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TKG-Reform: Wie Mieter von neuen Glasfaserregeln profitieren können


Von der Reform des Telekommunikationsgesetz (TKG) könnten Mieter profitieren. Für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten ist Vollausbaupflicht geplant. So eine Vorgabe erleichtert es, Mehrfamilienhäuser vollständig zu erschließen.

Dass der Ausbau in den Häusern – also die sogenannte Netzebene 4 – mehr in den Fokus rückt, zeigt die Fortschritte beim Glasfaserausbau. Beobachten ließ sich das auch bei der Glasfasermesse Fiberdays, die der Breko am 25. und 26. März in Frankfurt am Main veranstaltet hat. Während es in den letzten Jahren vor allem um das Verlegen der Kabel ging, ist der Ausbau in Gebäuden ein neuer Schwerpunkt.

Diskutiert und in Workshops behandelt wurde daher auch die Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Einen Entwurf hatte das Bundesdigitalministerium Anfang März vorgelegt. Ein zentraler Punkt: Der Ausbau im Gebäude soll insbesondere durch ein Recht zum Vollausbau und verbindliche technische Mindestvorgaben effizienter erfolgen.

Widerstand für Gebäudeeigentümer wird schwieriger

Bislang hatten Mieter das Recht, einen Glasfaseranschluss zu erhalten. Komplett musste ein Gebäude aber nicht ausgebaut werden. Dementsprechend umständlich und wenig attraktiv war es daher für Netzbetreiber, nur einzelne Wohnungen anzuschließen.

Das soll sich mit der TKG-Reform ändern. Die geplanten Regelungen sehen vor: Wenn ein Gebäude eine Glasfaseranbindung hat (oder der Ausbau kurz bevorsteht), besteht das Recht, die Anschlüsse für sämtliche Wohnungen im Haus auszubauen. Das Zustimmungsrecht der Eigentümer existiert zwar weiterhin, wenn diese allerdings nicht wollen, dass ein Netzbetreiber tätig wird, müssen diese selbst tätig werden. Die Optionen sind dann, eigenständig im Haus die Kabel zu verlegen oder einen anderen Telekommunikationsanbieter zu beauftragen. Dafür besteht eine Frist von 20 Monaten.

Im Endeffekt heißt es: Wenn Glasfaser vorhanden ist, erfolgt der Ausbau auch – zumindest irgendwann. Das Widerspruchsrecht der Gebäudeeigentümer wird auf alle Fälle erschwert, was Mietern die Verhandlungen erleichtern dürfte.

Bundesnetzagentur als Schiedsrichter in Streitfragen

Einige Probleme und Hürden wird es aber weiterhin geben. Dazu zählt etwa die Frage, ob und inwieweit ein Netzbetreiber die bestehende Infrastruktur im Haus nutzen kann. Für solche Streitfragen ist die Bundesnetzagentur als Schiedsrichter vorgesehen.

Relevant dürfte das etwa für Häuser sein, die einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehören. Je größer die Anzahl der Eigentümer und je unterschiedlicher die Interessen , desto komplexer ist es, sich auf eine einfache Lösung zu verständigen.

Viele Wohneinheiten auf einmal erleichtern den Glasfaserausbau

Für Netzbetreiber ist es wichtig, möglichst viele Wohnungen pro Gebäude anzuschließen. Das senkt die Preise pro Kunden, wie eine Kostenanalyse des Breko zeigt, von der ComputerBase im Januar berichtet hat.

  • Analyse: Wie hoch die Mehrkosten des Glasfaserausbaus auf dem Land sind

Ein Haus in der Stadt mit sechs Wohneinheiten mit Glasfaser auszustatten, kostet demnach im Durchschnitt 3.330 Euro. Davon entfallen 2.750 Euro auf die Glasfaseranbindung, danach sind nochmals 580 Euro für die Inhouse-Verkabelung (Netzebene 4) fällig. Weil auf diese Weise sechs Wohneinheiten erschlossen werden, sinkt der Preis pro Wohneinheit aber auf 555 Euro.

Damit ist der Ausbau in der Stadt deutlich günstiger als ein Einfamilienhaus auf dem Land, bei dem die Glasfaserversorgung im Durchschnitt 3.000 Euro kostet. Der entscheidende Faktor in der Rechnung ist die Anzahl der Wohneinheiten.

Branchenverband bewertet Vollausbaurecht als positiv

Der Breko bewertet das Vorhaben an sich positiv. „Das vorgeschlagene Vollausbaurecht kann den Ausbau in Gebäuden schneller und effizienter machen“, heißt es in der Stellungnahme. Kritisch sieht man hingegen die geplante Pflicht, dass ausbauende Unternehmen einem Dritten einen passiven Zugang zu Gebäudenetzen einräumen müssen. Das reduziere Anreize für den Ausbau und förderte zudem einen potenziellen Doppelausbau in der Straße.

In der Branche gibt es aber unterschiedliche Ansichten zu dem Punkt. Andere Netzbetreiber sprechen sich dafür aus, dass beim Ausbau in Gebäuden solche Kapazitäten geschaffen werden, dass mehrere Anbieter die Chance haben, eigene Infrastrukturen zu betreiben.

Die TKG-Reform befindet sich derzeit noch in der Abstimmungsphase. Bis zum 27. März hatten Länder und Verbände Zeit, um Stellung zu nehmen. Ebenso konnten sich weitere Ressorts aus der Bundesregierung dazu äußern. Als nächstes steht der Kabinettsbeschluss für einen finalen Entwurf an, der dann in den Bundestag geht.



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Wochenrück- und Ausblick: Microsoft grübelt über Windows 11, während Linux lockt


Intels Core-Ultra-200-Plus-Refresh und die Rückkehr des „Paketdienst-Simulators“ Death Stranding 2 zogen in dieser Woche viele Blick auf sich, doch am Interview mit dem CachyOS-Co-Chefentwickler Peter Jung kamen die Tests zu beiden Neuvorstellungen nicht vorbei. CachyOS ist die Linux-Distribution der Stunde (für Gamer).

In den News-Charts geht es diese Woche bunt wie selten vor. Auf den 1. Platz schaffte es aber ein aktueller thematischer Dauerbrenner: Windows 11. Dieses Mal war es allerdings kein Fehler (durch ein Update), sondern das Gerücht, dass Microsoft intern darüber nachdenkt, dass der Konto-Zwang für Windows 11 wieder aufgegeben wird. Offiziell lässt sich Windows 11 seit Jahren nur noch unter Eingabe eines Microsoft-Kontos installieren, bekannte Methoden um das zu umgehen wurden zuletzt immer wieder von Microsoft gesperrt (es geht aber weiterhin).

Podcast

Jetzt ist es offiziell: Auch Nvidias CEO Jensen Huang mag keinen AI Slop. Erklärt hat Nvidias CEO das in einem Interview, in dem es abermals um DLSS 5, Nvidias Intentionen und die Kritik an dem, was auf der GTC 2026 präsentiert wurde, ging. Was ist von dem Statement zu halten? Wolfgang und Jan hatten diese Woche im Podcast eine Meinung dazu.

Auch die nun gesicherte Erkenntnis, dass DLSS 5 nur das fertig gerenderte 2D-Bild der Engine plus Motion Vectors vom Spiel erhält, haben die beiden sich zur Brust genommen. Und wo war Fabian? Wie angekündigt in den USA.

Das passte diese Woche aber eigentlich ganz gut, denn im Anschluss konnte somit Wolfgang ganz persönlich seine Eindrücke von AMD FSR 4.1 (Ersteindruck) schildern und ein Fazit zur Technik von Death Stranding 2 auf dem PC (Test) fällen.

Nvidia MFG 6×, Dynamic MFG und FSR 4.1 2.0

Mit Blick auf die kommende Woche kann sich die Community auf einige hochkarätige Inhalte freuen; nein, neue Grafikkarten werden nicht darunter sein…

Dafür fällt am 31. März der Startschuss für Nvidia Multi Frame Generation 6× (MFG) und Dynamic MFG. Direkt am Montag wird es aber noch einmal um AMD FSR 4.1 gehen: Nach dem ersten Blick auf die Bildqualität in zwei Titeln steht wie angekündigt eine tiefere Analyse mit mehr Spielen und auch Benchmarks an.

Ebenfalls schon fest geplant: Der Test einer sehr selten SSD mit Realtek-Controller und Intel-NAND (!). Keine Frage: Die Woche vor dem Osterwochenende wird einiges zu bieten haben.



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Google macht diesen nützlichen Trick endlich für jede App verfügbar


Multitasking auf dem Smartphone wird bald noch viel reibungsloser werden. Googles neueste Android 17 Beta hat endlich seine leistungsstarke „Bubble“-Funktion auf fast jede App ausgeweitet, was die Art und Weise, wie Sie unterwegs arbeiten und spielen, verändern könnte.

Mit der für Mai angesetzten Google I/O stellt der Suchmaschinenriese mit Android 17 weiterhin beeindruckende neue Funktionen vor. Soeben wurde die dritte Beta-Version von Android 17 veröffentlicht, die auch die erste Stufe der Stabilitätsphase der Plattform darstellt. Sie enthält eine Reihe von Optimierungen und Verbesserungen, von denen vor allem die erweiterte Unterstützung für Bubble-Apps hervorzuheben ist, die nun fast alle Anwendungen abdeckt.

Die Bubble-App ist eine Produktivitätsfunktion, die es schon seit vielen Jahren gibt. Unter Android ist sie jedoch traditionell auf bestimmte Kategorien wie Messaging und soziale Medien beschränkt. Auf angepassten Android-Versionen wie HyperOS wird die Funktion schon seit einiger Zeit bei viel mehr App-Kategorien unterstützt.

Nun scheint sich Google eine Scheibe von diesen Herstellern abzuschneiden, um das Multitasking zu verbessern.

Multitasking mit schwebenden Sprechblasen

Die große Änderung in der neuesten Android-17-Beta 3 ist, dass Nutzer das Bubble-Format für jede App aktivieren können, wie auf den Screenshots von Android Police zu sehen ist. Diese Funktion wurde zuerst in der Beta 2 entdeckt und ist nun in der neuesten Version verfügbar. Es scheint, dass es mit allen Apps funktioniert, die an den Startbildschirm angeheftet werden können.

Die erweiterte Sprechblasenfunktion kann aktiviert werden, indem man einfach lange auf ein App-Symbol auf dem Startbildschirm drückt und dann auf die Sprechblasentaste tippt. Die App wird in einer schwebenden Blase angezeigt, und durch Antippen wird sie zu einem Minifenster erweitert. Durch Tippen auf die leere Fläche außerhalb des App-Fensters wird das Fenster geschlossen oder an den Rand verschoben.

Das Einrichten mehrerer Bubble-Apps wird ebenfalls unterstützt. Dadurch wird eine Reihe der letzten Bubbles angezeigt, in der Sie die aktive App und andere verwalten können. Die Gruppe der Bubble-Symbole kann an eine beliebige Stelle auf dem Bildschirm gezogen werden, was vor allem bei Geräten mit großem Bildschirm für mehr Flexibilität sorgt, obwohl die Funktion auch auf Smartphones sehr praktisch ist.

Welche Geräte erhalten vollständiges App-Multitasking mit Bubbles?

Neben dem Standard-Android wird Samsung diese Funktion wahrscheinlich auch in One UI übernehmen. Dadurch haben die Nutzer mehr Möglichkeiten, ihre bevorzugte Multitasking-Methode zu wählen. Es dient auch als elegante Ergänzung zum neuen Desktop- oder DeX-Modus auf Galaxy-Tablets und faltbaren Smartphones.

Google liefert Android 17 Beta 3 an Tester aus, und es ist mit dem Pixel 10 bis hinunter zur Pixel 6-Serie sowie dem Pixel Fold und dem Pixel Tablet kompatibel. Veröffentlicht wird Android 17 wahrscheinlich irgendwann im Juni.

Ist das der Produktivitätsschub, auf den ihr gewartet habt? Lasst uns wissen, ob ihr Bubbles für eure Apps verwenden würdet!



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Datenschutz bei KI-Chatbots: Welche Datentypen ChatGPT und Co. erfassen


Wie viele Daten die generativen KI-Chatbots erfassen, hat der VPN-Anbieter Surfshark anhand der Datenschutzbestimmungen analysiert. Meta behält sich demnach das Recht vor, die meisten Nutzerdaten zu erfassen. Immer mehr KI-Chatbots, darunter auch ChatGPT, erfassen nun Standortdaten.

Für die Analyse hat Surfshark die Datentypen ausgewertet, die die zehn beliebtesten Chatbot-Apps in Apples App Store angeben. Man richtet sich also nach den Kategorien von Apple.

Wichtig ist aber anzumerken: Von den 35 Datentypen sind diverse für Funktionalitäten der Apps nötig – also etwa für die Nutzer-Authentifizierung, die Bereitstellung von Funktionen, Betrugsprävention, Sicherheitsmaßnahmen, Systemstabilität sowie für den Kundensupport. Sämtliche Ergebnisse präsentiert Surfshark in einer Übersicht.

ChatGPT erfasst 70 Prozent mehr Datentypen

Interessant ist also vor allem der Blick auf die Datentypen, die für die Privatsphäre der Nutzer besonders relevant sind. Dazu zählen etwa die Standortdaten, die nun 70 Prozent der untersuchten KI-Apps erfassen. Laut Surfshark ist das ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr.

Dasselbe gilt auch für einzelne Apps. Bei ChatGPT hat sich die Anzahl der Kategorien im Vergleich zum Vorjahr um 70 Prozent erhöht, nun sind es 17 statt 10. Zu den erfassten Daten zählen nun grobe Standortdaten, Gesundheits- und Fitnessdaten, Suchverläufe sowie Audiodaten und Werbedaten. OpenAIs Fokus auf Gesundheitsthemen, die Browser-Entwicklung sowie die Werbepläne zeigen sich auch in den Datenschutzerklärungen.

Meta AI führt die Rangliste vor Google Gemini

Unter den analysierten Chatbots erfasst Meta AI die meisten Nutzerdaten, es werden Daten aus 33 von 35 Datenschutz-Kategorien gesammelt. Meta AI ist dabei auch die einzige App, die sich das Recht einräumt, Finanzinformationen auszuwerten. Gemeinsam mit Gemini hat Meta AI zudem Zugang zu besonders sensiblen Informationen wie der ethnischen Herkunft, sexuellen Orientierung und politischen Ansichten.

Bei Gemini umfasst die Liste insgesamt 23 von 35 Datentypen. Neben Kontaktdaten sind dabei Such- und Browserverläufe sowie präzise Standortdaten bemerkenswert. Die Nähe zur Suchmaschine und dem Browser ist sichtbar.

Platz 4 belegt Anthropics KI-Assistent Claude. Die analysierte App sammelt 13 von 35 Datentypen, die vor allem für die Funktionalität nötig sind. Allerdings können laut Surfshark auch Teile der funktionalen Datentypen für Marketing oder Werbung verwendet werden. Auffällig ist zudem noch DeepSeek, das zwar nur 13 Datentypen erfasst, als in China ansässiges Unternehmen aber keinem Datenschutzrecht wie der DSGVO unterliegt. So werden die Daten auch auf Servern in China gespeichert.

Risiken für die Privatsphäre

Was angesichts der eingeräumten Datenerfassung erkennbar ist: Die KI-Chatbots dringen immer tiefer in den Alltag der Nutzer ein und die Anbieter nehmen gezielt bestimmte Bereiche wie Gesundheit ins Visier. Das spiegelt sich dann auch in der Datenschutzerklärung wider.

Anfragen zu sensiblen Themen wie Krankheiten stellten Nutzer schon früher. Neu ist bei den Chatbots im Vergleich zu herkömmlichen Suchmaschinen, dass auch Dokumente mit hochsensiblen Inhalten hochgeladen werden können. Surfshark warnt daher vor den Privatsphäre-Risiken, die bei den KI-Diensten bestehen.



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