Apps & Mobile Entwicklung
Kein Tiktok, Instagram & Co. unter 16 – nächster Staat setzt Verbot durch
Weltweit mehren sich die Stimmen für ein Social-Media-Verbot für Minderjährige, wobei meist Altersgrenzen zwischen 14 und 16 Jahren diskutiert werden. Nachdem Australien im Dezember 2025 den Vorstoß wagte, zieht nun die nächste große Nation nach. Stehen wir vor einer globalen Kettenreaktion?
In Indien hat der erste Bundesstaat einen konkreten Entwurf für eine Zugangssperre vorgelegt. Um junge Menschen vor den Risiken der digitalen Plattformen zu bewahren, soll Jugendlichen unter 16 Jahren die Nutzung grundsätzlich untersagt werden. Davon wären statistisch gesehen etwa 14 Millionen Menschen betroffen. Doch die Pläne gehen noch weiter: Eine Ausweitung wird bereits debattiert. Auch in Deutschland nehmen ähnliche Überlegungen langsam Form an. Könnte das indische Beispiel hierbei als entscheidender Impuls fungieren?
Indien verbietet Minderjährigen Tiktok, Instagram & Co.
Karnataka möchte als erster indischer Bundesstaat Minderjährigen unter 16 den Zugriff auf soziale Netzwerke verwehren. Regierungschef Siddaramaiah kündigte dieses Vorhaben am 6. März im Zuge seiner Haushaltsrede an (Quelle: Reuters). Bislang mangelt es jedoch an präzisen Details zum Startzeitpunkt oder der technischen Umsetzung. Da in Karnataka über 20 Prozent der 68 Millionen Einwohner jünger als 16 Jahre sind, betrifft diese Maßnahme allein in dieser Region rund 14 Millionen Jugendliche.
Daten von Datareportal zufolge gibt es in Indien über 500 Millionen unique Social-Media-Identitäten (nicht gleichzusetzen mit Accounts), was etwa einem Drittel der Gesamtbevölkerung entspricht (Stand 2025). Zum Vergleich: In Australien wurde ein entsprechendes Verbot bereits Ende 2025 realisiert, dort gibt es zwar nur 21 Millionen Accounts, was jedoch 78 Prozent der Bevölkerung ausmacht. In Deutschland liegt dieser Anteil mit 65 Millionen Konten bei etwa 77 Prozent.
Werden Australien und Indien zum Vorbild für Europa?
Zwar ist der Anteil der unter 16-Jährigen in Deutschland geringer als im demografisch jungen Indien, doch wenn ein Land trotz einer geringeren Social-Media-Durchdringung von 34 Prozent solche Schritte einleitet, hat das Signalwirkung. Die Regierung der indischen Republik prüft bereits Modelle für gestaffelte Altersbeschränkungen und weitere Bundesstaaten wollen dem Beispiel Karnatakas folgen.
In Europa forderte Frankreichs Präsident Macron bereits im letzten Jahr ein Mindestalter von 15 Jahren (>>hier mehr dazu). Auch die CDU sprach sich auf ihrem jüngsten Parteitag neben der Wiederwahl von Friedrich Merz als Parteichef für ein Verbot für Kinder unter 14 Jahren aus.
>>> Teenager und Social Media: Dieses EU-Land verbietet jetzt App-Zugang <<<
Doch wie effektiv ist eine solche Sperre wirklich? Besteht nicht die Gefahr, dass die Probleme lediglich in den illegalen Raum verschoben werden? Wenn man statt auf Aufklärung nur auf gesetzliche Restriktionen setzt, riskieren wir möglicherweise eine Generation ohne digitale Medienkompetenz. Verbote beseitigen die zugrunde liegenden Gefahren nicht – eine Parallele, die sich auch bei illegalen Substanzen zeigt. Zudem bietet eine fixe Altersgrenze jenen keinen Schutz, die knapp darüber liegen.
Die Debatte um Social-Media-Verbote für Jugendliche bleibt hochgradig umstritten, gewinnt aber politisch international immer mehr an Rückhalt. Wir werden diese Entwicklung weiterhin intensiv beobachten!
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Preiserhöhung von Amazon Prime: Über 130.000 Nutzer beteiligen sich bereits an Sammelklage

Wie die Verbraucherzentrale NRW bekannt gegeben hat, haben sich bislang über 130.000 Verbraucher in das Klageregister des Bundesamts für Justiz eingetragen, um sich an der Sammelklage gegen Amazon aufgrund der Preiserhöhung von Amazon Prime im Jahr 2022 zu beteiligen. Bis zu 60 Euro können Betroffene bei Erfolg zurückfordern.
Die Preiserhöhung von Amazon für Amazon Prime im Jahr 2022 hält die Verbraucherzentrale NRW für unwirksam und führt deshalb dazu eine Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. I-13 VKl 1/25). Ein Gericht hat bereits entschieden, dass die entsprechenden AGB-Klauseln unwirksam sind. Seit Anfang dieses Jahres können sich Betroffene der Sammelklage anschließen, um mögliche Rückzahlungsansprüche zu sichern.
Registrierung weiterhin möglich
Das Klageregister beim Bundesamt für Justiz ist weiterhin geöffnet. Betroffene können sich dort anmelden, um etwaige Ansprüche zu sichern. Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Ausfüllhilfe für das Klageregister des Bundesamts für Justiz bereitgestellt, um dies zu erleichtern. Potenziell betroffen und Anspruch auf eine Rückzahlung bei Erfolg der Sammelklage haben all jene Nutzer von Amazon Prime, die bereits vor der Preiserhöhung im Sommer 2022 eine Prime-Mitgliedschaft oder Prime-Student-Mitgliedschaft abgeschlossen hatte. Die Verbraucherzentrale NRW stellt einen Klage-Check zur Verfügung, mit dem geprüft werden kann, ob eine Teilnahme an der Sammelklage möglich ist.
Bis zu 60 Euro Rückerstattung möglich
Bei der Klage geht es um die Differenz zwischen den ursprünglich vereinbarten Preisen für die Prime-Mitgliedschaft und den seit September 2022 verlangten höheren Beiträgen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW hat Amazon die Preise für bestehende Prime-Mitgliedschaften nicht wirksam angehoben. Bei einem Erfolg der Sammelklage erhalten Betroffene den Aufpreis auf den ursprünglichen Preis zurück.
Der Jahrespreis für Amazon Prime stieg damals von 69 Euro auf 89,90 Euro und der monatliche Beitrag von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Auch der Prime-Student-Tarif wurde teurer. Wie hoch ein möglicher Erstattungsanspruch ausfällt, hängt vom jeweiligen Tarif und der Dauer der Mitgliedschaft ab. Je nach Tarif können das derzeit bis zu rund 60 Euro sein. Zieht sich das Verfahren in die Länge und werden weiterhin Beiträge gezahlt, können die Ansprüche weiter steigen.
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Framework Laptop 13 Pro: Auslieferung verzögert sich wegen Touchpad und Display

Bei Framework verzögert sich die Produktion des Framework Laptop 13 Pro und damit auch die Auslieferung des Notebooks. Hintergrund sind Komplikationen beim haptischen Touchpad und dem Bildschirm, die jeweils Anpassungen bedingen und somit zu der Verzögerung führen. Die neuen Mainboards sind weiterhin für Juni geplant.
Das geht aus einer E-Mail hervor, die Framework an alle Vorbesteller des Notebooks, aber auch an die Presse verschickt hat, die auf Leihgeräte wartet, da ursprünglich bis zum 17. Juni ein Test-Embargo galt, das stetig näher rückte, ohne den aktuellen Status zu kennen. Framework geht derzeit davon aus, dass circa Mitte Juli Testgeräte verschickt werden können, kurz bevor erste Vorbestellungen an Käufer ausgeliefert werden sollen.
Erste Auslieferungen ab Ende Juli
In dem Schreiben, das im Ganzen auf Reddit veröffentlicht wurde, erklärt das Unternehmen die Hintergründe der Verzögerung. Die Massenproduktion laufe aufgrund von Anpassungen bei Touchpad und Display später an, sodass Kunden anstelle von Ende Juni jetzt mit einer Auslieferung Ende Juli, teils auch erst Anfang August rechnen müssen. Der „July Batch“ verschiebe sich mit hoher Wahrscheinlichkeit komplett in den August. Es soll aber nicht zu kaskadierenden Verschiebungen über den August hinaus kommen. Sollte das spätere Datum nicht mehr passen, könne von Käufern eine Rückzahlung verlangt werden.
Touchpad mit Problemen bei PCB und Firmware
Beim haptischen Touchpad des Framework Laptop 13 Pro sei es dem Unternehmen zufolge über die letzten Monate zu sporadischen Fehlern gekommen, wobei sich dieses nach mehrfachem Klicken zurückgesetzt habe. Gemeinsam mit den Zulieferern Lite-On und Boréas sei ein „elektrisches Problem“ im PCB-Design respektive der Erdung als Hauptursache identifiziert und daraufhin ein neues PCB aufgelegt worden.
Parallel dazu habe Framework gedacht, auch mit Firmware-Anpassungen das Problem angehen zu können. Auf alten PCBs mit neuer Firmware sei es dann aber sogar zu mehr Fehlern als mit der alten Firmware gekommen, sodass nun das neue PCB für alle Auslieferungen vorgesehen sei. Erste Samples hätten gezeigt, dass es damit nicht mehr zu den Ausfällen komme. Nach der vollständigen Validierung werde diese Version in die Massenproduktion übergeben, wobei man diese bereits vorbeugend hochgefahren habe, um die Verzögerungen möglichst gering zu halten. Neue Touchpad-Module der Zulieferer sollen Mitte Juli in der Fabrik zur Endmontage eintreffen. Die weiteren Komponenten des Notebooks sollen unterdessen so vorbereitet werden, dass das neue Touchpad schnell eingesetzt und die Auslieferung damit beschleunigt werden könne.
Display-Firmware sorgte für Komplikationen
Das Unternehmen hat beim Hochfahren der Massenproduktion aber auch einen Fehler beim neuen Touch-Bildschirm bemerkt, der dazu geführt habe, dass dieser bei einer Einheit überhaupt nicht initialisiert werden konnte. Der Zulieferer TCL CSOT habe die Ursache dafür in einem Grenzfall bei den „Initialisierungsparametern“ gefunden und das Problem mit einer neuen Firmware angehen können, die jetzt auch bei der Massenproduktion zum Einsatz komme. Diese Anpassung könne Framework mit den Verzögerungen beim Touchpad koordinieren, sodass es nicht zu weiteren Verspätungen als Juli komme.
Neue Mainboards kommen weiterhin im Juni
Für Vorbesteller nur des neuen Mainboards ändert sich hingegen nichts. Auch wenn der Laptop 13 Pro eine Neuentwicklung ist, hat Framework darauf geachtet, dass Mainboard und Display-Einheit zum Laptop 13 kompatibel sind. D.h. aktuelle Besitzer des Laptop 13 können auf das neue Mainboard mit Intel Core Ultra 300 oder – unter Berücksichtigung der aktuellen Verschiebung – das neue hellere Display mit Touch wechseln. Die Auslieferung der neuen Mainboards soll weiterhin im Juni erfolgen, nur dass Framework den Käufern diesmal keine unabhängigen Tests des gesamten Notebooks von der Presse vorab anbieten könne. Vorbesteller könnten sich aber bisherige Hands-on-Berichte und andere Tests der Intel Core Ultra Series 3 ansehen.
Bundles mit LPCAMM2 geplant
Darüber hinaus habe Framework Kundenfeedback rund um die schlechte Verfügbarkeit von LPCAMM2 für das neue Mainboard erhalten. Sollte nun gewünscht werden, dass das Mainboard doch bereits ab Werk mit Speicher bestückt wird, könne dies beim Support angefragt werden. Dies werde wahrscheinlich aber zu einer leichten Verzögerung in der Auslieferung führen. Künftig will Framework auch Bundles aus Mainboard und Speicher anbieten.
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Bundesregierung: Reform soll Glasfaserausbau in Gebäuden beschleunigen
Um den Glasfaserausbau zu beschleunigen, will die Bundesregierung das Telekommunikationsgesetz (TKG) reformieren. Inhaltlich liegt ein Schwerpunkt auf dem Ausbau von Anschlüssen innerhalb von Mehrfamilienhäusern. Den Plan, den das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat, kritisieren Provider-Verbände jedoch an einigen Stellen.
Glasfaser für alle Wohnungen
Während der Glasfaserausbau in der Fläche vorankommt, ist es nun das Verlegen innerhalb der Gebäude, das an Priorität gewinnt. In diesem Bereich will die Bundesregierung mit einem Recht auf Vollausbau die Regeln verschärfen. Netzbetreiber können damit unter bestimmten Bedingungen ein Gebäude vollständig ausbauen.
- TKG-Reform: Wie Mieter von neuen Glasfaserregeln profitieren können
Kern des Regelwerks: Liegt Glasfaser an einem Mehrfamilienhaus oder steht der Ausbau kurz bevor, darf das Unternehmen Anschlüsse in sämtliche Wohnungen legen. Eigentümer müssen zwar nach wie vor zustimmen. Verweigern sie sich aber dem Vorhaben, läuft eine Frist von 20 Monaten. In dieser müssen die Gebäudeeigentümer entweder selbst ausbauen oder ein anderes Telekommunikationsunternehmen beauftragen.
Profiteure des neuen Rechts sollen Mieter sein. Der Widerstand, den Gebäudeeigentümer gegen Glasfaseranschlüsse leisten können, wird so erschwert.
Zugang zu Gebäudenetzen für mehrere Internet-Provider
Die Neuregelung umfasst auch den Zugang von anderen Internet-Anbietern zu den Netzen innerhalb der Gebäude. Dieser soll diskriminierungsfrei sein. Selbst wenn ein bestimmtes Unternehmen ausbaut, erhalten Kunden damit die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Anbietern zu wählen.
Weniger Bürokratie und Marktregulierung
Ein Ziel der Reform ist weniger Bürokratie. Der Ausbau in der Fläche soll beschleunigt werden, indem wegerechtliche Genehmigungsverfahren von drei auf zwei Monate verkürzt werden. Wenn besondere Voraussetzungen vorliegen, können Netzbetreiber zudem auf ein Anzeigeverfahren wechseln. Damit können Unternehmen bereits einen Monat nach der Anzeige mit dem Bau beginnen.
Zusätzlich streicht die Bundesregierung noch Berichts- und Informationspflichten.
Im Bereich der Marktregulierung erweitert die Bundesregierung zudem die Vorgaben, die Netzbetreibern vorschreiben, wann sie anderen Unternehmen einen Zugang zu Glasfasernetzen gewähren müssen.
Provider-Verbände warnen vor Glasfaser-Bremse
Genau diese Zugangsregeln zu den Glasfasernetzen sind die Teile der Reform, die Provider-Verbände kritisieren. Der Vorwurf ist, dass vor allem die Deutsche Telekom als marktbeherrschendes Unternehmen profitiert. „Die vorgesehenen Regelungen über den Zugang zu Glasfasernetzen und zur Ausweitung des Inhouse-Zugangs treffen genau die Unternehmen, die seit Jahren am stärksten in den Glasfaserausbau investieren“, sagt Sven Knapp, Mitglied der Geschäftsleitung beim Breko, in einer Stellungnahme. Statt rechtlicher Vorgaben setzt der Breko auf Open-Access-Modelle, die ohnehin eher Realität des deutschen Glasfasermarktes entsprechen.
- Bundesnetzagentur: Wann DSL-Anschlüsse zugunsten von Glasfaser abgeschaltet werden
Positiv bewertet der Verband die Regelungen für das Vollausbaurecht in Gebäuden sowie die ersten Schritte beim Übergang von DSL auf Glasfaser. An dieser Stelle wird auf die Pläne der EU-Kommission verwiesen. Wenn diese zügig umgesetzt werden, könnte die Abschaltung erster DSL-Anschlüsse bereits im Jahr 2028 starten, so Knapp.
Beim Mobilfunkausbau fehlen die Stromanschlüsse
Der VATM bewertet die TKG-Reform im Kern ähnlich. Beim Vollausbaurecht in Gebäuden fordert VATM-Präsidentin Valentina Daiber klare Leitplanken sowie ein stimmiges Zusammenspiel von Hausanschluss und Ausbau im Gebäude. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass marktmächtige Unternehmen – sprich: die Telekom – mit „Handtuchlegen“ wieder versuchen, andere Netzbetreiber auszubremsen.
Ein weiteres Problem sieht der VATM beim Mobilfunkausbau. Dort bleiben die Stromanschlüsse außen vor, was Daiber als Hindernis beschreibt. „Ohne einen priorisierten, planbaren und zügigen Netzanschluss wird die flächendeckende 5G-Versorgung in wenigen Jahren kaum deutlich an Tempo gewinnen“, so die VATM-Präsidentin. Dass die Bundesregierung diesen Punkt ausklammere und über das Netzanschlusspaket regeln möchte, sei ein weiterer gravierender Fehler.
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