Künstliche Intelligenz
Quarkdown 2.4 macht Markdown programmierbar
Mit Quarkdown 2.4 erhält das Dokumentensatzsystem eine der bislang größten funktionalen Erweiterungen. Im Mittelpunkt steht ein als leicht experimentell gekennzeichnetes System, mit dem Anwender erstmals die eingebauten Markdown-Elemente selbst erweitern können. Dadurch lassen sich Verhalten und Darstellung von Überschriften, Links oder Absätzen über globale Regeln anpassen. Zudem bringt die Version neue Primitive für Absätze, Formeln und Links, erweitert die Styling-Möglichkeiten und enthält mehrere Änderungen an der Funktionssyntax sowie Performance-Optimierungen.
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Quarkdown ist ein Open-Source-Dokumentensatzsystem, das Markdown um eine Skript- und Layoutsprache erweitert. Damit lassen sich aus einer Markdown-ähnlichen Syntax komplexe Dokumente mit Variablen, Funktionen, Bedingungen und eigener Formatierung erzeugen. Das Projekt richtet sich vor allem an Anwender, die programmierbare Dokumente erstellen möchten, und orientiert sich in Teilen an Konzepten moderner Satzsysteme wie Typst.
Markdown-Elemente erweitern
Die wichtigste Neuerung von Quarkdown 2.4 ist ein experimentelles System für sogenannte Element-Stylings. Dahinter verbirgt sich die Möglichkeit, Primitive des Systems mit .extend zu erweitern. Die Funktion existiert bereits seit Version 2.2 zum Überschreiben eigener Funktionen. Mit Quarkdown 2.4 lässt sie sich erstmals auch direkt auf die eingebauten Markdown-Elemente anwenden. Erweitert der Nutzer etwa das Primitiv `.heading`, betrifft dies automatisch alle Überschriften, die er mit der #-Syntax schreibt.
Nach Angaben des Projekts gilt Version 2.4 als eines der wichtigsten Releases seit Bestehen von Quarkdown; das neue Feature orientiert sich konzeptionell an den #show rules des Dokumentensatzsystems Typst. Ähnlich wie CSS, aber tiefer ansetzend, greifen die Regeln direkt in die interne Dokumentstruktur (Abstract Syntax Tree, AST) ein, bevor das Dokument gesetzt wird. Zunächst unterstützt die Funktion Überschriften, Absätze, Links, Abbildungen, Bilder, mathematische Ausdrücke sowie Seitenumbrüche. Langfristig sollen sämtliche Markdown-Elemente auf entsprechenden Primitiven basieren.
Ergänzend führt Version 2.4 die neuen Primitive .paragraph, .math und .link ein. Sie bilden künftig die Grundlage für Markdown-Absätze, mit $...$ markierte mathematische Ausdrücke sowie Links und lassen sich ebenfalls über .extend anpassen.
Mehr Styling und bedingte Erweiterungen
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Mehrere Primitive erhalten zudem umfangreiche Styling-Eigenschaften, die bislang Containern vorbehalten waren. Dazu zählen unter anderem Vorder- und Hintergrundfarben, Rahmen, Innenabstände und Schriftgrößen. Überschriften, Absätze, Formeln und Links lassen sich dadurch direkt gestalten, ohne sie zusätzlich in Container-Elemente einzubetten.
Neu ist außerdem ein where-Parameter für .extend. Damit lassen sich Erweiterungen an Bedingungen knüpfen. So können beispielsweise nur Überschriften der Ebenen 1 und 2 eine besondere Hintergrundfarbe erhalten, während tiefere Überschriften unverändert bleiben. Ebenso lassen sich etwa externe Links automatisch mit einem Symbol kennzeichnen.
Eine weitere Funktion namens .match durchsucht Inline-Inhalte anhand regulärer Ausdrücke und ersetzt jeden Treffer durch den Rückgabewert einer Lambda-Funktion. Das erleichtert automatisierte Formatierungen oder die gezielte Hervorhebung bestimmter Textmuster im gesamten Dokument.
Syntax vereinfacht und Verarbeitung beschleunigt
Mit Quarkdown 2.4 vereinfacht das Projekt außerdem die Syntax für Lambda-Funktionen. Inline-Lambdas benötigen den Präfix @lambda nicht mehr, sofern der Zielparameter bereits als Lambda definiert ist. Zur Wahrung der Kompatibilität akzeptiert Quarkdown die bisherige Schreibweise weiterhin.
Darüber hinaus überarbeitet die neue Version die Bindung von Funktionsargumenten. Native Funktionen können nun explizit festlegen, welcher Parameter den Funktionsrumpf aufnimmt. Das gilt unter anderem für die Funktionen .text und .heading. Zusätzlich unterstützen jetzt auch Inline-Funktionsaufrufe Body-Argumente, die bislang nur in Blockaufrufen zulässig waren.
Schließlich haben die Entwickler die Zuordnung von Parametern intern optimiert. Die Argumente werden nun in einem einzigen Durchlauf verarbeitet, was die Ausführung von Dokumenten beschleunigen soll.
(fo)
Künstliche Intelligenz
Flugreisen: Powerbanks und E-Zigaretten gehören ins Handgepäck
Wer eine Flugreise vor sich hat, sollte bereits beim Packen darauf achten, Akkupacks und E-Zigaretten beziehungsweise Vapes auf keinen Fall im Aufgabegepäck zu verstauen. Denn immer mehr Fluggesellschaften transportieren diese Produkte nicht mehr im aufgegebenen Gepäck. Seit Anfang 2026 haben etwa die Gesellschaften der Lufthansa Group, darunter Eurowings, Swiss und Austrian, nicht nur den Transport im Bauch des Flugzeugs, sondern auch die Nutzung in der Kabine untersagt. Auch andere Geräte mit integriertem Li-Ion-Akku sind betroffen, etwa Akku-Luftpumpen, Spiele-Handhelds oder Instrumente mit eingebautem Li-Ion-Speicher.
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Internationale Auflagen
Sie orientieren sich an den Empfehlungen internationaler Luftfahrtorganisationen wie der European Union Aviation Safety Agency (EASA) und der International Air Transport Association (IATA). Die britische Zivilluftfahrtbehörde (CAA) weist auf die von Lithium-Batterien ausgehende Brandgefahr hin. Akkus stellen laut der Luftfahrtbehörde mittlerweile das größte Sicherheitsrisiko für Flugzeuge dar, da sich die Zahl der in aufgegebenem Gepäck gefundenen Geräte innerhalb eines Jahres fast verdoppelt habe – von 316 Fällen im Jahr 2024 auf 643 im Jahr 2025, zitiert unter anderem die britische BBC.
Überdies verschärfte die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) im März 2026 ihre Vorschriften für den Transport von Powerbanks an Bord von Passagierflugzeugen deutlich. Künftig dürfen Reisende weltweit nur noch maximal zwei tragbare Akkus mit in die Kabine nehmen. Die Regelung wurde zum 27. März 2026 wirksam; einzelne Staaten und Airlines dürfen jedoch abweichende oder strengere Vorgaben umsetzen.
Damit reagiert die Organisation auf wachsende Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit Lithium-Ionen-Batterien, die bei Beschädigung oder Überhitzung ein erhebliches Brandrisiko darstellen können. In der Regel gelten solche Akkus als sicher, jedoch können sie im harten Alltagseinsatz beschädigt oder einmal zu oft fallengelassen werden. Außerdem stammen zahlreiche aus der Billigproduktion, deren Sicherheit nicht vollkommen gewährleistet ist.
CAA: Lithiumbatterien größtes Sicherheitsrisiko im Flugbetrieb
Die Zivilluftfahrtbehörde (CAA) gibt an, dass ein Passagier im Durchschnitt mittlerweile vier verschiedene lithiumbetriebene Geräte mit an Bord nimmt. Bei einem gut besetzten Airbus A380 entspreche dies mehr als 2000 einzelnen Batterien an Bord.
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Nach Angaben der CAA ist die mit Lithiumbatterien verbundene Brandgefahr mittlerweile zum größten Sicherheitsrisiko im Flugbetrieb geworden. Dazu sagte Giancarlo Buono, Leiter der Abteilung für Flugsicherheit bei der britischen Zivilluftfahrtbehörde: „Fliegen ist schon eine der sichersten Arten zu reisen und wir wollen, dass das auch für jeden Passagier so bleibt.“
Damit es so bleibt, rät er: „Packen Sie für einen sicheren Flug richtig – das bedeutet: Verstauen Sie Ihre Akkus nicht im aufgegebenen Gepäck. Nehmen Sie sie mit in die Kabine.“
Die ausdrückliche Warnung der britischen Behörde ist von Daten begleitet, die das Ausmaß des Risikos verdeutlichen sollen: Derzeit ereignen sich der CAA zufolge in ihrem Zuständigkeitsbereich etwa zwei Zwischenfälle mit Lithium-Batterien pro Woche. Das ist angesichts der Vielzahl an Flügen immer noch selten, doch haben sich die Meldungen über überhitzte oder fehlerhafte Geräte von Passagieren zwischen 2024 und 2025 beinahe verdoppelt. Überdies stieg die Anzahl der Fälle, in denen mit Lithium-Batterien betriebene Geräte falsch im aufgegebenen Gepäck verpackt waren, im Jahr 2025 um 91 Prozent, heißt es.
2 Powerbanks pro Person
Neben dem Transport und der Nutzung im Flugzeug gibt es weitere Dinge zu beachten: So liege die maximale Kapazität von Powerbanks, die im Flugzeug mitgenommen werden dürfen, bei 160 Wattstunden (Wh), wobei Powerbanks mit einer Kapazität zwischen 100 und 160 Wattstunden bei der Fluggesellschaft vorab angemeldet werden müssen. Bis zu einer Kapazität von 100 Wattstunden können diese einfach so mitgenommen werden. Ein Rechenbeispiel: Eine Powerbank mit 10.000 mAh und einer Akku-Spannung von 4,2 Volt bei vollgeladenen Standard-Li-Ion-Zellen kommt dabei auf 42 Wh.
Die Anzahl der im Handgepäck transportierten elektronischen Geräte sollte für Ottonormalnutzer kein Problem darstellen, da sie bis zu 15 Gadgets umfassen kann – wobei Fluggesellschaften auf Anfrage auch mehr erlauben können. Dazu gehören etwa Smartphones, Tablets, Laptops, Kameras, Spielkonsolen, Kopfhörer und eben auch Powerbanks. Bei einigen Airlines dürfen Akkupacks ferner nicht im Gepäckfach über den Sitzen, sondern unter dem Sitz verstaut werden.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Apple Pencil: Neues Modell im kommenden Jahr
Spätestens im kommenden Jahr steht ein neues Modell des Apple Pencil an – oder sogar deren mehrere. Das hat der bekannte Bloomberg-Journalist Mark Gurman aus Insider-Kreisen erfahren. Wie er in seinem jüngsten Newsletter vom Sonntag schreibt, sollen die Stifte zusammen mit neuen iPad-Pro-Modellen eingeführt werden, vermutlich in der ersten Jahreshälfte 2027.
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Zuletzt hatte Apple seinen Stylus im Mai 2024 verändert, damals erschien der Apple Pencil Pro. Die Neuerungen im kommenden Jahr betreffen offenbar zwei Varianten des Stifts. Dabei beugt sich Apple womöglich auch dem Druck der Europäischen Kommission, die den Einbau von ersetzbaren Akkus in Elektronikgeräten einfordert.
Zwei Varianten: Low-End und High-End
Bislang gelten Produkte wie der Apple Pencil oder auch Apples AirPods-Stöpsel als Wegwerfprodukte – zumindest wenn man keinen großen Aufwand betreibt. Gurman schätzt, dass die neuen Apple Pencils weniger Klebstoff enthalten und mit einem neuen Batteriesystem kommen. Apple-intern machen zwei Codenamen die Runde: B582 und B632. Dabei handelt es sich um eine neue Low-End-Variante des Apple Pencil mit USB-C-Ladefunktion sowie eine überarbeitete Version des Pencil Pro. Die Stifte werden üblicherweise zusammen mit neuen iPads ausgeliefert.
Wie genau Apple austauschbare Batterien umsetzen will, bleibt unklar – insbesondere, wenn der Formfaktor nicht wachsen soll. Der Konzern arbeite intern stark an dem Thema. Die EU-Vorgaben bedeuten, das auch Endkunden an die jeweilige Batterie gelangen müssen, um diese zu ersetzen. Bei Kopfhörern wie dem neuen Sennheiser Momentum 5 heißt das beispielsweise, dass man diese aufschrauben können muss, um die nachbestellbaren Akkus zu tauschen. Bei neuen Pencil-Modellen könnte Apple auf eine Schraubmechanik setzen, doch ob es so kommt, ist noch unklar.
Aktuelles Angebot an Apple-Stiften
Derzeit verkauft Apple insgesamt vier verschiedene Stifte. Das ist zum einen der Pencil Pro für 149 Euro, der Günstig-Pencil mit USB-C (89 Euro) sowie einen Apple Pencil der 1. und der 2. Generation für ebenfalls je 149 Euro. Einen Überblick, welcher Pencil zu welchem Gerät gehört, lesen Sie in einem eigenen Artikel.
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Apple plant im Herbst angeblich erstmals MacBooks mit Touchscreen („MacBook Ultra“) . Ob diese auch Pencil-fähig sein werden, ist bislang noch nicht durchgedrungen. Gurman erwähnt die Funktion in seinem Bericht nicht.
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(bsc)
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c’t-Konferenz Public IT: Wie Behörden ihre digitale Souveränität stärken
Am 28. und 29. Oktober 2026 findet in Hannover erstmals die Public IT statt. Die neue c’t-Konferenz richtet sich an Verantwortliche für IT und Digitalisierung im öffentlichen Sektor. Die Schwerpunkte liegen in diesem Jahr in den Themenbereichen Cloud und Souveränität sowie Automatisierung und KI. Das Konferenzprogramm bietet an zwei Tagen in zwei Tracks über 20 praxisnahe Vorträge, die von der c’t-Redaktion aus über 90 Einreichungen ausgewählt wurden.
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In mehreren Vorträgen berichten Verantwortliche aus dem öffentlichen Sektor von konkreten Projekten im Bereich Digitale Souveränität. So schildern Marcel Severin von der Staatskanzlei Schleswig-Holstein und Volker Everts von Dataport Herausforderungen und gelöste Anforderungen bei der Einführung eines neuen Verzeichnisdienstes in Schleswig-Holstein. Das Land stellt seinen Verzeichnisdienst von Microsoft Active Directory auf eine Open-Source-Lösung um.
openDesk im Praxiseinsatz
Mario Schmid, Regierungsschuldirektor im Kultusministerium Baden-Württemberg, stellt unter dem Titel „Digitale Souveränität im Produktivbetrieb“ die Bildungsplattform SCHULE@BW vor. Zu dieser gehören ein digitaler Arbeitsplatz für Lehrkräfte auf Basis von openDesk sowie die KI-Assistenz F13.
Pamela Krosta-Hartl, Geschäftsführerin des Zentrums für Digitale Souveränität (ZenDiS), stellt in ihrem Vortrag Kriterien vor, mit denen sich kritische Abhängigkeiten der Öffentlichen Verwaltung bewerten und Lösungen für mehr Handlungsfähigkeit identifizieren lassen. In einem weiteren Vortrag berichten Simone Conrad von Govdigital und Frank Beutell von der FITKO vom Aufbau DVC-konformer Cloud-Betriebsplattformen und der Integration von Stackit und Ionos als Infrastrukturlieferanten.
Technologieoffene Automatisierung
Im Track zu den Themen Automatisierung und KI erklärt Dr. Lina Harispuru, Programmmanagerin Prozessautomatisierung bei der Stadt Nürnberg, „warum Automatisierung technologieoffen sein muss“ und beleuchtet anhand konkreter Beispiele, wie unterschiedliche Technologien – insbesondere RPA, Job-Batch-Verarbeitung und KI – miteinander kombiniert werden können. In weiteren Vorträgen geht es um die konkreten Erfahrungen größerer und kleinerer Behörden etwa mit generativer KI und Low-Code-Tools.
Die Keynote am ersten Konferenztag hält Stefan Latuski, CIO der Bundesagentur für Arbeit. Er zeigt, wie Cloud, Automatisierung und KI in der konkreten Umsetzung bei Deutschlands größter ziviler Behörde zusammenwirken. Am zweiten Tag gibt Dr. Alexander Georgiadis, CIO des Landes Niedersachsen, einen Einblick, wie Niedersachsen den Spagat zwischen steigendem Digitalisierungsdruck und höheren Anforderungen an Souveränität und Cybersicherheit meistern will.
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Frühbucher-Tickets jetzt erhältlich
Tickets für die Public IT sind ab sofort über die Webseite der Konferenz erhältlich. Beschäftigte aus Behörden, öffentlichen Einrichtungen und öffentlichen Unternehmen zahlen bei der Buchung bis Ende August 249 Euro (zzgl. 19% MwSt.). Der Frühbucher-Preis für Teilnehmer aus der Wirtschaft liegt bei 749 Euro (zzgl. 19% MwSt.). Das Programm ist ebenfalls auf der Webseite der Public IT veröffentlicht.
(cwo)
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