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Künstliche Intelligenz

Mehr als „Deep Fake“: Entwurf für „Digitale Gewalt“-Gesetz vorgelegt


Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat den seit Wochen erwarteten Entwurf für ein Gesetz vorgelegt, mit dem Opfer gegen die Erstellung und Verbreitung von intimen Bildaufnahmen, täuschend echt wirkenden pornografischen Darstellungen aber auch Cyberstalking strafrechtlich besser vorgehen können sollen. Die Durchsetzung von Betroffenenrechten soll aber auch zivilrechtlich einfacher werden. „Nicht die Betroffenen sollen verstummen, sondern die Täter – und digitale Gewalt muss endlich konsequent geahndet werden“, so Hubig zur Vorstellung des Gesetzentwurfes, der nun von Ländern und Verbänden kommentiert werden kann.

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Die jetzt geplanten neuen oder überarbeiteten strafrechtlichen Normen sollen ganz unterschiedliche Sachverhalte regeln, die das Justizministerium unter dem Begriff „Digitale Gewalt“ subsumiert. Mit dem neuen Paragrafen 184k Strafgesetzbuch soll verboten werden, dass intimes Bildmaterial unbefugt hergestellt oder verbreitet wird.

Damit ist ein breiter Begriff gemeint: von heimlichen Bildaufnahmen realer Menschen über die Verbreitung ursprünglich nicht für einen erweiterten Kreis gedachter Aufnahmen bis zu „sexualisierten Deepfakes“. Taten unter dem neuen Paragrafen sollen dabei als Privatklage verfolgt werden können, weshalb Kritiker befürchten, dass dies dazu führen könnte, dass Staatsanwaltschaften so gut wie immer die Verfolgung einstellen würden – und den Betroffenen die Rechtsdurchsetzung obliegen würde.

Mit einem neuen Paragrafen 201b im Strafgesetzbuch soll zudem der neuen KI-Realität Einhalt geboten werden: Es geht um den „mittels Computerprogramms“ erzeugten Anschein „ein tatsächliches Geschehen in Bezug auf eine andere Person wiederzugeben“, mit dem das Ansehen eines Lebenden oder Verstorbenen erheblich beschädigt werden könnte. Der Entwurf des Justizministeriums sieht hier vor, dass bis zu zwei Jahre Haft die Folge sein können – in Fällen, in denen Abbildungen etwa von Kindern oder Jugendlichen betroffen sind, können jedoch bereits jetzt schon härtere Strafen greifen.

Mitgeregelt wird zudem das unbefugte Tracking: mit einem neuen §202e im Strafgesetzbuch sollen etwa heimliche Bluetooth- oder GPS-Tracker strafbar werden. Allerdings nur dann, wenn dies „wiederholt oder ständig“ geschieht. Außerdem muss es wahrscheinlich sein, dass der Person „schwerer Schaden“ zugefügt wird – was nur selten einfach zu beweisen sein dürfte und im Regelfall nur auf Antrag des Betroffenen verfolgt wird.

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Insbesondere im zivilrechtlichen Part gibt es weitere offene Fragen. Anders als im strafrechtlichen Teil müssen Betroffene ihre Rechte erst gegenüber einem Plattformbetreiber geltend machen, um die zugehörige IP-Adresse des mutmaßlichen Schädigers zu erhalten. Mit dieser IP-Adresse wiederum muss der Betroffene sodann eine Auskunft von dem Provider verlangen, dessen IP-Nummernblöcken der Täter zugeordnet ist, um sich anschließend schadlos zu halten. Dabei wird die Speicherung der Zuordnung von IP-Adressen zu einem Anschlussinhaber auf Vorrat also vorausgesetzt, bei mehrfach genutzten IP-Adressen – etwa im Mobilfunk üblich – soll der Auskunftsanspruch auch die zugehörige Portnummer herausgeben müssen – zusammen mit Name, Geburtsdatum, Anschrift und E-Mail-Adresse, soweit vorhanden. Beides unterliegt dabei dem sogenannten Richtervorbehalt: Der Geschädigte muss bei Gericht einen entsprechenden Antrag stellen – das Verfahren soll dann zu beiden Auskünften nacheinander führen, ohne dass ein zweites Verfahren angestrengt werden muss.

Tatsächlich verbirgt sich in den Regelungen zum Auskunftsanspruch aber sehr viel mehr als der geplante juristische Schutz vor Deep-Fake-Pornografie, Stalking und anderen Handlungen, die unter dem Stichwort „Digitale Gewalt“ primär im Fokus stehen – hauptsächlich und zuletzt aufgrund der Vorwürfe der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann, oftmals mit sexueller Komponente. Der nun vorliegende Vorschlag des von Stefanie Hubig geleiteten Hauses umfasst hier viel mehr: Er soll etwa auch im Fall der kaum bekannten Strafnorm in §42 Bundesdatenschutzgesetz Anwendung finden, der unter anderem die absichtliche, massenhafte, unbefugte Veröffentlichung personenbezogener Daten unter Strafe stellt. Auch das Recht am eigenen Bild (§22 Kunsturhebergesetz) soll hierfür ausreichen.

Auch die geplante temporäre „Sperrung von Nutzerkonten in sozialen Netzwerken“ auf Verlangen eines Geschädigten dürfte noch für viel Diskussionsbedarf sorgen. Zum einen ist die Beschränkung auf „Soziale Netzwerke“ nur für bestimmte Angebote überhaupt angedacht. Zum anderen übersieht die Justizministerin damit, dass die Europarecht- und Rechtsprechung so wie auch die eigene Bundesregierung inzwischen von gemischten Angeboten ausgehen – so müsste einem Konto etwa das Posten in WhatsApp- oder Telegramchanneln verboten werden, die Gruppenfunktion zugleich jedoch unberührt bleiben.

Bei diesen Verfahren sollen sich Betroffene dem Referentenentwurf nach auch von dazu befugten Organisationen vertreten lassen können. Voraussetzung dafür soll sein, dass es sich um zivilgesellschaftliche Organisationen mit unentgeltlichem Aufklärungs- und Beratungsauftrag handeln müsse.

Eine der dafür wohl infrage kommenden übt heute jedoch Kritik: HateAid. Die Organisation fürchtet abschreckend hohe Kosten für die Betroffenen, da diese im Auskunftsverfahren Kosten für Anwälte der Beteiligten sowie Gerichtskosten erst einmal zahlen müssten, um anschließend zu versuchen, diese vom mutmaßlichen Schädiger wieder einzutreiben. Außerdem sei nicht nachvollziehbar, warum zwar der Auskunftsanspruch nun in einem zusammengefassten Verfahren bei Gericht durchsetzbar sei, für eine anschließende Entfernung aber ein neues Verfahren angestrengt werden müsse.

Ganz praktische Kritik an den Plänen kam derweil schon vorab vom Deutschen Richterbund. „Solange in vielen chronisch unterbesetzten Staatsanwaltschaften drei Ermittler die Arbeit für vier erledigen müssen und Strafverfahren gerade deshalb immer öfter vorzeitig eingestellt werden müssen, erfüllt die Politik ihr Schutzversprechen an die Betroffenen nicht“, hatte Richterbund-Geschäftsführer Sven Rehben schon vor der heutigen Präsentation des Referententwurfs gewarnt.

Ein anderes Gesetz soll die Richter nicht mehr beschäftigen: Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen enthalten eine neue Vorschrift, wie soziale Netzwerke einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benennen müssen, sofern es keinen EU-Sitz des Unternehmens gibt. Dies war bislang der letzte Grund für das Vorhandensein eines ansonsten entkernten, weil vom Digital Services Act inhaltlich längst überformten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Mit der neuen und weitergehenden Regelung soll das einst von einer schwarz-roten Koalition eingeführte Gesetz daher endgültig abgeschafft werden – zum bereits dritten Mal. Real wird aber wohl auch die geplante neue Vorschrift wenig ändern – denn ohne formale Zustellungsmöglichkeit ist auch die Zustellung einer Feststellung durch die zuständigen Behörden nahezu unmöglich, wie die jahrelange Posse um Telegram gezeigt hat.


(nen)



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Core 300: Intel stellt Billigprozessor Wildcat Lake vor


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Intel geht mit der Prozessorbaureihe Core 300 alias Wildcat Lake neue Wege. Anders als bei den Core 100 und 200 (nicht Ultra) legt der Hersteller keine alten CPUs unter neuem Namen auf. Stattdessen gibt es eine Mini-Version der großen Core Ultra 300 (Panther Lake). Das komplette Design ist auf niedrige Kosten ausgelegt und folglich für günstige Notebooks gedacht.

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Statt bis zu 16 CPU-Kerne gibt es mit Wildcat Lake nur noch maximal sechs: zwei Performance- und vier Low-Power-Effizienzkerne. Auf normale Effizienzkerne als Mittelstufe verzichtet Intel. Das Speicher-Interface ist auf 64 Bit halbiert (Single-Channel), der Level-3-Cache auf 6 MByte gedrittelt und auch die integrierte KI-Einheit (Neural Processing Unit, NPU) sowie GPU sind kompakt gehalten. Das spart Chipfläche und damit Fertigungskosten.


Infografik aus Intels Präsentation

Infografik aus Intels Präsentation

Links die großen Panther-Lake-Chipkonfigurationen, rechts der kleinere Wildcat Lake.

(Bild: Intel)

Die NPU schafft maximal 17 Billionen Berechnungen pro Sekunde (Tops) statt 50. Die GPU umfasst maximal zwei Xe-Kerne statt 12 wie in der Panther-Lake-Maximalkonfiguration.

Single-Channel-RAM hilft vor allem in Zeiten der Speicherkrise, die Kosten nach unten zu drücken. Für Intel ist das Timing trotzdem schlecht: Notebook-Hersteller priorisieren Oberklassemodelle, um ihre Margen zu halten. Vor allem die Einstiegs- und Mittelklasse leidet unter den immensen Speicherpreisen.

Die grundlegende Technik befindet sich trotz des Kostenfokus auf aktuellem Stand. Das Compute-Die mit der CPU, GPU, NPU und dem Speichercontroller fertigt Intel mit eigener 18A-Technik. Das Platform Controller Tile fertigt TSMC im N6-Prozess. Intel begnügt sich mit sechs PCI-Express-4.0-Lanes, integriert aber weiterhin Thunderbolt 4, Wi-Fi 7 und Bluetooth 6.0.

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Infografik aus Intels Präsentation

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Aufbau von Wildcat Lake. Das Compute-Die stellt Intel mit 18A-Technik her.

(Bild: Intel)

Wildcat Lake kommt in Form von sechs Mobilprozessoren. Fünf Modelle unterscheiden sich nur marginal: Vom Core 7 360 bis zum Core 5 315 kommt immer der Vollausbau mit sechs CPU-Kernen und zwei GPU-Kernen zum Einsatz. Sie unterscheiden sich größtenteils durch die Taktfrequenzen und den Support für Intels Validierungsprogramm Stable IT Platform Program (SIPP). Hersteller zertifizieren dort das Zusammenspiel aus allen Komponenten; gedacht ist es für Unternehmenskunden.

Beim Core 3 304 sind ein CPU-Performance- und ein GPU-Kern deaktiviert. Er hat mit 4,3 GHz auch den niedrigsten Turbo-Takt.

Alle sechs Modelle verwenden die gleiche NPU, bloß mit unterschiedlichen Taktfrequenzen. Zudem können alle wahlweise 64 GByte DDR5-6400-RAM oder 48 GByte LPDDR5X-7467-Speicher ansprechen. Die standardmäßige Thermal Design Power (TDP) liegt bei 15 Watt, die maximale Turbo-Power bei 35 Watt.


Infografik aus Intels Präsentation

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Spezifikationen der Core 300. Fünf Modelle ähneln sich weitgehend.

(Bild: Intel)

Laut Intel planen Notebook-Hersteller über 70 Designs mit Wildcat Lake. Die ersten davon sollen zeitnah verfügbar sein. Acer bringt etwa verschiedene Aspire-Go-Notebooks, Asus Vivobooks und Expertbooks, HP ein Omnibook, Lenovo Thinkbooks, Thinkpads, Ideapads und einen Ideacentre-All-in-One-PC, und Samsung das Galaxy Book 6.


(mma)



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„Replaced“: Cyberpunk-Blues in Pixel-Optik | heise online


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„Replaced“ sorgte mit seinem einzigartigen Grafikstil schon bei der Ankündigung im Jahr 2021 für Aufsehen. Jetzt ist der Action-Plattformer endlich da und kann die meisten Versprechen sogar einlösen – ein ungewöhnliches SciFi-Abenteuer auf den Spuren von „Another World“ und „Inside“.

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Stellen wir uns mal vor, dass alles ganz anders gelaufen wäre. Dass es schon in den 1980er Jahren künstliche Intelligenzen und Supercomputer gab. Dass Autos fliegen können. Und dass Mensch sein noch lange nicht heißt, Mensch zu sein. Wo liegen die Grenzen zwischen Mensch und Maschine? Wofür lohnt es sich zu lieben, zu leben und zu kämpfen?

In dieser Sinnkrise steckt Wissenschaftler Warren Marsh. Der wacht nach einem missglückten Experiment auf und hat einen künstlichen Gast in seinem Körper: R.E.A.C.H. oder ausführlicher „Research Engine for Altering and Composing Humans“. Beide sind mit der Gesamtsituation nicht glücklich und wollen so schnell wie möglich die Trennung. Doch leichter gesagt als getan. Ein nahezu faschistischer Politik- und Polizeiapparat, gierige Konzerne und eine ziemlich triste Lebensperspektive machen den beiden ihren Plan beinahe zunichte.


Ein Pixeltraum: Dank ungewöhnlichem Stil und spannender Story wird „Replaced“ zu einem Genre-Hit für Science-Fiction-Fans. (Bild:

heise medien

)

Was vielleicht wie Satire klingt, ist eine zutiefst bedrückende Retro-Dystopie, die ein wenig an William Gibsons Roman „Neuromancer“ oder Ridley Scotts „Blade Runner“ erinnert. Die Welt ist dunkel und trist. Aber selbst in diesem Szenario der Hoffnungslosigkeit findet das Entwicklungsstudio Zeit und Ideen, sie zum Leben zu erwecken. Gemalt im Pixellook finden sich überall kleine Details und die Synthie-Musik dröhnt wie zu besten John-Carpenter-Zeiten aus den Boxen. Das ist stilistisch ein nahezu perfekter Neo-Noir-Traum.

Spielerisch wandelt das Abenteuer in den rund 12 Spielstunden auf Pfaden großer Vorbilder. Hauptfigur Warren bewegt sich in einer 2.5D-Welt in der Seitenansicht durch dunkle Tunnel, neonleuchtende Städte und verwirrende Forschungskomplexe. Die Perspektive spielt mit uns, dreht sich manchmal oder wechselt die Blickwinkel. „Replaced“ mag zwar nur ein Sidescroller sein, sorgt aber für Tiefe und Raumgefühl.

Meist muss Warren von einer Kante zur nächsten springen. Dafür krallt er sich an Wände oder verschiebt Container, um höher zu klettern. Manchmal weicht er Überwachungskameras aus oder hackt die Sicherheitsanlagen auf seinem tragbaren Handcomputer, indem er Symbole anordnet. Simpel, mit ein bisschen Zeitdruck, aber mit endlosen Versuchen.

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Immer wieder trifft Warren auf ein paar Gegner, die er ordentlich vermöbeln darf. Zwei Nahkampfattacken, ein bisschen ausweichen und kontern. Später bekommt er noch eine Pistole, die sich bei jedem Treffer auflädt. Das wirkt in Aktion ein wenig wie „Batman: Arkham City“ in 2D. Da es oft Gegnerwellen sind und sie alle nur Geld für graue oder dunkle Klamotten haben, fällt der Überblick ein wenig schwer. Frust kommt aber selten auf. Selbst die Bosskämpfe gegen aufgepumpte Schlägertypen sind leicht zu meistern. Den Gegnern fehlt es an anspruchsvollen Angriffsmustern, die Spieler auf dem normalen Schwierigkeitsgrad fordern.

Warren ist auch ein Sammler. Überall finden sich, manchmal auch versteckt, Lebens- und Waffenupgrades. In kleinen Text- und Audiofiles wird die Hintergrundgeschichte erzählt. Wenn er dann auf einem Bahnhof für andere Ausgestoßene ein paar Aufgaben erfüllt, wird es emotional: einem Sterbenden die Bilder seiner Familie bringen, einen Hund füttern oder das Drama hinter einem ungewöhnlichen Zwillingspaar aufdecken. Witzig: An Spielautomaten darf er auch den Highscore in „Frogger“ oder „Space Invaders“ inspirierten Spielen knacken.

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So entsteht langsam das dystopische Bild einer zerstörten Gesellschaft, am Ende sogar ziemlich blutig und derb. Das ist trist und ganz bestimmt kein „Feel-Good“-Game, auch wenn am Ende Hoffnung aufkeimt. Die Geschichte erzählt von Verlust, Einsamkeit und der Menschwerdung einer Maschine. Es ist ein existenzielles Science-Fiction-Abenteuer, das Spieler mit seiner ungewöhnlichen visuellen Umsetzung anzieht und mit seiner Story zum Nachdenken anregt.

„Replaced“ ist ein wahr gewordener Pixel-Traum. Detailverliebt spielt das Entwicklungsstudio Sad Cat mit Genre- und Spielelementen. Hektische Action-Phasen wechseln sich mit besinnlichen Momenten ab und sorgen für ein spannendes wie nachdenklich machendes Cyberpunk-Abenteuer.

Sicher gibt es auch Ecken und Kanten. Manchmal steht der Pixel-Stil der Übersicht im Weg, und die Bewegungsanimationen der Hauptfigur könnten flüssiger sein. Auch fehlt es den Gegner-Typen an Abwechslung. Wer in eine stilistisch nahezu perfekte Retro-Dystopie der 1980er eintauchen will, liegt bei diesem Indie-Abenteuer aber genau richtig.

„Replaced“ ist für Windows und Xbox Series X/S erschienen. USK ab 16. Es kostet ca. 20 €. Für unseren Text haben wir die Windows-Version durchgespielt.


(dahe)



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Terahertz-Scanner untersucht aktive Halbleiter kontaktlos


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Die Veränderung der Ladungsträgerdichte in Halbleitermaterialien beeinflusst die Eigenschaften von elektromagnetischer Strahlung im Terahertz-Frequenzbereich. Diesen Zusammenhang nutzt eine Forschergruppe des australischen Terahertz Engineering Lab, um p-n-Übergänge von Dioden und Transistoren im laufenden Betrieb zu untersuchen. Das gelang ihnen durch das Gehäuse der vier untersuchten Dioden und Transistoren hindurch.

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Das ist ein erster Schritt zu einer kontaktlosen und zerstörungsfreien Messmethode, die Aufschlüsse über die Funktion von Chips liefert. Eine solche Methode wäre für manche Chips ein Sicherheitsrisiko, etwa für Secure Elements oder Smartcard-ICs, die geheimes Schlüsselmaterial verarbeiten.

Bisher erzielt die Methode allerdings eine relativ geringe Auflösung und die Untersuchung dauert zu lange, um Schaltvorgänge bei höheren Taktfrequenzen zu erfassen.

Das Team um Bryce Chung vom Terahertz Engineering Laboratory der Uni Adelaide arbeitet mit Terahertz-Signalen im Frequenzbereich um 275 GHz, also 0,275 THz. Obwohl die Frequenz also nur ein Bruchteil von 1 Terahertz beträgt, spricht man von Terahertz-Wellen.

Dass sich Strahlung in diesem Frequenzbereich zur Untersuchung von Halbleiterbauelementen eignet, ist schon seit vielen Jahren bekannt. Zum Beispiel untersuchte ein anderes Forscherteam schon 2008 das Dotierungsprofil eines Transistors mittels Terahertz-Nahfeld-Nanoskopie.

Laut seiner Veröffentlichung bei IEEE Xplore gelang es dem australischen Team nun erstmals, die p-n-Übergänge von Standardbauteilen im laufenden Betrieb durch die jeweiligen Gehäuse hindurch abzubilden.

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Zwei Dioden und zwei Transistoren und ihre Terahertz-Scans

Zwei Dioden und zwei Transistoren und ihre Terahertz-Scans

Zwei Dioden und zwei Transistoren (oben) und ihre Terahertz-Scans (unten).

(Bild: Bryce Chung / Terahertz Engineering Laboratory)

Als Testmuster wählten die Forscher allerdings diskrete Bauelemente, die schon seit Jahrzehnten hergestellt werden und im Vergleich zu modernen Chips riesige interne Strukturen haben: Dioden der Typen 1N4007 und 1N4148, den N-Kanal-JFET 2N5485 sowie den NPN-Transistor BC548B.

Die Forscher lösten jedoch ein wesentliches Problem: Eigentlich hat das Signal mit 275 GHz eine zu große Wellenlänge, um die winzigen p-n-Übergänge abzubilden. Daher werteten die Experten mit einer speziellen Empfängertechnik zusätzliche Informationen aus dem reflektierten Signal aus.

Dabei tasten sie den untersuchten Halbleiter in Schritten von je 0,25 Millimetern ab. Der komplette Scan einer quadratischen Fläche mit 1 Zentimeter Kantenlänge dauerte rund 30 Minuten.

Damit kann der bisherige Versuchsaufbau also die Funktionsweise kompletter Chips mit feinen Strukturen, Millionen Transistoren und höheren Taktfrequenzen nicht analysieren.


(ciw)



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