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Datenschutz & Sicherheit

„Kontrolle darf nicht davon abhängen, ob der Geheimdienst freiwillig kooperiert“


Am Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht eine Klage der Bundesdatenschutzbeauftragten als unzulässig zurückgewiesen. Grund der Klage war eine verweigerte Einsichtnahme durch den Bundesnachrichtendienst, der Anordnungen des BND-Präsidenten nicht kontrollieren lassen wollte.

Nach der durch den BND bei einem Kontrolltermin abgelehnten Einsichtnahme hatte die Kontrollbehörde diese Verweigerung formal beanstandet. Das passiert gegenüber dem Bundeskanzleramt, das für den BND zuständig und quasi rechtliche Oberhoheit über den Geheimdienst hat. Doch das Bundeskanzleramt wies die Beanstandung zurück. So blieb nur der Klageweg.

Louisa Specht-Riemenschneider als aktuelle Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) bewertete das Ergebnis der Klage ihrer Behörde, die ihr Vorgänger Ulrich Kelber losgetreten hatte: „Meine Möglichkeiten zur Durchsetzung der Betroffenenrechte sind mit dem heutigen Urteil massiv beschränkt.“

„Keinerlei Konsequenzen“

Mit den Betroffenen sind diejenigen gemeint, die beispielsweise durch technische Überwachungsmaßnahmen des BND abgehört oder gehackt werden. Die BfDI soll durch ihre unabhängigen Kontrollen auch ein strukturelles Defizit des Rechtsschutzes ausgleichen. Denn wegen der Geheimhaltung beim BND laufen Auskunfts- und Benachrichtigungspflichten für Betroffene ins Leere oder existieren gar nicht erst. Der individuelle Rechtsschutz ist daher stark eingeschränkt.

Doch eine Kontrollbefugnis durch die BfDI als einzige unabhängige Datenschutz-Aufsichtsbehörde kann nichts kompensieren, wenn mangels Informationen aus dem BND faktisch gar keine Kontrolle stattfinden kann. Da die Klage der BfDI keinen Erfolg hatte, existiert jetzt ein Tätigkeitsfeld des BND, das keine Aufsichtsbehörde unabhängig prüft.

David Werdermann, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), sagt gegenüber netzpolitik.org, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts „eine grundlegende Schwäche der deutschen Geheimdienstkontrolle“ offenlege. „Wenn die Bundesdatenschutzbeauftragte den Zugang zu relevanten Informationen beim BND nicht gerichtlich durchsetzen kann, entsteht faktisch ein kontrollfreier Raum“.

Werdermann betont: „Der BND verstößt mit der Verweigerung der Akteneinsicht zwar gegen geltendes Recht, das hat jedoch keinerlei Konsequenzen.“ Die Möglichkeit der BfDI, den Rechtsverstoß beim Bundeskanzleramt zu beanstanden, genüge nicht, „denn das Bundeskanzleramt ist keine unabhängige Stelle, sondern Teil der Exekutive und politisch für den BND verantwortlich“.

Das sieht auch die BfDI selbst so: „Aus meiner Sicht muss es immer eine Instanz geben, die über strittige Fragen entscheidet. Diese Instanz kann aber nicht das Bundeskanzleramt sein, denn innerhalb der Exekutive bin ich vollständig unabhängig und weisungsfrei.“

Computer Network Exploitation

Was vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts weder BND noch BfDI öffentlich machten: Es ging um Anordnungen von sogenannten CNE-Maßnahmen für das Hacken von nicht näher spezifizierten informationstechnischen Systemen. Diese Anordnungen gibt der BND-Präsident. CNE steht für Computer Network Exploitation. Als CNE-Operationen werden im Geheimdienstjargon Hacking-Angriffe auf Computersysteme bezeichnet. Der BND nennt das im Beamtendeutsch auch „Aufklärung von Computernetzwerken“ zur „Zugangsgewinnung“ und „Materialerhebung“.

Geheimdienste

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Reporter ohne Grenzen (RSF) und GFF legten im März 2025 eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das aktuelle BND-Gesetz ein. Der Schutz von Medienschaffenden sei im Gesetz nicht hinreichend enthalten. Auch gegen das Hacken mit Staatstrojanern durch den BND geht RSF bereits mit gerichtlichen Schritten vor.

Zu dem Urteil erklärt RSF nun gegenüber netzpolitik.org, dass die Kontrolle der Datenschutzbeauftragten besonders wichtig sei, da Medienschaffende „geheime Überwachungsmaßnahmen kaum selbst überprüfen“ könnten. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts offenbare, wie „wirkungslos“ die Kontrolle der Geheimdienste mitunter sei. RSF fordert, die Bundesregierung müsse hier „nachbessern und die Aufsicht über die Dienste stärken, um eine wirksame Kontrolle zu ermöglichen“.

Jurist Werdermann betont: „Gerade im Bereich geheimdienstlicher Überwachung sind starke unabhängige Kontrollen unverzichtbar. Der Staat greift hier besonders tief in Grundrechte ein – deshalb darf die Kontrolle nicht davon abhängen, ob der Geheimdienst freiwillig kooperiert.“

Es ist absurd

Das fordert auch Lena Rohrbach, Expertin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty International in Deutschland. Sie sieht ebenfalls bei der Bundesregierung nun eine Handlungspflicht. Denn der BND soll wieder mit „weitreichenden neuen Befugnissen“ ausgestattet werden, wie kürzlich bekannt wurde. „Umso wichtiger ist eine Stärkung der Kontrolle, um nicht in eine noch weitere Schieflage zu geraten“, sagt Rohrbach gegenüber netzpolitik.org. „Bei den sich abzeichnenden Reformen der Kontrollarchitektur“ sollte daher die Rolle der BfDI bestätigt und „weiter gestärkt werden“.

Rohrbach fordert dabei auch, „die Möglichkeit, Maßnahmen verbindlich anordnen zu können“. Dies sei auch in anderen EU-Ländern der Fall. „Wenn der BND dem oder der BfDI die Kontrolle von Vorgängen verweigert, sollte es eine Möglichkeit geben, diese Konflikte unabhängig gerichtlich entscheiden zu lassen. Diese Möglichkeit sollte daher nun geschaffen werden. Kontrolle kann nicht effektiv erfolgen, wenn sie vom Wohlwollen des Kontrollierten abhängig ist.“

Die BfDI hätte schließlich „langjährige Erfahrung“ bei der Kontrolle der Geheimdienste und „genießt ein Vertrauen in der Bevölkerung in ihrer Schutzfunktion für unwissentlich Betroffene“. Außerdem hätte die BfDI als einzige Kontrollbehörde „einen Gesamtüberblick über die Sicherheitsbehörden“, so Rohrbach.

Louisa Specht-Riemenschneider steht im Türrahmen zu einem Büro.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider. – Alle Rechte vorbehalten Johanna Wittig

Tatsächlich hat die Behörde immer wieder bewiesen, dass unabhängige Geheimdienstkontrolle erhebliche Defizite und Verfehlungen aufdecken kann. Allerdings hat der BND die Kontrollen auch immer wieder rechtswidrig beschränkt und eine umfassende Kontrolle verhindert. Specht-Riemenschneider als heutige Behördenchefin und oberste Kontrolleurin bleibt nicht viel mehr, als die Bundesregierung in ihrer Pressemitteilung mit einem Appell direkt anzusprechen: „Ich muss meine Kontrollrechte im Interesse des Grundrechtsschutzes vor Gericht durchsetzen können. Ich appelliere an den Gesetzgeber, mir für Streitigkeiten über meine Kontrollrechte und -pflichten beim BND einen Rechtsweg zu geben.“

Doch bisher war das nicht Teil der bekanntgewordenen Pläne zum Ausbau der Befugnisse des BND. Da ging es um noch mehr Hacking und Überwachung, nicht aber um ausgewogenere Kontrollrechte oder das Austarieren von Betroffenenrechten. Im Gegenteil, die Kontrolle durch die BfDI könnte gestrichen werden, wie Specht-Riemenschneider befürchtet: „Wenn mir dann demnächst die Aufsicht über die Nachrichtendienste komplett entzogen wird, wie es der Gesetzgeber plant, hat das Märchen von der Behinderung der Nachrichtendienste durch das Datenschutzrecht und durch meine Behörde endgültig verfangen.“

Auf LinkedIn wird Specht-Riemenschneider noch deutlicher: „Eine gesetzliche Regelung, die einer unabhängigen Behörde Kontrollpflichten auferlegt und ihr dann die Durchsetzung versagt, ist absurd. So kann ich meine Arbeit nicht machen, meine Pflichten nicht erfüllen. So können wir es mit dem Grundrechtsschutz auch gleich lassen.“



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Datenschutz & Sicherheit

Weizenbaum Report 2026: Demokratie erfordert Trotz



Gewalt gegen Politiker:innen richtet sich gegen die politische Gesinnung und soll vor allem eines bewirken: Menschen einschüchtern. Der aktuelle Weizenbaum Report 2026 greift die gesellschaftliche Wahrnehmung physischer wie verbaler Gewalt auf und fragt, wie sich diese auf die Menschen in einer Demokratie auswirkt.

In Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin erforscht das Weizenbaum-Institut seit dem Jahr 2019 das gesellschaftliche Verhältnis zu politischer Partizipation. Als Grundlage des aktuellen Reports dienen Befragungen aus dem Jahr 2025. Für die repräsentative Datenerhebung wurden insgesamt 1740 Telefon-Interviews herangezogen. 73 Prozent der Befragten hatten zudem bereits im Vorjahr teilgenommen.

Das Ergebnis: Menschen, die Drohungen und Gewalt gegen Politiker:innen wahrnehmen und die Demokratie deshalb als bedroht sehen, demonstrieren mehr, bauen eher Kontakt zu Politiker:innen auf und beteiligen sich häufiger an Petitionen. Die Wahrnehmung von Gewalt scheint auf diese Weise zunächst nicht mit geringerer politischer Beteiligung der Bevölkerung im Zusammenhang zu stehen, so der Report.

Feld politischer Kandidat:innen dünnt aus

Straftaten gegen Mandatsträger:innen finden laut dem Bericht regelmäßig mediale Aufmerksamkeit und auch die Zahl der gemeldeten Fälle sei 2025 im Vergleich zum Vorjahr um zwölf Prozent gestiegen. 81 Prozent der Befragten halten Gewalt gegen Politiker:innen für verbreitet. Über zwei Drittel der Befragten halten deshalb die Demokratie für bedroht. Dass dies möglicherweise mit höherer politischer Partizipation der teilnehmenden Befragten im Zusammenhang steht, scheint zunächst ein ermutigendes Ergebnis.

Dennoch ist laut Report zu klären, ob der Zusammenhang kausal ist – also ob diese Wahrnehmung der Gefahr tatsächlich mobilisierend wirkt. Eine Möglichkeit ist, dass diese Menschen schlicht politisch aktiver sind, vermutet Katharina Heger, Erstautorin des Weizenbaum-Reports: „Eventuell kommt diese Wahrnehmung also aus dem eigenen Erleben in der Fußgängerzone, auf der Demo oder am Wahlkampfstand, denn bei der vernetzten politischen Beteiligung sehen wir diesen Zusammenhang nicht“.

Zugleich zeigt der Report auch: Wer die Demokratie durch Gewalt bedroht sieht, kann sich eher nicht vorstellen, selbst ein politisches Amt auszuüben. Dies führe im kommunalen Bereich bereits dazu, dass Mandatsträger:innen ihre Ämter aufgeben oder sich zu wenige Kandidat:innen finden, sagt Prof. Dr. Martin Emmer von der FU Berlin: „Grundsätzlich sehen die Menschen die Übernahme eines politischen Amtes ohnehin nicht so sehr als Bürgerpflicht an wie andere Formen politischer Partizipation, deshalb schlagen die Folgen dieser Wahrnehmungen von Drohungen und Gewalt hier besonders deutlich durch. Drohungen und Gewalt gegen Politiker:innen sind also nicht allein deren Problem, sondern eine Bedrohung für die Demokratie insgesamt.“

Bedarf an zivilisiertem Umgang im Netz

Seit 2019 messen die Forschenden die Vorstellung dessen, was gute Bürger:innen tun – etwa zur Wahl gehen oder Gesetze befolgen. Auch diskursive Bürgernormen im Netz werden seither untersucht.

Das Internet hat sich dabei laut Report zur etablierten Informationsquelle für Nachrichten und politische Inhalte entwickelt. Zwei Drittel der Bevölkerung informieren sich regelmäßig online. Auch das Wachstum sozialer Medien scheint nicht abzureißen. 2025 lag der Anteil bei 36 Prozent – fünf Prozentpunkte mehr als im Jahr 2021. Videoplattformen wie YouTube gewinnen laut der Studie an Bedeutung. Hier liegt der Anteil mit 47 Prozent um 6 Prozentpunkte höher als 2021.

Die Bedeutung der Diskurspflege ist dabei laut Studienlage gewachsen: 83 Prozent der Befragten finden es wichtig, sich für einen respektvollen Umgang in Online-Diskussionen einzusetzen. 75 Prozent der Befragten finden es zudem wichtig, gegen Hass und Hetze einzutreten, sowie 71 Prozent, auch auf Falschmeldungen hinzuweisen.

Zwölf Prozent der Befragten berichten zudem, in der Konfrontation mit Hasskommentaren Gegenrede geleistet zu haben. 15 Prozent meldeten diese an die Plattformen. Dabei verhalten sich Altersgruppen unterschiedlich. 53 Prozent der unter 30-Jährigen meldeten Hasskommentare, bei den über 50-Jährigen waren es lediglich 9 Prozent.

Auch bei Falschinformationen steige die Gegenwehr, so die Untersuchung. 32 Prozent der Befragten geben an, den Wahrheitsgehalt von Meldungen zu überprüfen, 25 Prozent warnen andere vor Falschnachrichten und zwölf Prozent geben an, diese an die Plattform zu melden. Analog zu den Hasskommentaren gibt es auch hier einen Kontrast: Unter 30-Jährige prüfen vermeintliche Falschnachrichten auf ihren Wahrheitsgehalt mit 60 Prozent am meisten, die über 50 Jährigen prüfen jedoch nur noch zu 26 Prozent.

Neues Bild bürgerlicher Normen

„Jüngere, die auch im digitalen Raum sozialisiert wurden, haben einen anderen Zugang zu Plattformfunktionen“, sagt Heger. „[Ältere] übertragen vermutlich eher die offline erlernten Formen der Zivilcourage auf den digitalen Raum, etwa die soziale Intervention und direkte Konfrontation, wie sie auch auf der Straße dazwischen gehen würden.“

Der persönliche Einsatz gegen Hasskommentare und Falschinformationen werde also zunehmend als etablierte Form bürgerschaftlichen Engagements verstanden. Menschen treten demnach auch im Netz vermehrt für demokratische Grundwerte ein. Insgesamt zeige sich laut Report, dass die traditionellen Vorstellungen guter Bürger:innenschaft zunehmend mit den Erfahrungen aus dem Netz ergänzt werden.

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Das Thema Künstliche Intelligenz könne dabei eine Rolle spielen: Die zunehmende Verbreitung KI-generierter Inhalte – darunter auch sogenannte Deepfakes – kann dazu beitragen, dass Menschen sensibler für Falschinformationen werden, mutmaßt die Studie. Dennoch wirke sich die zunehmende Verbreitung von Falschinformationen bei den audiovisuellen Inhalten besonders negativ aus, sagt Mitautor Christian Strippel, gerade deshalb, „weil wir gewohnt sind, zu glauben, wenn wir etwas ‚mit eigenen Augen‘ gesehen haben.“

Gräben, die bleiben

Wer eine höhere Schulbildung hat, kommentiert und teilt laut Report fast doppelt so häufig wie Menschen mit formal niedrigem Bildungsabschluss. Menschen mit höherer Bildung verfügen demnach über mehr politische Teilhabe im digitalen Raum – also genau dort, wo ein wachsender Teil der öffentlichen Debatte stattfindet. Laut Emmer spielen Bildungsunterschiede im Digitalen so eine deutlich höhere Rolle als bei traditionellen Partizipationsformen: „Besser Gebildete haben besseren Zugang zu relevanten Informationen und können damit online aber auch offline deutlich mehr Einfluss ausüben.“

Zudem zeigt sich ein Geschlechter-Unterschied: Frauen halten sich laut der Studie bei der sichtbaren Beteiligung im Netz zurück. Sie kommentieren und teilen deutlich seltener politische Inhalte, was ihre öffentliche Sichtbarkeit verringert. Beim Teilen von Petitionen sind sie dagegen aktiver.

„Wer selbst postet oder kommentiert, stellt den eigenen Standpunkt in den Mittelpunkt und macht ihn stärker sichtbar. Wir sehen immer wieder, dass Frauen eine geringere politische Selbstwirksamkeit berichten, also dass das Gefühl, sich mit Politik auszukennen und sich wirksam und sinnvoll einbringen zu können, bei Frauen im Durchschnitt geringer ausgeprägt ist als bei Männern“, sagt Heger. Zu diesem Ungleichgewicht trage auch die vorherrschende digitale Diskussionskultur bei: „Frauen, die sich politisch positionieren, insbesondere mit feministischen Standpunkten, werden immer wieder zur Zielscheibe von verbalen Attacken.“

Vertrauen in die Medien

Das Vertrauen in die etablierten Medien fällt dabei geteilt aus: Nur knapp die Hälfte der Befragten gibt an, den etablierten Medien zu vertrauen, wenn es „um wirklich wichtige Dinge“ geht – beispielsweise Umweltprobleme, Gesundheitsgefahren, politische Skandale und Krisen. Etwa ein Fünftel habe dieses Vertrauen nicht, während 29 Prozent sich in dieser Frage ambivalent zeigen.

Ein zwingender Grund zur Beunruhigung sei dies jedoch nicht, denn für eine offene und vielfältige Gesellschaft sei Unzufriedenheit mit Medien normal, so Emmer: „‚Nordkoreanische‘ Zustimmungswerte von 90 Prozent oder mehr würden mich eher misstrauisch machen.“

Gleichzeitig sei indes zu beobachten, dass das Phänomen der Nachrichtenvermeidung zunimmt. „Es gibt eine noch kleine, aber langsam und stetig wachsende Gruppe von Menschen, die sich vollständig von Medien abwenden, was mittelfristig durchaus ein Problem werden kann“, sagt Emmer. „Denn diese Menschen sind dann deutlich leichter durch sogenannte ‚alternative Medien‘ oder Verschwörungserzählungen ansprechbar.“



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Datenschutz & Sicherheit

Automatisierte Datenanalyse in NRW: Palantir-Gesetz nicht verfassungskonform


Einige Regelungen im neuen Polizeigesetz von Nordrhein-Westfalen durchbrechen den Grundsatz der Zweckbindung. Das schreibt die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, in ihrem am Freitag veröffentlichten 31. Tätigkeitsbericht für 2025. Sie begründet darin ihre „Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit“ des Gesetzes. „Trotz mehrfacher Intervention“ wurden ihre Einwände jedoch „im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt“. Viel deutlicher hätte die Datenschutzbeauftragte zur Ignoranz ihrer Expertise durch die Landesregierung nicht werden können.

Nach mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren musste Nordrhein-Westfalen sein Polizeigesetz anpassen. Auch für die darin geregelte automatisierte Datenanalyse machte Karlsruhe im Februar 2023 neue detaillierte Vorgaben.

Der etwas sperrige Rechtsbegriff „automatisierte Datenanalyse“ beschreibt die übergreifende Auswertung von polizeilichen Datensammlungen, die in NRW mit Hilfe des US-Konzerns Palantir vollzogen wird. Innenminister Herbert Reul (73, CDU) hatte in einem Interview mit dem Merkur im Sommer 2025 erklärt, bei dem Anbieter zunächst bleiben zu wollen. Der Fünf-Jahres-Vertrag mit Palantir wurde dann zwar verlängert, aber nur bis Oktober 2026.

Gayks Kritik bezieht sich auch auf den Konzern, vor allem aber richtet sie sich gegen die rechtlichen Regelungen: Die polizeilichen Befugnisse bei der Datenanalyse in NRW wurden nach dem Palantir-Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht etwa beschnitten, sondern beträchtlich ausgebaut und erlauben nun beispielsweise auch „KI“-Training. Diese erheblich erweiterten Analysebefugnisse im Polizeigesetz (§ 23 Abs. 6) wurden vom Landtag bereits beschlossen.

„Sogar noch einmal verschärft“

Gayk kritisiert in der Pressemitteilung zu ihrem Tätigkeitsbericht, den sie NRW-Landtagspräsident André Kuper (CDU) übergab, den generellen Trend zu „ungezügelter Datennutzung“. Zudem würden Gesetze „teils im Eilverfahren verabschiedet“, so dass der Schutz der Grundrechte „nicht mit der notwendigen Sorgfalt berücksichtigt“ werde.

Beim Polizeigesetz wird Gayk in ihrem Tätigkeitsbericht besonders deutlich. Denn „schon beim ursprünglichen Text des PolG NRW“ wären „gesetzliche Ergänzungen“ notwendig gewesen. Das hätte sie auch in ihrer damaligen Stellungnahme deutlich gemacht. Die Verantwortlichen ignorierten die Expertise ihrer Datenschutzbeauftragten. Gayk schreibt:

Doch die Landesregierung ist darauf nicht nur nicht eingegangen – sie hat im überarbeiteten PolG NRW das Eingriffsgewicht möglicher polizeilicher Datenanalysen sogar noch einmal verschärft. Das hat zur Folge, dass das neue Gesetz erst recht nicht die Anforderungen an eine verfassungskonforme Norm erfüllen dürfte.

Denn nach den neuen Befugnissen dürfen nicht nur „Beziehungen oder Zusammenhänge zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Organisationen, Objekten und Sachen hergestellt werden“, sondern auch „selbstständig arbeitende oder selbstlernende Systeme“ eingesetzt werden. Was der Amtsschimmel hier meint, sind kaum eingegrenzte Formen von Software-Auswertungen, auch mit sogenannter „Künstlicher Intelligenz“. Polizeiliche Daten aus Registern oder Fahndungssystemen können beispielsweise mit Telekommunikationsdaten und vielen weiteren Datenarten verknüpft und automatisiert ausgewertet werden.

All dies hatte Gayk auch „zusätzlich in einer an den Landtag NRW gerichteten Stellungnahme deutlich gemacht“. Doch auch im Landtag fruchteten ihre Argumente nicht: „Keiner dieser Hinweise wurde im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt.“

Palantir

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Die Datenschutzbeauftragte ruft dabei ins Gedächtnis, dass bei der ersten Einführung der Datenanalyse in NRW noch besonders betont worden sei, „dass dieser Eingriff keine große Intensität aufweise – da KI gerade nicht zum Einsatz komme“. Jetzt hingegen sei nicht nur der Einsatz von „KI“ erlaubt, sondern sogar das „KI“-Training.

Im Jahr 2022 wurde im Polizeigesetz die Rechtsgrundlage für die Datenanalyse geschaffen, die in NRW den Namen DAR (Datenbankübergreifende Analyse- und Recherche) trägt und von Palantir schon seit 2019 für mindestens 39 Millionen Euro bereitgestellt wird. Seit dem Bohei um „KI“ wirbt der journalistenfeindliche Konzern mit bizarrer politischer Agenda damit, dass auch seine Software Künstliche Intelligenz beinhalte.

Software-Training

Die neue Regelung zum „KI“-Training enthält die Erlaubnis zur „Entwicklung, Überprüfung, Änderung oder zum Trainieren von IT-Produkten“. Das werfe zusätzliche Probleme auf, wenn die Polizei NRW dazu gespeicherte echte Daten von Menschen verwenden darf. Denn die Norm sehe „so gut wie keine Einschränkungen oder Voraussetzungen vor“, so Gayk. Zwar sollen die in das Training einfließenden Daten grundsätzlich anonymisiert werden. Aber das wurde ausgehebelt durch den Zusatz, dass die Anonymisierung auch unterbleiben kann, wenn sie „voraussichtlich mit einem hohen Aufwand verbunden“ ist.

Die Datenschutzbeauftragte hatte im Gesetzgebungsprozess gefordert, dass keine identifizierenden Informationen in das Software-Training einfließen sollen. Schließlich sei „die KI darauf ausgelegt“, Zusammenhänge zwischen Daten zu erkennen. Die könnten auch dann hergestellt werden, wenn der Name weggelassen würde. „Eine Anonymisierung gestaltet sich damit generell schwierig“, so Gayk.

Doch sie blieb auch mit diesem Einwand ungehört. Die NRW-Datenschützerin senkt nun zum „KI“-Training klar den Daumen:

Insgesamt sind im Gesetz nicht ansatzweise ausreichende Maßnahmen geregelt, um den mit der Nutzung zu Trainingszwecken einhergehenden Risiken […] angemessen zu begegnen.

Umdenken bei Herbert Reul

Neben diesen rechtlichen Bedenken beim „KI“-Training weisen Juristen schon länger auf das Problem, dass durch die Zusammenarbeit mit dem US-Konzern Palantir Polizeidaten in die Vereinigten Staaten abfließen könnten. Auch die NRW-Datenschutzbeauftragte betont in ihrem Bericht, dass sie die Landesregierung darauf hingewiesen hätte, „dass der Programmanbieter der US-amerikanischen Gesetzgebung unterliegt“. Gayk macht deutlich, dass zwei US-Gesetze hier einschlägig wären, nämlich der US CLOUD Act aus dem Jahr 2018 und der US Foreign Intelligence Surveillance Act. Diese böten US-Behörden „weitreichende Möglichkeiten, auf die Daten des Anbieters zuzugreifen“:

Da das Programm den Polizeidatenbestand nahezu vollständig einbezieht, würde dieser Datenbestand dann, wenn er im Zusammenhang mit KI-Training auch dem Programmanbieter zur Verfügung steht, nicht kontrollierbaren Zugriffen der US-Behörden unterliegen.

An dem seit 2017 amtierenden Innenminister Herbert Reul scheinen solche Hinweise nicht mehr gänzlich abzuprallen. Denn dass in NRW weiter mit Palantir zusammengearbeitet wird, ist nicht mehr ausgemacht. Der Widerstand gegen den US-Konzern ist zwischenzeitlich wohl zu deutlich gewachsen.

Reul sucht nun eine neue Analysesoftware für die Polizei, wie die dpa am Wochenende meldete. Denn Mitte Oktober läuft der Vertrag mit Palantir aus. Offenbar hat das vom US-Konzern und auch von deutschen Polizeianwendern gern besungene fast mythische Ansehen der Palantir-Software, der aktuell kein anderer Anbieter im Markt funktional das Wasser reichen kann, einige Kratzer bekommen.

An Gayks Einschätzungen zur Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen zur automatisierten Datenanalyse in NRW ändert ein möglicher neuer Vertragspartner aber nichts. Denn ihre Kritik richtet sich gegen die außerordentlich weitgehenden Befugnisse, nicht nur gegen den Anbieter.



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Datenschutz & Sicherheit

Dobrindt warnt vor Ende freiwilliger Inhaltedurchsuchung


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Ein relevanter Teil der im vergangenen Jahr in Deutschland polizeilich bekannt gewordenen 5,5 Millionen Straftaten hat digitale Bezüge, teilte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Montagmorgen in Berlin mit. Von digitalen Bezügen ist die Rede entweder, weil die Taten direkt online begangen wurden, weil das Internet auch als Tatmittel genutzt wurde oder weil etwa Aufnahmen im Zusammenhang mit Straftaten im Internet veröffentlicht wurden.

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Das betrifft unter anderem auch Delikte, bei denen etwa Opfer erst mit K.-o.-Tropfen bewusstlos gemacht und anschließend missbraucht oder vergewaltigt werden. „Niemand der sich solche Bilder ansieht, soll vor Verfolgung sicher sein“, fordert der Hamburger Innensenator und Vorsitzende der Innenministerkonferenz Andy Grote. Der SPD-Politiker betonte, dass der digitale Gewaltschutz deutlich verbessert werden solle.

„Wir haben bei der IP-Adressspeicherung eine Einigung mit der Bundesjustizministerin erreicht“, kündigte Dobrindt an. Im Bundeskabinett solle die Vorratsdatenspeicherung nun am kommenden Mittwoch beschlossen werden. Auch die weiteren geplanten polizeilichen Befugnisse, etwa für KI-Erkennung von Verdächtigen und die Analyse großer Datenmengen, sollten bald beschlossen werden.

Dabei gibt es derzeit kein einheitliches Bild bei den Entwicklungen der Straftaten mit engerem Digitalbezug. Vor allem die Jugendpornografie ist noch einmal deutlich angestiegen, zeigen die heute vorgestellten Zahlen. Fast ein Fünftel mehr Fälle sind 2025 den Ermittlungsbehörden bekannt geworden. In vielen dieser Fälle handele es sich um Jugendliche als Tatverdächtige – fast die Hälfte der mutmaßlichen Täter nach den Paragrafen von §184 bis 184e Strafgesetzbuch sei selbst unter 18 Jahre alt. „Auch hier spielen Strafrechtsnormen, aber auch die Nutzung sozialer Medien eine Rolle“, sagte BKA-Präsident Holger Münch. Das Phänomen der sogenannten „Selbstfilmer“, die Videos von sich selbst aufnehmen, mit der Absicht, diese Inhalte meist an Altersgenossen weiterzuleiten, sei vor allem deswegen groß, da es diesen an Bewusstsein dafür fehle. „Die Reaktion darauf ist nicht nur Strafverfolgung“, erklärt Münch auf Nachfrage. Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasse die Taten, nicht den Verlauf daraus entstehender Straftaten. Es sei wichtig, auch den Heranwachsenden frühzeitig und deutlich klarzumachen: „Das ist nicht nur blöd, sondern das ist auch eine Straftat!“ Es sei aber wichtig, das Thema nicht nur seitens der Strafverfolgungsbehörden zu adressieren.

Ein großer Teil der Meldungen komme von Plattformen wie Metas Instagram. Und genau hier fürchten der Innenminister und der BKA-Chef nun, dass nach dem Aus der oft „freiwillige Chatkontrolle“ genannten Befugnis zur Durchsuchung die Aufklärungsquote sinken könnte.

Vor allem US-Plattformen hatten unter der Ausnahmeregelung freiwillig auch europäische Inhalte gescannt und über das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) ihre Befunde auch EU-Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt. „Was wir nicht kennen, können wir nicht aufklären“, sagte BKA-Präsident Holger Münch. Er gehe davon aus, dass die Zahl der aufklärbaren Taten sinken werde. Seine größte Sorge sei, dass bislang unbekanntes Material nicht mehr identifiziert werde.

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Das Europaparlament hatte die Ausnahmeregelung, die eigentlich nur für kurze Zeit gelten sollte, bereits mehrfach verlängert. Schon beim Entwurf zur „Chatkontrolle“ – einem Vorschlag zur Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen, der dem Parlament deutlich zu weit ging – forderte es von den Mitgliedstaaten und der Kommission eine saubere, endgültige Regelung. Da diese Verhandlungen nun gescheitert sind, stimmte das Parlament konsequenterweise gegen eine erneute Verlängerung der Ausnahme. Für Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ist das dennoch Schuld des Parlaments: Dieses habe mit der Ablehnung einen „erheblichen Fehler“ begangen. „Die Situation ist so, dass wir nicht absehen können, was sie bedeutet“, sagte der CSU-Politiker. Und räumt ein: „Es ist nicht klar, was das Wegfallen der Interimsverordnung bedeutet.“

Auch jenseits dieser beiden Themen spielt das Digitale in der Kriminalstatistik eine große Rolle. Deutlich gestiegen, um über 10 Prozent, sind die Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen, zurückgegangen sind hingegen die „Datenstraftaten“ wie Hehlerei und Ausspähung und Datenveränderung. Auch bei „Computerbetrug“ und Warenkreditbetrug sanken die Zahlen.

„Bei Cybercrime übersteigen schon seit mehreren Jahren die Auslandstaten die Inlandszahlen“, erklärt BKA-Präsident Holger Münch. Nur jede fünfte Straftat würde dabei aber überhaupt angezeigt. Er erwarte, dass wegen KI noch größere Probleme auftreten würden, weshalb die Polizeien vor allem beim Datenaustausch noch enger miteinander verzahnt werden müssten. Daran werde bereits gearbeitet.


(afl)



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