Datenschutz & Sicherheit
US-Behörden müssen nicht mehr prüfen, was in ihrer Software drin ist
Das Weiße Haus hebt Vorgaben für IT-Sicherheit bei US-Bundesbehörden auf. Die in Folge des Solarwinds-Desasters erstellten Regeln für behördlich genutzte Software sind nicht länger bindend. Wesentlicher Bestandteil war, dass Behörden erheben, von welchen Bibliotheken, Programmen und Diensten ihre Software abhängt (SBOM, Software Bill of Materials). Wer diese Information hat, kann leichter erkennen, ob seine Software von bekannt gewordenen Sicherheitslücken betroffen ist.
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Vergangenen Freitag hat das Office of Management and Budget (OMB), eine Abteilung des Weißen Hauses, die Aufhebung der bisherigen Sicherheitsregeln für Beschaffung und Einsatz von Software aufgehoben (M-26-05). Fortan soll jede Behörde für sich entscheiden, welchen Risiken sie ausgesetzt ist und wie sie diesen zu begegnen hat. Dies ist Ausfluss der Deregulierungspolitik des republikanischen US-Präsidenten Donald Trump.
Ab sofort ist Bundesbehörden freigestellt, ob sie das NIST Secure Software Development Framework (SSDF), SP 800-218 und die NIST Software Supply Chain Security Guidance einhalten möchten oder nicht. Diese Regeln werden in dem neuen Erlass als „unbewiesen und mühsam” bezeichnet, die „Compliance über echte Sicherheitsinvestitionen gestellt” hätten. Was er als echte Sicherheitsinvestitionen erachtet, lässt OMB-Chef Russell Vought offen.
„Jede Behörde soll die Sicherheit ihrer Lieferanten validieren, indem sie sichere Programmierprinzipien anwendet, basierend auf einer umfassenden Risikoeinschätzung”, gibt er allgemein gehalten vor. Zwar sollen Behörden ein Verzeichnis der bei ihnen eingesetzten Soft- und Hardware führen sowie jeweils eigene Richtlinien und Prozesse für Hard- und Software ausarbeiten, aber nur soweit dies „ihre Risikoeinschätzung und Aufgabenstellungen” erfordern. Was das in der Praxis heißt, bleibt den einzelnen Behörden überlassen.
Solarwind, Biden und NIST
Die jetzt aufgehobenen Sicherheitsvorkehrungen haben eine Vorgeschichte: 2019 gelang es mutmaßlich staatlichen Angreifern Russlands, Solarwinds‘ Orion-Plattform zu kompromittieren und einen Trojaner in offizielle Updates einzuschmuggeln. Solarwinds vertreibt Netzwerk- und Sicherheitsprodukte, die damals mehr als 300.000 Kunden weltweit eingesetzt haben. Darunter befinden sich viele Fortune 500-Unternehmen sowie Regierungsbehörden wie das US-Militär, das Pentagon und das Außenministerium. Durch das Einspielen der Updates wurden ihre Systeme ab März 2020 kompromittiert. Ende 2020 entdeckte Fireeye die Hintertüren, weil die Angreifer das Arsenal an Hack-Software geplündert hatten. Fireeye gehörte zum Teil der CIA. Im Februar 2021 sprach Microsoft-Manager Brad Smith vom „größten und raffiniertesten Angriff, den die Welt je gesehen hat“.
Nach diesem schweren Schlag ergriff der damalige US-Präsident Joe Biden Maßnahmen, die im Mai 2021 in einem Erlass für IT-Sicherheit in Bundesbehörden (Executive Order 14028 Improving the Nation’s Cybersecurity) verdichtet wurden. Dazu gehörte die Absicherung der Lieferkette für Software. Das NIST (National Institute for Standards an Technology), eine Abteilung des US-Handelsministeriums, schritt zur Tat und arbeitete die erwähnten Secure Software Development Framework und Software Supply Chain Security Guidance aus. Zeitgemäß, denn inzwischen ist fast jedes dritte Unternehmen von Angriffen auf seine Software-Lieferkette betroffen.
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Umsetzung in US-Behörden ab 2022
Die Einhaltung dieser NIST-Empfehlungen wurde durch OMB-Erlass M-22-18 für Bundesbehörden ab September 2022 verpflichtend. Lieferanten mussten zeigen, dass sie ihre Software unter Einhaltung von Sicherheitsprinzipien entwickeln und welche Komponenten enthalten sind (SBOM). Ausgenommen waren behördliche Eigenentwicklungen, die sich jedoch tunlichst an den gleichen Regeln orientieren sollten.
Im Juni 2023 verlängerte OMB-Erlass M-23-16 bestimmte Übergangsfristen bis Dezember des Jahres und stellte klar, dass Open Source Software nicht erfasst ist. Schließlich gibt es dort keinen zentralen Lieferanten, der die Entwicklung überwacht. Außerdem wurde proprietäre frei verfügbare Software ausgenommen, beispielsweise Webbrowser. Denn Anbieter kostenloser Software setzen meist auf „friss oder stirb” – sie sind schwer dazu zu bewegen, Zertifizierungen zu durchlaufen und Abhängigkeiten offenzulegen.
Entwicklungen im Behördenauftrag waren so weit ausgenommen, als die Behörde die Entwicklung bestimmt und beaufsichtigt, denn das galt dann als Eigenentwicklung. Die Einschränkungen des Jahres 2023 gehen der amtierenden US-Regierung nicht weit genug. Sie hebt beide OMB-Erlässe aus der Amtszeit Bidens auf.
(ds)
Datenschutz & Sicherheit
Ab September: WhatsApp streicht Unterstützung für uralte Android-Versionen
WhatsApp beendet den Support betagter Smartphones, deren Betriebssystem älter als Android 6.0 ist. Sie können den Messenger ab dem 8. September 2026 nur noch verwenden, wenn sie eine ältere App-Version weiter nutzen und Updates unterbinden.
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Aus für Lollipop
Das berichtet das unabhängige WhatsApp-Blog WABetaInfo, dem Hinweise von betroffenen Nutzern zugespielt wurden. Auf ihren Smartphones erscheint in WhatsApp ein Hinweisfenster, in dem auf das anstehende Supportende verwiesen wird. Demzufolge wird WhatsApp die Unterstützung für alle Android-Versionen einstellen, die älter als Android 6.0 sind. Das bedeutet, dass Smartphones mit Android 5.0 mit dem Codenamen Lollipop und 5.1 die App nach dem Stichtag nicht mehr nutzen können.
WhatsApp rät betroffenen Nutzerinnen und Nutzern dazu, ihre Chats vor dem Datum zu sichern. Nutzer können ihre Chatverläufe entweder in der Cloud auf Google Drive sichern oder ein lokales Backup auf dem Gerät anlegen, das sich bei Bedarf später manuell auf ein aktuelleres Gerät übertragen lässt.
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Hintergrund dieser Entscheidung von WhatsApp ist offenbar, dass uralte Betriebssysteme die Weiterentwicklung des Messengers ausbremsen würden. Neue Features erfordern bestimmte Mindestanforderungen, zudem benötige „die Unterstützung fortgeschrittener Funktionen“ den Einsatz neuerer Systemfunktionen und verbesserter Leistungsstandards, heißt es.
Künftig Android 6 und neuer erforderlich
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Die im September eintretende Mindestanforderung scheint Google-Daten zur Android-Versionsverteilung zufolge nur sehr wenige Nutzer zu betreffen. Den letzten Zahlen vom Dezember 2025 zufolge nutzen etwa 0,4 Prozent die betroffenen Android-Versionen 5.0 und 5.1, die vor über 10 Jahren veröffentlicht wurden. Das älteste noch von WhatsApp unterstützte Android 6.0 ist im Oktober 2015 freigegeben worden.
Laut WABetaInfo seien vor allem Nutzer in Ländern wie Indien, Brasilien, Pakistan sowie Teilen Südostasiens und Afrikas betroffen, wo ältere Smartphones weit verbreitet sind. Glaubt man den Näherungswerten von Statcounter sind die uralten Android-Versionen aber auch dort mittlerweile Mangelware.
Angesichts dessen, dass Android 5.1 schon seit Jahren keinen Support und somit keine Sicherheitsupdates mehr erhält, das System aber zahlreiche bekannte Sicherheitslücken enthält, ist es ein richtiger Schritt des Unternehmens, uralte Zöpfe abzuschneiden. Android-Versionen, die noch aktiv mit Sicherheitspatches versorgt werden, erschweren etwa Angriffe mit dem Ziel des Ausspionierens. Derweil wird im Laufe des Sommers schon Android 17 erwartet.
(afl)
Datenschutz & Sicherheit
Vimeo: Daten stehen nach Datenleck im Darknet zum Download
Die kriminelle Gruppierung ShinyHunters hat bei ihrem Einbruch beim Dienstleister Anodot auch Daten von Vimeo kopiert. Da das Unternehmen offenbar nicht auf den Erpressungsversuch einging, stellt die Cyberbande die ergatterten Daten nun als kostenlosen Download ins Darknet.
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Die Cybergang ShinyHunters bietet gestohlene Vimeo-Daten zum Download an.
Am frühen Mittwoch lautete der Eintrag auf der Darknet-Leaksite von ShinyHunters noch, dass Vimeo nur noch kurze Zeit hat, auf die Erpresser zuzugehen. Am Donnerstag dieser Woche zeigt der Eintrag nun einen Download-Link auf die Daten an.
Vimeo räumt Datenabfluss ein
Vimeo hat unterdessen auf der Webseite des Unternehmens den IT-Sicherheitsvorfall eingeräumt. Demnach weiß Vimeo von dem Einbruch beim Analysedienstleister Anodot. Ein unbefugter Akteur hat demnach auf bestimmte Vimeo-User- und -Kundendaten zugegriffen. Dem bisherigen Untersuchungsstand nach enthalten die Datenbanken im Wesentlichen technische Daten, Video-Titel und Metadaten sowie in einigen Fällen E-Mail-Adressen von Kunden. Es seien jedoch keine Vimeo-Videoinhalte, gültige Zugangsdaten von Nutzern oder Zahlungsinformationen darunter.
Demnach sind die User- und Kunden-Anmeldedaten von Vimeo sicher. Der Vorfall habe auch keine Unterbrechungen oder Störungen der Systeme oder Dienste verursacht. Als Vimeo vom IT-Vorfall erfuhr, deaktivierte das Unternehmen alle Anodot-Zugangsdaten, entfernte die Integration von Anodot in Vimeo-Systeme und engagierte externe IT-Sicherheitsexperten, um den Vorfall zu untersuchen. Die Strafverfolger hat das Unternehmen ebenfalls informiert. Die Untersuchungen dauern demnach noch an.
Beim Dienstleister Anodot hat die kriminelle Vereinigung ShinyHunters Daten von mehreren Unternehmen abgezogen. Etwa die Modekette Zara ist ebenfalls betroffen, auch hier haben die Täter die Daten ins Darknet gestellt.
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(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
ProFTPD: Codeschmuggel durch mod_sql möglich
Eine Schwachstelle im FTP-Server ProFTPD kann zur Ausführung eingeschleusten Schadcodes führen. Das Sicherheitsleck findet sich im mitgelieferten mod_sql. Ein Proof-of-Concept-Exploit ist bereits verfügbar.
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Laut der Schwachstellenbeschreibung ist mod_sql von ProFTPD vor der Version 1.3.10rc1 von der Sicherheitslücke betroffen. Durch den übertragenen Nutzernamen können bösartige Akteure aus dem Netz ohne vorherige Anmeldung beliebige SQL-Befehle und Schadcode einschleusen. Das gelingt in Szenarien, die USER-Anfragen mit Erweiterungen wie „%U“ loggen und in denen das SQL-Backend Befehle zulässt, beispielsweise „COPY TO PROGRAM“ (CVE-2026-42167, CVSS 8.1, Risiko „hoch“).
Aktualisierte Software
ProFTPD 1.3.10rc1 ist am Montag erschienen und schließt die Sicherheitslücke, wie die Release-Notizen anzeigen. Die Entwickler haben zudem einen Backport des Sicherheitsfixes programmiert, ProFTPD 1.3.9a stopft das Sicherheitsleck ebenfalls.
Welche Systeme konkret betroffen sind, ist jedoch unklar. Einige große Distributionen wie Ubuntu bieten das mod_sql für ProFTPD als zusätzliches Installationspaket an, es kommt in der Standardinstallation also nicht unbedingt mit. Admins sollten daher prüfen, ob sie das mod_sql etwa für Logging in Datenbanken überhaupt einsetzen.
Die Internet-Dienst-Datenbank Shodan listet aktuell rund 690.000 ProFTPD-Instanzen weltweit. Die meisten davon, über 133.000, laufen in Deutschland, erst an zweiter Stelle folgen die USA.
ProFTPD ist bereits lange stabil, größere Sicherheitslücken finden sich nur noch selten darin. Etwa Ende November 2024 wurde aber etwa eine Rechteausweitungslücke in ProFTPD entdeckt. Auch damals war das mod_sql Auslöser für die Sicherheitswarnung. Wurde mod_sql in ProFTPD genutzt, ermöglichte das unberechtigten Zugriff auf Dateien und Ordner mit Root-Gruppenrechten (GID 0).
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(dmk)
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