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LaneSaber: Radfahrender Maker baut sich LED-Lichtschwert gegen zu enge Überholer


Einem Maker aus den USA, der unter dem Pseudonym Sundance auf Bluesky aktiv ist, reichte es: Zu oft wurde er von Autos zu knapp überholt – besonders wenn er seine Kinder und seinen Hund auf dem Lastenfahrrad transportierte. Damit vorbeifahrende Autos den gesetzlich festgelegten Überholabstand einhalten, hat er den LaneSaber gebaut: eine LED-beleuchtete Sicherheitsflagge, die seitlich am Rad montiert wird und den nötigen Abstand bei Tag und Nacht sichtbar markiert.

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Der leuchtende Stab beansprucht den eigenen Raum sichtbar, bevor ein Überholvorgang beginnt – damit Autofahrer nicht erst mittendrin merken, dass der Platz nicht reicht. Sundance bezeichnet das in seiner frei verfügbaren Bauanleitung als eine Art „nonverbales Gespräch“ mit Autofahrern, ohne dass man den Blick von der Straße nehmen muss.

Der Aufbau ist bewusst einfach. Basis ist ein handelsüblicher 16-Zoll-Fahrradständer aus Stahl, dessen Feder gekürzt wird. Dann wird der Arm mit Schraubstock und Hammer umgebogen. Als Flaggenstange dient ein 6-mm-Glasfaserstab, umwickelt mit einem roten COB-LED-Streifen. Bei COB-LEDs sitzen die Leuchtdioden so dicht aneinander, dass sie eine durchgehende Leuchtlinie statt einzelner Punkte erzeugen. Wetterfest wird das Ganze durch klaren Schrumpfschlauch. E-Bike-Fahrer können die LEDs per 12-V-DC-DC-Wandler vom Bordakku speisen. Die Materialkosten belaufen sich auf 60 bis 100 US-Dollar; an Werkzeug benötigt man Metallsäge, Schraubstock, Bohrmaschine und Lötkolben.

Wem ein einfarbiges Lichtschwert zu langweilig ist, findet in der Make die passenden Anleitungen, um auf adressierbare RGB-LEDs umzusteigen – etwa mit WLED auf ESP-Basis für App-gesteuerte Lichtmuster oder dem Festival-Totem mit bunten LED-Effekten.



(Bild: Make)

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In Deutschland gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts beim Überholen von Radfahrenden – Werte, die viele Autofahrer weder kennen noch einhalten, weshalb das Thema Überholabstand schon lange die Rad-Community beschäftigt. Der OpenBikeSensor etwa misst per Ultraschall den tatsächlichen Abstand vorbeifahrender Autos.

Zudem will die Bundesregierung Türwarnsysteme in Fahrzeugen verpflichtend vorschreiben, um sogenannte Dooring-Unfälle zu verhindern. Der LaneSaber verfolgt einen pragmatischeren Ansatz: nicht messen, nicht regulieren, sondern Raum beanspruchen.

Der Name kommt nicht von ungefähr – die Sci-Fi-Ikone dient Makern in diversen Kontexten als Inspiration. Die LED-Wasserwaage 2.0 aus der Make etwa besitzt ein verstecktes Lightsaber-Easter-Egg, und bei „Popular Woodworking“ entstand aus Obi-Wans Hilt-Design ein CNC-gefräster Wanderstock, und auf Etsy verkaufen Maker funktionale Gehstöcke im Lichtschwert-Look für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.


(mch)



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Fototour Elsass und Vogesen: Die besten Spots für die Landschaftsfotografie


Die meisten Menschen kennen das Elsass für seine deftige Küche und seine Weihnachtsmärkte. Doch diese Region im Osten Frankreichs hat noch sehr viel mehr zu bieten, insbesondere für Fotografen. Auf vergleichsweise kleinem Raum gibt es hier eine Vielzahl unterschiedlicher Motive: Weinberge an Hängen, neblige Wälder, freie Bergkämme, friedliche Seen und historische Ruinen. Die Region ist von Deutschland und Mitteleuropa aus einfach zu erreichen und beeindruckt mit ihrer landschaftlichen Vielseitigkeit.

Ich selbst lebe seit mehreren Jahren hier und bin daher vielleicht nicht ganz unvoreingenommen. Aber genau aus diesem Grund kenne ich die besten Orte, die richtige Tageszeit und das Licht, das den Unterschied ausmacht.

In diesem Artikel folgen wir der Grenze zwischen Frankreich und Deutschland von der Ebene bis zu den höchsten Gipfeln der Vogesen und werfen dabei auch einen Blick nach Lothringen. Die Route führt zu bekannten und versteckten Orten – und zeigt, wie nah hier ganz unterschiedliche Landschaften beieinanderliegen. Halten Sie also die Augen offen!


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Fototour Elsass und Vogesen: Die besten Spots für die Landschaftsfotografie“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Koalitionspaket: Kahlschlag bei Transparenz und Datenschutz, Turbo für die Netze


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In einer Phase des technologischen Umbruchs hat der Koalitionsausschuss am Donnerstag ein weitreichendes Papier mit dem Titel „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgelegt. Teil des Pakets sind Einschnitte bei den Bürgerrechten. So verständigten sich CDU/CSU und SPD etwa darauf, den Datenschutz im Sinne des Wirtschaftswachstums handlicher zu gestalten und alle vorhandenen Spielräume der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konsequent zu nutzen.

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Verfahren rund um den Datenschutz sollen „deutlich verschlankt“, die Aufsichtsstrukturen „vereinfacht und gebündelt“ werden. Auf europäischer Ebene will die Bundesregierung durchsetzen, dass nicht-kommerzielle Tätigkeiten in Vereinen, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie risikoarme Datenverarbeitungen ganz aus dem Anwendungsbereich der DSGVO herausgenommen werden. In KMU soll dem Plan nach auch die Zahl der betrieblichen Datenschutzbeauftragten reduziert werden.

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) will die Koalition beschneiden. Mussten Bürger bislang keine Gründe für eine Anfrage an staatliche Behörden nennen, soll der Zugang zu amtlichen Dokumenten künftig auf natürliche Personen fokussiert werden, die ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen können.

Ferner prüft die Koalition, den Kreis der Antragsberechtigten auf in der Bundesrepublik lebende Deutsche und EU-Bürger zu beschränken. Um Behördenmitarbeiter vor Anfeindungen zu schützen, sollen zudem die Namen der Beschäftigten pauschal geschwärzt werden. Schließlich sieht das Papier vor, die IFG-Gebühren deutlich anzuheben und an das Kostendeckungsprinzip anzupassen.

Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber moniert den „Unsinn“, durch Einschränkungen beim Datenschutz und der Informationsfreiheit Wachstum oder Sicherheit schaffen zu wollen. Die Transparenzplattform FragDenStaat spricht von einem Bruch des Koalitionsvertrags, in dem die drei Parteien noch eine IFG-Reform mit Mehrwert für die Bürger versprochen hatten.

Die Aktivisten beklagen den „größten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“. Durch das Vorhaben würden zivilgesellschaftliche Organisationen systematisch von Anfragen ausgeschlossen. Auch Pressevertretern drohe das Aus bei IFG-Recherchen.

Da durch die pauschalen Schwärzungen nicht mehr nachprüfbar wäre, wer für behördliche Entscheidungen verantwortlich ist, warnt die Plattform vor einem höheren Korruptionsrisiko. Ohne das Gesetz, hebt FragDenStaat hervor, wären zahlreiche Skandale etwa um rechtswidrige Grenzkontrollen oder Fördermittelaffären nie an die Öffentlichkeit gelangt.

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Auch Sonja Lemke, Sprecherin für digitale Verwaltung der Linksfraktion, findet klare Worte: „KMU machen 99,3 Prozent der Unternehmen aus. Wer die alle vom Datenschutz ausnehmen will, schafft den Datenschutz ab und macht intimste Informationen zum Freiwild für die Wirtschaft.“ Sie warnt vor einer gezielten Entmachtung der Kontrollinstanzen: Nachdem per Klüngelei ein neuer Bundesdatenschutzbeauftragter gewählt worden sei, „der kein Interesse am Datenschutz hat“, sollten jetzt Kompetenzen bei ihm gebündelt werden. Das komme der Abschaffung der Privatsphäre durch die Hintertür gleich.

Daneben umfasst das Paket Maßnahmen zur Entfesselung der Wirtschaft. Ein Schwerpunkt liegt auf der konsequenten Förderung von Zukunftstechnologien. Strategische Branchen wie die Halbleiterproduktion, KI, Clean Tech sowie die chemische und pharmazeutische Industrie sollen gestärkt werden. Um den Hochlauf des autonomen Fahrens voranzutreiben, plant die Koalition vereinfachte Zulassungsregeln und die Einrichtung spezieller Modellregionen.

Für den Betrieb von Rechenzentren sind strukturelle Erleichterungen vorgesehen. Da Kommunen aufgrund der bisherigen Gewerbesteuer-Systematik kaum von der Ansiedlung solcher Großprojekte profitieren, soll ein neuer Zerlegungsmaßstab für den Gewerbesteuer-Messbetrag etabliert werden, um die Standorte für lokale Gemeinden finanziell hochattraktiv zu machen.

Die Planung von Verteilnetzen will die Koalition beschleunigen. Das Gelingen der Energiewende hängt ihr zufolge entscheidend vom schnellen Stromnetzanschluss von Industrieanlagen, Rechenzentren und Wärmepumpen ab. Ein noch vor Ende des Jahres geplantes Verteilnetzpaket soll den Zeitraum für die Realisierung von Netzprojekten halbieren. Ein Baustein ist der forcierte Smart-Meter-Rollout: Bis Ende 2030 soll dieser für alle relevanten Messstellen zu über 90 Prozent abgeschlossen sein. Für Verbraucher, die nicht unter die gesetzliche Pflicht fallen, wird ein kostengünstiges und cybersicheres „Smart Meter Light“ eingeführt. Hier sah die Regierung vor Kurzem noch formale Hürden.

Gleichzeitig greifen die skizzierten Reformen in die Arbeitswelt und das Betriebsverfassungsrecht ein. Die Tarifvertragsparteien sollen bis Mitte Oktober Bereiche vorschlagen, in denen durch Vereinbarungen von geltenden Gesetzen – etwa im Arbeitsrecht oder bei komplexen Berichtspflichten – abgewichen werden kann. Um Firmen bei der Implementierung von KI-Systemen in der betrieblichen Praxis zu unterstützen, soll die Einführung von Software-Updates so novelliert werden, dass sie vereinfacht und schneller im Einklang mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates umgesetzt werden kann.

Die Einigung sei zwar nicht perfekt, aber ein Aufbruchsignal, sagt der IT-Verband Bitkom. Er begrüßt, „dass die Digitalisierung bei den Reformvorhaben von Anfang an mitgedacht wird“. Vereinfachungen beim Datenschutz seien wünschenswert. Jetzt komme es darauf an: „Nicht zerreden, sondern konsequent umsetzen.“

Der Elektro- und Digitalverband ZVEI bewertet die Resultate ebenfalls überwiegend positiv. Ein beschleunigter Hochlauf von intelligenten Stromzählern sei das richtige Zeichen für mehr Steuerbarkeit und Flexibilisierung. Smart Meter Light könnten aber zu unnötigen Doppelstrukturen führen.


(wpl)



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Doctolib: Marktcheck deckt Kostenfallen bei Arztterminen auf


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Wer gesetzlich krankenversichert ist und online nach einem Arzttermin sucht, landet oft auf Plattformen wie Doctolib. Wer dabei einen entsprechenden Filter setzt, möchte ausschließlich Praxen angezeigt bekommen, die regulär über die Krankenkasse abrechnen. Ein Marktcheck des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) ergibt ein anderes Bild: Trotz gesetztem Filter schleust Doctolib demnach oft Termine für Privatpraxen, teure Selbstzahlerleistungen sowie Angebote ohne medizinische Notwendigkeit in die Ergebnisse ein.

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Für die Untersuchung simulierten die Tester vom 19. bis 21. Mai die Suche eines gesetzlich Versicherten in Berlin und Hamburg. Sie analysierten 37 Praxen der Dermatologie und Gynäkologie mit 349 spezifischen Terminarten – also konkreten Behandlungsanlässen. Das Resultat: Mehr als ein Drittel aller untersuchten Terminarten wies auf eine erforderliche Selbstzahlung hin und widersprach so der Erwartung der Nutzer.

Besonders deutlich zeigt sich die Fehlsteuerung in der Dermatologie, wo mehr als drei Viertel der untersuchten Terminarten einen Selbstzahlerhinweis trugen. Selbst reguläre Kassenleistungen wie das Hautkrebsscreening wurden in mehr als der Hälfte der Fälle ausschließlich als kostenpflichtiges Selbstzahlerangebot deklariert. Parallel tauchten im Kassenbereich kosmetische Botox-Behandlungen auf, die mit dem gesetzlichen Leistungskatalog nichts zu tun haben.

In der Gynäkologie bietet sich ein ähnlich unübersichtliches Bild. Hier wurden individuelle Gesundheitsleistungen wie die Krebsvorsorge mit Ultraschall sprachlich hervorgehoben und in Kategorien für gesetzlich Versicherte geschmuggelt, ohne klare Kennzeichnung als Privatleistung. Zudem stießen die Prüfer auf eine unzulässige Preisgestaltung, bei der für identische Leistungen je nach Versichertenstatus unterschiedliche Beträge aufgerufen wurden.

Erschwerend kommt mangelnde Transparenz im Buchungsprozess dazu. Dass für die Behandlung eigene Kosten anfallen, erfahren Betroffene oft erst spät: nämlich dann, wenn die Praxis und das Zeitfenster bereits ausgewählt sind. Einige Ärzte drohten sogar mit einer Strafgebühr, wenn das medizinische Anliegen am Ende nicht zur ausgewählten Terminart passt.

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Der vzbv sieht daher die Politik gefordert. Die Bundesregierung müsse im Zuge des geplanten Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen klare Mindeststandards für Terminportale verankern. Die Vergabe von Arztterminen dürfe nicht vom Geldbeutel abhängen, sondern müsse sich nach medizinischer Dringlichkeit richten.

Selbstzahlertermine und Privatsprechstunden gehören nach Ansicht der Verbraucherschützer ganz ausgeblendet. Ausnahme: Nutzer suchen explizit danach. Zudem müsse der Gesetzgeber Riegel gegen willkürliche Ausfallhonorare vorschreiben. Damit Patienten ohne Internetzugang nicht abgehängt werden, gelte es ferner sicherzustellen, dass die Terminbuchung per Telefon oder vor Ort als gleichwertige Alternative gesetzlich geschützt bleibe.

Einschlägige Probleme beschäftigen bereits die Justiz. Im November 2025 entschied das Landgericht Berlin nach einer vzbv-Klage (Az. 52 O 149/25), dass die Praxis von Doctolib, trotz des Filters der gesetzlichen Versicherung reine Privatpraxen einzublenden, irreführend ist. Doctolib hat Berufung eingelegt. Neu ist die Debatte nicht: Schon 2023 machten Verbraucherschützer auf Mängel bei dem Portal aufmerksam. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte sich damals für nicht zuständig.

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(afl)



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