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Claude Opus 4.7 ist da: Das kann Anthropics stärkstes Modell


Claude Opus 4.7 liefert präzisere Ergebnisse, verarbeitet Bilder in deutlich höherer Qualität und übernimmt komplexe Tasks zuverlässiger. Gleichzeitig steigen Token-Kosten und Sicherheitsregeln werden strenger.

Mit Claude Opus 4.7 kommt etwa zwei Monate nach dem 4.6-Update ein Modell, das genau dort ansetzt, wo viele Teams mit KI noch kämpfen – bei der Verlässlichkeit im Alltag. Erste Tests zeigen, dass Tasks stabiler durchlaufen und weniger Nacharbeit erfordern. In internen Evaluierungen auf Basis von SWE-bench Pro und OSWorld erreicht Opus 4.7 beispielsweise 64,3 Prozent bei agentischer Codierung und 78 Prozent bei agentischer Computerarbeit.

Tabelle mit Benchmark-Ergebnissen von Claude Opus 4.7 im Vergleich zu Opus 4.6, GPT-5.4, Gemini 3.1 Pro und Mythos Preview, inklusive Werte für Coding, Tool Use, Reasoning und visuelle Aufgaben.
Leistungsübersicht von Claude Opus 4.7, © Anthropic

Opus 4.7 ist ab sofort breit verfügbar und läuft auf claude.ai, über die Claude-Plattform sowie in allen großen Cloud-Umgebungen. Für User heißt das, die neue Version lässt sich ohne Umwege in bestehende Workflows einbauen. Gleichzeitig bleibt es nicht bei Anthropics eigenen Umgebungen. Auch bei Perplexity übernimmt Opus 4.7 die Rolle des Standardorchestrierungsmodells für komplexe Computer-Tasks und ist für Max-Abonnent:innen auf Web, iOS und Android verfügbar.


Anthropic erweitert Claude Code um Channels für Messenger

Grafik mit der Aufschrift „Computer Use“ und stilisiertem Icon, das die neue Funktion in Claude Code visualisiert, mit der KI Apps bedienen und Prozesse ausführen kann
© Anthropic via Canva

Die wichtigsten Upgrades von Opus 4.7

Claude Opus 4.6 hat im Februar die Basis gelegt. Mehr Kontext, stabilere agentische Abläufe und erste Ansätze zur Selbstprüfung machten längere Tasks verlässlich umsetzbar. Mit Opus 4.7 knüpft Anthropic genau daran an. Das Modell arbeitet bei langlaufenden Aufgaben konsequenter, setzt Anweisungen exakter um und überprüft eigene Ergebnisse, bevor sie zurückgegeben werden. Anspruchsvolle Tasks lassen sich damit mit weniger Kontrolle übergeben, auch wenn es weiterhin wichtig bleibt, KI-Ergebnisse zu prüfen, um möglichen Fehlern oder Halluzinationen entgegenzuwirken.

Der Fortschritt zeigt sich besonders bei visuellen Aufgaben. Opus 4.7 verarbeitet Bilder mit mehr als dreifacher Auflösung und erkennt Details, die zuvor oft verloren gingen. Interfaces, Präsentationen und Dokumente wirken dadurch sauberer ausgearbeitet, weil das Modell feiner auf Layout und Struktur reagiert.

Mit der neuen xhigh-Effort-Stufe ergänzt Anthropic die bisherigen Optionen high und max und schafft eine Zwischenstufe für den Rechenaufwand. Aufgaben lassen sich damit gezielter zwischen Geschwindigkeit und Gründlichkeit austarieren. Ergänzend führen Task Budgets in der Beta einen klaren Rahmen für längere Prozesse ein und helfen, Ressourcen besser zu planen. Der neue /ultrareview-Befehl prüft Änderungen Schritt für Schritt und markiert Schwachstellen ähnlich wie ein Review im Team. Gleichzeitig läuft der erweiterte Automatikmodus länger durch, ohne ständig nach Bestätigung zu fragen. Gerade bei komplexeren Tasks sorgt das für deutlich weniger Unterbrechungen. Zudem wurde der Automatikmodus auf Max User ausgeweitet.

Teurer im Einsatz, strenger im Zugriff

Die Preise bleiben unverändert bei fünf US-Dollar pro Million Input-Token und 25 US-Dollar pro Million Output-Token. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Tokens pro Aufgabe, weil Opus 4.7 Inhalte detaillierter verarbeitet. Durch den neuen Tokenizer und intensiveres Reasoning können laut Anthropic je nach Use Case bis zu 1,35-mal mehr Tokens anfallen. Einzelne Tasks werden damit potenziell teurer, obwohl sich am Preismodell nichts geändert hat. Umso wichtiger wird es, Prompts und Workflows effizient aufzusetzen.

Mit dem Glasswing-Projekt testet Anthropic, wie sich neue KI-Modelle schrittweise und kontrolliert veröffentlichen lassen. Opus 4.7 dient dabei als erstes Testmodell, an dem neue Sicherheitsmechanismen erprobt werden. Bestimmte Cyber-Fähigkeiten wurden bewusst eingeschränkt, gleichzeitig erkennt das System riskante oder missbräuchliche Anfragen und blockiert sie automatisch. In den Sicherheitsbewertungen, die auf Anthropics eigenen Evaluierungen basieren, gilt das Modell als „weitgehend gut abgestimmt und vertrauenswürdig“, zeigt aber weiterhin Schwächen in sensiblen Bereichen. Positiv fällt die verbesserte Widerstandsfähigkeit gegen Prompt-Injection-Angriffe auf, also Versuche, das Modell absichtlich durch eingeschleuste Vorgaben zu manipulieren, die Sicherheitsregeln umgehen sollen. Für erlaubte Sicherheitsanwendungen wie das Testen eigener Systeme oder das Finden von Schwachstellen setzt Anthropic auf ein Verifizierungsprogramm statt offenen Zugriff.





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Social Sports Clubs: Wie Marken Teil von Sport-Communities werden können


Läuferinnen und Läufer während des London Marathon 2026

Communities zu verstehen und authentischer Teil von ihnen zu werden, wird für Marken, die kulturelle Relevanz aufbauen wollen, immer wichtiger. Daniel Hoffmann, Managing Partner von Tacsy, erläutert am Beispiel von Social Sports Clubs in drei Punkten, was Brands genau tun müssen.

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Facebook & Instagram: WARC sagt Meta ein Mega-Werbeplus auf 240 Milliarden US-Dollar voraus


Wird offenbar stark genutzt: Der Meta Ads Manager

Meta hat sein Werbegeschäft zuletzt massiv mit KI aufgerüstet. Jetzt fährt der Mutterkonzern von Facebook, Instagram und Whatsapp die Ernte ein. Glaubt man den Forschern von WARC, dann werden die Werbeumsätze von Meta in diesem Jahr um knapp ein Viertel ansteigen. Spannend ist der Ausblick auf 2027.

Von diesen Umsätzen können die traditionellen Medien nur träumen: 240 Milliarden US-Dollar wird Meta in diesem Jahr mit Werbung umsetze

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Preiswerbung: Gericht hebt UVP-Urteil gegen Penny auf


Penny hatte in einem Prospekt einen Joghurt mit der Angabe „minus 58 Prozent“ beworben und damit auf die durchgestrichene UVP bezogen.

Im Rechtsstreit um Prospektwerbung mit durchgestrichener UVP kassierte Penny zunächst eine Niederlage. In zweiter Instanz kommt das OLG Köln jedoch zu einem anderen Ergebnis.

Im Rechtsstreit um Preisangaben in einem Werbeprospekt hat sich der Discounter Penny in zweiter Instanz durchgesetzt. Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Köln gaben der Berufung des Unternehmens statt (Az. 6 U 92/25), wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Penny darf damit weiterhin mit durchgestrichenen Angaben einer unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) werben. Das Urteil des Landgerichts Köln wurde aufgehoben. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig, eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Vorwurf: Ersparnis wird vorgegaukelt

Die Handelskette hatte in einem Prospekt einen Joghurt mit der Angabe „minus 58 Prozent“ beworben. Die Prozentzahl bezog sich auf eine durchgestrichene UVP von 79 Cent. Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass Kunden in die Irre geführt würden. So werde eine hohe Ersparnis vorgegaukelt, die nicht überprüft werden könne. Ob der Joghurt jemals zum UVP-Preis verkauft wurde, sei nicht nachvollziehbar. Verbraucher fassten die Darstellung als Rabattwerbung auf. Penny bestreitet dies. Der aktuelle Ladenpreis werde der UVP lediglich gegenübergestellt.

Branded-Entertainment-Format von Charles & Charlotte

Bei Penny brodelt auf Youtube ab sofort die Gerüchteküche

Penny baut seine Social-Media-Strategie weiter aus und richtet seinen Youtube-Kanal neu aus. Zum Auftakt startet am 12. Mai das neue Reality-Entertainment-Format „Gerüchteküche“, das auf Gossip, Konflikte und gemeinsames Kochen setzt. Entwickelt wurde das Format gemeinsam mit der Agentur Charles & Charlotte.

Das OLG Köln hat an der Aufmachung des Prospekts nichts auszusetzen. In diesem Fall liege keine Bekanntgabe einer Preisermäßigung vor, so die Gerichtssprecherin. Der Senat sah keinen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Verbraucherzentrale will Revision einlegen

Die Verbraucherzentrale kündigte bereits an, Revision einzulegen. „Das OLG Düsseldorf hat unsere Rechtsauffassung in einem vergleichbaren Verfahren gegen Aldi bereits eindeutig bestätigt. Diese wichtige Frage muss endgültig und in höchster Instanz geklärt werden“, sagte die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabriele Bernhardt.

Das Landgericht Köln hatte im Sommer 2025 in erster Instanz den Verbraucherschützern recht gegeben. Die Richter stützten sich auf die Preisangabenverordnung. Danach müssen Händler, die mit Preisrabatten werben, immer den niedrigsten Preis angeben, der innerhalb der letzten 30 Tage für das entsprechende Produkt verlangt wurde. So hatte es der Europäische Gerichtshof 2024 entschieden. (dpa-AFX)

Dieser Text erschien zuerst auf www.lebensmittelzeitung.net.



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