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Taste Profile: Spotify-Nutzer dürfen ihren Algorithmus selbst anpassen


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Mehr Kontrolle über die eigenen Empfehlungen: Spotify hat mit „Taste Profile“ (Geschmacksprofil) eine Möglichkeit für Nutzer vorgestellt, den Algorithmus ein wenig zu steuern. Das Feature wird aktuell als Beta getestet und steht vorerst nur Premium-Nutzern in Neuseeland zur Verfügung, die Spotify gerne als Versuchskaninchen für Neuerungen einsetzt. Wann ein größerer Launch geplant ist, blieb zunächst offen.

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Laut Spotify soll Taste Profile dem Nutzer einen Einblick geben, wie der Algorithmus seinen Geschmack versteht – sowohl für Musik als auch für Podcasts und sogar Hörbücher. Taste Profile gibt Auskunft darüber, warum der Spotify-Algorithmus bestimmte Genres oder Künstler vorschlägt.

So kann Taste Profile dem Nutzer praktisch einen algorithmischen Spiegel vorhalten: Spotify erklärt, die Funktion könne User beispielsweise darüber informieren, dass er oder sie aktuell mit alternativem Rock aus den 90ern experimentiert. Spannender ist die Möglichkeit, aktiv in die Empfehlungen einzugreifen.

In einem Freitextfeld können Nutzer der Spotify-KI mitteilen, was sie an den Empfehlungen stört und was sie gerne verbessert hätten. In einem Beispiel teilt ein User Spotify etwa mit, er würde gerne mehr Justin Bieber hören, woraufhin eine von Spotify zusammengestellte Justin-Bieber-Playlist auf der Startseite erscheint.

Taste Profile ist eine weitere KI-Funktion, die Spotify seit einigen Monaten gehäuft vorstellt. Ende des vergangenen Jahres führte der schwedische Musikstreaming-Dienst etwa Prompted Playlists für neuseeländische User ein: In ein Textfeld können User also frei einen KI-Befehl eintippen, aus dem Spotify schließlich automatisch eine Playlist erstellt. Dafür greift Spotify auf den gesamten Hörverlauf eines Nutzers zu. User können also auch persönlichere Anfragen für Playlists stellen.

In den USA hat Spotify Anfang des Jahres die Abo-Preise erhöht.

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(dahe)



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Dienstag: Chinas fährt Chipfertigung hoch, „Freiwillige Chatkontrolle“ endet


China holt bei der Chipherstellung weiter auf und baut offenbar die Produktionskapazität seiner modernsten Chip-Generation aus. Die Chipfertigungssparte der Hua-Hong-Gruppe kann inzwischen angeblich Chips der 7-Nanometer-Klasse herstellen. Für 2026 ist allerdings noch keine hohe Fertigungskapazität zu erwarten. Bislang dürfen Messenger Chats durchsuchen, um Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Die dafür nötige Ausnahme von EU-Recht aber endet jetzt, nachdem ein Kompromiss scheiterte. Und die Online-Enzyklopädie Britannica wirft dem ChatGPT-Entwickler OpenAI Urheberrechts- und Markenverletzungen vor – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Der weltweit größte Chiphersteller, TSMC aus Taiwan, belichtet insgesamt rund 1,3 Millionen Wafer pro Monat und ist aktuell in der Lage, 2-Nanometer-Chips herzustellen. Doch China holt langsam aber sicher auf. Während die Vereinigten Staaten versuchen, das Land von modernster westlicher Chiptechnologie abzuschneiden, baut Peking die Produktionskapazitäten der heimischen Halbleiterindustrie massiv aus. Laut einem Medienbericht kann die Chipfertigungssparte der Hua-Hong-Gruppe inzwischen angeblich Chips der 7-Nanometer-Klasse herstellen. Bis zum Jahresende soll die Produktion hochfahren, wenn auch in einem niedrigen Maßstab. Chinas zweitgrößter Chipfertiger startet angeblich 7-Nanometer-Produktion

Bislang erlaubt es eine befristete Ausnahme von den europäischen Datenschutzregeln den Messengerdiensten, Nachrichtenverläufe zu scannen, um Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspüren. Das verstößt eigentlich gegen die EU-Richtlinie zum Schutz der Privatsphäre. Deshalb hat die EU vor einigen Jahren eilig eine Ausnahmeregelung geschaffen. Diese bisher geltende Regelung, die auch als „freiwillige Chatkontrolle“ bekannt ist, läuft am 3. April aus. Eine Verlängerung der freiwilligen Kontrolle von privater Kommunikation im Internet durch Online-Plattformen in der EU ist nun gescheitert. Unterhändler der EU-Staaten und des Parlaments konnten sich nicht auf einen Kompromiss einigen. EU-Einigung scheitert: „Freiwillige Chatkontrolle“ endet

Immer wieder ziehen Medienunternehmen und Autoren gegen Techkonzerne vor Gericht, weil diese ihr Material ohne Genehmigung für das Training ihrer KI-Modelle verwenden. Vor allem OpenAI sieht sich immer wieder Vorwürfen wegen Urheberrechtsverletzungen gegenüber. Die New York Times, das Medienhaus Ziff Davis, mehrere große indische Medien und eine Koalition wichtiger kanadischer Medienhäuser haben Klagen gegen das Unternehmen angestrengt. Nun zieht auch die Online-Enzyklopädie Encyclopaedia Britannica gegen OpenAI vor Gericht. Der Vorwurf auch hier: Urheberrechts- und Markenverletzung. Urheberrecht: Encyclopaedia Britannica verklagt OpenAI wegen KI-Training

Nvidia denkt das Spiele-Rendering neu. Auf der GTC-Konferenz hat das Unternehmen DLSS 5 (Deep Learning Super Sampling) vorgestellt. Dabei handelt es sich um ein KI-Modell, das aus Farben und Bewegungsvektoren eines Videospiels annähernd fotorealistische Grafiken baut. Die KI soll tiefer in die Spiele integriert sein als vorherige DLSS-Versionen, heißt es. Nvidia-CEO Jensen Huang spricht von einer „Neuerfindung der Spielegrafik“. Neural Rendering: Nvidia DLSS 5 soll Videospiele fotorealistisch machen

Mehrere US-Bundesstaaten, darunter Colorado und Kalifornien, haben kürzlich Gesetze erlassen, wonach „Anbieter von Betriebssystemen“ künftig einen Mechanismus zur Altersverifikation anbieten müssen. Dieser greift, sobald jemand einen Account auf dem jeweiligen Computer anlegt. Kalifornien verlangt zusätzlich, dass das System die eingegebenen Daten bei der Registrierung mit öffentlichen Datenbanken abgleicht. Anbieter wie Microsoft, Apple und Google (für Android) lassen sich einigermaßen leicht zwingen, solche Abfragen in ihre Betriebssysteme einzubauen. In der Linux-Welt aber sieht es anders aus: Denn wer ist da ein „Operating System Provider“, wie es im kalifornischen Gesetz heißt? Linux soll Ausweise prüfen: Wie die Community sich dagegen wehrt

Auch noch wichtig:

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(akn)



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Urheberrecht: Encyclopaedia Britannica verklagt OpenAI wegen KI-Training


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Die Online-Enzyklopädie Encyclopaedia Britannica und ihre Tochtergesellschaft Merriam-Webster, der älteste Wörterbuchverlag der USA, haben den ChatGPT-Entwickler OpenAI vor einem US-Bezirksgericht in Manhattan verklagt. Sie werfen dem US-Konzern „massive Urheberrechtsverletzungen“ beim Training seiner KI-Modelle vor. Das berichtete die Nachrichtenagentur Reuters.

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OpenAI soll unberechtigterweise knapp 100.000 Online-Artikel sowie Enzyklopädie- und Wörterbucheinträge von Encyclopædia Britannica und Merriam-Webster genutzt haben, um seinen Chatbot ChatGPT zu trainieren, heißt es in der am Freitag eingereichten Klage (AZ. 1:26-cv-2097). Demnach hat ChatGPT nahezu wortgetreue Kopien von Britannicas Enzyklopädieeinträgen, Wörterbuchdefinitionen und anderen Inhalten erstellt und so Nutzer abgelenkt, die sonst die Websites von Britannica besuchen würden. „ChatGPT entzieht Webseitenbetreibern wie den Klägern [Britannica, Anm.] Einnahmen, indem es Antworten auf Nutzeranfragen generiert, die die Inhalte dieser Betreiber ersetzen und in direkter Konkurrenz zu ihnen stehen. Um diese Ersatzprodukte zu erstellen, kopieren die Beklagten massenhaft urheberrechtlich geschützte Inhalte der Kläger und anderer Webseitenbetreiber ohne deren Genehmigung oder Vergütung“, heißt es in der Klage.

Neben der Urheberrechtsverletzung wirft Britannica OpenAI auch Verstöße gegen ein Markengesetz (Lanham Act) vor, „indem ChatGPT erfundene Inhalte oder ‚Halluzinationen‘ generiert und diese fälschlicherweise den Klägern zuschreibt“. Und weiter: „Ebenso verstoßen die Beklagten gegen die Markenrechte der Kläger gemäß dem Lanham Act, indem ChatGPT irreführend Teile der Inhalte der Kläger auslässt, ohne diese Auslassungen offenzulegen, und die unvollständigen und fehlerhaften Reproduktionen neben den bekannten Marken der Kläger anzeigt.“ ChatGPT gefährde den „fortwährenden Zugang der Öffentlichkeit zu hochwertigen und vertrauenswürdigen Online-Informationen“, so der Vorwurf.

In der Klage fordert Britannica eine Entschädigung in nicht genannter Höhe sowie eine einstweilige Verfügung zur Unterbindung der mutmaßlichen Markenrechtsverletzung. Laut Reuters reichte Britannica im vergangenen Jahr bereits eine ähnliche Klage gegen das KI-Start-up Perplexity AI ein, die weiterhin anhängig ist.

Britannicas Vorgehen gegen OpenAI ist eine von zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, die Medienunternehmen und Autoren gegen Techkonzerne angestrengt haben, weil diese ihr Material ohne Genehmigung zum Trainieren von KI-Modellen verwenden. Immer wieder sieht sich vor allem OpenAI Vorwürfen von Urheberrechtsverletzungen gegenüber. Die New York Times wirft dem Unternehmen vor, Artikel der Zeitung unerlaubterweise für das KI-Training genutzt zu haben. Der Mutterkonzern von PCMag und IGN, das Medienhaus Ziff Davis, verklagte OpenAI ebenso wegen Urheberrechtsverstößen, wie mehrere große indische Medien und eine Koalition wichtiger kanadischer Medienhäuser.

Andere Medienunternehmen entschieden sich hingegen, ihre Texte an OpenAI zu lizenzieren. So schloss der deutsche Axel-Springer-Verlag einen Vertrag über eine Summe in Millionenhöhe ab, der OpenAI Zugriff auf Texte von Zeitschriften wie BILD, Welt oder Politico gibt.

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(akn)



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AirPods Max 2: Richtiges Chip-Update für Apples Over-Ears


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Überraschungs-Nachfolger für Apples AirPods Max zum Wochenbeginn. Die Over-Ears kommen noch Anfang April in ihrer zweiten Generation in den Handel, wie der Hersteller am Montag mitteilte. Äußerlich sind die AirPods Max 2 praktisch nicht vom Vorgänger zu unterscheiden, selbst die Farbauswahl ändert sich nicht. Zentrale Neuerung ist dafür Apples H2-Chip, der bereits seit weit über drei Jahren in den AirPods Pro steckt; die Vorgängermodelle des Max 2 verharren auf dem H1.

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Damit erlernen die AirPods Max mehrere von Apples Pro-In-Ears bekannte Funktionen: Die Max 2 unterstützen erstmals den adaptiven Modus, der einen automatisierten Mittelweg aus aktiver Geräuschunterdrückung und Transparenzmodus bietet und den Nutzer so nicht komplett akustisch von der Außenwelt abschirmt. Neu sind außerdem die Stimmisolation, die Hintergrundgeräusche bei Telefonaten oft komplett herausfiltert, sowie die Konversationserkennung. Letztere dreht die Musik leise, wenn der Träger plötzlich zu sprechen beginnt – das passiert allerdings auch beim schamlosen Mitsingen, solange man die Funktion nicht abschaltet.

Ähnlich wie bei den AirPods Pro verspricht Apple bei den Max 2 zudem eine höhere Audioqualität bei Sprach- und Gesangsaufnahmen mit den integrierten Mikrofonen. Neu ist die optionale, personalisierte Regelung der Lautstärke sowie eine inzwischen automatisch aktive Schutzfunktion vor Umgebungslärm.

Zu den weiteren Funktionsneuerungen zählt, dass die Max 2 als Fernbedienung für die iPhone-Kamera dienen sowie Unterstützung für die Live-Übersetzung – im Zusammenspiel mit iPhones, auf denen Apple Intelligence läuft. Auf vorgelesene Mitteilungen lässt sich durch Kopfbewegungen reagieren, auch diese Funktion ist bereits auf den AirPods Pro (ab Generation 2) zu finden.

Apple verspricht für die AirPods Max 2 obendrein eine „verbesserte Klangqualität“, und der H2-Chip soll die aktive Geräuschunterdrückung (ANC) effektiver arbeiten lassen. Die Over-Ears mit USB-C lassen sich auch verkabelt betreiben und unterstützen so verlustfreies Audio mit 24 Bit und 48 kHz – mit geringer Latenz.

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Die Max 2 kosten bei Apple 580 Euro und sind ab dem 25. März vorbestellbar, die Auslieferung folgt ab Anfang April.


Update

16.03.2026,

17:49

Uhr

In der Meldung stand irrtümlich, der Verkaufsstart sei am 25. März – das ist allerdings nur der Beginn der Vorbestellung. In den Handel kommen die AirPods Max 2 laut Apple erst Anfang April. Die entsprechenden Textpassagen haben wir korrigiert.

Die Farbauswahl bleibt bei Mitternacht, Polarstern, Orange, Violett und Blau. Im Handel liegt der Preis für die Ende 2024 noch schnell auf USB-C umgesattelten Vorgänger etwas über 450 Euro.


(lbe)



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