Künstliche Intelligenz
Montag: Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung, Deutschlandfonds für Tech-Boost
Gemäß dem schwarz-roten Koalitionsvertrag soll es laut deutschem Bundesjustizministerium eine neue Vorratsdatenspeicherung geben. Der erste Entwurf ist nun fertig und wurde Ende letzter Woche anderen Ministerien zur Abstimmung vorgelegt. Die Opposition spricht von anlassloser Massenüberwachung und Grundrechtsaushöhlung. Derweil soll der Deutschlandsfonds mit einer Hebelwirkung von 130 Milliarden Euro private Investoren in Hochtechnologien wie KI, Quantencomputing und Biotech locken. Damit will die Politik ein marktwirtschaftliches Instrument schaffen, das gezielt auf die Skalierung von Innovationen in Schlüsselbereichen wie IT, Quantencomputing, Biotech sowie Energie einzahlt. In den USA bitten Apple und Google einem Medienbericht zufolge ihre Mitarbeiter, die mit einem Visum in den USA leben, das Land nicht zu verlassen. Denn die Visa-Prüfung könnte durch die zusätzliche Prüfung von Social-Media-Aktivitäten bis zu einem Jahr dauern. Die Angestellten sollten deshalb auf nicht dringend erforderliche Auslandsreisen verzichten – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hervor. Das Papier wurde am Freitag zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt. „Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz gilt bisher: Täter kommen viel zu oft davon. Das wollen wir ändern“, sagte Hubig. Provider sollen künftig vorsorglich speichern, welchem Internetanschluss eine IP-Adresse zu einem fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war, wie es dem Justizministerium hieß. Gespeichert werden sollen auch weitere Daten, die für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber nötig sind. IP-Adressen seien oft die einzigen Spuren, die Täter im digitalen Raum hinterlassen, sagte die Ministerin: Justizministerin Hubig will Vorratsdatenspeicherung für drei Monate.
Der Industriestandort Deutschland steht im globalen Wettbewerb vor größeren technologischen Herausforderungen. Um den enormen Kapitalbedarf für die als nötig erachtete digitale und ökologische Transformation zu decken, haben die Bundesregierung und die staatliche Förderbank KfW am Donnerstag den seit Längerem geplanten Deutschlandfonds offiziell gestartet. Ziel ist es, die Bundesrepublik zu einem führenden Hub für High-Tech zu machen. Dafür sollen staatliche Garantien als strategischer Katalysator für privates Kapital fungieren. Der Bund stellt dafür rund 30 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln bereit. Das soll durch eine geschickte Hebelwirkung insgesamt 130 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen aus der Wirtschaft auslösen: Regierung und KfW zünden den Deutschlandfonds durch Milliarden-Boost für Deep Tech.
Die Anwaltskanzleien, welche Apple und Google in arbeitsrechtlichen Fragen beraten, haben an Mitarbeiter der beiden Unternehmen in der vergangenen Woche Mails verschickt. Darin warnen sie die Angestellten davor, derzeit die USA zu verlassen, wenn vor der Rückkehr deren Visa geprüft werden müssen. Das könnte bis zu einem Jahr dauern, schreiben die Anwälte. Daher sei es besser, ganz auf Auslandsreisen zu verzichten. Die Anwälte geben als Grund für die Verzögerungen der Visa-Prüfung an, dass nun auch Social-Media-Aktivitäten der Visuminhaber vor einer Rückkehr in die USA geprüft würden. Damit seien die Botschaften und Konsulate außerhalb der Vereinigten Staaten derzeit überlastet: Apple und Google warnen US-Mitarbeiter vor Reisen wegen Visa-Verzögerungen,
Irgendwie hat es „Avatar: Frontiers of Pandora“ geschafft, als eines der hübschesten Spiele dieser Konsolengeneration weitgehend unter dem Radar zu fliegen. Eigentlich sollte „Avatar: Frontiers of Pandora“ ebenso Mainstream sein wie die Filme, die Rekord um Rekord gebrochen haben. Und doch blieb das 2023 erschienene Open-World-Spiel von vielen ungespielt und ungeliebt. Das ist aus mehreren Gründen schade. Jetzt, wo Avatar in die Kinos zurückkehrt und pünktlich mit „Ash and Fire“ der dritte und voraussichtlich letzte DLC für „Frontiers of Pandora“ erscheint, ist der perfekte Zeitpunkt, diesem unterschätzten Spiel eine neue Chance zu geben: „Avatar: Frontiers of Pandora“ hat eine zweite Chance verdient.
US-Präsident Donald Trump hat per Dekret die Raumfahrt-Prioritäten seiner Regierung festgesetzt. Demnach sollen unter anderem bis 2028 wieder US-Amerikaner auf dem Mond landen. Danach soll ein dauerhafter Außenposten auf dem Himmelskörper etabliert werden, wie es in dem Dokument mit dem Titel „Sicherstellen der amerikanischen Überlegenheit im All“ heißt. Außerdem müssten die amerikanischen Verteidigungskapazitäten im All gestärkt werden. Die nun offiziell festgelegten Ziele unterscheiden sich allerdings nicht substanziell von den bisher formulierten, die teilweise auch noch aus der ersten Amtszeit von Trump zwischen 2017 und 2021 stammen. So plant die US-Raumfahrtbehörde NASA schon seit 2017 mit dem Artemis-Programm die Rückkehr von US-Astronauten zum Mond: Trump legt Mondlandung per Dekret fest.
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Auch noch wichtig:
- Die meistgelesenen Fachartikel des Jahres umfassen eine große Spannbreite an Themen, darunter Beiträge zu KI, Entwurfsmustern, RCS, Architektur und Angular. Das sind die Top 10: Die zehn meist gelesenen Developer-Artikel im Jahr 2025.
- Hohe Hardware-Preise durch den KI-Hype belasten Rechenzentren. Daniel Menzel berichtet von dramatischen Folgen für Projekte durch die Speicherkrise: Europa steckt kollektiv den Kopf in den Sand.
- Airbus sieht bei sich einen großen Cloud-Bedarf: Dabei will der Flugzeughersteller aber unbedingt auf eine europäische Lösung setzen: Airbus sucht eine souveräne EU-Cloud.
- Das damals größte Wertpapierpaket der Geschichte für einen Manager war unfair und rechtswidrig. Dennoch spricht ein Berufungsgericht Elon Musk die Anteile zu: Trotz Irreführung erhält Elon Musk aberkannte Tesla-Aktien zurück.
- Ein Klick statt E-Mail-Pingpong: Ein neuer Widerrufsknopf soll Online-Käufer besser schützen. Was sich für Verbraucher und Patienten bald ändert: Widerrufs-Knopf beim Onlineshoppen beschlossen.
- HPE bringt ein Turnkey-System mit AMDs KI-Rack-Scale-Architektur „Helios“ und 72 Instinct MI455X GPUs pro Rack auf den Markt: Erstes AMD-basiertes KI-Turnkey-System von HPE.
- Im Podcast diskutieren wir, was die Bahn-Digitalisierung bremst. Wir erklären, wie Sie smart buchen, und stellen Tools vor, mit denen Sie unterwegs mehr wissen: Mit c’t uplink Zugreisen smarter planen und buchen, Hintergründe verstehen.
- Von Lapplands Licht bis zur bunten Treppe – die spannendsten Fotos der Woche warten auf Sie. Das sind die Bilder der Woche 51: Blau, Blase, Badewanne.
- Nach mehreren Verschiebungen waren erstmals zwei Deutsche mit einer Blue-Origin-Rakete im Weltall – eine der beiden ist querschnittsgelähmt: Deutsche nach Kurz-Trip ins All wieder zurück auf der Erde.
- Die Astrofotografie hat sich zu einer beliebten Disziplin entwickelt. Doch wer beeindruckende Sternenbilder aufnehmen will, braucht mehr als nur Ausrüstung bei der Jagd nach den Sternen: c’t Fotografie 1/26.
(fds)
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Top 10: Der beste Over-Ear-Kopfhörer im Test – mit Bluetooth & Noise Cancelling
Bowers & Wilkins Px8
Mit dem Over-Ear-Kopfhörer Px8 liefert Bowers & Wilkins ein neues Premiummodell, das nicht nur bei der Geräuschunterdrückung, sondern auch beim Klang neue Maßstäbe setzen will.
- Sicherer und komfortabler Sitz
- Angenehmer, transparenter und exakter Klang
- Gutes ANC, aptX Adaptive, aptX HD
- App noch instabil
- Hoher Preis
Over-Ear-Kopfhörer Bowers & Wilkins Px8 im Test
Mit dem Over-Ear-Kopfhörer Px8 liefert Bowers & Wilkins ein neues Premiummodell, das nicht nur bei der Geräuschunterdrückung, sondern auch beim Klang neue Maßstäbe setzen will.
Der Bowers & Wilkins Px7 S2 (Testbericht) war schon ein sehr überzeugender Kopfhörer. Doch das neue kabellose Premiummodell Px8 mit aktiver Geräuschunterdrückung (ANC) soll diesen in den klassischen Disziplinen Klang, ANC und Wertigkeit übertreffen. Dafür verlangt der Hersteller aber auch einen hohen Preis. Das klingt nicht besonders aufregend. Statt Kopfhörern in Intendantenlimousinenfarbausstattung nun die Sportwagenvariante mit Ledersitzen? Lohnt sich das Investment, wenn es nicht nur ums Design, sondern um guten Klang geht?
Bowers & Wilkins Px8: Design
Beim Px8 setzt Bowers & Wilkins nicht mehr auf Understatement. Für Veganer ist dieser Kopfhörer allerdings nichts: Neben Aluminium wird hier nicht mehr Kunststoff, sondern weiches Nappaleder in Schwarz oder Beige verwendet. Doch das Ergebnis ist schick, aber nicht protzig und zudem sehr angenehm zu tragen.
Das Gewicht ist durch den Materialwechsel nur minimal von 306 auf 315 Gramm gestiegen, doch die Wertigkeit fühlt sich erheblich besser an. Technisch ist der Px8 ebenso interessant, so schirmt sein ANC (Active Noise Cancellation – aktive Geräuschunterdrückung durch Mikrofone, die den Umgebungsschall wahrnehmen und ein Gegensignal auf den Kopfhörer geben) stärker ab als beispielsweise beim Yamaha YL700A (Testbericht). Die Zweifel, die wir hatten, waren nicht berechtigt, es ist kein Schickimicki-Hörer.
Ausstattung, Installation und Betrieb
Verpackung und Ausstattung des Px8 ähneln der des Px7 S2. Wie der Vorgänger kommt auch der neue Wireless-Kopfhörer nicht ohne Kabel aus: Sie werden benötigt, wenn der Kopfhörer geladen oder an ein Gerät ohne Bluetooth angeschlossen werden soll. Zunächst scheinen sie zu fehlen: Sie sind in der mitgelieferten Schutztasche unter einer gut getarnten Klappe mit kräftigem Magnetverschluss versteckt. Erst, wenn man etwas beherzter zugreift, treten sie zutage.
Beide Kabel können am USB-C-Port des Px8 angeschlossen werden. Eins ist zum Laden mit USB-C auf USB-C mit zwei gleichen Steckern bestückt, das andere dient dem Anschluss analoger Quellen über 3,5 mm-Klinkenstecker. Einen passiven Modus, in dem der Kopfhörer dann auch ohne eingeschaltete Elektronik oder mit entladenem Akku noch spielt, gibt es beim Px8 nicht. Da er auch den Klang selbst über Messmikrofone kontrolliert, nicht nur das ANC, wäre dies nicht ohne Qualitätsverlust möglich.
Dafür wird beim Anschluss des USB-C-Kabels ans Smartphone oder an den PC das Signal digital abgegriffen – der Kopfhörer wird als Soundkarte erkannt – und so mit voller Qualität übertragen. Dabei wird außerdem der Kopfhörer geladen, was seine Betriebsdauer verlängert – allerdings im Falle von Notebook, Smartphone oder Tablet deren Laufzeit verkürzt. Das mag nicht immer erwünscht sein, lässt sich aber nicht verhindern, obwohl es unnötig ist: Denn wie der Px7 S2 bietet der Px8 mit aktiviertem ANC eine Laufzeit von bis zu 30 Stunden. Und bereits 15 Minuten Aufladen machen ihn für weitere sieben Stunden fit. Ein vollständiger Ladevorgang dauert zwei Stunden.
Am Desktop-PC ist es dagegen sehr praktisch, da so der Kopfhörer während der Benutzung geladen werden kann und unabhängig von der Soundkarte agiert. Nur drahtlos ist er dann natürlich nicht. Mit einem drei Meter langen USB-Kabel anstelle des mitgelieferten Exemplars hat man dann aber immerhin eine gewisse Bewegungsfreiheit.
Der Kopfhörer hat einen Schiebeschalter zum Ein- und Ausschalten sowie eine dritte Position zur Bluetooth-Koppelung, was auf diese Weise einfacher und eindeutiger auszulösen ist als bei den Drucktastern anderer Modelle. Hinzu kommen eine Taste für die Wahl des Geräuschunterdrückungsmodus (An, Aus, Transparent/Ambient), die sich auch umbelegen lässt, etwa zum Aufruf von Sprachassistenten. Zusätzlich gibt es drei Multifunktionstasten für die üblichen Funktionen (Lauter, Leiser, Start/Pause, Vor/Zurück und Anrufe annehmen).
Der Px8 kann sich mit zwei Geräten per Bluetooth verbinden. Neben der Verbindung auf die übliche Weise bei den Bluetooth-Einstellungen im Smartphone-Menü ist dies auch über die vom Bowers & Wilkins Zeppelin (Testbericht) bereits bekannten App „Bowers & Wilkins Music“ möglich. Diese konnte damals nicht wirklich überzeugen, wurde aber mittlerweile verbessert und unterstützt nun auch Kopfhörer.
Im Test war allerdings die Kopplung über das normale Bluetooth-Menü stabiler als über die App, die manchmal den Kopfhörer nach Aus- und wieder Einschalten nicht gleich wiederfand. Positiv ist, dass die App auch mit der älteren Android-Version des High-End-Abspielers Onkyo DP-X1 funktioniert. Sie ermöglicht es außerdem, Bass- und Höhen-Wiedergabe des Px8 dem eigenen Geschmack anzupassen, was aber im Gegensatz zum Px7 S2 aus demselben Haus nicht notwendig ist: Der Klang ist bereits ab Werk bestens, dazu später mehr, und auch die meisten Funktionen benötigen die App nicht.
Ein Tragesensor stoppt die Wiedergabe automatisch beim Lupfen oder Abnehmen des Kopfhörers, sofern man diese Funktion aktiviert hat. Zudem kann der Akkustand abgerufen und der Geräuschunterdrückungsmodus umgeschaltet werden.
Die App kann den Kopfhörer direkt mit Streaming-Diensten versorgen. Bei Tune-In klappt dies allerdings noch nicht – ruft man hier in der App Tune-In oder die für B&W-Lautsprecher gespeicherten Shortcuts seiner Lieblingsstationen auf, liefert sie eine Fehlermeldung. Warum auch immer, kann man Tune-in via App bislang nur auf B&W-Lautsprechern, jedoch nicht B&W-Kopfhörern nutzen. Allerdings könnte Tune-in für einen Kopfhörer zumindest zu Hause im WLAN auch nicht die beste Lösung sein, weil der Dienst auf geringe Mobilfunkdatenraten ausgelegt ist und deren Mängel auf dem Px7 S2 hörbar werden. Es ist aber ohne Probleme möglich, Tune-in normal aufzurufen und den Kopfhörer damit zu bespielen.
Das Design des Kopfhörers ist schick, doch nicht protzig und so wagten wir uns damit für den Test in die Öffentlichkeit. Man will ja nicht im Zug oder auf der Straße angesprochen werden oder gar vom Chef die erhoffte Gehaltserhöhung wegen vermeintlichen Reichtums gestrichen bekommen. Zumindest im Testzeitraum wurden trotz des hellen Materials auch keine Verschmutzungen sichtbar, das Gerät ist also alltagstauglich.
Hoher Tragekomfort: Keine Druckstellen und starke Geräuschunterdrückung
Over-Ear-Kopfhörer sind Geschmackssache. Im Winter ersparen sie auf dem zugigen Bahnsteig einen Ohrenwärmer, doch im Sommer können sie einem zu warm werden – und unangenehm drücken können sie das ganze Jahr. Beim Px8 ist letzteres nicht zu befürchten. Dank Memory Foam, also Schaumstoff, der sich „Engstellen“ merkt und sich entsprechend anpasst, erzeugt der Kopfhörer auch bei Brillenträgern keine unangenehmen Druckstellen. Zudem ist das weiche Leder auf den Ohren angenehmer als Kunststoff. Im Büro ist es natürlich trotzdem ohne Kopfhörer auf den Ohren angenehmer als mit. Aber oft ist dies halt die einzige Alternative, Musik oder arbeitsbezogene Inhalte hören zu können, ohne dabei die Ohren unnötig mit hohen Lautstärken und die Kollegen mit Störgeräuschen zu belasten.
Die Hörmuscheln sind innen mit L und R markiert. Die Muscheln sitzen leicht angewinkelt auf den Ohren. Vertauscht aufgesetzt dichten sie ebenso gut ab, aber der Bügel steht dann nach hinten ab, sodass man dies schnell bemerkt, wenn man beim Aufsetzen nicht aufgepasst hat.
Hat man den Kopfhörer richtig justiert, sitzt er sehr gut: Man kann auch beim Umsteigen am Bahnhof rennen, wenn es knapp wird, ohne dass er verrutscht oder gar herunterzufallen droht. Er dichtet akustisch bereits ohne ANC hervorragend ab, mit noch umso mehr. Mit ANC werden die restlichen durchdringenden Geräusche auch nicht zum dumpfen Rumpeln und Trampeln, sondern klingen normal leise, weil sich speziell die tiefen Frequenzen gut mit ANC unterdrücken lassen – es ist also definitiv angenehmer. Störgeräusche (Rauschen) sind nicht festzustellen.
Wenn im Zug Ansagen kommen, bekommt man dies trotzdem noch mit und kann so lange die Musik anhalten oder den Kopfhörer lupfen. Doch auch ein Transparent-Modus ist verfügbar, in dem man die Umgebung weiterhin fast normal hören kann. Tatsächlich ist das ANC beim Bahnfahren sehr angenehm – man merkt beim Abnehmen, wie laut auch moderne Nahverkehrszüge eigentlich sind. So belastet man auch mit Musik seine Ohren weniger als sonst ohne und kann in Ruhe lesen.
Zu Fuß in der Stadt kann man mit ANC auch Podcasts hören, ohne dass Autofahrer mit Rallye-Auspuff dieses Vergnügen trüben. Man bekommt trotzdem noch genug von der Umgebung mit. Fahrradfahren sollte man mit eingeschaltetem ANC allerdings nicht, dies wäre lebensgefährlich.
Und der Härtetest für ANC, das Großraumbüro? Hier schlägt sich der Px8 gut: Alle Frequenzen werden bei eingeschaltetem ANC gleichmäßig gedämpft. Solange die Kollegen nicht gerade laut in die eigene Richtung telefonieren, kann man Videokonferenzen, Webcasts oder einfach Musik zur akustischen Abschirmung genießen – mit dem Risiko, den rufenden Chef zu überhören. Sieht man ihn winken, sollte man also schnell auf den Ambient-Modus umschalten.
Übrigens benutzt der Px8 insgesamt sechs Mikrofone – zwei zum Telefonieren, zwei, um die Umgebungsgeräusche für ANC abzugreifen und zwei, um den Output des Kopfhörers zu messen und gegebenenfalls gegenzusteuern und Verzerrungen vermeiden zu können. Deshalb ist er auch am Kabel nur eingeschaltet benutzbar.
Der Klang: transparent, beste Qualität, gut auch für Podcasts
Auf spezielle Klangeffekte verzichtet der B&W Px8 – er ist High End, also besonders guter HiFi-Wiedergabe verpflichtet. Er nutzt 40-mm-Karbonfaser-Treiber ähnlich den Hochton-Kalotten der 700er-Lautsprecherserie von Bowers & Wilkins und liefert auch mit ANC exzellenten Klang, während bei manchen ANC-Kopfhörern die Klangqualität bei eingeschalteter Geräuschunterdrückung deutlich absinkt. Zudem ist der Klang ausgewogen, klare Höhen, transparente Mitten und tiefe, aber nicht übertrieben lästige Bässe. Der Px8 kann hier gegenüber dem Px7 S2 trotz verwandter Technik (nur ohne Kohlefaser) noch einmal deutlich zulegen.
Der Kopfhörer ist mit aptX Adaptive ausgerüstet, kann also alle aptX-Varianten bespielen, auch aptX HD mit 24 Bit. Es ist auch ohne Probleme möglich, den Kopfhörer an einem DAB+-Radio Technisat Viola 3 anzuschließen: Er kennt ja keinen Passiv-Mode, eine Wiedergabe ist nur mit eingeschalteter Elektronik möglich, doch er verursacht keine Empfangsstörungen. Man kann also auch mit ANC Radio hören, wenn man kein Mobilfunknetz hat, den sonst erheblichen Streaming-Traffic bei längeren Hörsitzungen vermeiden will oder einfach mal keine Lust darauf hat, von auf dem Smartphone eingehenden Anrufen, SMS, Mails und Chat-Mitteilungen gestört zu werden.
Preis
Der Bowers & Wilkins Px8 kostet aktuell bei Amazon 349 Euro.
Fazit
Die aktive Geräuschunterdrückung und der Tragekomfort des Bowers & Wilkins Px8 sind beeindruckend, der Klang ebenso – die wenigen kleinen Schwächen des Vorgängers Px7 S2 sind damit verschwunden. Dabei ist der Kopfhörer dennoch robust und alltagstauglich geblieben und für unterwegs perfekt geeignet.
Der direkte Anschluss am USB-Port erspart eine 24-Bit-Soundkarte beim Betrieb am PC. Die App ist zwar noch nicht perfekt, aber akzeptabel. Die Qualität überzeugt, ob unterwegs oder im Büro. Der Preis ist dafür etwas höher als bei vergleichbaren Modellen, allerdings ist der Px8 auch brandneu, während die Konkurrenten schon eine Weile am Markt sind und den typischen Preisverfall dieser Produktkategorie bereits hinter sich haben.
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Rechtsunsicherheit kostet Ideen: BfDI will mit ReguLab gegensteuern
Louisa Specht-Riemenschneider, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), und Dr. Linda Bienemann, digitalpolitische Beraterin im Bundeskanzleramt, stellten auf dem Digital Health Innovation Forum des HPI das „ReguLab“ vor. Dabei handelt es sich um eine „Sandbox“, die frühzeitig Orientierung für datenschutzkonforme Entwicklungen bieten soll.
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Zwischen Erfindungsgeist und Rechtsunsicherheit
Deutschland ist laut Specht-Riemenschneider, die kürzlich aus gesundheitlichen Gründen ihren Rückzug ankündigte, europäischer Meister im Erfinden. Allein 2024 wurden laut Zahlen des Europäischen Patentamts rund 25.000 Patentanmeldungen aus Deutschland registriert. Gleichzeitig berichten viele deutsche Unternehmen, dass Datenschutz die Innovation bremse. Zudem äußern die meisten EU-Bürgerinnen und -Bürger Bedenken beim Schutz ihrer persönlichen Daten. Das eigentliche Problem sei nicht das Datenschutzrecht selbst, sondern fehlende Rechtssicherheit darüber, welche Regeln gelten und wie sie auszulegen sind.
Das 2025 eingerichtete ReguLab richte sich an Teams, die bereits einen konkreten Anwendungsfall identifiziert haben und wissen, in welche Richtung ihre Technologie entwickelt werden soll; also nicht mehr in der reinen Konzeptphase stecken, aber auf grundlegende datenschutzrechtliche Fragen gestoßen sind. Erst kürzlich hat die BfDI eine erste Ausschreibung „zur Gesundheitsrisikoerkennung nach § 25b SGB V“ gestartet. Nach dieser dürfen Pflege- und Krankenkassen „individuelle Gesundheitsrisiken datenbasiert erkennen“. Zu den Fragen gehören zum Beispiel, ob Gesundheitsdaten zum Training von KI-Systemen genutzt werden dürfen und wann weitere Schutzmaßnahmen nötig sind.
Bienemann erklärte, dass in einer Auswahlphase die Projekte über themenspezifische Ausschreibungen aufgenommen werden. Anschließend begleitet ein Expertenteam der BfDI die technische Entwicklung über mehrere Monate mit einer laufenden rechtlichen Bewertung. Am Ende stehen ein vertraulicher Abschlussbericht für die Projektteilnehmenden sowie ein öffentlicher „ReguLab-Report“, der die gewonnenen Erkenntnisse für vergleichbare Projekte nutzbar macht. Laut Bienemann sollen künftig mehr von den Ergebnissen profitieren, unter anderem Unternehmen, Forschung, Aufsicht und Politik.
Vorbild UK, wachsendes Ökosystem in Deutschland
Als internationales Vorbild nannte Specht-Riemenschneider die britische Datenschutzaufsicht ICO, die auf fünf Jahre erfolgreiche Arbeit in ihrer „Regulatory Sandbox“ zurückblickt. Dass der Sandbox-Gedanke auch in Deutschland Anklang gefunden hat, zeigen weitere Initiativen: So betreibt etwa der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Prof. Tobias Keber, ein KI-Reallabor auf Landesebene. Auf Bundesebene arbeiten die BfDI, die Bundesnetzagentur und das Hessische Digitalministerium gemeinsam an den Grundlagen für ein nationales KI-Reallabor nach der europäischen KI-Verordnung.
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Rechtliche Grundlage und Selbstverständnis
Die noch amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte unterstrich, dass Aufsichtsbehörden nach DSG-VO und Bundesdatenschutzgesetz nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet seien, Innovatoren zu beraten. „Je besser wir datenbasierte Technologien verstehen, desto besser können wir den Gesetzgeber zu innovationsfreundlicher Regulierung beraten, die die Grundrechte schützt“, hieß es im Januar seitens der BfDI. ReguLab sei daher kein Sonderweg, sondern die konsequente Umsetzung des gesetzlichen Auftrags. Im Januar wies die BfDI darauf hin, dass das ReguLab nicht mit dem Projekt „zur Simulation eines KI-Reallabors nach der europäischen KI-Verordnung“ zu verwechseln sei, indem sie zusammen mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem hessischen Digitalministerium an „Grundlagen für ein nationales KI-Reallabor“ arbeite.
(mack)
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Streit um Werbeboykott: US-Gericht weist Klage Elon Musks X Corp. ab
Eine US-Richterin hat am Donnerstag die Kartellklage der Kurznachrichtenplattform X abgewiesen. Das von Elon Musk kontrollierte Unternehmen hatte dem Branchenverband der Werbetreibenden World Federation of Advertisers (WFA) und große Firmen wie Mars, Lego, Nestlé, Pinterest oder den US-Medizinkonzern CVS Health einen illegalen Werbeboykott vorgeworfen und Schadensersatz gefordert.
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Die US-Bezirksrichterin Jane Boyle am Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Texas wies die Klage am Donnerstag ab. X habe nicht nachweisen können, dass dem Unternehmen ein Schaden nach US-amerikanischem Kartellrecht entstanden sei, hieß es zur Begründung.
X hatte die Klage gegen den Weltverband der Werbetreibenden WFA und mehrere Unternehmen im Sommer 2024 eingereicht. Diese hätten sich über eine Initiative namens Global Alliance for Responsible Media (GARM) zum gemeinsamen Boykott von Werbung auf der Plattform X verschworen. Das verstoße gegen US-amerikanisches Kartellrecht.
GARM ist eine Initiative des Branchenverbandes World Federation of Advertisers mit Sitz in Belgien. Dessen Mitglieder sollen vermeiden, durch ihre Werbung illegale oder schädliche Inhalte finanziell zu belohnen und dabei den Ruf ihrer Marke zu schädigen. Gleichzeitig soll GARM den Wettbewerb zwischen Werbeplattformen fördern.
Die Klage (AZ. 7:24-CV-0114-B) behauptet, die World Federation of Advertisers habe infolge der Übernahme Twitters durch Musk im Jahr 2022 einen Werbeboykott gegen Twitter (inzwischen X) organisiert, um den Kurznachrichtendienst dazu anzuhalten, die GARM-Richtlinien zu erfüllen. Mit dem mutmaßlichen Boykott hätten die Beklagten gegen ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen gehandelt. X verlangte dreifachen Ersatz der entgangenen Werbeeinnahmen plus Zinsen und Verfahrenskosten. Außerdem soll das angerufene Gericht den Beklagten untersagen, weiter gemeinsam keine Werbung bei X zu schalten. Anfang 2025 erweiterte X die Klage und warf noch mehr Konzernen einen geschäftsschädigenden und illegalen Werbeboykott vor. Der britische Konsumgüter-Konzern Unilever einigte sich mit X und wurde aus der Klage herausgenommen.
Die Beklagten wiesen in dem Verfahren jegliches Fehlverhalten zurück. Sie argumentierten, X habe nicht nachweisen können, dass sie sich zu gemeinsamem Handeln verabredet hätten. Vielmehr hätten die Unternehmen individuelle Geschäftsentscheidungen darüber getroffen, wann und wo sie ihre Werbebudgets ausgeben wollten. „Die Art der angeblichen Verschwörung begründet keinen Kartellrechtsverstoß, weshalb das Gericht die Klage ohne Bedenken endgültig abweist“, so Richterin Boyle in ihrer Anordnung.
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(akn)
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