Datenschutz & Sicherheit
Neue Verschlüsselungs-Empfehlungen des BSI: Das Ende für RSA und ECC naht
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt, sich in Zukunft nicht mehr allein auf klassische asymmetrische Verschlüsselung zu verlassen und quantensichere Verfahren zu nutzen. Entsprechende Handlungsempfehlungen enthält die jährliche Aktualisierung der technischen Richtlinie TR-02102. Entwickler und Anwender von Kryptosystemen müssen allerdings nicht alles stehen- und liegenlassen: Das BSI setzt einen Zeitrahmen bis 2031.
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Nicht ob und wann Quantencomputer traditionelle Verschlüsselungsverfahren bedrohten, stehe zur Sicherheitsbetrachtung im Vordergrund, schreibt das BSI. Es gebe Standardverfahren, deshalb solle die Migration zu Post-Quanten-Kryptografie vorangetrieben werden. In seiner 2026er-Ausgabe der Technischen Richtlinie 02102-1, „Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen“, spiegelt sich diese Einschätzung nun erstmals wider. In TR02102-1 heißt es nun:
Der alleinige Einsatz von klassischen Schlüsseleinigungsverfahren wird nur noch bis Ende 2031 empfohlen, siehe auch Abschnitt 2.3. Für Anwendungen mit sehr hohem Schutzbedarf sollte die Umstellung bereits bis Ende 2030 erfolgen. Dies geht aus einer gemeinsamen Empfehlung des BSI und europäischen (sic) Partnerbehörden hervor.
Wohlgemerkt: Zunächst geht es um die Schlüsseleinigung, also die Aushandlung einer sicheren Verbindung. Die Zeitpläne für andere Verschlüsselungsfunktionen sehen anders aus – digitale Signaturen etwa sollten erst ab 2036 auf hybride Verfahren umgestellt sein. Die Empfehlung bezieht sich nur auf die Kombination von PQC- mit einem klassischen Verfahren. Der alleinige Einsatz von PQC anstelle von RSA & Co wird nicht erwähnt.
Die Technische Richtlinie 02102 hat zunächst lediglich Empfehlungscharakter, wird jedoch häufig von anderen Richtlinien herangezogen und entfaltet in deren Geltungsbereich auch quasi-normativen Charakter. Das BSI nennt hier die Verarbeitung von Verschlusssachen, aber auch die TR-03161 verpflichtet Anwendungen im Gesundheitswesen zur Beachtung von TR-02102.
Plattner: Setzen neue Maßstäbe
BSI-Präsidentin Plattner sieht den Schritt als großen Wurf: „Mit der Abkündigung der klassischen Verschlüsselungsverfahren setzen wir neue Maßstäbe“. Die Migration auf PQC sei „alternativlos“, sagt die Amtsleiterin weiter. Doch prescht das Bundesamt nicht im Alleingang vor – die EU-Kommission hat einen unionsweiten Zeitplan für die Umstellung auf quantensichere Verschlüsselung.
Die TR-02102 besteht aus vier Teilen, die von grundlegenden Empfehlungen über Transport Layer Security (TLS), den Protokollen IPsec und IKEv2 bis hin zu einer Handreichung zum Einsatz von SSH reichen. Die Aktualisierung erstreckt sich auf alle Teilbereiche – so ergibt sich aus der Empfehlung hybrider Verfahren auch eine Abkündigung von TLS 1.2, das derlei nicht unterstützt.
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Beim Übergang zu quantensicherer Verschlüsselung unterstützt das Unternehmen mit weiteren Leitfäden und Handlungsempfehlungen, die es auf einer Themenseite gesammelt bereitstellt.
(cku)
Datenschutz & Sicherheit
EU-Kommission: Cyberangriff auf Cloud-Dienste | heise online
Cyberkriminelle haben die Europäische Kommission attackiert. Dabei könnten sie auch eine große Menge an Daten erbeutet haben. Die EU untersucht noch die vollständigen Auswirkungen des Vorfalls.
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Laut der Kommission ereignete sich der Angriff schon am Dienstag. Demnach sei ein Webauftritt der EU-Kommission auf der EU-eigenen Plattform europa.eu betroffen gewesen, aber keine internen Systeme der Kommission. „Frühe Ergebnisse unserer laufenden Untersuchung deuten darauf hin, dass Daten von diesen Websites stammen“, erklärte die Kommission. Andere EU-Einrichtungen, die von dem Vorfall betroffen sein könnten, will die Kommission unterrichten. Dass auch vermeintlich sichere Infrastrukturen zum Ziel werden, zeigte sich erst kürzlich, als Angreifer Zugriff auf Nutzerdaten bei Cloud Imperium Games erlangten.
Etwas mehr Details veröffentlichte bereits das Portal bleepingcomputer, das Informationen von einem der beteiligten Bedrohungsakteure erhalten haben will. Demnach traf der Angriff mindestens einen der Amazon-Web-Services-Accounts (AWS-Accounts) der Kommission. Bei Amazon habe es aber keinen Sicherheitsvorfall gegeben und alle Dienste würden weiter funktionieren wie vorgesehen, teilte ein Amazon-Sprecher Bleepingcomputer mit.
Screenshots sollen Zugriff auf Mailserver zeigen
Wie Bleepingcomputer von dem mutmaßlichen Angreifer erfahren haben will, wurden bei dem Angriff 350 Gigabyte an Daten erbeutet, inklusive mehrerer Datenbanken. Die Glaubwürdigkeit ist allerdings noch fraglich: Als Beleg führte er mehrere (nicht öffentliche) Screenshots an, auf denen der Zugriff auf Informationen der Kommission sowie auf einen ihrer E-Mail-Server zu sehen sein soll. Das würde der Darstellung der EU-Kommission, es seien keine internen Systeme betroffen, widersprechen. Details zum Vorgehen teilte er nicht.
Das Ziel der Angreifer sei demnach nicht, die Kommission zu erpressen. Allerdings wollen sie zeitnah einige der Daten veröffentlichen. Welche Daten mutmaßlich erbeutet wurden, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar. Die EU reagierte in der Vergangenheit bereits mit harten Maßnahmen auf solche Vorfälle und sanktionierte iranische sowie chinesische Staatshacker wegen Angriffen auf europäische Einrichtungen. Im aktuellen Fall wird der Angriff auf Daten der EU noch keinem staatlichen Akteur zugeordnet.
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Datenschutz & Sicherheit
Berichte über Cyberangriff auf FBI-Direktor Kash Patel durch Iran-Hacker
Der Direktor der US-Bundespolizeibehörde FBI, Kash Patel, ist Medienberichten zufolge Opfer eines Cyberangriffs geworden. Eine Gruppe mit Verbindungen zum Iran habe den Cyberangriff für sich reklamiert, schrieb unter anderem die „New York Times“. Demnach wurden Fotos und Dokumente von Patels privatem E-Mail-Konto auf einer Webseite mit dem Namen „Handala“ veröffentlicht. Laut „New York Times“ wurde die Seite allerdings von einem russischen Server aus betrieben.
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Dem Federal Bureau of Investigation (FBI) sei bekannt, dass Angreifer es auf die persönlichen E-Mail-Daten von Direktor Patel abgesehen hätten, teilte ein Sprecher mit. „Die Informationen sind nicht aktuell und enthalten keine Daten aus der Regierung“, teilte ein Sprecher der Behörde mit. Demnach setzt das Außenministerium eine Belohnung von bis zu zehn Millionen US-Dollar für Hinweise aus, die zur Identifizierung des iranischen „Handala Hack Teams“ führen.
US-Regierung ging vergangene Woche gegen iranische Cyberkriminelle vor
Wie CNN berichtete, stammen die E-Mails aus dem Zeitraum von etwa 2011 bis 2022. Dabei gehe es vor allem um persönlichen und geschäftlichen Mailverkehr. Patel ist seit etwas mehr als einem Jahr Direktor der Sicherheitsbehörde.
Erst vergangene Woche hatte das Justizministerium einen Schlag gegen iranische Cyberkriminelle verkündet: Mehrere Webseiten, die mit den iranischen Geheimdiensten in Verbindung stehen sollen, wurden demnach gesperrt. Auch in diesem Kontext fiel der Name Handala. Eine Seite mit dem Namen habe in diesem Jahr etwa einen Cyberangriff auf ein Medizintechnikunternehmen mit Sitz in den USA für sich reklamiert.
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Datenschutz & Sicherheit
Die Woche, als Tausende gegen digitale Gewalt auf die Straße gingen
Liebe Leser*innen,
diese Woche habe ich mich vor allem mit digitaler Gewalt beschäftigt. Seit ungefähr sieben Jahren recherchiere ich dazu. Noch nie war das öffentliche Interesse daran so überwältigend. In mehreren deutschen Städten sind Tausende Menschen auf die Straßen gegangen. Die Protestwelle breitet sich immer noch weiter aus.
Den Stein ins Rollen gebracht hat ein Spiegel-Bericht über die Erfahrungen von (nicht nur digitaler) sexualisierter Gewalt der Schauspielerin Collien Fernandes. Der Artikel kann einen umhauen. Dennoch glaube ich, allein durch den Spiegel-Bericht lassen sich die heftigen Reaktionen in Politik und Medien, Zivilgesellschaft und Promi-Welt nicht erklären.
Ein weiterer, wichtiger Faktor dürfte eine über sehr lange Zeit aufgestaute Wut sein. Weil Übergriffe – vor allem von Männern gegenüber Frauen – in der digitalen und physischen Welt wie selbstverständlich immer weiter gehen. Weil nach wie vor viele Frauen praktisch täglich verschiedene Ausdrucksformen der Gewalt erleben müssen wie tausende Nadelstiche.
Dagegen unternehmen ließe sich eine Menge. Im Februar habe ich mich mit Kolleginnen unter Fachleuten umgehört, was Betroffene digitaler Gewalt am dringendsten brauchen. Das Ergebnis ist eine Liste aus sehr konkreten, praktischen Forderungen. Es geht um Geld fürs Hilfesystem, von ersten Anlaufstellen über Frauenhäuser bis hin zu Polizei und Justiz. Es geht um internationale Regelwerke wie die Istanbul-Konvention, die längst beschlossen sind, aber immer noch nicht sauber umgesetzt.
Woran hakt es eigentlich? Mir fallen spontan eine Menge Gründe ein, aber keiner davon macht mich so wütend, wie dieser: Weil zu viele mächtige Männer nach wie vor einen Scheiß darauf geben, wenn Frauen (und andere marginalisierte Menschen) Bedürfnisse anmelden.
Kultur sexueller Fremdbestimmung
Im Bundestag wurde Kanzler Friedrich Merz (CDU) gebeten, sich zur aktuellen Debatte um sexualisierte Gewalt gegen Frauen zu äußern. Statt die männliche Tätergruppe klar zu benennen, ist der Kanzler dem Thema ausgewichen und hat auf rassistische und menschenfeindliche Weise gegen angeblich kriminelle Ausländer*innen gehetzt. Selbst der ansonsten nobel-zurückhaltende Deutschlandfunk kommentierte: „Friedrich Merz zeigt sich als politischer Repräsentant eines patriarchalen Systems.“ Das ist die öffentlich-rechtliche Version eines erhobenen Mittelfingers.
Nicht nur der Kanzler verweigert sich, das schiere Problem anzuerkennen. Das sehe ich gerade jeden Tag. Denn uns erreichen in Folge unserer jüngsten Artikel über den Fall Fernandes Kommentare von Lesern, die in der Debatte um mehr Schutz für Betroffene augenscheinlich eine Bedrohung sehen – und zwar eine Bedrohung für die Fortsetzung ihrer eigenen, ungestörten Gewaltausübung.
Nicht-einvernehmliche sexualisierte Deepfakes härter unter Strafe zu stellen, das finden einige Männer offenbar skandalös. Sie halten es für ihr gutes Recht, andere, vor allem Frauen, nach Belieben zum Sexobjekt zu machen. Motto: „Das lass ich mir nicht nehmen.“ Mit solchen Deepfakes und anderen Formen bildbasierter Gewalt werden Bilder zur Beute und zum Machtsymbol, zu Trophäen und Sammlerstücken. Es ist Objektifizierung und Entmenschlichung par excellence, geschützt durch eine extradicke Schicht Nachdenkverweigerung.
Nochmal, woran hakt es beim Schutz vor sexualisierter Gewalt? Es hakt nicht nur an mangelndem Geld und Personal im Hilfesystem für Betroffene, an Lücken im Strafrecht oder an einem Bundeskanzler, der patriarchale Gewalt ausübt, statt sie zu bekämpfen. Das Problem beginnt bereits in der tief verwurzelten Kultur sexueller Fremdbestimmung, die wahrscheinlich auch in der Kommentarspalte dieses Artikels ihre Spuren hinterlassen wird, wenn ich sie nicht moderiere.
Nun gibt es durch den Fall Fernandes ein bisher beispielloses Momentum für den Kampf gegen (digitale) sexualisierte Gewalt in Deutschland. Das Beispiel Spanien mit seinem umfassenden Schutzsystem macht vor: Erreichen lässt sich einiges, selbst innerhalb des Patriarchats. Wie es in Deutschland weitergeht, werdet ihr in den nächsten Wochen bei uns lesen.
Euch ein gutes Wochenende
Sebastian
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