Künstliche Intelligenz
Mindestalter für Social Media: Kommission legt Bestandsaufnahme vor
Es ist eine umfangreiche Fleißarbeit, welche die im Spätsommer eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ abgeliefert hat: auf über 120 Seiten hat sie auftragsgemäß einen umfangreichen Überblick über die Komplexität der Thematik erarbeitet – was vom frühestens Kindesalter bis zum Heranwachsenden tatsächlich als gefährlich, was als bedenklich und was als wissenschaftlich umstritten gilt.
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In dem Dokument zeigen sich gleich mehrere Muster: Zum einen, dass die Nutzung oft durch das soziale Umfeld und die Eltern bestimmt wird. So werde fast jedes fünfte Kind bereits im Alter von fünf bis sieben Monaten Bildschirmmedien ausgesetzt, referenzieren die Autoren den Forschungsstand: „Erhöhte elterliche Nutzung steht dabei im negativen Zusammenhang mit der kindlichen Entwicklung“.
Auch für viele andere Altersstufen und Phänomenbereiche haben die Autoren der deutschen Kommission einen lesenswerten und keineswegs eindimensionalen Überblick über den bisherigen Stand an Forschung und Studien erstellt. Dabei merken sie auch an, wo diese womöglich methodische Schwächen haben oder nicht untereinander vergleichbar sind. So wird etwa dargestellt, wie die Daten zu Lernleistungen zu verstehen sind, die in der Debatte immer wieder gerne angeführt werden. „Werden […] digitale Medien im außerschulischen Bereich für lernirrelevante Aktivitäten eingesetzt, so geht dies erwartungskonform mit einer Reduzierung der Lernleistung einher“, heißt es darin etwas umständlich formuliert. Soll heißen: Wer fachfremd herumdaddelt, lernt dabei nichts für die Schule – keine überraschende, in Zeiten aufgeheizter politischer Debatten gleichwohl relevante Feststellung.
Zugleich räumen die Autoren auch mit der Idee auf, dass die Verfügbarkeit digitaler Lernoptionen alleine schon irgendeinen positiven Effekt habe: nur zielgerichtet eingesetzt und in gutem Unterricht eingebettet seien digitale Technologien gut für das Lernen, im ungünstigen Fall könnten sie sogar nachteilige Effekte haben, heißt es in einem Abschnitt der Bestandsaufnahme deutlich. „Nicht die Bildschirmzeit allein ist entscheidend, sondern welche Inhalte Kinder und Jugendliche sehen, wie Plattformen gestaltet sind und wie gut Kinder und Jugendliche begleitet werden“, sagt Olaf Köller, Co-Vorsitzender der Kommission. Der Psychologe fordert in dem Zusammenhang, dass Medienbildung nicht dem Zufall überlassen werden dürfe.
Rechtlicher Rahmen
In der Bestandsaufnahme wird unter anderem auch der rechtliche Rahmen dargelegt, in dem sich der deutsche Gesetzgeber bewegt. Die Beteiligten skizzieren dabei unter anderem, dass ein Großteil der Regulierungskompetenz auf europäischer Ebene verortet sei, was für den nationalen Gesetzgeber nur einen engen Spielraum lasse. Derzeit gibt es in vielen EU-Mitgliedstaaten Überlegungen für die Einführung eines Social-Media-Mindestalters – die EU-Kommission hatte am vergangenen Donnerstag allerdings bei der Vorstellung ihrer Altersverifikationslösung bereits klargestellt, dass sie das vor allem als Geld- und Zeitverschwendung betrachtet, weil den Nationalstaaten hier die Zuständigkeit fehle und im Europarecht bereits Vorgaben vorhanden seien.
„Wirksamer Kinder- und Jugendschutz entsteht nur, wenn Regulierung, Bildung und technische Vorsorge zusammenwirken“, sagt Nadine Schön, die andere Co-Vorsitzende der Kommission. Digitale Räume seien für Kinder und Jugendliche längst Lebensräume, sagt die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete: „Wir müssen sie so gestalten, dass Schutz und Teilhabe zusammengehen.“
Empfehlungen sollen Ende Juni vorliegen
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Genau darum soll es in den Empfehlungen gehen, welche die Kommission nun im nächsten Schritt vor der Sommerpause vorlegen soll, bevor sie im September ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Ein Sprecher des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) bekräftigte am Mittag in Berlin, dass Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) vor weiteren Schlussfolgerungen den endgültigen Bericht der Kommission abwarten wolle.
Prien, die sich selbst bereits als Sympathisantin einer Mindestaltersvorgabe offen gezeigt hatte, befürworte aber europäische Lösungen, wenn diese möglich seien. Die Ministerin selbst ließ sich mit den Worten zitieren, dass es nunmehr darum gehen müsse, „bestehende rechtliche Instrumente konsequent durchzusetzen und diese durch einen breiten Instrumentenkasten auf verschiedenen Ebenen zu ergänzen.“ Nur so könne den Herausforderungen begegnet „und zugleich die sichere, kompetente Teilhabe junger Menschen in der digitalen Welt gewährleistet werden.“
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(nie)
Künstliche Intelligenz
Valve: Steam Machine und Steam Frame sollen im Sommer erscheinen
Valves Steam Machine und die VR-Brille Steam Frame sollen im Sommer 2026 erscheinen. Das bestätigt der Steam-Betreiber in einem Blogeintrag für Entwickler, in dem es hauptsächlich um die Verified-Programme der beiden Geräte geht.
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In dem Beitrag erklärt Valve, dass das Verified-Programm von Steam Deck auf Steam Machine und Steam Frame ausgeweitet wird. Entwickler finden im Steamworks-Dashboard künftig eigene Reiter für beide Geräte neben dem bisherigen Eintrag „Verifiziert für das Steam Deck“. Viele Titel hat Valve nach eigenen Angaben bereits geprüft. Und dann steht da dieser Satz: „Wir freuen uns darauf, dass Spieler diesen Sommer Ihre Titel auf der neuen Steam-Hardware ausprobieren können.“ Zuletzt hatte Valve geschrieben, dass die beiden Geräte irgendwann im Verlauf des Jahres in den Handel kommen sollen.
Sechsmal so schnell wie das Deck
Die Steam Machine ist ein SteamOS-Rechner fürs Wohnzimmer und rechnet laut Valve etwa sechsmal so schnell wie das Steam Deck. Weil beide Geräte dieselbe Software nutzen, läuft ein Spiel, das auf dem Deck gut funktioniert, ohne zusätzliche Arbeit auch auf der Steam Machine. Jeder Titel mit Deck-Verified-Siegel erhält deshalb automatisch auch die Machine-Einstufung. Spiele, die das Steam Deck wegen Leistungsmangel nicht packt, testet Valve für die stärkere Steam Machine erneut.
Anders verhält es sich bei Steam Frame. Die VR-Brille ist in erster Linie zum Streaming von PC-Spielen gedacht, kann Spiele aber auch komplett selbst berechnen. Das Verified-Programm bewertet genau diesen eigenständigen Betrieb und gilt für VR-Titel ebenso wie für klassische Spiele. Welche Anforderungen ein Spiel dafür erfüllen muss, hatte Valve bereits im März auf der Entwicklerkonferenz GDC erläutert.
Termin wird konkreter, Preis bleibt offen
Ursprünglich sollten beide Geräte Anfang 2026 erscheinen, dann im ersten Halbjahr, bevor daraus zuletzt nur noch ein vages „2026“ wurde. Vor allem die Speicherkrise hat Valves Zeitplan durcheinandergebracht. Den ebenfalls im November 2025 vorgestellten Steam Controller hat Valve dagegen Anfang Mai veröffentlicht.
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Einen Preis nennt Valve weiterhin für keines der beiden neuen Geräte. Weil die Speicherkrise die Hardwarekosten zuletzt stark nach oben getrieben hat, schwindet die Hoffnung vieler Spiele-Fans auf einen günstigen Gaming-Einstieg. Ende Mai hat Valve die Preise für das Steam Deck OLED kräftig von 570 auf 780 Euro beim Modell mit 512 GByte und von 680 auf 920 Euro bei der Version mit 1 TByte angehoben.
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(dahe)
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Mythos Preview: Anthropic unterstützt NSA angeblich bei offensivem KI-Einsatz
Mehrere Angestellte von Anthropic helfen dem US-Geheimdienst vor Ort dabei, das mächtige KI-Modell Claude Mythos Preview für offensive Cyberaktivitäten zu nutzen. Das berichtet die Financial Times unter Berufung auf zwei anonyme Quellen; wie weit die Hilfe geht, ist demnach aber unklar. Die Kooperation würde vor dem Hintergrund des anhaltenden Konflikts zwischen Anthropic und dem Pentagon erfolgen, das US-Verteidigungsministerium hat deshalb eigentlich veranlasst, dass die Technik des KI-Unternehmens aus allen eigenen Systemen entfernt wird. Bei Anthropic wird die Zusammenarbeit demnach damit begründet, dass die Gegner der USA mit Sicherheit so vorgehen würden.
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Angriffshilfe für gute Verteidigung
„Der beste Weg, eine gute Verteidigung aufzubauen, ist, einen guten Angriff aufzubauen“, zitiert die britische Zeitung eine ihrer Quellen. Das mächtige KI-Modell könnte demnach nützlich sein, um Netzwerke in feindlichen oder gegnerischen Staaten wie China oder dem Iran zu infiltrieren. Dem Bericht zufolge begleitet etwa ein halbes Dutzend „vor Ort eingesetzte Ingenieure“ direkt bei der NSA den Einsatz von Anthropics Technik und hilft dabei, Modelle für bestimmte Anwendungen anzupassen. Ob sie die National Security Agency auch direkt beim offensiven Einsatz der KI-Technik unterstützen, sei aber unklar.
Anthropic hat Mythos Anfang April vorgestellt und erklärt, dass das Modell so gefährlich sei, dass es nur Firmen zur Verfügung gestellt wird, die an IT-Sicherheit arbeiten. Das Modell soll besonders gut darin sein, Sicherheitslücken zu finden und ausnutzbare Angriffswege zu identifizieren. Zuletzt hat das Unternehmen angekündigt, weiteren Unternehmen den Zugriff zu gewähren. Wochen vor der Freigabe von Mythos war ein Streit zwischen dem Pentagon und Anthropic um KI-Einsatzmöglichkeiten eskaliert. Weil die KI-Firma dafür rote Linien formuliert hatte, hat das US-Verteidigungsministerium drastische Maßnahmen ergriffen, wogegen sich Anthropic gerichtlich wehrt. Der Bericht über die Zusammenarbeit mit der NSA deutet nun an, dass die Unstimmigkeiten wohl weniger tief gehen als angenommen.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Whistleblower wirft IBM und AT&T Vertuschung ausländischer Cyberangriffe vor
Die US-Konzerne IBM und AT&T sind immer wieder Cyberangriffen aus dem Ausland ausgesetzt. Da sie Geschäfte mit der US-Regierung betreiben, sind sie verpflichtet, Einbrüche und Datenabflüsse zu melden. Das ist laut einer Klage eines ehemaligen IBM-Sicherheitsexperten aber nicht oder nicht in vollem Umfang geschehen. Er wirft den Unternehmen vor, erfolgreiche Attacken ausländischer Cyberkrimineller vertuscht zu haben, um neue Regierungsaufträge zu bekommen und bestehende Vereinbarungen mit der US-Regierung fortsetzen zu können.
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Die Klage gegen IBM und AT&T wurde bereits 2020 bei einem New Yorker Bundesgericht eingebracht und ist immer noch anhängig. Sie wurde aber erst jetzt öffentlich, nachdem die US-Regierung die Möglichkeit zur Beteiligung an dem Verfahren nicht genutzt hat. Kläger ist William Barlow, der bis 2019 bei IBM als Vizepräsident für Bedrohungsaufklärung gearbeitet hat. Die Gründe für sein Ausscheiden sind nicht bekannt.
Der Whistleblower erklärt in der Klage, dass unbekannte Cyberkriminelle aus dem Ausland die umfangreiche Cloud-Infrastruktur IBMs, deren Vernetzung von AT&T betrieben wird, wiederholt infiltriert haben. Dieses Cloud-System werde zu manchen Teilen auch von der US-Regierung genutzt, einschließlich des Militärs. Die Konzerne haben in einigen Fällen nicht ermitteln können, woher die Angreifer kamen und was sie gestohlen hätten. Das habe IBM heruntergespielt oder vertuscht, obwohl Regierungsaufträge erfordern, größere ungelöste Cybersicherheitsprobleme offenzulegen.
Auch Cyberangriffe aus China auf IBM
Einer der in der Klage aufgeführten Cyberangriffe auf IBM wurde von zwei staatlich unterstützten Cyberkriminellen aus China durchgeführt, die zur bekannten APT10-Gruppe gehören sollen (Advanced Persistent Threat 10). Diese hätten laut US-Justizministerium 2018 Daten von 100.000 Angehörigen der US-Marine gestohlen. Nachrichtendienste hätten IBM zudem informiert, dass APT10 IP-Adressen des IBM-Netzwerks nutzen würden.
Von 2013 bis 2016 habe IBM bei einer internen Untersuchung 50.000 „mögliche APT10-Treffer“ entdeckt. Im folgenden Jahr habe IBM laut Klage festgestellt, dass Angreifer Zugriff auf fast 400 kompromittierte Nutzerkonten und auf fast 200 Systeme und Server in 18 Ländern erlangen konnten. Da IBM allerdings keine Zugriffsprotokolle behalte, konnte der Konzern dies nach Angaben des Klägers nicht weiter untersuchen.
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Führungskräfte ordneten angeblich Vertuschung an
„Die Datenlecks sind derart umfangreich und die Kernnetzwerke derart mangelhaft konzipiert, dass weder IBM noch AT&T genau wissen, welche Daten kompromittiert wurden, wer die Daten kompromittiert hat, wo die Daten kompromittiert wurden oder ob Daten exfiltriert, verändert und/oder in irgendeiner Hinsicht modifiziert wurden“, heißt es laut Bloomberg in der Klageschrift.
Zwar sei Barlow von Regierungsbehörden zu den angeblichen Cyberangriffen aus China befragt worden, aber er sei angewiesen worden, diesen auszuweichen. Auch hätten Führungskräfte Druck auf ihn ausgeübt, interne Berichte abzuschwächen und Details wegzulassen. Er wisse von einigen Fällen, in denen IBMs obere Führungsebene aktiv Schritte unternahm, um Cyberangriffe zu vertuschen und vor US-Behörden und Regierungskunden zu verbergen. Allerdings nennt Barlow in der Klage keine Namen.
IBM wiegelt ab, kein Kommentar der US-Regierung
Die Klage basiert auf dem „False Claims Act“, dem US-amerikanischen Gesetz gegen unberechtigte Ansprüche. Demnach können Personen und Organisationen haftbar gemacht werden, wenn diese sich durch Betrug und andere kriminelle Handlungen bereichern konnten. Das Justizministerium kann sich an der Klage beteiligen, um Schadenersatz zu erlangen. Das Gesetz ermutigt Informanten, solche Machenschaften durch gerichtliche Klagen aufzudecken, indem diese einen Anteil des Schadenersatzes an den Staat erhalten können.
„Diese Klage wurde vor sechs Jahren eingereicht, und das US-Justizministerium hat von einem Eingreifen abgesehen“, erklärt IBM-Sprecher Adam Pratt dazu. „IBM ist davon überzeugt, dass unser Vorgehen strikt im Einklang mit dem Gesetz stand.“ AT&T hat eine entsprechende Anfrage bislang nicht beantwortet, genauso wie das US-Verteidigungsministerium und das US-Justizministerium.
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(fds)
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