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Diagnose per Klick: EuGH muss über Werbeverbot für Telemedizin entscheiden
Die Zukunft der Medizin findet für viele Patienten bereits im Browser statt. Doch die rechtlichen Hürden für digitale Gesundheitsangebote sind hierzulande hoch. Nun muss sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage befassen, wie viel Freiheit der grenzüberschreitende digitale Gesundheitsmarkt verträgt. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat ein Verfahren ausgesetzt, das die Grundpfeiler des deutschen Heilmittelwerberechts erschüttern könnte. Vor allem geht es um diesen Aspekt: Darf Deutschland Werbung für medizinische Behandlungen verbieten, die ausschließlich auf Online-Fragebögen basieren, wenn diese Dienste von Ärzten aus anderen EU-Mitgliedstaaten erbracht werden?
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Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist das Geschäftsmodell einer in Deutschland ansässigen Plattform, die Patienten bei sensiblen Themen wie Erektionsstörungen, Haarausfall oder Akne unterstützt. Der Prozess ist einfach: Nutzer füllen auf der Webseite einen medizinischen Fragebogen aus. Die eingegebenen Daten werden an in Irland ansässige Kooperationsärzte übermittelt, die auf Basis der Angaben eine Diagnose stellen und bei Bedarf ein Privatrezept ausstellen. Ein direkter Kontakt, etwa per Videochat oder Telefonat, findet dabei nicht statt. Das Medikament kommt dann per Post von einer Versandapotheke.
Gegen dieses Modell zog ein Wettbewerbsverein vor Gericht, dem unter anderem mehrere Ärztekammern angehören. Der Vorwurf lautet, dass diese Form der Patientenakquise gegen das deutsche Heilmittelwerbegesetz verstößt. Für Fernbehandlungen, die nicht den hiesigen fachlichen Standards entsprechen, dürfe demnach keine Reklame gemacht werden.
Zwischen Werbefreiheit und Patientenschutz
In den Vorinstanzen zeichnete sich ein ambivalentes Bild ab. Das Landgericht München I wies die Klage zunächst ab. Das Oberlandesgericht (OLG) folgte dagegen der Argumentation der Kläger. Die Münchner Richter der Berufungsinstanz sahen in dem Online-Angebot eine unzulässige Werbung für Fernbehandlungen. Nach ihrer Auffassung schreibt der in Deutschland anerkannte fachliche Standard bei Krankheitsbildern wie Erektionsstörungen zwingend ein persönliches Gespräch vor, um etwaige psychische Ursachen abzuklären. Ein bloßer Textfragebogen reiche hierfür nicht aus.
Da die Werbung somit für eine Behandlung trommle, die den inländischen medizinischen Sorgfaltspflichten widerspreche, sei sie wettbewerbswidrig, meinte das OLG. Dabei spiele es keine Rolle, ob die irischen Ärzte nach ihrem heimischen Berufsrecht völlig legal agierten.
Der BGH sieht hier nun einen potenziellen Konflikt mit dem EU-Recht. Zwar dient das deutsche Werbeverbot für Fernbehandlungen primär dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Doch es stellt laut dem Senat gleichzeitig eine erhebliche Schranke für den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU dar. Wenn ein irischer Arzt seine Dienste deutschen Patienten nur deshalb nicht schmackhaft machen dürfe, weil die deutsche Auslegung des medizinischen Standards strenger ist als die irische, werde der grenzüberschreitende Markt faktisch blockiert.
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Die Karlsruher Richter wollen daher vom EuGH wissen: Ist die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch das deutsche Werbeverbot gerechtfertigt, um Patienten vor den vermeintlichen Gefahren einer rein fragebogenbasierten Fernbehandlung zu schützen?
Strukturelle Bremsen für die digitale Medizin
Die juristische Auseinandersetzung trifft einen wunden Punkt der deutschen Digitalisierungsstrategie. Dass die Telemedizin hierzulande noch immer mit angezogener Handbremse fährt, ist kein rein rechtliches Phänomen, sondern scheint systemisch bedingt zu sein. Das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Bundestag (TAB) arbeitete schon voriges Jahr heraus, dass noch erheblicher Reformbedarf bestehe, um der Telemedizin in Deutschland auf die Sprünge zu helfen. Demnach findet der Bereich nur langsam Eingang in die reguläre medizinische Versorgung.
Die Experten des TAB wiesen darauf hin, dass eine Kombination aus normativen, organisatorischen, technischen, personellen sowie sozialen Barrieren die Verbreitung der Technik begrenzt. Das aktuelle Verfahren vor dem BGH unterstreicht diese normativen Hürden, die Innovationen oft schon im Keim ersticken.
Die Entscheidung des EuGH dürfte daher eine Signalwirkung für die gesamte Branche haben, die über den Einzelfall der Online-Fragebögen hinausgeht. Sollten die Luxemburger Richter entscheiden, dass das deutsche Werbeverbot unverhältnismäßig ist, müssten die strengen Regeln des Heilmittelwerbegesetzes vermutlich gelockert werden. Dies würde den Weg ebnen für eine stärkere Liberalisierung digitaler Gesundheitsdienste, bei denen die physische Präsenz oder gar der visuelle Kontakt zum Arzt zunehmend in den Hintergrund rückt.
Kritiker befürchten in diesem Fall eine Aufweichung medizinischer Sorgfaltsregeln. Befürworter verweisen auf den niedrigschwelligen Zugang zu medizinischer Hilfe und die notwendige Modernisierung des Gesundheitswesens. Bis zu einem Urteil aus Luxemburg bleibt die Rechtslage für Plattformbetreiber und digitale Vorreiter in der Medizin in der Schwebe.
(nen)
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Staatliche Förderung für E-Autos startet am Montag
Wer sich ein neues Elektroauto kauft, kann ab dem kommenden Montag staatliche Förderung beantragen. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) wolle das Förderportal am kommenden Montag freischalten, teilte sein Ministerium mit. Förderfähig sind Neuwagen, die ab dem 1. Januar neu zugelassen werden. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Geld gibt es für Kauf oder Leasing von Neuwagen.
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Die Basisförderung beträgt für reine Elektroautos 3000 Euro. Für Haushalte mit einem Einkommen von maximal 60.000 Euro gibt es 4000 Euro, für Haushalte mit einem Maximal-Einkommen von 45.000 Euro 5000 Euro. Pro Kind steigt die Förderung um 500 Euro, insgesamt um höchstens 1000 Euro. Weniger Geld gibt es für sogenannte Plug-in-Hybride, die sowohl mit Strom als auch mit Treibstoff fahren können. Für diese Autos und für Fahrzeuge mit Range Extender liegt die Basisförderung bei 1500 Euro. Range Extender sind kleine Verbrennungsmotoren, die die Reichweite von Elektroautos erhöhen.
(fpi)
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Mikrobengestützte Energieversorgung erzeugt Strom für Unterwassersensoren
Ein Forschungsteam der Michigan Technological University (Michigan Tech) hat im Rahmen des Programms „Biological Undersea Energy“ (BLUE) der Defense Advanced Research Projects Agency (DARPA) des US-Verteidigungsministeriums ein mikrobengestütztes Energieversorgungssystem zur Stromversorgung von Meeressensoren entwickelt. Das teilte die Michigan Tech am Montag mit. Das System wandelt gelöste organische Stoffe und Biomasse aus dem Meer in elektrischen Strom um. Durch die Zufuhr neuer Biomasse lädt sich die Batterie quasi selbst auf.
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Unterwassersensoren werden für die zivile Meeresforschung, aber auch für militärische Zwecke zur Aufklärung benötigt. Da es sich meist um langfristige Missionen handelt, suchen Wissenschaftler nach Wegen, um die Stromversorgung der Sensorik möglichst lange aufrechtzuerhalten, ohne sie austauschen zu müssen. Denn der Austausch der Batterien ist aufwendig und entsprechend kostenintensiv.
Strom aus Biomasse aus dem Meer
Forscher der Michigan Tech haben deshalb ein System einer mikrobiellen Brennstoffzelle entwickelt, die sich selbst kontinuierlich aus der Biomasse des Meeres speist. Die dabei genutzten Mikroben lösen Stoffwechselprozesse aus, die Elektronen von einer Anode zu einer Kathode transportieren und so Strom erzeugen, der zur Versorgung von Umwelt- und Aufklärungssensoren genutzt werden kann.
Doch die Wissenschaftler stießen bei ihrer Arbeit auf ein Problem: In Ozeanen, in denen herkömmlicherweise diese Arten der Sensorik eingesetzt werden, reichen die vorhandenen benötigten organischen Stoffe nicht aus. Stattdessen herrscht dort eine hohe Sauerstoffkonzentration – keine optimalen Bedingungen, um eine mikrobielle Brennstoffzelle betreiben zu können. Hinzu kommt, dass es eine Obergrenze für die Energiemenge gibt, die aus einer mikrobiellen Brennstoffzelle gewonnen werden kann. Denn die Mikroben benötigen einen Großteil ihrer Energie selbst, um wachsen zu können. Lediglich der Rest, der übrig bleibt, könne zur Stromerzeugung genutzt werden. Entsprechend sei es eine Herausforderung, ein solches System mit Meerwasser effektiv betreiben zu wollen, sagen die Wissenschaftler.
Aktivkohle als Booster
Die Forscher der Michigan Tech setzen deshalb in ihrer mikrobiellen Brennstoffzelle auf granulierte Aktivkohle. Damit schlagen die Wissenschaftler gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Zum einen reichern sie damit das durch das System fließende organische Material aus dem Meereswasser passiv an. Zum anderen schaffen sie ideale Lebensbedingungen für die Mikroben. Dabei werden der Durchfluss des Meerwassers und der Austausch so gesteuert, dass die Mikroben genügend Zeit haben, um organische Substanzen abzubauen und Energie zu erzeugen.
„Diese Mikroben siedeln sich bevorzugt in Biofilmen an. Wenn sie auf der Aktivkohle einen Biofilm bilden – selbst wenn die Brennstoffzelle mit Sauerstoff versorgt wird –, finden die Mikroben dort sauerstofffreie Bedingungen vor. Unter diesen können sie jene Stoffwechselprozesse durchführen, die mit der Energiegewinnung in Zusammenhang stehen“, erklärte Amy Marcarelli, Professorin für Biowissenschaften und leitende Wissenschaftlerin des Projekts.
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Das Design haben die Wissenschaftler immer wieder optimiert, um eine möglichst kontinuierliche Stromerzeugung zu erzielen. Da das mikrobielle Brennstoffzellensystem weitgehend aus Standardkomponenten aufgebaut ist, mussten weitere Anstrengungen unternommen werden, um sie etwa vor dem Wasserdruck, Korrosion und anderen Umwelteinflüssen zu schützen.
Erprobung in Feldversuchen
Das Forschungsteam hat vier mehr als 225 kg schwere Prototypen der mikrobiellen Brennstoffzelle bereits in einem Feldversuch in der Galveston Bay vor der texanischen Küste in der Nähe von Houston in rund 9 m Wassertiefe getestet. Dabei erzeugten drei der vier Systeme Strom. Der Test wird nun ausgeweitet. Dann sollen zehn der mikrobiellen Brennstoffzellen in Chesapeake Bay vor der Küste Virginias bei Norfolk erprobt werden. Ziel dabei ist es, die Leistung der Systeme im ganzjährigen Langzeiteinsatz zu erforschen. Außerdem soll festgestellt werden, in welchen Seegebieten die mikrobielle Brennstoffzelle zur Unterwasserstromerzeugung effizient eingesetzt wird und wie sie verkleinert und leichter gemacht werden kann.
(olb)
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c’t-Podcast: „Sie wollen das Narrativ des Versagens bekämpfen“
Eigentlich schien es zunächst gar keine Geschichte zu sein: Die Schweizer Tech-Journalistin Adrienne Fichter vom Magazin Republik hat gemeinsam mit Kollegen in einer aufwendigen Recherche fast 60 Transparenz-Anfragen an Schweizer Behörden gestellt. „Wir wollten wissen, welche Bundesbehörden die Software von Palantir nutzen“, sagt Fichter im c’t-Podcast „They Talk Tech“ mit Svea Eckert und Eva Wolfangel.
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Das Ergebnis: Null. Der Bund arbeitet bislang nicht mit Palantir zusammen. Doch die Anfragen führten zu etwas Erhellenden: einem internen Evaluationsbericht des Schweizer Armeestabs, der Palantirs Software eingehend bewertet. Der kam unter anderem zum Schluss, dass es Probleme mit den Grundrechten geben könnte und entschied sich dagegen.
Das US-Softwareunternehmen Palantir Technologies ist in Europa allgegenwärtig. In Deutschland, Großbritannien und anderen Ländern kooperiert der Datenanalyseanbieter mit Behörden, Armee und Geheimdiensten. Die Frage, ob diese Zusammenarbeit mit demokratischen Grundrechten vereinbar ist, wird selten so klar beantwortet wie in der Schweiz. Und noch seltener zieht eine solche Antwort rechtliche Konsequenzen für diejenigen nach sich, die darüber berichten.
Die Software liefere faszinierende Ergebnisse, sei in der Visualisierung von Bewegungen von Zielpersonen und der Auswertung unstrukturierter Daten europäischen Alternativen überlegen, so der Bericht. Die Fachleute in der Armee sprachen trotzdem eine klare Empfehlung aus: nicht beschaffen. Neben der Grundrechtsproblematik bemängelten sie die mangelnde Kontrollierbarkeit der Software und die Sorge, dass sensible Daten in US-Rechenzentren abfließen könnten. „Wenn wir das nicht selber testen können, können wir das für unproblematische Datenflüsse benutzen, aber nicht für die sensiblen“, fasst Fichter die Haltung der Armee zusammen.
Die Recherche schlug weit über die Schweiz hinaus Wellen. Der Guardian berichtete unter anderem, und im britischen Unterhaus befragten Abgeordnete die Regierung, warum sie die Zusammenarbeit mit Palantir ausbauen wolle, wenn die Schweizer Armee Bedenken angemeldet habe. Auch in Deutschland habe der Bericht zu Fragen geführt, hat Fichter erfahren. „Es hat Palantir in einer empfindlichen Phase getroffen“, sagt Fichter, „weil sie offenbar Mühe haben, in Europa zu expandieren.“ Das Unternehmen kämpfe darum, in Europa als Erfolgsgeschichte dazustehen, und ein Nein der Schweizer Armee passt nicht in dieses Bild.
Insbesondere, da die Republik auch aufdecken konnte, wie sehr Palantir sich bemüht hat: Über sieben Jahre hinweg habe der Konzern immer wieder Kontakt gesucht zu Schweizer Behörden, „die haben eigentlich permanent versucht, irgendwie bei irgendeinem Bundesamt reinzukommen.“
Gerade weil es keine Enthüllungsgeschichte war, sondern eine Geschichte des Versagens, traf es den Konzern. „Dieses Narrativ des Versagens, das wollten sie bekämpfen.“ Palantirs juristische Reaktion kam Ende Dezember 2025, die Klage läuft noch. Eine Anwaltskanzlei forderte eine Gegendarstellung, weitere Schriftsätze folgten. „Unser Anwalt sagt, das ist American Style“, berichtet Fichter: viele absurde Punkte, die den Journalistinnen Zeit raubten für weitere Recherchen. Selbst Fichters LinkedIn-Posts habe die Kanzlei ausgewertet, um zu belegen, dass die Journalistin nicht objektiv sei.
Die inhaltlichen Forderungen seien kaum ernst zu nehmen, sagt sie: Man dürfe nicht das Wort „Verkaufskampagne“ verwenden, einen Firmensprecher nicht als Mediensprecher bezeichnen, Guardian-Artikel nicht als Quelle zitieren. Das Vorgehen habe „Slap-Charakter“, eine strategische Klage, die einschüchtern und von weiterer Arbeit abhalten soll.
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Palantir hat sich mit der Klage keinen Gefallen getan. Schließlich wurde der Fakt, dass die Schweiz die Software wegen der Grundrechte und der Intransparenz ablehnt, erst dadurch international diskutiert.
Svea Eckert und Eva Wolfangel besprechen in der aktuellen Folge außerdem den Social-Engineering-Angriff, über den Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und weitere Abgeordnete ihre Signal-Accounts verloren haben: wie Angreifer legitime Verifikationscodes abgreifen, um fremde Geräte an bestehende Konten zu koppeln – und warum Signal selbst dabei nicht gehackt wurde.
„They Talk Tech“ erscheint jeden Mittwoch überall, wo es Podcasts gibt. Svea Eckert und Eva Wolfangel diskutieren ein Tech-Thema oder treffen inspirierende Frauen aus und rund um die Tech-Welt.
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