Künstliche Intelligenz
Nvidia: Gerichtsdokumente enthüllen Korrespondenz um Raubkopie-Datensatz
Der US-Konzern Nvidia soll das Archiv-Projekt Anna’s Archive kontaktiert haben, um Zugang zu Millionen von raubkopierten Büchern zu erhalten. Das geht aus Gerichtsdokumenten hervor, die der Blog Torrentfreak zuerst veröffentlichte. Den im Rahmen einer Klageerweiterung am Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk Kaliforniens eingereichten Dokumenten zufolge wandte sich ein Mitglied des Datenstrategieteams von Nvidia direkt an Anna’s Archive. Dabei sollen die Rahmenbedingungen für einen besonders schnellen Zugriff auf rund 500 Terabyte an Daten aus der Schattenbibliothek thematisiert worden sein.
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Hintergrund der nun veröffentlichten Interna ist eine bereits im Januar 2024 eingereichte Sammelklage dreier US-Schriftsteller gegen Nvidia. Sie werfen dem Grafikprozessorhersteller vor, ihre urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis für das Training der hauseigenen KI-Modelle, etwa des Frameworks NeMo, genutzt zu haben und fordern Entschädigungen. Die betroffenen Werke der Autoren seien Teil des mehr als 196.000 Bücher umfassenden Books3-Datensatzes der Schattenbibliothek Bibliotik gewesen. Den ursprünglich klagenden Schriftstellern haben sich bereits weitere angeschlossen. Potenziell könnten allerdings noch hunderte weitere Autoren folgen.
Brisante E-Mail-Verläufe
Vergangenen Freitag reichten die Kläger eine Klageerweiterung beim Bezirksgericht in Kalifornien ein, die unter anderem brisante Korrespondenzen zwischen einem Angestellten des Datenstrategieteams von Nvidia und Anna’s Archive enthält. Die seitens Torrentfreak zitierten E-Mail-Verläufe belegen, dass Nvidia die Schattenbibliothek gezielt kontaktierte, um eine Integration ihrer Inhalte in die Trainingsdaten von Nvidias eigenen Large Language Models (LLM) zu ermöglichen.
Anna’s Archive habe mehr als 10.000 US-Dollar für einen sogenannten Schnellzugang zu den gehosteten Daten gefordert, woraufhin Nvidia die genauen Modalitäten eines solchen beschleunigten Zugriffs erfragt habe. Nvidia sei von den Verantwortlichen der Schattenbibliothek auch darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die angefragten Datensätze illegal erworben und gepflegt worden seien. Anna’s Archive habe deshalb erfragt, ob eine interne Genehmigung vorliege. Diese habe Nvidia innerhalb einer Woche erteilt, woraufhin die Schattenbibliothek den Zugang zu den rund 500 Terabyte an raubkopierten Büchern ermöglicht habe. Ob Nvidia für den Zugriff auf die Daten tatsächlich bezahlt hat, geht aus den Gerichtsdokumenten nicht hervor.
Torrentfreak zufolge ist es das erste Mal, dass E-Mail-Verläufe zwischen einem großen US-Technologieunternehmen wie Nvidia und Anna’s Archive veröffentlicht wurden.
Nvidia soll weitere illegale Datensätze für LLM-Training verwendet haben
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Nvidia wird im Rahmen der Klageerweiterung vorgeworfen, neben dem Books3-Datensatz weitere Daten aus den Schattenbibliotheken LibGen, Sci-Hub und Z-Library heruntergeladen und für das LLM-Training genutzt zu haben. Zudem soll Nvidia Skripte und Tools vertrieben haben, die es Firmenkunden ermöglicht haben sollen, „The Pile“ herunterzuladen. „The Pile“ ist ein mehr als 886 Gigabyte großer Open-Source-Datensatz, der zum Training von LLMs genutzt wird. Das Korpus enthält neben gemeinfreien Werken auch den raubkopierten Books3-Datensatz.
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Die Klage gegen Nvidia ist nicht die erste ihrer Art. Die New York Times hat bereits gegen OpenAI geklagt. ChatGPT, der KI-gestützte Chatbot des Unternehmens, soll urheberrechtlich geschützte Inhalte der Zeitung wortwörtlich wiedergegeben haben. Die New York Times hat schon die nächste Klage eingereicht, dieses Mal gegen die KI-Suchmaschine Perplexity. In Deutschland hat die GEMA in erster Instanz gegen OpenAI gewonnen.
(rah)
Künstliche Intelligenz
Google Telefon-App: Update bringt Anrufaufzeichnung und „Anruferansichten“
Nachdem Google die Anrufaufzeichnung in seiner Telefon-App vor wenigen Wochen zunächst in der Betaversion ausprobiert werden konnte, verteilt der Konzern die Funktion nun offenbar nach und nach für alle Nutzerinnen und Nutzer. Zudem führt das Unternehmen Kontaktposter für ausgehende Anrufe ein.
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Googles Telefon-App kann Anrufe aufzeichnen
Anrufe mitschneiden ist auf Samsung-Geräten seit einer Weile möglich, die Funktion wurde im April 2025 mit One UI 7 eingeführt. Jetzt liefert Google nach und integriert die Funktion in seine Telefon-App, die auf vielen Android-Geräten vorinstalliert ist. Laut Google kann die Funktion auf Pixel-Geräten ab dem Pixel 6 genutzt werden, auf denen mindestens Android 14 oder neuer installiert sein muss – aktuell ist Android 16. Auf Smartphones anderer Hersteller muss mindestens Android 9 oder neuer installiert sein.

Google Telefon-App: Vor der Anrufaufnahme erscheint ein großer Warnhinweis.
(Bild: Andreas Floemer / heise medien)
Nutzer der Telefon-App können die Anrufaufnahme direkt über ein Auswahlfenster während eines Anrufs aktivieren. In den App-Einstellungen steht Nutzern überdies die Möglichkeit zur Wahl, sämtliche Anrufe von unbekannten Nummern aufzuzeichnen. Ebenso kann man eine automatische Aufzeichnung für bestimmte Rufnummern festlegen. Die aufgezeichneten Anrufe sind direkt in der Anrufübersicht anhör- und auch teilbar. Laut Google bleiben die gespeicherten Anrufe nur lokal auf dem Gerät und landen nicht in der Cloud.
Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis
Bevor man die Funktion nutzt, sollte man wissen, dass man in Deutschland einen Anruf nicht heimlich und ohne Einverständnis des Gegenübers aufzeichnen darf: Nach Paragraph 201 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs ist das unbefugte Mitschneiden von Telefongesprächen untersagt – es ist ansonsten eine „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“. Um einen Anruf aufzeichnen zu dürfen, benötigt man die explizite Zustimmung des Gesprächspartners. Bei Verstoß drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.
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Die Gesprächspartner werden beim Start „hörbar darüber benachrichtigt, dass der Anruf aufgezeichnet wird“, betont Google. Auch beim Beenden der Aufnahme werden laut Google beide Parteien darüber informiert, dass der Anruf nicht mehr aufgezeichnet wird. Diese Hinweise ersetzen jedoch keine Einverständniserklärung, und es reicht nicht aus, dass die Funktion laut Google hörbar angekündigt wird. Ohne ein ausdrückliches „Ja, ich bin mit der Aufzeichnung des Gesprächs einverstanden“ des Gegenübers sind Nutzer der Funktion rechtlich schlecht aufgestellt. Ebenso verboten ist die Verwendung eines unbefugt aufgenommenen Telefongesprächs und das Weiterreichen an Dritte.
Kontaktkarte für ausgehende Anrufe
Weniger problematisch ist eine weitere Funktion, die Google für seine Telefon-App angekündigt hat: Nach den Kontaktpostern für eingehende Anrufe, die Nutzerinnen und Nutzer eines Android-Smartphones für ihre Kontakte selbst anlegen müssen, erweitert Google das Feature: Nutzer können das Erscheinungsbild der Anruferansichten künftig selbst personalisieren und damit bestimmen, wie ihre „Visitenkarten“ beim Gegenüber aussehen.

Anruferansicht in der Google Telefon-App.
(Bild: Google)
Nutzer können in ihrer „Visitenkarte“ selbst ein Foto von sich auswählen sowie ihre Lieblingsfarbe und Lieblingsschriftart festlegen. Die Funktion wird zuerst auf Android-Smartphones bereitgestellt, später auch für Smartwatches mit Wear OS. Uns wird die Funktion derzeit nur in der Betaversion der Telefon-App angeboten.
Die Funktion ist nicht nur für Pixel-Smartphones und Android 16 bestimmt, sondern sollte alle aktuellen Android-Smartphones erreichen, auf denen Googles Telefon-App standardmäßig vorinstalliert ist.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Verschleißmelder für Maschinen mit ESP32 selber bauen
In einer Maker-Werkstatt bewegt sich so einiges – der Bohrer dreht sich, die Bandsäge rüttelt und der Lötkolben wird vor Schreck fallen gelassen, weil man sich wieder die Finger verbrannt hat. All diese Maschinen mit beweglichen Teilen verbindet eines: Die Vibration. Vor allem an sich selbst, und das kann dazu führen, dass sich nach jahrelangem treuen Dienst auf einmal eine Schraube verabschiedet und man Einzelteile in der Hand hält.
Um das zu verhindern, gibt es das Konzept der sogenannten „Predictive Maintenance“ (vorausschauende Instandhaltung). In der Industrie wird dabei der Zustand einer Maschine oder Anlage kontinuierlich überwacht, um Probleme frühzeitig zu erkennen – also bevor eine Störung der Maschine / Anlage auftritt – und diese zu beheben.
- Vibrationswerte errechnen
- Tiefpassfilter anwenden
- Alarmschwelle aus Normalbetrieb ableiten
Nach diesem Vorbild bauen wir uns in diesem Artikel mit einem ESP32-Mikrocontroller und einem Beschleunigungssensor ein Überwachungssystem, das die Vibration von Maschinen feststellt. Damit können wir eine Unwucht, lockere Teile und Lagerprobleme erkennen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Verschleißmelder für Maschinen mit ESP32 selber bauen“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.
Künstliche Intelligenz
Nuki und Tedee bauen Smart-Lock-Technik direkt in Elektro-Türen ein
Die Smart-Lock-Hersteller Nuki und Tedee haben unabhängig voneinander Komponenten vorgestellt, die sich unauffällig direkt in die Tür integrieren. Bei Nukis Smart Module handelt es sich um eine Funk- und Schalteinheit, die in der Zarge steckt und Steuerbefehle an einen motorisierten Schließzylinder schickt. Das Tedee Biometric Module ist eine Griffstange mit integriertem Fingerabdrucksensor fürs Türblatt. Er steuert einen innen nachgerüsteten Türschlossantrieb von Tedee.
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Ein außen an der Wand montiertes Lesefeld ist dank Tedees integriertem Scanner nicht nötig. Bei Nukis Lösung entfällt ein Motorgehäuse an der Türinnenseite. Beide Produkte sind interessant, wenn man sich im Neubau eine elektromechanische Tür ohne ästhetische Störfaktoren durch Smart-Lock-Technik wünscht.
Gleiche App-Funktionen wie bei „sichtbaren“ Nachrüstkits
Nuki hat das Smart Module im Zusammenspiel mit Rehau Window Solutions, einem Hersteller von Fenstern und Türen, entwickelt. Es soll ab Oktober dieses Jahres als Komplettpaket bei diversen Anbietern, nicht nur Rehau, erhältlich sein.
Weil das Smart Module an der Stromversorgung der Tür hängt, braucht es keine Akkus oder Batterien, anders als die nachrüstbaren Smart Locks von Nuki. Von ihnen übernimmt das Smart Module allerdings die gleichen Software-Funktionen. Per Nuki-App regelt man den Fernzugriff, managt digitale Schlüssel und automatische Türöffnungen oder koppelt Nuki-Zubehör wie Keypads mit und ohne Fingerabdrucksensor.

Das Tedee Biometric Module ist ein Fingerabdruckscanner, der unauffällig in eine Griffstange eingebaut ist und von dort aus ein Smart Lock auf der Innenseite aufschließt.
(Bild: Tedee)
Das Tedee Biometric Module ist ein Fingerabdruckscanner, der unauffällig in eine Griffstange eingebaut ist und von dort aus ein Smart Lock auf der Innenseite aufschließt. Genau auf solche sichtbaren Scanner kann man bei Tedees Biometric Module verzichten. Der Hersteller hat es für Anbieter hochwertiger Türen konzipiert, nennt aber noch keine Partner oder einen Marktstart. Tedees Fingerabdruckgriffstange lässt sich optional mit Niederspannung versorgen, ist aber anders als Nukis Schließmodul nicht auf die Türelektrik angewiesen. Ein Batteriepack mit bis zu zehnjähriger Laufzeit ermöglicht eine kabellose Energieversorgung.
Über die Tedee-App lassen sich bis zu 100 Fingerabdrücke speichern und individuelle Zugangsrechte vergeben. Das Tedee Biometric Module ist mit den Nachrüst-Schlossantrieben Tedee Go und Go 2 kompatibel. Diese haben mit Nuki-Locks gleichgezogen und lassen sich via Thread-Funk mit Matter-Plattformen etwa von Amazon, Apple und Google verknüpfen.
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