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Pocket 1: Miniloong stellt Einsteiger-Handheld für 54 US-Dollar vor


Pocket 1: Miniloong stellt Einsteiger-Handheld für 54 US-Dollar vor

Bild: Miniloong

Miniloong will die preislichen Einstiegshürden in die Welt der Retro-Handhelds weiter senken und hat dafür den Pocket 1 vorgestellt. Dem anvisierten Preis von 54 US-Dollar entsprechend müssen Käufer allerdings Abstriche bei der Ausstattung hinnehmen, wobei Erstbesteller das Handheld sogar noch günstiger erhalten sollen.

Den voraussichtlich zunächst nur in China erscheinenden Pocket 1 hatte der Hersteller bereits in der Vergangenheit in mehreren Videos auf der Plattform BilliBilli präsentiert. Zu sehen waren dort unter anderem abnehmbare Frontplatten sowie austauschbare Tasten. Ein ähnliches Feature hatte kürzlich bereits Mangmi bei seinem neuen Pocket Max vorgestellt, dessen Preis zwar noch nicht bekannt ist, der aufgrund des eingesetzten Snapdragon 865 jedoch deutlich teurer ausfallen dürfte.

Günstiger Einstieg mit entsprechender Leistung

Die technischen Spezifikationen bewegen sich dem Preis geschuldet ebenfalls im Einsteigerbereich, sollten jedoch für die Emulation zahlreicher Konsolen- und PC-Plattformen bis hin zur Leistung einer PlayStation 1 ausreichend sein.

So soll der Pocket 1 über ein vier Zoll großes Display im 4:3-Formfaktor verfügen, das mit 960 × 720 Pixeln auflöst. Das Paneltechnologie soll IPS dienen, die Helligkeit des Displays beziffert der Hersteller mit 450 Nits.

Angetrieben wird das Handheld von einem Rockchip RK3566, der technisch bereits mehr als fünf Jahre alt ist und daher noch in 22 nm gefertigt wird. Dessen vier Cortex-A55-Kerne sollen mit bis zu 2 GHz takten. Für die grafische Darstellung kommt eine Mali G52 zum Einsatz, die mit 800 MHz arbeitet und OpenGL ES 3.2, OpenCL 2.0 und Vulkan 1.0 unterstützt. Das bereits als veraltet anzusehene WiFi 4 und Bluetooth 4.2 gehören ebenso zur Ausstattung wie ein nativer Kopfhöreranschluss.

Darüber hinaus verfügt der Pocket 1 über 1 GB Arbeitsspeicher, flankiert von lediglich 8 GB Speicher für eigene Inhalte, welcher wiederum mittels zwei Kartenslots erweitert werden kann. Der Akku soll laut den veröffentlichten Daten eine Kapazität von 4.000 mAh bieten, was angesichts der vergleichsweise leistungsschwachen Hardware für eine ausreichende Spielzeit sorgen dürfte. Aufgeladen wird der Akku über USB-C mit 7,5 W.

Oberfläche wechselbar

Eine Besonderheit des Einsteiger-Handhelds sollen die angekündigten abnehmbaren und damit wechselbaren Frontplatten sein, die lediglich über Magnete befestigt und über das Handheld gestülpt werden. Ebenso soll die Kappe des Steuerkreuz austauschbar sein, womit hier nur das Design, aber nicht die Technik darunter wechselbar ist. Auch bei der Steuerung müssen Käufer verzichten, so besitzt der Pocket 1 lediglich einen Joystick, hinzu kommen die auch hier in Rauteform angebrachten Funktionstasten, Schultertasten sowie weitere Taster.

Voraussichtlich Ende des Jahres erhältlich

Bis Miniloong den Pocket 1 veröffentlicht, wird allerdings noch einige Zeit vergehen. So ist zunächst für den 29. November 2026 eine Vorbestellrunde geplant, bei der die neue Retro-Konsole für 72 Stunden mit einem Frühbestellerrabatt angeboten wird, wodurch der Preis auf umgerechnet 42 US-Dollar sinken soll. Wann und ob der Pocket 1 auch außerhalb Chinas erhältlich sein wird, ist bislang noch unklar. Da jedoch viele Retro-Fans ihre Geräte nicht zuletzt wegen möglicher Preisnachlässe direkt bei den Herstellern in China bestellen, dürfte dieser Umstand nur eine untergeordnete Rolle spielen.



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Google Chrome: Schwachstelle ermöglicht Diebstahl sensibler Daten


Google Chrome: Schwachstelle ermöglicht Diebstahl sensibler Daten

Google hat in seinem Browser Chrome eine Schwachstelle mit hohem Gefahrenpotenzial geschlossen, über die Angreifer durch das Einschleusen schadhaften Codes sensible Daten abgreifen und im schlimmsten Fall sogar das System übernehmen können. Google rät daher, das nun veröffentlichte Update schnellstmöglich einzuspielen.

Bereinigte Version steht bereit

Laut den von Google erneut äußerst knapp gehaltenen Informationen handelt es sich bei der gefundenen Schwachstelle um eine unangemessene Implementierung in der Komponente Background-Fetch. Diese erlaubt es Websites, große Dateien wie Filme oder Spiele-Updates selbst dann im Hintergrund herunterzuladen, wenn der Nutzer den Tab schließt oder der Browser neu gestartet wird. Über manipulierte Seiten können Angreifer auf diesem Weg vergleichsweise leicht schadhaften Code auf den Rechner des Nutzers bringen.

Ansonsten gestaltet Google wie gewohnt die Informationslage sehr dünn, zum einen, um Anwendern genügend Zeit für das Einspielen des Updates zu verschaffen, und zum anderen, um Angreifern nicht noch zusätzliche Details für ihre Aktionen zu liefern.

Google hat bereits reagiert und mit Chrome 144.0.7559.109/.110 für Windows und macOS sowie 144.0.7559.109 für Linux korrigierte Versionen der Anwendung veröffentlicht. Android-Nutzer greifen hingegen zur Version 144.0.7559.109, während bereinigte Versionen für iOS und für auf Chromium basierende Browser wie Microsofts Edge erfahrungsgemäß in den kommenden Tagen folgen sollten.

Ab sofort erhältlich

Desktop-Nutzer können das Installieren der neuen Version über die Update-Funktion des Browsers anstoßen. Alternativ lässt sich die neue Chrome-Version auch wie gewohnt bequem über den am Ende dieser Meldung angebrachten Link aus dem Download-Bereich von ComputerBase beziehen. Android-Nutzer finden die neue Version hingegen im Play Store von Google.

Downloads

  • Google Chrome

    2,9 Sterne

    Google Chrome ist der meistgenutzte Browser, bietet aber keinen nennenswerten Tracking-Schutz.

    • Version 144.0.7559.109/.110 Deutsch
    • Version 109.0.5414.120 Deutsch



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Klage stellt Verschlüsselung in Frage


Die Illusion der totalen Privatsphäre auf WhatsApp könnte zerschlagen werden. Laut einer neuen Sammelklage haben Informanten aufgedeckt, dass Meta die Macht hat, eure Nachrichten zu entschlüsseln und zu lesen – ungeachtet ihrer strengen End-to-End-Sicherheitsansprüche.

Sind eure WhatsApp-Chats wirklich sicher und privat? Das ist die Frage, die sich viele stellen, wenn man bedenkt, wie Meta mit Nutzerdaten umgeht. Jetzt behauptet eine globale Gruppe, dass der Social-Media-Riese Zugang zu privaten Nachrichten hat, trotz des Ende-zu-Ende-Verschlüsselungsprotokolls. Die Gruppe bittet das Gericht, die Klage als Sammelklage zuzulassen, was ihr im Falle einer Genehmigung weitaus mehr Wirkung verleihen könnte.

Seit Jahren bewirbt Meta die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) auf WhatsApp als wichtiges Merkmal der Messaging-App. Technisch gesehen sollte dies Meta daran hindern, Nachrichten einzusehen, da die zur Entschlüsselung benötigten Schlüssel nur auf den Geräten der Nutzer gespeichert sind.

Die neue Klage behauptet jedoch etwas anderes. Sie wurde am Freitag von einer internationalen Gruppe beim US-Bezirksgericht in San Francisco eingereicht, wie Bloomberg zuerst berichtet. Darüber hinaus wird der Fall von Klägern aus Ländern wie Australien, Brasilien und Mexiko vertreten.

Klage behauptet, Mitarbeiter hätten Zugang zu Ihren Chats

In der Klage wird behauptet, dass die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von WhatsApp irreführend ist und dass Meta entgegen seiner Behauptungen Zugriff auf Nutzerdaten, einschließlich Nachrichten, hat. Als Quellen werden eine nicht näher bezeichnete Anzahl von „Whistleblowern“ des Unternehmens angeführt.

Dem Antrag zufolge können Meta- und WhatsApp-Mitarbeiter beim technischen Team Zugang beantragen, um die Nachrichten eines Nutzers einzusehen. Sobald der Zugang gewährt wurde, können die Mitarbeiter den gesamten Chatverlauf lesen, der mit einer eindeutigen Benutzer-ID verknüpft ist, einschließlich der Nachrichten, die bis zur Erstellung des Kontos zurückreichen, und sogar derjenigen, von denen angenommen wird, dass sie gelöscht wurden.

Besonders besorgniserregend ist das angeblich laxe Genehmigungsverfahren. In der Klageschrift heißt es, dass das Meta-Engineering-Team den Zugriff oft ohne jegliche Prüfung gewährt, was es den Mitarbeitern leicht macht, eine Genehmigung zu beantragen und zu erhalten.

Es wurden keine technischen Details genannt, wie dies angesichts des Verschlüsselungsprotokolls von WhatsApp möglich sein könnte. Meta hat daraufhin die Vorwürfe zurückgewiesen und die Klage als „leichtfertig“ bezeichnet.

In einer separaten Erklärung an Medien sagte Meta: „Jede Behauptung, dass die WhatsApp-Nachrichten nicht verschlüsselt sind, ist kategorisch falsch und absurd.“ Das Unternehmen betonte auch, dass es sich auf das Signal-Protokoll verlässt, das seit über einem Jahrzehnt im Einsatz ist.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch unklar, wie der Rechtsstreit weitergehen wird. Klar ist jedoch, dass der Fall Millionen von Nutzern betreffen könnte, wenn die Kläger Erfolg haben, insbesondere wenn das Gericht ihn als Sammelklage anerkennt.

Was denkt ihr? Glaubt ihr, dass eure WhatsApp-Nachrichten wirklich privat sind? Teilt uns eure Meinung in den Kommentaren mit.



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Integrierte GPUs: AMD soll an RDNA 3.5 bis mindestens 2028 festhalten


Sofern eine publizierte Roadmap Recht behält, wird AMD bei den integrierten Grafiklösungen an der RDNA-3.5-Architektur noch mindestens bis 2028 festhalten. Das soll zumindest für Mainstream-Produkte gelten. Premium-Produkte wie die Halo-Serie, sollen RDNA 5 erhalten.

Roadmap für iGPUs von AMD und Intel

Auf die von einem für Leaks bekannten User des chinesischen Microblogging-Dienstes Weibo veröffentlichte Roadmap wurde auf X hingewiesen. Demnach soll bei den integrierten Grafiklösungen von AMD-Prozessoren, den iGPUs, RDNA 3.5 noch bis 2028 und eventuell sogar darüber hinaus Verwendung finden. Die Informationen sind aber mit Vorsicht zu genießen, denn die genaue Herkunft der Roadmap ist nicht bekannt.

Die besagte Roadmap für integrierte GPUs von AMD und Intel
Die besagte Roadmap für integrierte GPUs von AMD und Intel (Bild: Weibo)

Zuerst wurde RDNA 3.5 bei der APU-Familie Strix Point mit der Produktserie Ryzen AI 300 Mitte 2024 eingeführt. Auch beim Nachfolger Gorgon Point ist in diesem Jahr die gleiche Architektur gesichert, denn im Grunde handelt es sich lediglich um eine Umbenennung in Ryzen AI 400. Sollte die Roadmap zutreffen, dann wäre auch für deren Nachfolger Medusa Point RDNA 3.5 zu erwarten.

RDNA 5 für Erben von Strix Halo erwartet

Das heißt aber nicht, dass es gar kein RDNA 5 bei den integrierten GPUs geben wird, erklärt zumindest der Insider Kepler. Laut diesem soll es RDNA 3.5 weiterhin für jene Märkte geben, die nach keiner starken iGPU verlangen, wie etwa Office-Notebooks oder Laptops, die ohnehin eine dedizierte GPU besitzen.

Das Segment der „Premium iGPU“, das AMD erstmals mit Strix Halo alias Ryzen AI Max 300 bedient hat, soll hingegen in absehbarer Zeit auch die neue Architektur RDNA 5 erhalten. Kepler nennt hier aber keinen Zeitraum. Aktuelle Gerüchte besagen, dass AMD mit Gorgon Halo ein Refresh von Strix Halo plant, das aber voraussichtlich weiterhin auf der 40 CU starken RDNA-3.5-GPU basiert.

Bei Intel kommt bald Nvidia zum Einsatz

Bei Intel beginnt jetzt die Ära der Xe3-iGPUs, die in den Notebook-Prozessoren der Familie Panther Lake alias Core Ultra 300 Verwendung finden. Für 2027 sieht die Roadmap Xe3P vor, was eine optimierte Version der Xe3-Architektur bedeuten kann. Der Name ist zumindest schon offiziell bekannt.

GPU and NPU Accelerators
GPU and NPU Accelerators (Bild: Intel)

Für 2028 und danach stehen dann sowohl eine neue Xe-Architektur als auch eine integrierte Lösung von Nvidia auf dem Plan. Im Zuge einer Investition von 5 Milliarden US-Dollar in Intel, begann eine neue Partnerschaft, die auch bedeutet, dass Intel von Nvidia künftig mit GPU-Chiplets versorgt wird. Ein Intel-Prozessor mit Nvidia-iGPU käme also nicht allzu überraschend.

Ob es dann noch parallel eine „Xe4“-Architektur von Intel für die iGPUs braucht, bleibt abzuwarten. Zumindest für Rechenzentren ist Xe4 aber ein Thema, denn eine „Data Center GPU Xe4“ war im Dezember in einer Lieferliste aufgetaucht.





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