Künstliche Intelligenz
Kündigungsbutton & Transparenz: Klatsche für Microsoft und Starlink vor Gericht
Im digitalen Zeitalter ist ein Abo meist mit wenigen Klicks abgeschlossen. Doch der Weg aus dem Vertrag heraus gleicht oft einem technischen Hindernislauf. Zwei aktuelle Urteile der Landgerichte München I und Karlsruhe verdeutlichen nun, dass auch globale Tech-Giganten wie Microsoft und innovative Anbieter wie Starlink von Elon Musk die deutschen Verbraucherschutzgesetze nicht ignorieren dürfen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg konnte in beiden Fällen Siege für die Nutzerrechte erringen und klare Grenzen für intransparente Praktiken setzen. Dabei rütteln die Gerichte an der Logik von Design-Tricks wie Dark Patterns, die den Ausstieg absichtlich erschweren.
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Die rechtliche Grundlage für die zwei Entscheidungen bildet das Gesetz zur fairen Gestaltung von Verbraucherverträgen. Es schreibt vor, dass online geschlossene Abos über eine leicht zugängliche Schaltfläche gekündigt werden können müssen. Die aktuellen Urteile gegen Microsoft (Az. 3 HK O 13796/24) und Starlink (Az.: 13 O 25/25 KfH) von Mitte Januar machen deutlich: Die Justiz ist bereit, gestalterische Kniffe konsequent zu unterbinden, um die wirtschaftliche Freiheit der Verbraucher zu schützen.
Microsoft: Login-Falle und unnötige Datenhürden
Das Landgericht München I verurteilte Microsoft dazu, seine Kündigungspraxis bei Diensten wie dem Cloud-basierten Office-Paket MS 365 grundlegend zu ändern. Der US-Softwareriese hatte den Kündigungsbutton zwar formal in den Footer der Webseite integriert, ihn aber durch irreführende Begleitinformationen quasi entwertet. In den Tarifbeschreibungen suggerierte der Konzern zudem, dass eine Kündigung zwingend eine Anmeldung im Microsoft-Konto erfordere. Besonders kritisch bewertete das Gericht, dass Nutzer ohne Zugriff auf ihr ursprüngliches E-Mail-Konto so komplett ausgeschlossen wurden. Wer seine Zugangsdaten verloren hatte, saß in der Abo-Falle. Die Richter stellen hier unmissverständlich klar, dass eine Kündigung auch ohne vorherige Anmeldung im Kunden-Account möglich sein muss.
Zusätzlich kritisierte die 3. Kammer für Handelssachen den eigentlichen Ablauf. Anstatt den Nutzer direkt zur Bestätigung zu führen, schaltete Microsoft eine Abfrageseite dazwischen. Darauf mussten Daten wie die Bestellnummer manuell eingegeben werden. Diese künstliche Barriere verstößt laut dem Urteil gegen das Gebot der Unmittelbarkeit. Ein Kündigungsprozess dürfe nicht dazu genutzt werden, Nutzer durch zusätzliche Dateneingaben zu frustrieren oder den Vorgang unnötig in die Länge zu ziehen. Microsoft muss nun nachbessern, um den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Nutzerfreundlichkeit gerecht zu werden.
Starlink: Intransparenz beim Satelliten-Internet
Ähnlich gelagert war der Fall gegen Starlink vor dem Landgericht Karlsruhe. Hier bemängelten die Richter massive Defizite bereits bei der Vertragsanbahnung. Informationen zur Identität des Vertragspartners waren nur über Umwege auffindbar, was im Online-Handel unzulässig ist. Ein weiterer eklatanter Verstoß betraf die Bestellschaltfläche, die lediglich mit „Bestellung aufgeben“ beschriftet war. Die deutsche Gesetzgebung schreibt indes zwingend vor, dass ein solcher Button unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen muss. Dazu kann eine Formulierung dienen wie „zahlungspflichtig bestellen“.
Auch bei der Kündigung zeigte der US-Anbieter für Satelliten-Internet Mängel, monierte die erste Karlsruher Kammer für Handelssachen. Anstatt eines gesetzeskonformen Schaltknopfes habe sich im Menü lediglich die Option gefunden, die monatliche Zahlung zu deaktivieren. Das Gericht stellte fest, dass eine solche Deaktivierung rechtlich nicht mit einer wirksamen Kündigung gleichzusetzen ist.
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Die Urteile sind zusammengenommen wegweisend für den Verbraucherschutz. Sie zeigen, dass globale Unternehmen das deutsche Recht nicht durch das Herkunftslandprinzip aushebeln können. Der Kündigungsbutton muss eine echte Abkürzung zur Vertragsfreiheit sein und darf nicht als Alibi-Link versteckt werden. Das haben Verbraucherschützer auch gegenüber deutschen Firmen schon wiederholt durchgesetzt. Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale betont, dass der Ausstieg aus einem Vertrag so leicht sein müsse wie der Einstieg. Bei den Urteilen gehe es „um ganz konkrete Alltagssituationen von tausenden Menschen, die Geld verlieren oder an unnötig komplizierten Kündigungen scheitern“.
(rbr)
Künstliche Intelligenz
Millardendeal: Mastercard übernimmt das Stablecoin-Start-up BVNK
Mastercard investiert verstärkt in digitale Währungen. Am Dienstag gab das Unternehmen die geplante Übernahme von BVNK, einem führenden Anbieter von Stablecoin-Infrastruktur, bekannt. Der Deal hat ein Volumen von bis zu 1,8 Milliarden US-Dollar, darunter 300 Millionen US-Dollar an bedingten Zahlungen, so Mastercard in einer Mitteilung.
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Der Kartenanbieter vergrößert mit dem Kauf des Londoner Stablecoin-Start-ups sein Engagement im Bereich blockchainbasierter Transaktionen. „Angesichts der zunehmenden regulatorischen Klarheit bezüglich digitaler Währungen in verschiedenen Regionen wollen Finanzinstitute und Fintechs ihren Kunden Zahlungsmöglichkeiten anbieten, die auf Stablecoins und tokenisierten Einlagen basieren“, schreibt Mastercard. Mit Stablecoins und tokenisierten Einlagen ließen sich grenzüberschreitende Überweisungen, Geschäftszahlungen und Auszahlungen mit Stablecoins durchführen, so Mastercard weiter. Diese digitalen Zahlungssysteme sind in der Regel schneller und kostengünstiger als traditionelle Kartenzahlungen und ein schnell wachsender Markt. Der Finanzdienstleister geht davon aus, dass die Akzeptanz von Stablecoins in der gesamten Finanzbranche zunehmen wird.
Zahlungsabwicklung zwischen Fiat- und Digitalwährungen
„Mit der Ausgabe verschiedener digitaler Währungen und tokenisierter Einlagen sowie deren zunehmender Verbreitung steigt auch der Bedarf an einer hochsicheren und konformen Zahlungsabwicklung zwischen Fiat- und digitalen Währungen über verschiedene Blockchains hinweg. Die Kombination der Kompetenzen von BVNK und Mastercard ermöglicht eine vertrauenswürdige Interoperabilität in großem Umfang und eine nahtlose systemübergreifende Anbindung“, heißt es in der Mastercard-Mitteilung.
BVNK wurde 2021 gegründet und ist auf Infrastrukturen zur Verbindung von Fiat- und Stablecoins spezialisiert. Die BVNK-Plattform ermöglicht ihren Kunden das Senden und Empfangen von Zahlungen in allen wichtigen Blockchain-Netzwerken in über 130 Ländern.
„BVNK hat die letzten Jahre nicht nur die Technologie entwickelt, sondern auch Lizenzen in verschiedenen Regionen erworben“, sagte Jorn Lambert, Chief Product Officer von Mastercard, gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Laut Lambert würde der interne Aufbau einer vergleichbaren Lösung „sehr viel Zeit in Anspruch nehmen“. Die Übernahme ermögliche Mastercard einen deutlich schnelleren Markteintritt. Sie soll vor Ende des Jahres abgeschlossen werden, muss aber noch von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden.
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(akn)
Künstliche Intelligenz
Fußball-WM 2026: YouTube und FIFA vereinbaren Kooperation
Die Videoplattform YouTube und der Fußball-Weltverband FIFA haben eine strategische Zusammenarbeit für die anstehende Fußball-Weltmeisterschaft in den Vereinigten Staaten, Kanada und Mexiko geschlossen. Mit der am Dienstag verkündeten Vereinbarung wird YouTube zu einer „bevorzugten Plattform“ des Turniers. Offizielle Medienpartner und YouTuber erhalten damit nach Vorstellung der FIFA mehr Möglichkeiten und Formate, das Turniergeschehen zu präsentieren.
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„Sie können u. a. ausführliche Zusammenfassungen, Hintergrundberichte, Shorts und Video-on-Demand-Inhalte veröffentlichen, um das Publikum auf YouTube zu begeistern und so die Reichweite und die Beteiligung insgesamt zu erhöhen“, heißt es in einer Pressemitteilung der FIFA. Erstmals in der WM-Geschichte erhalten Medienpartner die Möglichkeit, die ersten zehn Minuten jedes Spiels auf ihrem YouTube-Kanal live zu zeigen, so die FIFA weiter.
„Beispielloser Zugang“ für YouTuber
Ausgewählte Partien dürfen auch in voller Länge gezeigt werden. Darüber hinaus öffnet die FIFA ihr digitales Archiv und zeigt auf dem YouTube-Kanal der FIFA Aufzeichnungen früherer WM-Spiele in voller Länge sowie „viele weitere legendäre Momente der Sportgeschichte“, wie es heißt.
FIFA und YouTube wollen, so die Ankündigung, zudem einer Gruppe von YouTube-Redakteuren aus aller Welt einen „beispiellosen Zugang zur Fußball-Weltmeisterschaft“ bieten. Der Weltverband erhofft sich von „dieser einzigartigen, frischen Perspektive mit persönlichen Geschichten, taktischen Analysen und Blicken hinter die Kulissen“ eine lebendigere Berichterstattung, die neue Zielgruppen rund um den Globus ansprechen soll.
Auswirkungen auf den deutschen TV-Markt?
Für deutsche Fußballanhänger bringt die Kooperation möglicherweise einige Veränderungen mit sich. Nach bisheriger Planung will der Rechteinhaber Telekom auf seiner Plattform MagentaTV alle 104 Turnierspiele live übertragen. Überdies haben die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF Sublizenzen erworben. Sie dürfen 60 Spiele im frei empfangbaren Fernsehen zeigen, darunter alle Partien der deutschen Nationalmannschaft, das Eröffnungsspiel, die Halbfinals und das Finale.
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Nach Informationen von Branchenkennern laufen aktuell Gespräche mit den deutschen Lizenznehmern, um zwischen 15 und 30 WM-Spiele live auf YouTube zu übertragen, wie die Nachrichtenagentur dpa meldet. Um welche Begegnungen es sich dabei handeln soll, stehe bislang aber nicht fest.
(akn)
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Nikon Z5II, Z6III und ZR – Qualitätsmängel in Bauteilen erfordern Reparatur
Nikon gibt Qualitätsmängel bei der Produktion der drei Kameras Z5II, Z6III und ZR zu. Der Kamerahersteller erklärt auf seiner Support-Website, dass einige Bauteile nicht den eigenen Qualitätsstandards entsprächen. Diese könnten die Kamera unbrauchbar machen. Um welche Teile es sich handelt, teilte Nikon nicht mit.
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(Bild: heise )
Nicht alle produzierten Modelle sind jedoch betroffen. So dürfen Nutzer einer Z6III, die diese innerhalb Europas erworben haben, schon einmal aufatmen. Nach Angaben von Nikon sind diese Kameras technisch intakt. Alle anderen Käufer können anhand der Seriennummer ihrer Kamera prüfen, ob sie ihr Modell von Nikon reparieren lassen müssen. Die Kosten für Reparatur und Versand trägt das Unternehmen. Anfragen dafür nimmt Nikon ab dem 26. März 2026 entgegen. Wer weitere Informationen benötigt, soll sich an das nächste von Nikon lizenzierte Servicecenter wenden – am besten nimmt man die betroffene Kamera gleich mit.
Es ist nicht das erste Mal, dass Nikon Ärger mit fehlerhaften Bauteilen hat. 2023 wurde die Z8 gleich zweimal zurückgerufen, da zuerst die Verriegelung der Objektive nicht korrekt funktionierte und später die Ösen für den Kameragurt einfach ausbrachen. Ob Nikon weiterhin das Vertrauen seiner Kunden behält, bleibt nach den neuerlichen Problemen abzuwarten.
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(cbr)
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