Künstliche Intelligenz
Spotify: Tantiemen steigen, Kritik an Verteilung bleibt
515 Millionen Euro hat der Musikstreaming-Marktführer Spotify im vergangenen Jahr an Rechteinhaber in Deutschland ausgeschüttet. Das geht aus dem jährlichen Transparenzbericht des Unternehmens hervor und entspricht einem Anstieg von 7 Prozent zum Vorjahr. Das eigene Geschäft sei damit etwa drei Mal stärker gewachsen als der deutsche Gesamtmarkt für Musik. Rund 40 Prozent der Erlöse gingen zudem auf Hörer außerhalb Deutschlands zurück.
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Von den Einnahmen aus den rund 183 Milliarden Streams des Jahres entfielen nach Angaben des Unternehmens, wie im Vorjahr, mehr als die Hälfte auf unabhängige Künstler und Labels. „Die Zahl der Künstler*innen aus Deutschland, die über Spotify mehr als 50.000 Euro erzielen“, sei ebenfalls um 7 Prozent zum Vorjahr gestiegen, schreibt Spotify. Absolute Angaben nennt das Unternehmen jedoch nicht.
Politischer Druck auf Streaming-Markt
Spotifys Publikation der Rekordzahlen erfolgt vor dem Hintergrund einer verschärften politischen Debatte um die Vergütungsmodelle von Streaming-Diensten. Erst Mitte März hatte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer für den Frühsommer einen branchenweiten runden Tisch zur „Streaming-Fairness“ angekündigt. Zuvor hatte er sich unter anderem mit Künstlern, Vertretern von Labels und den Plattformbetreibern getroffen.
Bereits eine im Februar vergangenen Jahres veröffentlichte Studie im Auftrag der Bundesregierung hatte dem Musikstreaming-Markt Informationsasymmetrien und strukturelle Ungleichheit attestiert. Auch das Europaparlament hatte die EU-Kommission 2024 dazu aufgefordert, die Geschäftspraktiken auf dem Musikstreaming-Markt zu überprüfen.
Pro-Rata, 1.000-Streams-Hürde und Discovery Mode
In der Kritik steht vor allem der Verteilungsmechanismus von Spotify. Angaben zu den von Musikern kritisierten algorithmischen und ökonomischen Verteilungsmechanismen der Plattform führt Spotifys Bericht allerdings nicht auf.
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Die Einnahmen werden bei Spotify weiterhin nach dem sogenannten Pro-Rata-Modell ausgeschüttet: Die Abogebühren der Nutzerschaft fließen in einen zentralen Topf und werden nach nationalen Marktanteilen der Streams verteilt – unabhängig davon, welche Künstler ein einzelner zahlender Nutzer tatsächlich gehört hat. Von diesem Modell profitieren vor allem globale Megastars und Major-Labels, während unabhängige Künstler und Nischengenres laut aktuellen Branchenstudien systematisch benachteiligt werden.
Ebenfalls unerwähnt bleibt die seit Anfang 2024 geltende Mindestgrenze für Auszahlungen. Demnach generieren Songs mit u. a. weniger als 1.000 Streams in den vorausgegangenen zwölf Monaten keine Tantiemen mehr. Die von diesen Titeln erwirtschafteten Kleinstbeträge verbleiben im Pro-Rata-Topf und werden anteilig an die übrigen, über dieser Schwelle liegenden Acts ausgeschüttet.
Wie viele Künstler unter dieser Schwelle liegen oder nur ganz geringe Beträge erwirtschaften, ist damit nicht nachvollziehbar. Nach einer Studie des Forschungsnetzwerks Digitale Kultur erzielten etwa im Jahr 2023 68 Prozent der Künstler weniger als 1 Euro Umsatz.
Zudem klammert der Bericht den „Discovery Mode“ aus. Über dieses Instrument können Rechteinhaber einer 30-prozentigen Kommission auf Tantiemen aus Discovery-Mode-Streams zustimmen, um im Gegenzug eine höhere algorithmische Gewichtung in den Autoplay- und Radio-Funktionen der App zu erhalten. Branchenvertreter und Kritiker bezeichnen diese Mechanik regelmäßig als eine Form von digitalem Pay-to-Play, bei der finanzstarke Akteure systematisch bevorzugt würden.
Rechteinhaber statt Künstlerkonten
Die im Bericht von Spotify ausgewiesenen 515 Millionen Euro sowie die Einnahmen jener Künstler, die „über 50.000 Euro erzielen“, fließen nicht direkt an die Interpreten. Spotify überweist diese Summen als Brutto-Ausschüttungen an die jeweiligen Rechteinhaber. Dazu gehören in erster Linie Musiklabels, Vertriebe und Verwertungsgesellschaften wie die GEMA.
Je nach vertraglicher Konstellation verbleibt ein erheblicher Teil dieser Tantiemen bei den Labels. Die von Spotify angeführte Statistik, wonach mehr als die Hälfte der Zahlungen auf den „Independent“-Sektor entfalle, umfasst in der Zählweise der Musikindustrie nicht nur unabhängige Musiker, die ihre Werke selbst hochladen. Unter diesen Begriff fallen auch kapitalstarke B2B-Digitalvertriebe und größere Indie-Labels, die als Zwischenhändler fungieren.
Gespräche am runden Tisch
Die Fronten zwischen dem Plattformbetreiber und den Künstlern sind also verhärtet. Sollten die Gespräche der Branchenvertreter zu keinem Ergebnis führen, stellte der Kulturstaatsminister gesetzliche Eingriffe in das Geschäftsmodell in Aussicht. Gegenüber heise online hatte Spotify mitgeteilt, dass es etwa durch die jüngsten Preiserhöhungen bereits darauf hinwirke, die Auszahlungen zu erhöhen.
Jährliche Berichte unter dem Titel „Loud & Clear“ hatte Spotify 2021 nach Protesten der Gewerkschaft Union of Musicians and Allied Workers (UMAW) eingeführt. Länderspezifische Aufschlüsselungen für den deutschen Markt publiziert Spotify erst seit 2023. Detaillierte Zahlen, wie etwa die durchschnittliche Netto-Vergütung pro Stream im direkten Vergleich zu Konkurrenten wie Apple Music, werden dabei nicht ausgewiesen.
(hag)
Künstliche Intelligenz
Auslaufmodell Antennenfernsehen? Mobilfunker machen Druck
Deutschlands etablierte Handynetzbetreiber wollen das Antennenfernsehen zum Auslaufmodell machen. Die Deutsche Telekom, Vodafone und O2 Telefónica stellten in Berlin eine von ihnen bezahlte Studie des Beratungsunternehmens WIK Consult vor, der zufolge bestimmte Funkfrequenzbereiche ab 2031 freigegeben werden sollten für Mobilfunk.
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Diese Bereiche werden bislang für Antennenfernsehen genutzt – sollten Mobilfunker darauf Zugriff bekommen, wäre dies das Aus für Fernsehempfang über Antenne. Wirtschaftlich betrachtet wäre eine Zuweisung der Frequenzen für Handynetze vorteilhaft, heißt es in der Studie. Bei ihrer Vorstellung bekräftigten Firmenvertreter der drei Netzbetreiber ihren Wunsch, besagte Frequenzen ab 2031 nutzen zu können.
Der Studie zufolge haben in Deutschland noch schätzungsweise 2,3 Millionen Haushalte Antennenfernsehen, Tendenz sinkend. Die meisten Haushalte bekommen in Deutschland TV über eine Satellitenschüssel oder über Fernsehkabel. Auch die Übertragung über Internet ist möglich, hier steigt die Nachfrage.
Würde es teurer für die Verbraucher?
WIK-Studienautor Bernd Sörries betont, nach einer möglichen Abschaltung der Antennentechnologie DVB-T2 könnten die Verbraucher öffentlich-rechtliche Sender auch im Internet kostenlos sehen. „Es gibt keine Kostensteigerung aus Sicht der Endkunden, wenn man dieses Netz abschaltet.“
Sörries wies darauf hin, dass Antennenfernsehen lineares Fernsehen sei, das aus der Mode komme – die Nachfrage nach zeitlich flexibel abrufbaren Sendungen im Internet steige hingegen. Die Studienautoren kommen zu dem Schluss, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bis zu 369 Millionen Euro binnen zehn Jahren einsparen könnten, wenn sie DVB-T2 abschalteten.
Ob der Wunsch der Mobilfunk-Anbieter erfüllt wird oder nicht, ist jedoch offen. Die künftige Frequenznutzung soll auf der Weltfunkkonferenz im kommenden Jahr besprochen werden. Danach wird sich die Bundespolitik damit befassen. Im Digitalzeitalter steigt die Datenmenge rasant, daher müssen die Telekommunikationsanbieter ihre Netze immer weiter optimieren.
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Sicherheitsbehörden peilen eigenes Netz an
Die Mobilfunker sind nicht die Einzigen, die nach Frequenzrechten lechzen. Sicherheitsbehörden wollen ebenfalls niedrige Frequenzen nutzen, um einen neuen Behördenfunk aufzubauen. Für die künftige breitbandige mobile Sprach- und Datenkommunikation strebe man eine Zuteilung an, teilte die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ( BOS) mit. Zu den BOS gehört beispielsweise die Polizei.
Im Fokus stehe ein Band im 600-Megahertz-Bereich, das die Behörde gemeinsam mit der Bundeswehr nutzen möchte. Spektrum in anderen Frequenzbereichen komme für die Realisierung der BOS-Breitbandkommunikation nach derzeitigem Stand nicht infrage.
Die WIK-Studie sieht die Behördenpläne skeptisch. Für ein eigenes Funknetz der Behörden müssten rund 23.000 Basisstationen aufgebaut werden, sagt Studienautor Sörries. So ein Netz würde mehr als neun Milliarden Euro kosten und der Aufbau mehr als zehn Jahre dauern. Die Mobilfunk-Firmen wollen, dass die Behörden ihre etablierten Handynetze nutzen und dafür Geld zahlen. Laut Studie wäre das deutlich günstiger, und es würde nur 1,8 Milliarden Euro kosten.
ARD möchte Antennenfernsehen nicht abschalten
In einer Reaktion auf die Ambitionen der Mobilfunkkonzerne betonte der Senderverbund ARD die Bedeutung des Antennenfernsehens. „In deutschen Haushalten wird DVB-T2 weiterhin millionenfach genutzt, die Nutzung sinkt nicht.“ Die ARD habe keine Abschaltpläne. Außerdem seien die vom Antennenfernsehen eingesetzten Frequenzen unerlässlich für die Medienproduktion mit drahtlosen Mikrofonen. „Hierfür gibt es keinen gleichwertigen Ersatz“, teilte die ARD-Geschäftsführung mit.
Der Mobilfunk sei heute bereits umfangreich mit Frequenzen ausgestattet. „Eine zusätzliche Nutzung der infrage stehenden Frequenzen bietet keine nachhaltige Lösung für das erwartete umfangreiche Datenwachstum des Mobilfunks.“ Vielmehr sei eine Netzverdichtung mit bereits vorhandenen Frequenzen hierfür unabdingbar und könne mit den zusätzlichen Frequenzen allenfalls kurzfristig aufgeschoben werden, hieß es von der ARD.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Glasfaser-Ausbau: Netzbetreiber üben scharfe Kritik an TKG-Entwurf
Netzbetreiber haben den Vorschlag der Bundesregierung für eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis genommen. Die Branche lobt zwar einige gute Ansätze in dem vom Kabinett am Mittwoch vorgelegten Entwurf, sieht aber noch einigen Korrekturbedarf.
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„Wir hätten mehr erwartet“, zieht Thomas Braun vom Breitbandverband Anga ein erstes Fazit. Die Branchenverbände, die gerade noch einen Milliarden-Pakt mit der Bundesregierung für einen flotteren Netzausbau geschlossen haben, zeigen sich enttäuscht und warnen vor neuer Bürokratie und mehr Belastung durch neue Regulierungsauflagen.
„Die TKG-Novelle hat in einer höchst sensiblen Marktphase die Chance geboten, die Rahmenbedingungen neu auszutarieren“, sagt Valentina Daiber, Präsidentin des Verbands der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM). „Diese Chance wurde nicht genutzt.“
Dabei stoßen in der Branche insbesondere die Vorschläge der Bundesregierung für die Zugangsregulierung zu Glasfasernetzen am und im Haus auf Kritik.
Regulierter Netzzugang
Betreiber neuer Glasfasernetze sollen laut dem
Entwurf
ihren Wettbewerbern einen Netzzugang gewähren, wenn diese die angeschlossenen Kunden erreichen wollen. Sie müssen mit Interessenten darüber verhandeln. Kommt keine Einigung zustande, kann die Bundesnetzagentur eingreifen und die Rahmenbedingungen für den Netzzugang festlegen.
Bei DSL ist das Alltag: Die Telekom gewährt ihren Wettbewerbern einen staatlich regulierten Zugang zu ihrer Infrastruktur. Über die Bedingungen dafür wird in regelmäßigen Abständen gestritten, aber im Grunde hat die Branche das System so akzeptiert.
Mit dem neuen TKG soll das nun auch für die Betreiber von Glasfasernetzen gelten. Bisher war die rechtliche Voraussetzung für eine Regulierung, dass das betroffene Unternehmen eine besondere Marktmacht hat. Bei DSL, das nur über die Kupferdoppelader des Telefonanschlusses zum Kunden kommt, gilt das landesweit für die Telekom.
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Symmetrische Regulierung
Mit dem neuen TKG soll dieses Regime auf die Glasfasernetze ausgedehnt werden – mit einem entscheidenden Unterschied: „Die Regelung gilt symmetrisch, d.h. für alle Unternehmen unabhängig von beträchtlicher Marktmacht.“ Das bedeutet, dass Glasfasernetze unabhängig von ihrer Größe oder der Marktmacht des jeweiligen Betreibers der Regulierung unterworfen werden sollen.
Die betroffenen Netzbetreiber lehnen das rundheraus ab. „Die Bundesregierung setzt mit der geplanten zusätzlichen Regulierung ein völlig falsches Signal zulasten der Wettbewerber der Telekom“, warnt Sven Knapp vom Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko). „Das ohnehin schwierige Investitionsumfeld würde sich damit weiter verschlechtern.“
Das Argument: Eine Zugangsverpflichtung macht die Kalkulation des Ausbaus für den Netzbetreiber noch schwieriger. „Das trifft genau die ausbauenden Unternehmen, die das Land modernisieren“, sagt Anga-Präsident Braun. „Es bremst dringend nötige Investitionen aus.“
Dabei funktioniere Open Access, die gemeinsame Nutzung auf Verhandlungsbasis, in der Praxis gut, sagen die Verbände. Knapp spricht von einem Boom: „Wöchentlich werden neue Kooperationen geschlossen, die die Anbieter- und Produktauswahl für Verbraucherinnen und Verbraucher erhöhen. In dieser Phase mit staatlichen Instrumenten in den Markt einzugreifen, wäre fatal.“
Vollausbaurecht im Haus
Mit dem TKG soll überdies das umstrittene „Vollausbaurecht“ eingeführt werden. Netzbetreiber, die einen Haushalt im Gebäude erschließen, sollen das Recht bekommen, auch die anderen Haushalte oder Geschäftsräume anzuschließen. Im Gegenzug müssen sie Wettbewerbern bei Bedarf einen Zugang zu Anschlüssen gewähren.
Während dieses Prinzip nicht grundsätzlich umstritten ist, stoßen sich die Netzbetreiber an der Ausgestaltung des Gesetzes. Die Regeln für den Zugang zu hausinternen Netzen gehen aus Sicht des VATM „zu weit“: Der TKG-Entwurf drohe, „aus einem gezielten Zugangsinstrument nun ein enges Regelwerk zu machen, das noch schärfer ausfällt“.
Die Verbände Anga und VATM warnen zudem vor der Gefahr, dass das Vollausbaurecht marktmächtige Unternehmen zum „Handtuchwerfen“ ermuntern könnte: Das spiele vor allem der Deutschen Telekom in die Karten. Der Gesetzgeber müsse Investitionen im Haus schützen, betont Anga-Präsident Braun. „Wer zuerst investiert, darf nicht durch Regulierung bestraft werden.“
Kupfer-Glas-Migration
Überwiegend wohlwollend nehmen die Branchenvertreter die von der Bundesregierung geplanten Rahmenbedingungen für den Übergang von Kupfer- zu Glasfasernetzen zur Kenntnis. Hier soll die Bundesnetzagentur künftig eine stärkere Rolle spielen und dafür Sorge tragen, dass für alle Marktteilnehmer die gleichen Bedingungen gelten.
Mit Unverständnis reagiert die Branche auf die Entscheidung, die ursprünglich geplante Regelung zur schnelleren Stromanbindung von Mobilfunkstandorten wieder zu streichen. „In der Praxis dauert die Stromanbindung derzeit bis zu eineinhalb Jahre“, sagt Bitkom-Chef Bernhard Rohleder. „Mobilfunkstandorte brauchen deshalb eine vorrangige und schnellere Anbindung an das Stromnetz.“
Der Entwurf der Bundesregierung muss nun noch im Parlament beraten werden. Die Branchenvertreter fordern weitere Änderungen des Gesetzes: „Statt Turbo für den Netzausbau droht das Gesetz zur Glasfaser-Bremse zu werden – und das zu einem Zeitpunkt, der entscheidend für den weiteren Ausbau ist“, bilanziert Sven Knapp, Chef des Breko-Hauptstadtbüros. „Wir appellieren deshalb an Bundestag und Bundesrat, den Entwurf an entscheidenden Stellen zu ändern.“
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Astronomie: „Galaxientötende Winde“ ließen Galaxien im frühen Kosmos „sterben“
„Galaxientötende Winde“ könnten dafür verantwortlich sein, warum das Weltraumteleskop James Webb im frühen Universum unerwartet viele massive, aber „tote“ Galaxien findet. Das meint zumindest ein internationales Forschungsteam, das genau solch einen Wind entdeckt hat. Gefunden haben sie dessen Spuren bei einer Galaxie, die wir in einem Zustand sehen, den sie eine Milliarde Jahre nach dem Urknall einnimmt. In CRISTAL-02 bilden sich demnach doppelt so schnell Sterne wie in vergleichbaren Galaxien. Sobald sie aber ausbrennen, explodieren sie als Supernovae, welche wiederum jene kräftigen Winde anstoßen, die genau jenes Gas aus der Umgebung räumen, aus dem weitere Sterne entstehen könnten. Die Galaxie könnte deshalb schon in 50 Millionen Jahren sterben, also die Sternentstehung einstellen.
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Die „simpelste“ Erklärung
Der Fund könnte eines der großen Rätsel, das die Beobachtungen des Weltraumteleskops James Webb aufgeworfen haben, viel einfacher erklären, als es andere Vorschläge tun würden, sagt das Forschungsteam. Dabei wurde unter anderem spekuliert, dass die Dunkle Energie im frühen Universum viel stärker war. Das hätte das schnellere Wachsen und Sterben von Galaxien erklären sollen. Die Forschungsgruppe um die Astrophysikerin Rebecca Davies meint jetzt, dass genau die Kollision schnell gewachsener Galaxien miteinander jene explosionsartige Sternentstehungsrate verursacht hat, die gleichzeitig ihr Ende eingeleitet hat. Das schnelle Wachstum der Galaxien hätte den frühen Tod dann bedingt, Änderungen an Naturkonstanten wären zur Erklärung nicht nötig.
Untersucht hat die Gruppe CRISTAL-02 nicht nur mit dem Weltraumteleskop James Webb, sondern auch dem internationalen Radioteleskopverbund ALMA (Atacama Large Millimeter/submillimeter Array). Dabei haben sie eine riesige Wolke aus kaltem Gas entdeckt, die sich aus der Galaxie heraus erstreckt. Das sei das eindeutige Zeichen dafür, dass die Galaxie immense Mengen an Gas verliert, das für die Sternentstehung verloren geht. Gleichzeitig wären die kollidierenden Galaxien, die CRISTAL-02 bilden, kein Einzelfall: Im frühen Universum würden fast die Hälfte aller massereichen Galaxien mit anderen interagieren. Das „deutet darauf hin, dass es sich hier nicht um eine Ausnahme, sondern ein weitverbreitetes kosmisches Phänomen handelt“, sagt Davies.
Schon mit dem Weltraumteleskop Hubble waren unerwartet früh im Universum voll ausgebildete, aber tote Galaxien gefunden worden, in denen jegliche Sternentstehung aufgehört hat. Seit seiner Inbetriebnahme hat sein Nachfolger ähnliche Gebilde entdeckt, nur noch viel früher. Wie genau sie entstanden und abgestorben sind, ist eines der großen Rätsel, das mit dem Weltraumteleskop James Webb gelöst werden soll. Galaxienweite Winde hätten schon länger unter Verdacht gestanden, erklärt das Forschungsteam jetzt. Eine direkte Beobachtung habe aber bislang gefehlt. Das dürfte sich mit CRISTAL-02 jetzt geändert haben. Vorgestellt wird die Entdeckung und deren Tragweite in den Monthly Notices of the Royal Astronomical Society: Letters.
(mho)
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