Künstliche Intelligenz
Nissan Juke EV: Elektro-Crossover auf Leaf-Basis mit „Charakter und Emotion“
Der kommende Nissan Juke wird ein Elektroauto. Von Nissans Elektroautos Micra, Ariya, Leaf und Townstar soll es sich wohl vor allem durch „Charakter und Emotion“ unterscheiden, technisch bleiben die Modelle aber eng verwandt.
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(Bild: Martin Franz / heise Medien )
Charakter und Emotion haben schon die herkömmlich motorisierten Generationen des 2010 vorgestellten Nissan Juke ausgezeichnet: Die für ein Kompakt-Crossover inspirierende Fahrdynamik machte ihn trotz seines, nun, unverwechselbaren Äußeren zu einem dauerhaften Erfolg. Wenn der Hersteller heute „agil, kompakt und unverkennbar Nissan“ schreibt, meint er die vergangene und die kommende Generation: Das Erfolgsmodell soll ins Zeitalter der E-Mobilität übertragen werden. Gleichzeitig soll der Juke EV augenscheinlich Kunden ansprechen, denen Ariya und Leaf zu bürgerlich erscheinen: „Der Juke stand schon immer für ein gewagtes Design, das sich über Konventionen hinwegsetzt“, sagt Nissan.
Die Palette bleibt kompakt
Das gilt auch für das Elektroauto, bei dem die Gestalter auf Kanten und Falten an unerwarteten Stellen zu setzen scheinen, während der Juke bisher eher durch schwungvolle Rundungen auffiel. Verwechslungsgefahr besteht jedenfalls keine. Nissan bleibt mit dem Juke EV aber einem gewissen Hang zur Kompaktheit bei seinen elektrischen Pkw treu. Er soll das Elektroauto-Programm aus dem neuen Kleinwagen Nissan Micra auf gemeinsamer Basis mit dem Renault 5 (Test), dem Kompaktauto Leaf in dritter Generation, dem ebenfalls nicht ausufernden Crossover Nissan Ariya (Test), dem Hochdachkombi Nissan Townstar und einem „weiteren Modell für das A-Segment“ ergänzen.

Nissan
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Nissan hat noch keine Daten oder Abmessungen verraten, wegen der engen Verwandtschaft zum braven Leaf darf man beim Juke EV aber von den gleichen oder sehr ähnlichen technischen Eckdaten beim Antrieb ausgehen. Er dürfte also als Basismodell mit 130 kW und 345 Nm und einer Batteriekapazität von 52 kWh ausgestattet werden. Dann sind maximal 105 kW Ladeleistung möglich. Die gehobene Ausführung bietet mit 160 kW etwas mehr Leistung, der Akku mit 75 kWh und mit bis zu 150 kW etwas mehr Fassungsvermögen und Ladeleistung. Die Reichweite im WLTP gibt Nissan für den Leaf mit 436 und 604 km an, beim Juke könnten sich wegen der Karosseriegestaltung möglicherweise etwas geringere Werte ergeben.
Laut Hersteller soll der Leaf (und damit wahrscheinlich auch der Juke) an Gleichstrom mit beiden Akkus 250 km Reichweite in 14 Minuten nachfassen und in rund 30 Minuten 20 und 80 Prozent SoC kommen. Bei der kleinen Batterie wären das 31,2, bei der großen 45 kWh und rechnet sich in eine durchschnittliche Nettoladeleistung von etwa 62 oder 90 kW um. An Wechselstrom kann, wie bei den meisten E-Autos, dreiphasig mit 11 kW geladen werden.
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Mit V2G für die Zukunft gerüstet
Was für den Nissan Leaf schon seit der ersten Generation möglich war, soll nun beim Juke neu belebt werden: die in Japan längst etablierte und staatlich geförderte, bei uns aber bislang stiefmütterlich behandelte Vehicle-to-Grid-Technologie („V2G“). Sie weist in Europa noch in die Zukunft, obwohl eine großflächige Integration von Elektroautos schon längst die bei uns nötigen Abschaltungen regenerativer Energieerzeugung bei Überschüssen und das Hochfahren von Kraftwerken in Mangelphasen vermindern und damit mehr regenerativen Strom nutzen helfen könnte. Allein schon durch die bessere Netzstabilisierung würde sich nicht nur die Abhängigkeit von teuren und klimaschädlichen fossilen Energieimporten vermindern. V2G bietet darüber hinaus auch die lukrativen Möglichkeiten, Eigenstrom zu nutzen und am Stromhandel mitzuverdienen.
Der Nissan Juke Hybrid soll weiterhin im Programm bleiben. Der neue Nissan Juke wird konsequenterweise im britischen Nissan-Werk Sunderland gebaut, das bereits den Nissan Leaf produziert. Beide sind sich technisch so ähnlich, dass dabei bedeutende Skaleneffekte entstehen dürften. Nissan will seinen neuen Elektro-Crossover im Frühjahr 2027 ausliefern. Die Ähnlichkeit mit dem Nissan Leaf dürfte den Einstiegspreis unter 40.000 Euro halten lassen.
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(fpi)
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IFG-Reform: Bundesregierung in Erklärungsnot | heise online
Die Bundesregierung kommt bei der umstrittenen Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in Erklärungsnot. Eine Recherche des Magazins Stern konnte keine Belege für die von einem Regierungssprecher als Begründung für die Reform herangezogenen Bedrohungen staatlicher Bedienstete zutage fördern.
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Umstrittene IFG-Reform
Die Koalition will mit der Reform des IFG die Möglichkeiten beschneiden, Einsicht in staatliche Unterlagen zu nehmen. Das geltende IFG schreibt dafür einen weitgehenden Rechtsanspruch fest, der auch für Organisationen und Redaktionen gilt. Künftig sollen nur noch natürliche Personen dieses Auskunftsrecht haben.
In der Bundespressekonferenz begründete Regierungssprecher Stefan Kornelius die Einschränkung mit einer nicht näher bezeichneten internationalen Bedrohungslage, dem Schutz Kritischer Infrastrukturen – und dem Schutz von Staatsbediensteten „vor Anfeindungen und Drohungen”.
„Das IFG hat auch dazu geführt, dass Staatsbedienstete in einer Breite in die Öffentlichkeit gezogen werden, die für diese Personen gefährdend ist“, führte der Regierungssprecher dazu aus.
„Keine Fälle”
Der „Stern“ hat nachgefragt: Welche Bedrohungen gab es? Kornelius’ eigene Behörde, das Bundespresseamt, verweist auf das Innenministerium. Das kennt „keine Fälle im Sinne der Fragenstellung“. Auch im Außenamt und dem Justizministerium weiß man auf die Stern-Anfrage von keinen Fällen. Andere Ministerien verweisen auf fehlende Statistiken.
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Auch die ehemaligen Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit Ulrich Kelber und Peter Schaar kritisieren die Pläne scharf und kennen aus ihrer Amtszeit keine Fälle. Kelber will die Begründung der Bundesregierung nicht gelten lassen: Schon jetzt erlaube das IFG die Verweigerung von Auskunft, wenn tatsächlich eine Gefährdung vorliegt.
(vbr)
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WIPO-Report: Patentboom bei generativer KI – Deutschland führt in Europa
Die Erforschung und kommerzielle Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz (GenAI) hat zu einer hohen Dynamik auf dem globalen Patentmarkt geführt. Laut einem Bericht der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) wurden 2024 und 2025 weltweit mehr als 56.000 neue GenAI-Patentfamilien veröffentlicht. Damit übertrifft der Output der vergangenen zwei Jahre die Gesamtzahl aller entsprechenden Patentanmeldungen des vorherigen Jahrzehnts. Zwischen 2023 und 2025 stieg die Zahl der jährlichen Veröffentlichungen von rund 14.000 auf über 37.800.
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2025 erreichte der Anteil von GenAI an allen KI-bezogenen Patenten 8,7 Prozent, nach 4,2 Prozent im Jahr 2017. Der WIPO zufolge spiegelt der Anstieg das Auslaufen der üblichen 18-monatigen Verzögerung zwischen Anmeldung und Veröffentlichung wider, die auf den weltweiten Forschungsboom nach der Vorstellung von ChatGPT Ende 2022 folgte.
Deutschland überrundet Großbritannien
Europa liegt im globalen Vergleich zwar hinter Asien und den USA. Es zeigt aber zumindest eine hohe Wachstumsdynamik. In Europa hat Deutschland Großbritannien als führenden Erfinderstandort für generative KI überholt. Mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 85 Prozent zwischen 2023 und 2025 belegt die Bundesrepublik weltweit Rang sechs. Großbritannien folgt mit 69 Prozent Wachstum auf Platz acht.
Getragen wird der Aufstieg vor allem von der heimischen Industrie. So schaffte Bosch mit 368 Patentfamilien als Neueinsteiger den Sprung in die Top 25 der weltweiten Patentinhaber. Für die WIPO zeigt das, dass GenAI längst nicht mehr nur ein Thema von Software- und Internetkonzernen ist. KI erreiche zunehmend Industrie, Logistik und Infrastruktur. Auch die Schweiz holte mit einer jährlichen Wachstumsrate von 124 Prozent auf.
Softbank führt, OpenAI setzt auf Geheimhaltung
Global bleibt China unangefochtener Spitzenreiter. Chinesische Entwickler veröffentlichten 2024 und 2025 mehr als 43.000 Patentfamilien und übertrafen damit ebenfalls ihre Gesamtleistung des vorherigen Jahrzehnts. Es folgen die USA, deren kommerzielle GenAI-Entwicklung einer jährlichen Wachstumsrate von 92 Prozent entspricht. Die höchste relative Zunahme unter den Top-Nationen verzeichnete Japan mit 210 Prozent – vor allem dank der KI-Strategie von Softbank. Der Konzern publizierte knapp 3000 Patentfamilien und führt so die Rangliste der einzelnen Patentinhaber vor Tencent, Ping An und Baidu an.
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Auch Alphabet, Microsoft und IBM gehören zu den führenden Patentinhabern. OpenAI verfolgt dagegen eine andere Strategie: Ende 2025 verfügte das Unternehmen weltweit nur über 35 Patentanmeldungen. Es setzt stärker auf Geschäftsgeheimnisse sowie schnelle Produktentwicklung.
Technologisch dokumentiert der WIPO-Bericht einen grundlegenden Wandel: Große Sprachmodelle (LLMs) haben die zuvor dominierenden Generative Adversarial Networks (GANs) klar überholt. 2025 entfielen rund 14.100 Patentfamilien auf LLMs, gegenüber etwa 5200 auf GANs. Diffusionsmodelle belegen inzwischen Rang drei. Bild- und Videoanwendungen dominieren zwar weiterhin, doch Text- und Softwarecode-Anwendungen holen deutlich auf. Für die Zukunft erwartet die WIPO eine stärkere Internationalisierung der Schutzrechte. Bislang entfallen nur rund 9 Prozent der GenAI-Patentfamilien auf internationale Anmeldungen. Mit zunehmender Marktreife dürfte sich der Wettbewerb um globale Schutzrechte verschärfen.
(wpl)
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KI-Zusammenfassungen: Google und Perplexity unterliegen gegen Medienanstalten
Das deutsche Medienrecht greift auch bei KI-Angeboten. In einer aktuellen Entscheidung hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten erstmals regulatorische Bescheide gegen die Suchmaschinenbetreiber Google und Perplexity erlassen. Damit stellen die Medienwächter klar, dass KI-Suchmaschinen und Chatbots rechtlich keine neutralen Vermittler sind. Vielmehr seien sie als Inhalteanbieter einzustufen.
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Googles KI-Zusammenfassungen
Die von den Medienanstalten Hamburg-Schleswig-Holstein und Berlin-Brandenburg geführten Verfahren zielen auf Googles AI Overviews, die über Suchergebnissen von KI erstellte Zusammenfassungen anzeigen, sowie auf den KI-Chatbot von Perplexity. Dieser verknüpft KI-Antworten mit einer eigenen Nachrichtenseite. Die ZAK stellt mit den Beschlüssen die Anwendbarkeit des nationalen Medienrechts auf KI-Suche und Chatbots fest.
Streitpunkt ist die Präsentation der Informationen. Bei Googles AI Overviews rücken die KI-Texte so prominent in den Blick, dass die herkömmliche Liste aus weiterführenden Links in den Hintergrund gerät. Laut der ZAK führt das zu einer unzulässigen Diskriminierung journalistischer Angebote, da die klassische Link-Übersicht schlechter auffindbar sei.
Perplexity bindet Drittinhalte als Quellen oder in Linklisten ein und bestimmt dadurch maßgeblich die Sichtbarkeit fremder Angebote. Damit erfülle Perplexity den Aufsehern zufolge die Kriterien eines Medienvermittlers und müsse daher entsprechende Pflichten erfüllen. Gegen die Bescheide können beide Anbieter Rechtsmittel einlegen. Eine einheitliche Rechtsprechung zu KI-Übersichten gibt es noch nicht.
KI-Antworten bedrohen Vielfalt und Verlage
Das ZAK-Vorgehen beruht auf einem Gutachten der Professoren Jan Oster und Christoph Busch. Sie legen dar, dass generative KI die Informationssuche im Internet strukturell verändere. Der Substitutionsprozess lasse den Traffic zu Verlagsseiten einbrechen. So verschiebe sich die Verhandlungsmacht zugunsten der KI-Konzerne, die die Schnittstelle zur Sichtbarkeit im Netz kontrollierten.
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Laut der Studie sind KI-generierte Texte grundsätzlich als eigene Inhalte des jeweiligen Anbieters zu qualifizieren seien. Das gelte für fehlerhafte, halluzinierte Inhalte ebenso wie für die Verdichtung und Vermischung vorhandener Quellen. Eine Ausnahme greife nur, wenn für User klar erkennbar sei, dass allein fremde Inhalte unverändert wiedergegeben würden.
(wpl)
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