Künstliche Intelligenz
OLG Dresden: Metas Datensammlung illegal, keine Revision zum BGH
Meta Platforms muss vier sächsischen Instagram- oder Facebook-Nutzern je 1.500 Euro Schadenersatz zahlen, weil der Datenkonzern über zahllose Webseiten und Apps Dritter rechtswidrig personenbezogene Daten sammelt. Das hat das Oberlandesgericht Dresden am Dienstag in vier parallelen Verfahren entschieden (u.a. Az 4 U 292/25, der Redaktion vorliegend). Es sind die ersten rechtskräftigen Entscheidung dieser Art in Deutschland. In Österreich gibt es bereits ein einschlägiges Erkenntnis des dortigen Obersten Gerichtshofs (OGH) gegen Metas personalisierte Werbung und Datensammlung auf Drittseiten.
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Dafür setzt Meta weltweit seine sogenannten Meta Business Tools ein. Doch das OLG untersagt Meta ab sofort, auf Drittseiten und -apps Daten über die Kläger zu sammeln. Die vier Urteile beruft sich auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU und einschlägige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Besonders übel für Metas Position ist, dass das OLG die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ausschließt, weil die rechtliche Lage so deutlich sei. Zwar haben deutsche Landgerichte unterschiedlich geurteilt – nicht zuletzt musste das OLG das im Sinne Metas ergangene Urteil des Landgerichts Dresden, Az 3 O 2035/23, umkehren –, aber unter deutschen Obergerichten (!) gibt es keine zwei Rechtsmeinungen zu der Sache. Unterschiede gäbe es allenfalls bei Sachverhalten, mit denen sich der BGH aber nicht zu befassen hat.
Juristisch hält der 4. Senat des OLG Dresden die Sache für ausjudiziert. Dazu verweist es sowohl auf EuGH-Entscheidungen als auch auf ein konkretes Urteil des OLG München (Az 14 U 1068/25e – nicht veröffentlicht, aber der Redaktion vorliegend). Der 14. Senat des OLG München hat im Dezember einer Bayerin aufgrund der Datenernte der Meta Business Tools lediglich 750 Euro zugesprochen und die Revision zum BGH zugelassen, wovon Meta auch Gebrauch gemacht hat.
Schadenersatz im Mittelfeld
Die Dresdner gehen mit ihrem Urteil (Az 4 U 292/25) also einen Schritt weiter. Dem typischen Internetnutzer mit Meta-Konto stehen demnach 1.500 Euro zu, und Meta darf nicht zum BGH. Letzteres kann Meta beim BGH anfechten. Solche Nichtzulassungsbeschwerden machen den Löwenanteil aller BGH-Verfahren aus, sind aber selten erfolgreich. Allerdings wird sich der BGH mit Metas Revisionen gegen das erwähnte (und einige weitere, parallele) Münchner Urteile befassen.
Inzwischen dürften um die zehntausend Klagen deutscher Internetnutzer wegen Datenschutzverstößen gegen Meta Platforms anhängig sein. Federführend ist die Berliner Kanzlei BK Baumeister & Kollegen, die mehr als 7.000 rechtsschutzversicherte Kläger vertritt, vor allen 120 Landgerichten. Weniger als die Hälfte dieser Fälle ist in erster Instanz entschieden, davon sind etwa 60 Prozent gegen Meta ergangen, etwa 40 Prozent für Meta.
Nicht so in Sachsen und Sachsen-Anhalt: Dort haben die Landgerichte bislang für Meta geurteilt, mit der berühmt gewordenen Ausnahme des LG Leipzig. Es hat im Juli eine „Mindestentschädigung von 5.000 Euro (für) die allgemeine Betroffenheit (eines) aufmerksamen und verständigen ‚Durchschnitts‘-Betroffenen” Facebook-Nutzers verhängt (nicht rechtskräftig).
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Lawinengefahr
Rechtsanwalt Max Baumeister geht davon aus, dass sächsische Landgerichte ihre Spruchpraxis nun ändern werden. In Leipzig gibt es fortan vielleicht geringeren Schadenersatz, aber Metas Karten vor den Landgerichten des Freistaats sind schlecht geworden. Die Wende habe sich schon in der mündlichen Verhandlung Anfang Dezember gezeigt: „Die Richter haben Metas Anwälte wirklich in die Zange genommen”, sagte Baumeister zu heise online. In naher Zukunft dürften das OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt sowie ein anderer Münchner OLG-Senat urteilen.
Folgen sie den Dresdner Kollegen, dürfte das eine Lawine neuer Klagen und Urteile gegen Meta auslösen. Nicht zuletzt gehen dann jenen Rechtsschutzversicherungen, die die Kostendeckung für Klagen gegen Meta bislang ablehnen, die Argumente aus.
heise online hat Meta gefragt, wie es nach dem österreichischen OGH-Erkenntnis seine Geschäftspraxis dort geändert hat, und ob Meta angesichts des Dresdner Urteils die Business Tools im Europäischen Wirtschaftsraum oder auch nur in Deutschland anpassen wird. Eine Antwort steht noch aus.
(ds)
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Altersgrenze für Social-Media: EU-Staaten wollen Regulierungen vorantreiben
Die Staats- und Regierungschefs der EU wollen eine Altersgrenze für Online-Plattformen wie Tiktok, Instagram und Co. weiter vorantreiben. Für den Jugendschutz sei ein digitales Mindestalter beim Zugang zu sozialen Medien entscheidend, heißt es in den Abschlusserklärungen nach dem EU-Gipfel in Brüssel.
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Dabei müssten allerdings die Privatsphäre und die nationalen Zuständigkeiten geachtet werden. Die Mitgliedsländer fordern die EU-Kommission auf, das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) und die dazugehörigen Leitlinien für den Schutz Minderjähriger durchzusetzen. In Brüssel gelten besonders Letztere als wahrscheinlichster Weg, eine effektive Altersgrenze für Plattformen einzuführen.
Nur EU-Kommission kann Online-Riesen regulieren
Denn wer digitale Altersgrenzen auch technisch durchsetzen will, kommt um die Online-Plattformen kaum herum. Diesen Regeln vorzuschreiben und diese durchzusetzen, ist aber die alleinige Zuständigkeit der EU-Kommission. Entgegen mancher Vorschläge, die derzeit in der Bundesrepublik diskutiert werden, dürften Deutschland und andere Mitgliedsländer den großen Plattformen allein also gar keine zusätzlichen Pflichten, etwa zur Alterskontrolle, auferlegen. Das müsste auf EU-Ebene entschieden werden.
Ob und bis zu welchem Alter soziale Medien für Minderjährige dann wiederum verboten sein sollten, könnte nationalstaatliche Kompetenz bleiben.
Verbot von sexualisierten KI-Bildern ohne Einwilligung
Zudem bekräftigen die EU-Staaten, dass zum Jugendschutz KI-Systemen explizit verboten sein soll, intime Bilder ohne Zustimmung der Betroffenen oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu erstellen.
Elon Musks Online-Plattform X war Ende 2025 in die Kritik geraten, weil zunächst alle Nutzerinnen und Nutzer den KI-Chatbot Grok dort auffordern konnten, gepostete Bilder zu sexualisieren. Immer wieder befahlen Menschen der KI etwa, Fotos zu manipulieren und Frauen in Bikinis zu kleiden.
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(mho)
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Xiaomi SU7 Facelift: Viel Feinarbeit im Detail
Xiaomi dürfte vielen eher als Anbieter von Smartphones als von Autos bekannt sein. Doch der Konzern beschäftigt sich seit Jahren auch mit Elektroautos. Die Limousine SU7 hat bei den Fahrleistungen nur sehr wenig Konkurrenz und ist in der Lage, extrem schnell zu laden. Nun gab es eine Modellpflege, die das Auto in einigen Punkten nochmals verbessert hat. Noch gibt es keinen Export aus China, doch das könnte sich durchaus ändern.
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Die längste Beleuchtung
Mit rund 5 m ist der SU7 etwa so lang wie ein BMW i5. Mit der aktuellen Modellpflege hat Xiaomi viel Feinarbeit im Detail geleistet. Die Sitze sollen bequemer sein als bisher. Heizung und Belüftung der Sessel sind jetzt Standard, ebenso eine in der Länge verstellbare Sitzfläche. Verbessert haben will Xiaomi die Dämmung: Die großzügige Verglasung schütze jetzt wirksamer vor einer Aufheizung des Innenraums, außerdem soll es bis zu 4 dB/(A) leiser sein als bisher, schreibt der Hersteller. Die umlaufende Ambientebeleuchtung sei mit 3,636 m die längste in seiner Klasse. Ein Chapeau an die Produktargumentation – auf die Idee, in dieser Hinsicht einen Wettbewerb auszurufen, kam die Konkurrenz meines Wissens bislang noch nicht.

Xiaomi verbaut einen Chip mit 700 Tops Rechenleistung.
(Bild: Xiaomi)
CLTC und WLTP
Schon bisher war der SU7 eines der schnellsten Elektroautos auf dem Markt. Xiaomi verspricht 265 km/h in der Spitze, was in China bestenfalls auf Rennstrecken eine Rolle spielt, und eine Zeit von 3,1 Sekunden im Standardsprint. Da die Limousine nur in China angeboten wird, sind auch die Verbrauchs- und Reichweitenangaben nur im chinesischen Messverfahren CLTC verfügbar. Bis auf die Reichweite macht Xiaomi nur eine Angabe zum kombinierten Verbrauch im CLTC von 11,7 kWh/100 km. Umgerechnet auf den WLTP wären das rund 14,3 kWh. Auch die Reichweite haben wir zur besseren Vergleichbarkeit noch einmal aufgeschlüsselt:
| Standard | Pro | Max | |
| Reichweite CLTC in km | 720 | 902 | 835 |
| Reichweite WLTP in km | 590 | 740 | 685 |
| Systemleistung in kW | 288 | 288 | 508 |
| Batterie in kWh | 73 | 96,3 | 101,7 |
| 0 auf 80 Prozent SoC in min | 20 | 21 | 12 |
| Spitze in km/h | 240 | 240 | 265 |
| 0 auf 100 km/h in s | 5,3 | 5,7 | 3,1 |
Unverändert werden drei Batterien angeboten, die unterschiedlich flink laden können. Laut der chinesischen Webseite nutzen die beiden kleinen Batterien eine Spannungsebene von 752 Volt. Im Spitzenmodell sind es 897 Volt. Dort können, so verspricht es Xiaomi, in 15 Minuten 670 km CLTC-Reichweite nachgeladen werden. In 15 Minuten sei im Topmodell das Fenster zwischen 10 und 80 Prozent geschlossen. Das ergibt in diesem Bereich eine durchschnittliche Ladeleistung von rund 355 kW. Sollte Xiaomi also auf die Idee kommen, die Limousine doch irgendwann zu exportieren, wäre sie zumindest in dieser Hinsicht absolut konkurrenzfähig.
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An einen Export des SU7 denkt Xiaomi derzeit noch nicht.
(Bild: Xiaomi)
Mehr zu Autoherstellern aus China
(mfz)
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„No Palantir in the NHS“: Wachsende Kritik am Einsatz von Palantir in England
Das englische Gesundheitswesen steht zunehmend aufgrund seiner Digitalstrategie mit Palantir in der Kritik. Ein aktueller Bericht der Gesundheitsorganisation Medact warnt vor den Risiken einer wachsenden Abhängigkeit von dem US-Datenanalyse-Unternehmen, das bereits weltweit in sensiblen Bereichen wie der US-Einwanderungsbehörde ICE eingesetzt wird. Da der Vertrag mit dem NHS England Anfang 2027 ausläuft, fordert unter anderem Amnesty International dessen vollständige Kündigung.
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Medact hebt hervor, dass die Federated Data Platform (FDP) potenziell ausgenutzt werden könnte – etwa zur staatlichen Überwachung oder zur Durchsetzung restriktiver Migrationspolitik. Eine künftige Regierung – insbesondere unter Führung der rechtspopulistischen Reform UK, die laut BBC ein britisches ICE-Pendant plant, – könnte Medact zufolge eine Verknüpfung der Software mit anderen Palantir-Produkten ausnutzen. So sieht die Organisation eine Gefahr darin, dass „Daten per Drag & Drop“ ausgetauscht und Gesundheits-, Finanz- und Polizeidaten zusammengeführt werden könnten.
„Wir befürchten, dass eine gegenwärtige oder zukünftige Regierung die in der FDP gespeicherten Daten missbrauchen könnte, indem sie die Interoperabilität von Foundry und dessen Fähigkeit, auf andere Regierungsdatensätze zuzugreifen, ausnutzt“, so Medact. Palantir weist die Vorwürfe gegenüber The Guardian zurück. Es habe keine Intention, die Daten so zu nutzen, wie Medact beschreibt. „Ein solches Vorgehen wäre illegal und würde gegen den Vertrag verstoßen“.
Medact kritisiert auch die kontroversen Aussagen der Palantir-Gründer. Peter Thiel erklärte etwa, er glaube nicht, dass Freiheit und Demokratie miteinander vereinbar seien. CEO Alex Karp äußerte sich unverblümt darüber, wie er Drohnen gegen Gegner einsetzen wolle – etwa mit „fentanylverseuchtem Urin“ gegen kritische Analysten.
Kritik und Widerstand
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Mehr als 50.000 Bürgerinnen und Bürger fordern mit der Kampagne „No Palantir in the NHS“ ein Ende des Einsatzes der Software und keine weiteren Verträge in anderen Regionen. Der NHS Greater Manchester hat bereits zugesagt, Palantirs Dienste nicht nutzen zu wollen – unter anderem aufgrund von fehlendem Vertrauen. Palantir erhielt bereits 2023 den 330-Millionen-Pfund-Auftrag für die FDP, um Daten vom NHS England zu vernetzen, was Menschenrechtsorganisationen seitdem kritisierten.
(mack)
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