Künstliche Intelligenz
Nutanix: KI-Plattform, Bare-Metal-Kubernetes und Neocloud-Dienste
Neben den strategischen Partnerschaften mit NetApp und Cisco hat Nutanix auf seiner .NEXT-Konferenz in Chicago eine Reihe von Produkten angekündigt, die auf KI-Infrastruktur, Kubernetes-Erweiterungen und neue Angebote für spezialisierte Cloud-Anbieter zielen. Ein Großteil der neuen Funktionen ist allerdings erst für die zweite Jahreshälfte 2026 avisiert.
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Mit der Agentic-AI-Plattform adressiert Nutanix den nächsten Entwicklungsschritt von KI-Systemen: Anwendungen, die nicht nur Modelle ausführen, sondern eigenständig Entscheidungen treffen und Prozesse steuern. Technisch kombiniert der Anbieter dafür Infrastruktur, Plattformdienste und Managementfunktionen in einem Stack, in dem virtuelle Maschinen, Container und GPU-beschleunigte KI-Workloads parallel betrieben werden können.
Die vollständige Plattform ist erst für die zweite Jahreshälfte 2026 angekündigt und bleibt damit vorerst eine Roadmap-Position. Bereits verfügbar sind jedoch einzelne Bausteine: Nutanix Unified Storage 5.3 bringt Smart Tiering in Public Clouds und mandantenfähige Objektskalierung für große Datenmengen.
Neu ist außerdem die Unterstützung für RDMA (Remote Direct Memory Access) in Unified Storage, was die Latenz bei datenintensiven KI-Workflows deutlich senken soll. Data Lens 2.0 kann erstmals vollständig in lokalen und abgeschotteten (Air-Gapped) Umgebungen betrieben werden – relevant für Kunden in regulierten Branchen, die Ransomware-Erkennung und Daten-Governance ohne Cloud-Anbindung benötigen.
Der neue Nutanix Cloud Manager 2.0 (NCM) liefert eine Multi-Site- und Multi-Domain-Verwaltung über eine zentrale Kontrollebene. Integriert sind Kostenkontrolle, AIOps-Funktionen und Self-Service-Provisionierung. Nutanix betont, dass die Kostenanalyse dabei vollständig on-premises läuft – ein Differenzierungsmerkmal gegenüber Cloud-basierten FinOps-Tools, das insbesondere für sicherheitskritische Umgebungen relevant sein dürfte. Parallel baut Nutanix die Unterstützung für Sovereign-Cloud-Szenarien aus, etwa mit NC2 auf AWS GovCloud (ab sofort verfügbar) und der für später im Jahr geplanten NC2-Unterstützung für die bereits verfügbare AWS European Sovereign Cloud.
Kubernetes ohne Hypervisor: NKP Metal und Dual-Native-Architektur
Mit NKP Metal erweitert Nutanix seine Kubernetes-Plattform um die direkte Nutzung physischer Server. Das Ziel: Container und virtuelle Maschinen sollen unter einem einheitlichen Betriebsmodell laufen, ohne zusätzliche Virtualisierungsschicht. Nutanix bezeichnet diese Architektur als „Dual Native“ – Organisationen können Kubernetes-Workloads wahlweise auf VMs oder direkt auf Bare Metal betreiben, bei einheitlichem Management und Sicherheitsmodell.
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Der Ansatz zielt vor allem auf Szenarien mit hohen Performanceanforderungen: KI-Training mit dichten GPU-Konfigurationen, Inferenz-Workloads und Edge-Deployments. Bei diesen Anwendungsfällen erzeugt eine zusätzliche Hypervisor-Schicht messbaren Overhead – sowohl bei der GPU-Durchreichung (Passthrough) als auch bei der Netzwerklatenz. Bare Metal eliminiert diese Schicht, bringt aber typischerweise höhere Komplexität bei Provisionierung, Firmware-Updates und Lifecycle-Management mit sich.
Nutanix versucht diese Lücke zu schließen, indem es Automatisierung, Lifecycle-Management und Datendienste aus der eigenen Plattform auf die physische Infrastruktur überträgt. NKP Metal befindet sich aktuell im Early Access bei ausgewählten Partnern; die allgemeine Verfügbarkeit ist für die zweite Jahreshälfte 2026 geplant.
Neue Zielgruppe: Neocloud-Anbieter
Stärker als bisher adressiert Nutanix spezialisierte Cloud-Anbieter, die sich auf KI-Infrastruktur konzentrieren. Diese sogenannten Neoclouds – Anbieter, die primär GPU-basierte Ressourcen für KI-Training und Inferenz bereitstellen – entwickeln sich zunehmend zu Plattformbetreibern, die über reine Rechenkapazität hinaus auch Kubernetes-as-a-Service und verwaltete KI-Dienste anbieten wollen.
Dafür benötigen sie vor allem Mandantenfähigkeit, Abrechnungsmodelle und Isolation zwischen Kundenumgebungen. Nutanix liefert hierfür ein Multitenancy-Framework mit granularer Steuerung von Ressourcen, Sicherheitsrichtlinien und Netzwerkregeln pro Mandant. Ergänzt wird dies durch nutzungsbasierte Abrechnung – etwa nach GPU-Verbrauch, Token-Nutzung bei LLM-Inferenz oder API-Aufrufen. Gerade die Token-basierte Kostenkontrolle adressiert ein konkretes Problem: Unternehmen, die LLM-Workloads betreiben, werden häufig von unerwartet hohen Inferenzkosten überrascht.
Ebenfalls an Service Provider gerichtet ist das neue Service Provider Central: ein mandantenfähiges IaaS-Produkt auf Basis der Nutanix Cloud Platform, das über Nutanix Central eine zentrale Verwaltung mehrerer Mandanten mit automatisierten Workflows ermöglicht. Jeder Mandant erhält eine eigene Private-Cloud-Umgebung mit Zugriff auf Nutanix Prism und kann Compute, Storage, Netzwerk sowie Identity eigenständig verwalten. Nutanix will damit auch explizit ehemalige VMware Cloud Service Provider ansprechen, die nach Broadcoms Umstrukturierung neue Plattformoptionen suchen. Verfügbar wird das Angebot in der zweiten Jahreshälfte 2026.
Ökosystem und Datenbank-Integration
Neben den strategischen Allianzen mit NetApp und Cisco weitet Nutanix seine Hardware-Unterstützung mit einer neuen Foundation Central Appliance aus. Diese vereinfacht die Erstinstallation von Nutanix Cloud Infrastructure und AHV auf Servern von Cisco, Dell, Fujitsu, HPE und Lenovo sowie der eigenen NX-Plattform. Dell PowerStore wird als externe Storage-Option allgemein verfügbar, ergänzt durch erweiterte Dell-Private-Cloud-Automatisierung.
Auf Google Cloud kommen in der zweiten Jahreshälfte Hyperdisk- und C3-Bare-Metal-Instanzen für Nutanix Cloud Clusters (NC2) hinzu – damit lässt sich Storage auch in der Public Cloud unabhängig von Compute skalieren, was dem Disaggregierungs-Ansatz aus der NetApp-Partnerschaft entspricht.
Im Datenbankbereich integriert Nutanix MongoDB enger. Die Kombination aus Nutanix Database Service und MongoDB Ops Manager soll Deployment, Betrieb und Wiederherstellung automatisieren. So lassen sich etwa verteilte Datenbankcluster schneller bereitstellen und Point-in-Time-Recovery für einzelne Cluster durchführen.
Einordnung: Viel Roadmap, wenig Verfügbares
Die .NEXT 2026 zeigt, wie Nutanix sich von einem HCI-Anbieter zu einer universellen Cloud-Plattform für VMs, Container und KI-Workloads wandeln will. Doch ein Großteil der Ankündigungen ist Zukunftsmusik: Die Agentic-AI-Plattform, NKP Metal, das Neocloud-Angebot, Service Provider Central und die RDMA-Unterstützung sind erst für die zweite Jahreshälfte 2026 avisiert. Sofort verfügbar sind dagegen Unified Storage 5.3, Data Lens 2.0 und der Cloud Manager 2.0 – solide Plattform-Updates, aber keine Umwälzung.
Die strategische Frage ist, ob Nutanix die Roadmap rechtzeitig liefern kann, bevor sich der Post-VMware-Markt konsolidiert. Bare-Metal-Kubernetes und agentische KI-Infrastruktur sind Felder, auf denen auch Red Hat, VMware by Broadcom selbst und die Hyperscaler aktiv sind. Der praktische Nutzen wird sich erst zeigen, wenn die angekündigten Komponenten tatsächlich im Alltag eingesetzt werden können.
(axk)
Künstliche Intelligenz
Vorsicht, Kunde: Gymondo sperrt bezahlten Präventionskurs
Wer sich fit halten will, muss längst nicht mehr ins Fitnessstudio gehen. Diverse Anbieter bringen Workouts, Yoga, Lauftrainings und Ernährungsprogramme per App oder Browser direkt ins Wohnzimmer. Bezahlt wird typischerweise als Abo, monatlich oder jährlich, häufig zwischen zehn und dreißig Euro im Monat.
Einige dieser Online-Fitness-Angebote sind so zugeschnitten, dass gesetzliche Krankenkassen sie als gesundheitliche Prävention anerkennen und bezuschussen. Pro Versichertem werden in der Regel zwei zertifizierte Kurse pro Jahr bezuschusst, je nach Kasse mit 75 bis 200 Euro pro Kurs, einige übernehmen für bestimmte Onlinekurse sogar die vollen Kosten.
Dafür muss der Kurs nach den Vorgaben der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sein und der Teilnehmer ihn innerhalb bestimmter Fristen abschließen. Dann erhält er vom Anbieter ein Zertifikat, das er seiner Kasse für die Erstattung vorlegen kann. Doch was passiert, wenn der Anbieter genau diesen Abschluss verhindert, weil er den Onlinezugang des Kunden plötzlich sperrt?
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Vorsicht, Kunde: Gymondo sperrt bezahlten Präventionskurs“.
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Künstliche Intelligenz
KI-Urheberrechtsstreit: New York Times beantragt Sanktionen gegen OpenAI
Die New York Times und weitere Verlage haben im laufenden Urheberrechtsstreit gegen OpenAI bei einem US-Gericht Sanktionen gegen das Unternehmen beantragt. Sie werfen OpenAI vor, für die Beweisaufnahme relevante Informationen zurückgehalten und das Gericht über seine technischen Möglichkeiten zur Durchsuchung eigener Systeme in die Irre geführt zu haben, berichtet Reuters.
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Im Zentrum des seit 2023 laufenden Streits steht die Frage, ob OpenAI urheberrechtlich geschützte Zeitungsartikel ohne Erlaubnis zum Training seiner KI-Modelle verwendet hat und ob sich dies anhand interner Datensätze und ChatGPT-Protokolle belegen lässt. Die Verlage wollten deshalb untersuchen, ob und in welchem Umfang ihre Inhalte in den Systemen des Unternehmens auftauchen.
In der Begründung ihres Sanktionsantrags werfen die Verlage OpenAI vor, das Gericht über die Möglichkeiten zur Durchsuchung von Trainingsdaten und ChatGPT-Protokollen getäuscht zu haben. Das Unternehmen habe solche Suchen bereits durchgeführt, dies aber verschwiegen. Zudem soll OpenAI Milliarden potenziell relevanter ChatGPT-Unterhaltungen gelöscht oder komprimiert und damit für die Beweisaufnahme unauffindbar gemacht haben.
Die Kläger verlangen unter anderem die Erstattung von Anwaltskosten. Die New York Times hat laut Associated Press bislang mehr als 28 Millionen US-Dollar für Rechtsstreitigkeiten mit KI-Unternehmen ausgegeben, darunter die Verfahren gegen OpenAI und Perplexity.
Lizenzverträge als Kompromiss
OpenAI weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, dass die Herausgabe von ChatGPT-Protokollen den Datenschutz verletzen würde. „Wir werden auch weiterhin die Privatsphäre unserer Nutzer und die seit Langem anerkannten Grundsätze des Fair Use verteidigen“, sagte ein Sprecher des Unternehmens.
Mit Fair Use verweist OpenAI auf eine Ausnahmeregelung im US-Urheberrecht, die die Nutzung geschützter Werke unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Zustimmung erlaubt. KI-Anbieter argumentieren, ihre Modelle kopierten Inhalte nicht einfach, sondern analysierten sie, um sprachliche Muster zu erlernen. Ob diese Begründung trägt, wird derzeit in zahlreichen Verfahren geklärt.
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Das Verfahren reiht sich in eine wachsende Zahl von Urheberrechtsklagen gegen OpenAI und andere KI-Anbieter ein. Erst im Juni reichten die Verlage von fast 400 Nachrichtenportalen aus 33 US-Bundesstaaten Klage gegen OpenAI und Microsoft ein. In der Klageschrift ist von einem „systematischen und vorsätzlichen Diebstahl hunderttausender urheberrechtlich geschützter Artikel“ die Rede.
Dass der juristische Druck Wirkung entfalten kann, zeigt die wachsende Zahl von Lizenzvereinbarungen zwischen KI-Unternehmen und Medienhäusern. Die New York Times schloss 2025 ihren ersten KI-Lizenzvertrag mit Amazon, während OpenAI schon 2023 unter anderem mit Axel Springer Vereinbarungen zur Nutzung ihrer Inhalte getroffen hat.
(tobe)
Künstliche Intelligenz
EU: Instagram und Facebook bergen zu große Suchtrisiken
Instagram und Facebook bergen nach vorläufigen Ergebnissen einer EU-Untersuchung zu große Suchtgefahren für Kinder und Jugendliche. Die Europäische Kommission sieht Risiken unter anderem durch stark personalisierte Empfehlungen sowie das automatische Abspielen immer neuer Videos und treibt ein Verfahren gegen den Mutterkonzern Meta voran.
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Der US-Konzern muss darauf nun reagieren. Wenn er die Vorwürfe nicht entkräften kann oder keine Änderungen vornimmt, könnte die EU-Kommission eine Milliardenstrafe in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes verhängen. Bei Meta könnten das mehr als 12 Milliarden Euro sein.
Inmitten der Debatte um ein Mindestalter für Social Media veröffentlicht die Brüsseler Behörde damit erneut Ermittlungsergebnisse, die den Druck auf die Online-Plattformen erhöhen und der EU Argumente für strengere Regeln geben. Auch gegen TikTok läuft ein Verfahren wegen der Suchtgefahr der App – seit Februar gibt es dazu ähnliche vorläufige Ermittlungsergebnisse. Eine von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzte Expertenkommission gibt am Montag ihre Empfehlungen dazu ab, wie es beim Thema Social-Media-Verbot weitergehen sollte.
Warum die EU-Kommission Suchtgefahr befürchtet
Bei Instagram und Facebook kritisiert die EU-Kommission etwa die Funktion des automatischen Abspielens und des endlosen Scrollens. Mit dem endlosen Scrollen ist gemeint, dass beim Weiterwischen auf einer Plattform ständig neue Inhalte geladen werden, ohne dass der Nutzer zu Pausen gezwungen ist.
Zudem kritisiert die EU-Kommission, wie Inhalte per personalisiertem Algorithmus ausgewählt werden. Auch Benachrichtigungen, die Nutzerinnen und Nutzer immer wieder zurück auf die Plattformen holen, werden moniert.
Was Instagram und Facebook laut Brüssel ändern müssen
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Die Versuche des Meta-Konzerns unter Leitung von Mark Zuckerberg, die Suchtgefahr für Minderjährige, aber auch vulnerable Erwachsene zu minimieren, sieht die EU-Kommission als nicht ausreichend an. Zeitmanagement-Tools für Kinder, wie etwa Tageslimits oder Pausenzeiten, lassen sich laut Brüsseler Behörde leicht ausschalten. Andere Funktionen der Kindersicherung von Instagram und Facebook sind demnach nur dann wirksam, wenn Eltern ausreichend technische Kenntnisse und sich die Mühe machen, sie wirklich zu verstehen.
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Nach Ansicht der Brüsseler Behörde müssen Instagram und Facebook die Funktionsweisen ihrer Plattformen nun ändern. Beispielhaft schlägt die EU-Kommission etwa vor:
- Standardmäßige Deaktivierung des endlosen Weiterwischens und des automatischen Abspielens von Videos
- Einführung wirksamer Bildschirmpausen
- Anpassung der Empfehlungen, um sie weniger auf Nutzerinteraktion auszurichten
Zuckerbergs Konzern beim Thema Kinderschutz unter Druck
Gegen Meta läuft parallel ein weiteres EU-Verfahren. Die Brüsseler Internetwächter verlangen von Instagram und Facebook auch, das in den Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren durchzusetzen – ansonsten droht dem Mutterkonzern auch hier eine Strafe.
Zuletzt kündigte Meta an, seinen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) auszuweiten, um das Alter von Kindern und Jugendlichen auf Instagram, Facebook und Threads strenger zu kontrollieren.
Ermittlungen auch für Debatte um Social-Media-Verbot wichtig
Beide EU-Verfahren sind auch für die Empfehlungen der von Ursula von der Leyen eingesetzten Experten wichtig, da die Wissenschaftler auch die im Rahmen der Ermittlungen gefundenen Beweise berücksichtigen dürften.
Mehrere Mitgliedsländer, darunter Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich, wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien kündigte an, ein solches Verbot in Deutschland einführen zu wollen.
Allerdings dürfte das ohne Rückendeckung aus Brüssel schwerer umsetzbar sein, wie das Beispiel Frankreich zeigt. Die EU-Kommission beanstandete den französischen Gesetzesvorschlag für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, weil er nicht mit EU-Regeln kompatibel sei. Da die Brüsseler Behörde in Teilen der Digitalpolitik ein Vorrecht hat und nur sie den großen Plattformen Vorschriften machen darf, muss Frankreich den Text nun ändern.
Meta könnte Strafe bekommen
Für die Reaktion auf die Vorwürfe der EU gibt es für den Meta-Konzern keine Frist. Kritiker werfen der Europäischen Kommission immer wieder vor, die EU-Regeln für digitale Plattformen nicht konsequent genug durchzusetzen, zu lange für die Verfahren gegen die Online-Riesen zu brauchen und zu wenige Strafen auszusprechen. Das Verfahren gegen Meta wegen mangelnden Jugendschutzes dauert bereits über zwei Jahre.
In den USA verlor der Facebook-Konzern zusammen mit der Google-Videoplattform YouTube bereits einen viel beachteten Gerichtsprozess wegen des Suchtpotenzials seiner Angebote. Geschworene in Los Angeles sprachen der 20-jährigen Klägerin als Wiedergutmachung einen Betrag von drei Millionen Dollar zu, der zu 70 Prozent von Meta bezahlt werden solle.
(dahe)
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