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Smart-TV: Europäische TV-Sender wehren sich gegen Tech-Konzerne


Smart-TVs und virtuelle Assistenten von Tech-Konzernen wie Google, Amazon, Apple oder Samsung sollten aufgrund ihrer wachsenden Marktmacht strengeren EU-Regeln unterliegen. Das fordern mehrere europäischen Rundfunkverbände am Montag in einem an EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera gerichteten Schreiben.

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„Angesichts der bevorstehenden Überprüfung des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) durch die Europäische Kommission möchten die unterzeichnenden Organisationen ihre Forderung bekräftigen, relevante Betreiber von Betriebssystemen für Smart-TVs und Plattformen für virtuelle Assistenten als Gatekeeper zu benennen, um ihrer zunehmend wichtigen Rolle und den sich wandelnden Marktgegebenheiten besser Rechnung zu tragen“, heißt es in dem vom Verband der kommerziellen Fernseh- und Video-on-Demand-Dienste in Europa ACT (Association of Commercial Television and Video on Demand Services in Europe) initiierten offenen Brief. Mitgliedern des ACT sind Sender wie Canal+, RTL, Mediaset, ITV, NBCUniversal, Walt Disney, Warner Bros. Discovery, Sky oder TF1 Groupe.

Neben ACT gehören unter anderem der Verband der europäischen Radiosender AER (Association of European Radios), die Europäische Rundfunkunion EBU (European Broadcasting Union), der Europäische Verband der Fernseh- und Radiovermarkter egta (European association of television and radio sales houses) oder der Verband Österreichischer Privatsender (VOP) zu den Unterzeichnern des Schreibens.

Gegenüber Ribera bemängeln die Verbände, dass Smart-TVs und virtuelle Assistenten bislang „nur wenig regulatorische Aufmerksamkeit erfahren“ hätten, und beklagen eine zunehmende Marktkonzentration. Googles Android TV habe seinen Marktanteil zwischen 2019 und 2024 von 16 auf 23 Prozent erhöht, der Marktanteil von Amazon Fire OS stieg im gleichen Zeitraum von fünf auf zwölf Prozent und Samsungs Tizen OS kommt auf einen Marktanteil von 24 Prozent. „Eine begrenzte Anzahl von Anbietern gewinnt dadurch zunehmend Einfluss auf die Ergebnisse für Millionen von Nutzern und Unternehmen, indem sie den Zugang zu Zielgruppen und die Verbreitung von Inhalten kontrolliert“, heißt es. Die Verbände fordern deshalb, dass die EU-Kommission die wichtigsten Betriebssysteme für Smart-TVs (Connected TV, kurz: CTV) gemäß dem EU-Gesetz über digitale Märkte (DMA) „als Gatekeeper einstuft und eine angemessene Aufsicht gewährleistet, um Fairness und Wettbewerbsfähigkeit zu garantieren“.

Der europäische Digital Markets Act, auf den der Verband Bezug nimmt, ist seit November 2022 in Kraft und soll der Marktmacht von sogenannten Gatekeepern wie Google, Amazon oder Apple Grenzen setzen und den Wettbewerb fairer machen. Als Gatekeeper oder Torwächter werden laut der EU-Verordnung Unternehmen eingestuft, die zentrale Plattformdienste anbieten und dauerhaft einen erheblichen Einfluss auf den EU-Binnenmarkt haben. Anfang des Jahres wurde bekannt, dass die EU-Kommission plant, die Digitalgesetzgebung rund um Digital Services Act (DSA) und DMA in 2026 entschiedener durchzusetzen.

Die CTV-Betriebssysteme großer Tech-Konzerne nehmen laut den Rundfunkverbänden eine zentrale Vermittlerrolle zwischen TV-Sendern und Endnutzern ein. Sie könnten „daher erheblichen Einfluss auf die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzung von Mediendiensten ausüben“. Die Tech-Konzerne hätten möglicherweise Anreize, Endnutzer in ihrem eigenen Ökosystem zu halten und die Verlinkung oder Weiterleitung, z. B. von einer Medienanwendung zu einer anderen, vertraglich oder technisch einzuschränken, so die Befürchtung. Die EU-Kommission, die als EU-Wettbewerbsbehörde fungiert, bestätigte laut der Nachrichtenagentur Reuters den Eingang des Schreibens und erklärte, sie prüfe dessen Inhalt.

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Die Rundfunkverbände äußern zudem Bedenken hinsichtlich der Gatekeeper-Funktion virtueller Assistenten (VA). Obwohl sie im DMA als Kategorie von Kernplattformdiensten aufgeführt sind, sei bisher noch kein virtueller Assistent als Gatekeeper definiert worden. „Die fehlende Definition virtueller Assistenten schafft eine regulatorische Lücke, die es leistungsstarken KI-Assistenten ermöglicht, de facto zu Gatekeepern für Medieninhalte über Mobiltelefone, Smart Speaker und Infotainmentsysteme im Auto zu werden, ohne den Verpflichtungen des DMA zu unterliegen“, schreiben sie und dürften dabei vor allem Amazons Alexa und Apples Siri im Sinn haben.

Die Verbände fordern Ribera auf, Smart-TVs und virtuelle Assistenten anhand qualitativer Kriterien der DMA zu unterwerfen, selbst wenn diese die in dem EU-Gesetz festgelegten quantitativen Schwellenwerte von über 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern und einer Marktkapitalisierung von 75 Milliarden Euro nicht erfüllen.


(akn)



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KI-Einkaufsagenten: Welche Risiken Nutzer und Firmen kennen müssen


Agentic Commerce verschiebt die Dynamik beim Shopping von „Mensch sucht Produkt“ zu „Maschine verhandelt mit Maschine“. Dadurch entstehen völlig neue Sicherheitsrisiken. Kriminelle oder auch einer der am Kauf beteiligten Akteure könnte Prozesse betrügerisch manipulieren, etwa an den Schnittstellen zwischen den Maschinen oder mittels Prompt Injection, also durch Manipulation einer künstlichen Intelligenz durch Eingaben, die deren ursprüngliche Anweisungen oder Sicherheitsregeln umgehen.

Außerdem bringt Agentic Commerce datenschutzrechtliche und ethische Fragestellungen mit sich, die weit über den klassischen E-Commerce hinausgehen: Um sinnvoll handeln zu können, benötigen Shoppingagenten Informationen, etwa Präferenzen, Kontext und die bisherige Kaufhistorie.

  • Je mehr Rechte und Autonomie KI-Assistenten beim Einkaufen erhalten, desto problematischer wird es, sie zu benutzen.
  • Der Artikel analysiert Sicherheitslücken, Manipulationsmöglichkeiten und rechtliche Grauzonen dieser Systeme.
  • Kritiker fordern nach dem Prinzip „human on the loop“, dass Entscheidungen bei Menschen verbleiben müssen.

DSGVO-Prinzipien wie Datensparsamkeit, Transparenz und Zweckbindung lassen sich mit dem Agieren der Agenten nur schwer vereinbaren. Wohin sich Agentic Commerce in den nächsten Monaten und Jahren entwickelt, lässt sich schwer absehen. In diesem Artikel tasten wir die größten Knackpunkte ab.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „KI-Einkaufsagenten: Welche Risiken Nutzer und Firmen kennen müssen“.
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ChatGPT führt optionalen Vertrauenskontakt für psychische Krisenfälle ein


OpenAI führt eine optionale Schutzfunktion für erwachsene ChatGPT-Nutzer ein. Sie können eine Vertrauensperson festlegen, die benachrichtigt wird, wenn Chatbot-Gespräche über Selbstverletzung auf eine ernsthafte Gefährdung hindeuten.

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Die Vertrauensperson muss volljährig sein und erhält eine Einladung, die ihre Rolle erklärt. Lehnt sie ab, kann der Nutzer eine andere erwachsene Person benennen.

Erkennt das System Chatbot-Gespräche, die auf eine Selbstgefährdung hindeuten, informiert ChatGPT Nutzer darüber, dass die Vertrauensperson von OpenAI benachrichtigt werden könnte, und ermutigt sie, selbst den Austausch zu suchen. Anschließend prüft ein speziell geschultes Team den Fall. Kommt es zu dem Schluss, dass eine akute Gefährdung vorliegt, wird die Vertrauensperson per E-Mail, SMS oder direkt in der ChatGPT-App benachrichtigt, sofern sie über ein entsprechendes Konto verfügt.

In der Benachrichtigung werden weder Chatinhalte noch Transkripte weitergegeben. Stattdessen enthält sie einen allgemeinen Hinweis darauf, dass Selbstverletzung in potenziell besorgniserregender Weise zur Sprache kam sowie die Aufforderung, den Nutzer aktiv anzusprechen.

Nutzer können ihren Vertrauenskontakt jederzeit in den Einstellungen ändern oder entfernen, ebenso kann sich die Vertrauensperson selbst jederzeit wieder austragen. Laut Ankündigung strebt OpenAI an, Sicherheitsmeldungen in weniger als einer Stunde zu prüfen.

Auf der eigenen Support-Seite schreibt OpenAI, dass die Funktion in den meisten Ländern und Regionen für Erwachsene ab 18 Jahren verfügbar ist. Sie ist nur für private ChatGPT-Konten aktiviert.

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Mit dieser Neuerung weitet OpenAI eine ähnliche Schutzfunktion für Minderjährige auf Erwachsene aus. Sie geht auf Jugendschutzmaßnahmen zurück, die im September 2025 eingeführt wurden. Diesen wiederum ging eine Klage der Eltern eines 16-Jährigen voraus, der sich im April 2025 das Leben genommen hatte. Die Eltern werfen OpenAI vor, ChatGPT habe keine ausreichenden Schutzmechanismen gehabt und den Jugendlichen in seinen suizidalen Gedanken bestärkt. OpenAI wies die Vorwürfe zurück und sah den Fall als Missbrauch von ChatGPT, da der Jugendliche Sicherheitsmaßnahmen des Chatbots ausgehebelt haben soll.

Gegen OpenAI gibt es in den USA weitere Klagen dieser Art. Das Unternehmen steht mit solchen Vorwürfen nicht allein da: Auch andere Anbieter wurden von Angehörigen verklagt, deren Kinder sich nach langen Chatbot-Gesprächen verletzt oder das Leben genommen haben sollen.

Inzwischen betreffen solche Vorwürfe zunehmend auch Erwachsene sowie Fälle, in denen psychische Krisen nicht nur für die Betroffenen selbst gefährlich werden können: So verklagt der Vater eines erwachsenen Gemini-Nutzers Google, weil der Chatbot seinen Sohn in eine wahnhafte Beziehung mit einer KI-Persona verwickelt, zu bewaffneten Anschlägen ermutigt und zu dessen Suizid beigetragen haben soll. In Florida wird zudem geprüft, ob ChatGPT bei der Vorbereitung eines tödlichen Uni-Anschlags half.


(tobe)



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iCloud-Lock-in: Apple droht weiter Milliardenstrafe in Großbritannien


Die Klage britischer Verbraucherschützer gegen Apple wegen einer angeblichen iCloud-Zwangsnutzung darf im bisherigen Umfang fortgeführt werden. Der Versuch von Apples Anwälten, das Verfahren nur auf zahlende Kunden zu beschränken, verfing beim zuständigen Gericht nicht. Die Verbraucherschutzorganisation Which? will von Apple bis zu 3 Milliarden britische Pfund (3,47 Milliarden Euro) einklagen. Gut 40 Millionen Apple-Kunden in dem Land sollen bis zu 70 Pfund pro Person erhalten, weil Apple es unmöglich machen soll, andere Cloud-Dienste zu nutzen, und außerdem Usern nur 5 GByte an freiem Speicher gibt. Das Verfahren läuft bereits seit 2024.

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Das zuständige Tribunal entschied nun mehrheitlich (zwei Richter dafür, einer dagegen), dass das Verfahren alle iCloud-Nutzer betrifft – also sowohl die, die für iCloud+ bezahlen, als auch ganz normale Apple-User, die iCloud im Rahmen des kostenlosen Dienstes verwenden. Die Anwälte von Which? (sowie dessen Prozessfinanzierer) agieren dabei auf neuartigem rechtlichem Weg: Üblicherweise entsteht kein Schaden, wenn ein Kunde für einen fehlerhaften Dienst nichts bezahlt hat.

Die Verbraucherschützer gehen jedoch von einem sogenannten Forgone Consumer Surplus (FCS) aus. Das soll die Summe sein, die Kunden aufgrund des marktmissbräuchlichen Verhaltens Apples entgangen ist. Die juristische Theorie: Durch die „unfaire“ Bepreisung des iCloud+-Dienstes konnten die Kunden nicht kaufen, obwohl sie eigentlich wollten. Dafür soll es nun eine Entschädigung geben.

Which? glaubt etwa, dass ein wettbewerbsrechtlich korrektes Angebot des 200-GByte-Pakets statt der aktuellen 2,99 Pfund nur 1,99 Pfund gekostet hätte, wenn Apple sich nicht illegal verhalten hätte. Diese Illegalität wiederum ergibt sich laut der Verbraucherschützer offensichtlich dadurch, dass Apple nur 5 GByte an kostenlosem Speicher mitliefert.

Das Verfahren wird nun für alle iCloud-Kunden fortgesetzt. Das Gericht muss unter anderem feststellen, ob iCloud illegal innerhalb von iOS bevorzugt behandelt wurde. Betroffen sind Kunden, die iCloud seit November 2018 verwendet haben. Which? sammelt diese im Rahmen einer Liste, um dann bei Apple vorstellig werden zu können.

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Apple hatte zuletzt im November versucht, das Verfahren auf anderem Weg zu stoppen: Der Konzern ging davon aus, dass der von Which? engagierte Prozessfinanzierer nicht in der Lage sei, die Klage wirtschaftlich durchzuhalten. Tatsächlich hatte das Unternehmen zwischenzeitlich finanzielle Probleme. Wie es in diesem Prozesspunkt weitergeht, ist noch unklar.


(bsc)





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