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Montag: EU gegen Huawei und ZTE bei KRITIS, Pay-TV-Piraten ohne Vermögensschaden
Ein neues Cybersicherheitsgesetz würde die chinesischen Anbieter bei kritischer Infrastruktur ausschließen, wird jetzt berichtet. Demnach plant die EU, Technologieunternehmen wie Huawei und ZTE aus China explizit aus der Telekommunikationsinfrastruktur und Photovoltaikanlagen auszuschließen. In Deutschland sind Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, ab heute nicht mehr gültig. Das hat zu viel Arbeit bei Fahrerlaubnisbehörden und der Bundesdruckerei geführt. Was droht, wenn die Frist verpasst wird? Zwar bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, doch bei abgelaufenem Führerschein droht ein Verwarngeld. Derweil hat der Bundesgerichtshof die bisherige Rechtsprechung beim Cardsharing korrigiert und verneint bei illegalen Pay-TV-Zugängen einen unmittelbaren Vermögensschaden der Anbieter. Denn die Sender dürfen bei Pay-TV-Piraterie nicht mehr von entgangenen Abogebühren aller Nutzer ausgehen, die das Cardsharing in Anspruch genommen haben – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Ein zur Vorstellung am 20. Januar geplantes Gesetz der EU über Cybersicherheit enthält offenbar Passagen, die ZTE und Huawei als Zulieferer für Telekommunikationsinfrastruktur, Photovoltaikanlagen und Sicherheitsscanner ausschließen. Das berichtet die Financial Times Deutschland. Die EU-Kommission überarbeitet ihre Sicherheits- und Technologiepolitik und will nicht nur ihre Abhängigkeit von großen US-Technologieunternehmen verringern, sondern auch von chinesischen Anbietern, die sie als risikoreich einordnet. Damit würde es verbindlich, risikoreiche Anbieter aus ihren Netzwerken etwa für 5G- oder 6G-Mobilfunk auszusperren. Bislang war das freiwillig. Die EU hatte auch die Zulieferung beim Bau von Zügen und Windkraftanlagen im Visier, so der Bericht: EU will ZTE und Huawei bei Netzwerken und Solar verbannen.
In der Welt der Pay-TV-Piraterie galt Cardsharing lange als Paradebeispiel für gewerbsmäßigen Computerbetrug. Doch mit einem aktuellen Beschluss hat der Bundesgerichtshof diese Rechtsauffassung erschüttert. Bisher nahmen niedere Instanzen fast reflexartig einen Millionen-Vermögensschaden bei den Sendern an. Der BGH stellt nun klar, dass das bloße Abgreifen von verschlüsselten Signalen kein Computerbetrug im Sinne des Gesetzes ist. Damit weicht der Senat von der bisherigen Praxis ab und eröffnet neue Spielräume in der Strafverteidigung. Der Beschluss stellt Piraten aber keinen Freibrief aus. Das Verhalten bleibt weiterhin strafbar. Allerdings darf nicht mehr vom Vermögensschaden auf Basis entgangener Abogebühren ausgegangen werden, so der BGH-Paukenschlag zum Cardsharing: Kein Computerbetrug bei Pay-TV-Piraterie.
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Nach und nach müssen Führerscheinbesitzer in den kommenden Jahren ihren „Lappen“ gegen ein neues Dokument austauschen. Wann wer dran ist, hängt vom Ausstellungsjahr des Führerscheins ab. Die Frist für in den Jahren 1999, 2000 und 2001 ausgestellte Dokumente läuft am heutigen Montag, den 19. Januar, ab. Dann wird eine erste Generation der Plastik-Führerscheine ungültig. Kommunalen Verwaltungen hat der Umtausch in fälschungssichere Scheckkarten geschäftige Wochen mit vielen Anträgen beschert. Eine Folge für Bürger waren lange Bearbeitungszeiten. Ursache dafür ist nicht nur die hohe Zahl an Anträgen, sondern auch die starke Auslastung der Bundesdruckerei, die für Herstellung und Versand der neuen Plastikkarten zuständig ist: Erste Plastik-Führerscheine werden ungültig – Verwarngeld droht.
Das Jahr 2026 könnte eine deutliche Zäsur für das Silicon Valley bringen. Nicht nur tritt mit der „Senate Bill 53“ ab 1. Januar eine der weitreichendsten KI-Regulierungen innerhalb der Vereinigten Staaten in Kraft, es ist auch der Stichtag für einen weiteren, umstrittenen Gesetzesentwurf. Geht es nach den Befürwortern des „Billionaire Tax Act“, müssen alle Milliardäre, die vor dem 1. Januar 2026 in Kalifornien ansässig waren, ab 2027 einmalig fünf Prozent Steuern auf ihr Vermögen zahlen. Ziel der Initiative ist es, die Etatkürzungen durch Präsident Trump im Gesundheitsbereich auszugleichen. Ob es tatsächlich dazu kommt, bleibt zwar abzuwarten. Doch bereits jetzt hat die Diskussion dafür gesorgt, dass einige Milliardäre und ihre Firmen Kalifornien den Rücken gekehrt haben, heißt es im Missing Link: Die Vertreibung der Milliardäre aus dem Silicon Valley?
Kabelkunden von Sky Deutschland müssen umstellen. Ab 10. Februar schaltet der Pay-TV-Anbieter eine Reihe seiner Programme im klassischen Vodafone-Kabelnetz ab. Stattdessen erfolgt die Ausstrahlung künftig per IPTV, also als Stream übers Internet. Betroffene Kunden erhalten offenbar ein Schreiben, in dem ihnen ein internetfähiger SkyQ-Receiver angeboten wird. Der Empfang ist zudem mit der Sky Stream Box möglich. Die Umstellung betrifft vorerst nicht die Sky-Sport-Kanäle, die nach Angaben des Pay-TV-Anbieters weiterhin per DVB-C empfangbar sind. Hintergrund der Aktion ist die laufende Neuordnung der Frequenzen im Vodafone-Netz mit dem Ziel, freie Frequenzen zu schaffen, die Internetnutzern von Vodafone für einen höheren Durchsatz zugutekommen: Sky Deutschland läutet Ende von DVB-C ein.
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(fds)
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KI und Urheberrechte: EU-Abgeordnete wollen Abkürzung nehmen
Unter welchen Voraussetzungen ist das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten zulässig? Während die Frage derzeit in ganz Europa Gerichte beschäftigt, schaffen die Anbieter längst technologische Fakten. Doch die Überarbeitung der 2019 auf den Weg gebrachten und umstrittenen DSM-Richtlinie, mit der eine Ausnahme für KI-Training in die Urheberrechtslage hineingeschrieben wurde, wird noch auf sich warten lassen. Der Zeitplan der EU-Kommission sieht vor, dass 2026 geprüft wird, welcher Handlungsbedarf besteht – und dann gegebenenfalls Reformvorschläge in den langen EU-Verhandlungsprozess eingebracht werden. Anfang August sollen externe Beratungsfirmen der EU-Kommission für ihren Evaluationsbericht die notwendigen Grundlagen zuliefern – anschließend würde diese die sorgfältig auswerten und dann mögliche Gesetzesänderungen vorschlagen.
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Aus Sicht der Abgeordneten im Europaparlament ist das aber erstens viel zu spät und zweitens die derzeitige Lage kein Zustand, der so bleiben kann. Kommende Woche wird daher im Plenum am Straßburger Sitz der Volksvertretung aller 450 Millionen EU-Bürger über einen sogenannten Initiativbericht des deutschen CDU-Rechtspolitikers Axel Voss abgestimmt – der eine Vielzahl Vorschläge enthält, was jetzt besonders dringend zu tun wäre. Es gehe um eine „pragmatische Lösung“ zwischen KI-Anbietern und Urhebern, sagt Axel Voss.
Einer der wesentlichen Kernpunkte des Vorschlags: In Zukunft soll es klare Standards geben, wie die Anbieter signalisieren können, was mit urheberrechtlich geschützten Inhalten möglich ist. Die sogenannte Text-and-Data-Mining-Schranke für das Urheberrecht gilt nämlich nur, wenn die Urheber nicht maschinenlesbar widersprochen haben. „Für ein Businessmodell die TDM-Ausnahme zu nutzen, um daraus ein Konkurrenzprodukt zu erstellen, war niemals die Idee des Gesetzes“, sagt Axel Voss.
Vorgaben für Maschinenlesbarkeit zentral
Doch um diesen Punkt, die Maschinenlesbarkeit, drehen sich viele der juristischen Streitigkeiten: Wie, in welchem Format und mit welchen Signalen genau kann eine Nutzung erlaubt oder verweigert werden? Der Bericht, der im Januar schon im Rechtsausschuss von Politikern aller Parteien, mit Ausnahme des rechten Randes einstimmig gefasst wurde, sieht hier klare Vorgaben vor. Es solle eine Verantwortung für jeden geben, seine Werke zu kennzeichnen, unter welchen Bedingungen diese sodann für KI-Training nutzbar seien, erklärt Voss.
„Wenn wir die Text-und-Data-Mining-Regelung einfach abschaffen würden, dann würden alle KI-Modelle in Europa in eine ganz tiefe Rechtsunsicherheit fallen“, warnt der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken. Aber da, wo die Urheberrechtsrichtlinie zu kurz fasse, etwa bei Transparenz und Vergütung, da brauche es einen zusätzlichen Rahmen.
Treuhänder könnte Nutzung prüfen
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Um herauszufinden, wie Werke genutzt wurden, braucht es aber eine Möglichkeit, die tatsächliche Nutzung durch Anbieter wie OpenAI, Anthropic, Suno, ForestLabs oder Mistral auch nachzuvollziehen. Die Abgeordneten des Rechtsausschusses sehen hier sowohl technische Möglichkeiten wie etwa das Watermarking, aber auch die eines unabhängigen und unparteiischen Treuhänders wie etwa das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Der könnte dann für die Urheber die Angaben der KI-Betreiber prüfen, ohne dass ein direkter Einblick gewährt werden müsste.
Maßgeblich für eine zeitnahe faire Vergütung sei, dass gute kollektivrechtliche Einigungen erzielt würden, sind sich der Sozialdemokrat Wölken und der Christdemokrat Voss einig. Sprich: Anbieter und Verwertungsgesellschaften müssten für die konkreten Fragen eine Lösung herbeiführen. Doch das scheint derzeit in weiter Ferne zu liegen – und die KI-Anbieter haben nicht nur viel Wagniskapital, sondern auch jede Menge Geduld, da der Druck auf sie überschaubar ist.
Europaabgeordnete: KI-Kannibalisierung bedroht Nachrichtenmedien
Wie groß der Druck auf die Urheberseite ist, zeigt sich an einem anderen Punkt: durch die KI-Zusammenfassungen bei Suchmaschinen und die Suchnutzung von KI-Chatbots verändern sich die Nutzerströme immer stärker weg von klassischen Medienanbietern. Aus Nutzerlieferanten werden Sackgassen, mit Informationen jener, die nun abgeschnitten werden. „Auf dem Spiel steht nichts Geringeres als die Lebensfähigkeit von Nachrichtenmedien“, sagt der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken. Eine Klarstellung, dass Leistungsschutzrechte für Presse auch für KI-Nutzung gelte, ist dabei nur eine der Forderungen.
Wölken verlangt von der EU-Kommission zudem, mit höchster Priorität zu prüfen, ob Chatbots und KI-Elemente in Suchmaschinen den Anforderungen von Digital Markets Act und Digital Services Act unterliegen würden und ist sich dabei mit Axel Voss einig: Er sehe die Gefahr, dass auch die Berichterstattung über das tagtägliche Geschehen immer stärker durch KI-Lösungen intransparent und womöglich interessengeleitet gesteuert werde. „Wir können es uns nicht leisten, jahrelang an Gesetzen zu tüfteln“, warnt der CDU-Politiker, der den Bericht federführend verantwortet hat.
Welche Folgen der Voss-Bericht tatsächlich haben kann, bleibt offen. Denn anders als auf nationaler Ebene kann das Europaparlament Gesetze nicht allein auf den Weg bringen – das Anfangsvorschlagsrecht liegt bei der EU-Kommission, die sich dann mit Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten einigen muss. Dieser Prozess dauert selbst im kürzestmöglichen Fall mehrere Monate. Und könnte damit schon mit der regulären DSM-Überarbeitungsmöglichkeit zeitlich zusammenfallen.
(mho)
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#TGIQF: Das Quiz um Festplatten, SSDs und Co.
Heutzutage fallen sie meist nur noch dann auf, wenn sie mal wieder beim Laptop-Kauf zu knapp kalkuliert wurden und voll sind: die Massenspeicher. Früher dominierten Festplatten den Markt, seit den mittleren 2000ern sind SSDs der Storage der Wahl – Aufgrund der fehlenden mechanischen Teile sind sie robuster und zudem in der Regel schneller als die auf rotierenden Scheiben basierenden herkömmlichen HDDs.
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Dabei markiert 2026 das Jahr der Festplatte: jetzt nicht im chinesischen Kalender, sondern im Jubiläum. IBM brachte im Jahr 1956 das erste Computersystem mit Festplatte auf den Markt. Dazu erwarb der IT-Konzern am 4. März 1956 von dem chinesisch-amerikanischen Ingenieur An Wang das Patent zur „magnetischen Pulssteuerungsvorrichtung“, was entscheidend für die Magnetkernspeicherentwicklung war.

„Thank God It’s Quiz Friday!“ Jeden Freitag gibts ein neues Quiz aus den Themenbereichen IT, Technik, Entertainment oder Nerd-Wissen:
Auf den heimischen Schreibtisch schwappte die Technologie erst in den 1980ern mit Aufkommen von IBM-PC, Apple Macintosh, Commodore Amiga und Atari ST., bei den beiden letzteren zu Anfang noch als sündhaft teure Zusatzausstattung.
Mit den 2000ern lösten Flash-Speicher allmählich die Festplatten ab: SSDs machten kompaktere Mobilrechner möglich. Die Flash-Technologie befindet sich auch in Tablets und Smartphones – hier allerdings fest verbaut. Aber was bedeutet SSD nochmal? Das und vieles anderes wollen wir von Ihnen wissen in unserem kleinen Quiz-Einstieg ins sonnige Wochenende.
In der heiseshow stellte Moderatorin Anna Bicker auch in dieser Woche der fest installierten Crew Dr. Volker Zota und Malte Kirchner Fragen: Sie rotierten um die spitzfindigen Fragen und waren nicht ganz speichersicher, hatten aber auch keinen Totalausfall. PS: Ja, es lautet wirklich Billion.
Sie können in Ruhe in 10 Fragen maximal 100 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gern gelesen.
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Und falls Sie Ideen für eigene Quizze haben, schreiben Sie einfach eine Mail an den Quizmaster, aka Herr der fiesen Fragen.
(mawi)
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Großbritannien verbrennt so wenig Kohle wie zuletzt zu Lebzeiten von Shakespeare
In Großbritannien wurde im vergangenen Jahr so wenig Kohle verbrannt wie zuletzt im Jahr 1600, also zu Lebzeiten von William Shakespeare. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Klima-Portals Carbon Brief, laut der im Vereinigten Königreich im vergangenen Jahr weniger als eine Million Tonnen Kohle verbrannt wurde. Dieser Wert wurde demnach erstmals unter Königin Elizabeth I. erreicht, als ein Holzmangel zu einer „Energiekrise“ geführt hatte. Der Kohleverbrauch im vergangenen Jahr lag demnach 56 Prozent unter dem Wert von 2024, 97 Prozent unter dem von 2015 und 99,6 Prozent unter dem absoluten Höchstwert aus dem Jahr 1956. Einen großen Anteil hatte die Abschaltung des letzten britischen Kohlekraftwerks im Herbst 2024.
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Zeitlicher Verlauf des britischen Kohleverbrauchs
(Bild: Carbon Brief)
Weil auch der Verbrauch von Erdgas leicht um 1,5 Prozent gefallen ist, sind die britischen Treibhausgasemissionen insgesamt um 2,4 Prozent gesunken und damit auf einem Niveau angekommen, das zuletzt vor 150 Jahren erreicht wurde, schreibt Carbon Brief. Erstmals wurde damit sogar wieder das Emissionstief aus dem Jahr 1926 unterschritten: Damals hat ein tagelanger Generalstreik das öffentliche Leben lahmgelegt. Insgesamt stoße das Vereinigte Königreich jetzt so viele Emissionen aus, wie zuletzt unter Queen Victoria im 19. Jahrhundert. Die britischen Emissionen liegen damit 54 Prozent unter dem Niveau von 1990 – obwohl die Wirtschaftsleistung seitdem fast doppelt so groß geworden ist. Der leicht verringerte Verbrauch von Erdgas hatte insgesamt den größten Anteil an dem jüngsten Abfall der Emissionen, der Rest geht vorwiegend auf die verringerte Kohleverbrennung und Rückgänge in der Stahlindustrie zurück.
Die Entwicklung in Großbritannien ist auch deshalb besonders interessant, weil das Land als Ursprungsland der Industriellen Revolution jahrhundertelang besonders stark von Kohleenergie abhängig und Vorreiter bei der Nutzung gewesen ist. Die ersten Dampfmaschinen, die etwa ab Anfang des 18. Jahrhunderts eingesetzt wurden, um Wasser aus Minen zu pumpen, wurden mit Kohle betrieben. Durch Verbesserungen an der Technik stieg die Nachfrage nach den Maschinen, damit stiegen dann auch der Kohleverbrauch und die CO₂-Emissionen. Die Schließung des letzten britischen Kohlekraftwerks in Ratcliffe-on-Soar nahe Nottingham war deshalb auch von besonderer Bedeutung. Deutschland ist dagegen lange nicht so weit, mehrere Kraftwerke sollen hierzulande noch über zehn Jahre lang laufen. Hier wurden 2024 über 90 Millionen Tonnen Kohle gefördert.
(mho)
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