Künstliche Intelligenz
KI-Update kompakt: BSI warnt vor Mythos, Muse Spark, KI-Urteil, Apple-Klage
BSI rechnet mit Konsequenzen durch Anthropics KI-Modell „Mythos“
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Anthropics neues KI-Modell Mythos sorgt für Unruhe, obwohl es öffentlich nicht verfügbar ist. Das Unternehmen hält das System zurück, weil es zu gefährlich sei, und teilt es vorerst nur mit IT-Sicherheitsfirmen und der Open-Source-Szene. Laut Anthropic hat Mythos tausende bislang übersehene Schwachstellen in großen Betriebssystemen, Browsern und sogar als besonders sicher geltender Software wie OpenBSD gefunden, teils Jahrzehnte alt. Das Neue: Die KI kann Lücken nicht nur finden, sondern auch ausnutzen und mehrere einzeln harmlose Schwachstellen zu wirksamen Angriffsketten kombinieren.
Unmittelbar nach der Bekanntmachung trafen sich zwei US-Minister mit den Chefs der großen Wall-Street-Banken und drängten sie, sich auf diese Gefahren vorzubereiten. Auch der US-Vizepräsident und der Finanzminister hatten vorab mit KI-Unternehmen über die Risiken gesprochen. In Deutschland erklärte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), es erwarte weitreichende Folgen für die gesamte Schwachstellenlandschaft, obwohl auch das BSI das Modell selbst noch nicht einsehen konnte. Man stehe aber in Kontakt mit Anthropic.

Aleph Alpha und Cohere verhandeln über Fusion
Das deutsche KI-Startup Aleph Alpha und das kanadische Unternehmen Cohere verhandeln laut Handelsblatt über eine Fusion. Dabei soll eine neue Firma mit Sitz in Deutschland und Kanada entstehen. Die Bundesregierung unterstützt den Deal aktiv und will offenbar Ankerkunde des neuen Unternehmens werden. Die Verhandlungen befinden sich in einem fortgeschrittenen Stadium.
Aleph Alpha war als große deutsche KI-Hoffnung angetreten, konnte die Erwartungen angesichts der US-Konkurrenz aber nicht erfüllen und positionierte sich zuletzt als KI-Dienstleister für die öffentliche Hand. Cohere erzielte laut CNBC im vergangenen Jahr rund 240 Millionen Dollar Umsatz und konzentriert sich auf KI-Angebote für Geschäftskunden mit Partnerschaften bei Oracle, Salesforce, SAP und Nvidia. Digitalminister Karsten Wildberger sieht die Fusion als wichtigen Schritt für die digitale Souveränität Deutschlands und Europas.
Meta stellt neues Flaggschiff-Modell Muse Spark vor
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Meta hat mit Muse Spark das erste Modell seiner neuen Muse-Serie vorgestellt. Das multimodale System verarbeitet sowohl Sprache als auch Bilder und kommt bereits in Metas KI-App und auf der Website zum Einsatz. In den kommenden Wochen soll es auch in WhatsApp, Instagram, Facebook, dem Messenger und den Ray-Ban-Smartbrillen verfügbar sein. Anders als bisherige Meta-Modelle bleibt Muse Spark geschlossen, künftige Modelle sollen dafür unter echten Open-Source-Lizenzen erscheinen, inklusive Trainingsdaten und Quellcode.
Laut Metas eigenen Tests schneidet Muse Spark bei Schreib- und Denkaufgaben deutlich besser ab als frühere Modelle des Unternehmens und nähert sich den Topmodellen von Google, OpenAI und Anthropic. Bei Programmieraufgaben hinkt es allerdings hinterher.
Meta investiert 21 Milliarden Dollar in CoreWeave-Deal
Meta baut seine Partnerschaft mit CoreWeave, einem auf KI spezialisierten Rechenzentrumsbetreiber, massiv aus. Der neue Vertrag sieht KI-Cloud-Kapazitäten im Wert von rund 21 Milliarden Dollar bis Dezember 2032 vor. Er ergänzt eine Vereinbarung vom September über 14,2 Milliarden Dollar.
CoreWeave stellt Hardware- und Cloud-Ressourcen bereit, die auf das Training und den Betrieb von KI-Modellen zugeschnitten sind. Auch OpenAI und Anthropic haben bei dem Unternehmen Cloud-Kapazitäten für die kommenden Jahre gebucht.
OpenAI sorgt mit neuen Pro-Plänen für Verwirrung
OpenAI hat sein Bezahlangebot um einen neuen 100-Dollar-Plan erweitert, doch die Unterschiede zum bestehenden 200-Dollar-Plan blieben vielen unklar. Ein Mitarbeiter versuchte, die Sache aufzuklären und vergrößerte die Verwirrung eher. Laut Thibault Sottiaux bietet der 100-Dollar-Plan mindestens die zehnfache Nutzung gegenüber dem günstigeren Plus-Abo, der 200-Dollar-Plan die zwanzigfache. Diese Werte gelten allerdings nur bis Ende Mai, weil OpenAI derzeit einen temporären Doppel-Bonus gewährt, der bereits in die angezeigten Limits eingerechnet ist.
Die Verwirrung entstand durch eine missverständliche Darstellung auf der Preisseite: Dort stand „5x oder 20x Nutzung“, was viele als Basiswerte vor dem Bonus interpretierten. Tatsächlich waren die verdoppelten Werte bereits eingerechnet. Wenn der Bonus Ende Mai ausläuft, dürften die Limits auf die fünffache beziehungsweise zehnfache Plus-Nutzung sinken. Konkrete Basiswerte nannte Sottiaux nicht.

Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.
OpenAI legt Stargate-Projekt in Großbritannien auf Eis
OpenAI pausiert sein Rechenzentrumsprojekt Stargate UK. Als Gründe nennt das Unternehmen regulatorische Hürden und hohe Energiekosten. Großbritannien hat mit die höchsten Energiepreise weltweit.
Zusätzlich dürfte eine kürzlich getroffene Entscheidung der britischen Regierung beigetragen haben: Sie verwarf Vorschläge, KI-Firmen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu erlauben, sofern Rechteinhaber nicht ausdrücklich widersprechen. Damit seien die Rahmenbedingungen für das Projekt derzeit nicht gegeben.
Verwaltungsgericht Kassel stärkt Universitäten bei KI-Täuschung
Das Verwaltungsgericht Kassel hat in zwei Urteilen den Einsatz von KI in Haus- und Abschlussarbeiten als Täuschung gewertet und sich auf die Seite der Universität Kassel gestellt. Ein Student hatte eine Hausarbeit, ein anderer eine Bachelorarbeit mithilfe von KI erstellt. Beide fielen nicht nur durch, sondern wurden auch von einer Wiederholung ausgeschlossen. Das Gericht stellte klar: „Jeder Einsatz von KI zur Generierung von Inhalten geschieht aktiv und willentlich.“ Wer KI-generierte Inhalte übernehme, begehe eine Täuschung, auch wenn nur Teile der Arbeit betroffen seien.
Zugleich erkannte das Gericht an, dass eine rein formale Überprüfung, etwa von Rechtschreibung und Grammatik, noch keine Täuschung darstellt. Wo genau die Grenze zur inhaltlichen Abänderung liegt, ließ es offen und ließ die Berufung zu. Die nächste Instanz soll klären, wann KI-Hilfe noch als eigenständige Leistung gilt und wann nicht. Zwischen den Zeilen forderten die Richter die Politik auf, einheitliche Regelungen in den Prüfungsordnungen zu schaffen, damit Studierende nicht von Kurs zu Kurs unterschiedlichen Maßstäben ausgesetzt sind. Mehr dazu in unserem Deep Dive.
Google bringt Notebooks in Gemini
Googles KI-Chatbot Gemini erhält eine neue Funktion namens Notebooks. Damit können Nutzer Dateien, frühere Unterhaltungen und eigene Anweisungen zu bestimmten Themen an einem Ort bündeln. Gemini zieht diese Sammlung dann als Kontext heran.
Die Funktion setzt Googles Strategie fort, Informationen strukturierter bereitzustellen. Bereits Ende vergangenen Jahres hatte Google sein Wissensmanagement-Tool NotebookLM als Quelle in die Gemini-App integriert. Auch OpenAI bietet seit 2024 mit der Projects-Funktion in ChatGPT eine ähnliche Möglichkeit.
Video-KI Happy Horse stürmt die Benchmarks
Ein neues KI-Videomodell namens Happy Horse ist aus dem Stand an die Spitze verschiedener Benchmarks gesprungen. Es gilt als eines der ersten Open-Weight-Modelle, das nativ Dialog, Umgebungsgeräusche und Effekte in Videos erzeugt. Für Laien sind die Ergebnisse nicht mehr als KI-generiert zu erkennen.
Wer hinter Happy Horse steckt, verrät die Website nicht. Das US-Technikmagazin The Information will unter Berufung auf anonyme Quellen die Alibaba Group, einen chinesischen Internetkonzern, als Urheber ermittelt haben.
Forscher definieren, was ein „Weltmodell“ ist
Der Begriff „Weltmodell“ taucht in der KI-Forschung immer häufiger auf, doch bisher konnte jeder etwas anderes darunter verstehen. Ein internationales Team um die Peking University und Kuaishou, einen chinesischen Videogenerator-Entwickler, will das mit dem Framework OpenWorldLib ändern. Ein KI-System gilt demnach als Weltmodell, wenn es seine Umgebung wahrnehmen, mit ihr interagieren und sich Dinge langfristig merken kann. Entscheidend sei nicht, was das Modell ausgibt, sondern ob es Eingaben aus der echten Welt nutzt, um darauf zu reagieren.
YouTuber verklagen Apple wegen KI-Training mit ihren Videos
Mehrere YouTuber haben vor einem US-Gericht Klage gegen Apple eingereicht. Sie werfen dem Konzern vor, ihre Videos ohne Erlaubnis für das Training von KI-Systemen genutzt zu haben. Die Kläger stützen sich auf Apples eigene Forschungsberichte, in denen der Konzern indirekt einräumte, die Trainingsdatenbank „Panda-70M“ verwendet zu haben, einen Datensatz mit annotierten YouTube-Videos. Laut der Klage stecken Inhalte aus 438 Videos der Kläger darin, darunter Ted Entertainment und Ersteller von Golf-Inhalten.
Die Kläger berufen sich auf das US-Urheberrechtsgesetz DMCA, das unter anderem das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen unter Strafe stellt. Sie gehen davon aus, dass „Panda-70M“ illegal entstanden ist und Apple dafür haftet. Hinter dem Datensatz stehen Forscher amerikanischer Hochschulen sowie das Social Network Snap. Apple hat sich bislang nicht geäußert.
Anthropic holt sich Rat von Kirchenvertretern
Ende März lud Anthropic mehr als ein Dutzend führende Persönlichkeiten der katholischen und protestantischen Kirche ein, um unter anderem zu besprechen, ob der KI-Chatbot Claude als „Kind Gottes“ gelten könne. Das machte die Washington Post unter Berufung auf vier Teilnehmer öffentlich. Im Zentrum der zweitägigen Veranstaltung stand die Frage, wie die „moralische und spirituelle Entwicklung“ des Chatbots bei komplexen ethischen Fragen gesteuert werden könne.
Diskutiert wurde auch, wie die KI mit Nutzern umgehen soll, bei denen die Gefahr von Selbstverletzung besteht. Laut dem Bericht war das Treffen nur der Auftakt zu einer Reihe weiterer Gespräche, bei denen auch Vertreter anderer Religionen und philosophischer Traditionen gehört werden sollen.
Datenleck bei Porno-KI-Plattform MyLovely.ai
Die KI-Plattform MyLovely.ai, auf der Nutzer „KI-Freundinnen“ samt Bild- und Videogenerierung erstellen können, hat ein Datenleck erlitten. Die Daten von mehr als 100.000 registrierten Nutzern stehen in einem Darknet-Forum. Das Projekt „Have I Been Pwned“ hat die Daten in seinen Fundus aufgenommen.
Neben E-Mail-Adressen umfasst der Datensatz die von Nutzern eingegebenen KI-Prompts sowie Links zu den daraus generierten Bildern und Videos. Bei einem Teil der Betroffenen sind auch Nutzernamen von Discord oder X enthalten.

(igr)
Künstliche Intelligenz
WIPO-Report: Patentboom bei generativer KI – Deutschland führt in Europa
Die Erforschung und kommerzielle Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz (GenAI) hat zu einer hohen Dynamik auf dem globalen Patentmarkt geführt. Laut einem Bericht der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) wurden 2024 und 2025 weltweit mehr als 56.000 neue GenAI-Patentfamilien veröffentlicht. Damit übertrifft der Output der vergangenen zwei Jahre die Gesamtzahl aller entsprechenden Patentanmeldungen des vorherigen Jahrzehnts. Zwischen 2023 und 2025 stieg die Zahl der jährlichen Veröffentlichungen von rund 14.000 auf über 37.800.
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2025 erreichte der Anteil von GenAI an allen KI-bezogenen Patenten 8,7 Prozent, nach 4,2 Prozent im Jahr 2017. Der WIPO zufolge spiegelt der Anstieg das Auslaufen der üblichen 18-monatigen Verzögerung zwischen Anmeldung und Veröffentlichung wider, die auf den weltweiten Forschungsboom nach der Vorstellung von ChatGPT Ende 2022 folgte.
Deutschland überrundet Großbritannien
Europa liegt im globalen Vergleich zwar hinter Asien und den USA. Es zeigt aber zumindest eine hohe Wachstumsdynamik. In Europa hat Deutschland Großbritannien als führenden Erfinderstandort für generative KI überholt. Mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 85 Prozent zwischen 2023 und 2025 belegt die Bundesrepublik weltweit Rang sechs. Großbritannien folgt mit 69 Prozent Wachstum auf Platz acht.
Getragen wird der Aufstieg vor allem von der heimischen Industrie. So schaffte Bosch mit 368 Patentfamilien als Neueinsteiger den Sprung in die Top 25 der weltweiten Patentinhaber. Für die WIPO zeigt das, dass GenAI längst nicht mehr nur ein Thema von Software- und Internetkonzernen ist. KI erreiche zunehmend Industrie, Logistik und Infrastruktur. Auch die Schweiz holte mit einer jährlichen Wachstumsrate von 124 Prozent auf.
Softbank führt, OpenAI setzt auf Geheimhaltung
Global bleibt China unangefochtener Spitzenreiter. Chinesische Entwickler veröffentlichten 2024 und 2025 mehr als 43.000 Patentfamilien und übertrafen damit ebenfalls ihre Gesamtleistung des vorherigen Jahrzehnts. Es folgen die USA, deren kommerzielle GenAI-Entwicklung einer jährlichen Wachstumsrate von 92 Prozent entspricht. Die höchste relative Zunahme unter den Top-Nationen verzeichnete Japan mit 210 Prozent – vor allem dank der KI-Strategie von Softbank. Der Konzern publizierte knapp 3000 Patentfamilien und führt so die Rangliste der einzelnen Patentinhaber vor Tencent, Ping An und Baidu an.
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Auch Alphabet, Microsoft und IBM gehören zu den führenden Patentinhabern. OpenAI verfolgt dagegen eine andere Strategie: Ende 2025 verfügte das Unternehmen weltweit nur über 35 Patentanmeldungen. Es setzt stärker auf Geschäftsgeheimnisse sowie schnelle Produktentwicklung.
Technologisch dokumentiert der WIPO-Bericht einen grundlegenden Wandel: Große Sprachmodelle (LLMs) haben die zuvor dominierenden Generative Adversarial Networks (GANs) klar überholt. 2025 entfielen rund 14.100 Patentfamilien auf LLMs, gegenüber etwa 5200 auf GANs. Diffusionsmodelle belegen inzwischen Rang drei. Bild- und Videoanwendungen dominieren zwar weiterhin, doch Text- und Softwarecode-Anwendungen holen deutlich auf. Für die Zukunft erwartet die WIPO eine stärkere Internationalisierung der Schutzrechte. Bislang entfallen nur rund 9 Prozent der GenAI-Patentfamilien auf internationale Anmeldungen. Mit zunehmender Marktreife dürfte sich der Wettbewerb um globale Schutzrechte verschärfen.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
KI-Zusammenfassungen: Google und Perplexity unterliegen gegen Medienanstalten
Das deutsche Medienrecht greift auch bei KI-Angeboten. In einer aktuellen Entscheidung hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten erstmals regulatorische Bescheide gegen die Suchmaschinenbetreiber Google und Perplexity erlassen. Damit stellen die Medienwächter klar, dass KI-Suchmaschinen und Chatbots rechtlich keine neutralen Vermittler sind. Vielmehr seien sie als Inhalteanbieter einzustufen.
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Googles KI-Zusammenfassungen
Die von den Medienanstalten Hamburg-Schleswig-Holstein und Berlin-Brandenburg geführten Verfahren zielen auf Googles AI Overviews, die über Suchergebnissen von KI erstellte Zusammenfassungen anzeigen, sowie auf den KI-Chatbot von Perplexity. Dieser verknüpft KI-Antworten mit einer eigenen Nachrichtenseite. Die ZAK stellt mit den Beschlüssen die Anwendbarkeit des nationalen Medienrechts auf KI-Suche und Chatbots fest.
Streitpunkt ist die Präsentation der Informationen. Bei Googles AI Overviews rücken die KI-Texte so prominent in den Blick, dass die herkömmliche Liste aus weiterführenden Links in den Hintergrund gerät. Laut der ZAK führt das zu einer unzulässigen Diskriminierung journalistischer Angebote, da die klassische Link-Übersicht schlechter auffindbar sei.
Perplexity bindet Drittinhalte als Quellen oder in Linklisten ein und bestimmt dadurch maßgeblich die Sichtbarkeit fremder Angebote. Damit erfülle Perplexity den Aufsehern zufolge die Kriterien eines Medienvermittlers und müsse daher entsprechende Pflichten erfüllen. Gegen die Bescheide können beide Anbieter Rechtsmittel einlegen. Eine einheitliche Rechtsprechung zu KI-Übersichten gibt es noch nicht.
KI-Antworten bedrohen Vielfalt und Verlage
Das ZAK-Vorgehen beruht auf einem Gutachten der Professoren Jan Oster und Christoph Busch. Sie legen dar, dass generative KI die Informationssuche im Internet strukturell verändere. Der Substitutionsprozess lasse den Traffic zu Verlagsseiten einbrechen. So verschiebe sich die Verhandlungsmacht zugunsten der KI-Konzerne, die die Schnittstelle zur Sichtbarkeit im Netz kontrollierten.
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Laut der Studie sind KI-generierte Texte grundsätzlich als eigene Inhalte des jeweiligen Anbieters zu qualifizieren seien. Das gelte für fehlerhafte, halluzinierte Inhalte ebenso wie für die Verdichtung und Vermischung vorhandener Quellen. Eine Ausnahme greife nur, wenn für User klar erkennbar sei, dass allein fremde Inhalte unverändert wiedergegeben würden.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Microsoft macht Passkeys zum Standard in Entra ID
Microsoft macht Passkeys zur Standard-Anmeldemethode in Entra ID. Ab dem 1. September 2026 führt das Unternehmen die Änderung schrittweise ein: Nutzer, die sich bislang per SMS oder Sprachanruf authentifizieren, werden dann automatisch für Passkeys freigeschaltet und bei der nächsten MFA-Anmeldung zur Registrierung aufgefordert. Microsoft empfiehlt Unternehmen, möglichst früh auf Passkeys oder andere Phishing-resistente Verfahren umzusteigen.
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Passkeys sind kryptografische Anmeldeschlüssel, die Passwörter ersetzen. Statt eines Kennworts authentifizieren sich Nutzer zum Beispiel per Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Geräte-PIN. Die Technik basiert auf den FIDO2- und WebAuthn-Standards und gilt als deutlich widerstandsfähiger gegen Phishing. Entra ID – früher Azure Active Directory – ist Microsofts Cloud-Dienst für Identitäts- und Zugriffsverwaltung.
SMS und Sprachanrufe laufen aus
Parallel baut Microsoft die Unterstützung für gerätegebundene und synchronisierte Passkeys aus und erweitert die Verwaltungsfunktionen für Administratoren. So sollen sich passwortlose Anmeldungen einfacher einführen und per Richtlinie steuern lassen.
Hintergrund ist nach Angaben des Unternehmens die wachsende Bedrohung durch KI-gestützte Phishing-Angriffe. Laut Microsoft erreichen solche Kampagnen Klickraten von bis zu 54 Prozent, während herkömmliche Phishing-Angriffe bei rund 12 Prozent liegen.
Im nächsten Schritt stellt Microsoft den eigenen SMS- und Sprachdienst für die Mehrfaktor-Authentifizierung ein. Ab dem 1. Februar 2027 werden diese Verfahren in Entra ID nicht mehr nativ angeboten. Unternehmen, die sie weiterhin benötigen, müssen dafür auf eigene Kosten einen Drittanbieter über den Microsoft Security Store einbinden.
(fo)
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