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Künstliche Intelligenz

KI-Update kompakt: BSI warnt vor Mythos, Muse Spark, KI-Urteil, Apple-Klage


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Anthropics neues KI-Modell Mythos sorgt für Unruhe, obwohl es öffentlich nicht verfügbar ist. Das Unternehmen hält das System zurück, weil es zu gefährlich sei, und teilt es vorerst nur mit IT-Sicherheitsfirmen und der Open-Source-Szene. Laut Anthropic hat Mythos tausende bislang übersehene Schwachstellen in großen Betriebssystemen, Browsern und sogar als besonders sicher geltender Software wie OpenBSD gefunden, teils Jahrzehnte alt. Das Neue: Die KI kann Lücken nicht nur finden, sondern auch ausnutzen und mehrere einzeln harmlose Schwachstellen zu wirksamen Angriffsketten kombinieren.

Unmittelbar nach der Bekanntmachung trafen sich zwei US-Minister mit den Chefs der großen Wall-Street-Banken und drängten sie, sich auf diese Gefahren vorzubereiten. Auch der US-Vizepräsident und der Finanzminister hatten vorab mit KI-Unternehmen über die Risiken gesprochen. In Deutschland erklärte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), es erwarte weitreichende Folgen für die gesamte Schwachstellenlandschaft, obwohl auch das BSI das Modell selbst noch nicht einsehen konnte. Man stehe aber in Kontakt mit Anthropic.


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Das deutsche KI-Startup Aleph Alpha und das kanadische Unternehmen Cohere verhandeln laut Handelsblatt über eine Fusion. Dabei soll eine neue Firma mit Sitz in Deutschland und Kanada entstehen. Die Bundesregierung unterstützt den Deal aktiv und will offenbar Ankerkunde des neuen Unternehmens werden. Die Verhandlungen befinden sich in einem fortgeschrittenen Stadium.

Aleph Alpha war als große deutsche KI-Hoffnung angetreten, konnte die Erwartungen angesichts der US-Konkurrenz aber nicht erfüllen und positionierte sich zuletzt als KI-Dienstleister für die öffentliche Hand. Cohere erzielte laut CNBC im vergangenen Jahr rund 240 Millionen Dollar Umsatz und konzentriert sich auf KI-Angebote für Geschäftskunden mit Partnerschaften bei Oracle, Salesforce, SAP und Nvidia. Digitalminister Karsten Wildberger sieht die Fusion als wichtigen Schritt für die digitale Souveränität Deutschlands und Europas.

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Meta hat mit Muse Spark das erste Modell seiner neuen Muse-Serie vorgestellt. Das multimodale System verarbeitet sowohl Sprache als auch Bilder und kommt bereits in Metas KI-App und auf der Website zum Einsatz. In den kommenden Wochen soll es auch in WhatsApp, Instagram, Facebook, dem Messenger und den Ray-Ban-Smartbrillen verfügbar sein. Anders als bisherige Meta-Modelle bleibt Muse Spark geschlossen, künftige Modelle sollen dafür unter echten Open-Source-Lizenzen erscheinen, inklusive Trainingsdaten und Quellcode.

Laut Metas eigenen Tests schneidet Muse Spark bei Schreib- und Denkaufgaben deutlich besser ab als frühere Modelle des Unternehmens und nähert sich den Topmodellen von Google, OpenAI und Anthropic. Bei Programmieraufgaben hinkt es allerdings hinterher.

Meta baut seine Partnerschaft mit CoreWeave, einem auf KI spezialisierten Rechenzentrumsbetreiber, massiv aus. Der neue Vertrag sieht KI-Cloud-Kapazitäten im Wert von rund 21 Milliarden Dollar bis Dezember 2032 vor. Er ergänzt eine Vereinbarung vom September über 14,2 Milliarden Dollar.

CoreWeave stellt Hardware- und Cloud-Ressourcen bereit, die auf das Training und den Betrieb von KI-Modellen zugeschnitten sind. Auch OpenAI und Anthropic haben bei dem Unternehmen Cloud-Kapazitäten für die kommenden Jahre gebucht.

OpenAI hat sein Bezahlangebot um einen neuen 100-Dollar-Plan erweitert, doch die Unterschiede zum bestehenden 200-Dollar-Plan blieben vielen unklar. Ein Mitarbeiter versuchte, die Sache aufzuklären und vergrößerte die Verwirrung eher. Laut Thibault Sottiaux bietet der 100-Dollar-Plan mindestens die zehnfache Nutzung gegenüber dem günstigeren Plus-Abo, der 200-Dollar-Plan die zwanzigfache. Diese Werte gelten allerdings nur bis Ende Mai, weil OpenAI derzeit einen temporären Doppel-Bonus gewährt, der bereits in die angezeigten Limits eingerechnet ist.

Die Verwirrung entstand durch eine missverständliche Darstellung auf der Preisseite: Dort stand „5x oder 20x Nutzung“, was viele als Basiswerte vor dem Bonus interpretierten. Tatsächlich waren die verdoppelten Werte bereits eingerechnet. Wenn der Bonus Ende Mai ausläuft, dürften die Limits auf die fünffache beziehungsweise zehnfache Plus-Nutzung sinken. Konkrete Basiswerte nannte Sottiaux nicht.


KI-Update

KI-Update

Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.

OpenAI pausiert sein Rechenzentrumsprojekt Stargate UK. Als Gründe nennt das Unternehmen regulatorische Hürden und hohe Energiekosten. Großbritannien hat mit die höchsten Energiepreise weltweit.

Zusätzlich dürfte eine kürzlich getroffene Entscheidung der britischen Regierung beigetragen haben: Sie verwarf Vorschläge, KI-Firmen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu erlauben, sofern Rechteinhaber nicht ausdrücklich widersprechen. Damit seien die Rahmenbedingungen für das Projekt derzeit nicht gegeben.

Das Verwaltungsgericht Kassel hat in zwei Urteilen den Einsatz von KI in Haus- und Abschlussarbeiten als Täuschung gewertet und sich auf die Seite der Universität Kassel gestellt. Ein Student hatte eine Hausarbeit, ein anderer eine Bachelorarbeit mithilfe von KI erstellt. Beide fielen nicht nur durch, sondern wurden auch von einer Wiederholung ausgeschlossen. Das Gericht stellte klar: „Jeder Einsatz von KI zur Generierung von Inhalten geschieht aktiv und willentlich.“ Wer KI-generierte Inhalte übernehme, begehe eine Täuschung, auch wenn nur Teile der Arbeit betroffen seien.

Zugleich erkannte das Gericht an, dass eine rein formale Überprüfung, etwa von Rechtschreibung und Grammatik, noch keine Täuschung darstellt. Wo genau die Grenze zur inhaltlichen Abänderung liegt, ließ es offen und ließ die Berufung zu. Die nächste Instanz soll klären, wann KI-Hilfe noch als eigenständige Leistung gilt und wann nicht. Zwischen den Zeilen forderten die Richter die Politik auf, einheitliche Regelungen in den Prüfungsordnungen zu schaffen, damit Studierende nicht von Kurs zu Kurs unterschiedlichen Maßstäben ausgesetzt sind. Mehr dazu in unserem Deep Dive.

Googles KI-Chatbot Gemini erhält eine neue Funktion namens Notebooks. Damit können Nutzer Dateien, frühere Unterhaltungen und eigene Anweisungen zu bestimmten Themen an einem Ort bündeln. Gemini zieht diese Sammlung dann als Kontext heran.

Die Funktion setzt Googles Strategie fort, Informationen strukturierter bereitzustellen. Bereits Ende vergangenen Jahres hatte Google sein Wissensmanagement-Tool NotebookLM als Quelle in die Gemini-App integriert. Auch OpenAI bietet seit 2024 mit der Projects-Funktion in ChatGPT eine ähnliche Möglichkeit.

Ein neues KI-Videomodell namens Happy Horse ist aus dem Stand an die Spitze verschiedener Benchmarks gesprungen. Es gilt als eines der ersten Open-Weight-Modelle, das nativ Dialog, Umgebungsgeräusche und Effekte in Videos erzeugt. Für Laien sind die Ergebnisse nicht mehr als KI-generiert zu erkennen.

Wer hinter Happy Horse steckt, verrät die Website nicht. Das US-Technikmagazin The Information will unter Berufung auf anonyme Quellen die Alibaba Group, einen chinesischen Internetkonzern, als Urheber ermittelt haben.

Der Begriff „Weltmodell“ taucht in der KI-Forschung immer häufiger auf, doch bisher konnte jeder etwas anderes darunter verstehen. Ein internationales Team um die Peking University und Kuaishou, einen chinesischen Videogenerator-Entwickler, will das mit dem Framework OpenWorldLib ändern. Ein KI-System gilt demnach als Weltmodell, wenn es seine Umgebung wahrnehmen, mit ihr interagieren und sich Dinge langfristig merken kann. Entscheidend sei nicht, was das Modell ausgibt, sondern ob es Eingaben aus der echten Welt nutzt, um darauf zu reagieren.

Mehrere YouTuber haben vor einem US-Gericht Klage gegen Apple eingereicht. Sie werfen dem Konzern vor, ihre Videos ohne Erlaubnis für das Training von KI-Systemen genutzt zu haben. Die Kläger stützen sich auf Apples eigene Forschungsberichte, in denen der Konzern indirekt einräumte, die Trainingsdatenbank „Panda-70M“ verwendet zu haben, einen Datensatz mit annotierten YouTube-Videos. Laut der Klage stecken Inhalte aus 438 Videos der Kläger darin, darunter Ted Entertainment und Ersteller von Golf-Inhalten.

Die Kläger berufen sich auf das US-Urheberrechtsgesetz DMCA, das unter anderem das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen unter Strafe stellt. Sie gehen davon aus, dass „Panda-70M“ illegal entstanden ist und Apple dafür haftet. Hinter dem Datensatz stehen Forscher amerikanischer Hochschulen sowie das Social Network Snap. Apple hat sich bislang nicht geäußert.

Ende März lud Anthropic mehr als ein Dutzend führende Persönlichkeiten der katholischen und protestantischen Kirche ein, um unter anderem zu besprechen, ob der KI-Chatbot Claude als „Kind Gottes“ gelten könne. Das machte die Washington Post unter Berufung auf vier Teilnehmer öffentlich. Im Zentrum der zweitägigen Veranstaltung stand die Frage, wie die „moralische und spirituelle Entwicklung“ des Chatbots bei komplexen ethischen Fragen gesteuert werden könne.

Diskutiert wurde auch, wie die KI mit Nutzern umgehen soll, bei denen die Gefahr von Selbstverletzung besteht. Laut dem Bericht war das Treffen nur der Auftakt zu einer Reihe weiterer Gespräche, bei denen auch Vertreter anderer Religionen und philosophischer Traditionen gehört werden sollen.

Die KI-Plattform MyLovely.ai, auf der Nutzer „KI-Freundinnen“ samt Bild- und Videogenerierung erstellen können, hat ein Datenleck erlitten. Die Daten von mehr als 100.000 registrierten Nutzern stehen in einem Darknet-Forum. Das Projekt „Have I Been Pwned“ hat die Daten in seinen Fundus aufgenommen.

Neben E-Mail-Adressen umfasst der Datensatz die von Nutzern eingegebenen KI-Prompts sowie Links zu den daraus generierten Bildern und Videos. Bei einem Teil der Betroffenen sind auch Nutzernamen von Discord oder X enthalten.


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(igr)



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IBM-CEO schockiert Aktionäre, Aktie kracht


IBM-Aktien haben am Dienstag rund ein Viertel ihres Börsenwertes eingebüßt. Das ist der schlimmste Fall des Wertpapiers an einem einzelnen Handelstag seit IBMs Börsengang vor bald 111 Jahren. Auslöser ist die außerplanmäßige Veröffentlichung vorläufiger Finanzzahlen, die nicht den Erwartungen des Finanzmarktes entsprechen. Der Umsatz ist im Jahresabstand zwar gestiegen, aber nicht so stark, wie Analysten erwartet hatten.

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Schon der ungewöhnliche Schritt, Finanzdaten außertourlich zu veröffentlichen, verunsichert den Markt. Börsennotierte Unternehmen folgen in aller Regel einem strikten Kalender; Termine der Veröffentlichung von Quartalszahlen werden im Voraus angekündigt, damit sich Marktteilnehmer darauf einrichten können.

Doch Dienstagmorgen (Ortszeit New York) hat Konzernchef Arvind Krishna einen offenen Brief an die IBM-Aktionäre herausgegeben. „Ich möchte die Zeit nehmen, zu erklären, was wir in dem Quartal erlebt haben, das zu dem Minderertrag bei Software und Infrastruktur geführt hat, den Sie (in den Zahlen) sehen”, eröffnet Krishna. Im zweiten Quartal hat IBM z17, eine neue Generation seiner Mainframes, herausgebracht. Weil sich neue Großrechner erst bewähren müssen, habe IBM zwar mit einem Umsatzrückgang der Infrastruktur-Sparte gerechnet, aber nicht mit dem letztendlichen Minus von sieben Prozent. Werden weniger Mainframes gekauft, wird auch weniger passende Software erworben. Insgesamt hat diese Sparte aber immer noch fünf Prozent zugelegt.

Grund für die unerwartet schleppende Nachfrage sei der durch den KI-Boom ausgelöste Preisanstieg bei Servern und Speicher („Chipflation”). Im Juni hätten Kunden, weitere Preisanstiege erwartend, schnell Server, Festplatten und Arbeitsspeicher geordert. Diese Budgetumschichtung bedeute, dass Mainframe-Bestellungen auf später verschoben würden. Zusätzlich habe die rasch verschlechternde IT-Sicherheitslage potenzielle Mainframe-Käufer „abgelenkt”.

„Wir haben uns nicht schnell genug angepasst und bewegt”, hadert Krishna, „Zahlreiche große Verträge sind nicht im erwarteten Zeitraum zustande gekommen, was den Großteil unseres Minderertrags ausmacht. Das sind keine Ausreden, aber Realitäten.”

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Der Kurssturz der IBM-Aktie folgt deutlichen Kursgewinnen der letzten Wochen. Das Papier notiert jetzt wieder auf dem Kursniveau von vor zwei Monaten.

Der Quartalsumsatz ist um ein Prozent auf 17,2 Milliarden US-Dollar gestiegen. Das Consulting läuft stabil, soll aber dank generativer KI mehr neue Verträge geschlossen haben. Wie erwähnt ist der Infrastruktur-Umsatz um sieben Prozent gefallen, das Software-Geschäft indes um fünf Prozent gewachsen. Hiezu trägt insbesondere Red Hat mit einem Plus von elf Prozent bei. Zur Umsatzentwicklung des vierten Konzernbereichs, der Kreditvergabe an Kunden, äußert sich Krishnas Schreiben nicht.

Der Bruttogewinn ist um sieben Promille auf 9,9 Milliarden US-Dollar gefallen. Ein Minus von viereinhalb Prozent setzt es beim Vorsteuergewinn fortgeführter Betriebsteile: 2,5 Milliarden US-Dollar. Der operative Cashflow hat zwar 53 Prozent auf 2,6 Milliarden US-Dollar zugelegt. Betrachtet man jedoch den operativen Cashflow ohne aushaftende Kundenkredite, offenbart sich ein Rückgang von annähernd neun Prozent auf 2,9 Milliarden US-Dollar.

IBMs Quartalsbuchhaltung ist noch nicht abgeschlossen. Bis zur planmäßigen Veröffentlichung umfangreicherer Zahlen am 22. Juli können sich die Werte also noch ändern.


(ds)



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IFG-Reform: Bundesregierung in Erklärungsnot | heise online


Die Bundesregierung kommt bei der umstrittenen Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in Erklärungsnot. Eine Recherche des Magazins Stern konnte keine Belege für die von einem Regierungssprecher als Begründung für die Reform herangezogenen Bedrohungen staatlicher Bedienstete zutage fördern.

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Die Koalition will mit der Reform des IFG die Möglichkeiten beschneiden, Einsicht in staatliche Unterlagen zu nehmen. Das geltende IFG schreibt dafür einen weitgehenden Rechtsanspruch fest, der auch für Organisationen und Redaktionen gilt. Künftig sollen nur noch natürliche Personen dieses Auskunftsrecht haben.

In der Bundespressekonferenz begründete Regierungssprecher Stefan Kornelius die Einschränkung mit einer nicht näher bezeichneten internationalen Bedrohungslage, dem Schutz Kritischer Infrastrukturen – und dem Schutz von Staatsbediensteten „vor Anfeindungen und Drohungen”.

„Das IFG hat auch dazu geführt, dass Staatsbedienstete in einer Breite in die Öffentlichkeit gezogen werden, die für diese Personen gefährdend ist“, führte der Regierungssprecher dazu aus.

Der „Stern“ hat nachgefragt: Welche Bedrohungen gab es? Kornelius’ eigene Behörde, das Bundespresseamt, verweist auf das Innenministerium. Das kennt „keine Fälle im Sinne der Fragenstellung“. Auch im Außenamt und dem Justizministerium weiß man auf die Stern-Anfrage von keinen Fällen. Andere Ministerien verweisen auf fehlende Statistiken.

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Auch die ehemaligen Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit Ulrich Kelber und Peter Schaar kritisieren die Pläne scharf und kennen aus ihrer Amtszeit keine Fälle. Kelber will die Begründung der Bundesregierung nicht gelten lassen: Schon jetzt erlaube das IFG die Verweigerung von Auskunft, wenn tatsächlich eine Gefährdung vorliegt.


(vbr)



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WIPO-Report: Patentboom bei generativer KI – Deutschland führt in Europa


Die Erforschung und kommerzielle Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz (GenAI) hat zu einer hohen Dynamik auf dem globalen Patentmarkt geführt. Laut einem Bericht der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) wurden 2024 und 2025 weltweit mehr als 56.000 neue GenAI-Patentfamilien veröffentlicht. Damit übertrifft der Output der vergangenen zwei Jahre die Gesamtzahl aller entsprechenden Patentanmeldungen des vorherigen Jahrzehnts. Zwischen 2023 und 2025 stieg die Zahl der jährlichen Veröffentlichungen von rund 14.000 auf über 37.800.

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2025 erreichte der Anteil von GenAI an allen KI-bezogenen Patenten 8,7 Prozent, nach 4,2 Prozent im Jahr 2017. Der WIPO zufolge spiegelt der Anstieg das Auslaufen der üblichen 18-monatigen Verzögerung zwischen Anmeldung und Veröffentlichung wider, die auf den weltweiten Forschungsboom nach der Vorstellung von ChatGPT Ende 2022 folgte.

Europa liegt im globalen Vergleich zwar hinter Asien und den USA. Es zeigt aber zumindest eine hohe Wachstumsdynamik. In Europa hat Deutschland Großbritannien als führenden Erfinderstandort für generative KI überholt. Mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 85 Prozent zwischen 2023 und 2025 belegt die Bundesrepublik weltweit Rang sechs. Großbritannien folgt mit 69 Prozent Wachstum auf Platz acht.

Getragen wird der Aufstieg vor allem von der heimischen Industrie. So schaffte Bosch mit 368 Patentfamilien als Neueinsteiger den Sprung in die Top 25 der weltweiten Patentinhaber. Für die WIPO zeigt das, dass GenAI längst nicht mehr nur ein Thema von Software- und Internetkonzernen ist. KI erreiche zunehmend Industrie, Logistik und Infrastruktur. Auch die Schweiz holte mit einer jährlichen Wachstumsrate von 124 Prozent auf.

Global bleibt China unangefochtener Spitzenreiter. Chinesische Entwickler veröffentlichten 2024 und 2025 mehr als 43.000 Patentfamilien und übertrafen damit ebenfalls ihre Gesamtleistung des vorherigen Jahrzehnts. Es folgen die USA, deren kommerzielle GenAI-Entwicklung einer jährlichen Wachstumsrate von 92 Prozent entspricht. Die höchste relative Zunahme unter den Top-Nationen verzeichnete Japan mit 210 Prozent – vor allem dank der KI-Strategie von Softbank. Der Konzern publizierte knapp 3000 Patentfamilien und führt so die Rangliste der einzelnen Patentinhaber vor Tencent, Ping An und Baidu an.

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Auch Alphabet, Microsoft und IBM gehören zu den führenden Patentinhabern. OpenAI verfolgt dagegen eine andere Strategie: Ende 2025 verfügte das Unternehmen weltweit nur über 35 Patentanmeldungen. Es setzt stärker auf Geschäftsgeheimnisse sowie schnelle Produktentwicklung.

Technologisch dokumentiert der WIPO-Bericht einen grundlegenden Wandel: Große Sprachmodelle (LLMs) haben die zuvor dominierenden Generative Adversarial Networks (GANs) klar überholt. 2025 entfielen rund 14.100 Patentfamilien auf LLMs, gegenüber etwa 5200 auf GANs. Diffusionsmodelle belegen inzwischen Rang drei. Bild- und Videoanwendungen dominieren zwar weiterhin, doch Text- und Softwarecode-Anwendungen holen deutlich auf. Für die Zukunft erwartet die WIPO eine stärkere Internationalisierung der Schutzrechte. Bislang entfallen nur rund 9 Prozent der GenAI-Patentfamilien auf internationale Anmeldungen. Mit zunehmender Marktreife dürfte sich der Wettbewerb um globale Schutzrechte verschärfen.


(wpl)



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