollen, sowie Werbeeinnahmen und sogenannte Stablecoins.
2026 wurden 439 Millionen Paypal- und Venmo-Konten wenigstens ein Mal genutzt. Das ist ein Zuwachs von einem Prozent im Jahresabstand. Allerdings ist die durchschnittliche Anzahl der Transaktionen je Konto um fünf Prozent gefallen. Damit ist die Anzahl der Transaktionen insgesamt um vier Prozent zurückgegangen.
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In Summe hat das Unternehmen 2026 33,2 Milliarden US-Dollar umgesetzt, ein Zuwachs von vier Prozent. Davon blieben 6,1 Milliarden Dollar als Betriebsgewinn (+14%) und 6,4 Milliarden als operativer Cashflow (-14%). Damit einhergehend sind die Geldreserven um rund fünf Prozent oder zirka eine halbe Milliarde Dollar zurückgegangen. Dank einer niedrigeren Steuerquote sowie nicht-betrieblicher Einkünfte ist der Nettogewinn trotz allem um 26 Prozent auf 5,2 Milliarden Dollar gesprungen.
(ds)
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München macht digitale Souveränität mit eigenem Score messbar
Die Stadt München hat ein eigenes Messinstrument entwickelt, um die digitale Souveränität ihrer IT-Infrastruktur zu bewerten. Der sogenannte Score für Digitale Souveränität (SDS) ähnelt optisch dem Nutri-Score und kennzeichnet IT-Systeme nach ihrer Unabhängigkeit von einzelnen Anbietern und „ausländischen“ Rechtsräumen. Die Technische Universität München war an der Entwicklung beteiligt.
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Das IT-Referat hat im September und Oktober 2025 bereits einen ersten umfassenden Test durchgeführt. Von insgesamt 2780 städtischen Anwendungsservices wurden 194 besonders kritische ausgewählt und anhand von fünf Kategorien bewertet. Die Analyse zeigte bereits einen hohen Grad an Digitaler Souveränität: 66 Prozent der 194 bewerteten Services erreichten die höchsten Stufen (SDS 1 und 2), nur 5 Prozent die kritische Stufe 4 und 21 Prozent die kritischste Stufe 5. Der SDS bewertet dabei nicht nur technische Abhängigkeiten, sondern auch rechtliche und organisatorische Risiken.
„Mit unserem Score wird digitale Souveränität zum ersten Mal messbar, denn nur was wir messen können, können wir auch gezielt verbessern“, erklärte Dr. Laura Dornheim, IT-Referentin und Chief Digital Officer der Stadt München. Die Messbarkeit sei der Schlüssel, um die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu sichern und systematisch zu steigern. Die bisher mit Stufe 5 bewerteten Dienste setzen sich unter anderem aus gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zur eVergabe, Anwendungsservices großer Anstalten des öffentlichen Rechts in Bayern und Hamburg und Software für die eAkte zusammen.
Definition und Bewertungskriterien
Das IT-Referat definiert digitale Souveränität als die Fähigkeit von Individuen und Institutionen, ihre Rolle in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher auszuüben. Der entwickelte Score basiert auf einem Fragenkatalog, der IT-Services auf verschiedene Risikofaktoren untersucht. Dabei werden unter anderem Vendor-Lock-in-Effekte, Abhängigkeiten von ausländischen Jurisdiktionen und die Verfügbarkeit offener Standards bewertet.
Die Bewertung erfolgt über fünf Kategorien, deren genaue Zusammensetzung das IT-Referat in der Beschlussvorlage dokumentiert hat. Besonders kritische Faktoren führen zu einem Score von null, während die Erfüllung von Standardkriterien positiv in die Bewertung einfließt. Schwachstellen ließen sich so transparent identifizieren, um gezielt Gegenmaßnahmen zu planen.
Integration in städtische IT-Prozesse
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Der SDS soll nun nach Beschluss des Stadtrats in alle IT-Prozesse und Vergabeverfahren einfließen. Künftig werden bei Ausschreibungen strengere Anforderungen an offene Standards gestellt. Das IT-Referat plant zudem, Umstiegsszenarien zu entwickeln, um Lock-in-Situationen zu vermeiden. Die Weiterentwicklung der Methodik erfolgt in Zusammenarbeit mit der TUM. Über die Fortschritte bei der digitalen Souveränität wird das IT-Referat künftig jährlich im E-Government- und Open-Government-Report an den Stadtrat berichten.
Die Münchner Initiative fügt sich in einen breiteren europäischen Trend ein. Während der Bundestag an Konzepten zur Reduzierung der Abhängigkeit von US-Tech-Konzernen arbeitet und Frankreich mit Visio eine eigene Videokonferenzlösung einführt, geht München einen systematischen Weg: Erst messen, dann gezielt verbessern. Der Score soll künftig auch auf weitere IT-Bereiche ausgeweitet werden.
(fo)
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„Echter Geheimdienst“: Dobrindt will den Verfassungsschutz radikal umbauen
In der deutschen Sicherheitsarchitektur bahnt sich eine Zäsur an, die die bisherigen rechtsstaatlichen Leitplanken gewaltig verschieben könnte. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verfolgt das Ziel, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) aus seiner Rolle als reiner Nachrichtensammler zu lösen.
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„Echter Geheimdienst mit operativen Fähigkeiten“
„Ich will, dass aus dem Nachrichtendienst nun ein echter Geheimdienst wird, der mit wirksamen, operativen Fähigkeiten ausgestattet wird“, sagte Dobrindt in einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen. Der Verfassungsschutz soll künftig also nicht mehr nur das „Frühwarnsystem der Demokratie“ sein, sondern selbst aktiv ins Geschehen eingreifen können.
Besonders deutlich wird dieser neue Kurs im Bereich der Cyberabwehr. Der Minister will damit auf die zunehmende Bedrohung durch Angreifer reagieren, die aus dem Ausland operieren und von fremden Mächten finanziert werden. Hier schwebt Dobrindt eine Abkehr von der rein defensiven Haltung vor. „Wir wollen auch zurückschlagen – also deren Technik und Infrastruktur stören und zerstören“, betont der Minister.
Für digitale Gegenschläge oder Hackbacks, die seit Jahren heftig umstritten sind, setzt der Christsoziale auch auf verstärkte internationale Kooperation, darunter mit den USA und Israel. Trotz der politischen Spannungen unter US-Präsident Donald Trump hält Dobrindt das Verhältnis mit Washington für unverzichtbar: „Die USA sind und bleiben unser Partner.“
Verstoß gegen Trennungsgebot droht
Für die digitale Arbeit des BfV würde das Vorhaben eine massive technische Aufrüstung bedeuten. Statt sich auf das Mitlesen verschlüsselter Kommunikation per Staatstrojaner oder die Auswertung von Metadaten zu beschränken, müsste die Behörde Kapazitäten für offensive IKT-Operationen aufbauen. Bei Bedrohungen aus dem Ausland wäre das eher ein Fall für den Bundesnachrichtendienst.
Die Transformation vom Beobachter zum Akteur erfordert laut Dobrindt auch „erheblich mehr Personal“ und neue Ermittlungsmethoden, wie er in der ntv-Talkshow erläuterte. Ein Schwerpunkt soll auf intensiverer Bekämpfung von Linksextremismus liegen.
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Doch der Plan, den Verfassungsschutz mit solchen Befugnissen aufzurüsten, stößt auf Widerstand. Der Vorstoß rüttelt am Trennungsgebot, einer zentralen Lehre aus der deutschen Geschichte. Seit dem Ende des Nationalsozialismus ist die strikte Aufteilung zwischen der geheimen Beobachtung durch Nachrichtendienste und exekutiven Handlungen der Polizei ein Eckpfeiler des bundesdeutschen Rechtsstaats.
Rechtsstaatliche Kontrolle sichern
Der Verfassungsrechtler Winfried Kluth warnt in einem Interview mit dem MDR vor einer „rechtsstaatlichen Verunsicherung“. Er betont: „Der Verfassungsschutz beobachtet. Die Polizeibehörden und die Staatsanwaltschaften sind für operative Maßnahmen zuständig.“ Das Trennungsmodell stelle sicher, dass Eingriffe in Grundrechte durch Behörden erfolgen, die transparent und unter starker gerichtlicher Kontrolle arbeiten.
Die rechtlichen Hürden für den Umbau zum „echten Geheimdienst“ sind entsprechend hoch. Da die BfV-Kompetenzen im Grundgesetz explizit auf Informationsgewinnung begrenzt sind, hält Kluth eine Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit für unumgänglich. Der Jurist vermutet, dass Dobrindt diesen Weg wählt, weil Operationen im Geheimen „schnell gehen und nicht so viel Aufmerksamkeit erfahren“ sollen.
Statt den Verfassungsschutz aufzublähen, schlagen Experten vor, die Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes auszubauen. Das würde die rechtsstaatliche Kontrolle eher wahren.
(vbr)
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