Künstliche Intelligenz
Microsoft übertrifft Erwartungen, aber Börse bestraft schwächeren Cloud-Ausblick
Microsoft hat im vergangenen Quartal den Umsatz und die Gewinne erneut deutlich gesteigert, wobei die Cloud-Geschäfte die größten Wachstumstreiber bleiben. Die Nachfrage nach Cloud-Kapazitäten übersteigt weiterhin das Server-Angebot. Vordergründig wurden die Erwartungen der Analysten übertroffen, aber nicht beim Ausblick. Hier zeigt sich der Konzern beim Cloud-Wachstum verhaltener als erhofft, sodass die Microsoft-Aktie im nachbörslichen Handel einen Dämpfer bekommt.
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Dabei konnte Microsoft den Gesamtumsatz in den letzten drei Monaten des Jahres 2025 auf 81,3 Milliarden US-Dollar steigern. Das sind 17 Prozent mehr als im selben Zeitraum des Vorjahres, als Microsofts KI-Geschäfte in der Cloud den Umsatz angetrieben hatten. Branchenexperten hatten mit rund 80,3 Milliarden Dollar Umsatz gerechnet. Auch Microsoft selbst war im letzten Herbst noch von einem Umsatz im Jahresendgeschäft zwischen 79,5 und 80,6 Milliarden Dollar ausgegangen.
Umsatz steigt, Gewinne sogar stärker
Der damit in mehrfacher Hinsicht unerwartet hohe Umsatz des im Dezember abgeschlossenen zweiten Quartals des Geschäftsjahres 2026 hat dazu geführt, dass der Betriebsgewinn im Jahresabstand um 21 Prozent auf 38,3 Milliarden Dollar und der Nettogewinn um sogar 60 Prozent auf 38,5 Milliarden Dollar angewachsen ist.
Der Umsatztreiber bleibt das Cloud-Business. Hier konnte Microsoft die Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um 26 Prozent auf insgesamt 51,5 Milliarden Dollar steigern. Der Umsatz der sogenannten „intelligenten Cloud“ ist sogar um 29 Prozent gewachsen und stellt mit 32,9 Milliarden Dollar den größten Teil des Cloud-Geschäfts dar. Erstmals nennt Microsoft Nutzerzahlen von Microsoft 365 Copilot, dem KI-Assistenten für das Cloud-Office. Von den 450 Millionen M365-Abonnenten haben 15 Millionen die KI dazu gebucht. Hier besteht also Wachstumspotenzial.
Aussicht auf Cloud-Milliarden
Zudem berichtet Microsoft von ausstehenden Cloud-Buchungen im Wert von 625 Milliarden Dollar, die bislang nicht realisiert wurden. Das entspricht einem Plus von 110 Prozent gegenüber dem Vorjahr und ist vor allem OpenAI zu verdanken. Im Rahmen neuer Partnerschaftsregeln von Microsoft und OpenAI haben sich die KI-Entwickler verpflichtet, Azure-Dienste im Wert von zusätzlich 250 Milliarden US-Dollar zu beziehen. Fraglich ist nur, wann OpenAI diese Cloud-Kapazitäten bucht und bezahlt, sodass diese Beträge bislang nicht in den Geschäftszahlen berücksichtigt sind.
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Das Geschäft mit PC- und Gaming-Produkten stagniert dagegen. Der Umsatz mit Windows-Lizenzen und -Geräten ist nur um 1 Prozent gewachsen, bei Xbox-Inhalten und -Diensten verzeichnet Microsoft sogar einen Rückgang um 5 Prozent. Immerhin wurde der Umsatz mit der Suche (Bing) und News-Werbung um 10 Prozent gesteigert. Auch die Einnahmen des Karrierenetzwerks LinkedIn sind weiter gewachsen, nämlich um 11 Prozent.
Vorsichtige Prognose
Im Gespräch mit Investoren und Analysten gab Microsoft einen Ausblick auf die Ergebnisse des aktuell laufenden Geschäftsquartals. Laut CNBC erwartet der Konzern einen Umsatz zwischen 80,65 und 81,75 Milliarden Dollar, wobei dies im Mittel der von Beobachtern prognostizierten 81,2 Milliarden Dollar entspricht. Gleichzeitig wäre dies ein Anstieg von knapp 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Allerdings rechnet Microsoft mit einer Umsatzrendite von lediglich 45,1 Prozent, was unter den von Analysten erwarteten 45,5 Prozent liegt. Microsoft erwartet zudem ein Cloud-Wachstum von 37 bis 38 Prozent. Anleger könnten hier etwas mehr erhofft haben, sodass die Aktie im nachbörslichen Handel um rund 6 Prozent nachgegeben hat.
(fds)
Künstliche Intelligenz
Fauna Robotics bringt humanoiden Roboter Sprout für Forschung und Entwicklung
Das US-amerikanische Robotikunternehmen Fauna Robotics hat die humanoide Roboter-Plattform Sprout entwickelt, die als Basis für Forschung und Entwicklung eingesetzt werden kann. Die Ausrichtung des Roboters liegt allerdings nicht auf industrieller Arbeit, sondern eher auf Anwendungen im Haushalt, sozialer Interaktion und Freizeitvergnügen.
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Sprout ist 107 cm groß und wiegt lediglich 22,7 kg. Durch sein relativ geringes Gewicht kann er auch mal von einem Ort zum anderen getragen werden. Das muss allerdings nicht sein, denn der humanoide Roboter kann out-of-the-box selbst laufen und auch Treppen steigen.
Insgesamt besitzt Sprout 29 Freiheitsgrade: jeweils 5 an den Beinen und Füßen und je 6 an den 48 cm langen Armen. Die Hände sind als 3-Finger-Greifer ausgelegt. Zusätzlich kann er den Kopf und Oberkörper drehen und neigen. Zwei bewegliche, antennenförmige Augenbrauen verleihen dem Roboter eine individuelle Note.
Der Körper aus Aluminium und Komposit-Materialien ist vollständig mit einem weichen, gummiartigen Material überzogen. Sollte es trotz der integrierten Sicherheitsmaßnahmen doch mal zum physischen Kontakt mit einem Menschen kommen, dann dürfte der weniger schmerzhaft ausfallen.
Sprout soll Gewichte bis zu 11,2 kg stemmen können, das jedoch nur kurzzeitig, weniger als 10 Sekunden, und nur in einer bestimmten Armstellung. Der Umgang mit Objekten bis zu rund einem Kilogramm soll dagegen dauerhaft möglich sein. Zu den verwendeten Aktuatoren macht Fauna Robotics keine Angaben.
Das Hirn der Robotersteuerung bildet die CPU Nvidia Jetson AGX Orin 64 GB. Als Speicher dient eine 1 TByte NVMe SSD. An Kameras und Sensoren hat Sprout eine ZED 2i RGB-D-Stereo-Kamera, 4 VL53L8CX-8×8-Zonen-Distanz-Sensoren, eine 9-Achsen-IMU (Inertial Measurement Unit) und ein Mikrofon-Array zur akustischen Raumerfassung an Bord.
Programmierung und Training
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Eine Verbindung zum Roboter kann über Wi-Fi 5.2 oder per Ethernet hergestellt werden. Der Roboter arbeitet zwar autark, kann über die Datenanbindung aber auch ferngesteuert und trainiert werden. Für die Entwicklung von Roboteranwendungen stellt Fauna Robotics ein SDK zur Verfügung. Die Programmierung erfolgt in Python und über C++ APIs. Bei der Visualisierung hilft das Visualisierungs- und Management-Tool Foxglove für Roboter. Die Roboterarchitektur ist kompatibel mit Nvidia Isaac Sim, Gazebo und MuJoCo, um Simulationen durchzuführen und den Roboter trainieren zu können.
Angetrieben wird Sprout von einer Lithium-Ionen-Batterie mit 5000 mAh oder 10.000 mAh. Die Laufzeit des Roboters beträgt mit der stärkeren Batterievariante zwischen 3 und 3,5 Stunden.
Fauna Robotics sieht den Roboter als Entwicklungsplattform und zum Einsatz in Haushalten. Als Plattform zur Entwicklung industrieller Anwendungen ist er allerdings aufgrund seiner physischen Einschränkungen nicht geeignet. Vielmehr soll Sprout als sozialer Roboter und für leichte Tätigkeiten zu Hause einsetzbar sein. Der Preis von Sprout dürfte für durchschnittliche Haushalte allerdings zu hoch sein: Er liegt bei rund 50.000 US-Dollar.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Meike Kamp: „DSGVO-Änderungen rütteln an den Grundpfeilern des Datenschutzes“
Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp hat die Reformvorschläge der EU-Kommission zur Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) scharf kritisiert. Die geplanten Änderungen an der Definition personenbezogener Daten griffen den Kern des europäischen Datenschutzrechts an. Zudem gingen sie über die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hinaus, sagte Kamp, die am Mittwoch zu einer Veranstaltung anlässlich des EU-Datenschutztags nach Berlin einlud.
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„Über allem hängt die Frage, wann sind Daten noch personenbezogen und ist die Datenschutz-Grundverordnung anwendbar oder nicht mehr“, so Kamp. Über viele Jahre habe sich die Diskussion „vom absoluten Personenbezug und hin zu den Fragen, wer über Mittel zur Identifizierung verfügt, welche Perspektive für die Beurteilung des Personenbezugs relevant ist und wie hoch das Risiko der Re-Identifizierung sein darf“.
Unternehmen müssen Verantwortung bei Datenhaltung tragen
Dabei verwies Kamp auch auf das SRB-Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dieses werde aus ihrer Sicht häufig verkürzt gelesen. „Dieser Befürchtung tritt der EuGH im SRB‑Urteil entgegen und sagt, dass diese Übermittlung an den ,unwissenden‘ Empfänger sich insbesondere im Zusammenhang mit einer etwaigen späteren Übermittlung an Dritte nicht auf die Beurteilung der Personenbezogenheit der Daten auswirkt“, sagte Kamp.
Die EU‑Kommission ziehe daraus jedoch andere Schlüsse: „Die Kommission formuliert, vereinfacht gesprochen, dass Informationen nicht allein deshalb personenbezogen werden, weil ein potenzieller nachfolgender Empfänger über Mittel verfügt, die betroffene Person zu identifizieren“, so Kamp. Mit dem Entwurf eines neuen Erwägungsgrundes werde erläutert, „dass eine mögliche Weitergabe an ,wissende‘ Dritte die Informationen nur für diejenigen Dritten zu personenbezogenen Daten machen“.
Nach dieser Lesart wären die Daten beim Empfänger nicht mehr als personenbezogen einzustufen und würden aus dem Datenschutzrecht herausfallen. „Das hätte gravierende Folgen“, sagte Kamp mit Blick auf datengetriebene Geschäftsmodelle wie die Online‑Werbung.
Kritik an geplanten Änderungen beim Personenbezug
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Am Beispiel von Real‑Time‑Bidding bei Werbeplätzen auf Websites verdeutlichte Kamp das Dilemma. Grundlage seien „eine Vielzahl von Akteuren in einer verzweigten Datenverarbeitungskette“. Mithilfe von Cookies oder Werbe‑IDs sei es möglich, Daten einzelner Nutzer zusammenzuführen.
„Die geplanten Änderungen dürfen nicht dazu führen, dass künftig zahlreiche Datenverarbeitungen aus dem Anwendungsbereich des Datenschutzrechts herausfallen“, warnte Kamp. „Die EU‑Kommission rüttelt mit der Änderung der Definition personenbezogener Daten an den Grundpfeilern des Datenschutzes. Das halte ich nicht für den richtigen Weg.“
Diese Einschätzung teilte auch der neue Vorsitzende der Datenschutzkonferenz, Prof. Tobias Keber. Der Eindruck, der digitale Omnibus gieße lediglich die bestehende EuGH‑Rechtsprechung in Gesetzesform, sei aus seiner Sicht irreführend. „Wenn man nicht nur das SRB‑Urteil, sondern mehrere Entscheidungen des EuGH betrachtet, etwa auch zur Fahrzeugidentifikationsnummer, dann geht der Kommissionsvorschlag über die Rechtsprechung hinaus“, sagte Keber gegenüber heise online.
Digitale Omnibus‑Reform „nicht der richtige Rahmen“
Zudem kritisierte Keber das Verfahren. „Eine so weitreichende Änderung wie die Definition personenbezogener Daten ist keine kleine Stellschraube“, sagte er. „Für solche grundlegenden Eingriffe ist ein auf Geschwindigkeit angelegtes Omnibus‑Verfahren aus Sicht der Datenschutzkonferenz nicht der richtige Platz.“
Die DSGVO sei ein abstraktes Regelwerk, dessen Teile ineinandergreifen. „Wenn man an einer so zentralen Stelle etwas ändert, hat das in der Regel Auswirkungen an vielen anderen Stellen, das betrifft auch weitere Digital- und Rechtsakte der EU. Es bräuchte mehr Zeit, um genau zu analysieren, was diese Änderungen bewirken“, so Keber.
Forderung nach solider Pseudonymisierung
Statt einer Einschränkung des Anwendungsbereichs sprach sich Kamp für eine Stärkung von Pseudonymisierung und Anonymisierung aus. „Wir sollten den Anwendungsbereich der Datenschutz‑Grundverordnung erhalten“, sagte sie. Für Datenverarbeitungen mit guter Pseudonymisierung und geringen Auswirkungen für Betroffene solle es Erleichterungen geben. „Nicht nach dem Unerreichbaren streben oder Begrifflichkeiten aufweichen, sondern solide Pseudonymisierung wagen.“
Die Rolle von Anonymisierung und Pseudonymisierung steht im Mittelpunkt der Veranstaltung, mit der Kamp den Abschluss ihres Vorsitzes der Datenschutzkonferenz markiert. Vorgestellt wurde unter anderem ein Zwischenstand zu geplanten Anwendungshinweisen der Datenschutzkonferenz. Zudem präsentierten Forschungsprojekte aus Bereichen wie Gesundheitswesen, Mobilität und Webstatistiken praktische Ansätze zum datenschutzgerechten Umgang mit personenbezogenen Daten.
Metadaten und Sonderfälle
Darüber hinaus wurde deutlich, dass bereits Metadaten heikel sein können. Zeitstempel, Häufigkeiten, räumliche Muster oder technische Begleitinformationen können ausreichen, um Personen einzugrenzen oder erneut identifizierbar zu machen. Metadaten seien daher kein bloßer Beifang, sondern müssten bei der Bewertung von Anonymisierung und Pseudonymisierung ausdrücklich berücksichtigt werden.
Dr. Jan Daldrop von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit stellte den Arbeitsstand eines gemeinsamen Projekts der Datenschutzkonferenz vor, das Anwendungshinweise zur Anonymisierung und Pseudonymisierung erarbeiten soll. Anhand von Mobilitätsdaten zeigte er, dass selbst bei stark vergröberten Datensätzen Restrisiken verbleiben können – etwa bei besonderen Ereignissen wie einem Hochzeitskorso, der durch eine ungewöhnliche Kombination aus Route, Zeitpunkt und Fahrverhalten auch in anonymisierten Daten erkennbar sein könne.
Einig waren sich die Beteiligten darin, dass Anonymisierung kein Selbstläufer ist und eine fortlaufende Bewertung erfordert. Keber fasste zusammen: „Rechtssicherheit entsteht nicht durch pauschale Annahmen, sondern durch sorgfältige Einzelfallprüfung.“
(mack)
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Mac & i 1/2026: KI nutzen, kostenlose Apps, AirPods-Tipps, Netzteile im Test
Die neue Mac & i ist da! Heute bekommen Sie die Ausgabe 1/2026 vorab im heise shop (sowohl im Print-Format, als auch als PDF), ab Freitag gibt es sie im gut sortierten Kiosk und im Bahnhofsbuchhandel. Das Heft enthält unter anderem folgende Themen:
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KI nutzen
Einem KI-Dienst eine Frage oder Aufgabe zu stellen, das benötigt keine besonderen Kenntnisse. Steigt man tiefer in das Thema ein, wird es schnell kompliziert: Wie nutzt man in iOS ChatGPT statt Siri? Lohnt sich das Abo von Gemini mehr als das von ChatGPT? Was steckt hinter Apples Werbeversprechen, die Hardware tauge für lokale KI-Modelle? In unserem Schwerpunkt bringen wir Licht ins Dunkel.
AirPods & die Live-Übersetzung
Nach Europa brachte Apple die Live-Übersetzung der AirPods ein paar Monate verspätet. Apple-Manager verrieten im Gespräch mit der Mac & i die Gründe und weitere Details zu dieser Funktion. Zudem liefern wir viele Tipps zu den Kopfhörern, von der Kamera-Remote bis hin zur Dolmetscher-Funktion.

Ein Blick in die Mac & i 1/2026.
Freeware-Perlen für den Mac
Von Hintergrundprozesse analysieren über Ordnung in die Menüleiste bringen bis hin zu sauberer Deinstallation von Apps: Wir empfehlen 21 Anwendungen, die macOS komfortabler machen.
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Weitere Themen der Mac & i 1/2026
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…und vieles mehr.
Die Mac & i können Sie im heise Shop erwerben (in den ersten Tagen nach der Veröffentlichung versandkostenfrei), im Browser lesen oder in der Mac & i-App für iPhone und iPad, Android-Geräten und Kindle Fire laden.
Letzte Gelegenheit: Mac & i zum Preis von 2025 abonnieren
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