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Künstliche Intelligenz

Teurer als eine PS5: Razers neue Edel-Tastatur knackt die 500-Euro-Marke


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Razer bringt mit der Huntsman Signature Edition eine auf 1.337 Stück begrenzte Sonderedition seiner bekannten Gaming-Tastatur auf den Markt. Der Preis liegt bei satten 550 Euro, der Verkaufsstart ist für den 22. Februar 2026 exklusiv über Razer geplant. Technisch basiert das Modell auf der Huntsman V3 Pro 8KHz.

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Im Vergleich zur rund 290 Euro teuren V3 Pro 8KHz unterscheidet sich die Signature Edition vor allem durch Materialwahl und Ausstattung. Genannt werden ein aus einem Aluminiumblock gefrästes Gehäuse mit spezieller Oberflächenbehandlung, handgefertigte PBT-Tastenkappen, zusätzliche Schalldämmung sowie eine auf fünf Jahre verlängerte Garantie. Die Kerntechnik bleibt identisch.

Wie aus der Produktübersicht hervorgeht, kommen Razers „Analog Optical Switches“ der zweiten Generation zum Einsatz. Diese erfassen Eingaben per Lichtsignal statt über mechanische Kontakte. Dadurch soll die die sogenannte Entprellzeit entfallen, also die Verzögerung durch mechanisches Nachfedern. Der Auslösepunkt lässt sich zwischen 0,1 und 4,0 Millimetern einstellen.

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Hinzu kommen Funktionen wie „Rapid Trigger“, bei dem eine Taste bereits beim minimalen Zurücksetzen erneut auslöst, sowie eine Polling-Rate von 8.000 Hertz, was besonders schnelle Signalübertragung bedeutet. Die Lebensdauer bei Huntsman-Modellen liegt laut Razer bei bis zu 100 Millionen Anschlägen.

Die Huntsman Signature Edition kommt in einer edlen Kunstleder-Box, einer Unterlage, dem passenden USB-Kabel und Zubehör für Reinigung und Wartung. Trotz der edlen Ausstattung dürfte der satte Preissprung gegenüber der V3 Pro bei Fans zumindest für Naserümpfen sorgen. Der Aufpreis zahlt vor allem auf Optik und Limitierung ein, nicht auf messbare Leistungsgewinne. Razer spricht also klar Sammler, Technik-Enthusiasten und Profis an, weniger Hobby-E-Sportler.

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(joe)



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Sammelklage gegen Telekommunikationsanbieter 1N Telecom


Nach Tausenden Beschwerden über den Düsseldorfer Telekommunikationsanbieter 1N Telecom ziehen Verbraucherschützer vor Gericht. Das Bonner Bundesamt für Justiz veröffentlichte eine entsprechende Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) im Verbandsklageregister, die Klage ist am Oberlandesgericht Hamm anhängig (Aktenzeichen I-13 VKl 3/25).

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Nun haben betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, sich in das Register einzutragen und bei der Klage kostenlos mitzumachen. Möglicherweise können sie knapp 420 Euro zurückbekommen.

Diesen Geldbetrag hatte 1N Telecom in den vergangenen Jahren von neuen Kunden gefordert, aus Sicht der Verbraucherschützer zu Unrecht. Zwischen Januar 2023 und Juni 2025 beschwerten sich deutschlandweit rund 15.000 Menschen bei den Verbraucherzentralen über die Firma, viele von ihnen waren Senioren. Nicht immer ging es bei diesen Beschwerden um die 420 Euro, sondern auch um andere Anliegen bezüglich 1N Telecom.

Verbraucherinnen und Verbraucher hatten von der Düsseldorfer Firma ein Angebot eines 24-Monats-Vertrags für das Festnetz-Telefon und DSL-Internet zugeschickt bekommen, ein Teil von ihnen nahm es an. Von denen wiederum merkten nach Darstellung des vzbv viele erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, dass sie nicht auf Post der Deutschen Telekom reagiert, sondern einen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen hatten.

Manch einer von den Verbrauchern verhinderte daraufhin die Portierung seiner Telefonnummer, woraufhin 1N Telecom den noch frischen Vertrag kündigte und 419,88 Euro gewissermaßen als eine Art Schadenersatz forderte. Das zahlten viele Verbraucher. Eingeholt wurde das Geld über eine andere, mit 1N Telecom verbundene Firma, gegen die sich die Klage ebenfalls richtet.

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1N Telecom wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Sachverhalt äußern. Es handele sich um ein noch laufendes Verfahren, teilte ein Firmensprecher mit.

Es ist nicht das erste Mal, dass 1N Telecom wegen seines damaligen Vorgehens juristischen Gegenwind bekommt. 2023 entschied das Düsseldorfer Landgericht, dass 1N Telecom Werbebriefe nicht mehr massenhaft an Kunden der Deutschen Telekom verschicken durfte.

Die Anschreiben an die Kunden seien in der Aufmachung irreführend und machten nicht ausreichend deutlich, dass es sich nicht um einen bloßen Tarifwechsel handele, sondern es um einen Wechsel des Telekommunikationsanbieters gehe, entschied das Gericht im Sommer 2023.

Es befand die Schadenersatzpauschale von knapp 420 Euro schon damals für unzulässig (38 O 182/23). Die Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm soll nun dazu führen, dass die Verbraucher, die diesen Betrag zahlten, ihn endlich zurückbekommen.


(afl)



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„Wirtschaftlich bedeutsam“ – KI sorgt für Produktivität


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Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz steigert die Produktivität von Unternehmen innerhalb der EU um rund vier Prozent. Das legt ein Arbeitspapier der Europäischen Investitionsbank (EIB) nahe. Das sei zwar „wirtschaftlich bedeutsam“, aber eine geringere Steigerung, als andere Szenarien prognostiziert hätten.

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Entgegen verbreiteten Befürchtungen konnte kein Stellenabbau aufgrund von KI festgestellt werden. Die Mitarbeitenden würden in KI-anwendenden Unternehmen zum Teil sogar von höheren Löhnen profitieren. Entscheidend dafür sei nicht bloß die Anschaffung der Software, sondern besonders Investitionen in entsprechende Fort- und Weiterbildungen des Personals.

Ob diese Entwicklungen langfristig anhalten, lasse sich bisher nicht absehen. Die Forschenden betonen, dass es sich hierbei um eine Momentaufnahme handeln könnte, die wieder abreißt.

Für ihre Analyse haben die Forschenden der Bank über 12.000 Nichtfinanzunternehmen in der EU mit 800 vergleichbaren US-Unternehmen in einem Zeitraum von fünf Jahren gegenübergestellt und mithilfe der Instrumentalvariablenmethode analysiert. So solle nicht nur Repräsentativität hergestellt, sondern auch KI als eindeutiger Grund für steigende Produktivität identifiziert werden.

Von dieser Produktivitätssteigerung haben jedoch nicht alle EU-Staaten etwas, erklären die Forschenden. Während Unternehmen in wirtschaftlich weiter entwickelten Staaten, etwa Schweden oder Deutschland, vielfach auf KI setzen, bleiben wirtschaftlich weniger entwickelte Staaten auf der Strecke. Besonders seit 2023 wachse diese Schere im KI-Vorbereitungsindex.

Auch bei den europäischen Firmen sei dies erkennbar. Demnach profitieren besonders große und mittelgroße Unternehmen von der Produktivitätssteigerung. Kleinen Unternehmen in der EU mit weniger als 50 Mitarbeitenden fehle es oft an Ressourcen und Expertise, um KI im erforderlichen Maße einzusetzen.

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Die EU sollte kleine Unternehmen finanziell dabei unterstützen, die erforderliche Größe für eine KI-Implementation zu erreichen, führen die Autorinnen und Autoren daher als Handlungsempfehlung für die EU an. Dafür müsse man die europäischen Finanzmärkte stärken. Neben Investitionen in KI-Software und Lizenzen sei es außerdem wichtig, Fortbildungen und Lehrgänge zum Umgang mit KI zu fördern.

Vor einigen Tagen berichtete der Direktor des Stanford Digital Economy Lab, Erik Brynjolfsson, dass ein Produktivitätsschub in den USA in einer ähnlichen Größenordnung mit KI erklärt werden kann. Der jährliche nationale Produktivitätszuwachs habe sich dort 2025 im Vergleich zu den vorherigen zehn Jahren auf 2,7 Prozent verdoppelt. Grund dafür seien die einsetzenden Wirkungen von Investitionen in den KI-Markt.


(mho)



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„Seit Jahren nichts dagegen gemacht“: US-Bundesstaat verklagt Apple wegen CSAM


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Der Druck auf Apple, iPhones und die iCloud auf Kindesmissbrauchsmaterial zu scannen, wächst. Nun hat der US-Bundesstaat West Virginia das Unternehmen verklagt, weil es angeblich unterlässt, CSAM-Inhalte – das steht für „Child Sexual Abuse Material“ – in ausreichender Anzahl zu melden. Apple tue „seit Jahren nichts dagegen“, so der Justizminister (Attorney General) JB McCuskey. In der Klage heißt es, CSAM werde in Apples Ökosystem „geschützt“. McCuskey sagte in einer Stellungnahme, Apples „Schutz der Privatsphäre für Kinderschänder“ sei „absolut unverzeihlich“. Der Konzern verweigere das moralisch richtige Vorgehen und lasse es zu, dass durch die Speicherung und Verteilung dieses Materials Opfer retraumatisiert würden.

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Die Klage führt unter anderem interne E-Mails von Apple auf, in denen Mitarbeiter schreiben, iCloud sei „die größte Plattform für die Verteilung von Kinderpornografie“. Aufgeführt wird zudem die Tatsache, dass Apple deutlich weniger Meldungen gegenüber den CSAM-Meldestellen in den USA macht als etwa Meta. Allerdings handelt es sich dabei um offene soziale Medien, während iCloud Privatinhalte vorhält.

2021 hatte Apple versucht, neue Schutzmaßnahmen gegen CSAM umzusetzen. Damals war geplant worden, Fotos direkt auf dem iPhone auf solches Material zu scannen. Der Konzern hatte ein seiner Ansicht nach datenschutzfreundliches Modell entwickelt, doch es gab massive Proteste von Bürgerrechtlern und Datenschutzaktivisten. Daraufhin kam es zu einem Rollback. McCuskey will nun, dass eine solche Funktion wieder eingeführt wird.

Die Klage in West Virginia ist nicht das einzige Vorgehen gegen Apple auf diesem Gebiet. So läuft seit 2024 eine US-Sammelklage gegen Apple, die dem Konzern Untätigkeit gegen CSAM vorwirft. Druck gibt es auch in der Europäischen Union. Hier war versucht worden, die sogenannte Chatkontrolle zu implementieren, bei der in WhatsApp, iMessage und Co. vorab Inhalte vor dem Versand auf CSAM geprüft werden sollten. Auch hier gab es Proteste, da es jederzeit möglich wäre, auch auf anderes Material zu prüfen und Nutzer ihre Privatsphäre beeinträchtigt sahen.

Das Thema ist allerdings noch immer nicht vom Tisch. Apple hat sich zur Klage in West Virginia, bei der hohe Strafzahlungen drohen könnten, bislang nicht geäußert. McCuskey argumentiert unter anderem, dass Apple eben kein „unwissender, passiver Weitergeber” von CSAM sei.

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(bsc)



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