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Kritische Infrastruktur: Bundestag verabschiedet Kritis-Dachgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag das sogenannte Kritis-Dachgesetz verabschiedet. Es macht Unternehmen und Teilen der Verwaltung strengere Vorgaben für den Schutz zentraler Institutionen und Anlagen. Dabei geht es sowohl um die Abwehr krimineller Angriffe als auch um den Schutz der Infrastruktur vor Anschlägen. Mit Zäunen, Zugangsbeschränkungen und einer Identifizierung technischer Schwachpunkte sollen Risiken begrenzt werden. Auch um Sabotageaktionen ausländischer Mächte vorzubeugen.
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Infrastruktur soll widerstandsfähiger werden
Das Kritis-Dachgesetz, das mit den Stimmen von Union, SPD und AfD verabschiedet wurde, setzt eine EU-Richtlinie um. Es war bereits unter der Ampel-Regierung vorbereitet worden, aber infolge der Koalition von SPD, Grünen und FDP nicht zum Abschluss gebracht worden. Es komplementiert das NI2-Gesetz mit dem die EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit umgesetzt wurde.
Das Kritis-Dachgesetz sieht für Unternehmen der kritischen Infrastruktur – dazu gehören etwa große Energieversorger oder Wasserwerke – nicht nur strengere Verpflichtungen zum Schutz ihrer Anlagen vor, sondern auch eine Pflicht zur Meldung sicherheitsrelevanter Vorfälle sowie Bußgelder bei Regelverstößen.
Der Schutz solcher Anlagen war zuletzt auch wegen des Brandanschlags, der Teile der Berliner Stromversorgung tagelang unterbrochen hatte, diskutiert worden.
Auf den mutmaßlich linksextremistisch motivierten Anschlag reagierte die schwarz-rote Koalition mit einem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, „bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugänglichen Bereichen zu entfernen“.
AfD stimmt trotz Kritik zu
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Die AfD kritisierte das Vorhaben, erklärte aber gleichzeitig, man stimme dennoch zu, da ein verbesserter Schutz der kritischen Infrastruktur notwendig sei. Ihr Abgeordneter Arne Raue sagte, dies sei „ein Gesetz zur Ausweitung staatlicher Kontrolle“ und monierte die aus seiner Sicht zu umfassenden Kompetenzen für Bundesbehörden.
Rasha Nasr (SPD) sagte, das Gesetz enthalte nun eine Öffnungsklausel, die es den Ländern ermögliche, die darin enthaltenen Verpflichtungen auch Betreibern kleinerer Anlagen aufzuerlegen. Der Deutsche Städtetag hatte kritisiert, der im Gesetzentwurf festgelegte Schwellenwert von 500.000 Einwohnern zur Einordnung von Einrichtungen als kritische Infrastruktur sei viel zu hoch.
Der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, erklärte, jetzt sei wichtig, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimme. Denn „die Zeit, die beim politischen Ringen der letzten Jahre verloren wurde, fehlt den Unternehmen zur Umsetzung“.
(vbr)
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FBI sucht Opfer infizierter Steam-Spiele für eigene Ermittlungen
Die US-amerikanische Bundespolizei hat Ermittlungen gegen Personen aufgenommen, die auf Steam Malware-infizierte Spiele angeboten haben. Damit könnten sensible Daten von den Systemen der Nutzer entwendet worden sein. Das FBI sucht deshalb jetzt nach Opfern, die eines oder mehrere solche Games von Valves Spiele-Plattform heruntergeladen und gespielt haben, um Informationen zu sammeln. Nutzer werden aufgerufen, ein entsprechendes Formular auszufüllen, um die Ermittlungen zu unterstützen.
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Die Ermittler haben bislang diese mit Malware verseuchten Steam-Spiele identifiziert: „BlockBlasters“, „Chemia“, „Dashverse/DashFPS“, „Lampy“, „Lunara“, „PirateFi“ und „Tokenova“. Mit diesen Games hätten die Angreifer Nutzer in der Zeit von Mai 2024 bis Januar 2026 attackiert, aber von diesen Games sind derzeit immer noch Lampy und Lunara bei Steam zu finden. Andere offenbar infizierte Spiele wie PirateFi hat Valve bereits entfernt. Das war im Februar 2025.
Steam-Ermittlungen per FBI-Formular
Nun sucht die US-Bundespolizei nach Hintergrundinformationen für eigene Ermittlungen und stellt dafür ein umfangreiches Formular bereit. Nutzer der genannten Spiele werden gebeten, dieses auszufüllen. Die Angaben sind freiwillig, und das FBI verspricht, die Identitäten vertraulich zu behandeln. Doch Opfer könnten „unter Umständen Anspruch auf bestimmte Leistungen und Entschädigungen“ haben.
Allerdings werden teils private Daten abgefragt. Neben obligatorischen Angaben wie Name und Adresse wird auch die mit dem Steam-Konto verknüpfte E-Mail-Adresse gefordert. Weitere Informationen sind zwar freiwillig, aber das FBI würde bei eventuellem Verlust von Kryptowährung auch gern die Wallet-Adresse des Opfers erfahren. Sollte das Bankkonto aufgrund der Malware-infizierten Spiele geleert worden sein, fragt die US-Bundespolizei auch Bankinformationen ab.
Wichtiger für die Ermittlung von Verdächtigen ist hingegen, ob den Nutzern diese Games online empfohlen wurden, etwa per Messenger oder in sozialen Netzwerken. Hier fragt das FBI explizit nach Nutzernamen der möglichen Angreifer und Screenshots sowie Protokollen der Kommunikation, sollten diese vorliegen. Ein Upload dieser Daten per Formular ist zwar nicht möglich, aber die US-Bundespolizei behält sich eventuelle Rückfragen vor. Wer entsprechende Unterlagen hat, dürfte nach dem Ausfüllen des Formulars deshalb vom FBI kontaktiert werden.
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(fds)
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MacBook Neo: Gute Reparierbarkeit, Tastatur einzeln ersetzbar
Apples neues MacBook Neo ist nicht nur das günstigste Notebook, das der Konzern jemals hergestellt hat, sondern auch eines der am einfachsten zu reparierenden – und erinnert damit an ältere Generationen. Das zeigt ein erster Teardown, den ein Reparaturdienstleister durchgeführt hat, sowie Apples hauseigenes Reparaturhandbuch für das Modell, das bereits vorliegt. Demnach benötigt man zum Auseinanderbauen nur Torx-Schraubendreher. Die Verwendung eines Heißluftgeräts zum Entfernen von Verklebungen oder das Ziehen sogenannter Pull-Tabs (Klebestreifen), die man nachher mühsam ersetzen muss, fallen weg.
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Viele Komponenten leicht entnehmbar
Der gesamte Prozess der Zerlegung soll deutlich unter zehn Minuten gedauert haben, meldet die Firma TECH RE-NU aus Maidstone bei Melbourne. Komponenten wie die extrem kleine Hauptplatine, das Trackpad, die beiden Lautsprecher oder die beiden USB-C-Anschlüsse lassen sich einzeln abschrauben und tauschen. Auch der Akku lässt sich nach Lösen von 18 Schrauben entfernen. Beim ganzen Teardown gab es nur ein einziges minimal verklebtes Flexkabel. Der Bildschirm wurde in dem Video als Gesamtkomponente entnommen.
Beim australischen Teardown nicht entnommen wurde die Tastatur aus dem Topcase. Diese lässt sich aber, im Gegensatz zu allen MacBooks aus den vergangenen Jahren, einzeln austauschen – und nicht nur zusammen mit dem Topcase aus Alu. Alle drei Komponenten, die Apple in diesem Bereich verbaut, also reguläre Tastatur, Tastatur mit Touch-ID-Fingerabdrucksensor (beim teureren MacBook Neo) und Topcase, wird es offenbar als Ersatzteile geben. Im Self-Service-Repair-Laden des Herstellers sind sie derzeit aber noch nicht gelistet. Das Neo taucht dort derzeit noch nicht auf.
Positive Entwicklung bei Apple
Es wird spannend, welchen „Repairability Score“ (Reparierbarkeitswertung von 0 bis 10) vom renommierten Reparaturdienstleister iFixIt das MacBook Neo erhalten wird. Das Gerät dürfte auf den vorderen Plätzen landen. Die wie erwähnt extrem kleine Hauptplatine, auf der das A18-Pro-SoC samt integriertem RAM sowie der NAND-Flash-Speicher mit 256 oder 512 GByte sitzen, dürfte sich ohne Chip-Auslötkenntnisse wohl nicht weiter auseinanderbauen lassen. Apples Reparaturhandbuch zeigt hier nur, wie man die Hauptplatine (Logic Board) ausbaut und wieder einsetzt.
Insgesamt ist es erstaunlich, dass Apple sich bei der Reparierbarkeit des MacBook derart viel Mühe gegeben hat. Das Gerät ist damit nicht nur günstig, sondern dürfte auch lange halten, weil Nutzer alle wichtigen Komponenten – inklusive solchen, die gerne kaputt gehen wie etwa die USB-C-Ports oder das Trackpad – austauschen lassen können. Es handelt sich also keineswegs um ein Wegwerfprodukt. TECH RE-NU lobt Apple in dem Video denn auch. Man freue sich darauf, die Maschine für seine Kunden künftig reparieren zu dürfen.
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(bsc)
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Google Chrome kommt für ARM64-Linux
Google will Linux im zweiten Quartal 2026 eine native Version von Chrome für ARM64-Linux-Geräte veröffentlichen. Damit schließt der Konzern eine Lücke, die Nutzer der Plattform seit Jahren bemängeln: Zwar war der quelloffene Chromium-Browser längst für ARM64-Linux verfügbar, doch die proprietären Google-Funktionen fehlten bislang.
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Laut dem Chromium-Blog markiert der Launch „einen wichtigen Meilenstein in unserem Engagement für die Linux-Community und das ARM-Ökosystem“. Chrome für ARM64-Linux soll sämtliche Google-spezifischen Funktionen mitbringen, die Chromium fehlen: Konto-Synchronisierung für Lesezeichen, Verlauf und Tabs, direkter Zugang zum Chrome Web Store ohne Umweg über Entwicklereinstellungen, integrierte Webseiten-Übersetzung sowie Google Pay mit Autofill. Hinzu kommen Sicherheitsfunktionen wie Enhanced Protection in Safe Browsing, die mithilfe von KI vor Phishing und Malware schützen sollen, sowie der Google Password Manager mit Breach-Monitoring.
Google hatte Chrome bereits 2020 nativ für ARM-basierte Macs und 2024 für ARM-Windows bereitgestellt. Linux war die letzte große Plattform ohne native ARM64-Unterstützung. Die Installation soll über chrome.com/download möglich sein.
Alternativen
Wer bereits jetzt einen vollwertigen Browser auf ARM64-Linux nutzen möchte, kann Firefox nutzen: Mozilla bietet seinen Open-Source-Browser seit 2025 mit nativen ARM64-Linux-Builds an. Microsoft Edge hingegen unterstützt ARM64-Linux nach wie vor nicht offiziell; für Linux gibt es lediglich x86_64-Builds.
(fo)
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